Anmeldung zur Einstellungsuntersuchung - Charite
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Geschäftsbereich Personal Dokumente zur Einstellung Anmeldung zur Einstellungsuntersuchung Wir möchten Sie bitten, die erforderliche Einstellungsuntersuchung im Arbeitsmedizinischen Zentrum (AMZ) der Charité durchführen zu lassen. Termin buchen Unsere Untersuchungsorte befinden sich an den Standorten Turmstraße 21, 10559 Berlin oder am Campus Benjamin Franklin (Steglitz) (siehe Lagepläne). Für die Anmeldung empfehlen wir Ihnen die online-Terminvereinbarung unter folgendem Link zu nutzen. etermin.net/amz Alternativ ist die Anmeldung und Terminvergabe zur Einstellungsuntersuchung unter folgender E-Mail- Adresse möglich: amz-anmeldung@charite.de. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass die Terminfindung per E-Mail länger dauern kann und der Terminort nicht immer frei wählbar ist. Daher empfehlen wir Ihnen bevorzugt die online-Anmeldung zu nutzen. Einstellungsuntersuchung Die Einstellungsuntersuchung umfasst in der Regel: ● Anamneseerhebung ● körperlichen Untersuchungsstatus ● Blutentnahme zur Bestimmung relevanter Laborparameter Aufgrund eines Beschlusses des erweiterten Vorstands der Charité vom 24.03.2015 sowie in Verbindung mit § 23 Abs. 3 und § 23a des Infektionsschutzgesetzes muss im Rahmen von Einstellungsuntersuchungen zudem der aktuelle Impfstatus von künftigen Beschäftigten überprüft werden, wenn Sie in klinischen Bereichen der Charité tätig werden. Fehlende Impfungen sind in Abhängigkeit von Tätigkeit und Einsatzort unverzüglich nachzuholen, bzw. es ist Immunität nachzuweisen. Andernfalls müssen gesundheitliche Bedenken von der/dem untersuchenden Ärztin/Arzt gegen die Aufnahme der geplanten Tätigkeit ausgesprochen werden. Hintergrund dieser Anordnung ist die besondere Verantwortung der Charité gegenüber den Patientinnen und Patienten sowie den Beschäftigten vor Infektionskrankheiten. Im Interesse einer raschen Eignungsbeurteilung bitten wir Sie, zur Einstellungsuntersuchung alle Nachweise zu Ihrem vollständigen Impfstatus vorzulegen: Impfausweis (alle vorhandenen) Vorhandene infektionsserologische Laborbefunde (Antikörpertiter) Nachweis zum Masernschutz gemäß Masernschutzgesetz* *Das Masernschutzgesetz schreibt für alle nach 1970 geborenen Beschäftigten in Gesundheitseinrichtungen (unabhängig von der Art der Tätigkeit) vor, dass sie vor Aufnahme ihrer Tätigkeit dem Arbeitgeber einen Nachweis über einen ausreichenden Masern-Impfschutz, ausreichende Masern-Immunität oder einen Nachweis über medizinische Kontraindikationen vorzulegen haben, ansonsten ist die Aufnahme der Tätigkeit untersagt. Daher ist vor dem Termin der Masernschutzstatus von Ihnen unbedingt auf Vollständigkeit zu überprüfen: zwei dokumentierte Masernschutzimpfungen oder ein positiver Antikörpernachweis bzw. ein Impfkontraindikationsattest. Bei Unvollständigkeit oder Unklarheiten suchen Sie bitte rechtzeitig Ihre/Ihren (Haus-)Ärztin/Arzt auf. Nähere Informationen zur Beurteilung des Immunitäts-/Impfstatus finden Sie auf Seite 4 dieses Merkblatts.
Lageplan Campus Benjamin Franklin (CBF), Hindenburgdamm 30, 12203 Berlin Intern: Haus I im 2. Obergeschoss Oktober 2021 Seite | 4
Die Beurteilung der Vollständigkeit des Impfschutzes erfolgt auf der Grundlage der jeweils aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut für beruflich im Gesundheitswesen indizierte Schutzimpfungen. Impfungen der Kategorie B gem. STIKO sind Impfungen auf Grund eines erhöhten beruflichen Risikos, z.B. nach Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) / Biostoffverordnung (BioStoffV) / Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und/oder zum Schutz Dritter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit. http://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/Impfempfehlungen_node.html Demnach wird eine vollständige Immunität beim Vorliegen von folgenden Nachweisen angenommen: 1. Hepatitis B: ● Grundimmunisierung (3 Impfungen) oder ● Nachweis von Anti-HBs ≥ 100 IE/l 2. Hepatitis A: ● Grundimmunisierung (je nach Impfstoff 2 oder 3 Impfungen) oder ● Anti-HAV-Nachweis 3. Masern, Mumps und Röteln*: ● mindestens 2 Impfungen (*Bei Männern ist für die Masern- und Mumps-Impfstoffkomponente eine 2-malige Impfung erforderlich, zum Schutz gegen Röteln reicht aber eine 1-malige Impfung aus.) oder ● serologischer Nachweis protektiver Antikörper (IgG) 4. Varizellen: ● serologischer Nachweis protektiver Antikörper (IgG) 5. Pertussis: ● Nachweis der letzten zurückliegenden Impfung nicht älter als 10 Jahre 6. Poliomyelitis: ● Als vollständig immunisiert gelten Erwachsene, die im Säuglings- und Kleinkindalter eine vollständige Grundimmunisierung (3 Impfstoffdosen) und mit einem 10-Jahres-Abstand zur Grundimmunisierung mindestens eine Auffrischimpfung erhalten haben oder Erwachsene, die zu einem späteren Zeitpunkt nach Angaben des Herstellers grundimmunisiert wurden und 10 Jahre nach Abschluss der Grundimmunisierung eine Auffrischimpfung erhalten haben. 7. Influenza: ● Jährliche Impfung im Herbst mit einem inaktivierten quadrivalenten Impfstoff mit aktueller von der WHO empfohlener Antigenkombination. Gesetzliche Grundlagen und andere Vorschriften: ● § 15 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ● § 15 DGUV Vorschrift 1 ● §§ 20, 23 und 23a Infektionsschutzgesetz (IfSG) ● Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz - MasSchG ● Rundschreiben der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales über öffentlich empfohlene Schutzimpfungen (jeweils geltende Fassung) ● Beschluss des erweiterten Vorstands der Charité vom 24.03.2015 Weitere Informationen im Internet: https://amz.charite.de/ Wir möchten darauf hinweisen, dass mit dieser Untersuchung keine Einstellungszusage verbunden ist. Eine Einstellung bzw. die Aufnahme der beabsichtigten Tätigkeit u. a. erst nach der Feststellung Ihrer gesundheitlichen Eignung erfolgen. Oktober 2021 Seite | 5
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