Anmeldung zur Einstellungsuntersuchung - Charite

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Anmeldung zur Einstellungsuntersuchung - Charite
Geschäftsbereich Personal
 Dokumente zur Einstellung

 Anmeldung zur Einstellungsuntersuchung
 Wir möchten Sie bitten, die erforderliche Einstellungsuntersuchung im Arbeitsmedizinischen
 Zentrum (AMZ) der Charité durchführen zu lassen.
 Termin buchen
 Unsere Untersuchungsorte befinden sich an den Standorten Turmstraße 21, 10559 Berlin oder am
 Campus Benjamin Franklin (Steglitz) (siehe Lagepläne).
 Für die Anmeldung empfehlen wir Ihnen die online-Terminvereinbarung unter folgendem Link zu
 nutzen.
 etermin.net/amz
 Alternativ ist die Anmeldung und Terminvergabe zur Einstellungsuntersuchung unter folgender E-Mail-
 Adresse möglich: amz-anmeldung@charite.de.
 Wir bitten jedoch um Verständnis, dass die Terminfindung per E-Mail länger dauern kann und der
 Terminort nicht immer frei wählbar ist. Daher empfehlen wir Ihnen bevorzugt die online-Anmeldung zu
 nutzen.

 Einstellungsuntersuchung
 Die Einstellungsuntersuchung umfasst in der Regel:
 ● Anamneseerhebung
 ● körperlichen Untersuchungsstatus
 ● Blutentnahme zur Bestimmung relevanter Laborparameter

 Aufgrund eines Beschlusses des erweiterten Vorstands der Charité vom 24.03.2015 sowie in
 Verbindung mit § 23 Abs. 3 und § 23a des Infektionsschutzgesetzes muss im Rahmen von
 Einstellungsuntersuchungen zudem der aktuelle Impfstatus von künftigen Beschäftigten überprüft
 werden, wenn Sie in klinischen Bereichen der Charité tätig werden. Fehlende Impfungen sind in
 Abhängigkeit von Tätigkeit und Einsatzort unverzüglich nachzuholen, bzw. es ist Immunität
 nachzuweisen. Andernfalls müssen gesundheitliche Bedenken von der/dem untersuchenden
 Ärztin/Arzt gegen die Aufnahme der geplanten Tätigkeit ausgesprochen werden. Hintergrund dieser
 Anordnung ist die besondere Verantwortung der Charité gegenüber den Patientinnen und Patienten
 sowie den Beschäftigten vor Infektionskrankheiten. Im Interesse einer raschen
 Eignungsbeurteilung bitten wir Sie, zur Einstellungsuntersuchung alle Nachweise zu Ihrem
 vollständigen Impfstatus vorzulegen:

 Impfausweis (alle vorhandenen)
 Vorhandene infektionsserologische Laborbefunde (Antikörpertiter)
 Nachweis zum Masernschutz gemäß Masernschutzgesetz*
*Das Masernschutzgesetz schreibt für alle nach 1970 geborenen Beschäftigten in Gesundheitseinrichtungen
(unabhängig von der Art der Tätigkeit) vor, dass sie vor Aufnahme ihrer Tätigkeit dem Arbeitgeber einen
Nachweis über einen ausreichenden Masern-Impfschutz, ausreichende Masern-Immunität oder einen Nachweis
über medizinische Kontraindikationen vorzulegen haben, ansonsten ist die Aufnahme der Tätigkeit untersagt.
Daher ist vor dem Termin der Masernschutzstatus von Ihnen unbedingt auf Vollständigkeit zu überprüfen:
zwei dokumentierte Masernschutzimpfungen oder ein positiver Antikörpernachweis bzw. ein
Impfkontraindikationsattest. Bei Unvollständigkeit oder Unklarheiten suchen Sie bitte rechtzeitig Ihre/Ihren
(Haus-)Ärztin/Arzt auf.
Nähere Informationen zur Beurteilung des Immunitäts-/Impfstatus finden Sie auf Seite 4 dieses Merkblatts.
Anmeldung zur Einstellungsuntersuchung - Charite
Lageplan Turmstraße 21, 10559 Berlin
Haus F, Erdgeschoss

Oktober 2021 Seite | 2
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Oktober 2021 Seite | 3
Anmeldung zur Einstellungsuntersuchung - Charite
Lageplan Campus Benjamin Franklin (CBF), Hindenburgdamm 30, 12203 Berlin
Intern: Haus I im 2. Obergeschoss

Oktober 2021 Seite | 4
Anmeldung zur Einstellungsuntersuchung - Charite
Die Beurteilung der Vollständigkeit des Impfschutzes erfolgt auf der Grundlage der jeweils aktuellen Empfehlungen der
Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut für beruflich im Gesundheitswesen indizierte
Schutzimpfungen.
Impfungen der Kategorie B gem. STIKO sind Impfungen auf Grund eines erhöhten beruflichen Risikos,
z.B. nach Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) / Biostoffverordnung (BioStoffV) / Verordnung
zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und/oder zum Schutz Dritter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit.
http://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/Impfempfehlungen_node.html

Demnach wird eine vollständige Immunität beim Vorliegen von folgenden Nachweisen angenommen:

 1. Hepatitis B:
 ● Grundimmunisierung (3 Impfungen) oder
 ● Nachweis von Anti-HBs ≥ 100 IE/l
 2. Hepatitis A:
 ● Grundimmunisierung (je nach Impfstoff 2 oder 3 Impfungen) oder
 ● Anti-HAV-Nachweis
 3. Masern, Mumps und Röteln*:
 ● mindestens 2 Impfungen (*Bei Männern ist für die Masern- und Mumps-Impfstoffkomponente eine 2-malige Impfung
 erforderlich, zum Schutz gegen Röteln reicht aber eine 1-malige Impfung aus.) oder
 ● serologischer Nachweis protektiver Antikörper (IgG)
 4. Varizellen:
 ● serologischer Nachweis protektiver Antikörper (IgG)
 5. Pertussis:
 ● Nachweis der letzten zurückliegenden Impfung nicht älter als 10 Jahre
 6. Poliomyelitis:
 ● Als vollständig immunisiert gelten Erwachsene, die im Säuglings- und Kleinkindalter eine
 vollständige Grundimmunisierung (3 Impfstoffdosen) und mit einem 10-Jahres-Abstand zur
 Grundimmunisierung mindestens eine Auffrischimpfung erhalten haben oder Erwachsene,
 die zu einem späteren Zeitpunkt nach Angaben des Herstellers grundimmunisiert wurden
 und 10 Jahre nach Abschluss der Grundimmunisierung eine Auffrischimpfung erhalten
 haben.
 7. Influenza:
 ● Jährliche Impfung im Herbst mit einem inaktivierten quadrivalenten Impfstoff
 mit aktueller von der WHO empfohlener Antigenkombination.
Gesetzliche Grundlagen und andere Vorschriften:

 ● § 15 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
 ● § 15 DGUV Vorschrift 1
 ● §§ 20, 23 und 23a Infektionsschutzgesetz (IfSG)
 ● Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz - MasSchG
 ● Rundschreiben der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales über öffentlich empfohlene
 Schutzimpfungen (jeweils geltende Fassung)
 ● Beschluss des erweiterten Vorstands der Charité vom 24.03.2015

Weitere Informationen im Internet: https://amz.charite.de/

Wir möchten darauf hinweisen, dass mit dieser Untersuchung keine Einstellungszusage verbunden ist.
Eine Einstellung bzw. die Aufnahme der beabsichtigten Tätigkeit u. a. erst nach der Feststellung Ihrer
gesundheitlichen Eignung erfolgen.

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