Antriebe und Energiesysteme von morgen 2023

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Antriebe und Energiesysteme von morgen 2023
Antriebe und Energiesysteme
von morgen 2023
Zukunft technologieoffen gestalten

17. Internationaler MTZ-Kongress Zukunftsantriebe
28. bis 29. März 2023 | Berlin

                                        Informationen und Anmeldung für
                                        Aussteller und Sponsoren

THEMEN
Elektrische Antriebsstrangvarianten
Batterieentwicklung
Bidirektionales Laden, Lade­
infrastruktur und Speichertechnologie
Wasserstoff-Brennstoffzelle
und -Infrastruktur
                                                                          © SUPERVISUELL

Dezentrale Energieversorgung
und Datenmanagement

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Über die Veranstaltung

 ANTRIEBE UND ENERGIESYSTEME VON MORGEN 2023
 Der Technologiewandel in der individuellen Mobilität auf Basis regenerativ erzeugter Primärenergie bedarf eines
 intensivierten fachlichen Austauschs führender Vertreter der Automobil- und Energiewirtschaft mit Wissenschaft und
 Politik. Daher liegt der Fokus dieses Kongresses auf Themen, die den Wandel bei Fahrzeugantrieben ebenso be-
 schreiben wie die technologischen Lösungen in der zugehörigen Infrastruktur bis hin zur Bereitstellung der Primär-
 energie. Politische Rahmenbedingungen werden ebenso diskutiert wie systemisch geprägte Innovationen für die
 Zukunft und digitale Lösungsansätze.

 ERREICHBARE ZIELGRUPPEN
 Dieser ATZlive-Kongress richtet sich an Führungskräfte und Ingenieure sowie Experten in der Industrie,
 bei Behörden, NGOs oder in der Wissenschaft, die sich mit der Antriebsstrangentwicklung oder mit Strom-
 und Wasserstofferzeugung und -distribution, Netzausbau und -integration sowie internationalen Märkten,
 Produktions- und Lieferketten beschäftigen.

 THEMEN DER VERANSTALTUNG
  Elektrische Antriebsstrangvarianten
  Batterieentwicklung
  Bidirektionales Laden, Ladeinfrastruktur und Speichertechnologie
  Wasserstoff-Brennstoffzelle und -Infrastruktur
  Dezentrale Energieversorgung und Datenmanagement

 WIR BIETEN IHNEN
  Hochkarätige Teilnehmer
  Exklusive Networking-Möglichkeiten vor Ort
  Pausen im Ausstellungsbereich
  Abendevent als weitere Kommunikationsplattform
  Vielfältige Bewerbung der Veranstaltung
  Attraktive Ausstellerpakete
  Individuelle Betreuung vor und während der Veranstaltung

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Präsentationsmöglichkeiten

AUSSTELLER
Standfläche (ohne Standbau)
   6 m² für                                                                              € 3.500,–
   8 m² für                                                                              € 4.150,–
   jeder weitere m²                                                                       € 390,–

In der Standmiete sind folgende Leistungen enthalten:
 Eine Freikarte für die gesamte Veranstaltung für eine Person (im Wert von € 1.495,–)
 Ein virtueller Ausstellungsstand:
   Ihr Logo, Unternehmensprofil und Kontaktdaten
   Einbettung von Bildern und/oder Videos
   Call-to-Action-Button
   1:1 Video Chat mit den Teilnehmern
 10 % Rabatt auf unternehmenseigene Teilnehmer
 Logo, Firmenprofil und Link zur Kundenhomepage auf der Website im Rahmen der Konferenzankündigung
 Stromanschluss (230 V, 3 KW inkl. 3-fach Steckdose)
 Auf Wunsch stellen wir einen Tisch und zwei Stühle bereit

      Zusätzliche Standausweise können für € 290,– erworben werden
      (inkl. Catering & Abendevent, exkl. Besuch der Vorträge).

Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach der Konferenz.

Alle Preise zzgl. gesetzlicher MwSt. Es gelten unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, die Sie nachfolgend finden.

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Präsentationsmöglichkeiten

VIRTUELLE EVENT-PLATTFORM
Bannerwerbung (max. 4 Sponsoren)
    Darstellung im Menü oben sowie in einzelnen Menüpunkten
     wie Teilnehmerliste und Programm
    Zufallsrotation mit Bannern anderer Aussteller/Sponsoren                            € 2.500,­

Widget auf dem Home­Screen der virtuellen Event­Plattform
    Size Large 600 px x 500 px                                                          € 1.500,­
    Size Medium 600 px x 250 px                                                          € 950,­

Direkt­Nachricht an alle Teilnehmer
    einmalige Aussendung                                                                € 1.200,­

WEITERE DIGITALE WERBEMÖGLICHKEITEN
Werbeanzeige Pausenpräsentation
 Ihre Werbeanzeige (Bild oder Video) in jeder Pausenpäsentation                          € 950,­

Werbebroschüre im Downloadbereich
 Ihre Werbebroschüre im Downloadbereich der Webseiten
  www.motorenkongress.de und www.atzlive.de/Int-motorenkongress                           € 950,­

Stand­Alone­Mailing
 Stand-Alone-E-Mail an alle Teilnehmer vor, während oder nach der Veranstaltung         € 2.500,­

Banner in E­Mail
 Banner in Veranstalter-E-Mail zur Bewerbung des Kongresses an potentielle Teilnehmer    € 950,­

PRÄSENTATIONSMÖGLICHKEITEN VOR ORT
Flyerauslage
 Auslage von 1 Werbeflyer an einem prominenten Ort während der Veranstaltung              € 950,–

Alle Preise zzgl. gesetzlicher MwSt. Es gelten unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, die Sie nachfolgend finden.

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Sponsoring

   PROFITIEREN SIE VON UNSEREN VORTEILHAFTEN SPONSORING-PAKETEN!
   Sie möchten Ihr Unternehmen, Ihre Produkte und Services den Teilnehmern in hervorgehobenem
   Maße präsentieren? Wir bieten Ihnen attraktive Darstellungsmöglichkeiten als Sponsor.
   Gerne erstellen wir Ihnen auch ein maßgeschneidertes Angebot nach Ihren individuellen Präferenzen.       JE TZT
                                                                                                          SPONSO
   Bitte rufen Sie uns an oder teilen Sie uns Ihr Interesse mittels nachfolgendem Antwortformular mit.             R
                                                                                                          WERDEN

                 Kontakt:
                 Herr Alex Woidich, Event- & Salesmanager
                 Tel: +49 (0)611 / 7878-206, alex.woidich@springernature.com

SPONSORINGPAKET 2023
 Ihr Logo auf allen Event-Anzeigen z. B. in ATZ, MTZ und ATZelektronik
 10 Kongresstickets für Teilnahme vor Ort
 Ihre Broschüre auf den Tagungstischen oder digital an alle Teilnehmer
 Ausstellungstand 8 m²
 Virtueller Ausstellungsstand in unserer virtuellen Event-Plattform
 Bannerwerbung in unserer virtuellen Event-Plattform: Darstellung im Menü
  (Zufallsrotation mit Bannern anderer Sponsoren)
 Widget auf dem Home-Screen in der virtuellen Event-Plattform
  (Size Medium 600 px x 250 px)
 1 Direkt Nachricht an alle Teilnehmer über unsere virtuelle Event-Plattform
 Nennung als Sponsor auf www.atzlive.de
 Firmenprofil, farbiges Logo und Link zu Ihrer Website im Internet
 20 % Rabatt für weitere Kongresstickets Ihrer Mitarbeiter
 Ihr Video in der Begrüßungs- und Pausenpräsentation (max. 2 Minuten)
                                                                                 Ihr Sponsorenbeitrag: € 8.950,–

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Geschäftsbedingungen, die Sie nachfolgend finden.

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Sponsoring

WEITERE SPONSORING-MÖGLICHKEITEN
Werbliche Darstellung auf den offiziellen Lanyards (Exklusiv)              Paketpreis:
                                                                                          EXKLUS
 Ihr Logo auf den offiziellen Kongress-Lanyards (Schlüsselbändern)        € 3.300,–                     IV
  der Teilnehmer, die jeder Konferenzteilnehmer gemeinsam mit seinem
  Namensschild am Check-in erhält
                                                                                       zzgl. Produktionskosten
 Ihr Logo auf unserer Website mit dem Vermerk Lanyard-Sponsor
 Ihr Logo in der Willkommens- und Pausenpräsentation in allen Räumen

Event­Wifi
 Der Netzwerkname des Hotspots auf dem „Antrieb von morgen“             Paketpreis:
  wird Ihr Firmennamen tragen                                                             EXKLUS
                                                                         € 3.300,–                     IV
 Passwort: frei wählbar
 Sie erreichen alle Teilnehmer digital
 Das WLAN Netzwerk wird von ATZlive bereit gestellt und eingerichtet

Phone/Tablet Power Station
                                                                         Paketpreis:
 Sie präsentieren unsere Power Station, an der unsere Teilnehmer alle                    EXKLUS
  gängigen Ladekabel für Ihre Smartphones und Tablets vorfinden           € 3.300,–                     IV

 Die Power Station wird mit Ihrem Logo und einem Claim gebrandet

Auslage von Kongressmaterial auf den Tagungstischen
 Ihr Kugelschreiber mit Ihrem Unternehmenslogo und
                                                                         Paketpreis:
 Notizblöcke mit Ihrem Logo                                                              EXKLUS
                                                                         € 3.300,–                     IV
 werden von uns für alle Teilnehmer auf den Tagungstischen platziert
 Die Produktionskosten für Kugelschreiber und Notizblöcken werden
  von Ihnen getragen                                                                   zzgl. Produktionskosten

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Anmeldung Seite 1 von 2

Per E-Mail an: alex.woidich@springernature.com

JA, WIR MÖCHTEN UNS ALS AUSSTELLER/SPONSOR
AN DER TAGUNG AM 28. UND 29. MÄRZ IN BERLIN BETEILIGEN.

                   Ausstellungsfläche 6 m²                          € 3.500,–

                   Ausstellungsfläche 8 m²                          € 4.150,–

                   Ausstellungsfläche 8 m² plus ____ m²
                    € 4.150,– plus € 390,– je weiterer m² =         € ______

                   Bannerwerbung Virtuelle Event-Plattform         € 2.500,–

                   Widget auf Home-Screen / Large                  € 1.500,–

                   Widget auf Home-Screen / Medium                  € 950,–

                   Direkt-Nachricht / 1 Aussendung                 € 1.200,–

                   Werbeanzeige Pausenpräsentation                  € 950,–

                   Werbebroschüre Downloadbereich                   € 950,–

                   Stand-Alone-Mailing                             € 2.500,–

                   Banner in E-Mail                                 € 950,–

                   Auslage eines Flyers                             € 950,–

                   Sponsoring                                      € 8.950,–

                   Paket: Lanyards                                 € 3.300,–

                   Paket: Event-Wifi                                € 3.300,–

                   Paket: Phone/Tablet Power Station               € 3.300,–

                   Auslage Kongressmaterial                        € 3.300,–

                                                                                BITTE FÜLLEN SIE AUCH
                                                                                DIE ZWEITE SEITE AUS.
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Geschäftsbedingungen, die Sie nachfolgend finden.
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Anmeldung Seite 2 von 2

Per E-Mail an: alex.woidich@springernature.com

JA, WIR MÖCHTEN UNS ALS AUSSTELLER/SPONSOR
AN DER TAGUNG AM 28. UND 29. MÄRZ IN BERLIN BETEILIGEN.

Firmenangaben

Titel / Vorname / Name

Firma / Institut

Straße

PLZ, Ort

Land

Telefon                                                        Telefax

E-Mail

Rechnungsadresse (falls von o.g. abweichend)

Firma

Straße

PLZ, Ort

Land

Mit der Anmeldung erkennen wir die Teilnahme- und Geschäftsbedingungen der Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH an.

Ort / Datum                                                    Unterschrift / Firmenstempel

Sie haben noch Fragen? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!
Herr Alex Woidich                                                          Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
tel +49 (0) 611 / 78 78 – 206                                              Abraham-Lincoln-Straße 46
alex.woidich@springernature.com                                            65189 Wiesbaden

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   Teilnahmebedingungen

1. VERTRAGSSCHLUSS                                                 und kann eine andere gleichwertige Fläche zur Verfügung           Arbeiten in Höhe der entstandenen Aufwendungen in Rech-
                                                                   gestellt werden, so hat der Aussteller keinen Anspruch auf        nung stellen.
1.1 Vertragspartner                                                Rückerstattung oder Minderung der Teilnahmegebühr.
Vertragspartner (im Folgenden „Veranstalter“ genannt) ist die                                                                        8.2 Verschiebung
Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH.                                4.2 Mitaussteller und Gemeinschaftsstände                         Sollte der Veranstalter in der Lage sein, die Veranstaltung zu
                                                                   Es ist nicht gestattet, einen zugewiesenen Stand oder Teile da-   einem späteren Zeitpunkt durchzuführen, so hat er den Aus-
1.2 Zulassung                                                      von gegen Entgelt oder ohne Vergütung an Dritte abzugeben.        steller/Sponsor hiervon unverzüglich zu unterrichten. Der
Zugelassen werden Unternehmen und Institutionen, deren                                                                               Aussteller/Sponsor ist berechtigt, innerhalb einer Woche nach
Exponate zur Veranschaulichung oder Ergänzung der vorge-           4.3 Aufbau und Gestaltung der Stände                              Zugang dieser Mitteilung seine Teilnahme zu dem veränder-
sehenen Thematik beitragen. Über die Zulassung von Unter-          Für den Aufbau und die Gestaltung der begleitenden Fach-          ten Termin abzusagen; in diesem Fall hat er Anspruch auf
nehmen, Institutionen und Exponaten, entscheidet der Veran-        ausstellung sind die Vorgaben für Standplatzierung, Stand-        Rückerstattung der Standmiete.
stalter. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Der       bauhöhen, Aufbauzeiten etc. verbindlich, die der Veranstalter
Ausschluss von Konkurrenten als Aussteller oder Sponsoren          dem Aussteller/Sponsor übermittelt. Diese Vorgaben werden         9. HAFTUNG
kann nicht zur Bedingung der Teilnahme gemacht werden.             ca. 4 bis 6 Wochen vor der Veranstaltung übermittelt und sind
                                                                   Bestandteil des Vertrages. Die einschlägigen gesetzlichen Be-     9.1 Haftung des Ausstellers/Sponsors
1.3 Zustandekommen des Vertrages                                   stimmungen und Verwaltungsvorschriften sind für den Aus-          Für Beschädigungen des Fußbodens, der Wände, der Türen/
Eine Anmeldung ist nur schriftlich unter Verwendung des            steller verbindlich.                                              Fenster, des Mobiliars oder sonstiger Einrichtungen haftet der
Anmeldeformulars möglich (Übermittlung per Telefax oder                                                                              Aussteller/Sponsor. Das Setzen von Nägeln, Schrauben, Haken
eingescannt per E-Mail). Mit der Auftragsbestätigung durch         4.4 Technische Leistungen                                         oder sonstigen Befestigungsmitteln in und an den Baulichkei-
den Veranstalter kommt der Vertrag zwischen dem Veranstal-         Sämtliche technische Installationen müssen mit dem Veran-         ten des Veranstaltungszentrums wie auch der Anstrich oder
ter und dem Aussteller oder Sponsor zustande.                      stalter abgestimmt werden. Die Herstellung von Installatio-       das Bekleben von Fußböden, Türen, Fenstern, Wänden und
                                                                   nen durch ausstellereigene Techniker ist nicht zulässig. Bei      Säulen sind nicht gestattet. Ggf. entstandene Beeinträchti-
2. RÜCKTRITT UND NICHTTEILNAHME                                    Zuwiderhandlungen haftet der Aussteller/Sponsor für die           gungen sind einwandfrei zu beseitigen. Andernfalls ist der
                                                                   verursachten Schäden. Anschlüsse, Maschinen und Geräte,           Veranstalter berechtigt, diese Arbeiten auf Kosten des Ausstel-
2.1 Rücktrittsrecht des Veranstalters                              die nicht zugelassen sind oder den einschlägigen Bestim-          lers ausführen zu lassen. Weitergehende Ansprüche auf Scha-
Der Veranstalter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,       mungen nicht entsprechen, können auf Kosten des Ausstel-          densersatz bleiben davon unberührt.
wenn die Zulassung aufgrund falscher Voraussetzungen oder          lers entfernt werden.
Angaben erteilt wurde oder die Zulassungsvoraussetzungen                                                                             9.2 Haftung des Veranstalters
später entfallen.                                                  4.5 Auf- und Abbau                                                Der Veranstalter haftet für Schäden, einschließlich Schäden
                                                                   Auf- und Abbau der Exponate sowie die Ausstattung und Ge-         wegen Absage oder Verkürzung einer Veranstaltung, soweit
2.2 Rücktritt und Nichtteilnahme als Sponsor                       staltung des Standes sind – soweit in den Informationen zur       der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Bei
Ein Sponsor ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, bis        begleitenden Fachausstellung nicht anders angegeben –             einer Verletzung von Kardinalpflichten (d.h. von wesentlichen
erste Leistungen von Seiten des Veranstalters erbracht sind.       vom Aussteller auszuführen. Soweit im Einzelfall nichts ande-     Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks
Bei einer Stornierung, die zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt,    res vereinbart wird, sind die Exponate bis zu dem im Vertrag      gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durch-
ist gleichwohl die volle Teilnahmegebühr zu bezahlen. Dassel-      genannten Zeitpunkt vom Aussteller auf- bzw. abzubauen            führung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf de-
be gilt, wenn der Sponsor Leistungen aus dem Sponsoring-           und abzutransportieren. Der Veranstalter ist ggf. berechtigt,     ren Einhaltung der Aussteller/Sponsor regelmäßig vertraut)
paket, gleich aus welchem Grund, nicht in Anspruch nimmt.          die Räumung des Standes und Lagerung der Exponate auf             haftet der Veranstalter auch für leichte Fahrlässigkeit; dann ist
                                                                   Kosten und Gefahr des Ausstellers zu veranlassen. Der vom         die Haftung jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren,
2.3 Rücktritt und Nichtteilnahme als Aussteller                    Aussteller gemietete Stand ist im ursprünglichen Zustand zu-      vertragstypischen Schaden. Ferner haftet der Veranstalter
Ein Rücktritt ist bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kos-       rückzugeben.                                                      auch bei leichter Fahrlässigkeit für eine Verletzung von Leben,
tenfrei. Danach müssen wir im Falle eines Rücktritts 50 % der                                                                        Körper und Gesundheit oder wenn er eine Garantie übernom-
Gebühr in Rechnung stellen. Bei einem Rücktritt ab 4 Wochen        5. VERSICHERUNG                                                   men hat. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
vor Konferenzbeginn oder Nichtteilnahme, gleich aus wel-           Versicherungen gegen Schäden und Diebstahl von                    bleibt unberührt. Soweit die Haftung vorstehend ausge-
chem Grund, wird die volle Teilnahmegebühr fällig.                 Ausstellungsgegenständen sind durch die Aussteller selber         schlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönli-
                                                                   abzuschließen.                                                    che Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungs-
3. INHALT DES VERTRAGES                                                                                                              gehilfen.
                                                                   6. BESUCHER
3.1 Vertragsumfang                                                 Während der Veranstaltung berechtigt ausschließlich ein           10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Die Leistungen des Veranstalters und die Gegenleistungen           durch den Veranstalter ausgestelltes, gültiges Namensschild
des Ausstellers/ Sponsors sind im Detail im jeweiligen Aus-        zum Besuch der begleitenden Fachaus-stellung. Namens-             10.1 Geltendmachung von Ansprüchen
steller-/ Sponsoringpaket beschrieben.                             schilder werden nach entsprechender Buchung ausgestellt           Ansprüche des Ausstellers/Sponsors gegen den Veranstalter
                                                                   für alle registrierten Teilnehmer, Referenten, Standbetreuer,     sind innerhalb von 3 Monaten geltend zu machen und spä-
3.2 Ausschließlichkeit                                             Sponsoren sowie akkreditierte Vertreter der Presse. Ausnah-       testens innerhalb von weiteren 3 Monaten gerichtlich geltend
Der Veranstalter ist berechtigt, weitere Verträge mit Sponso-      men sind nur in Absprache mit dem Veranstalter möglich und        zu machen.
ren zu schließen, es sei denn, dass explizit Exklusivität einer    müssen schriftlich beantragt werden.
Leistung innerhalb des Sponsoringpaketes durch den Veran-                                                                            10.2 Schriftform
stalter zugesichert ist.                                           7. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN                                            Alle zusätzlichen Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen
                                                                   Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Veranstaltung. Zah-        und Sonderregelungen bedürfen der schriftlichen Bestäti-
3.3 Weitervermittlung                                              lungsziel ist 14 Tage nach Zugang der Rechnung. Danach            gung durch den Veranstalter. Ein Rücktritt vom Vertrag muss
Es ist nicht gestattet, einzelne oder alle Leistungen des Veran-   kommt der Aussteller/Sponsor in Verzug, ohne dass es einer        schriftlich erklärt werden. Eine Aufhebung des Schriftformer-
stalters aus dem Sponsoringpaket gegen Entgelt oder ohne           Mahnung bedarf.                                                   fordernisses ist nur durch ausdrückliche schriftliche Erklärung
Vergütung an Dritte abzugeben.                                                                                                       möglich.
                                                                   8. ABSAGE ODER ÄNDERUNG EINER
4. NUTZUNG DER STANDFLÄCHEN                                        VERANSTALTUNG                                                     10.3 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
                                                                                                                                     Sofern der Aussteller/Sponsor Kaufmann, juristische Person
4.1 Platzzuteilung und Platzänderungen                             8.1 Absage                                                        des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sonderver-
Die Platzzuteilung erfolgt durch den Veranstalter. Besondere       Kann der Veranstalter die Ausstellung aufgrund höherer Ge-        mögen ist, ist der Gerichtsstand für alle gegenseitigen Ver-
Platzwünsche werden nach Ermessen des Veranstalters be-            walt oder aus sonstigen Gründen nicht durchführen, so hat er      pflichtungen Wiesbaden. Es gilt das Recht der Bundesrepublik
rücksichtigt, es besteht kein Anspruch auf Zuteilung eines         den Aussteller/Sponsor unverzüglich hiervon zu unterrich-         Deutschland.
bestimmten Platzes. Ist die zugeteilte Fläche aus einem von        ten. Grundsätzlich entfällt der Anspruch auf Standmiete,
dem Veranstalter nicht verschuldeten Grund nicht verfügbar         jedoch kann der Veranstalter bei ihm in Auftrag gegebene
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