Antriebe und Energiesysteme von morgen 2023
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Antriebe und Energiesysteme von morgen 2023 Zukunft technologieoffen gestalten 17. Internationaler MTZ-Kongress Zukunftsantriebe 28. bis 29. März 2023 | Berlin Informationen und Anmeldung für Aussteller und Sponsoren THEMEN Elektrische Antriebsstrangvarianten Batterieentwicklung Bidirektionales Laden, Lade infrastruktur und Speichertechnologie Wasserstoff-Brennstoffzelle und -Infrastruktur © SUPERVISUELL Dezentrale Energieversorgung und Datenmanagement www.ATZlive.de
Antriebe und Energiesysteme von morgen 2023 Über die Veranstaltung ANTRIEBE UND ENERGIESYSTEME VON MORGEN 2023 Der Technologiewandel in der individuellen Mobilität auf Basis regenerativ erzeugter Primärenergie bedarf eines intensivierten fachlichen Austauschs führender Vertreter der Automobil- und Energiewirtschaft mit Wissenschaft und Politik. Daher liegt der Fokus dieses Kongresses auf Themen, die den Wandel bei Fahrzeugantrieben ebenso be- schreiben wie die technologischen Lösungen in der zugehörigen Infrastruktur bis hin zur Bereitstellung der Primär- energie. Politische Rahmenbedingungen werden ebenso diskutiert wie systemisch geprägte Innovationen für die Zukunft und digitale Lösungsansätze. ERREICHBARE ZIELGRUPPEN Dieser ATZlive-Kongress richtet sich an Führungskräfte und Ingenieure sowie Experten in der Industrie, bei Behörden, NGOs oder in der Wissenschaft, die sich mit der Antriebsstrangentwicklung oder mit Strom- und Wasserstofferzeugung und -distribution, Netzausbau und -integration sowie internationalen Märkten, Produktions- und Lieferketten beschäftigen. THEMEN DER VERANSTALTUNG Elektrische Antriebsstrangvarianten Batterieentwicklung Bidirektionales Laden, Ladeinfrastruktur und Speichertechnologie Wasserstoff-Brennstoffzelle und -Infrastruktur Dezentrale Energieversorgung und Datenmanagement WIR BIETEN IHNEN Hochkarätige Teilnehmer Exklusive Networking-Möglichkeiten vor Ort Pausen im Ausstellungsbereich Abendevent als weitere Kommunikationsplattform Vielfältige Bewerbung der Veranstaltung Attraktive Ausstellerpakete Individuelle Betreuung vor und während der Veranstaltung www.ATZlive.de
Antriebe und Energiesysteme von morgen 2023 Präsentationsmöglichkeiten AUSSTELLER Standfläche (ohne Standbau) 6 m² für € 3.500,– 8 m² für € 4.150,– jeder weitere m² € 390,– In der Standmiete sind folgende Leistungen enthalten: Eine Freikarte für die gesamte Veranstaltung für eine Person (im Wert von € 1.495,–) Ein virtueller Ausstellungsstand: Ihr Logo, Unternehmensprofil und Kontaktdaten Einbettung von Bildern und/oder Videos Call-to-Action-Button 1:1 Video Chat mit den Teilnehmern 10 % Rabatt auf unternehmenseigene Teilnehmer Logo, Firmenprofil und Link zur Kundenhomepage auf der Website im Rahmen der Konferenzankündigung Stromanschluss (230 V, 3 KW inkl. 3-fach Steckdose) Auf Wunsch stellen wir einen Tisch und zwei Stühle bereit Zusätzliche Standausweise können für € 290,– erworben werden (inkl. Catering & Abendevent, exkl. Besuch der Vorträge). Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach der Konferenz. Alle Preise zzgl. gesetzlicher MwSt. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie nachfolgend finden. www.ATZlive.de
Antriebe und Energiesysteme von morgen 2023 Präsentationsmöglichkeiten VIRTUELLE EVENT-PLATTFORM Bannerwerbung (max. 4 Sponsoren) Darstellung im Menü oben sowie in einzelnen Menüpunkten wie Teilnehmerliste und Programm Zufallsrotation mit Bannern anderer Aussteller/Sponsoren € 2.500, Widget auf dem HomeScreen der virtuellen EventPlattform Size Large 600 px x 500 px € 1.500, Size Medium 600 px x 250 px € 950, DirektNachricht an alle Teilnehmer einmalige Aussendung € 1.200, WEITERE DIGITALE WERBEMÖGLICHKEITEN Werbeanzeige Pausenpräsentation Ihre Werbeanzeige (Bild oder Video) in jeder Pausenpäsentation € 950, Werbebroschüre im Downloadbereich Ihre Werbebroschüre im Downloadbereich der Webseiten www.motorenkongress.de und www.atzlive.de/Int-motorenkongress € 950, StandAloneMailing Stand-Alone-E-Mail an alle Teilnehmer vor, während oder nach der Veranstaltung € 2.500, Banner in EMail Banner in Veranstalter-E-Mail zur Bewerbung des Kongresses an potentielle Teilnehmer € 950, PRÄSENTATIONSMÖGLICHKEITEN VOR ORT Flyerauslage Auslage von 1 Werbeflyer an einem prominenten Ort während der Veranstaltung € 950,– Alle Preise zzgl. gesetzlicher MwSt. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie nachfolgend finden. www.ATZlive.de
Antriebe und Energiesysteme von morgen 2023 Sponsoring PROFITIEREN SIE VON UNSEREN VORTEILHAFTEN SPONSORING-PAKETEN! Sie möchten Ihr Unternehmen, Ihre Produkte und Services den Teilnehmern in hervorgehobenem Maße präsentieren? Wir bieten Ihnen attraktive Darstellungsmöglichkeiten als Sponsor. Gerne erstellen wir Ihnen auch ein maßgeschneidertes Angebot nach Ihren individuellen Präferenzen. JE TZT SPONSO Bitte rufen Sie uns an oder teilen Sie uns Ihr Interesse mittels nachfolgendem Antwortformular mit. R WERDEN Kontakt: Herr Alex Woidich, Event- & Salesmanager Tel: +49 (0)611 / 7878-206, alex.woidich@springernature.com SPONSORINGPAKET 2023 Ihr Logo auf allen Event-Anzeigen z. B. in ATZ, MTZ und ATZelektronik 10 Kongresstickets für Teilnahme vor Ort Ihre Broschüre auf den Tagungstischen oder digital an alle Teilnehmer Ausstellungstand 8 m² Virtueller Ausstellungsstand in unserer virtuellen Event-Plattform Bannerwerbung in unserer virtuellen Event-Plattform: Darstellung im Menü (Zufallsrotation mit Bannern anderer Sponsoren) Widget auf dem Home-Screen in der virtuellen Event-Plattform (Size Medium 600 px x 250 px) 1 Direkt Nachricht an alle Teilnehmer über unsere virtuelle Event-Plattform Nennung als Sponsor auf www.atzlive.de Firmenprofil, farbiges Logo und Link zu Ihrer Website im Internet 20 % Rabatt für weitere Kongresstickets Ihrer Mitarbeiter Ihr Video in der Begrüßungs- und Pausenpräsentation (max. 2 Minuten) Ihr Sponsorenbeitrag: € 8.950,– Alle Preise zzgl. gesetzlicher MwSt. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie nachfolgend finden. www.ATZlive.de
Antriebe und Energiesysteme von morgen 2023 Sponsoring WEITERE SPONSORING-MÖGLICHKEITEN Werbliche Darstellung auf den offiziellen Lanyards (Exklusiv) Paketpreis: EXKLUS Ihr Logo auf den offiziellen Kongress-Lanyards (Schlüsselbändern) € 3.300,– IV der Teilnehmer, die jeder Konferenzteilnehmer gemeinsam mit seinem Namensschild am Check-in erhält zzgl. Produktionskosten Ihr Logo auf unserer Website mit dem Vermerk Lanyard-Sponsor Ihr Logo in der Willkommens- und Pausenpräsentation in allen Räumen EventWifi Der Netzwerkname des Hotspots auf dem „Antrieb von morgen“ Paketpreis: wird Ihr Firmennamen tragen EXKLUS € 3.300,– IV Passwort: frei wählbar Sie erreichen alle Teilnehmer digital Das WLAN Netzwerk wird von ATZlive bereit gestellt und eingerichtet Phone/Tablet Power Station Paketpreis: Sie präsentieren unsere Power Station, an der unsere Teilnehmer alle EXKLUS gängigen Ladekabel für Ihre Smartphones und Tablets vorfinden € 3.300,– IV Die Power Station wird mit Ihrem Logo und einem Claim gebrandet Auslage von Kongressmaterial auf den Tagungstischen Ihr Kugelschreiber mit Ihrem Unternehmenslogo und Paketpreis: Notizblöcke mit Ihrem Logo EXKLUS € 3.300,– IV werden von uns für alle Teilnehmer auf den Tagungstischen platziert Die Produktionskosten für Kugelschreiber und Notizblöcken werden von Ihnen getragen zzgl. Produktionskosten Alle Preise zzgl. gesetzlicher MwSt. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie nachfolgend finden. www.ATZlive.de
Antriebe und Energiesysteme von morgen 2023 Anmeldung Seite 1 von 2 Per E-Mail an: alex.woidich@springernature.com JA, WIR MÖCHTEN UNS ALS AUSSTELLER/SPONSOR AN DER TAGUNG AM 28. UND 29. MÄRZ IN BERLIN BETEILIGEN. Ausstellungsfläche 6 m² € 3.500,– Ausstellungsfläche 8 m² € 4.150,– Ausstellungsfläche 8 m² plus ____ m² € 4.150,– plus € 390,– je weiterer m² = € ______ Bannerwerbung Virtuelle Event-Plattform € 2.500,– Widget auf Home-Screen / Large € 1.500,– Widget auf Home-Screen / Medium € 950,– Direkt-Nachricht / 1 Aussendung € 1.200,– Werbeanzeige Pausenpräsentation € 950,– Werbebroschüre Downloadbereich € 950,– Stand-Alone-Mailing € 2.500,– Banner in E-Mail € 950,– Auslage eines Flyers € 950,– Sponsoring € 8.950,– Paket: Lanyards € 3.300,– Paket: Event-Wifi € 3.300,– Paket: Phone/Tablet Power Station € 3.300,– Auslage Kongressmaterial € 3.300,– BITTE FÜLLEN SIE AUCH DIE ZWEITE SEITE AUS. Alle Preise zzgl. gesetzlicher MwSt. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie nachfolgend finden.
Antriebe und Energiesysteme von morgen 2023 Anmeldung Seite 2 von 2 Per E-Mail an: alex.woidich@springernature.com JA, WIR MÖCHTEN UNS ALS AUSSTELLER/SPONSOR AN DER TAGUNG AM 28. UND 29. MÄRZ IN BERLIN BETEILIGEN. Firmenangaben Titel / Vorname / Name Firma / Institut Straße PLZ, Ort Land Telefon Telefax E-Mail Rechnungsadresse (falls von o.g. abweichend) Firma Straße PLZ, Ort Land Mit der Anmeldung erkennen wir die Teilnahme- und Geschäftsbedingungen der Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH an. Ort / Datum Unterschrift / Firmenstempel Sie haben noch Fragen? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung! Herr Alex Woidich Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH tel +49 (0) 611 / 78 78 – 206 Abraham-Lincoln-Straße 46 alex.woidich@springernature.com 65189 Wiesbaden www.ATZlive.de
Antriebe und Energiesysteme von morgen 2023 Teilnahmebedingungen 1. VERTRAGSSCHLUSS und kann eine andere gleichwertige Fläche zur Verfügung Arbeiten in Höhe der entstandenen Aufwendungen in Rech- gestellt werden, so hat der Aussteller keinen Anspruch auf nung stellen. 1.1 Vertragspartner Rückerstattung oder Minderung der Teilnahmegebühr. Vertragspartner (im Folgenden „Veranstalter“ genannt) ist die 8.2 Verschiebung Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH. 4.2 Mitaussteller und Gemeinschaftsstände Sollte der Veranstalter in der Lage sein, die Veranstaltung zu Es ist nicht gestattet, einen zugewiesenen Stand oder Teile da- einem späteren Zeitpunkt durchzuführen, so hat er den Aus- 1.2 Zulassung von gegen Entgelt oder ohne Vergütung an Dritte abzugeben. steller/Sponsor hiervon unverzüglich zu unterrichten. Der Zugelassen werden Unternehmen und Institutionen, deren Aussteller/Sponsor ist berechtigt, innerhalb einer Woche nach Exponate zur Veranschaulichung oder Ergänzung der vorge- 4.3 Aufbau und Gestaltung der Stände Zugang dieser Mitteilung seine Teilnahme zu dem veränder- sehenen Thematik beitragen. Über die Zulassung von Unter- Für den Aufbau und die Gestaltung der begleitenden Fach- ten Termin abzusagen; in diesem Fall hat er Anspruch auf nehmen, Institutionen und Exponaten, entscheidet der Veran- ausstellung sind die Vorgaben für Standplatzierung, Stand- Rückerstattung der Standmiete. stalter. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Der bauhöhen, Aufbauzeiten etc. verbindlich, die der Veranstalter Ausschluss von Konkurrenten als Aussteller oder Sponsoren dem Aussteller/Sponsor übermittelt. Diese Vorgaben werden 9. HAFTUNG kann nicht zur Bedingung der Teilnahme gemacht werden. ca. 4 bis 6 Wochen vor der Veranstaltung übermittelt und sind Bestandteil des Vertrages. Die einschlägigen gesetzlichen Be- 9.1 Haftung des Ausstellers/Sponsors 1.3 Zustandekommen des Vertrages stimmungen und Verwaltungsvorschriften sind für den Aus- Für Beschädigungen des Fußbodens, der Wände, der Türen/ Eine Anmeldung ist nur schriftlich unter Verwendung des steller verbindlich. Fenster, des Mobiliars oder sonstiger Einrichtungen haftet der Anmeldeformulars möglich (Übermittlung per Telefax oder Aussteller/Sponsor. Das Setzen von Nägeln, Schrauben, Haken eingescannt per E-Mail). Mit der Auftragsbestätigung durch 4.4 Technische Leistungen oder sonstigen Befestigungsmitteln in und an den Baulichkei- den Veranstalter kommt der Vertrag zwischen dem Veranstal- Sämtliche technische Installationen müssen mit dem Veran- ten des Veranstaltungszentrums wie auch der Anstrich oder ter und dem Aussteller oder Sponsor zustande. stalter abgestimmt werden. Die Herstellung von Installatio- das Bekleben von Fußböden, Türen, Fenstern, Wänden und nen durch ausstellereigene Techniker ist nicht zulässig. Bei Säulen sind nicht gestattet. Ggf. entstandene Beeinträchti- 2. RÜCKTRITT UND NICHTTEILNAHME Zuwiderhandlungen haftet der Aussteller/Sponsor für die gungen sind einwandfrei zu beseitigen. Andernfalls ist der verursachten Schäden. Anschlüsse, Maschinen und Geräte, Veranstalter berechtigt, diese Arbeiten auf Kosten des Ausstel- 2.1 Rücktrittsrecht des Veranstalters die nicht zugelassen sind oder den einschlägigen Bestim- lers ausführen zu lassen. Weitergehende Ansprüche auf Scha- Der Veranstalter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, mungen nicht entsprechen, können auf Kosten des Ausstel- densersatz bleiben davon unberührt. wenn die Zulassung aufgrund falscher Voraussetzungen oder lers entfernt werden. Angaben erteilt wurde oder die Zulassungsvoraussetzungen 9.2 Haftung des Veranstalters später entfallen. 4.5 Auf- und Abbau Der Veranstalter haftet für Schäden, einschließlich Schäden Auf- und Abbau der Exponate sowie die Ausstattung und Ge- wegen Absage oder Verkürzung einer Veranstaltung, soweit 2.2 Rücktritt und Nichtteilnahme als Sponsor staltung des Standes sind – soweit in den Informationen zur der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Bei Ein Sponsor ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, bis begleitenden Fachausstellung nicht anders angegeben – einer Verletzung von Kardinalpflichten (d.h. von wesentlichen erste Leistungen von Seiten des Veranstalters erbracht sind. vom Aussteller auszuführen. Soweit im Einzelfall nichts ande- Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks Bei einer Stornierung, die zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, res vereinbart wird, sind die Exponate bis zu dem im Vertrag gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durch- ist gleichwohl die volle Teilnahmegebühr zu bezahlen. Dassel- genannten Zeitpunkt vom Aussteller auf- bzw. abzubauen führung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf de- be gilt, wenn der Sponsor Leistungen aus dem Sponsoring- und abzutransportieren. Der Veranstalter ist ggf. berechtigt, ren Einhaltung der Aussteller/Sponsor regelmäßig vertraut) paket, gleich aus welchem Grund, nicht in Anspruch nimmt. die Räumung des Standes und Lagerung der Exponate auf haftet der Veranstalter auch für leichte Fahrlässigkeit; dann ist Kosten und Gefahr des Ausstellers zu veranlassen. Der vom die Haftung jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, 2.3 Rücktritt und Nichtteilnahme als Aussteller Aussteller gemietete Stand ist im ursprünglichen Zustand zu- vertragstypischen Schaden. Ferner haftet der Veranstalter Ein Rücktritt ist bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kos- rückzugeben. auch bei leichter Fahrlässigkeit für eine Verletzung von Leben, tenfrei. Danach müssen wir im Falle eines Rücktritts 50 % der Körper und Gesundheit oder wenn er eine Garantie übernom- Gebühr in Rechnung stellen. Bei einem Rücktritt ab 4 Wochen 5. VERSICHERUNG men hat. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vor Konferenzbeginn oder Nichtteilnahme, gleich aus wel- Versicherungen gegen Schäden und Diebstahl von bleibt unberührt. Soweit die Haftung vorstehend ausge- chem Grund, wird die volle Teilnahmegebühr fällig. Ausstellungsgegenständen sind durch die Aussteller selber schlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönli- abzuschließen. che Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungs- 3. INHALT DES VERTRAGES gehilfen. 6. BESUCHER 3.1 Vertragsumfang Während der Veranstaltung berechtigt ausschließlich ein 10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN Die Leistungen des Veranstalters und die Gegenleistungen durch den Veranstalter ausgestelltes, gültiges Namensschild des Ausstellers/ Sponsors sind im Detail im jeweiligen Aus- zum Besuch der begleitenden Fachaus-stellung. Namens- 10.1 Geltendmachung von Ansprüchen steller-/ Sponsoringpaket beschrieben. schilder werden nach entsprechender Buchung ausgestellt Ansprüche des Ausstellers/Sponsors gegen den Veranstalter für alle registrierten Teilnehmer, Referenten, Standbetreuer, sind innerhalb von 3 Monaten geltend zu machen und spä- 3.2 Ausschließlichkeit Sponsoren sowie akkreditierte Vertreter der Presse. Ausnah- testens innerhalb von weiteren 3 Monaten gerichtlich geltend Der Veranstalter ist berechtigt, weitere Verträge mit Sponso- men sind nur in Absprache mit dem Veranstalter möglich und zu machen. ren zu schließen, es sei denn, dass explizit Exklusivität einer müssen schriftlich beantragt werden. Leistung innerhalb des Sponsoringpaketes durch den Veran- 10.2 Schriftform stalter zugesichert ist. 7. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Alle zusätzlichen Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Veranstaltung. Zah- und Sonderregelungen bedürfen der schriftlichen Bestäti- 3.3 Weitervermittlung lungsziel ist 14 Tage nach Zugang der Rechnung. Danach gung durch den Veranstalter. Ein Rücktritt vom Vertrag muss Es ist nicht gestattet, einzelne oder alle Leistungen des Veran- kommt der Aussteller/Sponsor in Verzug, ohne dass es einer schriftlich erklärt werden. Eine Aufhebung des Schriftformer- stalters aus dem Sponsoringpaket gegen Entgelt oder ohne Mahnung bedarf. fordernisses ist nur durch ausdrückliche schriftliche Erklärung Vergütung an Dritte abzugeben. möglich. 8. ABSAGE ODER ÄNDERUNG EINER 4. NUTZUNG DER STANDFLÄCHEN VERANSTALTUNG 10.3 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht Sofern der Aussteller/Sponsor Kaufmann, juristische Person 4.1 Platzzuteilung und Platzänderungen 8.1 Absage des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sonderver- Die Platzzuteilung erfolgt durch den Veranstalter. Besondere Kann der Veranstalter die Ausstellung aufgrund höherer Ge- mögen ist, ist der Gerichtsstand für alle gegenseitigen Ver- Platzwünsche werden nach Ermessen des Veranstalters be- walt oder aus sonstigen Gründen nicht durchführen, so hat er pflichtungen Wiesbaden. Es gilt das Recht der Bundesrepublik rücksichtigt, es besteht kein Anspruch auf Zuteilung eines den Aussteller/Sponsor unverzüglich hiervon zu unterrich- Deutschland. bestimmten Platzes. Ist die zugeteilte Fläche aus einem von ten. Grundsätzlich entfällt der Anspruch auf Standmiete, dem Veranstalter nicht verschuldeten Grund nicht verfügbar jedoch kann der Veranstalter bei ihm in Auftrag gegebene
Sie können auch lesen