Aus-blick Dienstag, 5. Mai und Mittwoch 6. Mai 2020 - www.kuechenwohntrends.de
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Die Münchener küchenwohntrends geht 2020 in die 9. Auflage und folgt treu dem, wie sie ursprünglich entstanden ist: 100% Fachmesse. Erreichen Sie Küchenhandel und Einrichtungshandel vom Unter- nehmer bis zum Verkäufer, Architekten, Innenarchitekten, Projekt- anten, Objektpartner sowie Top-Schreiner bzw. Tischler. Bahnen Sie wertvolle Kontakte an und generieren Sie erfolgreiche Geschäfte. Zenith Freiraum Kohlebunker 2 küchenwohntrends – Dienstag, 5. Mai und Mittwoch 6. Mai 2020
Zenith. Präsentation mit Leichtigkeit. In eindrucksvoller Location der Industriedenkmäler des Zenith- Geländes bietet die küchenwohntrends Ausstellern eine optimale Plattform. Der industrielle Charakter und die architektonische Bauweise der Zenith-Halle schafft einen genialen Rahmen. Während der küchenwohntrends entstehen hier fantastische Markenhotspots. Mit offenen Präsentationsflächen und minimalistischem Stand- konzept stehen Produkt und Marke im Vordergrund. Alles zusammen verwandelt sich in einen Raum voller Kontraste und Kommunikation. Ein einzigartiges Eventprogramm mit einer Vielzahl an facettenreichen Vorträgen und hochkarätigen Gästen unterstreicht die moderne Atmosphäre. Zenith 4 küchenwohntrends – Dienstag, 5. Mai und Mittwoch 6. Mai 2020
Kohlebunker. Präsentationen ganz ohne eigenen Standbau. In lichtdurchfluteter Loft-Atmosphäre des ehemaligen Kohlebunkers inszenieren Sie Ihre Produkte. Der Boden und die Wände sind bereits vorhanden. Für die Abgrenzungen zwischen den Ständen sorgen großformatige Banner. Ihr Logo wird am Zugang zu Ihrer Präsentation zweimal im Großformat platziert. Kohlebunker 7
Freiraum. Erlebnisreiche Inszenierungen im Freien Im „Freiraum“ entstehen zwischen Zenith und Kohlebunker kreative Präsentationsmöglichkeiten, die den Charakter eines Festivals auf- greifen und stilvoll umsetzen. Aussteller dürfen für den besonderen Wow-Effekt sorgen. Ob „Präsentations-Truck“ oder „Outdoor-Küche“: „Freiraum“ ist die Fläche für kreative Aussteller. Freiraum 8 küchenwohntrends – Dienstag, 5. Mai und Mittwoch 6. Mai 2020
Namhafte Hersteller. Anspruchsvolles Fachpublikum. Namhafte Hersteller treffen auf anspruchsvolles Fachpublikum ∙ Einmaliges Messeformat für Unternehmen aus dem gesamten Einrichtungsbereich mit starkem Fokus auf Küche, Hausgeräte, Möbel, Smart Home Solutions, Dienstleistung, IT und Licht ∙ 100% Business-Plattform für Fachhändler, Architekten, Einkäufer und Projektentwickler aus den süddeutschen Bundesländern, Österreich und angrenzenden Regionen ∙ Mit 6.500 m² Gesamtfläche kompaktes Format in Top-Location mit einzigartigem Ambiente ∙ Ausstellerkonzept ohne Segmentierung mit flexiblen Standgrößen zwischen 20 und 200 m² ∙ Mehrwert und Inspiration durch die Präsentation „Kohlebunker“ als spannende Inszenierung für Ihre Marke und als Möglichkeit, Produkte ohne eigenen Standbau zu präsentieren ∙ Abwechslungsreiches Eventprogramm mit hochkarätigen Gästen ∙ Rundum-Service, Beratung und professionelle Betreuung aus einer Hand ∙ Hohe mediale Aufmerksamkeit vor, während und nach der Messe und attraktive Media-Pakete 11
Kontakt Messeorganisation trendfairs GmbH Stefan-George-Ring 2 D-81929 München www.trendfairs.de www.area-30.de www.cube30.de www.kuechenwohntrends.at www.kuechenwohntrends.de Wir sehen uns. Die trendfairs GmbH ist ein unabhängiger Messeveranstalter anspruchsvoller Branchen-Events. Mit exzellentem Event-Know- how und feinem Marktgespür schafft die trendfairs GmbH Erlebniswelten mit hoher Anziehungskraft. Impressionen 2018
Einige Standflächen sind limitiert. Die Vergabe erfolgt nach „First come, First serve“! Bitte füllen Sie zur Teilnahme den Antrag 1.1 und / oder 1.2 aus. Dienstag, 5. Mai und Mittwoch, 6. Mai 2020 1.1 Antrag Standfläche Messestand Zenithhalle Hiermit beantragen wir verbindlich die Teilnahme auf Basis der „Ausstellungsordnung / Teilnahmebedingungen“. Aussteller / Firma Ansprechpartner (Vorname / Name) Straße / Hausnummer PLZ / Ort Telefon Telefax Mobil (für Erreichbarkeit während der Messe) E-Mail Ihr Standwunsch: Bitte kreuzen Sie alle Ihre Wünsche an. Wir benötigen folgende Standgrößenkategorie Wir wünschen folgende Standfläche und Standart bis 49 m² 163,- € /m² Standfläche . . . . . . . . . . . . . . . m² (Mindeststandgröße 15 m²) 50 – 100 m² 161,- € /m² > 100 m² 157,- € /m² Reihenstand Eckstand + 5 % /m² Sonstige Investitionen Energiepauschale 10,- € / m² (obligatorisch) Kopfstand + 10 % /m² Marketingbeitrag 365,- € (obligatorisch) Inselstand + 15 % /m² Haftpflichtversicherung 20,- € (obligatorisch) Bitte beachten Sie die Hinweise zu Standposition und -größe. Eine verbindliche Zusage für Standart, -position und -größe erfolgt erst mit der Standbestätigung durch die trendfairs GmbH. Wir bemühen uns, Ihren Standwunsch zu erfüllen. Alle aufgeführten Preise zzgl. der gesetzlichen MwSt. Ort / Datum Unterschrift Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Veranstalters sowie durch rechtsverbindliche Unterschrift dieses Antrags zustande. trendfairs GmbH, Stefan-George-Ring 2, D-81929 München, T +49 89 3 09 040 191, F +49 89 3 09 040 193, 1 info@trendfairs.de, www.trendfairs.de. Bitte senden Sie Ihr Antragsformular per Post an oben genannte Adresse oder eingescannt an mehler@trendfairs.de, bzw. per Fax an +49 89 3 09 040 193.
Einige Standflächen sind limitiert. Die Vergabe erfolgt nach „First come, First serve“! Bitte füllen Sie zur Teilnahme den Antrag 1.1 und / oder 1.2 aus. Dienstag, 5. Mai und Mittwoch, 6. Mai 2020 1.2 Antrag Standfläche Kohlebunker Hiermit beantragen wir verbindlich die Teilnahme auf Basis der „Ausstellungsordnung / Teilnahmebedingungen“. Aussteller / Firma Ansprechpartner (Vorname / Name) Straße / Hausnummer PLZ / Ort Telefon Telefax Mobil (für Erreichbarkeit während der Messe) E-Mail Bitte geben Sie die Anzahl der gewünschten Quadratmeter an: Der Kohlebunker als Eventlocation mit besonderer Atmosphäre Stände ohne Standbau in den Gängen: Wir wünschen folgende Standgröße und viel Tageslicht ist der ideale Ort für ihre Produktpräsentation ohne klassischen Messebau. Der einzigartige Baukörper wird selbst Teil Ihrer Inszenierung. Offen gestaltete Flächen und flie- . . . . . . . . . . . . . . . m² (Mindeststandgröße 15 m²) 220,- € / m² ßende Übergänge machen das einzigartige Ambiente erlebbar und fördern die Fokussierung auf ihre Produktwelt. Schonen Sie Stände ohne Standbau inkl. wertvolle Ressourcen und Zeit, um das einmalige Eventkonzept – 1 Wandcubus entspannt und gemeinsam mit ihren Kunden zu erleben. – Optische Abtrennung durch Banner (ca. 2600 mm x 2600 mm) – 2 Banner mit Aufdruck Ihrer Marke (ca. 600 mm x 2600 mm): Wir wünschen folgende Standgröße . . . . . . . . . . . . . . . m² (Mindeststandgröße 15 m²) 320,- € / m² Sonstige Investitionen Energiepauschale 10,- € / m² (obligatorisch) Marketingbeitrag 365,- € (obligatorisch) Haftpflichtversicherung 20,- € (obligatorisch) Alle aufgeführten Preise zzgl. der gesetzlichen MwSt. Ort / Datum Unterschrift Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Veranstalters sowie durch rechtsverbindliche Unterschrift dieses Antrags zustande. trendfairs GmbH, Stefan-George-Ring 2, D-81929 München, T +49 89 3 09 040 191, F +49 89 3 09 040 193, 2 info@trendfairs.de, www.trendfairs.de. Bitte senden Sie Ihr Antragsformular per Post an oben genannte Adresse oder eingescannt an mehler@trendfairs.de, bzw. per Fax an +49 89 3 09 040 193.
2.0 Ansprechpartner Bitte nennen Sie uns weitere Ansprechpartner rund um die Messeorganisation. Organisation / Technik Vorname / Name Telefon E-Mail Mobil Marketing Vorname / Name Telefon E-Mail Mobil trendfairs GmbH, Stefan-George-Ring 2, D-81929 München, T +49 89 3 09 040 191, F +49 89 3 09 040 193, 3 info@trendfairs.de, www.trendfairs.de. Bitte senden Sie Ihr Antragsformular per Post an oben genannte Adresse oder eingescannt an mehler@trendfairs.de, bzw. per Fax an +49 89 3 09 040 193.
3.0 Markenanmeldung Sie können hier vier weitere Marken kostenfrei anmelden (ab der fünften angemeldeten Marke berechnen wir 365,- € Marketingbeitrag pro Marke). Darüber hinaus bitten wir Sie um Zusendung Ihrer Markenlogos als Vektorgrafik (.pdf-Datei oder .tiff-Datei oder .eps-Datei oder .jpg-Datei mit 300 dpi-Auflösung), sowie eines Leitbildes pro Marke (.jpg-Datei mind. 800 x 440 px, ein Bild / keine Collage oder Textmontagen). Bitte senden Sie Ihre Daten direkt nach dem Antrag an Frau Mehler: mehler@trendfairs.de Marke 1 www. Bitte kreuzen Sie für alle Produktgruppen für Marke 1 an (Mehrfachnennung möglich) Accessiores Dunstabzüge Jugendmöbel Polstermöbel Stühle Arbeitsplatten Elektrogeräte Küchenmöbel Presse Tische Armaturen Essmöbel Licht Schlafmöbel Tischkultur Badmöbel Fußboden / -beläge Matratzen Software / IT Türen Bänke Innenausbau Möbel Sonstiges Wohnmöbel Dienstleistungen Institutionen / Verbände Outdoormöbel Spülen Zubehör Marke 2 www. Bitte kreuzen Sie für alle Produktgruppen für Marke 2 an (Mehrfachnennung möglich) Accessiores Dunstabzüge Jugendmöbel Polstermöbel Stühle Arbeitsplatten Elektrogeräte Küchenmöbel Presse Tische Armaturen Essmöbel Licht Schlafmöbel Tischkultur Badmöbel Fußboden / -beläge Matratzen Software / IT Türen Bänke Innenausbau Möbel Sonstiges Wohnmöbel Dienstleistungen Institutionen / Verbände Outdoormöbel Spülen Zubehör Marke 3 www. Bitte kreuzen Sie für alle Produktgruppen für Marke 3 an (Mehrfachnennung möglich) Accessiores Dunstabzüge Jugendmöbel Polstermöbel Stühle Arbeitsplatten Elektrogeräte Küchenmöbel Presse Tische Armaturen Essmöbel Licht Schlafmöbel Tischkultur Badmöbel Fußboden / -beläge Matratzen Software / IT Türen Bänke Innenausbau Möbel Sonstiges Wohnmöbel Dienstleistungen Institutionen / Verbände Outdoormöbel Spülen Zubehör Marke 4 www. Bitte kreuzen Sie für alle Produktgruppen für Marke 4 an (Mehrfachnennung möglich) Accessiores Dunstabzüge Jugendmöbel Polstermöbel Stühle Arbeitsplatten Elektrogeräte Küchenmöbel Presse Tische Armaturen Essmöbel Licht Schlafmöbel Tischkultur Badmöbel Fußboden / -beläge Matratzen Software / IT Türen Bänke Innenausbau Möbel Sonstiges Wohnmöbel Dienstleistungen Institutionen / Verbände Outdoormöbel Spülen Zubehör trendfairs GmbH, Stefan-George-Ring 2, D-81929 München, T +49 89 3 09 040 191, F +49 89 3 09 040 193, 4 info@trendfairs.de, www.trendfairs.de. Bitte senden Sie Ihr Antragsformular per Post an oben genannte Adresse oder eingescannt an mehler@trendfairs.de, bzw. per Fax an +49 89 3 09 040 193.
4.0 Sonstige Informationen Sonstige Informationen der küchenwohntrends Dienstag, 5. Mai und Mittwoch, 6. Mai 2020 In Ihrem Messepaket der küchenwohntrends sind folgende Punkte enthalten bei 1.1 Standfläche Zenithhalle: 2-tägige Messebeteiligung Nachtbewachung des Messeareals (ohne Messestände) (Messedauer 5. und 6. Mai 2020, jeweils 09.00 – 18.00 Uhr) Reinigung des Messeareals (ohne Messestände) inklusive Kostenfreier Eintritt für Fachbesucher Nebenräume Personal für Empfang und Messeorganisation Beschilderung zum, am und im Messegelände Online-Check-in (Besucherregistrierung) Grundbeleuchtung Auf- und Abbautage Hallenheizung / Lüftung Ausstellerausweise inklusive Zusendung Toilettendienst / Toilettenreinigung (pro 10 m² Standfläche 1 Ausstellerausweis) In Ihrem Messepaket der küchenwohntrends sind folgende Punkte enthalten bei 1.2 Standfläche Kohlebunker: 2-tägige Messebeteiligung 3 Ausstellerausweise inklusive Zusendung (Messedauer 5. und 6. Mai 2020, jeweils 09.00 – 18.00 Uhr) Nachtbewachung des Messeareals (ohne Messestände) Fertiger Standbau bestehend aus (nicht bei Ständen ohne Reinigung des Messeareals inklusive Nebenräume Standbau in den Gängen): Reinigung der Standfläche – 1 Wandcubus Beschilderung zum, am und im Messegelände – Optische Abtrennung durch Banner (ca. 2600 mm x 2600 mm) Grundbeleuchtung – 2 Banner mit Aufdruck Ihrer Marke (ca. 600 mm x 2600 mm) Hallenheizung / Lüftung Kostenfreier Eintritt für Fachbesucher Toilettendienst / Toilettenreinigung Personal für Empfang und Messeorganisation Online-Check-in (Besucherregistrierung) 2 Aufbautage, 1 Abbautag In Ihrem Marketingpaket sind folgende Punkte kostenfrei enthalten: Eintragung im Ausstellerverzeichnis online mit Bereitstellung von Werbebannern für Ihre Website / E-Mails Unternehmens- und Markennamen (inkl. Verlinkung) für die Werbung der küchenwohntrends Eintragung im Messemagazin Produktion des Messemagazins Anzeigen- / Bannerwerbung für die küchenwohntrends Produktion der Smart Cards für die Podiumevents in Zeitschriften und auf Onlineportalen Newsletterwerbung für die küchenwohntrends an die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit offline (z. B. Print) und Adressdatenbank der trendfairs GmbH und über online inklusive Suchmaschinenoptimierung Drittanbieter Weitere Informationen: Aufbauzeit: Zenith 4 Tage, Kohlebunker 2 Tage vor Messebeginn Abbauzeit: Zenith: 2 Tage nach Messeende; Kohlebunker: 1 Tag nach Messeende Wir bitten um Beachtung der Vorgaben zum Standbau für Zenith und Kohlebunker. In unseren Standbauguides finden Sie alle Informationen über Bauhöhen uvm. Über das Aussteller-Management-System AMS haben Sie online die Möglichkeit, Ihre Bestellung von Mietmobiliar, -geräten und -Sytemständen, gesonderten Stromanschluss, gesonderten Wasseranschluss, Werbemedien etc. ganz einfach und bequem zu buchen. Nach Eingang Ihres Antrages bzw. ca. 3 Monate vor der Messe werden Ihre Zugangsdaten freigeschaltet. trendfairs GmbH, Stefan-George-Ring 2, D-81929 München, T +49 89 3 09 040 191, F +49 89 3 09 040 193, 5 info@trendfairs.de, www.trendfairs.de. Bitte senden Sie Ihr Antragsformular per Post an oben genannte Adresse oder eingescannt an mehler@trendfairs.de, bzw. per Fax an +49 89 3 09 040 193.
5.0 Ausstellungsordnung / Teilnahmebedingungen 5.1 Veranstaltung 5.4 Vorzeitige Beendigung des Vertrags 5.1.1 Veranstalter der Messe ist die trendfairs GmbH, Stefan-George- 5.4.1 Der Aussteller ist bis 3 Monate vor Beginn der Ausstellung an seine Ring 2, D-81929 München, vertreten durch die Geschäftsführerin Ulrike Anmeldung gebunden. Eine ordentliche Kündigung der Teilnahmeverein- Rohde. Die Messeleitung obliegt Ulrike Rohde, Arian Kiesling und Michael barung ist nicht vorgesehen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung Rambach. bleibt unberührt. 5.1.2 Die Teilnahme an der Veranstaltung bedarf einer entsprechenden 5.4.2 Storniert der Aussteller nach erfolgter Teilnahmebestätigung bis zu Vereinbarung zwischen Veranstalter und Aussteller. Diese kommt durch 3 Monate vor Beginn der Veranstaltung seine Teilnahme, so schuldet er 40 % Anmeldung des Ausstellers und Teilnahmebestätigung des Veranstalters der vereinbarten Standmiete als pauschalierten Schadensersatz. Erfolgt die zustande. Stornierung danach (und nach erfolgter Teilnahmebestätigung), so schul- det der Aussteller 100 % der vereinbarten Standmiete als pauschalierten Schadensersatz. Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Das Recht des 5.2 Anmeldung Ausstellers, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich nied- rigerer Höhe als der vereinbarten Schadenspauschale entstanden ist, bleibt 5.2.1 Der Antrag des Ausstellers auf Teilnahme muss schriftlich beim unberührt. Im Falle der Stornierung oder sonstigen unberechtigten Lossa- Veranstalter auf dessen Formularen erfolgen. Das Antragsformular ist voll- gung vom Vertrag ist der Veranstalter berechtigt, nicht jedoch verpflichtet, ständig auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Mit der Unter- über die Standfläche anderweitig frei zu verfügen. schrift werden die allgemeinen Teilnahmebedingungen anerkannt. 5.4.3 Der Veranstalter ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten 5.2.2 Vorbehalte und Bedingungen sind bei der Anmeldung nicht zuläs- oder diesen außerordentlich und fristlos zu kündigen, wenn in der Person sig. Werden solche in die Anmeldeformulare eingefügt, gelten sie als recht- des Ausstellers ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher wichtiger Grund lich unwirksam, außer sie werden vom Veranstalter schriftlich bestätigt. liegt insbesondere vor, wenn gegen den Aussteller ein Antrag auf Öffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wurde, ein derartiger Antrag mangels 5.2.3 Die Entscheidung über die Annahme des Antrags auf Teilnahme und Masse abgewiesen wurde oder ein Insolvenzverfahren eröffnet ist. die Standzuweisung trifft der Veranstalter mit der Sorgfalt eines ordent- lichen Kaufmanns und im Rahmen des zur Verfügung stehenden Ermes- sens. Bei Überbuchung ist grundsätzlich die Reihenfolge des Eingangs der 5.5 Rechnungstellung / Zahlung Anmeldungen maßgeblich. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. 5.5.1 Die Rechnungstellung für die Standmiete und sonstige anfallende 5.2.4 Der Veranstalter kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen, ins- Kosten erfolgt ca. 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Mit Zugang der besondere wenn die zur Verfügung stehende Standfläche nicht ausreicht, Rechnung ist diese ohne jeden Abzug sofort zur Zahlung fällig. einzelne Antragssteller von der Teilnahme ausschließen und / oder, wenn es für die Erreichung des Veranstaltungszwecks erforderlich ist, die Veranstal- 5.5.2 Solange nicht alle fälligen Zahlungen beglichen sind, besteht kein tung auf bestimmte Ausstellergruppen oder Anbietergruppen beschrän- Recht auf Belegung des Standes. Ebenso wird in diesem Fall kein Aussteller- ken. ausweis ausgegeben. 5.2.5 Über die Annahme des Antrags auf Teilnahme erhält der Aussteller 5.5.3 Der Veranstalter ist berechtigt, den Teilnahmevertrag außerordent- eine schriftliche Teilnahmebestätigung. Standnummer, Standgröße und die lich und fristlos zu kündigen, wenn der Aussteller fällige Zahlungen trotz weiteren Einzelheiten der Standbelegung erfolgen mit gesonderter schrift- Mahnung nicht geleistet hat. Der Veranstalter ist in diesem Fall berechtigt, licher Bekanntgabe. ohne weitere Ankündigung über die Standfläche zu verfügen. 5.2.6 Die Standzuteilung erfolgt durch den Veranstalter nach Gesichts- 5.5.4 Der Veranstalter behält sich die Geltendmachung des gesetzlichen punkten, die durch das Ausstellungsthema vorgegeben sind. Der Aussteller Vermieterpfandrechts vor. hat keinen Anspruch auf Zuweisung einer bestimmten Standfläche und er- wirkt einen solchen auch nicht dadurch, dass er dieselbe Fläche bereits bei einer früheren Veranstaltung des Veranstalters innegehabt hatte. Der Ver- 5.6 Höhere Gewalt anstalter wird jedoch besondere Standwünsche im Rahmen der Möglich- keiten berücksichtigen. Abweichend zugeteilte Fläche +/- 10 % befindet 5.6.1 Der Veranstalter ist bei Vorliegen von nicht durch ihn verschuldeten sich im Toleranzbereich und bedarf keiner Rückfrage beim Antragsteller. zwingenden Gründen oder im Falle höherer Gewalt berechtigt, die Veran- staltung zu verschieben, zu verkürzen, zu verlängern, abzusagen, einen oder mehrere Ausstellungsbereiche oder auch die gesamte Standfläche 5.3 Standgestaltung vorübergehend oder auch für einen längeren Zeitraum zu räumen und ge- räumt zu halten. 5.3.1 Die Gestaltung des Standes und der dazu notwendige Aufbau sind Sache des Ausstellers. Der Aussteller hat dabei den Charakter und das Er- 5.6.2 Der Aussteller hat in einem solchen Ausnahmefall weder Anspruch scheinungsbild der Veranstaltung zu beachten. Der Veranstalter ist berech- auf Rücktritt vom Vertrag, noch auf Schadensersatz. tigt, in diesem Zusammenhang bestimmte Gestaltungen vorzuschreiben. Für die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen ist der Aussteller verant- 5.6.3 Findet die Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu wortlich. Stände, die das Gesamtbild der Veranstaltung beeinträchtigen, vertreten hat, nicht statt, so kann der Veranstalter vom Aussteller bis zu werden von dem Veranstalter nicht akzeptiert. Das Gleiche gilt für unzuläs- 25 % der vereinbarten Standmiete als allgemeine Aufwandsentschädigung sige Werbeaussagen. verlangen. 5.3.2 Die zugeteilten Standmaße dürfen nicht überschritten werden. Die 5.6.4 Sollte eine bereits eröffnete Veranstaltung aus Gründen, die der Ver- maximale Standhöhe beträgt 350 cm. Abweichende Standhöhen bedürfen anstalter nicht zu vertreten hat, abgebrochen werden müssen, erfolgt keine der Zustimmung der Messeleitung. Abhängungen von der Hallendecke Rückzahlung der Standmiete und sonstiger Zahlungen. bedürfen ebenfalls der Zustimmung der Messeleitung. Die Rückseiten der Standbegrenzungen müssen ab einer Höhe von 250 cm eine reinweiße und 5.6.5 Der Veranstalter haftet dem Aussteller nicht für Schäden und son- optisch einwandfreie Oberfläche haben. Insbesondere dürfen sie keine stige Nachteile, die diesem aus einer Absage oder einem Abbruch der Ver- Texte oder Grafiken aufweisen. anstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, entste- hen. 5.3.3 Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand während der gesamten Ver- anstaltungszeit zu den Öffnungszeiten besetzt zu halten. 5.7 Erfüllungsort / Gerichtsstand 5.3.4 Betriebspflicht: Vorzeitiger Standabbau vor Veranstaltungsende 18 Uhr ist nicht gestattet. 5.7.1 Gerichtsstand Fürth, Erfüllungsort ist Fürth. Der Veranstalter ist berechtigt, wahlweise den Aussteller auch vor dem für seinen Sitz zustän- 5.3.5 Die Untervermietung von Standflächen oder sonstige Überlassung digen Gericht zu verklagen. an Dritte ist ausgeschlossen. Im Fall der Zuwiderhandlung ist der Veranstal- ter berechtigt, die Teilnahmevereinbarung außerordentlich und fristlos zu 5.7.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. beenden. Der Aussteller bleibt in diesem Fall zur Zahlung der vereinbarten Standmiete und der sonstigen Kosten verpflichtet. trendfairs GmbH, Stefan-George-Ring 2, D-81929 München, T +49 89 3 09 040 191, F +49 89 3 09 040 193, 6 info@trendfairs.de, www.trendfairs.de. Bitte senden Sie Ihr Antragsformular per Post an oben genannte Adresse oder eingescannt an mehler@trendfairs.de, bzw. per Fax an +49 89 3 09 040 193.
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