Aus-blick Dienstag, 5. Mai und Mittwoch 6. Mai 2020 - www.kuechenwohntrends.de

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Aus-
blick
Dienstag, 5. Mai und Mittwoch 6. Mai 2020

                                     www.kuechenwohntrends.de
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Die Münchener küchenwohntrends geht 2020 in die 9. Auflage
                           und folgt treu dem, wie sie ursprünglich entstanden ist:

                           100% Fachmesse.

                           Erreichen Sie Küchenhandel und Einrichtungshandel vom Unter-
                           nehmer bis zum Verkäufer, Architekten, Innenarchitekten, Projekt-
                           anten, Objektpartner sowie Top-Schreiner bzw. Tischler.

                           Bahnen Sie wertvolle Kontakte an und generieren Sie erfolgreiche
                           Geschäfte.

                                                                                                Zenith

                                                                                               Freiraum

                                                                                          Kohlebunker

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Zenith.
                           Präsentation mit Leichtigkeit.

                           In eindrucksvoller Location der Industriedenkmäler des Zenith-
                           Geländes bietet die küchenwohntrends Ausstellern eine optimale
                           Plattform.

                           Der industrielle Charakter und die architektonische Bauweise
                           der Zenith-Halle schafft einen genialen Rahmen. Während der
                           küchenwohntrends entstehen hier fantastische Markenhotspots.

                           Mit offenen Präsentationsflächen und minimalistischem Stand-
                           konzept stehen Produkt und Marke im Vordergrund.

                           Alles zusammen verwandelt sich in einen Raum voller Kontraste
                           und Kommunikation. Ein einzigartiges Eventprogramm mit einer
                           Vielzahl an facettenreichen Vorträgen und hochkarätigen Gästen
                           unterstreicht die moderne Atmosphäre.

     Zenith

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Kohlebunker.
Präsentationen ganz ohne eigenen Standbau.

In lichtdurchfluteter Loft-Atmosphäre des ehemaligen Kohlebunkers
inszenieren Sie Ihre Produkte. Der Boden und die Wände sind bereits
vorhanden. Für die Abgrenzungen zwischen den Ständen sorgen
großformatige Banner. Ihr Logo wird am Zugang zu Ihrer Präsentation
zweimal im Großformat platziert.

                                                                      Kohlebunker

                                                                                    7
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Freiraum.
                              Erlebnisreiche Inszenierungen im Freien

                              Im „Freiraum“ entstehen zwischen Zenith und Kohlebunker kreative
                              Präsentationsmöglichkeiten, die den Charakter eines Festivals auf-
                              greifen und stilvoll umsetzen. Aussteller dürfen für den besonderen
                              Wow-Effekt sorgen.

                              Ob „Präsentations-Truck“ oder „Outdoor-Küche“:
                              „Freiraum“ ist die Fläche für kreative Aussteller.

    Freiraum

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Namhafte Hersteller.
Anspruchsvolles Fachpublikum.
Namhafte Hersteller treffen auf anspruchsvolles Fachpublikum

∙	Einmaliges Messeformat für Unternehmen aus dem gesamten
    Einrichtungsbereich mit starkem Fokus auf Küche, Hausgeräte,
    Möbel, Smart Home Solutions, Dienstleistung, IT und Licht
∙	100% Business-Plattform für Fachhändler, Architekten, Einkäufer
    und Projektentwickler aus den süddeutschen Bundesländern,
    Österreich und angrenzenden Regionen
∙	Mit 6.500 m² Gesamtfläche kompaktes Format in Top-Location mit
    einzigartigem Ambiente
∙	Ausstellerkonzept ohne Segmentierung mit flexiblen Standgrößen
      zwischen 20 und 200 m²
∙	Mehrwert und Inspiration durch die Präsentation „Kohlebunker“
     als spannende Inszenierung für Ihre Marke und als Möglichkeit,
     Produkte ohne eigenen Standbau zu präsentieren
∙	Abwechslungsreiches Eventprogramm mit hochkarätigen
    Gästen
∙	Rundum-Service, Beratung und professionelle Betreuung aus
    einer Hand
∙	Hohe mediale Aufmerksamkeit vor, während und nach der
    Messe und attraktive Media-Pakete

                                                                       11
Kontakt Messeorganisation
trendfairs GmbH
Stefan-George-Ring 2
D-81929 München

www.trendfairs.de
www.area-30.de
www.cube30.de
www.kuechenwohntrends.at
www.kuechenwohntrends.de

Wir sehen uns.

Die trendfairs GmbH ist ein unabhängiger Messeveranstalter
anspruchsvoller Branchen-Events. Mit exzellentem Event-Know-
how und feinem Marktgespür schafft die trendfairs GmbH
Erlebniswelten mit hoher Anziehungskraft.                      Impressionen 2018
Einige Standflächen sind limitiert.
Die Vergabe erfolgt nach „First come, First serve“!

Bitte füllen Sie zur Teilnahme den Antrag 1.1 und / oder 1.2 aus.
Dienstag, 5. Mai und Mittwoch, 6. Mai 2020

1.1 Antrag Standfläche Messestand Zenithhalle
Hiermit beantragen wir verbindlich die Teilnahme auf Basis der
„Ausstellungsordnung / Teilnahmebedingungen“.

  Aussteller / Firma

  Ansprechpartner (Vorname / Name)

  Straße / Hausnummer

  PLZ / Ort

  Telefon                                                                                   Telefax

  Mobil (für Erreichbarkeit während der Messe)                                              E-Mail

Ihr Standwunsch: Bitte kreuzen Sie alle Ihre Wünsche an.

  Wir benötigen folgende Standgrößenkategorie                                               Wir wünschen folgende Standfläche und Standart

       bis 49 m²		                         163,- € /m²
                                                                                                     Standfläche . . . . . . . . . . . . . . . m² (Mindeststandgröße 15 m²)
       50 – 100 m²		                       161,- € /m²
       > 100 m²		                          157,- € /m²		                                             Reihenstand

                                                                                                     Eckstand           + 5 % /m²
  Sonstige Investitionen
  ƒ Energiepauschale                        10,- € / m² (obligatorisch)                              Kopfstand          + 10 % /m²

  ƒ Marketingbeitrag                       365,- € (obligatorisch)                                   Inselstand         + 15 % /m²
  ƒ Haftpflichtversicherung                 20,- € (obligatorisch)

Bitte beachten Sie die Hinweise zu Standposition und -größe. Eine verbindliche Zusage für Standart, -position und -größe erfolgt erst mit der Standbestätigung durch die
trendfairs GmbH. Wir bemühen uns, Ihren Standwunsch zu erfüllen. Alle aufgeführten Preise zzgl. der gesetzlichen MwSt.

  Ort / Datum                                                                               Unterschrift

Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Veranstalters sowie durch rechtsverbindliche
Unterschrift dieses Antrags zustande.

trendfairs GmbH, Stefan-George-Ring 2, D-81929 München, T +49 89 3 09 040 191, F +49 89 3 09 040 193,                                                                         1
info@trendfairs.de, www.trendfairs.de. Bitte senden Sie Ihr Antragsformular per Post an oben genannte
Adresse oder eingescannt an mehler@trendfairs.de, bzw. per Fax an +49 89 3 09 040 193.
Einige Standflächen sind limitiert.
Die Vergabe erfolgt nach „First come, First serve“!

Bitte füllen Sie zur Teilnahme den Antrag 1.1 und / oder 1.2 aus.
Dienstag, 5. Mai und Mittwoch, 6. Mai 2020

1.2 Antrag Standfläche Kohlebunker
Hiermit beantragen wir verbindlich die Teilnahme auf Basis der
„Ausstellungsordnung / Teilnahmebedingungen“.

 Aussteller / Firma

 Ansprechpartner (Vorname / Name)

 Straße / Hausnummer

 PLZ / Ort

 Telefon                                                                            Telefax

 Mobil (für Erreichbarkeit während der Messe)                                       E-Mail

Bitte geben Sie die Anzahl der gewünschten Quadratmeter an:
                                                                                  Der Kohlebunker als Eventlocation mit besonderer Atmosphäre
 Stände ohne Standbau in den Gängen:
 Wir wünschen folgende Standgröße                                                 und viel Tageslicht ist der ideale Ort für ihre Produktpräsentation
                                                                                  ohne klassischen Messebau. Der einzigartige Baukörper wird
                                                                                  selbst Teil Ihrer Inszenierung. Offen gestaltete Flächen und flie-
 . . . . . . . . . . . . . . . m² (Mindeststandgröße 15 m²)        220,- € / m²   ßende Übergänge machen das einzigartige Ambiente erlebbar
                                                                                  und fördern die Fokussierung auf ihre Produktwelt. Schonen Sie
 Stände ohne Standbau inkl.                                                       wertvolle Ressourcen und Zeit, um das einmalige Eventkonzept
 – 1 Wandcubus
                                                                                  entspannt und gemeinsam mit ihren Kunden zu erleben.
 – Optische Abtrennung durch Banner (ca. 2600 mm x 2600 mm)
 – 2 Banner mit Aufdruck Ihrer Marke (ca. 600 mm x 2600 mm):
 Wir wünschen folgende Standgröße

 . . . . . . . . . . . . . . . m² (Mindeststandgröße 15 m²)        320,- € / m²

 Sonstige Investitionen
 ƒ Energiepauschale                       10,- € / m² (obligatorisch)
 ƒ Marketingbeitrag                     365,- € (obligatorisch)
 ƒ Haftpflichtversicherung                20,- € (obligatorisch)
                                                                                  Alle aufgeführten Preise zzgl. der gesetzlichen MwSt.

 Ort / Datum                                                                        Unterschrift

Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Veranstalters sowie durch rechtsverbindliche
Unterschrift dieses Antrags zustande.

trendfairs GmbH, Stefan-George-Ring 2, D-81929 München, T +49 89 3 09 040 191, F +49 89 3 09 040 193,                                               2
info@trendfairs.de, www.trendfairs.de. Bitte senden Sie Ihr Antragsformular per Post an oben genannte
Adresse oder eingescannt an mehler@trendfairs.de, bzw. per Fax an +49 89 3 09 040 193.
2.0 Ansprechpartner
Bitte nennen Sie uns weitere Ansprechpartner rund um die Messeorganisation.

Organisation / Technik

 Vorname / Name                                          Telefon

 E-Mail                                                  Mobil

Marketing

 Vorname / Name                                          Telefon

 E-Mail                                                  Mobil

trendfairs GmbH, Stefan-George-Ring 2, D-81929 München, T +49 89 3 09 040 191, F +49 89 3 09 040 193,   3
info@trendfairs.de, www.trendfairs.de. Bitte senden Sie Ihr Antragsformular per Post an oben genannte
Adresse oder eingescannt an mehler@trendfairs.de, bzw. per Fax an +49 89 3 09 040 193.
3.0 Markenanmeldung
Sie können hier vier weitere Marken kostenfrei anmelden (ab der fünften
angemeldeten Marke berechnen wir 365,- € Marketingbeitrag pro Marke).
 Darüber hinaus bitten wir Sie um Zusendung Ihrer Markenlogos als Vektorgrafik (.pdf-Datei oder .tiff-Datei oder .eps-Datei
 oder .jpg-Datei mit 300 dpi-Auflösung), sowie eines Leitbildes pro Marke (.jpg-Datei mind. 800 x 440 px, ein Bild / keine Collage
 oder Textmontagen). Bitte senden Sie Ihre Daten direkt nach dem Antrag an Frau Mehler: mehler@trendfairs.de

 Marke 1                                                                 www.

 Bitte kreuzen Sie für alle Produktgruppen für Marke 1 an (Mehrfachnennung möglich)
 —— Accessiores            —— Dunstabzüge            —— Jugendmöbel             —— Polstermöbel      —— Stühle
 —— Arbeitsplatten         —— Elektrogeräte          —— Küchenmöbel             —— Presse            —— Tische
 —— Armaturen              —— Essmöbel               —— Licht                   —— Schlafmöbel       —— Tischkultur
 —— Badmöbel               —— Fußboden / -beläge     —— Matratzen               —— Software / IT     —— Türen
 —— Bänke                  —— Innenausbau            —— Möbel                   —— Sonstiges         —— Wohnmöbel
 —— Dienstleistungen       —— Institutionen / Verbände —— Outdoormöbel          —— Spülen            —— Zubehör

 Marke 2                                                                 www.

 Bitte kreuzen Sie für alle Produktgruppen für Marke 2 an (Mehrfachnennung möglich)
 —— Accessiores            —— Dunstabzüge            —— Jugendmöbel             —— Polstermöbel      —— Stühle
 —— Arbeitsplatten         —— Elektrogeräte          —— Küchenmöbel             —— Presse            —— Tische
 —— Armaturen              —— Essmöbel               —— Licht                   —— Schlafmöbel       —— Tischkultur
 —— Badmöbel               —— Fußboden / -beläge     —— Matratzen               —— Software / IT     —— Türen
 —— Bänke                  —— Innenausbau            —— Möbel                   —— Sonstiges         —— Wohnmöbel
 —— Dienstleistungen       —— Institutionen / Verbände —— Outdoormöbel          —— Spülen            —— Zubehör

 Marke 3                                                                 www.

 Bitte kreuzen Sie für alle Produktgruppen für Marke 3 an (Mehrfachnennung möglich)
 —— Accessiores            —— Dunstabzüge            —— Jugendmöbel             —— Polstermöbel      —— Stühle
 —— Arbeitsplatten         —— Elektrogeräte          —— Küchenmöbel             —— Presse            —— Tische
 —— Armaturen              —— Essmöbel               —— Licht                   —— Schlafmöbel       —— Tischkultur
 —— Badmöbel               —— Fußboden / -beläge     —— Matratzen               —— Software / IT     —— Türen
 —— Bänke                  —— Innenausbau            —— Möbel                   —— Sonstiges         —— Wohnmöbel
 —— Dienstleistungen       —— Institutionen / Verbände —— Outdoormöbel          —— Spülen            —— Zubehör

 Marke 4                                                                 www.

 Bitte kreuzen Sie für alle Produktgruppen für Marke 4 an (Mehrfachnennung möglich)
 —— Accessiores            —— Dunstabzüge            —— Jugendmöbel             —— Polstermöbel      —— Stühle
 —— Arbeitsplatten         —— Elektrogeräte          —— Küchenmöbel             —— Presse            —— Tische
 —— Armaturen              —— Essmöbel               —— Licht                   —— Schlafmöbel       —— Tischkultur
 —— Badmöbel               —— Fußboden / -beläge     —— Matratzen               —— Software / IT     —— Türen
 —— Bänke                  —— Innenausbau            —— Möbel                   —— Sonstiges         —— Wohnmöbel
 —— Dienstleistungen       —— Institutionen / Verbände —— Outdoormöbel          —— Spülen            —— Zubehör

trendfairs GmbH, Stefan-George-Ring 2, D-81929 München, T +49 89 3 09 040 191, F +49 89 3 09 040 193,                            4
info@trendfairs.de, www.trendfairs.de. Bitte senden Sie Ihr Antragsformular per Post an oben genannte
Adresse oder eingescannt an mehler@trendfairs.de, bzw. per Fax an +49 89 3 09 040 193.
4.0 Sonstige Informationen
Sonstige Informationen der küchenwohntrends
Dienstag, 5. Mai und Mittwoch, 6. Mai 2020

   In Ihrem Messepaket der küchenwohntrends sind folgende Punkte enthalten bei 1.1 Standfläche Zenithhalle:

   ƒƒ 2-tägige Messebeteiligung                                     ƒƒ Nachtbewachung des Messeareals (ohne Messestände)
      (Messedauer 5. und 6. Mai 2020, jeweils 09.00 – 18.00 Uhr)    ƒƒ Reinigung des Messeareals (ohne Messestände) inklusive
   ƒƒ Kostenfreier Eintritt für Fachbesucher                           Nebenräume
   ƒƒ Personal für Empfang und Messeorganisation                    ƒƒ Beschilderung zum, am und im Messegelände
   ƒƒ Online-Check-in (Besucherregistrierung)                       ƒƒ Grundbeleuchtung
   ƒƒ Auf- und Abbautage                                            ƒƒ Hallenheizung / Lüftung
   ƒƒ Ausstellerausweise inklusive Zusendung                        ƒƒ Toilettendienst / Toilettenreinigung
      (pro 10 m² Standfläche 1 Ausstellerausweis)

   In Ihrem Messepaket der küchenwohntrends sind folgende Punkte enthalten bei 1.2 Standfläche Kohlebunker:

   ƒƒ 2-tägige Messebeteiligung                                     ƒƒ 3 Ausstellerausweise inklusive Zusendung
      (Messedauer 5. und 6. Mai 2020, jeweils 09.00 – 18.00 Uhr)    ƒƒ Nachtbewachung des Messeareals (ohne Messestände)
   ƒƒ Fertiger Standbau bestehend aus (nicht bei Ständen ohne       ƒƒ Reinigung des Messeareals inklusive Nebenräume
      Standbau in den Gängen):                                      ƒƒ Reinigung der Standfläche
      – 1 Wandcubus                                                 ƒƒ Beschilderung zum, am und im Messegelände
      – Optische Abtrennung durch Banner (ca. 2600 mm x 2600 mm)    ƒƒ Grundbeleuchtung
      – 2 Banner mit Aufdruck Ihrer Marke (ca. 600 mm x 2600 mm)    ƒƒ Hallenheizung / Lüftung
   ƒƒ Kostenfreier Eintritt für Fachbesucher                        ƒƒ Toilettendienst / Toilettenreinigung
   ƒƒ Personal für Empfang und Messeorganisation
   ƒƒ Online-Check-in (Besucherregistrierung)
   ƒƒ 2 Aufbautage, 1 Abbautag

   In Ihrem Marketingpaket sind folgende Punkte kostenfrei enthalten:

   ƒƒ Eintragung im Ausstellerverzeichnis online mit                 ƒƒ Bereitstellung von Werbebannern für Ihre Website / E-Mails
      Unternehmens- und Markennamen (inkl. Verlinkung)                  für die Werbung der küchenwohntrends
   ƒƒ Eintragung im Messemagazin                                     ƒƒ Produktion des Messemagazins
   ƒƒ Anzeigen- / Bannerwerbung für die küchenwohntrends             ƒƒ Produktion der Smart Cards für die Podiumevents
      in Zeitschriften und auf Onlineportalen                        ƒƒ Newsletterwerbung für die küchenwohntrends an die
   ƒƒ Presse- und Öffentlichkeitsarbeit offline (z. B. Print) und       Adressdatenbank der trendfairs GmbH und über
      online inklusive Suchmaschinenoptimierung                         Drittanbieter

   Weitere Informationen:

   ƒƒ Aufbauzeit: Zenith 4 Tage, Kohlebunker 2 Tage vor Messebeginn
   ƒƒ Abbauzeit: Zenith: 2 Tage nach Messeende; Kohlebunker: 1 Tag nach Messeende
   ƒƒ Wir bitten um Beachtung der Vorgaben zum Standbau für Zenith und Kohlebunker.
       In unseren Standbauguides finden Sie alle Informationen über Bauhöhen uvm.
   ƒƒ Über das Aussteller-Management-System AMS haben Sie online die Möglichkeit, Ihre Bestellung von Mietmobiliar, -geräten
       und -Sytemständen, gesonderten Stromanschluss, gesonderten Wasseranschluss, Werbemedien etc. ganz einfach und bequem
       zu buchen. Nach Eingang Ihres Antrages bzw. ca. 3 Monate vor der Messe werden Ihre Zugangsdaten freigeschaltet.

trendfairs GmbH, Stefan-George-Ring 2, D-81929 München, T +49 89 3 09 040 191, F +49 89 3 09 040 193,                                5
info@trendfairs.de, www.trendfairs.de. Bitte senden Sie Ihr Antragsformular per Post an oben genannte
Adresse oder eingescannt an mehler@trendfairs.de, bzw. per Fax an +49 89 3 09 040 193.
5.0 Ausstellungsordnung / Teilnahmebedingungen
5.1    Veranstaltung                                                           5.4    Vorzeitige Beendigung des Vertrags

5.1.1 Veranstalter der Messe ist die trendfairs GmbH, Stefan-George-           5.4.1 Der Aussteller ist bis 3 Monate vor Beginn der Ausstellung an seine
Ring 2, D-81929 München, vertreten durch die Geschäftsführerin Ulrike          Anmeldung gebunden. Eine ordentliche Kündigung der Teilnahmeverein-
Rohde. Die Messeleitung obliegt Ulrike Rohde, Arian Kiesling und Michael       barung ist nicht vorgesehen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung
Rambach.                                                                       bleibt unberührt.

5.1.2 Die Teilnahme an der Veranstaltung bedarf einer entsprechenden           5.4.2 Storniert der Aussteller nach erfolgter Teilnahmebestätigung bis zu
Vereinbarung zwischen Veranstalter und Aussteller. Diese kommt durch           3 Monate vor Beginn der Veranstaltung seine Teilnahme, so schuldet er 40 %
Anmeldung des Ausstellers und Teilnahmebestätigung des Veranstalters           der vereinbarten Standmiete als pauschalierten Schadensersatz. Erfolgt die
zustande.                                                                      Stornierung danach (und nach erfolgter Teilnahmebestätigung), so schul-
                                                                               det der Aussteller 100 % der vereinbarten Standmiete als pauschalierten
                                                                               Schadensersatz. Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Das Recht des
5.2    Anmeldung                                                               Ausstellers, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich nied-
                                                                               rigerer Höhe als der vereinbarten Schadenspauschale entstanden ist, bleibt
5.2.1 Der Antrag des Ausstellers auf Teilnahme muss schriftlich beim           unberührt. Im Falle der Stornierung oder sonstigen unberechtigten Lossa-
Veranstalter auf dessen Formularen erfolgen. Das Antragsformular ist voll-     gung vom Vertrag ist der Veranstalter berechtigt, nicht jedoch verpflichtet,
ständig auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Mit der Unter-     über die Standfläche anderweitig frei zu verfügen.
schrift werden die allgemeinen Teilnahmebedingungen anerkannt.
                                                                               5.4.3 Der Veranstalter ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten
5.2.2 Vorbehalte und Bedingungen sind bei der Anmeldung nicht zuläs-           oder diesen außerordentlich und fristlos zu kündigen, wenn in der Person
sig. Werden solche in die Anmeldeformulare eingefügt, gelten sie als recht-    des Ausstellers ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher wichtiger Grund
lich unwirksam, außer sie werden vom Veranstalter schriftlich bestätigt.       liegt insbesondere vor, wenn gegen den Aussteller ein Antrag auf Öffnung
                                                                               des Insolvenzverfahrens gestellt wurde, ein derartiger Antrag mangels
5.2.3 Die Entscheidung über die Annahme des Antrags auf Teilnahme und          Masse abgewiesen wurde oder ein Insolvenzverfahren eröffnet ist.
die Standzuweisung trifft der Veranstalter mit der Sorgfalt eines ordent-
lichen Kaufmanns und im Rahmen des zur Verfügung stehenden Ermes-
sens. Bei Überbuchung ist grundsätzlich die Reihenfolge des Eingangs der       5.5    Rechnungstellung / Zahlung
Anmeldungen maßgeblich. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
                                                                               5.5.1 Die Rechnungstellung für die Standmiete und sonstige anfallende
5.2.4 Der Veranstalter kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen, ins-        Kosten erfolgt ca. 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Mit Zugang der
besondere wenn die zur Verfügung stehende Standfläche nicht ausreicht,         Rechnung ist diese ohne jeden Abzug sofort zur Zahlung fällig.
einzelne Antragssteller von der Teilnahme ausschließen und / oder, wenn es
für die Erreichung des Veranstaltungszwecks erforderlich ist, die Veranstal-   5.5.2 Solange nicht alle fälligen Zahlungen beglichen sind, besteht kein
tung auf bestimmte Ausstellergruppen oder Anbietergruppen beschrän-            Recht auf Belegung des Standes. Ebenso wird in diesem Fall kein Aussteller-
ken.                                                                           ausweis ausgegeben.

5.2.5 Über die Annahme des Antrags auf Teilnahme erhält der Aussteller         5.5.3 Der Veranstalter ist berechtigt, den Teilnahmevertrag außerordent-
eine schriftliche Teilnahmebestätigung. Standnummer, Standgröße und die        lich und fristlos zu kündigen, wenn der Aussteller fällige Zahlungen trotz
weiteren Einzelheiten der Standbelegung erfolgen mit gesonderter schrift-      Mahnung nicht geleistet hat. Der Veranstalter ist in diesem Fall berechtigt,
licher Bekanntgabe.                                                            ohne weitere Ankündigung über die Standfläche zu verfügen.

5.2.6 Die Standzuteilung erfolgt durch den Veranstalter nach Gesichts-         5.5.4 Der Veranstalter behält sich die Geltendmachung des gesetzlichen
punkten, die durch das Ausstellungsthema vorgegeben sind. Der Aussteller       Vermieterpfandrechts vor.
hat keinen Anspruch auf Zuweisung einer bestimmten Standfläche und er-
wirkt einen solchen auch nicht dadurch, dass er dieselbe Fläche bereits bei
einer früheren Veranstaltung des Veranstalters innegehabt hatte. Der Ver-      5.6    Höhere Gewalt
anstalter wird jedoch besondere Standwünsche im Rahmen der Möglich-
keiten berücksichtigen. Abweichend zugeteilte Fläche +/- 10 % befindet         5.6.1 Der Veranstalter ist bei Vorliegen von nicht durch ihn verschuldeten
sich im Toleranzbereich und bedarf keiner Rückfrage beim Antragsteller.        zwingenden Gründen oder im Falle höherer Gewalt berechtigt, die Veran-
                                                                               staltung zu verschieben, zu verkürzen, zu verlängern, abzusagen, einen
                                                                               oder mehrere Ausstellungsbereiche oder auch die gesamte Standfläche
5.3    Standgestaltung                                                         vorübergehend oder auch für einen längeren Zeitraum zu räumen und ge-
                                                                               räumt zu halten.
5.3.1 Die Gestaltung des Standes und der dazu notwendige Aufbau sind
Sache des Ausstellers. Der Aussteller hat dabei den Charakter und das Er-      5.6.2 Der Aussteller hat in einem solchen Ausnahmefall weder Anspruch
scheinungsbild der Veranstaltung zu beachten. Der Veranstalter ist berech-     auf Rücktritt vom Vertrag, noch auf Schadensersatz.
tigt, in diesem Zusammenhang bestimmte Gestaltungen vorzuschreiben.
Für die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen ist der Aussteller verant-      5.6.3 Findet die Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu
wortlich. Stände, die das Gesamtbild der Veranstaltung beeinträchtigen,        vertreten hat, nicht statt, so kann der Veranstalter vom Aussteller bis zu
werden von dem Veranstalter nicht akzeptiert. Das Gleiche gilt für unzuläs-    25 % der vereinbarten Standmiete als allgemeine Aufwandsentschädigung
sige Werbeaussagen.                                                            verlangen.

5.3.2 Die zugeteilten Standmaße dürfen nicht überschritten werden. Die         5.6.4 Sollte eine bereits eröffnete Veranstaltung aus Gründen, die der Ver-
maximale Standhöhe beträgt 350 cm. Abweichende Standhöhen bedürfen             anstalter nicht zu vertreten hat, abgebrochen werden müssen, erfolgt keine
der Zustimmung der Messeleitung. Abhängungen von der Hallendecke               Rückzahlung der Standmiete und sonstiger Zahlungen.
bedürfen ebenfalls der Zustimmung der Messeleitung. Die Rückseiten der
Standbegrenzungen müssen ab einer Höhe von 250 cm eine reinweiße und           5.6.5 Der Veranstalter haftet dem Aussteller nicht für Schäden und son-
optisch einwandfreie Oberfläche haben. Insbesondere dürfen sie keine           stige Nachteile, die diesem aus einer Absage oder einem Abbruch der Ver-
Texte oder Grafiken aufweisen.                                                 anstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, entste-
                                                                               hen.
5.3.3 Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand während der gesamten Ver-
anstaltungszeit zu den Öffnungszeiten besetzt zu halten.
                                                                               5.7    Erfüllungsort / Gerichtsstand
5.3.4 Betriebspflicht: Vorzeitiger Standabbau vor Veranstaltungsende
18 Uhr ist nicht gestattet.                                                    5.7.1 Gerichtsstand Fürth, Erfüllungsort ist Fürth. Der Veranstalter ist
                                                                               berechtigt, wahlweise den Aussteller auch vor dem für seinen Sitz zustän-
5.3.5 Die Untervermietung von Standflächen oder sonstige Überlassung           digen Gericht zu verklagen.
an Dritte ist ausgeschlossen. Im Fall der Zuwiderhandlung ist der Veranstal-
ter berechtigt, die Teilnahmevereinbarung außerordentlich und fristlos zu      5.7.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
beenden. Der Aussteller bleibt in diesem Fall zur Zahlung der vereinbarten
Standmiete und der sonstigen Kosten verpflichtet.

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