Chassis.tech plus 2021 - Aussteller und Sponsoren Informationen und Anmeldung für

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Chassis.tech plus 2021 - Aussteller und Sponsoren Informationen und Anmeldung für
chassis.tech plus 2021

12. Internationales Münchner Fahrwerk-Symposium
29. und 30. Juni 2021 | Virtuell in Ihrem (Home) Office

                Informationen und Anmeldung für

                Aussteller und Sponsoren

                                                          © TEMP-64GTX / STOCK.ADOBE.COM

   www.ATZlive.de
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                              Über die Veranstaltung

CHASSIS.TECH PLUS 2021

Das automatisierte Fahren fordert auch den Fahrkomfort heraus. Selbst Assistenz­systeme für das teilauto­nome Fahren benötigen fort­
schrittliche Fahrwerk­systeme, um unter anderem die Fahrzeug­dynamik zu verbessern. Im Rahmen der chassis.tech-plus werden dazu aus
verschiedenen Fach­bereichen Vorträge zur aktuellen Technik gehalten. Die Fahr­sicherheit ist dabei der dritte Aspekt moderner Fahr­werk­
technik bei der Chassis-Ent­wicklung (chassis technology). Die Vernetzung der Systeme steht im Fokus. Um das Zusammen­spiel zwischen
den Kräften der Lenkung, Lenkungs­komponenten wie auch der Rad­aufhängung zu optimieren, sind Ingenieure der Elektro­technik gleicher­
maßen gefordert wie die der Informatik und des Maschinenbaus.

VIRTUELLE CHASSIS.TECH PLUS 2021

Aufgrund der aktuellen Situation veranstalten wir die chassis.tech plus zur Ihrer aller Sicherheit in diesem Jahr rein virtuell. Die chassis.
tech plus 2021 ist eine rein digitale Konferenz, an welcher die Besucher über Laptop, Desktop, Tablet oder Smartphone teilnehmen
können. Die digitale Konferenz bietet folgende Features:
` Interaktive Umfragen
` Fragen & Antworten an die Referenten
` Social Sharing, Twitter, Facebook etc.
` Live Chat ermöglicht Networking der Teilnehmer untereinander

VIRTUELLE FACHAUSSTELLUNG

Unsere virtuelle Messe präsentiert aktuelle Produkte und Services führender Unternehmen, Beratungsfirmen und Dienstleister. Hier kön-
nen Sie innovative Produktlösungen digital erleben und sich zu den aktuellen Branchenentwicklungen austauschen.
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                               Über die Veranstaltung

WIR BIETEN IHNEN:

` Hochkarätige Teilnehmer                                   ` Vielfältige Bewerbung der Veranstaltung
` 4 Kongresse in einer Veranstaltung!                       ` Virtuelle Ausstellungspakete in unserem Live-Streaming-Tool
` Fachkundige Referenten, die über die aktuellsten Themen   ` Digitale Werbeformen wie z. B. Banner, Widgets, Direkt
    in 4 parallelen Sessions sprechen                         Nachrichten
` Digitale Networking-Möglichkeiten                         ` Individuelle Betreuung vor und während der Veranstaltung
` Pausen im Ausstellungsbereich

ERREICHBARE ZIELGRUPPE:

` Pkw- und Nfz-Hersteller sowie Automobilzulieferer
` Entwicklungsdienstleister
` Hochschulen und Forschungsinstitute
` Hersteller von Mess-, Prüf- und Simulationssystemen
` Behörden, Verbände und Prüfinstitute
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    Präsentationsmöglichkeiten

    AUSSTELLER:

    ` Ein virtueller Ausstellungsstand:
    gIhr Logo, Unternehmensprofil und Kontaktdaten
    gEinbettung von Bildern und/oder Videos
    gCall to action button
    gVideo Chat 1:1 mit den Teilnehmern
    ` 10 % Rabatt auf unternehmenseigene Teilnehmer

    ` 1 Digitales Konferenzticket im Wert von € 995,- zzgl. MwSt.

    ` Logo, Firmenprofil und Link zur Kundenhomepage auf der Website
       im Rahmen der Konferenzankündigung
             					 € 2.250,-

Alle Preise zzgl. gesetzlicher MwSt. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie nachfolgend finden.
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    Präsentationsmöglichkeiten

    LIVE-STREAMING

    ` Bannerwerbung (max. 4 Sponsoren)
    gDarstellung im Menü oben sowie in einzelnen Menüpunkten
     wie Teilnehmerliste und Programm
    gZufallsrotation mit Bannern anderer Aussteller/Sponsoren			€ 1.900,-
    ` Widget auf dem Home-Screen der Event-App / Live-Streaming
    gSize Large 600 px x 500 px						€ 1.900,-
    gSize Medium 600 px x 250 px				 		 € 1.200,-
    ` Direkt Nachricht an alle Teilnehmer
    geinmalige Aussendung 						€ 1.200,-
    gdreimalige Aussendung derselben Nachricht					€ 1.900,-
    gAussendung drei verschiedener Nachrichten					€ 2.500,-

    WEITERE WERBEMÖGLICHKEITEN

    ` Ihre Werbeanzeige (Bild oder Video) in jeder Pausenpäsentation		                                       € 1.200,-
    ` Ihre Werbebroschüre im Downloadbereich der Website
       www.atzlive.de/veranstaltungen/chassistech-plus/				€ 1.200,-
    ` Strand-Alone E-Mail an alle Teilnehmer vor, während oder
       nach der Veranstaltung							€ 1.500,-

Alle Preise zzgl. gesetzlicher MwSt. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie nachfolgend finden.
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    Präsentationsmöglichkeiten

    SPONSOREN:

    Sie möchten Ihr Unternehmen, Ihre Produkte und Services den Teilnehmern des 12. Internationalen Münchner Fahrwerk-Symposiums
    chassis.tech plus in hervorgehobenem Maße präsentieren? Wir bieten Ihnen attraktive Darstellungsmöglichkeiten als Sponsor.*
    Gerne erstellen wir Ihnen auch ein maßgeschneidertes Angebot nach Ihren individuellen Präferenzen.
    Bitte rufen Sie uns an oder teilen Sie uns Ihr Interesse mittels nachfolgenden Antwortformulars mit.
    Kontakt: Elke van Lon, Tel: + 49 (0) 611 / 78 78 – 320, elke.vanlon@springernature.com

    Sponsoring chassis.tech plus 2021
    ` Ihr Logo auf allen Event-Anzeigen (digital und print) z. B. in ATZ, MTZ und ATZelektronik
    ` 10 digitale Kongresstickets
    ` Ihre Broschüre digital an alle Teilnehmer
    ` Virtueller Ausstellungsstand im Live-Streaming –Tool
    ` Bannerwerbung im Live-Streaming-Tool: Darstellung im Menü (Zufallsrotation mit Bannern anderer Sponsoren)
    ` Widget auf dem Home-Screen der Event-App / Live-Streaming (Size Large 600 px x 500 px)
    ` 3 Direkt Nachrichten an alle Teilnehmer über Live-Streaming-Tool
    ` Firmenprofil, farbiges Logo und Link zu Ihrer Website im Internet
    ` 20 % Rabatt für weitere Kongresstickets Ihrer Mitarbeiter
    ` Ihr Video in der Begrüßungs- und Pausenpräsentation (max. 2 Minuten)
    ` Nennung als Sponsor auf www.atzlive.de

    Ihr Sponsoringbeitrag: € 6.750,–

Alle Preise zzgl. gesetzlicher MwSt. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie nachfolgend finden.
* Die Sponsoren müssen mit TÜV Süd als Kooperationspartner der Fachtagung abgestimmt und von diesem freigegeben werden.
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                        E-Mail: elke.vanlon@springernature.com

    JA, WIR MÖCHTEN UNS ALS AUSSTELLER/SPONSOR AN DER TAGUNG BETEILIGEN.

    ANMELDUNG SEITE 1 VON 2:

            Virtueller Ausstellungsstand          € 2.250,–

            Paket SPONSOR                         € 6.750,–

            Banner Werbung im Live-Streaming      € 1.900,–

            Widget Large                          € 1.900,–

            Widget Medium                         €1.200,–

            1 x Direkt Nachricht Live-Streaming   € 1.200,–

            3 x Direkt Nachricht Live-Streaming   € 1.900,–

            3 verschiedene Direkt-Nachrichten     € 2.500,–

            Werbeanzeige Pausenpräsentation       € 1.200,–

            Werbeanzeige Downloadbereich          € 1.200,–

            Standalone E-Mail                     € 1.500,–

                                                               Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
                                                               die Sie nachfolgend finden.

                                                               Bitte füllen Sie auch die zweite Seite aus.

Alle Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.
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                  E-Mail: elke.vanlon@springernature.com

ANMELDUNG SEITE 2 VON 2:

Firmenangaben

Titel / Vorname / Name

Firma / Institut

Straße

PLZ, Ort

Land

Telefon

Telefax

E-Mail

Rechnungsadresse (falls von o.g. abweichend)

Firma

Straße

PLZ, Ort

Land

Mit der Anmeldung erkennen wir die Teilnahme- und Geschäftsbedingungen der Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH an.

Ort / Datum                                                      Unterschrift / Firmenstempel

Sie haben noch Fragen? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.                              Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Elke van Lon                                                                              Abraham-Lincoln-Straße 46
tel +49 (0) 611 / 78 78 – 320 | elke.vanlon@springernature.com                            65189 Wiesbaden
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Teilnahmebedingungen ATZ-Fachtagung

                                                     chassis.tech plus

1. Vertragsschluss                                                                  3.3 Weitervermittlung

1.1 Vertragspartner                                                                 Es ist nicht gestattet, einzelne oder alle Leistungen des Veranstalters aus dem
                                                                                    Sponsoringpaket gegen Entgelt oder ohne Vergütung an Dritte abzugeben.
Vertragspartner (im Folgenden „Veranstalter“ genannt) ist die Springer Fachmedien
Wiesbaden GmbH (ATZlive).                                                           4. Nutzung der Standflächen

1.2 Zulassung                                                                       4.1 Platzzuteilung und Platzänderungen

Zugelassen werden Unternehmen und Institutionen, deren Exponate zur Veran-          Die Platzzuteilung erfolgt durch den Veranstalter. Besondere Platzwünsche wer-
schaulichung oder Ergänzung der vorgesehenen Thematik beitragen. Über die           den nach Ermessen des Veranstalters berücksichtigt, es besteht kein Anspruch
Zulassung von Unternehmen, Institutionen und Exponaten entscheidet der              auf Zuteilung eines bestimmten Platzes. Ist die zugeteilte Fläche aus einem von
 Veranstalter. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Der Ausschluss       dem Veranstalter nicht verschuldeten Grund nicht verfügbar und kann eine
von Konkurrenten als Aussteller oder Sponsoren kann nicht zur Bedingung der         andere gleichwertige Fläche zur Verfügung gestellt werden, so hat der Aussteller
Teilnahme gemacht werden.                                                           keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung der Teilnahmegebühr.

1.3 Zustandekommen des Vertrages                                                    4.2 Mitaussteller und Gemeinschaftsstände

Eine Anmeldung ist nur schriftlich unter Verwendung des Anmeldeformulars            Es ist nicht gestattet, einen zugewiesenen Stand oder Teile davon gegen Entgelt
möglich (Übermittlung per Telefax oder eingescannt per E-Mail). Mit der             oder ohne Vergütung an Dritte abzugeben.
Auftragsbestätigung durch den Veranstalter kommt der Vertrag zwischen dem
Veranstalter und dem Aussteller oder Sponsor zustande.                              4.3 Aufbau und Gestaltung der Stände

2. Rücktritt und Nichtteilnahme                                                     Für den Aufbau und die Gestaltung der begleitenden Fachausstellung sind die
                                                                                    Vorgaben für Standplatzierung, Standbauhöhen, Aufbauzeiten etc. verbindlich,
2.1 Rücktrittsrecht des Veranstalters                                               die der Veranstalter dem Aussteller/Sponsor übermittelt. Diese Vorgaben werden
                                                                                    ca. 4 bis 6 Wochen vor der Veranstaltung übermittelt und sind Bestandteil
Der Veranstalter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Zulassung     des Vertrages. Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Verwaltungs-
aufgrund falscher Voraussetzungen oder Angaben erteilt wurde oder die Zulas-        vorschriften sind für den Aussteller verbindlich.
sungsvoraussetzungen später entfallen.
                                                                                    4.4 Technische Leistungen
2.2 Rücktritt und Nichtteilnahme als Sponsor
                                                                                    Sämtliche technische Installationen müssen mit dem Veranstalter abgestimmt
Ein Sponsor ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, bis erste Leistungen von    werden. Die Herstellung von Installationen durch ausstellereigene Techniker ist
Seiten des Veranstalters erbracht sind. Bei einer Stornierung, die zu einem         nicht zulässig. Bei Zuwiderhandlungen haftet der Aussteller/Sponsor für die
späteren Zeitpunkt erfolgt, ist gleichwohl die volle Teilnahmegebühr zu bezahlen.   verursachten Schäden. Anschlüsse, Maschinen und Geräte, die nicht zugelassen
Dasselbe gilt, wenn der Sponsor Leistungen aus dem Sponsoringpaket, gleich          sind oder den einschlägigen Bestimmungen nicht entsprechen, können auf
aus welchem Grund, nicht in Anspruch nimmt.                                         Kosten des Ausstellers entfernt werden.
2.3 Rücktritt und Nichtteilnahme als Aussteller                                     4.5 Auf- und Abbau
Ein Rücktritt ist bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Danach          Auf- und Abbau der Exponate sowie die Ausstattung und Gestaltung des Standes
müssen wir im Falle eines Rücktritts 50 % der Gebühr in Rechnung stellen. Bei       sind – soweit in den Informationen zur begleitenden Fachausstellung nicht anders
einem Rücktritt ab 4 Wochen vor Konferenzbeginn oder Nichtteilnahme, gleich         angegeben – vom Aussteller auszuführen. Soweit im Einzelfall nichts anderes
aus welchem Grund, wird die volle Teilnahmegebühr fällig.                           vereinbart wird, sind die Exponate bis zu dem im Vertrag genannten Zeitpunkt vom
                                                                                    Aussteller auf- bzw. abzubauen und abzutransportieren. Der Veranstalter ist ggf.
3. Inhalt des Vertrages
                                                                                    berechtigt, die Räumung des Standes und Lagerung der Exponate auf Kosten
3.1 Vertragsumfang                                                                  und Gefahr des Ausstellers zu veranlassen. Der vom Aussteller gemietete Stand
                                                                                    ist im ursprünglichen Zustand zurückzugeben.
Die Leistungen des Veranstalters und die Gegenleistungen des Ausstellers/
Sponsors sind im Detail im jeweiligen Aussteller-/ Sponsoringpaket beschrieben.

3.2 Ausschließlichkeit

Der Veranstalter ist berechtigt, weitere Verträge mit Sponsoren zu schließen,
es sei denn, dass explizit Exklusivität einer Leistung innerhalb des Sponsoring-
paketes durch den Veranstalter zugesichert ist.
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Teilnahmebedingungen ATZ-Fachtagung

                                                      chassis.tech plus

5. Versicherung                                                                     8.6 Ansprüche auf Ersatz für Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsaus-
                                                                                    fall sind vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 9 ausgeschlossen.
Versicherungen gegen Schäden und Diebstahl von Ausstellungsgegenständen
sind durch die Aussteller selber abzuschließen.                                     8.7 Ziffern 8.4 und 8.5 gelten nicht, wenn eine Veranstaltung von vornherein als
                                                                                    Hybrid-Veranstaltung angekündigt wurde und lediglich die Anzahl der Teilnehmer
6. Besucher                                                                         in Präsenz niedriger ausfällt als vom Aussteller/Sponsor beim Abschluss des
                                                                                    Vertrages erwartet.
Während der Veranstaltung berechtigt ausschließlich ein durch den Veranstalter
ausgestelltes, gültiges Namensschild zum Besuch der begleitenden Fachaus-           9. Haftung
stellung. Namensschilder werden nach entsprechender Buchung ausgestellt für
alle registrierten Teilnehmer, Referenten, Standbetreuer, Sponsoren sowie           9.1 Haftung des Ausstellers/Sponsors
akkreditierte Vertreter der Presse. Ausnahmen sind nur in Absprache mit dem
Veranstalter möglich und müssen schriftlich beantragt werden.                       Für Beschädigungen des Fußbodens, der Wände, der Türen/Fenster, des Mobiliars
                                                                                    oder sonstiger Einrichtungen haftet der Aussteller/Sponsor. Das Setzen von
7. Zahlungsbedingungen                                                              Nägeln, Schrauben, Haken oder sonstigen Befestigungsmitteln in und an den
                                                                                    Baulichkeiten des Veranstaltungszentrums wie auch der Anstrich oder das
Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Veranstaltung. Zahlungsziel ist 14 Tage      Bekleben von Fußböden, Türen, Fenstern, Wänden und Säulen sind nicht
nach Zugang der Rechnung. Danach kommt der Aussteller/Sponsor in Verzug,            gestattet. Ggf. entstandene Beeinträchtigungen sind einwandfrei zu beseitigen.
ohne dass es einer Mahnung bedarf.                                                  Andernfalls ist der Veranstalter berechtigt, diese Arbeiten auf Kosten des
                                                                                    Ausstellers ausführen zu lassen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz
8. Absage oder Änderung einer Veranstaltung
                                                                                    bleiben davon unberührt.
8.1 Absage
                                                                                    9.2 Haftung des Veranstalters
Kann der Veranstalter die Ausstellung aufgrund höherer Gewalt oder aus sons-
                                                                                    Der Veranstalter haftet für Schäden, einschließlich Schäden wegen Absage oder
tigen Gründen nicht durchführen, so hat er den Aussteller/Sponsor unverzüglich
                                                                                    Verkürzung einer Veranstaltung, soweit der Schaden auf Vorsatz oder grober
hiervon zu unterrichten. Grundsätzlich entfällt der Anspruch auf Standmiete,
                                                                                    Fahrlässigkeit beruht. Bei einer Verletzung von Kardinalpflichten (d.h. von wesent-
jedoch kann der Veranstalter bei ihm in Auftrag gegebene Arbeiten in Höhe der
                                                                                    lichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet
entstandenen Aufwendungen in Rechnung stellen.
                                                                                    oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt
8.2 Verschiebung                                                                    erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Aussteller/Sponsor regelmäßig ver-
                                                                                    traut) haftet der Veranstalter auch für leichte Fahrlässigkeit; dann ist die Haftung
Sollte der Veranstalter in der Lage sein, die Veranstaltung zu einem späteren       jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Ferner haftet
Zeitpunkt durchzuführen, so hat er den Aussteller/Sponsor hiervon unverzüglich      der Veranstalter auch bei leichter Fahrlässigkeit für eine Verletzung von Leben,
zu unterrichten. Der Aussteller/Sponsor ist berechtigt, innerhalb einer Woche       Körper und Gesundheit oder wenn er eine Garantie übernommen hat. Die Haftung
nach Zugang dieser Mitteilung seine Teilnahme zu dem veränderten Termin             nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Soweit die Haftung vorstehend
abzusagen; in diesem Fall hat er Anspruch auf Rückerstattung der Standmiete.        ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung
                                                                                    von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
8.3 Kann die Veranstaltung infolge von gesetzlichen/behördlichen Beschränkun-
gen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie oder einer anderen Pande-             10. Schlussbestimmungen
mie nicht oder nur eingeschränkt als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden,
ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung abzusagen oder zu verschie-      10.1 Geltendmachung von Ansprüchen
ben. Ziffern 8.1 und 8.2 gelten entsprechend. Zusätzlich ist der Veranstalter
                                                                                    Ansprüche des Ausstellers/Sponsors gegen den Veranstalter sind innerhalb von
berechtigt, die Veranstaltung ganz oder teilweise als Hybrid-Veranstaltung oder
                                                                                    3 Monaten geltend zu machen und spätestens innerhalb von weiteren 3 Monaten
Online-Veranstaltung durchzuführen.
                                                                                    gerichtlich geltend zu machen.
8.4 Sollte der Veranstalter sich wegen höherer Gewalt oder im Fall von Ziffer 8.3
                                                                                    10.2 Schriftform
entscheiden, die Veranstaltung vollständig als Online-Veranstaltung durchfüh-
ren, gilt dasselbe wie bei einer Absage nach Ziffer 8.1.                            Alle zusätzlichen Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen
                                                                                    bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter. Ein Rücktritt
8.5 Sollte der Veranstalter sich wegen höherer Gewalt oder im Fall von Ziffer 8.3
                                                                                    vom Vertrag muss schriftlich erklärt werden. Eine Aufhebung des Schriftform-
entscheiden, die Veranstaltung ganz oder teilweise als Hybrid-Veranstaltung
                                                                                    erfordernisses ist nur durch ausdrückliche schriftliche Erklärung möglich.
oder teilweise als reine Online-Veranstaltung durchführen, so hat er den Ausstel-
ler/Sponsor hiervon unverzüglich zu unterrichten. Der Aussteller/Sponsor ist        10.3 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
berechtigt, innerhalb einer Woche nach Zugang dieser Mitteilung seine Teilnah-
me an der geänderten Veranstaltung abzusagen; in diesem Fall hat er Anspruch        Sofern der Aussteller/Sponsor Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
auf Rückerstattung der Standmiete.                                                  Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand für
                                                                                    alle gegenseitigen Verpflichtungen Wiesbaden. Es gilt das Recht der Bundes-
                                                                                    republik Deutschland.
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