Chassis.tech plus 2021 - Aussteller und Sponsoren Informationen und Anmeldung für
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
chassis.tech plus 2021 12. Internationales Münchner Fahrwerk-Symposium 29. und 30. Juni 2021 | Virtuell in Ihrem (Home) Office Informationen und Anmeldung für Aussteller und Sponsoren © TEMP-64GTX / STOCK.ADOBE.COM www.ATZlive.de
chassis.tech plus 2021 Über die Veranstaltung CHASSIS.TECH PLUS 2021 Das automatisierte Fahren fordert auch den Fahrkomfort heraus. Selbst Assistenzsysteme für das teilautonome Fahren benötigen fort schrittliche Fahrwerksysteme, um unter anderem die Fahrzeugdynamik zu verbessern. Im Rahmen der chassis.tech-plus werden dazu aus verschiedenen Fachbereichen Vorträge zur aktuellen Technik gehalten. Die Fahrsicherheit ist dabei der dritte Aspekt moderner Fahrwerk technik bei der Chassis-Entwicklung (chassis technology). Die Vernetzung der Systeme steht im Fokus. Um das Zusammenspiel zwischen den Kräften der Lenkung, Lenkungskomponenten wie auch der Radaufhängung zu optimieren, sind Ingenieure der Elektrotechnik gleicher maßen gefordert wie die der Informatik und des Maschinenbaus. VIRTUELLE CHASSIS.TECH PLUS 2021 Aufgrund der aktuellen Situation veranstalten wir die chassis.tech plus zur Ihrer aller Sicherheit in diesem Jahr rein virtuell. Die chassis. tech plus 2021 ist eine rein digitale Konferenz, an welcher die Besucher über Laptop, Desktop, Tablet oder Smartphone teilnehmen können. Die digitale Konferenz bietet folgende Features: ` Interaktive Umfragen ` Fragen & Antworten an die Referenten ` Social Sharing, Twitter, Facebook etc. ` Live Chat ermöglicht Networking der Teilnehmer untereinander VIRTUELLE FACHAUSSTELLUNG Unsere virtuelle Messe präsentiert aktuelle Produkte und Services führender Unternehmen, Beratungsfirmen und Dienstleister. Hier kön- nen Sie innovative Produktlösungen digital erleben und sich zu den aktuellen Branchenentwicklungen austauschen.
chassis.tech plus 2021 Über die Veranstaltung WIR BIETEN IHNEN: ` Hochkarätige Teilnehmer ` Vielfältige Bewerbung der Veranstaltung ` 4 Kongresse in einer Veranstaltung! ` Virtuelle Ausstellungspakete in unserem Live-Streaming-Tool ` Fachkundige Referenten, die über die aktuellsten Themen ` Digitale Werbeformen wie z. B. Banner, Widgets, Direkt in 4 parallelen Sessions sprechen Nachrichten ` Digitale Networking-Möglichkeiten ` Individuelle Betreuung vor und während der Veranstaltung ` Pausen im Ausstellungsbereich ERREICHBARE ZIELGRUPPE: ` Pkw- und Nfz-Hersteller sowie Automobilzulieferer ` Entwicklungsdienstleister ` Hochschulen und Forschungsinstitute ` Hersteller von Mess-, Prüf- und Simulationssystemen ` Behörden, Verbände und Prüfinstitute
chassis.tech plus 2021 Präsentationsmöglichkeiten AUSSTELLER: ` Ein virtueller Ausstellungsstand: gIhr Logo, Unternehmensprofil und Kontaktdaten gEinbettung von Bildern und/oder Videos gCall to action button gVideo Chat 1:1 mit den Teilnehmern ` 10 % Rabatt auf unternehmenseigene Teilnehmer ` 1 Digitales Konferenzticket im Wert von € 995,- zzgl. MwSt. ` Logo, Firmenprofil und Link zur Kundenhomepage auf der Website im Rahmen der Konferenzankündigung € 2.250,- Alle Preise zzgl. gesetzlicher MwSt. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie nachfolgend finden.
chassis.tech plus 2021 Präsentationsmöglichkeiten LIVE-STREAMING ` Bannerwerbung (max. 4 Sponsoren) gDarstellung im Menü oben sowie in einzelnen Menüpunkten wie Teilnehmerliste und Programm gZufallsrotation mit Bannern anderer Aussteller/Sponsoren € 1.900,- ` Widget auf dem Home-Screen der Event-App / Live-Streaming gSize Large 600 px x 500 px € 1.900,- gSize Medium 600 px x 250 px € 1.200,- ` Direkt Nachricht an alle Teilnehmer geinmalige Aussendung € 1.200,- gdreimalige Aussendung derselben Nachricht € 1.900,- gAussendung drei verschiedener Nachrichten € 2.500,- WEITERE WERBEMÖGLICHKEITEN ` Ihre Werbeanzeige (Bild oder Video) in jeder Pausenpäsentation € 1.200,- ` Ihre Werbebroschüre im Downloadbereich der Website www.atzlive.de/veranstaltungen/chassistech-plus/ € 1.200,- ` Strand-Alone E-Mail an alle Teilnehmer vor, während oder nach der Veranstaltung € 1.500,- Alle Preise zzgl. gesetzlicher MwSt. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie nachfolgend finden.
chassis.tech plus 2021 Präsentationsmöglichkeiten SPONSOREN: Sie möchten Ihr Unternehmen, Ihre Produkte und Services den Teilnehmern des 12. Internationalen Münchner Fahrwerk-Symposiums chassis.tech plus in hervorgehobenem Maße präsentieren? Wir bieten Ihnen attraktive Darstellungsmöglichkeiten als Sponsor.* Gerne erstellen wir Ihnen auch ein maßgeschneidertes Angebot nach Ihren individuellen Präferenzen. Bitte rufen Sie uns an oder teilen Sie uns Ihr Interesse mittels nachfolgenden Antwortformulars mit. Kontakt: Elke van Lon, Tel: + 49 (0) 611 / 78 78 – 320, elke.vanlon@springernature.com Sponsoring chassis.tech plus 2021 ` Ihr Logo auf allen Event-Anzeigen (digital und print) z. B. in ATZ, MTZ und ATZelektronik ` 10 digitale Kongresstickets ` Ihre Broschüre digital an alle Teilnehmer ` Virtueller Ausstellungsstand im Live-Streaming –Tool ` Bannerwerbung im Live-Streaming-Tool: Darstellung im Menü (Zufallsrotation mit Bannern anderer Sponsoren) ` Widget auf dem Home-Screen der Event-App / Live-Streaming (Size Large 600 px x 500 px) ` 3 Direkt Nachrichten an alle Teilnehmer über Live-Streaming-Tool ` Firmenprofil, farbiges Logo und Link zu Ihrer Website im Internet ` 20 % Rabatt für weitere Kongresstickets Ihrer Mitarbeiter ` Ihr Video in der Begrüßungs- und Pausenpräsentation (max. 2 Minuten) ` Nennung als Sponsor auf www.atzlive.de Ihr Sponsoringbeitrag: € 6.750,– Alle Preise zzgl. gesetzlicher MwSt. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie nachfolgend finden. * Die Sponsoren müssen mit TÜV Süd als Kooperationspartner der Fachtagung abgestimmt und von diesem freigegeben werden.
chassis.tech plus 2021 E-Mail: elke.vanlon@springernature.com JA, WIR MÖCHTEN UNS ALS AUSSTELLER/SPONSOR AN DER TAGUNG BETEILIGEN. ANMELDUNG SEITE 1 VON 2: Virtueller Ausstellungsstand € 2.250,– Paket SPONSOR € 6.750,– Banner Werbung im Live-Streaming € 1.900,– Widget Large € 1.900,– Widget Medium €1.200,– 1 x Direkt Nachricht Live-Streaming € 1.200,– 3 x Direkt Nachricht Live-Streaming € 1.900,– 3 verschiedene Direkt-Nachrichten € 2.500,– Werbeanzeige Pausenpräsentation € 1.200,– Werbeanzeige Downloadbereich € 1.200,– Standalone E-Mail € 1.500,– Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie nachfolgend finden. Bitte füllen Sie auch die zweite Seite aus. Alle Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.
chassis.tech plus 2021 E-Mail: elke.vanlon@springernature.com ANMELDUNG SEITE 2 VON 2: Firmenangaben Titel / Vorname / Name Firma / Institut Straße PLZ, Ort Land Telefon Telefax E-Mail Rechnungsadresse (falls von o.g. abweichend) Firma Straße PLZ, Ort Land Mit der Anmeldung erkennen wir die Teilnahme- und Geschäftsbedingungen der Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH an. Ort / Datum Unterschrift / Firmenstempel Sie haben noch Fragen? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH Elke van Lon Abraham-Lincoln-Straße 46 tel +49 (0) 611 / 78 78 – 320 | elke.vanlon@springernature.com 65189 Wiesbaden
Teilnahmebedingungen ATZ-Fachtagung chassis.tech plus 1. Vertragsschluss 3.3 Weitervermittlung 1.1 Vertragspartner Es ist nicht gestattet, einzelne oder alle Leistungen des Veranstalters aus dem Sponsoringpaket gegen Entgelt oder ohne Vergütung an Dritte abzugeben. Vertragspartner (im Folgenden „Veranstalter“ genannt) ist die Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (ATZlive). 4. Nutzung der Standflächen 1.2 Zulassung 4.1 Platzzuteilung und Platzänderungen Zugelassen werden Unternehmen und Institutionen, deren Exponate zur Veran- Die Platzzuteilung erfolgt durch den Veranstalter. Besondere Platzwünsche wer- schaulichung oder Ergänzung der vorgesehenen Thematik beitragen. Über die den nach Ermessen des Veranstalters berücksichtigt, es besteht kein Anspruch Zulassung von Unternehmen, Institutionen und Exponaten entscheidet der auf Zuteilung eines bestimmten Platzes. Ist die zugeteilte Fläche aus einem von Veranstalter. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Der Ausschluss dem Veranstalter nicht verschuldeten Grund nicht verfügbar und kann eine von Konkurrenten als Aussteller oder Sponsoren kann nicht zur Bedingung der andere gleichwertige Fläche zur Verfügung gestellt werden, so hat der Aussteller Teilnahme gemacht werden. keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung der Teilnahmegebühr. 1.3 Zustandekommen des Vertrages 4.2 Mitaussteller und Gemeinschaftsstände Eine Anmeldung ist nur schriftlich unter Verwendung des Anmeldeformulars Es ist nicht gestattet, einen zugewiesenen Stand oder Teile davon gegen Entgelt möglich (Übermittlung per Telefax oder eingescannt per E-Mail). Mit der oder ohne Vergütung an Dritte abzugeben. Auftragsbestätigung durch den Veranstalter kommt der Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Aussteller oder Sponsor zustande. 4.3 Aufbau und Gestaltung der Stände 2. Rücktritt und Nichtteilnahme Für den Aufbau und die Gestaltung der begleitenden Fachausstellung sind die Vorgaben für Standplatzierung, Standbauhöhen, Aufbauzeiten etc. verbindlich, 2.1 Rücktrittsrecht des Veranstalters die der Veranstalter dem Aussteller/Sponsor übermittelt. Diese Vorgaben werden ca. 4 bis 6 Wochen vor der Veranstaltung übermittelt und sind Bestandteil Der Veranstalter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Zulassung des Vertrages. Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Verwaltungs- aufgrund falscher Voraussetzungen oder Angaben erteilt wurde oder die Zulas- vorschriften sind für den Aussteller verbindlich. sungsvoraussetzungen später entfallen. 4.4 Technische Leistungen 2.2 Rücktritt und Nichtteilnahme als Sponsor Sämtliche technische Installationen müssen mit dem Veranstalter abgestimmt Ein Sponsor ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, bis erste Leistungen von werden. Die Herstellung von Installationen durch ausstellereigene Techniker ist Seiten des Veranstalters erbracht sind. Bei einer Stornierung, die zu einem nicht zulässig. Bei Zuwiderhandlungen haftet der Aussteller/Sponsor für die späteren Zeitpunkt erfolgt, ist gleichwohl die volle Teilnahmegebühr zu bezahlen. verursachten Schäden. Anschlüsse, Maschinen und Geräte, die nicht zugelassen Dasselbe gilt, wenn der Sponsor Leistungen aus dem Sponsoringpaket, gleich sind oder den einschlägigen Bestimmungen nicht entsprechen, können auf aus welchem Grund, nicht in Anspruch nimmt. Kosten des Ausstellers entfernt werden. 2.3 Rücktritt und Nichtteilnahme als Aussteller 4.5 Auf- und Abbau Ein Rücktritt ist bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Danach Auf- und Abbau der Exponate sowie die Ausstattung und Gestaltung des Standes müssen wir im Falle eines Rücktritts 50 % der Gebühr in Rechnung stellen. Bei sind – soweit in den Informationen zur begleitenden Fachausstellung nicht anders einem Rücktritt ab 4 Wochen vor Konferenzbeginn oder Nichtteilnahme, gleich angegeben – vom Aussteller auszuführen. Soweit im Einzelfall nichts anderes aus welchem Grund, wird die volle Teilnahmegebühr fällig. vereinbart wird, sind die Exponate bis zu dem im Vertrag genannten Zeitpunkt vom Aussteller auf- bzw. abzubauen und abzutransportieren. Der Veranstalter ist ggf. 3. Inhalt des Vertrages berechtigt, die Räumung des Standes und Lagerung der Exponate auf Kosten 3.1 Vertragsumfang und Gefahr des Ausstellers zu veranlassen. Der vom Aussteller gemietete Stand ist im ursprünglichen Zustand zurückzugeben. Die Leistungen des Veranstalters und die Gegenleistungen des Ausstellers/ Sponsors sind im Detail im jeweiligen Aussteller-/ Sponsoringpaket beschrieben. 3.2 Ausschließlichkeit Der Veranstalter ist berechtigt, weitere Verträge mit Sponsoren zu schließen, es sei denn, dass explizit Exklusivität einer Leistung innerhalb des Sponsoring- paketes durch den Veranstalter zugesichert ist.
Teilnahmebedingungen ATZ-Fachtagung chassis.tech plus 5. Versicherung 8.6 Ansprüche auf Ersatz für Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsaus- fall sind vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 9 ausgeschlossen. Versicherungen gegen Schäden und Diebstahl von Ausstellungsgegenständen sind durch die Aussteller selber abzuschließen. 8.7 Ziffern 8.4 und 8.5 gelten nicht, wenn eine Veranstaltung von vornherein als Hybrid-Veranstaltung angekündigt wurde und lediglich die Anzahl der Teilnehmer 6. Besucher in Präsenz niedriger ausfällt als vom Aussteller/Sponsor beim Abschluss des Vertrages erwartet. Während der Veranstaltung berechtigt ausschließlich ein durch den Veranstalter ausgestelltes, gültiges Namensschild zum Besuch der begleitenden Fachaus- 9. Haftung stellung. Namensschilder werden nach entsprechender Buchung ausgestellt für alle registrierten Teilnehmer, Referenten, Standbetreuer, Sponsoren sowie 9.1 Haftung des Ausstellers/Sponsors akkreditierte Vertreter der Presse. Ausnahmen sind nur in Absprache mit dem Veranstalter möglich und müssen schriftlich beantragt werden. Für Beschädigungen des Fußbodens, der Wände, der Türen/Fenster, des Mobiliars oder sonstiger Einrichtungen haftet der Aussteller/Sponsor. Das Setzen von 7. Zahlungsbedingungen Nägeln, Schrauben, Haken oder sonstigen Befestigungsmitteln in und an den Baulichkeiten des Veranstaltungszentrums wie auch der Anstrich oder das Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Veranstaltung. Zahlungsziel ist 14 Tage Bekleben von Fußböden, Türen, Fenstern, Wänden und Säulen sind nicht nach Zugang der Rechnung. Danach kommt der Aussteller/Sponsor in Verzug, gestattet. Ggf. entstandene Beeinträchtigungen sind einwandfrei zu beseitigen. ohne dass es einer Mahnung bedarf. Andernfalls ist der Veranstalter berechtigt, diese Arbeiten auf Kosten des Ausstellers ausführen zu lassen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz 8. Absage oder Änderung einer Veranstaltung bleiben davon unberührt. 8.1 Absage 9.2 Haftung des Veranstalters Kann der Veranstalter die Ausstellung aufgrund höherer Gewalt oder aus sons- Der Veranstalter haftet für Schäden, einschließlich Schäden wegen Absage oder tigen Gründen nicht durchführen, so hat er den Aussteller/Sponsor unverzüglich Verkürzung einer Veranstaltung, soweit der Schaden auf Vorsatz oder grober hiervon zu unterrichten. Grundsätzlich entfällt der Anspruch auf Standmiete, Fahrlässigkeit beruht. Bei einer Verletzung von Kardinalpflichten (d.h. von wesent- jedoch kann der Veranstalter bei ihm in Auftrag gegebene Arbeiten in Höhe der lichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet entstandenen Aufwendungen in Rechnung stellen. oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt 8.2 Verschiebung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Aussteller/Sponsor regelmäßig ver- traut) haftet der Veranstalter auch für leichte Fahrlässigkeit; dann ist die Haftung Sollte der Veranstalter in der Lage sein, die Veranstaltung zu einem späteren jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Ferner haftet Zeitpunkt durchzuführen, so hat er den Aussteller/Sponsor hiervon unverzüglich der Veranstalter auch bei leichter Fahrlässigkeit für eine Verletzung von Leben, zu unterrichten. Der Aussteller/Sponsor ist berechtigt, innerhalb einer Woche Körper und Gesundheit oder wenn er eine Garantie übernommen hat. Die Haftung nach Zugang dieser Mitteilung seine Teilnahme zu dem veränderten Termin nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Soweit die Haftung vorstehend abzusagen; in diesem Fall hat er Anspruch auf Rückerstattung der Standmiete. ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. 8.3 Kann die Veranstaltung infolge von gesetzlichen/behördlichen Beschränkun- gen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie oder einer anderen Pande- 10. Schlussbestimmungen mie nicht oder nur eingeschränkt als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung abzusagen oder zu verschie- 10.1 Geltendmachung von Ansprüchen ben. Ziffern 8.1 und 8.2 gelten entsprechend. Zusätzlich ist der Veranstalter Ansprüche des Ausstellers/Sponsors gegen den Veranstalter sind innerhalb von berechtigt, die Veranstaltung ganz oder teilweise als Hybrid-Veranstaltung oder 3 Monaten geltend zu machen und spätestens innerhalb von weiteren 3 Monaten Online-Veranstaltung durchzuführen. gerichtlich geltend zu machen. 8.4 Sollte der Veranstalter sich wegen höherer Gewalt oder im Fall von Ziffer 8.3 10.2 Schriftform entscheiden, die Veranstaltung vollständig als Online-Veranstaltung durchfüh- ren, gilt dasselbe wie bei einer Absage nach Ziffer 8.1. Alle zusätzlichen Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter. Ein Rücktritt 8.5 Sollte der Veranstalter sich wegen höherer Gewalt oder im Fall von Ziffer 8.3 vom Vertrag muss schriftlich erklärt werden. Eine Aufhebung des Schriftform- entscheiden, die Veranstaltung ganz oder teilweise als Hybrid-Veranstaltung erfordernisses ist nur durch ausdrückliche schriftliche Erklärung möglich. oder teilweise als reine Online-Veranstaltung durchführen, so hat er den Ausstel- ler/Sponsor hiervon unverzüglich zu unterrichten. Der Aussteller/Sponsor ist 10.3 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht berechtigt, innerhalb einer Woche nach Zugang dieser Mitteilung seine Teilnah- me an der geänderten Veranstaltung abzusagen; in diesem Fall hat er Anspruch Sofern der Aussteller/Sponsor Kaufmann, juristische Person des öffentlichen auf Rückerstattung der Standmiete. Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand für alle gegenseitigen Verpflichtungen Wiesbaden. Es gilt das Recht der Bundes- republik Deutschland.
Sie können auch lesen