Aufsitzrasenmäher (mit Verbrennungsmotor) - Leitfaden zur Konformitätsbewertung 02/2021 - ivg.org

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Leitfaden zur
                                                                                    Konformitätsbewertung
                                                                                                          02/2021

                                                 Aufsitzrasenmäher
                                          (mit Verbrennungsmotor)

Deutsche Übersetzung:                                                              European Garden Machinery Federation
Industrieverband Garten e.V. - IVG                                                                                   EGMF
Wiesenstr. 21 a1, 40549 Düsseldorf,                                                   Bd Reyers 80, 1030 Brussels, Belgium
Deutschland
                                                                                                     secretariat@egmf.org
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 Dieser Leitfaden soll Marktüberwachungsbehörden als Hilfestellung dienen, die Konformität von Aufsitzrasenmäherrn mit
 Verbrennungsmotor in der Europäischen Union zu prüfen. Er hat nur vorschlagenden oder hinweisenden Charakter.
1. Einleitung
Aufsitzrasenmäher mit mittig angebrachtem Schneidwerkzeug nach DIN EN ISO 5395-1:2018 & -3:2018

                           1
                                      2                             Legende
                                                                    1) Sitz mit Sitzkontaktschalter (OPC)
                                                                    2) Lenkrad
                                                                    3) Vorderrad-Baugruppe
                                                                    4) Schneidwerkzeugbaugruppe
                                                                    5) Gaspedal
                                                                    6) Hinterrad-Baugruppe
         7                                                          7) Bremspedal
 6

                                                                    Anmerkung:
                                                                    1. Die in diesem Leitfaden
                                                                        angegebenen Normen sind die
     5                                                          3       zuletzt veröffentlichten Fassungen.
                                                                    2. Die Besichtigung eines Produktes
                                                                        sollte NUR anhand der Normen
                                                                        erfolgen, die in der mit dem
                                                                        Produkt mitgelieferten
                                                                        Konformitätserklärung des
                                                                        Herstellers aufgeführt sind.
                                                                    3. Eine Überrollschutzvorrichtung
             4                                                          (ROPS) ist für Maschinen über 400
                                                                        kg Eigengewicht erforderlich
     Bestimmt für den Gebrauch durch einen sitzenden Benutzer
1. Einleitung
 Aufsitzrasenmäher mit Nullwendekreis, mit mittig angebauter Schneidwerkzeugbaugruppe nach
 DIN EN ISO 5395-1:2018 & -3 :2018
                                                                      Legende:
                                                                      1) Sitz mit Sitzkontaktschalter (OPC)
                                                                      2) Steuerhebel für Fahrbewegung nach links
                                                                      3) Steuerhebel für Fahrbewegung nach rechts
                                                                      4) Vorderradbaugruppe
                                         1                            5) Schneidwerkzeugbaugruppe
      3                                            2                  6) Hinterradbaugruppe

                                                                       Anmerkung 1: Diese Maschinen sind bekannt
                                                                       als Nullwendekreismäher "ZTH".

                                                                        Anmerkung 2:
                                                                        1. Die in diesem Leitfaden angegebenen
                                                                            Normen sind die zuletzt veröffentlichten
                                                                            Fassungen.
                                                                        2. Die Besichtigung eines Produktes sollte
  6                                                                         NUR anhand der Normen erfolgen, die
                                                                            in der mit dem Produkt mitgelieferten
                                                                            Konformitätserklärung des Herstellers
                                                                            aufgeführt sind.
                                                                        3. Eine Überrollschutzvorrichtung (ROPS)
                                                                            ist für Maschinen über 400 kg
          5                                                       4         Eigengewicht erforderlich

 Bestimmt für den Gebrauch durch einen sitzenden Benutzer

                                                 01.03.2021                                                      3
1. Einleitung
Aufsitzrasenmäher mit frontal angebautem Schneidwerkzeug nach DIN EN ISO 5395-1:2018 & -3:2018

                          1            2

                                                                           Legende:
                                                                           1) Sitz mit Sitzkontaktschalter (OPC)
                                                                           2) Lenkrad
                                                                           3) Schneidwerkzeugbaugruppe
                                                                           4) Vorderrad-Baugruppe
                                                                           5) Gaspedal
 7
                                                                           6) Bremspedal
                                                                           7) Hinterrad-Baugruppe

                                                  3
                                                                            Anmerkung:
                                                                            1. Die in diesem Leitfaden
                                                                                angegebenen Normen sind die
      6                                                                         zuletzt veröffentlichten Fassungen.
                                                                            2. Die Besichtigung eines Produktes
                                                                                sollte NUR anhand der Normen
                                                                                erfolgen, die in der mit dem
 5                                                                              Produkt mitgelieferten
          4
                                                                                Konformitätserklärung des
                                                                                Herstellers aufgeführt sind.
                                                                            3. Eine Überrollschutzvorrichtung
                                                                                (ROPS) ist für Maschinen über 400
                                                                                kg Eigengewicht erforderlich

Bestimmt für den Gebrauch durch einen sitzenden Benutzer

                                                 01.03.2021                                                  4
1. Einleitung
  Wesentliche technische EU-Richtlinien / Verordnungen, die für
  Aufsitzrasenmäher mit Verbrennungsmotor gelten:
                                                2006/42/EG
                                                Maschinen
 97/68/EG zurückgezogen zum
 1.1.2017
 VO (EU) 2016/1628                                    2000/14/EG (mit
 (mit Änderungen)                                     Änderungen)
 Abgasemissionen plus                                 Geräuschemissionen
 ergänzende Rechtsakte

 2011/65/EU
 (mit Änderungen)
 Beschränkung bestimmter              2014/30/EU
 gefährlicher Stoffe                  Elektromagnetische Verträglichkeit
 (RoHS)

                                   01.03.2021                              5
1. Einleitung
  Entspricht dieser Aufsitzrasenmäher den EU-Richtlinien?

   ✓•    Dieser Leitfaden soll zur kurzen Bewertung der
         Aufsitzrasenmäher mit Verbrennungsmotor hinsichtlich der
         Kennzeichnung dienen:
          – CE Kennzeichnung
          – Kennzeichnung der Motorabgasemission
            (EG Typgenehmigungsnummer, wenn gefordert)
          – Garantierter Schallleistungspegel

   ✓•    Dokumentation:
          – EG Konformitätserklärung
          – Betriebsanleitung

   •    Dieser Leitfaden ist nicht anwendbar für technische
         Bewertungen
     •
        Dieser Leitfaden enthält Auszüge der relevanten Verordnungen
         und erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit

                                    01.03.2021                          6
2. Identifikation der Maschine / CE Kennzeichnung
 Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
                          CE Kennzeichnung:
                          ▪ Die CE Kennzeichnung muss aus den Buchstaben ‘CE’ wie links
                            dargestellt bestehen;
                          ▪ Die CE Kennzeichnung muss an der Maschine sichtbar, leserlich und
                            dauerhaft angebracht sein;
                          ▪ Die CE Kennzeichnung muss Mindestangaben enthalten (auf der
                            Maschine: z.B. aufgeklebt, gedruckt, eingeschlagen etc.);
                          ▪ Die CE Kennzeichnung muss in unmittelbarer Nähe zur Angabe des
    Bild aus 2006/42/EG     Herstellers oder seines Bevollmächtigten angebracht und in
                            derselben Technik wie sie ausgeführt werden.
                          Kennzeichnung der Maschine:
                          ▪ Firmenname und Anschrift des Herstellers und, wenn benannt,
                            seines Bevollmächtigten;
                          ▪ Bezeichnung der Maschine (kann durch eine Codierung angegeben
                            werden);
                          ▪ Bezeichnung der Serie oder des Typs (kann durch eine Codierung
                            angegeben und mit der Bezeichnung der Maschine kombiniert
                            werden);
                          ▪ gegebenenfalls Seriennummer;
                          ▪ Baujahr/Jahr , in dem der Herstellungsprozess abgeschlossen wurde;
                          ▪ Nennleistung, in kW;
                          ▪ Masse der Maschine, in kg.

                                           01.03.2021                                        7
3. Kennzeichnung der Abgasemission
Entsprechend dem Herstelldatum des Motors:

                  Vor dem 3. Mai 2017
                  • Kennzeichnung des Motors nach 3.1 (a) dieses Leitfadens

                     3. Mai 2017 – 31. Dezember 2018
                     • Kennzeichnung des Motors nach 3.1 (a) & 3.1 (b) oder 3.2 dieses
                     Leitfadens

                 Ab 1. Januar 2019
                 • Kennzeichnung des Motors nach 3.2 dieses Leitfadens
3.1a) Motorkennzeichnung/ EU Typgenehmigung
  •       Bis zum 31.12.2018 dürfen Motoren , die der RL 67/68/EG entsprechen, weiterhin
          produziert werden und müssen mit der EU Typgenehmigungsnummer wie unten
          aufgeführt gekennzeichnet sein
  •       Die EU Typgenehmigungsnummer muss dauerhaft während der Nutzlebensdauer
          des Motors und deutlich lesbar und dauerhaft angebracht sein
  •       Die Motorkennzeichnung muss so angebracht sein, dass sie für den
          durchschnittlichen Betrachter gut sichtbar ist, nachdem der Motor mit allen für den
          Motorbetrieb erforderlichen Hilfseinrichtungen fertiggestellt wurde
  •       Die Nummer muss aus fünf durch ‘*’ getrennten Abschnitten bestehen:

              Beispiel:

                        e11          *      97/68 SA                  *          2010/26                 *         XXXX              *          00
                       Abschnitt 1                   Abschnitt 2                          Abschnitt 3              Abschnitt 4              Abschnitt 5
   ‘e’ gefolgt von der Nummer            Beginnt mit 97/68, dies                         Die Nummer      Eine vierstellige Zahl,       Eine zweistellige
           des Mitgliedsstaates,            ist die Nummer der      der neuesten Änderungsrichtlinie,              welche die                 Nummer,
der die Genehmigung ausstellt                    Abgasrichtlinie.        die für die Genehmigung gilt.   Grundgenehmigungs-                      die die
        (z.B. ‘1’ für Deutschland,                                                                   .        nummer angibt.              Verlängerung
 ‘2’ für Frankreich, ‘11’ für UK).           Die nachfolgenden                                       .                             der Gültigkeit angibt
                                          Buchstaben beziehen
                                                    sich auf die
                                          verschiedenen Stufen
                                          und Bezeichnung des
                                                        Motors.

                                                                                                                                                           9
3.1(b) Übergangsregelung – VO (EU) 2016/1628
  •  Die Übergangsregelung ermöglicht während des Übergangszeitraums das
     Inverkehrbringen von Motoren auf den EU-Markt, die vor dem für Stufe V
     geltenden Datum des Inverkehrbringens hergestellt wurden. Diese Motoren
     werden Übergangsmotoren genannt.
  • ‘Übergangszeitraum’ umfasst die ersten 24 Monate ab den in Anhang III genannten
     Daten für das Inverkehrbringen von Stufe V Motoren;
  • Stichtage sind:
      • 31. Dezember 2018: Ende der Produktion von Übergangsmotoren.
      • 30. Juni 2021: Letztes Produktionsdatum für Maschinen mit eingebauten
         Übergangsmotoren.
      • 31. Dezember 2021: Ende des Inverkehrbringens von Maschinen mit
         eingebauten Übergangsmotoren.
  • Übergangsmotoren müssen zusätzlich mit dem Produktionsdatum des Motors in
    Monat und Jahr (z.B. MM/JJJJ) gekennzeichnet sein, diese Kennzeichnung kann ein
    separates Zeichen sein. Für Maschinen mit eingebauten Übergangsmotoren kann
    anstelle des Produktionsdatums des Motors das Produktionsdatum der Maschine in
    Monat und Jahr (z.B. MM/JJJJ) angegeben werden.
3.2 Motorkennzeichnung/ EG Typgenehmigung
•   Ab dem 01.01.2019 müssen Motoren der Verordnung (EU) 2016/1628 entsprechen und mit
    der EG Typgenehmigungsnummer wie unten aufgeführt gekennzeichnet sein, entweder mit
    der Zertifizierungsnummer A) oder der vereinfachten Kennzeichnung B):
• Beispiel für einen Aufsitzrasenmäher mit Benzinmotor mit variabler Drehzahl und ≥225 cc,
    und einer Nennleistung von 0 kW bis 19 kW, die Motorenklasse ist NRSh und die
    Unterklasse ist NRSh-vi-1b, dies ergibt die Codierung SYB1.
 A) :
           e4       *    2016/1628 * 2020/ 1040SYB1/P * XXXX                   *   XX
                           Abschnitt 1                       Abschnitt 2                              Abschnitt 3                     Abschnitt 4            Abschnitt 5
       ‘e’ gefolgt von der Nummer          Beginnt mit 2016/1628, dies                            Drei Elemente:      Eine vierstellige Nummer,         Eine zweistellige
               des Mitgliedsstaates,                ist die Nummer der            • Die Nummer der neuesten                            welche die              Nummer,
    der die Genehmigung ausstellt                     Abgasverordnung.                     Änderungsverordnung             Grundgenehmigungs-                     die die
            (z.B. ‘1’ für Deutschland,                                                         • Motorenklasse                   nummer angibt.            Verlängerung
     ‘2’ für Frankreich, ‘11’ für UK).                Die nachfolgenden         Identifikationscode z.B. SYB1 für    Nummer beginnt mit 0001.       der Gültigkeit angibt
                                           Buchstaben beziehen sich auf      Fremdzündungsmotoren für mobile
                                           die verschiedenen Stufen und                               Maschinen
                                                Bezeichnung des Motors.    • Zutreffender Kraftstoffcode , z.B. P
                                                                                                       für Benzin
                                                                                                                 .
    B) :

                    e4
              SYB1/P                     V-XXXX
3.2 Motorkennzeichnung/ EG Typgenehmigung
•      Ab dem 01.01.2019 müssen Motoren der Verordnung (EU) 2016/1628 entsprechen und
       mit der EG Typgenehmigungsnummer wie unten aufgeführt gekennzeichnet sein,
       entweder mit der Zertifizierungsnummer A) oder der vereinfachten Kennzeichnung B):
•      Beispiel für einen Aufsitzrasenmäher mit Dieselmotor (CI) mit variabler Drehzahl und
       einer Nennleistung von 8 kW bis < 19 kW, die Motorenklasse ist NRE und die
       Unterklasse ist NRE-v-2, dies ergibt die Codierung EV2

A) :               e4                       2016/1628                           2020/ 1040EV2/D                                     XXXX                              XX
                                     *                                      *                                              *                              *
                       Abschnitt 1                            Abschnitt 2                                Abschnitt 3                       Abschnitt 4            Abschnitt 5
   ‘e’ gefolgt von der Nummer               Beginnt mit 2016/1628, dies                               Drei Elemente:       Eine vierstellige Nummer,         Eine zweistellige
           des Mitgliedsstaates,                     ist die Nummer der               • Die Nummer der neuesten                            welche die               Nummer,
der die Genehmigung ausstellt                          Abgasverordnung.                       Änderungsverordnung               Grundgenehmigungs-                     die die
        (z.B. ‘1’ für Deutschland,                                                                • Motorenklasse                     nummer angibt.            Verlängerung
 ‘2’ für Frankreich, ‘11’ für UK).                    Die nachfolgenden             Identifikationscode z.B. EV2 für      Nummer beginnt mit 0001.       der Gültigkeit angibt
                                           Buchstaben beziehen sich auf           Kompressionszündungsmotoren für                                                             .
                                           die verschiedenen Stufen und                           mobile Maschinen
                                                Bezeichnung des Motors.         • Zutreffender Kraftstoffcode , z.B. P
                                                                       .                                    für Diesel
                                                                                                                      .
B) :

                 e4
             EV2/D                       V-XXXX
3.2 Motorkennzeichnung/ EG Typgenehmigung
•   Die Motorkennzeichnung muss das Produktionsdatum in Monat und Jahr (z.B. MM/JJJJ)
    enthalten
     ‒ Für die Motorenklassen NRSh und NRS (ausschließlich Unterklassen NRS-v-2b und
        NRS-v-3), bei denen der Motor vollständig in die Maschine integriert ist und diese
        daher nicht als einzelne Bauteile angesehen werden können, ist es erlaubt, das
        Produktionsdatum der Maschine zu verwenden.
4. Kennzeichnung / Geräusche Aufkleber
   Geräuschrichtlinie 2000/14/EG (mit Änderungen)
    •    Die Angabe des garantierten Schallleistungspegels muss bestehen aus:
          – dem Zahlenwert des garantierten Schallleistungspegels in dB
          – dem LWA Zeichen und
          – einem Piktogramm mit der folgenden Form:

                               Beispiel

        ▪ Geräuschgrenzwerte für Aufsitzrasenmäher nach Schnittbreite (L in cm):
        L ≤ 50           = 96 dB(A)
        50 < L ≤70       = 98 dB(A)
        70 < L ≤ 120     = 100 dB(A)
        L > 120          = 105 dB(A)

                                          01.03.2021                               14
5. Dokumentation / Betriebsanleitung
  Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
  Zu Erläuterungen siehe Leitfaden der Europäischen Kommission zur Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

                  •   Der Maschine muss immer eine Betriebsanleitung in der/den
                      offiziellen Amtssprache(n) des Mitgliedslandes, in das die
                      Maschine in Verkehr gebracht wird, beiliegen
                  •   Die Betriebsanleitung muss mindestens folgende Angaben
                      enthalten:
                        − Firmenname und vollständige Anschrift des Herstellers und, wenn
                          benannt, seines Bevollmächtigten;
                        − Beschreibungen und Erklärungen zum sicheren Gebrauch und zu
                          Einstellungs- und Wartungsarbeiten, die durch den Benutzer durchgeführt
                          werden sollten, und vorbeugende Maßnahmen, die getroffen werden
                          sollten;
                        − eine Beschreibung der bestimmungsgemäßen Verwendung der Maschine
                          (Gebrauch im Profi-Bereich oder Anwendung durch Endverbraucher);
                        − Warnhinweise in Bezug auf Fehlanwendungen der Maschine, zu denen es
                          erfahrungsgemäß kommen kann;
                        − Geräuschemissionen und Hand-Arm- und Ganzkörper-Schwingungen

                                                 01.03.2021                                            15
6. Dokumentation / EU Konformitätserklärung
 2006/42/EG, 2000/14/EG, 2014/30/EU, 2011/65/EU
  Zu Erläuterungen siehe Leitfaden der Europäischen Kommission zur Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

         Die EU Konformitätserklärung muss mindestens folgende Angaben enthalten:
         • Firmenname und vollständige Anschrift des Herstellers und gegebenenfalls seines
             Bevollmächtigten;
         • Name und Anschrift der Person, die bevollmächtigt ist, die technischen Unterlagen
             zusammenzustellen, diese muss in der Europäischen Union ansässig sein;
         • Beschreibung und Identifizierung der Maschine, einschließlich allgemeiner
             Bezeichnung, Funktion, Modell, Typ, Seriennummer und Handelsbezeichnung;
         • einen Satz, in dem ausdrücklich erklärt wird, dass die Maschine allen einschlägigen
             Bestimmungen aller anwendbaren Richtlinien entspricht;
         • Name und Anschrift der benannten Stelle, die die Konformitätsbewertung nach der
             Geräuschrichtlinie 2000/14/EG durchgeführt hat;
         • der garantierte und gemessene Schallleistungspegel nach der Geräuschrichtlinie
             2000/14/EG;
         • Ort und Datum der Erklärung;
         • Angaben zur Person, die zur Ausstellung dieser Erklärung im Namen des Herstellers
             oder seines Bevollmächtigten bevollmächtigt ist, und Unterschrift dieser Person

                                                01.03.2021                                            16
7. Warnhinweise oder Bildzeichen auf der Maschine *

    •      Betriebsanleitung lesen                                                                            •    Dritte fernhalten

    oder

                                                   Alternativen

    •        WARNUNG: Hände und Füße von den Messern fernhalten!

* Werden Bildzeichen verwendet, müssen sie in der Betriebsanleitung erklärt werden.
* Wird Text verwendet, muss er in der(den) Amtssprache(n) des Landes, in dem das Produkt verkauft wird, sein.

  EGMF ist nicht für Maßnahmen verantwortlich, die aufgrund der in diesem Leitfaden gemachten Angaben oder deren Anwendung ergriffen werden,
  und haftet in keinem Fall für Schäden, die durch den Gebrauch oder das Vertrauen auf diese Informationen entstehen können. Diese
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