MEMPHIS - 2019 ELVIS WEEK - Dennis Jale
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ELVIS WEEK | 13. - 19. August 2019 01 13.08.2019 02 14.08.2019 Mittwoch, Memphis Der Tag steht zur freien Verfügung. Möglichkeit zur Teilnahme am fakultativen Programm (Zusatzpaket A): Vormittags geführte Stadtrundfahrt in Memphis. Nachmittags Besuch der Sun Studios und der Dienstag, Flug nach Memphis Music Hall of Fame. Flug ab Wien nach Memphis. Abflüge aus weiteren europäischen Städten auf Wer will, durchtanzt die Nacht in den Clubs der Anfrage. historischen Beale Street, der Blues- und Soul- Bustransfer ins Hotel und Welcome mit Dennis Jale. meile der USA. 03 15.08.2019 04 16.08.2019 05 17.08.2019 Freitag, Memphis Donnerstag, Graceland Der Tag steht für weitere Der Tag steht zur freien Verfügung. individuelle Entdeckungen zur Möglichkeit zur Teilnahme am freien Verfügung. fakultativen Programm Besuchen Sie doch das Stax Museum Samstag, Tulepo Verona, Memphis (Zusatzpaket A): of American Soul Music, das Rock Der Tag steht zur freien Verfügung. Heute müssen Sie unbedingt nach ‘n’ Soul Museum der Smithsonian Möglichkeit zur Teilnahme am fakultativen Programm Graceland fahren! Abends findet die Institution, die Memphis Music Hall (Zusatzpaket B): Geführter Tagesausflug nach Tupelo traditionelle Gedenkveranstaltung of Fame oder die Gitarrenfabrik und Verona inkl. Eintritt in Elvis’s Birthplace Park statt. Gibson. (Grand Tour). Pauschalpreis € 2.769,- 06 18.08.2019 Pauschalpreis pro Person im Doppelzimmer + Einzelzimmerzuschlag € 550,- | Mindesteilnehmeranzahl: 35 Personen | Anmeldeschluss: 15. Mai 2019 Inkludierte Leistungen Nicht inkludierte Leistungen • Flug mit Delta Airways ab Wien via Amsterdam nach • weitere Mahlzeiten, Getränke und Eintritte Memphis in Economy Class inkl. Taxen • persönliche Ausgaben und Trinkgelder Sonntag, Rückflug Gebühren & Steuern (ab anderen europäischen Städten auf Anfrage) • Versicherungen Bustransfer zum Flughafen Rück- • 5 Nächte im Sheraton Downtown 4* • ESTA Einreisegenehmigung für die USA (ca. USD 14,-) flug nach Wien (andere europäische • Inkl. Frühstücksbuffet • Zusatzpaket A Städte auf Anfrage). • Inkl. Porterage Services • Zusatzpaket B • Bustransfer Memphis Flughafen – Hotel –Flughafen • Meet & Greet mit Dennis Jale • Ruefa Reisebegleitung 07 19.08.2019 Zusatzpaket A - Memphis € 299,- pro Person Zusatzpaket B – Tulepo € 99,- pro Person Mindestteilnehmerzahl: 25 Personen Mindestteilnehmerzahl: 25 Personen • Halbtägige geführte Stadtrundfahrt in Memphis • Tagesausflug nach Tulepo und Verona mit Englisch und Deutsch sprechendem Guide • mit Englisch und Deutsch sprechendem Guide • Eintritt Graceland (All Day Ticket) • Eintritt Elvis‘ Birthplace Park (Grand Tour) • Eintritt Sun Studios • Eintritt Music Hall of Fame Montag Einreise: Österreichische Staatsbürger benötigen einen über die Reise hinaus gültigen Reisepass. Weiters wird ein Visum benötigt. Das Visum muss per ESTA Ankunft in Wien. Verfahren online beantragt werden. Detaillilerte Informationen erhalten Sie mit Ihrer Buchungsbestätigung. Nicht österreichische Staatsbürger müssen sich nach den für sie gültigen Einreisebestimmungen erkundigen. Versicherung: Wir empfehlen den Abschluss einer Storno- und Reiseversicherung der Europäis- chen. Gerne unterbreiten wir ein Angebot. Veranstalter: Verkehrsbüro-Ruefa Reisen GmbH, Landstr. 67, 4020 Linz. Details zur Reiseleistungsausübungsberechtigung der Verkehrsbüro-Ruefa-Reisen GmbH finden Sie auf der Webseite https://www.gisa.gv.at/abfrage unter der GISA (GewerbeInformationsSystem Austria) Zahl 23543010. Unser Garant ist die Erste Group Bank AG, Am Belvedere 1, 1100 Wien mit der Garantieerklärung Nr. 594115. Als Abwickler fungiert die Europäische Reiseversicherung AG, Kratochwjlestraße 4, 1220 Wien – Notfall Nummer +43 1 317 25 00, Fax +43 1 319 93 67. An diese sind sämtliche Ansprüche bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen nach Eintritt der in § 1 Abs. 3 der Reisebürosicherungsverordnung genannten Ereignisse anzumelden. Bei Buchung (frühestens aber 11 Monate vor dem Ende der Reise) ist eine Anzahlung von 20% des Reisepreises zu leisten. Die Restzahlung ist frühestens 20 Tage vor Reiseantritt Zug um Zug gegen Übergabe der Reiseunterlagen fällig. Es kommen die ARB 1992 in der letztgültigen Fassung zur Anwendung. Abrufbar unter www.ruefa.at/veranstalter Tagesaktuelle Preise, Stand 9/2018, Preisänderungen vorbehalten. Soweit für das gewählte Reiseziel erforderlich, verweisen wir hinsichtlich der Pass- und Visumerfordernisse und der gesundheit- spolizeilichen Formalitäten für österreichische Staatsbürger auf die Website des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres: www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/. Für Buchungen ab dem 1.7.2018 treten die Bestimmungen des Pauschalreisegesetzes (PRG) an die Stelle der §§31b bis 31f Konsumentenschutzgesetz (KSchG). Flughafensteuern/Treibstoffzuschläge: Der Reisepreis wurde auf Basis der Flughafentaxen/Treibstoffgebühren mit Stand September 2018 kalkuliert. Sollten bis zur Abreise weitere Treibstoffzuschläge anfallen, müssen wir diese mit der Endabrechnung gesondert in Rechnung stellen. Tarifstand Juli 2018, alle Preise in Euro. Vorbehaltlich Druck- und Satzfehler. Programm- und Preisänderungen vorbehalten. Preiserhöhungen aufgrund Flugpreisänderungen, Kursschwankungen und Änderung der Flughafensteuern vorbehalten. Kleingruppenzuschlag: Bei Nichterreichen der im Katalog angegebenen Mindestteilnehmerzahl steht es dem Veranstalter frei, einen Kleingruppenzuschlag zu verrechnen. Dieser darf maximal 8 % des Reisepreises betragen und berechtigt nicht zum kostenlosen Rücktritt von der Reise. Rücktritt des Veranstalters von der Reise: Der Veranstalter behält sich vor, die Reise abzusagen, wenn die erforderliche Teilnehmerzahl, die für das Zustandekommen einer Kleingruppe nötig ist, nicht erreicht ist. Dies erfolgt: spätestens A) 20 Tage vor Beginn der Reise bei Reisen von mehr als 6 Tagen, b) 7 Tage vor Beginn der Reise bei Reisen von 2-6 Tagen. Gesonderte Stornobedingungen Verkehrsbüro-Ruefa Reisen GmbH: ab Buchung bis 40 Tage vor Reiseantritt 25 % | 39 bis 30 Tage vor Reiseantritt 50 % | 29 bis 14 Tage vor Reiseantritt 75 % | ab 13 Tage vor Reiseantritt 100 %
Information & Buchung: VERBINDLICHE ANMELDUNG Verkehrsbüro-Ruefa-Reisen GmbH Landstraße 67, 4020 Linz ELVIS WEEK MEMPHIS Tel. 0043 732 662681 18 Fax 0043 732 662681 33 13. – 19. AUGUST 2019 Mail: renate.poetscher@ruefa.at Anmeldeschluss: 15. Mai 2019 www.dennis-jale.com Name laut Reisepass: Geburtsdatum: Nationalität: Name der Begleitperson: Geburtsdatum: Nationalität: Bei Anmeldung muss eine Kopie des gültigen Reisepasses mitgeschickt werden. Heimatadresse (=Rechnungsadresse): Straße: Hausnummer: PLZ: Ort: Telefon: E-Mail: Zimmerwunsch (bitte ankreuzen): Doppelzimmer € 2.769,- pro Person Einzelzimmer € 3.319,- Fakultative Zusatzpakte (gewünschte Pakete bitte ankreuzen): Zusatzpaket A – Memphis - € 299,- pro Person Zusatzpaket B – Tupelo und Verona - € 99,- pro Person Komplettschutzversicherung (Storno- und Reiseversicherung) der Europäischen. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot. Angebot für Versicherung erwünscht (bitte ankreuzen) ________________________________ ______________________________________ Datum Unterschrift Ich bestätige mit der erhaltenen Detailinformation zur Reise „Elvis Week“ (Informationen lt. Programm) vor Abschluss des Pauschalreisevertrags, vorvertraglich informiert worden zu sein, das Standardinformationsblatt der Verkehrsbüro-Ruefa Reisen GmbH, sowie die Ein- und Ausreiseinformationen erhalten zu haben. Ihre Anmeldung ist nur gültig mit dieser zweiten Unterschrift. ________________________________ ______________________________________ Datum Unterschrift
ANHANG I / Teil B Standardinformationsblatt für Pauschalreiseverträge in anderen Fällen als dem von Teil A erfassten Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das/die Unternehmen Verkehrsbüro-Ruefa Reisen GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen Verkehrsbüro-Ruefa Reisen GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reise- veranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen. • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktritts- gebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewähr- leistet. Verkehrsbüro-Ruefa Reisen GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit der Erste Group Bank AG mit der Garantie- erklärung Nr. 594115 abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde (Erste Group Bank AG mit der Garantieerklärung Nr. 594115, Am Belvedere 1, A-1100 Wien, Tel: +43(0)5 0100 – 10100, E-Mail: contact@erstegroup.com. Als Abwickler fungiert die Europäische Reiseversicherung AG, Kratochwjlestraße 4, A-1220 Wien, Tel: +43 1 50 444 00 (24 Stunden Hotline), E-Mail: info@europaeische.at. An diese sind sämtliche Ansprüche bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen nach Eintritt der in § 1 Abs. 3 der RSV genannten Ereignisse anzumelden) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Verkehrsbüro-Ruefa Reisen GmbH verweigert werden. Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: https://www.justiz.gv.at/pauschalreisegesetz
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