Ausbildung zum Abfallrechtlichen Geschäftsführer - "Verpackungsverordnung" Ing Angelika Büchler MSc - Trennsetterin
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Ausbildung zum Abfallrechtlichen Geschäftsführer „Verpackungsverordnung“ Ing Angelika Büchler MSc abfallrechtl GF Abfallverband Hollabrunn Angelika.buechler@gvhollabrunn.at Nach einer Vorlage von: Dipl. Ing. Thomas Anderer GF OÖ Landesabfallverband 1
Produzentenverantwortung • Zwingt Produzenten, Hersteller und Vertreiber (Teil-) Verantwortung für Produkte zu übernehmen bis zu deren Entsorgung • Packstoffspezifische Erfassungs- und Verwertungsregeln sollen ökologischen Lenkungseffekt zur Abfallvermeidung bewirken Beispiele: Verpack VO seit 1993 Batterie VO Altfahrzeuge VO Elektroaltgeräte VO 2
Prinzip der VerpackVO • Neben qualitativer Anforderungen (Stoffverbote) gilt Rücknahmepflicht für Hersteller, Importeure, Abpacker und Vertreiber von Verpackungen (Erfassungsquoten u. stoffliche Verwertungsquoten) • … können / müssen (bei Haushaltsverpackungen) sich entpflichten durch Beteiligung an einem Sammler- und Verwertungssystem und Verwertung organisiert … zahlen dafür Lizenzbeitrag und müssen diese Kosten in Produktpreise einrechnen Ziel: Lenkungseffekt für Abfallvermeidung 3
Gesetzliche Rahmenbedingungen • AWG- Novelle Verpackungen, BGBl.193 / 2013 • VerpackungsVO 2014, BGBl. 184 / 2014; • Wirksam ab 1.1.2015 • VerpackungsabgrenzungsVO, BGBl. 10 / 2015 • AbgeltungsVO, BGBl. 275 / 2015 • Wirksam ab 1.1.2016 • Ermächtigung für SammelVO gem. § 36 AWG; 5
Was gilt als Verpackung? • Packmittel und Packhilfsmittel aus verschiedenen Packstoffen … zum Schutz, Lieferung, Darbietung, …von Waren; Beispiele im Anhang 2 der VerpackVO. • Technische Unterscheidung nach Einsatz und Zweck: • Verkaufsverpackung: Verpackung für Letztverbrauch, Flaschen, Tuben, Becher, Blister • Umverpackung: zusätzlich angebrachte Verpackungen wie Kombipacks • Transportverpackung: wie Schrumpffolien für Trays, Paletten, • Serviceverpackung: wie Tragetaschen, Einwickelpapier, Papiertüte, Eisbecher 6
Ausnahmebestimmung für bestimmte Verpackungen § 7. Hersteller, Importeure, Abpacker, Vertreiber und Versandhändler gemäß § 13g Abs. 1 AWG 2002 von Verpackungen, die mit gefährlichen Abfällen im Sinne des AWG 2002 oder mit Anhaftungen in einer Weise verunreinigt sind, dass sie die Wiederverwendung oder Verwertung verhindern oder unverhältnismäßig erschweren, unterliegen hinsichtlich dieser Verpackungen nicht dem § 8 dem § 10 Abs. 2, 5 und 7 und dem § 11. 7
Abgrenzung HH und Gewerbeverpackungen „Rechtliche“ Unterscheidung nach Größe und Anfallsort: Haushaltsverpackung (§13g AWG 2002) < = 1,5 m2 Fläche bis einschließlich 5 Liter bei EPS bis 0,15 kg je Verkaufseinheit und • üblicherweise in Haushalten od. vergleichbaren Anfallstellen (Gaststätten, Krankenhäuser, Büros, Kinos und Theater, ..) • zusätzlich alle Serviceverpackungen • Tragetaschen und Knotenbeutel Gewerbeverpackung alle Nichthaushaltsverpackungen, Transportverpackungen, Umreifungs- 8 und Klebebänder,…
Wert der Verpackungen? Qualitative Relevanz: Verpackungen enthalten a) wertvolle Rohstoffe (Glas, Metalle, Papier, Kunststoffe) in konzentrierter Form b) und/oder hohe Energieinhalte Logistische Relevanz: z.B. LVP nur 25-30 kg / m3 loses Sammelgewicht; Volumens relevante Kosten für Sammlung und Entsorgung! Rd. 1:4, 1:5 zu Restabfall! 9
Entpflichtungsmöglichkeit Durch Teilnahme an einem gem. § 29 AWG genehmigten Sammelsystem; das System übernimmt dabei: • Erfüllung der Erfassungs- und stofflichen Verwertungsquote • Die Letztverbraucherinformation betreffend Rückgabe & Verwertung (ÖA) 10
Sammler und Verwertungssystem • ARA AG • AGR (Glas) • Bonus Holsystem Gesellschaft mbH & Co KG • Reclay Systems GmbH • Interseroh Austria GmbH • ERP Austria • Marktöffnung im HH seit 1.1.2015 ersichtlich auf www.edm.gv.at 11
Verpackungskoordinierungstelle • Alleingesellschafterin 100% Umweltbundesamt GmbH (diese steht zu 100% im Eigentum der Republik Österreich, vertreten durch das BMNT) • Aufsichtsrat (5 Mitglieder), sozialpartnerschaftlich besetzter Beirat • 8 Beschäftigte • Tätigkeiten der VKS vorwiegend im Bereich der Koordination und Abwicklung von Drittvergaben durch die VKS Selbstbild Die VKS ist ein neutraler Dienstleister für alle Sammel- und Verwertungssysteme (SVS), der auch für faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen hat. 12
Produzentenverantwortung Umsetzung durch die Sammel- und Verwertungssysteme f Verpackungen Quelle: www.vks-gmbh.at 13
Verpackungsaufkommen Österreich Quelle: BAWP Statusbericht 2021 14
Recyclingquoten 15
Verlosung der Sammelregionen • SVS werden entsprechend seinem Marktanteil Sammelregionen (= politische Bezirke) zugelost • Verlosung findet alle 5 Jahre statt – das erste Mal 2016 – das letzte Mal 2021 • Veröffentlichung auf Website des BMK 16
Eintrittsrecht der Kommunen Gemeinden oder Gemeindeverbände können binnen vier Wochen nach der Verlosung für die Sammelkategorien LVP, Metall oder Glas die Übernahme oder Benutzung bestehenden Infrastruktur (Behälter, Fahrzeuge, Personal und Dienstleistungsaufträge an Dritte) zur Sammlung von Haushaltsverpackungen gegenüber dem zugelosten Sammel- und Verwertungssystem unwiderruflich für diese Verlosungsperiode verlangen. 17
Ausschreibung, ab 1.1.2023 gültig Ausschreibungsführer schreibt aus (16.8.2021) • Ausschreibung umfasst Vorgaben (Select Regional 1.1.2021) a) die Festlegung der Sammelfraktion b) Hol- oder Bringsammlung c) Hub- oder Schüttsystem d) Art der Sammelhilfen e) Anzahl der Sammelhilfen f) Übernahmekapazität (in Liter je EW und Jahr) g) Abholfrequenz h) Standplatzdichte bei Bringsystemen (EW/Haushalte je Behälterstandplatz) Metall und LVP sind getrennt auszuschreiben, außer es ist im Select Regional eine gemeinsame Sammlung vorgesehen. Ausschreibungsführer wählt Sammelpartner nach dem Bestbieterprinzip unter Berücksichtigung von Qualitätskriterien und ökologischen Kriterien 18
Mengenrelevanz der Verpackungen Erfassungsmenge ARA AG = rd. 2 % der Gesamtabfälle Österreichs! Aktuelle Zahlen: https://www.ara.at/presse/sammlung-verwertung-in- zahlen (Stand 27.9.2021) 63 % der Kunststoffabfälle in Europa sind Verpackungen! 19
Quotenvorgaben je Packstoff auf Bundesebene • Gesamtverwertungsquoten Ö bezogen auf Inverkehrssetzung (§5 VVO) • Erfassungsquoten für getrennte Sammlung bezogen auf Teilnahmemassen an Sammel- u. Verwertungssystemen (§ 9 (4) VVO) • Stoffliche Recyclingquoten der getrennten Sammelmassen (§ 9 (5) VVO) 20
Neue Quotenvorgaben durch AbgeltungsVO • Gesamterfassungsquoten (inkl. Miterfassung mit Restabfall) auf Bundesebene • Basisquoten für mindestens zu getrennt zu erfassende VP je Packstoff unterschieden nach 3 regionalen Siedlungsstrukturen • Rechnerisch ermittelbare Abgeltungsquote für im Restabfall verbliebene Verpackungen 21
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Gewerbliche Anfallstellen • Gewerbebetriebe, bei welchen Verpackungsabfälle anfallen – Registrierung als gewerbliche Anfallstelle im Anfallstellenregister der VKS – Bekanntgabe des Anteils an lizenzierten Verpackungen in der jeweiligen Abfallfraktion – GSVS übernehmen die Kosten ab einer regionalen Übergabestelle • Großanfallstellen, Eigenimporteure – gilt nur für gewerbliche Verpackungen – Stellen die innerbetriebliche Erfassung, Wiederverwendung bzw. Verwertung selbst sicher – Müssen dem BMK entsprechende Meldungen darüber erstatten – Auch Lieferanten an Großanfallstellen haben eine Meldepflicht 24
Sammlung von gewerblichen Verpackungen • Betriebe mit haushaltsähnlichem Abfallaufkommen (< 2.640 Liter pro Jahr) – Entsorgung wie bei Privathaushalten • Kleingewerbe (< 14.300 Liter pro Jahr) – Entsorgung durch den „Regionalen Entsorgungspartner“ der SVS – Anschaffungskosten des Sammelbehälters/Behältermieten sind selbst zu tragen • Gewerbe und Industrie (>14.300 Liter pro Jahr) – Registrierung im Anfallstellenregister • Selbstanlieferung bei einer regionalen Übergabestelle • Abholung durch einen Entsorger – Transportkosten, Kosten für Sammelbehälter/Behältermieten sind selbst zu tragen https://www.vks-gmbh.at/anfallstellen-register/verpackungsentsorgung-fuer- betriebe/gewerbe-und-industrie.html 25
Ablauf der Registrierung im Anfallstellenregister der VKS Abfallwirtschaftlicher Grundkurs DI Thomas Anderer 26
Kunststoffeinsatz in Europa 27
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 30
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