Ausführungsbestimmungen für den Bau und Betrieb von nichtselbsttätige Löschanlagen im Stadtgebiet Freiburg i. Br.
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Ausführungsbestimmungen für den Bau und Betrieb von nichtselbsttätige Löschanlagen im Stadtgebiet Freiburg i. Br.
Impressum Herausgeber Stadt Freiburg i. Br. Amt für Brand und Katastrophenschutz Abteilung Vorbeugender Brandschutz Ausgabedatum 19.01.2021 Kontakt Amt für Brand und Katastrophenschutz Abteilung Vorbeugender Brandschutz Sachgebiet 37.5 Eschholzstraße 118 79115 Freiburg im Breisgau Telefon 0761 / 201-3315 Fax 0761 / 201-3377 E-Mail: feuerwehr@stadt.freiburg.de Internet: www.feuerwehr-freiburg.de Stand 19.01.2021 Amt für Brand- und Katastrophenschutz Seite II - Abteilung Vorbeugender Brandschutz, SG 37.5 -
Inhalt Abbildungsverzeichnis ............................................................................................... IV 1 Allgemein .............................................................................................................. 1 2 Rechtsgrundlagen ................................................................................................. 2 2.1 Landesbauordnung ........................................................................................ 2 2.2 Hinweise, Richtlinien ...................................................................................... 2 2.3 Technische Regeln ........................................................................................ 2 3 Anwendungsbereich ............................................................................................. 3 4 Bauliche und technische Anforderungen .............................................................. 4 4.1 Allgemeine Anforderungen ............................................................................ 4 4.2 Bauliche Anforderungen ................................................................................ 4 4.2.1 Ausführungsrichtlinie ............................................................................... 4 4.2.2 Löschbereiche ......................................................................................... 4 4.2.3 Ausführung der Sprinkler ......................................................................... 4 4.2.4 Lage der Einspeisestelle .......................................................................... 5 4.2.5 Kennzeichnung der Einspeisestelle ......................................................... 5 4.3 Darstellung im Feuerwehrplan ....................................................................... 6 4.4 Empfehlung zur Kompensation ...................................................................... 6 Stand 19.01.2021 Amt für Brand- und Katastrophenschutz Seite III - Abteilung Vorbeugender Brandschutz, SG 37.5 -
Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Beispieldarstellung Kennzeichnung Einspeisestelle ............................... 5 Abbildung 2: Beispieldarstellung Kennzeichnung Einspeisestelle mit zwei Schildern . 5 Abbildung 3: Beispiel für eine Kennzeichnung der Löschwasserleitung eines Löschbereichs bei Vorhandensein mehrerer Löschbereiche. ...................................... 6 Stand 19.01.2021 Amt für Brand- und Katastrophenschutz Seite IV - Abteilung Vorbeugender Brandschutz, SG 37.5 -
1 Allgemein Die Garagenverordnung fordert für automatische Garagen und kraftbetriebene Hebebühnen eine nichtselbsttätige Löschanlage, um der Feuerwehr ein wirksames Löschen zu ermöglichen. Um im Schadensfall einen schnellen Einsatzerfolg unter maximaler Effizienz durch die Feuerwehren der Stadt Freiburg im Breisgau zu erreichen, wird mit dieser Ausführungsbestimmung eine Handreichung zur Vereinheitlichung der Anlagen übergeben. Die Ausführungsbestimmung kann als Planungsgrundlage für Bauvorhaben innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Freiburg im Breisgau verwendet werden. Sie ersetzt jedoch nicht die erforderlichen Abstimmungen mit den Sachbearbeitern des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz (ABK), Abteilung 37.5 Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz. Stand 19.01.2021 Amt für Brand- und Katastrophenschutz Seite 1 - Abteilung Vorbeugender Brandschutz, SG 37.5 -
2 Rechtsgrundlagen 2.1 Landesbauordnung Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) 2.2 Hinweise, Richtlinien Garagenverordnung (GaVO) 2.3 Technische Regeln DIN 14461 – 2 Feuerlösch-Schlauchanschlusseinrichtungen VdS-Richtlinie 2395 – 1 "Halbstationäre Sprühwasserlöschanlagen" Stand 19.01.2021 Amt für Brand- und Katastrophenschutz Seite 2 - Abteilung Vorbeugender Brandschutz, SG 37.5 -
3 Anwendungsbereich Dieses Infoblatt fasst die technischen Grundlagen sowie interne Regelungen der Feuerwehr Freiburg im Breisgau zusammen und legt eine einheitliche Vorhaltung von teilstationären Löschanlagen im Einsatzgebiet der Feuerwehr Freiburg im Breisgau fest. Beim Bauvorhaben muss § 12 (3) Garagenverordnung Baden-Württemberg erfüllt sein: "... bei kraftbetriebenen Hebebühnen, mit denen Kraftfahrzeuge übereinander angeordnet werden können ... sind nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen vorzusehen, ... wenn nicht alle Stellplätze in jedem Betriebszustand mit einem Löschmittel erreichbar sind." Im herabgefahrenen Zustand kann beim Doppelparker das untere Auto wegen der nahezu geschlossenen Bodenplatte von der Feuerwehr im Brandfall nicht ausreichend mit deren Löschrohren abgelöscht werden. Dann muss dies die nichtselbsttätige, also eine halbstationäre Sprühwasser-Löschanlage als Löschunterstützung übernehmen. Stand 19.01.2021 Amt für Brand- und Katastrophenschutz Seite 3 - Abteilung Vorbeugender Brandschutz, SG 37.5 -
4 Bauliche und technische Anforderungen 4.1 Allgemeine Anforderungen Die gesetzliche Vorgabe aus der Garagenverordnung ist durch den Einbau der halbstationären Löschanlage erfüllt. Weitere technische Einrichtungen sind nicht gefordert (keine Brandmeldeanlage, keine örtliche Alarmierung (Evakuierungsalarm) bzw. Alarmweiterleitung, keine Erstanlaufstelle für die Feuerwehr und kein Schlüsseldepot). Es bleibt dem Betreiber überlassen, wenn die Löscheinrichtung einbaut, gleich die Löschung des oberen Fahrzeugs mit einzubeziehen, da bei hochgefahrener Hebebühne auch dieses Fahrzeug beim Löschen mit Löschrohren der Feuerwehr nur eingeschränkt erreichbar ist. 4.2 Bauliche Anforderungen 4.2.1 Ausführungsrichtlinie Die technische Ausführung / Herstellung einer solchen halbstationären Löschanlage ist in Anlehnung an die VdS-Richtlinie 2395-1 "Halbstationäre Sprühwasserlöschanlagen" von einem Fachplaner zu planen und so auszuführen. Die Löschwasser-Einspeisestelle ist in einem Schutzschrank in Anlehnung an DIN 14461-2 unterzubringen; die Tür muss mit einem Verschluss nach DIN 14925 (Feuerwehrschloss) versehen sein; die Farbe des Schutzschranks in RAL 3001 „Signalrot“. 4.2.2 Löschbereiche Aufgrund der hydraulischen Berechnung können sich mehrere Löschbereiche (Gruppenwirkfläche) ergeben, z.B. "Garage westlicher Teil" und "Garage östlicher Teil". Jeder Löschbereich muss jeweils eine eigene Einspeisung haben. Diese können auch an einer Stelle nebeneinander angeordnet werden. 4.2.3 Ausführung der Sprinkler Die Sprinklerköpfe sind in Anlehnung an die VdS-Richtlinie für halbstationäre Löschanlagen, jedoch mit Sprinklerköpfe (z.B. Weitwurf-Wandsprinkler) mit Glaskolben zur Temperaturauslösung (grün, 93°C) auszuführen. Pro PKW sind mindestens zwei Sprinklerköpfe einzuplanen. Die verwendeten Sprinklerköpfe müssen durch ihr Sprühbild den Bereich des Autos abdecken, dies ist anhand der Sprühkurven nachzuweisen (erforderlicher Druck am Sprinkler). Für die Berechnung der Wasserversorgung muss die größte vorhandene Grube für Doppelparker bzw. die dort verbaute Anzahl von Sprinklerköpfen berücksichtigt werden. Zum Schutz der Sprinklerköpfe gegen mechanische Einwirkungen sind Sprinklerschutzkörbe vorzusehen. In nicht brandlastfreien Bereichen sind die Rohrleitungen und Halterungen durch geeignete Maßnahmen feuerbeständig (F90) abzutrennen. Stand 19.01.2021 Amt für Brand- und Katastrophenschutz Seite 4 - Abteilung Vorbeugender Brandschutz, SG 37.5 -
4.2.4 Lage der Einspeisestelle Die Löschwasser-Einspeisung muss außerhalb der Garage angeordnet werden, da im Brandfall der Zugang im rauchfreien Bereich stattzufinden hat. Der Ort der Einspeisung ist grundsätzlich an der Außenwand des Gebäudes im Anfahrtsbereich der Feuerwehr zu wählen (Gebäudeseite zur öffentlichen Straße hin). Es ist zu berücksichtigen, dass in der Nähe der Einspeisestelle ausreichend Platz, als Aufstellfläche für ein Löschfahrzeug HLF 20, vorhanden ist. Die Einspeisestelle ist in max. 15 m zur Bewegungsfläche in der öffentlichen Straße in der Nähe des nächsten Über-/Unterflurhydranten vorzusehen. Der genaue Standort ist im Vorfeld mit dem Amt für Brand- und Katastrophenschutz (ABK), Abteilung 37.5 Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz. 4.2.5 Kennzeichnung der Einspeisestelle Auf der Außenseite des Schutzschranks der Einspeisearmatur ist gut sichtbar und dauerhaft auf die Einspeisung hinzuweisen. Einspeisung Halbstationäre Löschanlage Tiefgarage Abbildung 1: Beispieldarstellung Kennzeichnung Einspeisestelle oder Löschwassereinspeisung Halbstationäre Löschanlage Tiefgarage Abbildung 2: Beispieldarstellung Kennzeichnung Einspeisestelle mit zwei Schildern Die Einspeisestelle ist auf der Innenseite mit einem Hinweisschild (DIN 4066) auf den Mindestbetriebsdruck (in bar) und die benötigte Wassermenge (in l/min) der Anlage zu kennzeichnen. Stand 19.01.2021 Amt für Brand- und Katastrophenschutz Seite 5 - Abteilung Vorbeugender Brandschutz, SG 37.5 -
Sind mehrere Löschbereiche vorhanden, ist zusätzlich zur oben beschriebenen Kennzeichnung folgendes herzustellen: 1. auf die Einspeiseleitung eines jeden Löschbereichs ist ein Schild (mit Halterung) dauerhaft und gut lesbar aufzusetzen, in dem der Löschbereich benannt wird (siehe Beispiel in Abbildung 3) 2. an geeigneter Stelle an der Einspeisung (z. B. in der Türinnenseite des Schutzschranks) ist direkt sichtbar ein Übersichtsplan der Tiefgarage dauerhaft (z. B. laminiert) anzubringen, in dem die Löschbereiche eindeutig dargestellt sind. Löschbereich 1 Tiefgarage westlicher Teil Pumpendruck 10 bar Wassermenge 200 l/min Abbildung 3: Beispiel für eine Kennzeichnung der Löschwasserleitung eines Löschbereichs bei Vorhandensein mehrerer Löschbereiche. Befindet sich die Löschwasser-Einspeisestelle nicht auffällig im Anfahrtsbereich der Feuerwehr, ist nach Rücksprache mit dem Amt für Brand- und Katastrophenschutz ggf. ein vereinfachter Feuerwehrplan nach DIN 14095 zu erstellen. 4.3 Darstellung im Feuerwehrplan Der Standort der Einspeisestelle, der Wirkbereich der halbstationären Löschanlage sowie der Mindestbetriebsdruck (in bar) und die benötigte Wassermenge (in l/min) der Anlage sind im Feuerwehrplan darzustellen. Mögliche getrennte Löschbereiche sind ebenfalls darzustellen. 4.4 Empfehlung zur Kompensation Als mögliche Kompensation einer halbstationären Löschanlage können die Doppelparksysteme so gesteuert werden, dass nach Beendigung der Parkvorgänge alle Kraftfahrzeuge im Brandfall von der Feuerwehr mit einem Löschstrahl von den Fahrwegen aus erreichbar sind. Zur Gewährleistung dieser brandschutztechnischen Maßnahme wird der Fahrbetrieb der Bühnen über Schlüsseltaster betätigt. Der Schlüssel lässt sich nur abziehen, wenn das KFZ sich in Normalstellung befindet. Alternativ wird auf die Löschanlage verwiesen. Stand 19.01.2021 Amt für Brand- und Katastrophenschutz Seite 6 - Abteilung Vorbeugender Brandschutz, SG 37.5 -
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