Ausführungsbestimmungen für den Bau und Betrieb von nichtselbsttätige Löschanlagen im Stadtgebiet Freiburg i. Br.

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Ausführungsbestimmungen für den Bau und Betrieb von nichtselbsttätige Löschanlagen im Stadtgebiet Freiburg i. Br.
Ausführungsbestimmungen
für den Bau und Betrieb von
nichtselbsttätige Löschanlagen
im Stadtgebiet Freiburg i. Br.
Impressum

Herausgeber
Stadt Freiburg i. Br.
Amt für Brand und Katastrophenschutz
Abteilung Vorbeugender Brandschutz

Ausgabedatum
19.01.2021

Kontakt
Amt für Brand und Katastrophenschutz
Abteilung Vorbeugender Brandschutz
Sachgebiet 37.5
Eschholzstraße 118
79115 Freiburg im Breisgau

Telefon 0761 / 201-3315
Fax 0761 / 201-3377
E-Mail: feuerwehr@stadt.freiburg.de
Internet: www.feuerwehr-freiburg.de

Stand 19.01.2021     Amt für Brand- und Katastrophenschutz        Seite II
                - Abteilung Vorbeugender Brandschutz, SG 37.5 -
Inhalt
Abbildungsverzeichnis ............................................................................................... IV
1    Allgemein .............................................................................................................. 1
2    Rechtsgrundlagen ................................................................................................. 2
    2.1     Landesbauordnung ........................................................................................ 2
    2.2     Hinweise, Richtlinien ...................................................................................... 2
    2.3     Technische Regeln ........................................................................................ 2
3    Anwendungsbereich ............................................................................................. 3
4    Bauliche und technische Anforderungen .............................................................. 4
    4.1     Allgemeine Anforderungen ............................................................................ 4
    4.2     Bauliche Anforderungen ................................................................................ 4
     4.2.1       Ausführungsrichtlinie ............................................................................... 4
     4.2.2       Löschbereiche ......................................................................................... 4
     4.2.3       Ausführung der Sprinkler ......................................................................... 4
     4.2.4       Lage der Einspeisestelle .......................................................................... 5
     4.2.5       Kennzeichnung der Einspeisestelle ......................................................... 5
    4.3     Darstellung im Feuerwehrplan ....................................................................... 6
    4.4     Empfehlung zur Kompensation ...................................................................... 6

Stand 19.01.2021     Amt für Brand- und Katastrophenschutz                                                         Seite III
                - Abteilung Vorbeugender Brandschutz, SG 37.5 -
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Beispieldarstellung Kennzeichnung Einspeisestelle ............................... 5

Abbildung 2: Beispieldarstellung Kennzeichnung Einspeisestelle mit zwei Schildern . 5

Abbildung 3: Beispiel für eine Kennzeichnung der Löschwasserleitung eines
Löschbereichs bei Vorhandensein mehrerer Löschbereiche. ...................................... 6

Stand 19.01.2021     Amt für Brand- und Katastrophenschutz                             Seite IV
                - Abteilung Vorbeugender Brandschutz, SG 37.5 -
1 Allgemein
Die Garagenverordnung fordert für automatische Garagen und kraftbetriebene
Hebebühnen eine nichtselbsttätige Löschanlage, um der Feuerwehr ein wirksames
Löschen zu ermöglichen.

Um im Schadensfall einen schnellen Einsatzerfolg unter maximaler Effizienz durch
die Feuerwehren der Stadt Freiburg im Breisgau zu erreichen, wird mit dieser
Ausführungsbestimmung eine Handreichung zur Vereinheitlichung der Anlagen
übergeben.

Die Ausführungsbestimmung kann als Planungsgrundlage für Bauvorhaben
innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Freiburg im Breisgau verwendet werden. Sie
ersetzt jedoch nicht die erforderlichen Abstimmungen mit den Sachbearbeitern des
Amtes für Brand- und Katastrophenschutz (ABK), Abteilung 37.5 Vorbeugender
Brand- und Gefahrenschutz.

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2 Rechtsgrundlagen
2.1 Landesbauordnung

      Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)

2.2 Hinweise, Richtlinien

      Garagenverordnung (GaVO)

2.3 Technische Regeln

      DIN 14461 – 2 Feuerlösch-Schlauchanschlusseinrichtungen
      VdS-Richtlinie 2395 – 1 "Halbstationäre Sprühwasserlöschanlagen"

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3 Anwendungsbereich
Dieses Infoblatt fasst die technischen Grundlagen sowie interne Regelungen der
Feuerwehr Freiburg im Breisgau zusammen und legt eine einheitliche Vorhaltung von
teilstationären Löschanlagen im Einsatzgebiet der Feuerwehr Freiburg im Breisgau
fest.

Beim Bauvorhaben muss § 12 (3) Garagenverordnung Baden-Württemberg erfüllt
sein:

      "... bei kraftbetriebenen Hebebühnen, mit denen Kraftfahrzeuge übereinander
      angeordnet werden können ... sind nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen
      vorzusehen, ... wenn nicht alle Stellplätze in jedem Betriebszustand mit einem
      Löschmittel erreichbar sind."

Im herabgefahrenen Zustand kann beim Doppelparker das untere Auto wegen der
nahezu geschlossenen Bodenplatte von der Feuerwehr im Brandfall nicht
ausreichend mit deren Löschrohren abgelöscht werden. Dann muss dies die
nichtselbsttätige, also eine halbstationäre Sprühwasser-Löschanlage als
Löschunterstützung übernehmen.

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4 Bauliche und technische Anforderungen
4.1 Allgemeine Anforderungen
Die gesetzliche Vorgabe aus der Garagenverordnung ist durch den Einbau der
halbstationären Löschanlage erfüllt. Weitere technische Einrichtungen sind nicht
gefordert (keine Brandmeldeanlage, keine örtliche Alarmierung (Evakuierungsalarm)
bzw. Alarmweiterleitung, keine Erstanlaufstelle für die Feuerwehr und kein
Schlüsseldepot). Es bleibt dem Betreiber überlassen, wenn die Löscheinrichtung
einbaut, gleich die Löschung des oberen Fahrzeugs mit einzubeziehen, da bei
hochgefahrener Hebebühne auch dieses Fahrzeug beim Löschen mit Löschrohren
der Feuerwehr nur eingeschränkt erreichbar ist.

4.2 Bauliche Anforderungen
4.2.1 Ausführungsrichtlinie

Die technische Ausführung / Herstellung einer solchen halbstationären Löschanlage
ist   in     Anlehnung   an    die     VdS-Richtlinie   2395-1      "Halbstationäre
Sprühwasserlöschanlagen" von einem Fachplaner zu planen und so auszuführen.
Die Löschwasser-Einspeisestelle ist in einem Schutzschrank in Anlehnung an DIN
14461-2 unterzubringen; die Tür muss mit einem Verschluss nach DIN 14925
(Feuerwehrschloss) versehen sein; die Farbe des Schutzschranks in RAL 3001
„Signalrot“.

4.2.2 Löschbereiche

Aufgrund der hydraulischen Berechnung können sich mehrere Löschbereiche
(Gruppenwirkfläche) ergeben, z.B. "Garage westlicher Teil" und "Garage östlicher
Teil". Jeder Löschbereich muss jeweils eine eigene Einspeisung haben. Diese
können auch an einer Stelle nebeneinander angeordnet werden.

4.2.3 Ausführung der Sprinkler

Die Sprinklerköpfe sind in Anlehnung an die VdS-Richtlinie für halbstationäre
Löschanlagen, jedoch mit Sprinklerköpfe (z.B. Weitwurf-Wandsprinkler) mit
Glaskolben zur Temperaturauslösung (grün, 93°C) auszuführen. Pro PKW sind
mindestens zwei Sprinklerköpfe einzuplanen. Die verwendeten Sprinklerköpfe
müssen durch ihr Sprühbild den Bereich des Autos abdecken, dies ist anhand der
Sprühkurven nachzuweisen (erforderlicher Druck am Sprinkler). Für die Berechnung
der Wasserversorgung muss die größte vorhandene Grube für Doppelparker bzw.
die dort verbaute Anzahl von Sprinklerköpfen berücksichtigt werden. Zum Schutz der
Sprinklerköpfe gegen mechanische Einwirkungen sind Sprinklerschutzkörbe
vorzusehen. In nicht brandlastfreien Bereichen sind die Rohrleitungen und
Halterungen durch geeignete Maßnahmen feuerbeständig (F90) abzutrennen.

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4.2.4 Lage der Einspeisestelle

Die Löschwasser-Einspeisung muss außerhalb der Garage angeordnet werden, da
im Brandfall der Zugang im rauchfreien Bereich stattzufinden hat. Der Ort der
Einspeisung ist grundsätzlich an der Außenwand des Gebäudes im Anfahrtsbereich
der Feuerwehr zu wählen (Gebäudeseite zur öffentlichen Straße hin). Es ist zu
berücksichtigen, dass in der Nähe der Einspeisestelle ausreichend Platz, als
Aufstellfläche für ein Löschfahrzeug HLF 20, vorhanden ist. Die Einspeisestelle ist in
max. 15 m zur Bewegungsfläche in der öffentlichen Straße in der Nähe des nächsten
Über-/Unterflurhydranten vorzusehen.

Der genaue Standort ist im Vorfeld mit dem Amt für Brand- und Katastrophenschutz
(ABK), Abteilung 37.5 Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz.

4.2.5 Kennzeichnung der Einspeisestelle

Auf der Außenseite des Schutzschranks der Einspeisearmatur ist gut sichtbar und
dauerhaft auf die Einspeisung hinzuweisen.

                              Einspeisung
                       Halbstationäre Löschanlage
                                Tiefgarage
                 Abbildung 1: Beispieldarstellung Kennzeichnung Einspeisestelle

                                         oder

                         Löschwassereinspeisung

                       Halbstationäre Löschanlage
                                Tiefgarage

                   Abbildung 2: Beispieldarstellung Kennzeichnung
                   Einspeisestelle mit zwei Schildern

Die Einspeisestelle ist auf der Innenseite mit einem Hinweisschild (DIN 4066) auf den
Mindestbetriebsdruck (in bar) und die benötigte Wassermenge (in l/min) der Anlage
zu kennzeichnen.

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Sind mehrere Löschbereiche vorhanden, ist zusätzlich zur oben beschriebenen
Kennzeichnung folgendes herzustellen:

   1. auf die Einspeiseleitung eines jeden Löschbereichs ist ein Schild (mit
      Halterung) dauerhaft und gut lesbar aufzusetzen, in dem der Löschbereich
      benannt wird (siehe Beispiel in Abbildung 3)
   2. an geeigneter Stelle an der Einspeisung (z. B. in der Türinnenseite des
      Schutzschranks) ist direkt sichtbar ein Übersichtsplan der Tiefgarage
      dauerhaft (z. B. laminiert) anzubringen, in dem die Löschbereiche eindeutig
      dargestellt sind.

                             Löschbereich 1
                        Tiefgarage westlicher Teil
                                  Pumpendruck 10 bar
                                 Wassermenge 200 l/min

             Abbildung 3: Beispiel für eine Kennzeichnung der Löschwasserleitung
             eines Löschbereichs bei Vorhandensein mehrerer Löschbereiche.

Befindet sich die Löschwasser-Einspeisestelle nicht auffällig im Anfahrtsbereich der
Feuerwehr, ist nach Rücksprache mit dem Amt für Brand- und Katastrophenschutz
ggf. ein vereinfachter Feuerwehrplan nach DIN 14095 zu erstellen.

4.3 Darstellung im Feuerwehrplan
Der Standort der Einspeisestelle, der Wirkbereich der halbstationären Löschanlage
sowie der Mindestbetriebsdruck (in bar) und die benötigte Wassermenge (in l/min)
der Anlage sind im Feuerwehrplan darzustellen. Mögliche getrennte Löschbereiche
sind ebenfalls darzustellen.

4.4 Empfehlung zur Kompensation
Als mögliche Kompensation einer halbstationären Löschanlage können die
Doppelparksysteme so gesteuert werden, dass nach Beendigung der Parkvorgänge
alle Kraftfahrzeuge im Brandfall von der Feuerwehr mit einem Löschstrahl von den
Fahrwegen aus erreichbar sind.

Zur Gewährleistung dieser brandschutztechnischen Maßnahme wird der Fahrbetrieb
der Bühnen über Schlüsseltaster betätigt. Der Schlüssel lässt sich nur abziehen,
wenn das KFZ sich in Normalstellung befindet.

Alternativ wird auf die Löschanlage verwiesen.

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