Ausschreibung 2020/21 - Bremer Basketball-Verband
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Seite 2 von 19 1.1 Region Lüneburg und Bremen § 2 Abs. 3 NBV-Satzung 1.2 Veranstalter Basketball Bezirksfachverband Lüneburg e.V. (BBL) und § 2 Abs. 1 DBB-SO Bremer Basketball-Verband e.V. (BBV) § 2 Abs. 1 NBV-SO 1.3 Haftungsausschluss Die Haftung des Veranstalters für Sach-, Vermögens- und/oder immaterielle Schäden ist ausgeschlossen. 1.4 Akzeptanz der Ordnungen Mit der Meldung zum ausgeschriebenen Wettbewerb akzeptiert der Verein bzw. die Spielgemeinschaft mit Wirkung für sich und für alle seine bzw. ihre im Sinne von § 5 Abs. 1 DBB-SO zugehörigen Teilnehmer/innen diese Ausschreibung inklusive des Strafenkatalogs und alle weiteren für den Wettbewerb maßgebenden Regelungen, insbesondere die NBV-Spielordnung (NBV- SO), die DBB-Spielordnung (DBB-SO), die DBB- Jugendspielordnung (DBB-JSO) und die DBB- Rechtsordnung (RO). 2.1 Spielleitung Für den Spielbetrieb richten der BBV und der BBL einen § 2 Abs. 3 DBB-SO Spielausschuss ein. Dieser besteht aus dem Sportwart § 5 Abs. 1 NBV-SO des gemeinsamen Spielbetriebs und je einem Vertreter des BBV und des BBL. Der Sportwart des gemeinsamen Spielbetriebs wird von beiden Vorständen einvernehmlich für die jeweils folgende Saison berufen. Er kann jederzeit einvernehmlich durch die beiden Vorstände abberufen und neu benannt werden. Die Vorstände benennen ihren Vertreter vor jeder Saison. Zu den Aufgaben des Spielausschusses gehören: • die Spielleitung im Sinne von § 2 Abs. 3 DBB-SO; • die Ernennung von Staffelleitern und die Delegation von Aufgaben dorthin; • Zuordnung von Mannschaften zu den jeweiligen Ligen im Rahmen der Bestimmungen dieser Ausschreibung; • Entscheidung bei Verstößen gegen a) die Sportdisziplin (§§ 53 bis 57 DBB-SO), b) gegen die DBB-JO, DBB-JSO (§ 12 DBB-JSO), c) gegen die DBB-SRO (§ 21 Nr. 2 DBB-SRO) d) gegen die Ausschreibung; • Spielverlegungen auf Antrag oder von sich aus vorzunehmen oder aufzuheben. Die Entscheidung ist endgültig; • die Veröffentlichung der Abschlusstabellen im Sinne von § 14 Nr. 1 DBB-SO. • Vorinstanz im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 1 DBB-RO. Staffelleiter für alle männlichen Ligen und die Regionsliga Mixed ist Jens Meincke, mailto: bblspielleitung@googlE-Mail.com Staffelleiter für alle weiblichen Ligen ist Birgit Arendt, mailto: arendt.family@t-online.de
Seite 3 von 19 Staffelleiter für den Pokal m/w/Jugend BBL ist Birgit Arendt, mailto: arendt.family@t-online.de Staffelleiter für den Pokal m/w des BBV ist Thomas Behrens, mailto: sonja-koppe@t-online.de Die genannten Staffelleiter sind zur gegenseitigen Vertretung im Falle der Krankheit oder Abwesenheit berechtigt und verpflichtet. Bei Entscheidungen über Spielwertungen, Proteste, Disqualifikationen und sonstigen Verstößen gegen die Sportdisziplin sollen sich die Staffelleiter mit dem Spielausschuss des gemeinsamen Spielbetriebs beraten. 2.2 Meldegelder Damen: 110 EUR § 2 Abs. 4 DBB-SO Herren: 110 EUR § 2 Abs. 2 NBV-SO Senioren Mixed: 110 EUR Jugend: 60 EUR Minis (U10 und U12): 10 EUR Pokal Damen: 20 EUR Pokal Herren: 20 EUR Pokal Jugend: 10 EUR Die Meldegelder sind zum 01.08.2020 fällig und nach Rechnungslegung an den Veranstalter zu überweisen. Die Erhebung der Meldegelder legen BBL und BBV jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich fest. Bankverbindung für Vereine des BBL: IBAN: DE24241500010000191593, BIC: BRLADE21CUX Bankverbindung für Vereine des BBV: IBAN: DE03290501010015066509, BIC: SBREDE22XXX 2.3 Zugelassene Mannschaften Vereine und Spielgemeinschaften aus den Regionen § 3 Abs. 1 DBB-SO Lüneburg und Bremen können Mannschaften zu den ausgeschriebenen Wettbewerben melden. Vereine und Spielgemeinschaften aus anderen NBV- Regionen können nach Vorschlag der „Tagung der NBV- Regionssportwarte mit dem NBV-Ressortleiter für Sportorganisation“ ebenfalls an den ausgeschriebenen Wettbewerben teilnehmen. Mannschaftsspielgemeinschaften (§ 3 Abs. 4 NBV-SO) sind zugelassen. Auswahlmannschaften (§ 3 Abs. 3 DBB-SO) sind nicht zugelassen. Die Anzahl der Mannschaften eines Vereins bzw. einer Spielgemeinschaft je Spielklasse wird gemäß § 8 Abs. 3 NBV-SO nicht eingeschränkt.
Seite 4 von 19 2.4 Mannschaften außer In den Jugendspielklassen kann eine Mannschaft „außer Konkurrenz Konkurrenz“ teilnehmen, wenn für diese Mannschaft nur sechs (oder weniger) Spieler/innen dieser Altersklasse zur Verfügung stehen und/oder der Verein keine Mannschaft in der nächsthöheren Altersklasse unterhält. Eine Mannschaft „außer Konkurrenz“ darf im Wettbewerb maximal fünf Spieler/innen des jüngeren Jahrgangs der nächsthöheren Altersklasse einsetzen, davon maximal zwei Spieler/innen pro Spiel. Die Teilnahme „außer Konkurrenz“ ist mit der Meldung anzuzeigen. Entsteht der Grund später, ist die Meldung unverzüglich zu ändern. Eine Meldung „außer Konkurrenz“ kann nicht widerrufen werden. Die Mannschaft kann nicht Meister der Spielklasse werden und kann kein Recht zum Aufstieg bzw. zur Teilnahme an weiterführenden Wettbewerben erwerben. 3.1 Wettbewerbe in Ausgeschrieben werden die Erwachsenen-Spielklassen Erwachsenen-Spielklassen getrennt nach Damen und Herren: § 7 DBB-SO - Regionsliga (vormals: Bezirksliga) § 8 Abs. 4 NBV-SO - Regionsklasse (vormals: Bezirksklasse) - Kreisliga - Kreisklasse Spielklassen können nach geografischen Gesichtspunkten in gleichwertige Spielgruppen unterteilt werden. 3.2 Spielklasse Mixed Ausgeschrieben wird die Senioren-Spielklasse: Regionsliga Mixed 3.3 Wettbewerbe in Ausgeschrieben werden die Jugendspielklassen: Jugendspielklassen § 2 Abs. 1 DBB-JSO jeweils getrennt nach weiblich und männlich in den § 11 NBV-JO Altersklassen U20 U18 U16 U14 U12 sowie gemischte Mannschaften in der Altersklasse U10 Die Spielklassen werden als Regionsliga ausgetragen. Bei Bedarf können darunter Regionsklassen gebildet werden. Auf Ziffer 5.7. dieser Ausschreibung (Mädchen in Jungen- Mannschaften) wird ergänzend hingewiesen.
Seite 5 von 19 3.4. Pokal Ausgeschrieben wird je ein Pokal der Regionen Lüneburg § 9 Abs. 1 NBV-SO und Bremen, getrennt nach Damen und Herren. Mannschaften, die in einer Bundesliga oder in der 1. Regionalliga spielen, sind nicht zum Pokal zugelassen. Die Pokalwettbewerbe werden nach dem K.O.-System ausgetragen. Die Anzahl der Pokalrunden ergibt sich durch das Meldeergebnis. Heimrecht genießt die jeweils klassenniedrigere Mannschaft; bei Klassengleichheit entscheidet die Auslosung über das Heimrecht. Ergänzungen zu dieser Pokalausschreibung können bis zum 01.09.2020 vom Veranstalter veröffentlicht werden. Um die Ausrichtung eines Endspiels können sich Vereine bei den Staffelleitern bis 3 Wochen vor dem festgelegten Spieltermin bewerben. Bei fehlenden Bewerbungen bleibt es bei der o.g. Heimrechtsregelung. Die Kosten inkl. Schiedsrichterkosten trägt der Ausrichter. Ihm verbleiben die Einnahmen. 3.5 Wettbewerb 01.08.2020 – 31.07.2021 § 11 Abs. 1 DBB-SO 3.6.1 Aufstiegsregelung Die Meister der Spielgruppen der Regionsliga steigen in für die Spielklassen der Damen die Landesliga auf. und der Herren Die Meister der Spielgruppen der Regionsklasse steigen in die Regionsliga auf. Die Meister der Spielgruppen der Kreisliga steigen in die Regionsklasse auf. Die Meister der Spielgruppen der Kreisklasse steigen in die Kreisliga auf. Verzichtet ein Verein auf sein Aufstiegsrecht (oder ist er bei einem Aufstieg in die NBV-Landesliga aufgrund von § 9 Abs. 1 DBB-SO hieran gehindert), geht das Aufstiegsrecht an den jeweiligen Zweitplatzierten weiter. Steigt auch dieser nicht auf, erwirbt der jeweils Drittplatzierte das Aufstiegsrecht. 3.6.2 Zusätzliche Aufsteiger Besitzen zum Stichtag 01.06. weniger als zehn Mannschaften ein Teilnahmerecht für eine Spielklasse, sind zusätzliche Aufsteiger aus der nächstniedrigeren Spielklasse zu benennen. Infrage kommen neben dem Meister nur Zweit- und Drittplatzierte. Tabellen mehrerer gleichwertiger Spielgruppen werden zu einer Gesamtreihenfolge analog § 13 NBV-SO zusammengefasst, um zusätzliche Aufsteiger auszuwählen. Besitzen danach immer noch nicht zehn Mannschaften ein Teilnahmerecht, kann den Absteigern der Abstieg erlassen werden.
Seite 6 von 19 3.6.3 Abstiegsregelung Die Mannschaften auf Platz 9 und auf allen für die Spielklassen der Damen nachfolgenden Plätzen jeder Spielgruppe steigen ab. und der Herren 3.6.4 Zusätzliche Absteiger Weitere Mannschaften steigen aus einer Spielklasse in die nächstniedrigere Spielklasse ab, falls mehr Mannschaften aus der nächsthöheren in diese Spielklasse absteigen als aus ihr dorthin aufsteigen. Tabellen mehrerer gleichwertiger Spielgruppen werden zu einer Gesamtreihenfolge analog § 13 NBV-SO zusammengefasst. 3.6.5 Durch die Teilnahme am 1. Absteiger der Landesligen Wettbewerb 2020/21 erlangen 2. Meister der Spielgruppen der Regionsklasse. folgende Mannschaften Verzichtet ein Verein auf sein Aufstiegsrecht, geht Anwartschaftsrechte zur dieses an den Zweitplatzierten weiter. Steigt auch Teilnahme an der Regionsliga dieser nicht auf, erwirbt der Drittplatzierte das 2021/22: Aufstiegsrecht. (gültig jeweils getrennt für 3. Die Teilnehmer der Regionsliga, die nicht abgestiegen Damen und Herren) oder aufgestiegen sind und die ihr Teilnahmerecht auch nicht nach anderen Vorschriften verloren haben. 3.6.6 Durch die Teilnahme am 1. Absteiger der Regionsligen Wettbewerb 2020/21 erlangen 2. Meister der Spielgruppen der Kreisliga. Verzichtet ein folgende Mannschaften Verein auf sein Aufstiegsrecht, geht dieses an den Anwartschaftsrechte zur Zweitplatzierten weiter. Steigt auch dieser nicht auf, Teilnahme an der Regionsklasse erwirbt der Drittplatzierte das Aufstiegsrecht. 2021/22: 3. Die Teilnehmer der Regionsklasse, die nicht (gültig jeweils getrennt für abgestiegen oder aufgestiegen sind und die ihr Damen und Herren) Teilnahmerecht auch nicht nach anderen Vorschriften verloren haben. 3.6.7 Durch die Teilnahme am 1. Absteiger der Regionsklassen Wettbewerb 2020/21 erlangen 2. Meister der Spielgruppen der Kreisklasse. Verzichtet folgende Mannschaften ein Verein auf sein Aufstiegsrecht, geht dieses an den Anwartschaftsrechte zur Zweitplatzierten weiter. Steigt auch dieser nicht auf, Teilnahme an der Kreisliga erwirbt der Drittplatzierte das Aufstiegsrecht. 2021/22: 3. Die Teilnehmer der Kreisliga, die nicht abgestiegen (gültig jeweils getrennt für oder aufgestiegen sind und die ihr Teilnahmerecht Damen und Herren) auch nicht nach anderen Vorschriften verloren haben. 3.7.1 Einteilung der Spielgruppen Bei bis zu zehn Meldungen wird eine Regionsliga für Damen und Herren gebildet. Bei mehr als zehn Meldungen werden mind. zwei Spielgruppen nach geografischen Gesichtspunkten gebildet. Bei bis zu zehn Meldungen wird eine Regionsklasse gebildet. Bei mehr als zehn Meldungen werden mind. zwei Spielgruppen nach geografischen Gesichtspunkten gebildet. Bei bis zu zehn Meldungen wird eine Kreisliga gebildet.
Seite 7 von 19 Bei mehr als zehn Meldungen werden mind. zwei Spielgruppen nach geografischen Gesichtspunkten gebildet. 3.7.2 Durchführung der Bei drei bis fünf Meldungen für eine Spielklasse wird eine Punktspielrunden Doppelrunde gespielt. Dabei wird je Serie ein Hin- und Rückspiel ausgetragen. (Abweichung zur Soll-Stärke von Bei sechs bis zehn Meldungen wird eine einfache 10 Mannschaften je Spielklasse/ Punktspielrunde gespielt. -gruppe) Der Veranstalter kann hiervon abweichen, wenn das Meldeergebnis dieses zulässt. Bei weniger als drei Meldungen findet keine Punktspielrunde statt. Die Mannschaften erhalten das Teilnahmerecht in der nächsthöheren Spielklasse oder, falls es die höchste Spielklasse der Region betrifft, an der nächstniedrigen Spielklasse. 3.8 Jugend Zwischen drei und zehn Meldungen je Altersklasse wird eine Regionsliga gebildet. Bei mehr als zehn Meldungen werden mindestens zwei gleichwertige Spielgruppen nach geografischen Gesichtspunkten gebildet oder es erfolgt eine Unterteilung nach Regionsliga und Regionsklasse. Bei drei bis fünf Meldungen in einer Jugend-Regionsliga/ Regionsklasse wird eine Doppelrunde gespielt. Dabei wird je Serie ein Hin- und Rückspiel ausgetragen. Bei sechs bis zehn Meldungen wird eine einfache Punktspielrunde gespielt. Der Veranstalter kann hiervon abweichen, wenn das Meldeergebnis dieses zulässt. Bei weniger als drei Meldungen findet keine Punktspielrunde statt. Die Mannschaften erhalten das Teilnahmerecht in der nächsthöheren Altersklasse unter Beachtung der DBB-JSO. In den Altersklassen U14 und U12 wird entsprechend der Anzahl der gemeldeten Teams in regionalen Spielgruppen gespielt. Eine Spielgruppe hat eine Mindestgröße von vier Teams. Es wird grundsätzlich eine Spielrunde mit Hin- und Rückspiel zwischen allen Mannschaften einer Spielgruppe ausgetragen (Vorrunde) Nach der Vorrunde erfolgt bei einer Teilnahme von mehr als 10 Mannschaften in jeder Altersklasse eine Neueinteilung nach Leistung. Die stärksten Mannschaften aller Spielgruppen spielen eine Hauptrunde, die anderen eine Weiterführungsrunde. Die Vorrundenergebnisse werden in die Haupt- und Weiterführungsrunde mitgenommen. Umfasst eine Spielgruppe 4 Mannschaften, spielen 2 Mannschaften in der Hauptrunde weiter. Umfasst eine Spielgruppe mehr als 4 Mannschaften,
Seite 8 von 19 spielen 3 Mannschaften in der Hauptrunde weiter. Umfasst eine Spielgruppe weniger als 4 Mannschaften, spielt 1 Mannschaft in der Hauptrunde weiter. Besteht eine Hauptrunde aus mehr als 6 Mannschaften, kann eine zweite Hauptrunde eingerichtet werden. Die Zuordnung erfolgt nach regionalen Gesichtspunkten. In der Altersklasse U10 wird in der Regel in Turnierform gespielt. Eine Jugendmannschaft, die im laufenden Wettbewerb noch nicht am Spielbetrieb teilgenommen hat, kann unter den folgenden Voraussetzungen ab Beginn der Rückrunde teilnehmen: - Nachmeldung der Mannschaft (gewünschte Altersklasse) bis zum 15.11. an den Sportwart des gemeinsamen Spielbetriebs (Birgit Arendt, mailto: arendt.family@t-online.de ) - je Spielgruppe wird höchstens eine Nachmeldung zugelassen; - der Beginn der Teilnahme am Spielbetrieb wird durch den Sportwart festgelegt; - nach Bestätigung der Teilnahme und Mitteilung der Spielansetzungen durch den Sportwart werden diesem binnen einer Frist von vier Wochen die mit den Spielpartnern abgesprochenen Heim- und Auswärtsspieltermine mitgeteilt; - die Nachmeldegebühr in Höhe der halben Meldegebühr wird bis zum 15.12. überwiesen; - die nicht angesetzten Spiele werden mit 0 Wertungs- und 0:1 Korbpunkten gegen die nachgemeldete Mannschaft gewertet. 4.1 Meldung und Meldeschluss Die Meldung mit den gewünschten Schlüsselzahlen (für die Verteilung von Heim- und Auswärtsspielen) hat bis zum 15.05.2020 an Birgit Arendt, mailto: arendt.family@t-online.de zu erfolgen. Spätere Meldungen können durch den Veranstalter zurückgewiesen werden. 4.2 Angaben zur Meldung Name, Anschrift und E-Mail-Adresse der Vereins- und § 13 Abs. 1 DBB-SO Mannschaftsverantwortlichen sowie Name und Anschrift § 11 Abs. 1 NBV-SO der Sporthallen für die Heimspiele sind zum Meldeschluss in das DBB-Spielbetriebsportal einzutragen und jederzeit aktuell zu halten. 4.3 Weiterführende Wettbewerbe Entscheidungen bei nicht-rechtzeitiger Beendigung des § 18 DBB-SO Spielbetriebs erfolgen durch den Sportwart des § 5 Abs. 5 NBV-SO gemeinsamen Spielbetriebs.
Seite 9 von 19 5.1 Vorläufige Teilnehmerausweise Ein über das DBB-Spielbetriebsportal ausgedruckter, vorläufiger Teilnehmerausweis wird für die Dauer von 12 Kalendertagen nach Beginn der Teilnahmeberechtigung einem DBB-Teilnehmerausweis im Sinne des § 20 Abs. 1 Satz 2 DBB-SO gleichgestellt. Ein vorläufiger Teilnehmerausweis ist nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig. 5.2 Einsatzberechtigungen Der Verein hat die Einsatzberechtigung eines Spielers vor § 25 Abs. 2 DBB-SO seinem erstmaligen Einsatz im DBB-Spielbetriebsportal § 15 Abs. 1 NBV-SO festzulegen. Spieler, die in Sonderfällen (z.B. beim Spielen „außer Konkurrenz“) nicht vom Verein zugeordnet werden können, sind mindestens 48 Stunden vor dem erstmaligen Einsatz der Spielleitung zu melden. BBL: Birgit Arendt, mailto: arendt.family@t-online.de BBV: Horst Fischer-Sakautzky, mailto: jugend@bremenbasket.de 5.3 Einsatzberechtigungen Pokal Die für den Ligaspielbetrieb festgelegten § 25 Abs. 3 DBB-SO Einsatzberechtigungen gelten auch für die Pokalteilnahme dieser Mannschaft. Aushilfseinsätze sind möglich, aber jeder Spieler darf nur in einer Mannschaft spielen. 5.4 Änderungen der Änderungen der Einsatzberechtigung sind bei den Einsatzberechtigung Sportwarten der Regionen zu beantragen, solange keine §§ 27 ff. DBB-SO Mannschaft der 1./2. Regional-, Ober-, oder Landesliga § 16 NBV-SO beteiligt ist. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 20 EUR und wird bei Vereinen des BBL durch den NBV berechnet. BBL: Birgit Arendt, mailto: arendt.family@t-online.de BBV: Thomas Behrens, mailto: sonja-koppe@t-online.de 5.5 Überspringen von Altersklassen Das Überspringen einer Altersklasse ist bei der NBV- § 4 Abs. 8 DBB-JSO Geschäftsstelle zu beantragen. Die Höhe der § 30 Abs. 2 DBB-SO Bearbeitungsgebühr regelt die NBV-Ausschreibung. mailto: info@nbv-basketball.de 5.6 Sonderteilnahme- Anträge auf Erteilung einer berechtigungen Sonderteilnahmeberechtigung sind an die NBV- § 3 Abs. 3 DBB-JSO Geschäftsstelle zu senden. Die Höhe der Bearbeitungsgebühr regelt die NBV-Ausschreibung. mailto: info@nbv-basketball.de Die Einschränkungen aus § 14 Abs. 3 NBV-JO finden keine Anwendung.
Seite 10 von 19 5.7 Spielberechtigungen für In den Jugendspielklassen der Mädchen in Jungen- U16 männlich Mannschaften U14 männlich U12 männlich sind auch Mädchen der jeweiligen Altersklasse spielberechtigt. 6.1 Spielfeld und technische Das Spielfeld und die technische Ausrüstung sollen nach Ausrüstung jeweils gültigen Vorschriften der FIBA-Regeln ausgelegt § 33 Abs. 1 DBB-SO sein. Es gelten grundsätzlich die Anforderungen der § 6 NBV-SO „Stufe 3“ des Anhangs zur technischen Ausrüstung der FIBA-Regeln. Abweichungen sind dem Veranstalter vor Beginn des Wettbewerbes zur Genehmigung vorzulegen. 6.2 Umkleidekabinen Der Ausrichter hat nach Möglichkeit beiden Mannschaften sowie dem Schiedsrichtergespann jeweils eine Umkleidekabine mit Duschgelegenheit zur Verfügung zu stellen. 6.3 Spielball Ballgrößen: 7: Herren, Mixed und männliche Jugend U16 – U20 6: Damen, weibliche Jugend U14 – U20, männliche Jugend U14 5: Minis U8 - U12 Der Ausrichter ist verpflichtet, vor jedem Spiel den beteiligten Mannschaften zum Einspielen je zwei Bälle zur Verfügung zu stellen, die dem Spielball entsprechen. 6.4 Spielkleidung Abweichend zu den FIBA-Regeln ist die Mannschaft des Heimvereins für die farblich abweichende Spielkleidung verantwortlich. 6.5 Einspielzeit Den Mannschaften steht vor Spielbeginn eine Einspielzeit von 15 Minuten zu. 6.6 Spielpause Abweichend zu den FIBA-Regeln beträgt die Spielpause zwischen dem zweiten und dem dritten Viertel bei allen Spielen nur 10 Minuten. 6.7 Besondere Regelungen für die Es gelten folgende Abweichungen zu den FIBA-Regeln: Regionsliga Mixed a) Eine Mannschaft muss mindestens zwei Damen und gleichzeitig mindestens zwei Herren auf dem Spielfeld einsetzen. Stehen aufgrund von Foulhöchstzahl oder Verletzungen nicht genügend Ersatzspieler/innen zur Verfügung, bleibt der Ersatz durch Spieler/innen des jeweils anderen Geschlechts trotzdem ausgeschlossen. b) Auf dem Spielberichtsbogen sind die Vornamen der Damen ganz auszuschreiben, während die Vornamen der Herren mit dem Anfangsbuchstaben abgekürzt werden. Die umgekehrte Variante ist ebenso zulässig. c) Feldkörbe durch Damen-Spielerinnen zählen drei
Seite 11 von 19 Punkte (beim 2-Punkte-Wurf) bzw. vier Punkte (beim 3- Punkte-Wurf). Dieses ist auf dem Spielberichtsbogen wie folgt zu kennzeichnen: Ein Kästchen wird um die Punkte gezogen (ähnlich dem Kreis um einen Drei-Punkte-Wurf). d) Freiwürfe für Damen-Spielerinnen bei Fouls - Bei Foul während eines erfolglosen 2-Punkte-Wurfes werden 3 Freiwürfe zugesprochen, - Bei Foul während eines erfolglosen 3-Punkte-Wurfes werden 4 Freiwürfe zugesprochen. 6.8 DBB-Miniregeln Spiele in den Altersklassen U8 bis U12 werden verpflichtend nach den „Spielregeln Minibasketball Deutschland“ in der jeweils gültigen Fassung durchgeführt. https://www.basketball-bund.de/wp- content/uploads/Miniregeln-2019-20-mit- Klarstellungen.pdf 6.9 Mann-Mann-Verteidigung In den Wettbewerben der Altersklassen U16 und jünger ist die Mann-Mann-Verteidigung (MMV) in allen Spielen zwingend vorgeschrieben. Es gelten die DBB-Kriterien der Mann-Mann-Verteidigung in der jeweils gültigen Fassung. https://www.basketball-bund.de/wp- content/uploads/MMV-Kriterien-final-Juni-2019.pdf Verstöße gegen die MMV-Vorschriften werden nach einer Ermahnung im Wiederholungsfall mit einem technischen Foul gegen die Bank bestraft. Diese Fouls zählen weder zu den Mannschaftsfouls noch zu den technischen Fouls gegen den Trainer. 7.1 Ergebnismeldung Der Ausrichter hat das Spielergebnis unverzüglich nach Spielende in das DBB-Spielbetriebsportal einzutragen. Meldungen am Montag, der auf das Spielwochenende folgt, sind noch unverzüglich. Das gilt auch für die Eingabe der Spielerstatistik beider Mannschaften. Statistiken können in der Regionsliga Mixed nicht eingegeben werden. In den Altersklassen U12 und jünger sind Statistiken nicht erlaubt. Bei Turnieren obliegt die Meldepflicht den jeweils erstgenannten Mannschaften der Spielpaarungen. 7.2 Spielberichtsbogen Fotos des ausgefüllten Spielberichtsbogens (Vorder- und § 33 Abs. 5 DBB-SO Rückseite) und (für die Regionsligen Herren und Damen) der Schiedsrichterabrechnung sind unverzüglich nach Spielende per E-Mail an die Spielleitung zu senden. E- Mails am Montag, der auf das Spielwochenende folgt, sind noch unverzüglich. Der Ausrichter ist verpflichtet, die Spielberichtsbögen im
Seite 12 von 19 Original bis zum 31.07.2021 aufzubewahren und auf Verlangen an die Staffelleitung zu übersenden. 8.1 Spielplanung Die Spielwochenenden ergeben sich aus dem in der Anlage veröffentlichten Rahmenterminplan, welcher Bestandteil dieser Ausschreibung ist (Anlage 3). Die Austragung eines Spiels nach dem letzten Spieltag ist nicht möglich. Die Verteilung der Heim- und Auswärtsspiele einer Mannschaft (Rahmenspielplan mit Schlüsselzahlen) ist im DBB-Spielbetriebsportal hinterlegt. Der Spielbeginn liegt samstags zwischen 14:00 Uhr und 20:30 Uhr für Senioren- bzw. zwischen 14:00 Uhr und 19:00 Uhr für Jugendspiele. Der Spielbeginn liegt sonntags zwischen 10:00 Uhr und 18:00 Uhr. Ist der Verein der Gastmannschaft weiter als 100 km vom Ausrichtungsort entfernt, ist der Spielbeginn an Sonntagen nicht vor 11:00 Uhr und nicht nach 16:00 Uhr anzusetzen. Abweichungen von den vorgegebenen Uhrzeiten bedürfen der Zustimmung des Spielpartners in Textform. Der Heimverein (Ausrichter gemäß § 4 DBB-SO) hat für den gesamten Wettbewerb die Spielbeginnzeiten (inklusive Verschiebungen von Samstag auf Sonntag) aller seiner Heimspiele bis zum 01.07.2020 in das DBB- Spielbetriebsportal einzutragen. Änderungen sind gebührenfrei bis zum Ende der gesetzlichen Sommerferien in Niedersachsen (2020: 26.08.2020) möglich. 8.2 Spielverlegungen Sofern eine Spielverlegung gemäß den Regelungen der §§ 46 – 48 DBB-SO Spielordnungen gebührenpflichtig ist, beträgt die §§ 21 – 25 NBV-SO Bearbeitungsgebühr: a) 15 EUR für Spielverlegungen mit gleichzeitiger Bekanntgabe des Ersatztermins b) 35 EUR für Spielabsagen mit späterer Wiederansetzung Für U8- bis U12-Jugendspiele ermäßigen sich die Beträge auf: a) 0 EUR für Spielverlegungen mit gleichzeitiger Bekanntgabe des Ersatztermins b) 15 EUR für Spielabsagen mit späterer Wiederansetzung 9.1 Schiedsrichterkosten Die Schiedsrichtergebühren und Fahrtkosten sind im § 18 DBB-Schiedsrichterordnung Anhang 2 dieser Ausschreibung geregelt. Gebühren für nicht-vereinsneutral angesetzte Schiedsrichter in den Regionsligen der Jugend regeln die Vereine in eigener Verantwortung.
Seite 13 von 19 9.2 Schiedsrichter- Nach Abschluss der Spielbetriebe der Regionsligen der fahrtkostenausgleich Herren und der Damen erfolgt unter den jeweiligen Mannschaften für Vereine des BBL ein Ausgleich der Schiedsrichterfahrtkosten. Fehlende Beträge sind nachzuzahlen, überschüssige zu erstatten. Falls Abrechnungsbelege nicht vorliegen, sind die Vereine nach Aufforderung des Staffelleiters in Textform verpflichtet, die Schiedsrichterkosten für bestimmte Spiele detailliert nachzuweisen. Wenn ein Verein dieser Aufforderung nicht binnen 10 Tagen nach Eingang der Aufforderung nachkommt, werden dem Verein für diese Spiele keine Kosten anerkannt. Einwände gegen die Höhe des Ausgleichs sind binnen 10 Tagen nach Veröffentlichung geltend zu machen. Gegen die Entscheidung des Staffelleiters ist binnen einer Woche nach Zugang der Rechtsbehelf der Beschwerde gegeben. Über sie entscheidet der Rechtsausschuss endgültig. Im Beschwerdeverfahren können keine Belege mehr nachgereicht werden; es werden nur Belege berücksichtigt, die bereits Gegenstand im Vorverfahren beim Staffelleiter waren. 9.3 Schiedsrichteransetzungen In den Spielklassen der Damen und Herren § 58 Abs. 1 DBB-SO (einschließlich Pokal) werden die Schiedsrichter angesetzt durch: BBL: Michael Hanke, mailto: mchanke@arcor.de BBV: Michael Behrens, mailto: BehrensHB@gmx.de Im Übrigen ist die NBV-Schiedsrichterordnung für die Ansetzungen zu beachten. Für die Regionsligen der Jugend und Mixed stellt der Ausrichter beide Schiedsrichter, sofern der Gastverein nicht erklärt, den 2. Schiedsrichter stellen zu wollen. Dieses Recht ist verwirkt, wenn der Gastverein die Erklärung nicht spätestens sieben Tage vor Spielbeginn abgegeben hat. Die nicht vereinsneutral angesetzten Schiedsrichter haben keinen Anspruch auf Fahrtkostenersatz. Für Heimspiele in der Regionsliga Mixed der Vereine des BBV erfolgt eine vereinsneutrale Ansetzung. 10.1 Rechtsmittelinstanz Berufungen gegen Entscheidungen des Veranstalters § 3 Abs. 1 bzw. der Spielleitung sind unter Beachtung der Formen Ziffer 2 a) RO und Fristen der RO an den Vorsitzenden des Rechtsausschusses für den gemeinsamen Spielbetrieb der Regionen Lüneburg und Bremen zu senden an: Tobias Demann, mailto: tobias.demann@gmx.de Dies gilt sinngemäß auch für Beschwerden nach § 14 Abs. 2 DBB-SO, nach § 39 DBB-SO und nach den
Seite 14 von 19 Regelungen dieser Ausschreibung über den Regionsliga- - Schiedsrichterkostenausgleich. Für Normenkontrollverfahren ist hingegen der NBV- Rechtsauschuss zuständig, vergl. § 4 Abs. 1 Ziffer 1 a) RO. 10.2 Strafenkatalog Der Strafenkatalog befindet sich in der Anlage und ist § 21 Abs. 4 NBV-Satzung Bestandteil dieser Ausschreibung. (Anlage 1) § 23 Abs. 3 RO (zugleich nach § 12 DBB-JSO)
Seite 15 von 19 Anlage 1: Strafenkatalog Nr. Sachverhalt Strafe 1 Verzicht (Rückzug) einer Mannschaft nach dem 31.05. Senioren 100 €, Jugend 50 € 2 Ausschluss einer Mannschaft Senioren 100 €, Jugend 50 € 3 Nichtantreten zu einem Pflichtspiel Senioren 120 €, U14 - U20 70 €, U12 und jünger 50 € sowie für alle Spielverlust, Kostenersatz 4 Spielfeld wurde nicht zur Verfügung gestellt 80 €, Spielverlust, Kostenersatz 5 Einsatz von Spielern ohne Teilnahme-, Einsatz- oder Spielberechtigung 25 € und Spielverlust, Spielverlust gilt nicht bei Minis (U8 – U12) 6 Einsatz eines / einer gesperrten Teilnehmers / Teilnehmerin (Spieler, Trainer, Trainer-Assistent, Mannschaftsbegleiter, Schiedsrichter und Kampfgericht) 25 € plus zweifache Sperre 7 fehlender, ungültiger Teilnehmerausweis oder Zeitablauf vorläufiger Teilnehmerausweis (12 Tage nach Antrag) 5 € je TA, maximal 25 € 8 Antreten in unvollständiger, unvorschriftsmäßiger oder uneinheitlicher Spielkleidung 5 € je Spieler, maximal 25 € 9 Fehlerhafte oder unvollständige Ausrüstung der Halle oder des vorgeschriebenen Spielballs a) mit Spielausfall 80 €, Spielverlust, Kostenersatz b) ohne Spielausfall 25 € 10 Fehlender Betreuer für Jugendmannschaften (U16 und jünger) 30 € 11 Verspätetes Antreten des Kampfgerichts (weniger als 30 Minuten vor dem Spiel für Anschreiber, weniger als 15 Minuten für das restliche Kampfgericht) 25 € 12 Unvollständigkeit des Kampfgerichts oder der Ausrüstung a) mit Spielausfall 80 €, Spielverlust, Kostenersatz b) ohne Spielausfall 25 € 13 Auswechseln eines Kampfrichters durch den Schiedsrichter 25 € 14 Nichtbefolgung der Wartepflicht von 30 Minuten 60 €, Spielverlust, Kostenersatz 15 Verantwortlichkeit für einen Spielabbruch 60 €, Spielverlust, Kostenersatz 16 Unvollständiges oder fehlerhaftes Ausfüllen des Spielberichtsbogens 5 € je Fehler, maximal 25 € 17 Vornahme von Eintragungen, Streichungen oder Änderungen auf dem Spielberichtsbogen nach der Unterschrift des 1. Schiedsrichters oder auf der Rückseite des Spielberichtsbogens ohne Unterschrift des 1. Schiedsrichters 50 € 18 Verspätete oder unterlassene Absendung des Spielberichts an den Spielleiter 10 € 19 Unterlassene, nicht rechtzeitige oder fehlerhafte Spielauswertung in der Spielbetriebssoftware des DBB (ohne U12 und jünger) 10 € - 25 € 20 Verstöße gegen die Sportdisziplin, §§ 53 – 57 DBB-SO (ohne § 56 Abs. 2 SO, wo die Zuständigkeit beim NBV liegt) a) Schiedsrichterbeleidigung 50 € - 500 € und Sperre 1 - 12 Spiele
b) Unsportlichkeit und/oder Beleidigung von anderen Spielteilnehmern 50 € - 500 € und und/oder Dritte Sperre 1 - 10 Spiele c) Tätlichkeit gegen Spieler und/oder Dritte 50 € - 500 € und Sperre mind. 2 Spiele - max. 36 Monate d) Tätlichkeit gegen Schiedsrichter, Kampfrichter und/oder Beauftrage 50 € - 500 € und des NBV bzw. der NBV-Region Sperre mind. 4 Spiele - max. 36 Monate e) Der Versuch einer Tätlichkeit ist strafbar. 50 € - 100 € und Sperre 1 - 2 Spiele Wird auf eine Sperre gemäß § 56 Abs. 1 DBB-SO verzichtet, beträgt der Strafrahmen für die Geldstrafe 100 € - 1.000 €. 21 Unzureichende Sicherheit der Teilnehmer 10 € - 100 € 22 Unzulässige Werbung gem. DBB-Vorschriften für die Benutzung von Werbung 100 € 23 Nichtantreten eines Schiedsrichters, verspätetes Antreten eines Schiedsrichters oder Nichterfüllen eines Spielauftrages oder unbegründete oder verspätete Rückgabe eines Spielauftrages (§ 21 c), d), g) DBB-Schiedsrichterordnung) a) ohne Spielausfall 60 € je Schiedsrichter bei Seniorenspielen 40 € je Schiedsrichter bei Jugendspielen b) mit Spielausfall 60 € je Schiedsrichter und Kostenersatz 24 Leitung eines Spieles ohne gültige oder ausreichende Schiedsrichter- 50 € je Schiedsrichter, Lizenz ggf. Kostenersatz für die Spielwiederholung 25 Verstöße gegen die FIBA-Spielregeln, gegen Ordnungen, Richtlinien oder Bestimmungen des DBB, des NBV oder der Region, die vorstehend nicht geregelt sind 10 € je Verstoß 26 Kostenpauschale für Strafgeldbescheide 5 € je Bescheid 27 Kostenpauschale für Mahnungen für Zahlungen 8 € je Mahnung Hinweis: Sofern der NBV (und nicht die Region) zuständig ist, befinden sich die Strafen ausschließlich im NBV-Strafenkatalog. Dies sind zum Beispiel: - Schiedsrichter-Gestellungspflicht - Strafen nach § 21 Abs. 3 DBB-Schiedsrichterordnung - Gestellung von Jugend-/Schulmannschaften - verbandsschädigendes Verhalten
Seite 17 von 19 Anlage 2: Schiedsrichtergebühren und –fahrtkosten Spielleitungsgebühr Damen und Herren in den Ligen des gemeinsamen Spielbetriebs BBL/BBV 20 EUR Spielleitungsgebühr BBL-Pokalwettbewerb Damen 17 EUR Spielleitungsgebühr BBL-Pokalwettbewerb Herren (außer TOP-4-Turnier) 20 EUR Spielleitungsgebühr BBL-Pokalwettbewerb Herren (TOP-4-Turnier) 25 EUR BBL-Fahrtkostentabelle für Schiedsrichter Achim + Bierden Schneverdingen Neu Wulmstorf Bad Bevensen Bremerhaven Hambühren Altenwalde Beverstedt Buxtehude Rotenburg Cuxhaven Hohnstorf Walsrode Lamstedt Nenndorf Scheeßel Lüchow Bassen Winsen Tostedt Ebstorf Bergen Uelzen Stade Ort Achim + Bierden 68 € 88 € 5€ 59 € 52 € 49 € 59 € 68 € 78 € 53 € 80 € 53 € 107 € 48 € 50 € 20 € 24 € 40 € 54 € 44 € 82 € 28 € 63 € Altenwalde 68 € 113 € 68 € 124 € 35 € 25 € 56 € 4€ 109 € 119 € 103 € 31 € 137 € 113 € 67 € 85 € 89 € 84 € 44 € 73 € 118 € 94 € 79 € Bad Bevensen 88 € 113 € 86 € 42 € 96 € 134 € 56 € 110 € 10 € 48 € 26 € 86 € 28 € 46 € 52 € 62 € 67 € 45 € 72 € 56 € 10 € 62 € 28 € Bassen 5€ 68 € 86 € 59 € 52 € 50 € 44 € 68 € 79 € 54 € 77 € 49 € 108 € 43 € 47 € 17 € 20 € 35 € 50 € 31 € 83 € 29 € 58 € Bergen 59 € 124 € 42 € 59 € 107 € 104 € 61 € 124 € 31 € 18 € 66 € 83 € 63 € 51 € 59 € 35 € 36 € 32 € 76 € 36 € 34 € 26 € 45 € Beverstedt 52 € 35 € 96 € 52 € 107 € 16 € 42 € 35 € 92 € 102 € 86 € 24 € 118 € 54 € 63 € 40 € 37 € 53 € 32 € 43 € 109 € 77 € 69 € Bremerhaven 49 € 25 € 134 € 50 € 104 € 16 € 58 € 26 € 133 € 97 € 125 € 28 € 158 € 91 € 56 € 64 € 73 € 66 € 45 € 83 € 128 € 74 € 106 € Buxtehude 59 € 56 € 56 € 44 € 61 € 42 € 58 € 55 € 54 € 79 € 48 € 31 € 79 € 14 € 7€ 38 € 28 € 28 € 16 € 18 € 62 € 66 € 30 € Cuxhaven 68 € 4€ 110 € 68 € 124 € 35 € 26 € 55 € 107 € 119 € 101 € 29 € 135 € 113 € 67 € 85 € 89 € 84 € 42 € 71 € 115 € 94 € 81 € Ebstorf 78 € 109 € 10 € 79 € 31 € 92 € 133 € 54 € 107 € 46 € 29 € 85 € 35 € 45 € 53 € 53 € 53 € 40 € 71 € 44 € 8€ 47 € 30 € Hambühren 53 € 119 € 48 € 54 € 18 € 102 € 97 € 79 € 119 € 46 € 72 € 103 € 64 € 73 € 82 € 52 € 53 € 48 € 100 € 54 € 37 € 28 € 67 € Hohnstorf 80 € 103 € 26 € 77 € 66 € 86 € 125 € 48 € 101 € 29 € 72 € 78 € 44 € 38 € 46 € 64 € 58 € 47 € 62 € 46 € 35 € 61 € 22 € Lamstedt 53 € 31 € 86 € 49 € 83 € 24 € 28 € 31 € 29 € 85 € 103 € 78 € 109 € 44 € 37 € 43 € 41 € 58 € 18 € 48 € 92 € 79 € 60 € Lüchow 107 € 137 € 28 € 108 € 63 € 118 € 158 € 79 € 135 € 35 € 64 € 44 € 109 € 70 € 79 € 82 € 91 € 68 € 95 € 77 € 26 € 76 € 53 € Nenndorf 48 € 113 € 46 € 43 € 51 € 54 € 91 € 14 € 113 € 45 € 73 € 38 € 44 € 70 € 11 € 38 € 27 € 22 € 31 € 15 € 51 € 55 € 19 € Neu Wulmstorf 50 € 67 € 52 € 47 € 59 € 63 € 56 € 7€ 67 € 53 € 82 € 46 € 37 € 79 € 11 € 41 € 29 € 25 € 23 € 15 € 61 € 63 € 27 € Rotenburg 20 € 85 € 62 € 17 € 35 € 40 € 64 € 38 € 85 € 53 € 52 € 64 € 43 € 82 € 38 € 41 € 6€ 18 € 41 € 18 € 55 € 22 € 54 € Scheeßel 24 € 89 € 67 € 20 € 36 € 37 € 73 € 28 € 89 € 53 € 53 € 58 € 41 € 91 € 27 € 29 € 6€ 16 € 34 € 12 € 55 € 26 € 42 € Schneverdingen 40 € 84 € 45 € 35 € 32 € 53 € 66 € 28 € 84 € 40 € 48 € 47 € 58 € 68 € 22 € 25 € 18 € 16 € 43 € 14 € 42 € 22 € 34 € Stade 54 € 44 € 72 € 50 € 76 € 32 € 45 € 16 € 42 € 71 € 100 € 62 € 18 € 95 € 31 € 23 € 41 € 34 € 43 € 32 € 77 € 80 € 46 € Tostedt 44 € 73 € 56 € 31 € 36 € 43 € 83 € 18 € 71 € 44 € 54 € 46 € 48 € 77 € 15 € 15 € 18 € 12 € 14 € 32 € 60 € 38 € 29 € Uelzen 82 € 118 € 10 € 83 € 34 € 109 € 128 € 62 € 115 € 8€ 37 € 35 € 92 € 26 € 51 € 61 € 55 € 55 € 42 € 77 € 60 € 50 € 36 € Walsrode 28 € 94 € 62 € 29 € 26 € 77 € 74 € 66 € 94 € 47 € 28 € 61 € 79 € 76 € 55 € 63 € 22 € 26 € 22 € 80 € 38 € 50 € 49 € Winsen 63 € 79 € 28 € 58 € 45 € 69 € 106 € 30 € 81 € 30 € 67 € 22 € 60 € 53 € 19 € 27 € 54 € 42 € 34 € 46 € 29 € 36 € 49 € © BBL 8/2018 Stan
Seite 18 von 19 Bremer Basketball-Verband e.V. Erstattung Fahrtkosten Kraftfahrzeug für Schiedsrichtereinsatz Fahrtkosten Legende Vereine Euro BCB Eisbären Geest VSKO BTV BLV 1 BLV 2 FALK SVGO TVB 1860 BTS TuS H FRIES OTB SCW BRI Euro BSG 1 0 0 29 30 30 31 42 32 37 38 38 41 42 43 48 45 BSG BSG BSG Bremerhaven BCB 1 1 29 30 30 31 42 32 37 38 38 41 42 43 48 45 BCB BCB 1. BC Bremerhaven Eisbären 0 29 30 30 31 42 32 37 38 38 41 42 43 48 45 Eisbären Geest Geestemünder Turnverein von 1862 Geest 29 30 30 31 42 32 37 38 38 41 42 43 48 45 Geest VSKO 11 7 8 10 9 14 15 16 18 20 20 24 21 VSKO BRI Bremer BV Brinkum BTV 6 5 19 11 17 18 17 20 22 23 27 23 BTV SCW SC Weyhe v. 1913 e.V. BLV 1 = Heisterbusch BLV 1 0 13 5 9 12 12 14 16 16 20 18 BLV 1 BLV 2 = Jacobs University Bremen BLV 2 14 6 10 13 13 15 17 17 21 19 BLV 2 BLV Basketball Lesum Vegesack FALK 11 10 5 11 13 9 11 18 18 FALK BTV BSG Blumenthal / Schwanewede SVGO 6 8 7 9 20 14 14 18 SVGO SVGO SV Grambke Oslebshausen TVB 6 2 4 8 10 8 8 TVB VSKO BC VSK Osterholz-Scharmbeck 1860 7 10 6 7 13 15 1860 BTS 3 7 11 7 6 BTS 1860 Bremen 1860 TuS H 12 14 7 6 TuS H BTS BTS Neustadt FRIES 2 10 9 FRIES FALK TV Falkenberg u.U. e.V. OTB 12 12 OTB FRIES Bremer TV Friesen SCW 2 SCW OTB TSV Osterholz-Tenever e.V. Fahrtkosten Euro BRI Euro TuSH TuS Huchting Öffentliche Verkehrsmittel Preis Fahrkarte (hin und zurück) TVB TVB Bremen 1875 Fußweg / Fahrrad / Roller pauschal 3,00 EUR Kraftfahrzeug (PKW / Motorrad / Motorroller) Tabelle oben Fahrtkosten zu Pflichtspielen bei Vereinen, die 0,30 EUR je gefahrenen Kilometer bei Anfahrt mit Kraftfahrzeug (zu berechnen ab der hauptsächlichen Spielhalle des Vereins, nicht in der Tabelle genannt sind für den der Schiedsrichter / die Schiedsrichterin gemeldet ist) Hinweise: > Bei gemeinsamer Anreise zum Spielort mit einem Kraftfahrzeug sind die Fahrtkosten nur einem Schiedsrichter / einer Schiedsrichterin zu vergüten. > Leiten zwei Schiedrichter / Schiedsrichterinnen aus dem selben Verein ein Pflichtspiel, werden die Fahrtkosten nur einem Schiedsrichter / einer Schiedsrichterin vergütet, wenn die Anreise zum Spielort mit dem Kraftfahrzeug erfolgt. > Pfeift ein Schiedsrichter/eine Schiedsrichterin aus einem anderen als den ursprünglich für dieses Pflichtspiel angesetzten Verein, sind die Fahrtkosten zu erstatten, die dem Schiedsrichter/der Schiedsrichterin des ursprünglich angesetzten Vereins zugestanden hätten, es sei denn, die Fahrtkosten werden niedriger. In diesem Fall sind nur die niedrigeren Kosten zu erstatten. > Bei einem Schiedsrichtereinsatz von zwei unmittelbar zeitlich und örtlich aufeinander folgenden Spielen besteht ein Anspruch auf Erstattung von nur einmal Fahrtkosten. > Eine Änderung der Tabelle ist möglich, wenn Vereine, die zum Bremer Basketball-Verband e.V. gehören, neu am Spielbetrieb teilnehmen. Stand: 4. März 2019 Die Fahrtkostentabellen können sich durch den Rückzug oder Hinzutritt von Vereinen zu Beginn der Saison verändern. Die aktuelle Tabelle ist auf den Homepages von BBL https://www.bbl-im- nbv.de/GetFile.aspx?d=101&q=dc581215-6853-4789-868d-e3fb0a84031e und BBV https://bremenbasket.de/Bremer-Basketball/download- attachment/WEaJ795QUaX5PZklDAgJCVzrgGs72Gsg_rQR4d_wqno, zu finden und ist immer in der aktuellen Fassung gültig.
Seite 19 von 19 Anlage 3: Rahmenterminplan Spieltage Senioren Jugend Jugend U12 und U14 Wochenende mit Feiertag Wochenende vor / nach Ferienbeginn Ferientermine bis 26. August 2021 Ferien 29./30 August 2020 05./06 September 2020 12./13. September 2020 19./20. September 2020 1 1 1 26./27. September 2020 2 2 2 03./04. Oktober 2020 10./11. Oktober 2020 17./18. Oktober 2020 24./25. Oktober 2020 31. Okt./01. November 2020 07./08. November 2020 3 3 3 14./15. November 2020 4 4 4 21./22. November 2020 5 5 5 28./29. November 2020 6 6 6 05./06. Dezember 2020 7 7 7 12./13. Dezember 2020 8 8 8 19./20. Dezember 2020 9 9 9 26./27 Dezember 2020 02./03. Januar 2021 09./10. Januar 2021 16./17. Januar 2021 10 10 10+H/W1 23./24. Januar 2021 11 11 11+H/W2 30./31. Januar 2021 06./07. Februar 2021 12 12 12+H/W3
Seite 20 von 19 13./14. Februar 2021 13 13 13+H/W4 20./21. Februar 2021 14 14 14+H/W5 27./28. Februar 2021 15 15 15+H/W6 06./07. März 2021 16 16 16+H/W7 13./14. März 2021 17 17 17+H/W8 20./21. März 2021 18 18 18 27./28. März 2021 03./04. April 2021 H = Hauptrunde U12 und U14 W = Weiterführungsrunde U12 und U14 Spielpaarungen für die Rahmenspielpläne der 10-er-Staffeln (Schlüsselzahlen) Spielpaarungen 10-er Spielplan Hinrunde 1 2 3 4 5 6 7 8 9 1|9 2|5 1|7 2 | 10 1|5 2|6 1|3 1|2 2|9 3|6 4|3 3|2 4|8 3|7 4|1 4|2 3 | 10 4|7 5|4 6 | 10 5|9 6|1 6|4 5|3 6|9 5|8 6|5 7|2 8|1 8|6 7|5 8|2 7 | 10 8|7 7|6 8|3 10 | 8 9|7 10 | 4 9|3 10 | 9 9|8 10 | 5 9|4 10 | 1 Spielpaarungen 10-er Spielplan Rückrunde 10 11 12 13 14 15 16 17 18 2|7 1|8 2|3 1|6 2|8 1|4 2|4 2|1 1 | 10 4|5 3|4 4 | 10 3|9 4|6 3|5 3|1 4|9 3|8 6|3 5|2 6|8 5|7 5|1 6|2 5 | 10 6|7 5|6 8 | 10 7|9 7|1 8|4 7|3 8|9 7|8 8|5 7|4 9|1 10 | 6 9|5 10 | 2 9 | 10 10 | 7 9|6 10 | 3 9|2 Heimspiele 1: 1-3-5-7-8-11-13-15-18 Heimspiele 2: 2-4-6-9-10-12-14-16-17 Heimspiele 3: 1-3-5-8-11-13-15-16-18 Heimspiele 4: 2-4-6-7-9-10-12-14-17 Heimspiele 5: 1-3-6-8-11-13-14-16-18 Heimspiele 6: 2-4-5-7-9-10-12-15-17 Heimspiele 7: 1-4-6-8-11-12-14-16-18 Heimspiele 8: 2-3-5-7-9-10-13-15-17 Heimspiele 9: 2-4-6-810-12-14-16-18 Heimspiele 10: 1-3-5-7-9-11-13-15-17
Seite 21 von 19 Ende der Ausschreibung 2020/21 Basketball Bezirksfachverband Lüneburg e.V. Bremer Basketball-Verband e.V. (BBL) (BBV) Der Vorstand Der Vorstand Lüneburg, 04.03.2020 Bremen, 04.03.2020
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