Social Media Guideline für Vertriebspartner der REA Card - Die Social Media Guideline soll Sicherheit im Umgang mit sozialen Medien geben und ...
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Social Media Guideline für Vertriebspartner der REA Card Die Social Media Guideline soll Sicherheit im Umgang mit sozialen Medien geben und rechtliche Rahmenbedingungen darlegen.
Social Media Guideline Darstellung von REA Card durch Vetriebspartner REA Card ist auch in den sozialen Netzwerken präsent. Zur Außenwirkung des Unternehmens tragen dabei aber nicht nur eigene Beiträge, sondern ebenso die unserer MitarbeiterInnen und Vertriebspartner bei. Daher freuen wir uns, wenn Sie online aktiv sind und Beiträge zu oder für REA Card verbreiten. Unabhängig davon, welches Netzwerk Sie nutzen, ist wichtig zu betonen: Stehen Sie in Verbindung mit REA Card, etwa durch die Namensgebung Ihres Profils, haben all Ihre Posts, Likes und sonstige Aktivitäten eine gewisse Reichweite und mögliche Auswirkung. Je nach Privatsphäre-Einstellungen und »Freundeskreis« oder »Followern« kann ggf. eine unbe- grenzte und unbekannte Anzahl an anderen Nutzern all das sehen und teilen, weiterleiten etc. Aus diesem Grund ist es uns wichtig, Ihnen für Ihre Social Media-Aktivitäten eine Hilfestellung zur Hand zu geben, die mögliche Fragen beantwortet, Tipps und Tricks gibt und auf Fallstricke hinweist. Die Zielsetzung aller Social Media-Aktivitäten vorweg in Kürze: – Bekanntheit der Marke REA Card erweitern – positive Imagestärkung – Auf uns aufmerksam machen, ggf. sogar neue Vertriebskanäle erschließen – Produkte, Serviceleistungen und aktuelle Informationen kommunizieren – Interaktion mit Kunden verbessern Auf die folgenden Seiten gehen wir näher ein: Facebook, Instagram, Twitter, LinkedIn, Xing Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Mitarbeit. Wenden Sie sich bei Fragen oder Unsicherheiten gerne direkt an uns! Ihre Marketing-Abteilung bei REA Card Kontakt: marketing@rea-card.de
inhalt allgemeine tipps und hinweise Account erstellen.............................................................................. Seite 4 Generelle Verhaltensregeln in Social Media..................................... Seite 4 Das Social Media Reaktions-Flussdiagramm................................... Seite 5 Erstellen von Inhalten....................................................................... Seite 6 Bildnutzung....................................................................................... Seite 6 Eigene Bilderstellung........................................................................ Seite 7 Bilddatenbanken............................................................................... Seite 7 soziale netzwerke im detail Der perfekte Beitrag.......................................................................... Seite 8 Facebook............................................................................................ Seite 9 Instagram........................................................................................... Seite 10 Twitter................................................................................................ Seite 11 LinkedIn............................................................................................. Seite 12 XING................................................................................................... Seite 13 rechtliche rahmenbedingungen Kennzeichnungs- und Informationspflichten.................................. Seite 14 Schutz der Betroffenen, Datenschutz (DSGVO)............................... Seite 15 Immaterialgüterrechte...................................................................... Seite 15 Markenrechte.................................................................................... Seite 15 Persönlichkeitsrechte, Recht am eigenen Bild................................ Seite 16 alles auf einen blick Social Media Checkliste..................................................................... Seite 17
Allgemeine Tipps und Hinweise Account erstellen Generelle Verhaltensregeln in Social Media: Bitte trennen Sie private und gewerbliche/geschäft Bleiben Sie stets höflich, sachlich liche Aktivitäten. Am besten gelingt dies mit getrenn- und freundlich ten Accounts bzw. Profilen. Einige Plattformen wie Instagram haben beispielsweise die Möglichkeit, einen Beschimpfen oder beleidigen Sie Ihre Business Account schnell und einfach anzulegen. Sen- Gesprächspartner niemals sible Themen, wie Religion oder Politik, sollen so auf Geben Sie keine offiziellen Stellungnahmen, Seiten, die in Verbindung mit REA Card stehen, nicht Zusagen oder Versprechen im Namen des auftauchen. Auf Ihre privaten Aktivitäten in diesem Be- Unternehmens ab reich können und wollen wir selbstverständlich keinen Einfluss nehmen. Verbreiten Sie keine Gerüchte über das Unternehmen, Kollegen oder Vorgesetzte Ein Accountname muss so gewählt werden, dass klar Sprechen Sie nur über Ihre eigenen ist, dass es sich nicht um eine Niederlassung der REA Erfahrungen handelt. Nicht möglich wäre also ein Name wie »REA- CardDarmstadt«, wohingegen »REAcard Max« keine Verbreiten und diskutieren Sie keinesfalls falschen Schlüsse zulässt und in Ordnung ist. firmeninterne Daten und Themen in den sozialen Netzwerken, auch nicht in Chats Zudem muss jeder Account einen Hinweis enthalten, oder geschlossenen Gruppen dass er durch Sie (namentlich zu nennen) geführt wird Äußern Sie Kritik bitte unternehmensintern und darin abgegebene Erklärungen nicht von REA Card und nicht über die sozialen Netzwerke stammen. Des Weiteren müssen Sie Ihre eigenen Datenschutzerklärungen und ein Impressum für Meiden Sie sensible Themen wie beispielsweise die Nutzer ersichtlich platzieren und hinterlegen. Religion oder Politik Geben Sie Kritik und verärgerte Kommentare Sollten Sie zur Erstellung von Accounts oder zur Namens- zum Unternehmen, die Sie in den Netzwerken vergebung weitere Fragen haben, sich bei einem Thema finden, bitte an unser Marketing-Team weiter unsicher sein oder Hilfe benötigen, können Sie das REA Card Marketing-Team gerne kontaktieren. Auch auf den Social Media-Seiten von REA Card sind Sie herzlich willkommen – wir freuen uns, wenn Sie unsere Beiträge teilen, liken oder kommentieren 4
Das Social Media Reaktions-Flussdiagramm Richtig reagieren in Social Media Das Social-Media-Flussdiagramm illustriert ein grobes Muster möglicher Reaktionen auf das, was alles passieren kann: Erhalten Sie ein negatives Feedback, sollten Sie sich fragen, ob es gerechtfertigt ist. Wenn ja, lösen Sie das Problem. Wenn nein, fragen Sie sich, ob es sich um einen frustrierten Kunden oder einen Nörgler handelt. h t ‘s ge s lo Sie erhalten Sagen Sie, was Sie Sie ist positiv eine Reaktion Sie ist negativ machen und lösen Sie das Problem Stimmt die Werden mehr Infos Kritik denn ? benötigt ? Möchten Sie ja Korrigieren Sie Keine Reaktion Wer kritisiert ? antworten ? ihn höflich Wollen Sie mehr Sind die Fakten nein Bedanken Sie sich ! Frustrierter Kunde ? Wert bieten ? korrekt ? Sagen Sie, was Sie Antworten Sie und Chronischer Ist das Problem machen und lösen teilen Sie es ! Nörgler ? gelöst ? Sie das Problem Post löschen Infantiler Korrigieren Sie und monitoren Witzbold ? ihn höflich 5
Erstellen von Inhalten Ein gelungener Beitrag in Social Media ist ein Gesamtpaket aus mehreren Bestandteilen: Posts mit Bild, kurzem Text, eventuell Emojis (wenn passend und nicht zu viel eingesetzt) und Hashtags (abhängig vom Netzwerk). Texte sollten nicht zu lang oder komplex sein. Wir empfehlen dabei kurze Ab sätze, Punkte, Leerzeichen und Emojis, um den Text besser zu gliedern. Interaktive Elemente wie Stories (Instagram), Umfragen o. ä. animieren Follower, in Kontakt zu treten. Bildnutzung Bilder ziehen in der Regel mehr Aufmerksamkeit auf Das Markengesetz betrifft geschützte Marken, sodass sich als einfache Texte. Dabei sollte beachtet werden, nicht ohne weiteres Unternehmens- oder Produktbe- dass das verwendete oder geteilte Bild ansprechend, zeichnungen (wie auch Logos) abgebildet werden dürfen sowie passend für die Darstellung unserer Produkte, – vor allem nicht zur Bewerbung einer eigenen Marke. Dienstleistungen und Informationen ist. Bei allen Bild- verwendungen müssen unbedingt drei rechtliche Ergänzend zu den drei ausgeführten Rechten gibt es Grundlagen beachtet werden. außerdem noch das Hausrecht. Hierbei müssen Sie beachten, dass Fotografieren auf Privatgrund oder z. B. Dabei handelt es sich um: auch in Unternehmen immer einer Erlaubnis bedarf. Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht, Markenrecht Dies alles gilt auch, wenn für oder mit Kunden gewor- Das bedeutet konkret: Wenn Sie das Bild, das Sie ben wird. Beachtet werden muss dabei u. a. die Namens- posten wollen, nicht selbst gemacht haben, muss der nennung, Verlinkungen, Abbildungen von Personen, Urheber des Bildes Ihnen explizit, am besten schrift- Logos etc. lich, die Erlaubnis zur Nutzung des Bildes geben. In diesem Maße kann nur unter folgenden Neben der Person hinter der Kamera als Urheber des Bedingungen geworben werden: Bildes gilt es auch, die Rechte der Personen vor der Eine konkrete Einwilligung muss vorliegen. Diese ist Kamera zu wahren, sofern Menschen darauf zu sehen mündlich ausreichend, jedoch für den Nachweis besser sind – das ist das »Recht am eigenen Bild«. Ist schriftlich zu führen. Sie muss auf einem gesonderten eine Person (oder sind mehrere Personen) erkennbar, Schreiben neben dem Vertrag erklärt werden, denn im braucht man ihre Einwilligung zur Veröffentlichung. Vertragswerk fehlt die Freiwilligkeit. Eine Vorlage muss Haben Sie das Bild nicht selbst gemacht, muss der sich der externe VP selbst schreiben, da er Werbung Urheber, der Ihnen die Nutzungsrechte erteilt, dafür betreiben will und REA hier kein Weisungsrecht vorliegt Sorge tragen. (Thema Scheinselbstständigkeit). Tipps für Vorlagen sind aber online zu finden. 6
Eigene Bildererstellung Je nach Netzwerk sind Bilder im Hoch-, Quer- oder wird. Dieses Raster kann auf dem Handy aktiviert Quadratformat optimal. Welche Vorgaben und Formate werden (siehe Beispielbilder). in welchem Portal relevant sind, sollte immer vorher – Bitte beachten Sie auch immer die Persönlichkeits- geprüft werden. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, ein rechte und mögliche Markenrechte. Bild jeweils im Hoch- und Querformat zu machen. Für eine ideale Darstellung empfiehlt es sich, Bilddatenbanken folgende Punkte zu beachten: – Liegt der Fokus des Bildes auf dem Produkt o. ä., dann sollten ablenkende Elemente wie Werbung Sollten Sie Bildmaterial benötigen, kontaktieren oder Verkehrsschilder nicht im verwendeten Bild- Sie gerne das Marketing-Team. Wir stellen Ihnen gerne ausschnitt liegen. vorgefertigtes Material zu Verfügung. Alternativ – Dunkelheit mindert die Qualität der Aufnahme, nutzen Sie Bilddatenbanken mit gemeinfreien Bildern. nutzen Sie daher Lichtquellen wie die Sonne oder (Creative Commons CC0) auch eine angestrahlte und reflektierende helle Wand. Hierzu zählen aktuell folgende Datenbanken – Das gewählte Objekt muss nicht zwingend in der (vor Nutzung auf Änderungen prüfen): Bildmitte zentriert werden, sondern kann auch links – www.stock.adobe.com/de (kostenpflichtig) oder rechts positioniert wirken und dem Foto Tiefe – www.unsplash.com verleihen. – www.pexels.com/de – Eine der bekanntesten Regeln in der Fotografie ist – www.pixabay.com/de die sogenannte »Drittel-Regel« als Gestaltungsregel, bei der das Bild gedanklich in neun Teile geschnitten 7
Soziale Netzwerke im Detail Die verschiedenen sozialen Netzwerke haben teilweise unterschiedliche Vorgaben bei Textlänge, Bildgröße und vielem mehr. Zudem sollte immer die jeweilige Zielgruppe beachtet werden. Wer liest die Beiträge bei Facebook, und wer bei Instagram etc.? Ein Patentrezept für einen gelungenen Beitrag gibt es nicht, wir haben aber ein paar Tipps zum Verfassen und Timen zusammengetragen, die sicher hilfreich sind. Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung von Postings und können gegebenenfalls vorgefertigte Bausteine zur Verfügung stellen. Kontaktieren Sie hierfür einfach das REA Card Marketing-Team. – Wichtig: Bilder, Videos und Emojis Facebook – Keine Hashtags – 1 – 50 Zeichen – Wochenende: 12 – 13 Uhr – Wochentage: 12 – 15 Uhr – Wichtig: Ästhetische Bilder Instagram – Kurze, ansprechende Texte mit Emojis – 1 – 3 Hashtags – 12 – 13 Uhr – Wichtig: Kurze und prägnante Texte Twitter – Bilder einbauen – 1 – 2 relevante Hashtags – Wochentage: 15 Uhr – Wichtig: berufliche Vernetzung LinkedIn – International ausgerichtet – Hohe Reichweite bei Beiträgen möglich – Wichtig: berufliche Vernetzung XING – Nutzung im deutschsprachigen Raum – Aktivität in Gruppen möglich 8
Facebook Im Durchschnitt erhalten Videos und Bilder bei Facebook die meisten Interaktionen. Bei Texten kommt es auf die Anforderung der Zielgruppe an. Deren ideale Textlänge kann bei 50 Zeichen, aber auch bei mehreren 100 liegen. Hashtags werden auf Facebook eher nicht genutzt, dafür sind Posts mit Emojis erfolgreicher als solche, die nur Text enthalten. Außerdem sollte immer eine Beitragsart gewählt werden, die auch zu Ihrem Ziel und zur Marketingstrategie passen. Auch eine Geo-Tagging-Funktion ist häufig empfehlenswert, so wird der Aufnahmeort oder das Unternehmen, das auf dem Bild zu sehen ist, angeben (Einwilligung beachten). Ähnlich verhält es sich mit der Erwähnung bzw. Markierung von Personen und Unternehmen durch die @-Funktion. Titelbild: 851 x 315 px Profilbild: 180 x 180 px Geteiltes Bild: 1200 x 630 px Geteilter Link: 1200 x 627 px Hervorgehobenes Bild: 200 x 717 px 9
Instagram Ein guter Instagram-Post ist ein Gesamtpaket. Ein Mix aus Bild, Emojis, kurzem Text und nur ein paar wenigen Hashtags zeigt die höchsten Interaktionen. Bei Instagram sind beschreibende Hashtags wichtig, denn diese dienen zur thematischen Einordnung des Posts. Zudem sind lokale Hashtags empfehlenswert, wie #Berlin oder #Waschenbach. Auch hier gibt es die Geo- Tagging-Funktion, mit der der Aufnahmeort oder das Unternehmen des Bildes angeben werden können (Einwilligung beachten). Ähnlich verhält es sich mit der Erwähnung bzw. Markierung von Personen und Unternehmen durch die @-Funktion. Profilbild: 150 x 150 px Quadratisches Bild: 1080 x 1080 px (auf der Timeline: 293 x 293 px) Vertikales Bild: 1080 x 1350 px (auf der Timeline: 293 x 293 px) Horizontales Bild: 1080 x 566 px (auf der Timeline: 293 x 293 px) Story: 1080 x 1920 px (Vollformat) 10
Twitter Eine der wichtigsten Regeln auf Twitter: kurz fassen! Je knapper und präziser die Botschaft formuliert ist, desto wirkungsvoller ist sie. Gerne können auch Hashtags in den Post integriert werden, am besten aber nur ein bis zwei relevante Hashtags. Und auch auf Twitter freuen sich Nutzer über Bildelemente: Der Post wird dadurch lockerer und interessanter. Da es auf Twitter vor allem um Interaktion und Austausch geht, ist es wichtig, dass Sie Nutzern die Möglichkeit geben, mit Ihnen in Kontakt zu treten. Nutzen Sie dazu beispielsweise Retweets, stellen Sie Fragen und führen Umfragen durch. Auch hier können Sie Personen und Unternehmen durch die @-Funktion erwähnen. Titelbild: 1500 x 500 px Profilbild: 400 x 400 px (Wird angezeigt in 200 x 200 px) Beitrag/In-Stream Bild: 440 x 220 px 11
LinkedIn Anders als auf Facebook & Co. geht es bei LinkedIn in erster Linie darum, berufliche Kontakte aufzubauen und zu pflegen. Allerdings liegt bei LinkedIn inzwischen der Fokus ebenfalls ver- stärkt auf Content. LinkedIn als US-amerikanisches Unternehmen ist international aufgestellt und bietet damit die Möglichkeit zu weltweiten Kontakten und höherer Reichweite. Bei LinkedIn gepostete B eiträge sind auch in der Google-Suche sichtbar. Titelbild: 1584 x 396 px (Person und Event) Titelbild: 1536 x768 px (Unternehmen) Profilbild: 400 x 400 px (Person kreisförmig, Unternehmen oder Event quadratisch) Status Update Bild: 1200 x 627 px (angezeigte Breite ca. 552 px) Blogartikel Bild: 744 x 400 px 12
XING Xing ist auf den deutschsprachigen DACH- Raum beschränkt, bietet aber dennoch vieles im Bereich Karrierenetzwerk und Bekanntheitssteigerung. Mit einem Profil kann man sich nicht nur mit beruflichen Kontakten vernetzen, sondern auch in Gruppen aktiv sein, News lesen, Events finden/selbst erstellen und Inhalte verbreiten. Titelbild: 1280 x 624 px (Optimale Größe) Der komplette Bildausschnitt wird nur auf mobilen Endformaten gezeigt. Auf Bildschirmen ist nur eine Höhe von 356 px sichtbar. Profilbild: 1024 x 1024 px (Optimale Größe) Beitrag Bild: 720 x 450 px (Optimale Größe) 13
Kennzeichnungs- und Informationspflichten Impressumspflicht nach dem Telemediengesetz (TMG): Anbieter von eigenen Inhalten auf einer Platt- form sind Impressumspflichtig, sofern dies vor dem Hintergrund einer wirtschaftlichen Tätig- keit geschieht. Das Impressum muss leicht erkennbar, unmit- telbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Oftmals bieten die verschiedenen Portale einen entsprechenden Platzhalter an. Wenn dies nicht der Fall ist, dann sollte das Im- pressum immer so platziert werden, dass die oben genannten Kriterien eingehalten werden, z. B. bei Instagram in der Biografie. Die Verlinkung auf das Impressum einer Webseite genügt – Inhalte: – Verantwortlicher – Geschäftsführer – Kontaktdaten 14
Schutz der Betroffenen, Datenschutz (DSGVO) Der Schutz der Betroffenen, d.h. diejenigen, die mit Urheberrechtlich geschützte Werke dürfen nur mit ihrem Like oder Kommentar ihre Datenspuren hin- Lizenz in den Social-Media-Kanälen genutzt werden. terlassen, steht im Fokus. Ein Upload stellt z.B. eine Vervielfältigung dar. Weiter- hin wird das Werk öffentlich zugänglich gemacht (dies Eine Verarbeitung ist nur möglich, wenn es ausdrück- ist auch dann gegeben, wenn nur Freunde das Werk lich gesetzlich erlaubt ist oder eine Einwilligung vor- sehen können). All diese Handlungen dürfen nur mit liegt. Die Einwilligung muss freiwillig erfolgen und Zustimmung des Urhebers erfolgen. darf nicht an Bedingungen geknüpft sein (z. B. den Abschluss eines Vertrages). Bitte nutzen Sie daher ausschließlich eigene Bilder, Texte oder lizenzfreie Inhalte (z.B. www.pixabay.com). Jeder Auftritt benötigt eine Datenschutzinformation, Lizenzpflichtige Inhalte sind vor der Nutzung ent- welche den Umgang mit personenbezogenen Daten sprechend gegen Entgelt zu erwerben. wiedergibt. Auch hier ist eine Verlinkung auf die Be- (z. B. www.stock.adobe.com) stimmungen einer Webseite möglich, sofern dort das Thema Social Media aufgegriffen wird. Die Daten- schutzerklärung muss gleich dem Impressum leicht Markenrechte aufzufinden sein. Nach dem Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (MarkenG) Immaterialgüterrechte Der Markenschutz entsteht mit Eintragung einer Marke ins Markenregister. Ist eine Marke dort eingetragen, Urheberschutz nach dem Gesetz über dann darf sie mit ® oder TM gekennzeichnet werden. Urheberrecht und andere verwandte Die Verwendung einer Marke obliegt allein dem Mar- Schutzrechte (UrhG) keninhaber. Urheberschutz entsteht automatisch – eine Regis trierung des Werkes ist nicht erforderlich. Auch die Bereits mit der Wahl des Accountnamens können Nutzung des Copyright-Symbols © gibt nur einen Markenrechte verletzt werden. Neben den Marken- Hinweis auf einen eventuellen Urheberschutz. rechten sind folgende Rechte bei der Wahl des Namens zu berücksichtigen: Geschützt können sein: – Recht am eigenen Namen – Sprachwerke (Artikel, redaktionelle Texte, – Rechte an einer geschäftlichen Bezeichnung Blogbeiträge, Interviews, Kommentare) – Rechte aus dem UWG (Gesetz gegen den – Lichtbilder unlauteren Wettbewerb) – Filme – Datenbanken ( z. B. Linksammlungen) – Software – Bildende Künste (Zeichnungen, Grafiken, Webapplikationen) 15
Persönlichkeitsrechte, Recht am eigenen Bild Die im Grundgesetz (GG) verankerten Persönlich einzustufender Kommentar hingenommen werden. keitsrechte umfassen auch das Recht eines jeden, Wird eine Person z. B. beleidigt, dann wird das nicht eigenständig darüber zu bestimmen, ob und wie er von der Meinungsfreiheit geschützt. in der Öffentlichkeit dargestellt wird. Auch einem Unternehmen steht das sogenannte Recht am ein Selbst anonyme, ohne explizite Nennung einer Person, gerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zu, getätigte Äußerungen können das Persönlichkeitsrecht dessen Verletzung die gleichen Folgen wie eine Ver verletzen. Dies ist immer dann anzunehmen, wenn ein letzung des Persönlichkeitsrechts nach sich zieht. Teil der Adressaten eine Person aufgrund der Beschrei- bungen identifizieren kann. Typische Fallen im Bereich Social Media sind die Ver öffentlichung eines Bildes einer Person oder die Ver- Bleiben Sie daher in Ihren Äußerungen stets höflich. breitung unwahrer Tatsachen. Das Gesetz betreffend Möchten Sie Bilder veröffentlichen, dann legen Sie den das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste Fokus auf Gegenstände oder Landschaft. Lässt es sich und der Photographie (KunstUrhG) regelt das soge- nicht vermeiden, dass Personen abgebildet werden, nannte Recht am eigenen Bild. Demnach dürfen dann denken Sie bitte an die notwendige Zustimmung. Bilder einer Person nur mit deren Zustimmung veröffentlicht werden. Die Verletzung von Immaterialgüterrechten kann zu Schadensersatz-, Beseitigungs- und Von der Verbreitung unwahrer Tatsachen ist die durch Unterlassungsansprüchen führen. Im Bereich das Grundgesetz geschützte Meinungsäußerung ab- der Verletzung von Persönlichkeitsrechten zugrenzen. Es muss jedoch nicht jeder als Meinung können zudem strafrechtliche Folgen drohen. 16
Social Media Checkliste 1. Habe ich ein passendes Profil angelegt? 7. Das richtige Timing für das Posting? Versuchen Sie bitte, den privaten und beruflichen Je nach Netzwerk kann das Timing des Postings rele- Account zu trennen. Benennen Sie Ihren Account so, vant sein. Bedenken Sie, wann die Zielgruppe erreich- dass dieser NICHT nach einer Niederlassung klingt. bar ist. Am häufigsten sind diese vor/nach der Arbeit und in den typischen Pausenzeiten online. 2. Habe ich ein passendes Bild für mein Posting? Denken Sie an das passende Format für das Bild. 8. Habe ich die gesetzlichen Rahmen- Je nachdem, wo Sie es posten, sollte dieses im Hoch-, bedingungen beachtet? Quer-, oder Quadratformat sein. Denken Sie an den Holen Sie sich für die Nennung und Abbildung von goldenen Schnitt und eine schöne Ästhetik. Personen und Unternehmen eine freiwillige Einwilli- gung ein, am besten schriftlich. Das bezieht sich be- 3. Ist das Produkt im Fokus? sonders auf das Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht, Stellen Sie das Produkt in den Fokus. Sind Personen sowie das Markenrecht. Bedenken Sie, dass diese abgebildet, denken Sie an die freiwillige Einwilligung. Einwilligung jederzeit zurückgezogen werden kann. 4. Habe ich den passenden Text? 9. Spaß haben! Halten Sie Ihren Text kurz und prägnant. Passt die Freuen Sie sich über Ihr Posting und treten Sie mit Botschaft zum Bild und der Zielgruppe? Seien Sie Ihren Followern in Kontakt. Seien Sie sich bewusst, authentisch und verwenden Sie Emojis, Hashtags, dass eine erhöhte Bekanntheit und Ihre Arbeit auch etc., jedoch nicht zu viele. zu mehr Leads führt. 5. Wie motiviere ich meine Zielgruppe zur Interaktion? Social Media lebt von der Interaktion. Die Kommu nikation ist daher nicht einseitig. Motivieren Sie Ihre Follower, Ihren Beitrag zu kommentieren, teilen etc. 6. Verlinken von Personen & Unternehmen (Geotagging) Erwähnen Sie gerne in den Texten oder auf den Bildern REA Card. Hier können Sie auch andere Personen und Unternehmen durch die @-Funktion nennen, denken Sie an die freiwillige Einwilligung. REA Card GmbH Teichwiesenstraße 1 T: +49 / (0)6154 / 638-200 info@rea-card.de D-64367 Mühltal F: +49 / (0)6154 / 638-192 www.rea-card.de © REA Card GmbH 02/2021 17
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