Ausschreibung des Programms "kubi in residence"
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Ausschreibung des Programms „kubi in residence“ Bewerbungsschluss ist der 25. Mai 2020 Die Vergabe der Förderung und die Durchführung des kulturellen Bildungsprojekts erfolgen im Jahr 2020. Bitte senden Sie die Unterlagen an: Kulturamt der Landeshauptstadt Stuttgart Netzwerk Kulturelle Bildung Stuttgart Stichwort „kubi in residence“ Eberhardstraße 61A 70173 Stuttgart kubi in residence Das Netzwerk Kulturelle Bildung (kubi-S) eröffnet Zugänge zu kulturellen Bildungsangeboten. kubi-S versteht sich als Unterstützer, Berater und Vernetzer und ist Ansprechpartner für alle Nutzer und Akteure kultureller Bildungsangebote. In seiner Werkstatt im Kulturareal Unterm Turm ermöglicht kubi-S seit vielen Jahren Schulen, Kindergärten und Gruppen aus Stuttgart künstlerisch aktiv zu werden. Mit kubi in residence wird die kubi-S-Werkstatt zu einem Ort der Möglichkeiten, in dem kulturelle Bildungsformate erprobt und durchgeführt werden, für die andernorts kein Raum oder keine finanziellen Möglichkeiten vorhanden sind. Das Förderprogramm schafft im wahrsten Sinne Raum für kulturelle Bildungsprojekte für Akteure und Teilnehmer*innen aus verschiedenen kulturellen und sozialen Kontexten, um Teilhabe an Kultur zu ermöglichen. Die einzelnen Vorhaben sollten entsprechend neuartige Ansätze verfolgen oder bekannte Ansätze mit einer neuen Zielgruppe verbinden. In der jährlichen Ausschreibungsrunde wird eine spezifische Zielgruppe ins Auge gefasst, mit der die Kulturschaffenden zusammenarbeiten. Mit den Fördergeldern in Höhe von 3.000 Euro werden Honorar und Material finanziert, die Räume werden kostenlos gestellt. In diesem Jahr stehen aufgrund der Ausrichtung für jedes Projekt maximal weitere 2.000 Euro zur Verfügung, um einen gleichberechtigten Zugang aller Teilnehmenden sicherzustellen. Die geförderten Künstler*innen müssen ihren Arbeitsschwerpunkt in Stuttgart haben. Als Residents sind die Künstler*innen selbst für die Durchführung der Projekte verantwortlich. Umrahmt wird das Programm von Austauschtreffen. Die Bereitschaft zur Teilnahme an diesen Treffen und einer Evaluation des Projekts wird vorausgesetzt. -1-
Das Ziel und die Beteiligten 2020: Gemeinsam Kultur Im Jahr 2020 rückt kubi in residence Menschen mit besonderen Bedürfnissen in den Fokus. Die Förderung regt die Entwicklung von Projekten an, die darauf ausgerichtet sind, dass Menschen mit Behinderung gleichberechtigt an einem kulturellen Bildungsprojekt teilnehmen können. Inklusive Gruppenangebote werden unterstützt, um über kulturelle Aktivität und künstlerische Produktion den Austausch zwischen Menschen mit und ohne Behinderung anzuregen. Die Gruppen der einzelnen Projekte sollten aus mindestens acht Teilnehmer*innen bestehen. Ein maßgeblicher Teil sollen Menschen mit Behinderung sein. Der überwiegende Anteil der Projektgruppe sollte seinen Wohnsitz in Stuttgart haben. Herkunftsland und Geschlecht spielen keine Rolle. Die Förderung der vorhandenen und vielfältigen Potenziale der individuellen Projektgruppe und ihrer Teilnehmer*innen ist wesentlicher Bestandteil des Programms. Entsprechend sollten die Künstler*innen in ihrem partizipativ ausgerichteten Konzept das Lernverhalten der Teil- nehmer*innen methodisch und didaktisch berücksichtigen, um verschiedene Formen der Beteiligung sowie der künstlerischen Produktion und unterschiedliche Perspektiven zu ermöglichen. kubi-S tanzt Ergänzend zu kubi in residence 2020 werden im Rahmen von TANZPAKT Stuttgart (https://www.stuttgart.de/tanzpakt) zwei Residenzen explizit für Tänzer*innen und Choreograph*innen vergeben. Gewünscht sind Projektanträge, welche auf die besonderen Umstände der Beteiligten eingehen und ihnen durch den Tanz den Raum geben, sich mit ihren Körpern neu auseinanderzusetzen, diesen zu erforschen, sichtbar zu machen und sich mit ihm auszudrücken. Diese Projekte müssen nicht zwangsläufig in der kubi-S-Werkstatt stattfinden. Ein Tanzboden in der kubi-S-Werkstatt steht für eine Nutzung am Wochenende bereit. Der Antrag Bewerben können sich ausschließlich Einzelpersonen: Künstler*innen und Kulturpädagog*innen aller künstlerischer Sparten einzeln oder im Tandem mit anderen Künstler*innen oder Fach- expert*innen. Der/Die* Antragssteller*in sollte die Leitung des Bildungsprojekts innehaben. Die Fachexpert*innen können zur Unterstützung herangezogen werden, um künstlerische oder thematische Expertise einzubringen. Besonders willkommen sind in dieser Ausschreibung Menschen mit Behinderung, die die Leitung mit ihrer Erfahrung beraten. In begründeten Fällen kann die Konzeptionsphase Teil des Projekts sein. Das Projekt darf noch nicht begonnen haben. Die Projektgruppe sollte in der Antragsstellung bereits bekannt sein und ihre Bereitschaft zur Teilnahme signalisiert haben. kubi-S ist nicht für die Vermittlung der Projektgruppe zuständig. -2-
Bedacht und erläutert werden sollten bei der Antragsstellung neben der inhaltlichen Konzeption auch die Rahmenfaktoren, wie zum Beispiel der angemessene Betreuungsschlüssel sowie grundlegende organisatorische Fragen bezüglich der Anfahrt der Gruppen sowie besondere Bedürfnisse und Anforderungen (z. B. barrierefreie Zugänge, Räumlichkeiten, Materialien). Die Räumlichkeiten können vorab besichtigt werden. Für 2020 wird das verfügbare Budget um 2.000 Euro auf maximal 5.000 Euro pro Projekt erhöht, um eine erfolgreiche Durchführung der inklusiven Projekte zu gewährleisten. Ein Anteil des Budgets kann entsprechend auch für Assistenz, Transport, (Gebärdensprach-) Dolmetscher*in, leichte Sprache oder Hilfsmittel eingesetzt werden. Die Projektdurchführung Die ausgewählten Residents führen ihr kulturelles Bildungsprojekt in den Atelierräumen des kubi-S durch. Die Projektleitung ist selbst verantwortlich für die Planung und Durchführung des Projekts, ggf. die Beschaffung des Materials und die Ordnung in den Räumlichkeiten. Gefördert werden nur nicht-kommerzielle Projekte. Eine Vorfinanzierung ist nicht möglich. Die Residents können die Mittel in zwei Raten (nach Beginn des Projekts und nach Abschluss des Projekts) schriftlich abrufen. Nach Ablauf des Projekts müssen ein Reflexionsbogen sowie ein Nachweis über die Mittelverwendung eingereicht werden. Die Räume Das Atelier von kubi-S befindet sich in der Eberhardstraße 61A im Kulturareal. Es wird derzeit v.a. für Projekte der bildenden Kunst genutzt und ist entsprechend ausgestattet. Auch Tanz- und Theaterprojekte wurden hier bereits umgesetzt. Generell sollen alle Sparten hier ihren Platz finden. Es handelt sich um zwei hohe, lichtdurchflutete Räume, die auch miteinander verbunden werden können zu einem großen Raum. Es sind Wasch- becken im Atelier vorhanden sowie Sanitärräume, darunter auch ein barrierefreies WC, für die Be- suchergruppen. Auch eine Dachterrasse kann mitgenutzt werden. Für einen reibungslosen Ablauf der verschiedenen kubi-S Angebote müssen die Residents die Workshop-Termine mit den zuständigen Ansprechpartner*innen bei kubi-S vereinbaren. Die Residents führen ihre Projekte selbstständig durch, dazu gehört auch die Verantwortung für das Handeln der Teilnehmer*innen innerhalb der Räum- Foto:Thomas Wagner lichkeiten. Räume und Personal außerhalb der Werkstatt können nicht für die Projektdurchführung in Anspruch genommen werden. Beschädigungen müssen ersetzt werden. -3-
Einzureichende Unterlagen Bewerbung: · Kontaktdaten (vollständiger Name, Postadresse, Telefonnummer, Mailadresse, Bankverbindung) · Lebenslauf mit entsprechenden Angaben zur Qualifikation in der kulturellen Bildung und Nachweis mind. eines kulturpädagogischen Projekts (max. 2 Seiten und ggf. Publikation) · Projekt- oder Ideenskizze bzw. Exposé (max. 2 Seiten DIN A4). · Kosten- und Finanzierungsplan (s. Anlage) · Erklärung zum Antrag (s. Anlage) Projekt- oder Ideenskizze: · Nennung und Beschreibung der Gruppe für die Projektdurchführung · Ziel und Inhalt des Projekts · Zeitschiene für die Umsetzung des Vorhabens Die Beurteilungskriterien für die Auswahl der Residents · Projekt- oder Ideenqualität (formal und inhaltlich) · künstlerisches Potenzial · zielgruppengerechter und partizipativer Ansatz · realistischer Projekt- und Zeitplan · ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan Das Auswahlverfahren Über die Vergabe der Förderung entscheidet das Kulturamt Anfang April 2020. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Kulturamt der Landeshauptstadt Stuttgart, Netzwerk Kulturelle Bildung (kubi-S), Sandra Feller unter 0711 21680430 oder 0711 21680431; kubis@stuttgart.de www.stuttgart.de/kubis -4-
Sie können auch lesen