Richtlinien für die hundegestütze Pädagogik an der Johannes-Gutenberg-Schule

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Richtlinien für die hundegestütze Pädagogik an der Johannes-Gutenberg-Schule
GS Johannes-Gutenberg-Schule
                 Gutenbergstr. 1
                 49716 Meppen

Richtlinien für die hundegestütze
  Pädagogik an der Johannes-
        Gutenberg-Schule

                 Stand 06/2019

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Hunde in der JGS
           Richtlinien für die hundegestützte Pädagogik / Therapie in der JGS
     in Anlehnung an den Leitfaden „Hunde in der Schule“ des BMUKK Österreich1

Das Mitbringen von Hunden in die Johannes-Gutenberg-Schule ist grundsätzlich
nicht gestattet. Ausnahmen gelten für Schul(besuchs)-/ und Therapiehunde, die im
Rahmen der hundegestützten Pädagogik / Therapie eingesetzt werden. Die
nachfolgend aufgeführten Richtlinien sind von jedem Mensch-Hund-Team
einzuhalten. Sie sollen einen art- und tierschutzgerechten Einsatz der Hunde
sicherstellen, das Miteinander mit der Schulgemeinschaft regeln und die Basis für
einen lernwirksamen und sicheren Umgang mit den Schülerinnen und Schülern
legen. Jede/r Hundeführer/in muss vor dem ersten Einsatz des Schul-
/Therapiehundes eine Erlaubnis nach §11-Tierschutzgesetz beim zuständigen
Veterinäramt erhalten.

Schulhunde / Therapiehunde
  • verbringen regelmäßig eine Zeit im Unterricht und werden von der Lehrperson
     oder dem Therapeuten / der Therapeutin geführt
  • Förderung von sozialen, personalen Kompetenzen (z.B. Soziales
     Kompetenztraining, Konzentrationstraining)
  • Förderung fachlicher Kompetenzen (z.B. Leseförderung, Matheförderung)

Schulbesuchshunde
  • besuchen Schulklassen stundenweise mit einer externen Begleitperson
  • Wissensvermittlung über Hundehaltung, Umgang mit Hunden                                        und
     Tierschutzanliegen, Beißprävention

 Grundvoraussetzungen für den Einsatz
1.
von Hunden
     •   Der Einsatz des Schulhund-/Therapiebegleithund-Teams dient pädagogischen
         oder     therapeutischen   Zielsetzungen.  Die     erwünschten,      positiven
         Auswirkungen durch den Schul-/Therapiebegleithund müssen für alle
         Schüler/innen der Klasse erlebbar sein.
     •   Durch den Einsatz des Hundes darf der Bildungsauftrag des Lehrers / der
         Lehrerin bzw. des Therapeuten / der Therapeutin nicht beeinträchtigt werden.
     •   Hunde im Unterricht sind kein Selbstzweck, sondern sie unterstützen die
         pädagogische und didaktische Arbeit der Lehrkraft beim Vermitteln der
         jeweiligen Lerninhalte.
     •   Eingesetzt werden dürfen nur Hunde, die eine spezielle Eignung aufweisen
         und mit der hundeführenden Person eine Ausbildung / Weiterbildung
         absolviert haben.

1
 Online abrufbar unter URL:
https://www.bmb.gv.at/schulen/unterricht/ba/hundeinderschule/hundeinderschule.html (zuletzt besucht:
10.10.2017)
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•   Hunde, die sich in der Ausbildung zum Schulhund befinden, dürfen für
         praktische Übungssituationen mitgebracht werden, wenn:
            o der Ausbildungsstand des Mensch-Hund-Teams es erfordert
                (Bescheinigung durch die Ausbildungsleitung)
            o der Hundeführer für diese Zeit keine Lehrverpflichtung und
                Aufsichtspflicht hat

2   . Einverständnis sicherstellen
Vor dem Einsatz eines Hundes im Unterricht / der Therapie ist das schriftliche
Einverständnis herzustellen
   • mit der Schulleitung
   • mit allen betroffenen Erziehungsberechtigen (vgl. Anlage 1), deren Kinder mit
      dem Hund arbeiten. Wenn das grundsätzliche Einverständnis der Schulleitung
      und der Kolleg/innen vorliegt, ist es daher zielführend das Vorhaben an einem
      Elternabend den Erziehungsberechtigten der jeweiligen Klasse zu
      präsentieren, die pädagogischen Zielsetzungen zu beschreiben sowie die
      Ausbildung der Hundehalterin/des Hundehalters und des Hundes darzulegen.
      Eventuell kann, nach vorheriger Ankündigung, auch der für den Einsatz
      vorgesehene Hund vorgestellt werden. Phobien, Allergien einzelner
      Schüler/innen wie auch religiöse Vorbehalte von Erziehungsberechtigten
      und/oder Schüler/innen müssen ernst genommen, im Vorfeld abgeklärt und
      dafür Lösungsmöglichkeiten gesucht werden. Die Erziehungsberechtigen sind
      über die Notwendigkeit einer gültigen Tetanusimpfung ihres Kindes zu
      informieren.
   • durch Information des Kollegiums und weiteren schulischen Personals

3. Pädagogische Grundsätze und Sicherheit
im schulischen Einsatz
     •   Um pädagogische Qualität und Sicherheit für Mensch und Tier im schulischen
         Bereich zu gewährleisten, dürfen nur speziell ausgebildete Mensch-Hunde-
         Teams für den Einsatz im Unterricht zugelassen werden. Die (hundeführende)
         Lehrperson übernimmt die Verantwortung für den pädagogisch / therapeutisch
         nutzbringenden und sicheren Einsatz des Hundes sowie seine physische und
         psychische Gesundheit.
     •   Alle notwendigen Unterlagen zur Eignung des Mensch-Hund-Teams, ein
         aktuelles Gesundheitszeugnis (vgl. Anlage 2) des Hundes, die
         Einverständniserklärungen der Erziehungsberechtigten sowie der Nachweis
         über eine entsprechende Haftpflichtversicherung mit Gültigkeit im
         Schulbereich sind zur Vorlage bereitzuhalten.
     •   Auf dem Schulgelände ist der Hund durch seine/n Hundehalter/in gesichert so
         zu führen (also mit Halsband / Brustgeschirr und kurzer Leine), so dass keine
         unkontrollierte Kontaktaufnahme zu Schüler/innen oder Kollegen/innen
         stattfindet.
     •   Aus Rücksicht gegenüber Kollegen/innen, die Hunde nicht gerne in ihrer Nähe
         haben, hat kein Hund Zutritt zum Lehrerzimmer oder anderen
         gemeinschaftlichen genutzten Räumen.

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•   Der Hund hat keinen Zutritt zum Speisesaal, zur Lehrküche sowie zu sanitären
         Anlagen.
     •   Kann der/die Hundehalter/in den Hund außerhalb des Einsatzes in der
         Klasse/im Unterricht nicht persönlich beaufsichtigen, muss das Tier zur
         allgemeinen Sicherheit in einem abgetrennten, störungsfreien Bereich
         untergebracht werden.

4.   Einsatzort Klasse
     •   Der Unterricht darf durch den Einsatz eines Hundes nicht gestört werden.
     •   Die Schüler/innen sind, zur Unterstützung der eigenen Sicherheit, vor dem
         ersten Einsatz des Hundes in die grundlegenden Verhaltensregeln gegenüber
         Hunden sowie deren Bedürfnisse einzuführen. Die Bedingungen für ein
         angenehmes Miteinander der Schüler/innen in der Schule oder Klasse
         umfassen auch den rücksichtsvollen Umgang mit dem Hund.
     •   Der Hund darf nicht ohne Aufsicht mit den Schüler/innen alleine gelassen
         werden.
     •   Einzel- und Mehrkontakte mit Schüler/innen haben geregelt abzulaufen.
         Dadurch kann eine übermäßige Stressbelastung des Hundes, auch in den
         Pausen, vermieden werden.
     •   Der Hund bekommt in dem eingesetzten Raum einen festgelegten,
         störungsfreien Rückzugsbereich (in der Regel eine Decke in einer Raumecke
         oder eine Hundebox; diese Zone ist für Schüler/innen tabu).

5.   Dauer und Frequenz des Einsatzes
Die Arbeit in der Schule ist auch für ausgebildete Hunde eine anstrengende Tätigkeit.
Zum Schutz der Tiere sollte ein Hund an maximal 2 – 3 Tagen pro Woche für 1-4
Schulstunden eingesetzt werden. Ist der Hund in der Schul- oder Klassensituation
überfordert, liegt es in der Verantwortung des Hundehalters/der Hundehalterin
entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um den Hund zu schützen und die
Sicherheit der Schüler/innen zu gewährleisten.

 Ausbildung für Hunde im schulischen
6.
Einsatz
Die Auswahl der Aus –und Weiterbildungs- / Prüfungsstätte obliegt dem
Hundeführer/der Hundeführerin.

6.1. Hinsichtlich der Gesundheit
     •   jährlicher Gesundheitscheck beim Tierarzt (+ Impfung, Entwurmung)
     •   Vorliegen von weitgehender physischer und psychischer Beschwerdefreiheit
     •   Identifizierung und Registrierung des Hundes
     •   kein Einsatz, wenn die Hündin läufig, (schein-)trächtig oder säugend ist
     •   wird im „Gesundheitszeugnis für Schulhunde“ (vgl. Anlage 2) dokumentiert

6.2 Notwendige Prüfungen* zum Einsatz eines Schulhunde-/ Therapiehundeteams

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•   Eignungsüberprüfung, die die charakterliche Eignung des Tieres, eine
         stabile Bindung und ein gutes Vertrauensverhältnis zum Hundeführer / zur
         Hundeführerin sowie einen soliden Grundgehorsam nachweist.
     •   Praktische Prüfung, die im Rahmen einer Aus-/Weiterbildung die Eignung
         des Mensch-Hund-Teams in der Schule nachweist.
     •   Regelmäßige Weiterbildung des Hundehalters im Bereich hundegestützte
         Pädagogik / Therapie sowie Supervisionen in der Schule
     •   Der Einsatz eines Hundes erfolgt erst nach Erreichen der notwendigen Reife
         und eines gefestigten Wesens (frühestens mit einem Alter von 2 Jahren)
     •   Es wird davon ausgegangen, dass in der Schule nur Hunde zum Einsatz
         kommen, die tiergerecht gehalten werden, d.h. unter anderem mit ausreichend
         ausgleichender Bewegung bzw. Ruhephasen, mit Familienanschluss (ohne
         Zwingerhaltung) und mit gepflegtem Erscheinungsbild.

         * Teams, die bereits an der Johannes-Gutenberg-Schule arbeiten, können
         diese Prüfung innerhalb eines Jahres nachreichen.

 Richtlinien für den Einsatz von
7.
Besuchshunden in der Schule
Der Einsatz von Besuchshunden im Rahmen von Unterrichtsprojekten mit
entsprechender Vor- und Nachbereitung ist eine pädagogisch besonders erfolgreiche
Methode, um Schüler/innen einen adäquaten Umgang mit Hunden zu vermitteln.
Um einen organisatorisch reibungslosen Ablauf beim Einsatz von Besuchshunden zu
gewährleisten, ist Folgendes zu berücksichtigen:

     •   Besuchshundeteams müssen eine entsprechende Ausbildung aufweisen. Ein
         Ausweis, der die Einsatzberechtigung des Mensch-Hunde-Teams bestätigt, ist
         vor Beginn des Arbeitseinsatzes in der Schule vorzulegen, ebenso der
         Nachweis über eine entsprechende Haftpflichtversicherung mit erhöhter
         Deckungssumme und Gültigkeit im Schulbereich sowie ein aktuelles
         Gesundheitszeugnis des Hundes.
     •   Der Besuch muss mit der Schulleitung abgesprochen sein. Auch die
         Kolleg/innen sind über den Termin des Hundebesuches zu informieren
         (Aushang am schwarzen Brett)
     •   Einholen        einer     schriftlichen    Einverständniserklärung      der
         Erziehungsberechtigen, deren Kinder mit dem Hund arbeiten.
     •   Der Kontakt zwischen Schüler/innen und Hund ist auf behutsame und
         respektvolle Weise anzubahnen. Im Einsatz ist der Hund, an der Leine, immer
         unter der Kontrolle des Hundeführers/der Hundeführerin.
     •   Für den Einsatz des Besuchshundes sollten an einem Tag in einer Schule
         höchstens zwei Unterrichtstunden eingeplant werden, wobei Pausen
         vorzusehen sind.
     •   Die jeweils unterrichtende Lehrperson ist für den Einsatz eines
         Besuchshundeteams verantwortlich und nimmt auch währenddessen ihre
         Aufsichtspflicht wahr.

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