Richtlinien für die hundegestütze Pädagogik an der Johannes-Gutenberg-Schule
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GS Johannes-Gutenberg-Schule Gutenbergstr. 1 49716 Meppen Richtlinien für die hundegestütze Pädagogik an der Johannes- Gutenberg-Schule Stand 06/2019 Seite 1 von 5
Hunde in der JGS Richtlinien für die hundegestützte Pädagogik / Therapie in der JGS in Anlehnung an den Leitfaden „Hunde in der Schule“ des BMUKK Österreich1 Das Mitbringen von Hunden in die Johannes-Gutenberg-Schule ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen gelten für Schul(besuchs)-/ und Therapiehunde, die im Rahmen der hundegestützten Pädagogik / Therapie eingesetzt werden. Die nachfolgend aufgeführten Richtlinien sind von jedem Mensch-Hund-Team einzuhalten. Sie sollen einen art- und tierschutzgerechten Einsatz der Hunde sicherstellen, das Miteinander mit der Schulgemeinschaft regeln und die Basis für einen lernwirksamen und sicheren Umgang mit den Schülerinnen und Schülern legen. Jede/r Hundeführer/in muss vor dem ersten Einsatz des Schul- /Therapiehundes eine Erlaubnis nach §11-Tierschutzgesetz beim zuständigen Veterinäramt erhalten. Schulhunde / Therapiehunde • verbringen regelmäßig eine Zeit im Unterricht und werden von der Lehrperson oder dem Therapeuten / der Therapeutin geführt • Förderung von sozialen, personalen Kompetenzen (z.B. Soziales Kompetenztraining, Konzentrationstraining) • Förderung fachlicher Kompetenzen (z.B. Leseförderung, Matheförderung) Schulbesuchshunde • besuchen Schulklassen stundenweise mit einer externen Begleitperson • Wissensvermittlung über Hundehaltung, Umgang mit Hunden und Tierschutzanliegen, Beißprävention Grundvoraussetzungen für den Einsatz 1. von Hunden • Der Einsatz des Schulhund-/Therapiebegleithund-Teams dient pädagogischen oder therapeutischen Zielsetzungen. Die erwünschten, positiven Auswirkungen durch den Schul-/Therapiebegleithund müssen für alle Schüler/innen der Klasse erlebbar sein. • Durch den Einsatz des Hundes darf der Bildungsauftrag des Lehrers / der Lehrerin bzw. des Therapeuten / der Therapeutin nicht beeinträchtigt werden. • Hunde im Unterricht sind kein Selbstzweck, sondern sie unterstützen die pädagogische und didaktische Arbeit der Lehrkraft beim Vermitteln der jeweiligen Lerninhalte. • Eingesetzt werden dürfen nur Hunde, die eine spezielle Eignung aufweisen und mit der hundeführenden Person eine Ausbildung / Weiterbildung absolviert haben. 1 Online abrufbar unter URL: https://www.bmb.gv.at/schulen/unterricht/ba/hundeinderschule/hundeinderschule.html (zuletzt besucht: 10.10.2017) Seite 2 von 5
• Hunde, die sich in der Ausbildung zum Schulhund befinden, dürfen für praktische Übungssituationen mitgebracht werden, wenn: o der Ausbildungsstand des Mensch-Hund-Teams es erfordert (Bescheinigung durch die Ausbildungsleitung) o der Hundeführer für diese Zeit keine Lehrverpflichtung und Aufsichtspflicht hat 2 . Einverständnis sicherstellen Vor dem Einsatz eines Hundes im Unterricht / der Therapie ist das schriftliche Einverständnis herzustellen • mit der Schulleitung • mit allen betroffenen Erziehungsberechtigen (vgl. Anlage 1), deren Kinder mit dem Hund arbeiten. Wenn das grundsätzliche Einverständnis der Schulleitung und der Kolleg/innen vorliegt, ist es daher zielführend das Vorhaben an einem Elternabend den Erziehungsberechtigten der jeweiligen Klasse zu präsentieren, die pädagogischen Zielsetzungen zu beschreiben sowie die Ausbildung der Hundehalterin/des Hundehalters und des Hundes darzulegen. Eventuell kann, nach vorheriger Ankündigung, auch der für den Einsatz vorgesehene Hund vorgestellt werden. Phobien, Allergien einzelner Schüler/innen wie auch religiöse Vorbehalte von Erziehungsberechtigten und/oder Schüler/innen müssen ernst genommen, im Vorfeld abgeklärt und dafür Lösungsmöglichkeiten gesucht werden. Die Erziehungsberechtigen sind über die Notwendigkeit einer gültigen Tetanusimpfung ihres Kindes zu informieren. • durch Information des Kollegiums und weiteren schulischen Personals 3. Pädagogische Grundsätze und Sicherheit im schulischen Einsatz • Um pädagogische Qualität und Sicherheit für Mensch und Tier im schulischen Bereich zu gewährleisten, dürfen nur speziell ausgebildete Mensch-Hunde- Teams für den Einsatz im Unterricht zugelassen werden. Die (hundeführende) Lehrperson übernimmt die Verantwortung für den pädagogisch / therapeutisch nutzbringenden und sicheren Einsatz des Hundes sowie seine physische und psychische Gesundheit. • Alle notwendigen Unterlagen zur Eignung des Mensch-Hund-Teams, ein aktuelles Gesundheitszeugnis (vgl. Anlage 2) des Hundes, die Einverständniserklärungen der Erziehungsberechtigten sowie der Nachweis über eine entsprechende Haftpflichtversicherung mit Gültigkeit im Schulbereich sind zur Vorlage bereitzuhalten. • Auf dem Schulgelände ist der Hund durch seine/n Hundehalter/in gesichert so zu führen (also mit Halsband / Brustgeschirr und kurzer Leine), so dass keine unkontrollierte Kontaktaufnahme zu Schüler/innen oder Kollegen/innen stattfindet. • Aus Rücksicht gegenüber Kollegen/innen, die Hunde nicht gerne in ihrer Nähe haben, hat kein Hund Zutritt zum Lehrerzimmer oder anderen gemeinschaftlichen genutzten Räumen. Seite 3 von 5
• Der Hund hat keinen Zutritt zum Speisesaal, zur Lehrküche sowie zu sanitären Anlagen. • Kann der/die Hundehalter/in den Hund außerhalb des Einsatzes in der Klasse/im Unterricht nicht persönlich beaufsichtigen, muss das Tier zur allgemeinen Sicherheit in einem abgetrennten, störungsfreien Bereich untergebracht werden. 4. Einsatzort Klasse • Der Unterricht darf durch den Einsatz eines Hundes nicht gestört werden. • Die Schüler/innen sind, zur Unterstützung der eigenen Sicherheit, vor dem ersten Einsatz des Hundes in die grundlegenden Verhaltensregeln gegenüber Hunden sowie deren Bedürfnisse einzuführen. Die Bedingungen für ein angenehmes Miteinander der Schüler/innen in der Schule oder Klasse umfassen auch den rücksichtsvollen Umgang mit dem Hund. • Der Hund darf nicht ohne Aufsicht mit den Schüler/innen alleine gelassen werden. • Einzel- und Mehrkontakte mit Schüler/innen haben geregelt abzulaufen. Dadurch kann eine übermäßige Stressbelastung des Hundes, auch in den Pausen, vermieden werden. • Der Hund bekommt in dem eingesetzten Raum einen festgelegten, störungsfreien Rückzugsbereich (in der Regel eine Decke in einer Raumecke oder eine Hundebox; diese Zone ist für Schüler/innen tabu). 5. Dauer und Frequenz des Einsatzes Die Arbeit in der Schule ist auch für ausgebildete Hunde eine anstrengende Tätigkeit. Zum Schutz der Tiere sollte ein Hund an maximal 2 – 3 Tagen pro Woche für 1-4 Schulstunden eingesetzt werden. Ist der Hund in der Schul- oder Klassensituation überfordert, liegt es in der Verantwortung des Hundehalters/der Hundehalterin entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um den Hund zu schützen und die Sicherheit der Schüler/innen zu gewährleisten. Ausbildung für Hunde im schulischen 6. Einsatz Die Auswahl der Aus –und Weiterbildungs- / Prüfungsstätte obliegt dem Hundeführer/der Hundeführerin. 6.1. Hinsichtlich der Gesundheit • jährlicher Gesundheitscheck beim Tierarzt (+ Impfung, Entwurmung) • Vorliegen von weitgehender physischer und psychischer Beschwerdefreiheit • Identifizierung und Registrierung des Hundes • kein Einsatz, wenn die Hündin läufig, (schein-)trächtig oder säugend ist • wird im „Gesundheitszeugnis für Schulhunde“ (vgl. Anlage 2) dokumentiert 6.2 Notwendige Prüfungen* zum Einsatz eines Schulhunde-/ Therapiehundeteams Seite 4 von 5
• Eignungsüberprüfung, die die charakterliche Eignung des Tieres, eine stabile Bindung und ein gutes Vertrauensverhältnis zum Hundeführer / zur Hundeführerin sowie einen soliden Grundgehorsam nachweist. • Praktische Prüfung, die im Rahmen einer Aus-/Weiterbildung die Eignung des Mensch-Hund-Teams in der Schule nachweist. • Regelmäßige Weiterbildung des Hundehalters im Bereich hundegestützte Pädagogik / Therapie sowie Supervisionen in der Schule • Der Einsatz eines Hundes erfolgt erst nach Erreichen der notwendigen Reife und eines gefestigten Wesens (frühestens mit einem Alter von 2 Jahren) • Es wird davon ausgegangen, dass in der Schule nur Hunde zum Einsatz kommen, die tiergerecht gehalten werden, d.h. unter anderem mit ausreichend ausgleichender Bewegung bzw. Ruhephasen, mit Familienanschluss (ohne Zwingerhaltung) und mit gepflegtem Erscheinungsbild. * Teams, die bereits an der Johannes-Gutenberg-Schule arbeiten, können diese Prüfung innerhalb eines Jahres nachreichen. Richtlinien für den Einsatz von 7. Besuchshunden in der Schule Der Einsatz von Besuchshunden im Rahmen von Unterrichtsprojekten mit entsprechender Vor- und Nachbereitung ist eine pädagogisch besonders erfolgreiche Methode, um Schüler/innen einen adäquaten Umgang mit Hunden zu vermitteln. Um einen organisatorisch reibungslosen Ablauf beim Einsatz von Besuchshunden zu gewährleisten, ist Folgendes zu berücksichtigen: • Besuchshundeteams müssen eine entsprechende Ausbildung aufweisen. Ein Ausweis, der die Einsatzberechtigung des Mensch-Hunde-Teams bestätigt, ist vor Beginn des Arbeitseinsatzes in der Schule vorzulegen, ebenso der Nachweis über eine entsprechende Haftpflichtversicherung mit erhöhter Deckungssumme und Gültigkeit im Schulbereich sowie ein aktuelles Gesundheitszeugnis des Hundes. • Der Besuch muss mit der Schulleitung abgesprochen sein. Auch die Kolleg/innen sind über den Termin des Hundebesuches zu informieren (Aushang am schwarzen Brett) • Einholen einer schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigen, deren Kinder mit dem Hund arbeiten. • Der Kontakt zwischen Schüler/innen und Hund ist auf behutsame und respektvolle Weise anzubahnen. Im Einsatz ist der Hund, an der Leine, immer unter der Kontrolle des Hundeführers/der Hundeführerin. • Für den Einsatz des Besuchshundes sollten an einem Tag in einer Schule höchstens zwei Unterrichtstunden eingeplant werden, wobei Pausen vorzusehen sind. • Die jeweils unterrichtende Lehrperson ist für den Einsatz eines Besuchshundeteams verantwortlich und nimmt auch währenddessen ihre Aufsichtspflicht wahr. Seite 5 von 5
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