Ausschreibung Rund Roseninsel - am Donnerstag, am 13. Mai 2021 Segel-Club Würmsee Starnberg e.V - manage2sail

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Ausschreibung Rund Roseninsel - am Donnerstag, am 13. Mai 2021 Segel-Club Würmsee Starnberg e.V - manage2sail
Ausschreibung Rund Roseninsel
                              am Donnerstag, am 13. Mai 2021
                             Segel-Club Würmsee Starnberg e.V.
                             Diese Yardstickregatta zählt zur Seemeisterschaft STA

Information zu ggf. vorliegenden Einschränkungen aufgrund Covid-19
Sollten es die aktuellen Vorschriften bzgl. Covid19 erfordern werden die nachfolgenden Einschränkungen
wirksam.
     ➢ Es wird keinerlei Veranstaltung im Rahmen der Regatta im SCW Casino noch auf dem Gelände der
         Bootswerft Rambeck erfolgen.
     ➢ Das SCW Casino ist im Rahmen der jeweils aktuell zulässigen Corona-Beschränkungen für öffentliche
         Gastronomie in Bayern geöffnet. Unser Wirt Harald Emhofer freut sich selbstverständlich über Gäste.
     ➢ Die Anmeldung zur Regatta ist ausschließlich online über Manage2Sail möglich.
     ➢ Der Haftungsausschluss wird mit der Meldung im Manage2Sail anerkannt und kann nicht im SCW Casino
         physisch unterschrieben werden.
     ➢ Im Falle der hier genannten Einschränkungen reduziert sich das Meldegeld pauschal auf 15€ pro
         startendem Boot und muss bis zum Meldeschluss auf dem Konto des SCW eingegangen sein. VR-Bank
         Starnberg IBAN DE72 7009 3200 0002 2749 57
     ➢ Nach der Wettfahrt findet im SCW KEINE Siegerehrung statt. Die Ergebnisse werden ausschließlich in
         Manage2Sail veröffentlicht.
     ➢ Nach der Wettfahrt findet im SCW keine Abendveranstaltung statt da wir im gewohnten Rahmen die
         notwendigen Abstandsregeln nicht einhalten könnten.

Allgemeines:
Die Regatta unterliegt den Regeln wie sie in den „Wettfahrtregeln Segeln“ festgelegt sind, der Bayerischen
Schifffahrtsordnung, den Vorschriften den Zusatzbestimmungen des DSV, den Regeln der Yardstick-Kommission
Starnberger See e.V. (YKSS) und ergänzend den Yardstickregeln des DSV (die beiden letzteren einsehbar unter
www.ykss.de und im Wettfahrtbüro) den Vorschriften dieser Ausschreibung und den Segelanweisungen für
Yardstickregatten am Starnberger See, der Ausschreibung und des Programms ausgetragen. Die
Segelanweisungen bestehen aus den Anweisungen in WR Anhang S, Standard Segelanweisungen, und
ergänzenden Segelanweisungen, die ggf. an der offiziellen Tafel für Bekanntmachungen, aushängen. Das
Wettfahrtkomitee behält sich vor, Änderungen in Programm und Segelanweisungen vorzunehmen und durch
Aushang am „Schwarzen Brett“ bekannt zu geben. Steuermanns- und Mannschaftswechsel sind nur in
besonderen Fällen und mit Genehmigung des Wettfahrtkomitees zulässig. Die Wettfahrtserie kann in eigenen
oder gecharterten Booten gesegelt werden. Es müssen die in der Meldung angegebenen
Unterscheidungsnummern geführt werden. Das Wettfahrtkomitee behält sich vor, Kontrollvermessungen und
Überprüfung der Ausrüstung vorzunehmen. Der Schiffsführer muss entweder einen gültigen DSV-Führerschein,
Jüngstensegelschein, Sportsegelschein oder einen für das Fahrtgebiet vorgeschriebenen oder empfohlenen
amtlichen, auch vom DSV im Auftrage des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
ausgestellten und gültigen Führerschein besitzen. Bei Mitgliedern anderer nationaler Verbände gilt ein
entsprechender Befähigungsnachweis ihres Landes. Jedes Boot muss der Bootsklasse entsprechende Notfall-
und 1. Hilfeausrüstung mit sich führen. In Abänderung von WR 61.1 (a) müssen Boote unter 6m Rumpflänge eine
Protestflagge zeigen!

Revier und Bahnverlauf:
Starnberger See. Start in der Starnberger Bucht gegen Süden. Tonne 1 liegt ein Stück südöstlich der Roseninsel
und ist backbord zu runden. Ziel ist wieder in der Starnberger Bucht, in der östlichen Seehälfte. Wind- und
witterungsbedingt kann das Ziel jedoch in der östlichen Seehälfte nach Süden bis Höhe Berg (maximal Höhe
Votivkapelle) verlegt werden. Alle Steuerleute werden darauf hingewiesen unbedingt Ausschau nach dem
rot/weißen Startschiff des SCW zu halten. Alternativ kann die Wettfahrt durch Setzen der Flagge „S“ auf einem
Boot des Wettfahrtkomitees an der südlichen Bahnmarke beendet werden. (ISAF 32.2)

Teilnehmerlisten:
Werden am Tag der Wettfahrt zwischen 9 und 10 Uhr online auf Manage2Sail veröffentlicht oder auf Nachfrage im
Casino des SCW ausgegeben.

Steuermannsbesprechung: am Tag der Wettfahrt um 09:45 Uhr im SCW Casino.

Startbereitschaft: am Tag der Wettfahrt um 11:00 Uhr. Letzte Startmöglichkeit 15:00 Uhr. Alle Gruppen starten
gemeinsam.

Zeitlimit: Das Zeitlimit beträgt ab dem Startzeitpunkt 4 Stunden, spätestens jedoch 17:30 Uhr
Meldestelle:   Im Internet: www.scw-starnberg.de bzw. Meldung direkt auf manage2sail.com
Kontakt:       regatta@scw-starnberg.de

Meldeschluss: 07.05.2021, Nachmeldungen sind möglich bis Mittwoch 12.05.2021 um 18:00 Uhr

Meldegeld: € 12,00 pro Mannschaftsmitglied. Das Meldegeld muss bis zum Meldeschluss auf das Konto des
SCW eingegangen sein. Bankverbindung: VR-Bank Starnberg IBAN DE72 7009 3200 0002 2749 57
Das Nichterscheinen am Start befreit nicht von der Zahlung des Meldegeldes. Nachmeldegebühr 5€ pro
Mannschaftsmitglied.

Haftung:
Meldungen zur Teilnahme an einer Wettfahrt oder Wettfahrtserie werden unter dem Vorbehalt einer verbindlichen
Erklärung zum unten stehenden Haftungsausschluss, Haftungsbegrenzung und Unterwerfungsklausel
angenommen. Mit der Meldung über Manage2Sail akzeptiert der Steuermann und auch die Mannschaft den
Haftungsausschluss für die Wettfahrtserie. Eine Meldung ohne Anerkennung es Haftungsausschluss ist NICHT
möglich.

Versicherung:
Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von
mindestens 3,5 Millionen € pro Veranstaltung haben. Diese ist auf Anfrage des Veranstalters vorzuglegen.

Yardstickzahlen:
Es werden die Yardstickzahlen STA, ersatzweise die Yardstickzahlen DSV (einsehbar unter www.ykss.de und im
Wettfahrtbüro), verwendet. Bauabweichungen eines Bootes sowie Meldung mit einer falschen Yardstickzahl wird
mit Startverbot, Disqualifikation, Nichtwertung des Regattaergebnisses für die Seemeisterschaft STA und im
Wiederholungsfall Ausschluss aus der Seemeisterschaft STA geahndet.
Jeder Steuermann ist für die korrekte Eintragung der richtigen Yardstickzahl in die Anmeldung selbst
verantwortlich. Eine Meldung ohne Angabe der Yardstickzahl oder mit falscher Yardstickzahl gilt als nicht
abgegeben. Die Wettfahrtleitung ist nicht berechtigt, eigenmächtig von bestehenden Yardstickzahlen STA bzw.
DSV abzuweichen oder selbst Yardstickzahlen zu vergeben.             Eine Spinnaker-Vergütung gem. 5.2 der
Yardstickregeln DSV sowie andere Vergütungen gemäß 3.1 und 3.2 der Yardstickregeln DSV werden nicht
gewährt.

Wertung für die Seemeisterschaft STA:
Gewertet wird die Regatta für den in der Meldung ausgewiesenen Steuermann. Steuermann ist die Person, die
das Boot verantwortlich führt und die während der Regatta auch überwiegend, auf jeden Fall jedoch beim Start,
bei jedem Bojenmanöver und beim Zieldurchgang selbst das Ruder führt.

Preise:
Für jeden Steuermann gibt es als Erinnerungspreis ein traditionelles SCW Rund Roseninsel Brotzeitbrettl. Für die
besten 5 Mannschaften jeder der folgenden Yardstickgruppen gibt es für jedes Mannschaftsmitglied ein
Brotzeitbrettl. Gruppe 1: 107.

Preisverteilung:
Ca. 2 Stunden nach Einlaufen des Startschiffes im Segel-Clubs Würmsee.
Der SCW lädt alle Teilnehmer im Anschluss an die Regatta zum gemütlichen Beisammensein mit Freibier ein.

Kran- und Slipmöglichkeit:
Da der SCW über keinen eigenen Kran verfügt kann nur bei entsprechender Voranmeldung bei der Fa. Rambeck
gegen Gebühr gekrant werden. Für Jollen und andere slipbare Boote besteht eine kostenlose Slipmöglichkeit.
Haftungsausschluss – Haftungsbegrenzung – Unterwerfungsklausel:
Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie
fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der
Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und
den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen
höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der
Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine
Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer, sofern der Veranstalter den Grund für
die Änderung oder Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Eine Haftung des
Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen,
die dem Teilnehmer während oder im Zusammen-hang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein
Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten
entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten
(Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der
Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt
auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters
ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch
die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die
Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie
auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt
worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln der World Sailing inkl. der Zusätze des DSV, die Ordnungsvorschriften
Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der
Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.
Haftungsausschluss
zur Übergabe am Begleitboot. Ersetzt nicht die Meldung zur Regatta unter www.scw-starnberg.de!

Bootsklasse …………............................…Segel-Nr. ………………..……………..Yardstickzahl STA……………..

Steuermann:
Vorname: ……………………………………. Zuname: …………………………………………..……….

Weitere Mannschaftsmitglieder:

Vornamen                      Zunamen                         Verein

……………………………….                 ……………….. ………. ………. ……..…………… Volljährig: Ja/nein

……………………………….                 ……………….. ………. ………. ……..…………… Volljährig: Ja/nein

……………………………….                 ……………….. ………. ………. ……..…………… Volljährig: Ja/nein

Ich als Steuermann bestätige ausdrücklich die Richtigkeit der angegebenen Yardstickzahl und die
Übereinstimmung des Bootes mit dem Yardstickstandard STA bzw. DSV-Standard.

Haftungsausschluss – Haftungsbegrenzung – Unterwerfungsklausel:
Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie
fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der
Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und
den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen
höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der
Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine
Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer, sofern der Veranstalter den Grund für
die Änderung oder Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Eine Haftung des
Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen,
die dem Teilnehmer während oder im Zusammen-hang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein
Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten
entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten
(Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der
Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt
auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters
ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch
die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die
Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie
auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt
worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln der World Sailing inkl. der Zusätze des DSV, die Ordnungsvorschriften
Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der
Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.
Der Haftungsausschluss muss vor dem Start von allen Mannschaftsmitgliedern unterschrieben sein.

……………………..                       ………………………………………………………….
  Datum                                      Unterschrift

Weitere Unterschriften der Mannschaftsmitglieder: …………………………………………………...............………....

…………………………………………………...............………....………………………………………………….............
Start

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