Hygiene- und Infektionsschutzkonzept - Jugendsportnächte Oberhausen
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Hygiene- und Infektionsschutzkonzept Jugendsportnächte Oberhausen Fassung: 13.06.2021
H y g i e n e - u n d I n f e k t i o n s s c h u t z k o n ze p t J u ge n ds po r t n ä c h t e O be r h a u s e n Mit der gültigen Fassung der CoronaSchVO NRW ist in Nordrhein-Westfalen die Durchführung von Indoor-Kontaktsport im Breiten- und Freizeitsport sowie die Durchführung von Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit, in Abhängigkeit der aktuell Inzidenzstufe, gestattet. Die Sportjugend Oberhausen plant die Wiederaufnahme der offenen und integrativen Jugendarbeit in Form der Jugendsportnächte. Hiermit wird dem zuständigen Jugendamt der Stadt Oberhausen und dem Präsidium des Stadtsportbundes Oberhausen e.V. das erforderliche Hygiene- und Infektionsschutzkonzept vorgelegt. Gleichzeitig dient dieses Dokument als Information für alle Teilnehmenden und Übungsleiter:innen. Kontakt Sportjugend im Stadtsportbund Oberhausen e.V. Haus des Sports Sedanstr. 34 46045 Oberhausen Mark Panek Vorsitzender mark.panek@sportjugend-oberhausen.de 0208 825-3126 F a s s u n g: 1 3 . 0 6 . 2 0 2 1 Seite |2
H y g i e n e - u n d I n f e k t i o n s s c h u t z k o n ze p t J u ge n ds po r t n ä c h t e O be r h a u s e n Vorwort Zur Ausarbeitung dieses Konzeptes wurde auf folgenden Referenzen zurückgegriffen: CoronaSchVO NRW, 12. Juni 2021. SchAusnahmV Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Robert Koch Institut Hinweise für die Erstellung eines Infektionsschutzkonzeptes für Sportvereine des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen, 01. Juni 2020. Wegweiser für Vereine des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen, 13. Juli 2020. Muster-Hygiene- und Infektionsschutzkonzept des Pferdesportverbandes Westfalen, 01. Juni 2020. F a s s u n g: 1 3 . 0 6 . 2 0 2 1 Seite |3
H y g i e n e - u n d I n f e k t i o n s s c h u t z k o n ze p t J u ge n ds po r t n ä c h t e O be r h a u s e n Inhaltsverzeichnis 1. Veranstaltungsart, -orte, -zeitraum, Ansprechpartner vor Ort ....................................... 5 2. Durchführung / Einschränkungen in Abhängigkeit der Inzidenz .................................... 5 3. Informationspflicht zum Hygiene- und Infektionsschutz ............................................... 5 3.1. Im Vorfeld ........................................................................................................ 6 3.2. Während der Veranstaltung................................................................................ 6 4. Hygiene-Etikette ...................................................................................................... 6 4.1. Vor und nach der Veranstaltung ......................................................................... 6 4.2. Betreten und Verlassen der Veranstaltung ........................................................... 6 4.3. Während der Veranstaltung................................................................................ 7 4.4. Benutzung von Umkleiden .................................................................................. 7 4.5. Benutzung von Toilettenanlagen und Waschräumen ............................................. 7 5. Erforderliche Konzeptanpassung................................................................................ 7 5.1. Hallenbelegung, -benutzung ............................................................................... 7 5.2. Anzahl der Teilnehmenden ................................................................................. 7 5.3. Hallenzutritt ...................................................................................................... 8 6. Rückverfolgbarkeit ................................................................................................... 8 7. Ausschluss von teilnehmenden Personen ................................................................... 8 8. Zuschauenden und Erziehungsberechtigte.................................................................. 9 9. Verwendung von Sportgeräten .................................................................................. 9 10. Erste-Hilfe ............................................................................................................ 9 11. Reinigungs-, Desinfektions- und Lüftungskonzept .................................................... 9 12. Veröffentlichung von Informationen ....................................................................... 9 F a s s u n g: 1 3 . 0 6 . 2 0 2 1 Seite |4
H y g i e n e - u n d I n f e k t i o n s s c h u t z k o n ze p t J u ge n ds po r t n ä c h t e O be r h a u s e n 1. Veranstaltungsart, -orte, -zeitraum, Ansprechpartner vor Ort Innerhalb der Jugendsportnächte wird ein „offenes“ Sportangebot für Kinder und Jugendliche in drei Oberhausener Sporthallen in Osterfeld und Lirich zur Verfügung gestellt. Die Jugendsportnächte sollen den ursprünglichen Veranstaltungsort und -zeitraum beibehalten. Diese finden regulär freitags von 22:00 bis 24:00 Uhr in den folgenden aufgeführten Sporthallen statt: 3-fach Sporthalle Am Förderturm (Basketball) 1-fach Sporthalle West (Fußball) 2x 3-fach Sporthalle Gesamtschule Osterfeld (Basketball, Völkerball, Fußball, …) Als Ansprechperson vor Ort dienen die anwesenden Übungsleiter:innen. 2. Durchführung / Einschränkungen in Abhängigkeit der Inzidenz Als Richtwert dient dienen die aktuellen Inzidenzstufen der kreisfreien Stadt Oberhausen und des Landes Nordrhein Westfalen. Die Durchführung der Jugendsportnächte ist in Abhängigkeit der Inzidenz wie folgt geplant: Inzidenz Stadt Oberhausen Stufe 2 und höher Stufe 1 Stufe 2 Angebot gemäß Konzept Land NRW Inzidenz und höher Jugendsportnächte mit negativem Testnachweis geschlossen Angebot gemäß Konzept Stufe 1 ohne Testnachweis Alternativ zum negativen Testnachweis sind die Regeln der COVID-19-Schutzmaßnahmen- Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) anzusehen. 3. Informationspflicht zum Hygiene- und Infektionsschutz Alle Teilnehmenden, Übungsleiter:innen und Mitarbeitenden der Sportjugend Oberhausen werden über die geltenden Hygiene- und Infektionsschutzregeln informiert. Dies erfolgt in den folgenden beiden Schritten: F a s s u n g: 1 3 . 0 6 . 2 0 2 1 Seite |5
H y g i e n e - u n d I n f e k t i o n s s c h u t z k o n ze p t J u ge n ds po r t n ä c h t e O be r h a u s e n 3.1. Im Vorfeld Die Teilnehmenden können die gültigen Vorschriften dieses Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes bereits im Vorfeld einsehen. Auf den genauen Ort der Veröffentlichung wird in Kapitel 12 eingegangen. Alle Übungsleiter:innen werden vor der ersten Veranstaltung und bei jeder Änderung dieses Konzeptes schriftlich unterwiesen. 3.2. Während der Veranstaltung An den Veranstaltungsorten wird durch Aushänge auf die Vorschriften hingewiesen. Dieses erfolgt sowohl allgemein als auch raumspezifisch. Dabei sollten wenn möglich allgemein verständliche Piktogramme verwendet werden. Die Übungsleiter:innen sind bei Auffälligkeiten angewiesen auf die Vorschiften des Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes hinzuweisen und stehen als erster Ansprechperson für Fragen zur Verfügung. 4. Hygiene-Etikette Alle Personen werden zur Einhaltung der folgenden Regeln sowie der allgemeinen Hygieneregeln zur Reduzierung der Ansteckungs- und Infektionsgefahr gebeten. 4.1. Vor und nach der Veranstaltung Zur Reduzierung der Kontaktzeit sollte auf eine zu frühe Anreise und Versammlung vor der Sporthalle verzichtet werden. Beim Verlassen ist der Heimweg direkt anzutreten. Ein Höflichkeits-Abstand von 1,5 m zu weiteren Personen wird eingehalten. Auf Körperkontakt ist zu verzichten. Dies gilt auch für Begrüßungs- und Verabschiedungsrituale (bspw. Umarmung, Kuss, Handschlag) Personen die Teilnehmenden vorbeibringen oder abholen, sollten sich nicht in unmittelbarer Nähe der Teilnehmendengruppe bzw. des Einganges aufhalten. 4.2. Betreten und Verlassen der Veranstaltung Ein Mund-Nasenschutz soll getragen werden. Sollten Bescheinigungen erforderlich sein sind diese unaufgefordert vorzuzeigen. Ein Höflichkeits-Abstand von 1,5 m zu weiteren Personen wird eingehalten. Nicht in Fluren und Gängen stehen bleiben. Hände waschen oder desinfizieren. F a s s u n g: 1 3 . 0 6 . 2 0 2 1 Seite |6
H y g i e n e - u n d I n f e k t i o n s s c h u t z k o n ze p t J u ge n ds po r t n ä c h t e O be r h a u s e n 4.3. Während der Veranstaltung Während des Sportbetriebes ist das Tragen eines Mund-Nasenschutzes nicht erforderlich. Alle Teilnehmenden nutzt ausschließlich die eigenen Getränke, Kleidung und Handtücher. Der Körperkontakt sollte auf ein erforderliches Minimum reduziert werden und auf einen Höflichkeits-Abstand von 1,5 m (besonders in Pausen) geachtet werden. Einhaltung der Hust- und Niesetikette (Armbeuge und nicht in Richtung weiterer Personen). Anschließendes waschen oder desinfizieren der Hände. 4.4. Benutzung von Umkleiden Wenn möglich wird um eine An- und Abreise in Sportkleidung gebeten. Die Nutzungsdauer ist auf ein erforderliches Minimum zu reduzieren. Der Höflichkeits-Abstand ist einzuhalten. 4.5. Benutzung von Toilettenanlagen und Waschräumen Die Nutzungsdauer ist auf ein erforderliches Minimum zu reduzieren. 5. Erforderliche Konzeptanpassung Die Durchführung des bisherigen offenen Konzepts der Kinder und Jugendarbeit in den Jugendsportnächte ist in der aktuellen Situation nicht möglich. Aus diesem Grund sind folgende Anpassungen zur Reduzierung der Infektionsgefahr erforderlich. 5.1. Hallenbelegung, -benutzung Von den unter Kapitel 1 genannten Veranstaltungsorten sind zwei Sporthallen als Mehrfachhallen ausgewiesen. Zur Optimierung der Luftzirkulation sollten diese Hallen im Ganzen verwendet und nicht abgetrennt werden. Sämtliche Material und Personalräume sind wenn möglich verschlossen zu halten und dürfen ausschließlich vom Übungsleiter betreten werden. 5.2. Anzahl der Teilnehmenden Die Anzahl der Teilnehmenden ist auf 30 Personen pro Halle zu beschränken. Dabei werden die Sporthallten der Gesamtschule Osterfeld als zwei getrennte Hallen angesehen. F a s s u n g: 1 3 . 0 6 . 2 0 2 1 Seite |7
H y g i e n e - u n d I n f e k t i o n s s c h u t z k o n ze p t J u ge n ds po r t n ä c h t e O be r h a u s e n 5.3. Hallenzutritt Der Zutritt ist auf die in diesem Hygiene- und Infektionsschutzkonzept beschriebene Personen zu begrenzen. Zur Vermeidung eines zusätzlichen Zutrittes ist die Eingangstür von außen verschlossen zu halten (bspw. Verwendung der Schlossfalle). Dabei ist zu beachten, dass die Tür von innen geöffnet werden kann (Fluchtweg). Der Einlass erfolgt zu Beginn der Einheit oder nach Signalgebung (bspw. Schelle, Telefonanruf, Nachricht) ausschließlich durch die Übungsleiter:innen oder einer befugten Person. 6. Rückverfolgbarkeit Gemäß § 8 CoronaSchVO NRW sind zu Beginn jeder Jugendsportnacht folgende personenbezogene Kontaktdaten, mit dem Einverständnis von jedem Teilnehmenden, zu erheben: Name, Adresse und Telefonnummer oder E-Mail Adresse. Durch die geringe Veranstaltungszeit wird auf eine zeitliche Notation der Anwesenheit verzichtet. Die Daten werden von der Sportjugend Oberhausen oder deren Übungsleiter für 4 Wochen datenschutzkonform aufbewahrt und im Anschluss vernichtet. Ein Zutritt zum Veranstaltungsgelände ohne Zustimmung zur Speicherung der Daten zu diesem Zweck ist nicht erlaubt. Die Anwesenheit der Übungsleiter:innen und weite Mitarbeitenden der Sportjugend Oberhausen wird zusätzlich dokumentiert. Dabei ist die Sportjugend Oberhausen berechtigt, diese Informationen auf Verlangen der Behörden auszuhändigen. Die personenbezogenen Daten der anwesenden Übungsleiter:innen werden aus der Mitarbeitendenliste entnommen und nicht jedes Mal einzeln erhoben. Diese werden vor der ersten Maßnahme abgeglichen. Die Übungsleiter:innen sind verpflichtet Änderungen vor der Durchführung einer Maßnahme der Sportjugend Oberhausen mitzuteilen. 7. Ausschluss von teilnehmenden Personen Allen Personen mit Krankheitssymptomen ist die Teilnahme und das Betreten des Veranstaltungsgelände untersagt. Zusätzlich dürfen Übungsleiter:innen und Mitarbeitenden der Sportjugend Oberhausen mit dem Hausrecht die Teilnahme an der Veranstaltung versagen. Dies gilt besonders bei mangelnder Einhaltung der Vorgaben des Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes, sowie der fehlenden Zustimmung zur Erhebung und Speicherung der Kontaktdaten. F a s s u n g: 1 3 . 0 6 . 2 0 2 1 Seite |8
H y g i e n e - u n d I n f e k t i o n s s c h u t z k o n ze p t J u ge n ds po r t n ä c h t e O be r h a u s e n 8. Zuschauenden und Erziehungsberechtigte Zuschauende sind innerhalb der Jugendsportnächte nicht zugelassen. Auf Grund der Veranstaltungszeit (siehe Kapitel 1) und des Konzepts der Jugendsportnächte sind diese grundlegend nicht für minderjährige Teilnehmenden unter 14 Jahren geplant. Der Aufenthalt von Erziehungsberechtigten ist aus diesem Grund nicht zwingend erforderlich und deswegen innerhalb der Sporthallen nicht zugelassen. Eine erforderliche Betreuungsperson darf sich unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen in der Halle aufhalten, wir jedoch im Rahmen dieses Konzeptes als teilnehmende Person gewertet. 9. Verwendung von Sportgeräten Die Verwendung von Sportgeräten ist auf ein erforderliches Minimum zu reduzieren. 10. Erste-Hilfe Im Falle einer Verletzung sind die verletzte Person und die erst-helfende Person angehalten ein Mund-Nasenschutz zu tragen. Zusätzlich sind unsere Übungsleiter:innen angehalten die Erste-Hilfe Maßnahme so kontaktlos wie möglich zu gestalten und sich an den aktuellen Empfehlungen der Hilfsorganisationen (bspw. Deutsches Rotes Kreuz) zu orientieren. 11. Reinigungs-, Desinfektions- und Lüftungskonzept Die Reinigung der Räumlichkeiten sowie die Ausstattung mit hygienischen Artikeln erfolgt nach dem Schreiben der Stadt Oberhausen vom 13. Mai 2020 durch die OGM GmbH. Zusätzlich stellt die Sportjugend Oberhausen den Übungsleiter:innen Handdesinfektionsmittel zur Verfügung. Für eine optimierte Luftverteilung und -erneuerung wird die Sporthalle soweit wie möglich belüftet. Dazu sind bevorzugt die Fenster und Oberlichter zu verwenden. Geöffnete Türen sind zur Vermeidung und vor fremdem Zutritt zu bewachen. 12. Veröffentlichung von Informationen Die Sportjugend Oberhausen veröffentlicht alle aktuellen Informationen bezüglich der Jugendsportnächte sowie das gültige Hygiene- und Infektionsschutzkonzept auf ihrer Webseite. F a s s u n g: 1 3 . 0 6 . 2 0 2 1 Seite |9
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