Hygiene- und Infektionsschutzkonzept - Jugendsportnächte Oberhausen

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Hygiene- und

                Infektionsschutzkonzept
                      Jugendsportnächte Oberhausen

Fassung: 13.06.2021
H y g i e n e - u n d I n f e k t i o n s s c h u t z k o n ze p t J u ge n ds po r t n ä c h t e O be r h a u s e n

Mit der gültigen Fassung der CoronaSchVO NRW ist in Nordrhein-Westfalen die Durchführung
von Indoor-Kontaktsport im Breiten- und Freizeitsport sowie die Durchführung von Angeboten
der Kinder- und Jugendarbeit, in Abhängigkeit der aktuell Inzidenzstufe, gestattet.

Die Sportjugend Oberhausen plant die Wiederaufnahme der offenen und integrativen
Jugendarbeit in Form der Jugendsportnächte. Hiermit wird dem zuständigen Jugendamt der
Stadt Oberhausen und dem Präsidium des Stadtsportbundes Oberhausen e.V. das erforderliche
Hygiene- und Infektionsschutzkonzept vorgelegt. Gleichzeitig dient dieses Dokument als
Information für alle Teilnehmenden und Übungsleiter:innen.

Kontakt
Sportjugend im Stadtsportbund Oberhausen e.V.
Haus des Sports
Sedanstr. 34
46045 Oberhausen

Mark Panek
Vorsitzender
mark.panek@sportjugend-oberhausen.de
0208 825-3126

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Vorwort
Zur Ausarbeitung dieses Konzeptes wurde auf folgenden Referenzen zurückgegriffen:

          CoronaSchVO NRW, 12. Juni 2021.
          SchAusnahmV
          Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
          Robert Koch Institut
          Hinweise für die Erstellung eines Infektionsschutzkonzeptes für Sportvereine des
           Landessportbundes Nordrhein-Westfalen, 01. Juni 2020.
          Wegweiser für Vereine des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen, 13. Juli 2020.
          Muster-Hygiene- und Infektionsschutzkonzept des Pferdesportverbandes Westfalen,
           01. Juni 2020.

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Inhaltsverzeichnis
1.     Veranstaltungsart, -orte, -zeitraum, Ansprechpartner vor Ort ....................................... 5

2.     Durchführung / Einschränkungen in Abhängigkeit der Inzidenz .................................... 5

3.     Informationspflicht zum Hygiene- und Infektionsschutz ............................................... 5

     3.1.      Im Vorfeld ........................................................................................................ 6

     3.2.      Während der Veranstaltung................................................................................ 6

4.     Hygiene-Etikette ...................................................................................................... 6

     4.1.      Vor und nach der Veranstaltung ......................................................................... 6

     4.2.      Betreten und Verlassen der Veranstaltung ........................................................... 6

     4.3.      Während der Veranstaltung................................................................................ 7

     4.4.      Benutzung von Umkleiden .................................................................................. 7

     4.5.      Benutzung von Toilettenanlagen und Waschräumen ............................................. 7

5.     Erforderliche Konzeptanpassung................................................................................ 7

     5.1.      Hallenbelegung, -benutzung ............................................................................... 7

     5.2.      Anzahl der Teilnehmenden ................................................................................. 7

     5.3.      Hallenzutritt ...................................................................................................... 8

6.     Rückverfolgbarkeit ................................................................................................... 8

7.     Ausschluss von teilnehmenden Personen ................................................................... 8

8.     Zuschauenden und Erziehungsberechtigte.................................................................. 9

9.     Verwendung von Sportgeräten .................................................................................. 9

10.         Erste-Hilfe ............................................................................................................ 9

11.         Reinigungs-, Desinfektions- und Lüftungskonzept .................................................... 9

12.         Veröffentlichung von Informationen ....................................................................... 9

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1. Veranstaltungsart, -orte, -zeitraum, Ansprechpartner vor Ort
Innerhalb der Jugendsportnächte wird ein „offenes“ Sportangebot für Kinder und Jugendliche
in drei Oberhausener Sporthallen in Osterfeld und Lirich zur Verfügung gestellt.

Die         Jugendsportnächte             sollen      den      ursprünglichen             Veranstaltungsort             und      -zeitraum
beibehalten. Diese finden regulär freitags von 22:00 bis 24:00 Uhr in den folgenden
aufgeführten Sporthallen statt:

                3-fach Sporthalle Am Förderturm (Basketball)
                1-fach Sporthalle West (Fußball)
                2x 3-fach Sporthalle Gesamtschule Osterfeld (Basketball, Völkerball, Fußball, …)

Als Ansprechperson vor Ort dienen die anwesenden Übungsleiter:innen.

2. Durchführung / Einschränkungen in Abhängigkeit der Inzidenz
Als Richtwert dient dienen die aktuellen Inzidenzstufen der kreisfreien Stadt Oberhausen und
des Landes Nordrhein Westfalen.

Die Durchführung der Jugendsportnächte ist in Abhängigkeit der Inzidenz wie folgt geplant:

                                                                  Inzidenz Stadt Oberhausen
                                                Stufe 2 und höher                                              Stufe 1
                        Stufe 2                                                                   Angebot gemäß Konzept
            Land NRW
 Inzidenz

                       und höher                 Jugendsportnächte                              mit negativem Testnachweis
                                                      geschlossen                                 Angebot gemäß Konzept
                        Stufe 1
                                                                                                      ohne Testnachweis

Alternativ zum negativen Testnachweis sind die Regeln der COVID-19-Schutzmaßnahmen-
Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) anzusehen.

3. Informationspflicht zum Hygiene- und Infektionsschutz
Alle Teilnehmenden, Übungsleiter:innen und Mitarbeitenden der Sportjugend Oberhausen
werden über die geltenden Hygiene- und Infektionsschutzregeln informiert. Dies erfolgt in den
folgenden beiden Schritten:

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3.1.       Im Vorfeld
Die       Teilnehmenden                können          die       gültigen         Vorschriften           dieses         Hygiene-          und
Infektionsschutzkonzeptes bereits im Vorfeld einsehen. Auf den genauen Ort der
Veröffentlichung wird in Kapitel 12 eingegangen.

Alle Übungsleiter:innen werden vor der ersten Veranstaltung und bei jeder Änderung dieses
Konzeptes schriftlich unterwiesen.

3.2.       Während der Veranstaltung
An den Veranstaltungsorten wird durch Aushänge auf die Vorschriften hingewiesen. Dieses
erfolgt sowohl allgemein als auch raumspezifisch. Dabei sollten wenn möglich allgemein
verständliche Piktogramme verwendet werden.

Die Übungsleiter:innen sind bei Auffälligkeiten angewiesen auf die Vorschiften des Hygiene-
und Infektionsschutzkonzeptes hinzuweisen und stehen als erster Ansprechperson für Fragen
zur Verfügung.

4. Hygiene-Etikette
Alle Personen werden zur Einhaltung der folgenden Regeln sowie der allgemeinen
Hygieneregeln zur Reduzierung der Ansteckungs- und Infektionsgefahr gebeten.

4.1.       Vor und nach der Veranstaltung
          Zur Reduzierung der Kontaktzeit sollte auf eine zu frühe Anreise und Versammlung vor
           der Sporthalle verzichtet werden.
          Beim Verlassen ist der Heimweg direkt anzutreten.
          Ein Höflichkeits-Abstand von 1,5 m zu weiteren Personen wird eingehalten.
          Auf Körperkontakt ist zu verzichten. Dies gilt auch für Begrüßungs- und
           Verabschiedungsrituale (bspw. Umarmung, Kuss, Handschlag)
          Personen die Teilnehmenden vorbeibringen oder abholen, sollten sich nicht in
           unmittelbarer Nähe der Teilnehmendengruppe bzw. des Einganges aufhalten.

4.2.       Betreten und Verlassen der Veranstaltung
          Ein Mund-Nasenschutz soll getragen werden.
          Sollten Bescheinigungen erforderlich sein sind diese unaufgefordert vorzuzeigen.
          Ein Höflichkeits-Abstand von 1,5 m zu weiteren Personen wird eingehalten.
          Nicht in Fluren und Gängen stehen bleiben.
          Hände waschen oder desinfizieren.

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4.3.       Während der Veranstaltung
          Während des Sportbetriebes ist das Tragen eines Mund-Nasenschutzes nicht
           erforderlich.
          Alle Teilnehmenden nutzt ausschließlich die eigenen Getränke, Kleidung und
           Handtücher.
          Der Körperkontakt sollte auf ein erforderliches Minimum reduziert werden und auf
           einen Höflichkeits-Abstand von 1,5 m (besonders in Pausen) geachtet werden.
          Einhaltung der Hust- und Niesetikette (Armbeuge und nicht in Richtung weiterer
           Personen). Anschließendes waschen oder desinfizieren der Hände.

4.4.       Benutzung von Umkleiden
          Wenn möglich wird um eine An- und Abreise in Sportkleidung gebeten.
          Die Nutzungsdauer ist auf ein erforderliches Minimum zu reduzieren.
          Der Höflichkeits-Abstand ist einzuhalten.

4.5.       Benutzung von Toilettenanlagen und Waschräumen
          Die Nutzungsdauer ist auf ein erforderliches Minimum zu reduzieren.

5. Erforderliche Konzeptanpassung
Die Durchführung des bisherigen offenen Konzepts der Kinder und Jugendarbeit in den
Jugendsportnächte ist in der aktuellen Situation nicht möglich. Aus diesem Grund sind folgende
Anpassungen zur Reduzierung der Infektionsgefahr erforderlich.

5.1.       Hallenbelegung, -benutzung
Von den unter Kapitel 1 genannten Veranstaltungsorten sind zwei Sporthallen als
Mehrfachhallen ausgewiesen. Zur Optimierung der Luftzirkulation sollten diese Hallen im
Ganzen verwendet und nicht abgetrennt werden.

Sämtliche Material und Personalräume sind wenn möglich verschlossen zu halten und dürfen
ausschließlich vom Übungsleiter betreten werden.

5.2.       Anzahl der Teilnehmenden
Die Anzahl der Teilnehmenden ist auf 30 Personen pro Halle zu beschränken. Dabei werden
die Sporthallten der Gesamtschule Osterfeld als zwei getrennte Hallen angesehen.

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5.3.       Hallenzutritt
Der Zutritt ist auf die in diesem Hygiene- und Infektionsschutzkonzept beschriebene Personen
zu begrenzen.

Zur Vermeidung eines zusätzlichen Zutrittes ist die Eingangstür von außen verschlossen zu
halten (bspw. Verwendung der Schlossfalle). Dabei ist zu beachten, dass die Tür von innen
geöffnet werden kann (Fluchtweg). Der Einlass erfolgt zu Beginn der Einheit oder nach
Signalgebung              (bspw.        Schelle,         Telefonanruf,           Nachricht)          ausschließlich           durch        die
Übungsleiter:innen oder einer befugten Person.

6. Rückverfolgbarkeit
Gemäß § 8 CoronaSchVO NRW sind zu Beginn jeder Jugendsportnacht folgende
personenbezogene Kontaktdaten, mit dem Einverständnis von jedem Teilnehmenden, zu
erheben: Name, Adresse und Telefonnummer oder E-Mail Adresse. Durch die geringe
Veranstaltungszeit wird auf eine zeitliche Notation der Anwesenheit verzichtet.

Die Daten werden von der Sportjugend Oberhausen oder deren Übungsleiter für 4 Wochen
datenschutzkonform                   aufbewahrt           und       im      Anschluss          vernichtet.         Ein      Zutritt       zum
Veranstaltungsgelände ohne Zustimmung zur Speicherung der Daten zu diesem Zweck ist nicht
erlaubt.

Die Anwesenheit der Übungsleiter:innen und weite Mitarbeitenden der Sportjugend
Oberhausen wird zusätzlich dokumentiert.

Dabei ist die Sportjugend Oberhausen berechtigt, diese Informationen auf Verlangen der
Behörden auszuhändigen. Die personenbezogenen Daten der anwesenden Übungsleiter:innen
werden aus der Mitarbeitendenliste entnommen und nicht jedes Mal einzeln erhoben. Diese
werden vor der ersten Maßnahme abgeglichen. Die Übungsleiter:innen sind verpflichtet
Änderungen vor der Durchführung einer Maßnahme der Sportjugend Oberhausen mitzuteilen.

7. Ausschluss von teilnehmenden Personen
Allen Personen mit Krankheitssymptomen ist die Teilnahme und das Betreten des
Veranstaltungsgelände untersagt.

Zusätzlich dürfen Übungsleiter:innen und Mitarbeitenden der Sportjugend Oberhausen mit
dem Hausrecht die Teilnahme an der Veranstaltung versagen. Dies gilt besonders bei
mangelnder Einhaltung der Vorgaben des Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes, sowie der
fehlenden Zustimmung zur Erhebung und Speicherung der Kontaktdaten.

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8. Zuschauenden und Erziehungsberechtigte
Zuschauende sind innerhalb der Jugendsportnächte nicht zugelassen. Auf Grund der
Veranstaltungszeit (siehe Kapitel 1) und des Konzepts der Jugendsportnächte sind diese
grundlegend nicht für minderjährige Teilnehmenden unter 14 Jahren geplant. Der Aufenthalt
von Erziehungsberechtigten ist aus diesem Grund nicht zwingend erforderlich und deswegen
innerhalb der Sporthallen nicht zugelassen. Eine erforderliche Betreuungsperson darf sich
unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen in der Halle aufhalten, wir jedoch im Rahmen dieses
Konzeptes als teilnehmende Person gewertet.

9. Verwendung von Sportgeräten
Die Verwendung von Sportgeräten ist auf ein erforderliches Minimum zu reduzieren.

10. Erste-Hilfe
Im Falle einer Verletzung sind die verletzte Person und die erst-helfende Person angehalten
ein Mund-Nasenschutz zu tragen. Zusätzlich sind unsere Übungsleiter:innen angehalten die
Erste-Hilfe Maßnahme so kontaktlos wie möglich zu gestalten und sich an den aktuellen
Empfehlungen der Hilfsorganisationen (bspw. Deutsches Rotes Kreuz) zu orientieren.

11. Reinigungs-, Desinfektions- und Lüftungskonzept
Die Reinigung der Räumlichkeiten sowie die Ausstattung mit hygienischen Artikeln erfolgt nach
dem Schreiben der Stadt Oberhausen vom 13. Mai 2020 durch die OGM GmbH.

Zusätzlich stellt die Sportjugend Oberhausen den Übungsleiter:innen Handdesinfektionsmittel
zur Verfügung.

Für eine optimierte Luftverteilung und -erneuerung wird die Sporthalle soweit wie möglich
belüftet. Dazu sind bevorzugt die Fenster und Oberlichter zu verwenden. Geöffnete Türen sind
zur Vermeidung und vor fremdem Zutritt zu bewachen.

12. Veröffentlichung von Informationen
Die Sportjugend Oberhausen veröffentlicht alle aktuellen Informationen bezüglich der
Jugendsportnächte sowie das gültige Hygiene- und Infektionsschutzkonzept auf ihrer
Webseite.

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