Teilnahmebedingungen zum "Veranstalter - Sea Life"-Gewinnspiel

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Teilnahmebedingungen zum „Veranstalter - Sea Life“-Gewinnspiel

§ 1 Gewinnspiel, Teilnahme

   1. Dieses Gewinnspiel wird von der Merlin Entertainments Group Deutschland GmbH
      und der KiK24 e-Commerce GmbH, Siemensstr. 21, 59199 Bönen (gemeinsam
      nachfolgend als Veranstalter bezeichnet) veranstaltet. Die Teilnahme ist kostenlos
      und unabhängig von dem Erwerb von Waren. Mit der Teilnahme an diesem
      Gewinnspiel akzeptiert der Benutzer diese Teilnahmebedingungen. Die Teilnahme
      am Gewinnspiel ist freiwillig. Ein Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.
   2. Teilnahmeberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Deutschland die bei der
      Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind.
   3. Eine Person nimmt am Gewinnspiel teil, indem Sie sich über www.kik.de, m.kik.de
      oder www.facebook.com/kik.de vom 15.04.2014 bis zum 12.05.2014 anmeldet.
   4. Jedem Teilnehmer ist nur die einmalige Teilnahme gestattet d.h. auch je
      teilnehmenden Haushalt ist immer nur ein Gewinn möglich. Der Teilnehmer ist für
      die Richtigkeit seiner Angaben, insbesondere seiner E-Mail-Adresse, selbst
      verantwortlich.
   5. Der Veranstalter behält sich ferner das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen auch
      unangekündigt zu ändern. Sollte eine wesentliche Anpassung der
      Vertragsbedingungen anstehen, werden die bestehenden Teilnehmer per E-Mail über
      diese Anpassung vorab informiert.
   6. Die Gewinner werden unter allen Gewinnspiel-Teilnehmern (Anmeldung im
      Gewinnspielzeitraum erforderlich), im Losverfahren ermittelt.
   7. Der Teilnahmeschluss ist am 12.05.2014. Der Veranstalter behält sich vor, den
      Teilnahmeschluss unangekündigt zu verlängern.

§ 2 Gewinnbeschreibung

      1. Unter allen Teilnehmern verlost der Veranstalter eine Hai-Eier-Leihgabe. Dem
         Gewinner des Hai-Ei Gewinnspiels werden die Hai-Eier nach Hause gebracht. Die
         Unterstützung des Veranstalters beinhaltet:
                a. Lieferung der Hai-Eier an den/die Gewinner/in
                b. Betreuung durch Aquaristen während des gesamten Zeitraums
                c. Bereitstellung eines geeigneten Aquariums inkl. des notwendigen
                    Equipments für das Aquarium, sowie auch Lieferung des Wassers für
                    das Aquarium
                d. Abholung der geschlüpften Haie
      2. Es handelt sich um einen temporären Gewinn.

Teilnahmebedingungen zum „Veranstalter – Sea Life“-Gewinnspiel
Stand 25.03.2014                                                                 Seite 1
3. Der Gewinner trägt die entstehenden Stromkosten für den Betrieb einer
         Stabheizung und einer Umwälzpumpe.
      4. Der Gewinn ist eine Leihgabe vom Veranstalter und darf weder verkauft noch
          weiter verliehen werden.
      5. Der Auf- und Abbau des Aquariums, erfolgt ausschließlich durch Veranstalter bzw.
         durch Mitarbeiter des zuständigen SEA LIFE Centre.
      6. Nach dem Schlüpfen des Hais/der Haie ist der Gewinner verpflichtet den
         Veranstalter darüber zu informieren. Das Aquarium inkl. Hai/Haie wird/werden
         anschließend wieder vom Veranstalter beim Gewinner abgeholt.
      7. Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann nicht abgetreten werden.
          Eine Barauszahlung der Gewinne oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist nicht
          möglich.
      8. Der im Rahmen des Gewinnspiels als Preis präsentierte Gegenstand ist nicht
          zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch, insb. können
          Abweichungen hinsichtlich der Farbe o.ä. bestehen. Ist die Übermittlung bzw.
          Vergabe des Gewinns nicht oder nur unter unzumutbaren Umständen möglich
          oder der ursprüngliche Gewinn in der präsentierten Ausführung nicht mehr
          lieferbar, so erhält der Gewinner einen gleich- oder höherwertigen Ersatz.

§ 3 Datenschutz

   1. Durch die Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden,
      dass der Veranstalter die Daten der Anmeldung zur Abwicklung und evtl.
      Preisvergabe speichert und zum Zweck der Gewinnabwicklung an beteiligte
      Kooperationspartner übermittelt, welche die Personenangaben ebenso für die Dauer
      des Gewinnspiels speichern dürfen. Dem Teilnehmer steht es frei, jederzeit durch
      Widerruf an gewinnspiel@kik-textilien.de die Einwilligung in die Speicherung
      aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten.
   2. Der Veranstalter beachtet die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz.
   3. Alle erfassten Daten unterliegen hohen Sicherheitsstandards (z.B. SSL-
      Verschlüsselung), die einen unbefugten Zugriff verhindern und eine missbräuchliche
      Verwendung unterbinden. Die Daten werden ausschließlich zur Ermittlung der
      Gewinner und nicht für andere Zwecke, insbesondere nicht zur weiteren
      Werbezwecken verwendet.
   4. Die IP-Adresse wird getrennt von Ihren persönlichen Daten verarbeitet. Somit ist eine
      Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen.

Teilnahmebedingungen zum „Veranstalter – Sea Life“-Gewinnspiel
Stand 25.03.2014                                                                    Seite 2
§ 4 Ausschluss vom Gewinnspiel

   1. Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, insbesondere bei einer
      Mehrfachteilnahme, sowie im Falle der Angabe unwahrer Personenangaben behält
      sich der Veranstalter das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen.
   2. Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen
      oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls
      können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert
      werden.
   3. Mitarbeiter der KiK24 e-Commerce GmbH, der KiK Textilien und Non-Food GmbH,
      der ISA GmbH, der Sea Life Deutschland GmbH, Sea Life Konstanz GmbH und andere
      Merlin Entertainments Group Unternehmen sowie deren Familienangehörige sind
      von der Teilnahme ausgeschlossen.

§5 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

   1. Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne
      Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von
      dieser Möglichkeit macht der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus
      technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Fehler in der Hard- und/oder
      Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des
      Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung
      durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann der Veranstalter von
      dieser Person den entstandenen ersetzt verlangen.
   2. Der Veranstalter behält sich ferner das Recht vor, das Gewinnspiel ganz oder
      zeitweise auszusetzen, wenn Schwierigkeiten auftreten, die die Integrität des
      Gewinnspiels gefährden.

§6 Gewinnermittlung

   1. Der Gewinner des Preises wird unter allen Teilnehmern des Gewinnspiels durch den
      Veranstalter im Losverfahren ermittelt.
   2. Der Gewinner wird nach erfolgter Ziehung per E-Mail vom Veranstalter über den
      Gewinn informiert. Der Gewinner teilt daraufhin dem Veranstalter die postalische
      Anschrift mit. Die Gewinnübergabe sowie der Aufbau vor Ort erfolgt persönlich durch
      den Veranstalter oder ein von ihm beauftragtes Unternehmen an die vom
      Teilnehmer angegebene Anschrift.

Teilnahmebedingungen zum „Veranstalter – Sea Life“-Gewinnspiel
Stand 25.03.2014                                                                  Seite 3
3. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von zwei Wochen nach dem Absenden der
      Benachrichtigungs-E-Mail, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird
      gegebenenfalls per Los ein neuer Gewinner ermittelt.
   4. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns
      nicht innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Benachrichtigung über den
      Gewinn aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann.

§ 7 Haftung

   1. Der Veranstalter haftet im Fall von Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach
      Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der
      Veranstalter nur, wenn eine solche Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die
      Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (sog. Kardinalspflicht).
      Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalspflicht ist die Haftung beschränkt
      auf den typischerweise und vorhersehbaren Schaden.
   2. Von vorstehendem unberührt bleibt die Haftung für Schäden an Leben, Körper und
      Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung vom
      Veranstalter, deren gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Das
      Gleiche gilt für Schäden, die vom Produkthaftungsgesetz umfasst werden oder auf
      arglistigem Verhalten vom Veranstalter beruhen.
   3. Ereignisse höherer Gewalt, allgemeine Versorgungsschwierigkeiten, Störungen bei
      Verkehrsunternehmen, Streiks, Betriebs- und sonstige vom Veranstalter nicht zu
      vertretende Störungen beim Veranstalter oder deren Lieferanten oder deren
      Kooperationspartner sowie deren Folgen befreien den Veranstalter für die Dauer der
      Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht.

§ 8 Newsletter

   1. Sollte der Teilnehmer auch den Bezug des KiK Newsletters wünschen, so willigt er in
      den Bezug von Werbung der folgenden Firmen ein: KiK Textilien und Non-Food
      GmbH, KiK24 e-Commerce GmbH und KiKfoto powered by ORWO Net GmbH.
   2. Der Bezug des Newsletters ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an dem
      Gewinnspiel.

Teilnahmebedingungen zum „Veranstalter – Sea Life“-Gewinnspiel
Stand 25.03.2014                                                                       Seite 4
§ 9 Sonstiges

   1. Diese Promotion steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise
      von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der von Ihnen
      bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook, sondern der Veranstalter.
   2. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
   3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
   4. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die
      Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen
      Bestimmung soll eine solche gelten, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten
      kommt und wirksam ist. Entsprechendes gilt bei Lücken.

Teilnahmebedingungen zum „Veranstalter – Sea Life“-Gewinnspiel
Stand 25.03.2014                                                                 Seite 5
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