Teilnahmebedingungen zum "Veranstalter - Sea Life"-Gewinnspiel
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Teilnahmebedingungen zum „Veranstalter - Sea Life“-Gewinnspiel § 1 Gewinnspiel, Teilnahme 1. Dieses Gewinnspiel wird von der Merlin Entertainments Group Deutschland GmbH und der KiK24 e-Commerce GmbH, Siemensstr. 21, 59199 Bönen (gemeinsam nachfolgend als Veranstalter bezeichnet) veranstaltet. Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig von dem Erwerb von Waren. Mit der Teilnahme an diesem Gewinnspiel akzeptiert der Benutzer diese Teilnahmebedingungen. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist freiwillig. Ein Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 2. Teilnahmeberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Deutschland die bei der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind. 3. Eine Person nimmt am Gewinnspiel teil, indem Sie sich über www.kik.de, m.kik.de oder www.facebook.com/kik.de vom 15.04.2014 bis zum 12.05.2014 anmeldet. 4. Jedem Teilnehmer ist nur die einmalige Teilnahme gestattet d.h. auch je teilnehmenden Haushalt ist immer nur ein Gewinn möglich. Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit seiner Angaben, insbesondere seiner E-Mail-Adresse, selbst verantwortlich. 5. Der Veranstalter behält sich ferner das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen auch unangekündigt zu ändern. Sollte eine wesentliche Anpassung der Vertragsbedingungen anstehen, werden die bestehenden Teilnehmer per E-Mail über diese Anpassung vorab informiert. 6. Die Gewinner werden unter allen Gewinnspiel-Teilnehmern (Anmeldung im Gewinnspielzeitraum erforderlich), im Losverfahren ermittelt. 7. Der Teilnahmeschluss ist am 12.05.2014. Der Veranstalter behält sich vor, den Teilnahmeschluss unangekündigt zu verlängern. § 2 Gewinnbeschreibung 1. Unter allen Teilnehmern verlost der Veranstalter eine Hai-Eier-Leihgabe. Dem Gewinner des Hai-Ei Gewinnspiels werden die Hai-Eier nach Hause gebracht. Die Unterstützung des Veranstalters beinhaltet: a. Lieferung der Hai-Eier an den/die Gewinner/in b. Betreuung durch Aquaristen während des gesamten Zeitraums c. Bereitstellung eines geeigneten Aquariums inkl. des notwendigen Equipments für das Aquarium, sowie auch Lieferung des Wassers für das Aquarium d. Abholung der geschlüpften Haie 2. Es handelt sich um einen temporären Gewinn. Teilnahmebedingungen zum „Veranstalter – Sea Life“-Gewinnspiel Stand 25.03.2014 Seite 1
3. Der Gewinner trägt die entstehenden Stromkosten für den Betrieb einer Stabheizung und einer Umwälzpumpe. 4. Der Gewinn ist eine Leihgabe vom Veranstalter und darf weder verkauft noch weiter verliehen werden. 5. Der Auf- und Abbau des Aquariums, erfolgt ausschließlich durch Veranstalter bzw. durch Mitarbeiter des zuständigen SEA LIFE Centre. 6. Nach dem Schlüpfen des Hais/der Haie ist der Gewinner verpflichtet den Veranstalter darüber zu informieren. Das Aquarium inkl. Hai/Haie wird/werden anschließend wieder vom Veranstalter beim Gewinner abgeholt. 7. Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann nicht abgetreten werden. Eine Barauszahlung der Gewinne oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist nicht möglich. 8. Der im Rahmen des Gewinnspiels als Preis präsentierte Gegenstand ist nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch, insb. können Abweichungen hinsichtlich der Farbe o.ä. bestehen. Ist die Übermittlung bzw. Vergabe des Gewinns nicht oder nur unter unzumutbaren Umständen möglich oder der ursprüngliche Gewinn in der präsentierten Ausführung nicht mehr lieferbar, so erhält der Gewinner einen gleich- oder höherwertigen Ersatz. § 3 Datenschutz 1. Durch die Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass der Veranstalter die Daten der Anmeldung zur Abwicklung und evtl. Preisvergabe speichert und zum Zweck der Gewinnabwicklung an beteiligte Kooperationspartner übermittelt, welche die Personenangaben ebenso für die Dauer des Gewinnspiels speichern dürfen. Dem Teilnehmer steht es frei, jederzeit durch Widerruf an gewinnspiel@kik-textilien.de die Einwilligung in die Speicherung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten. 2. Der Veranstalter beachtet die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. 3. Alle erfassten Daten unterliegen hohen Sicherheitsstandards (z.B. SSL- Verschlüsselung), die einen unbefugten Zugriff verhindern und eine missbräuchliche Verwendung unterbinden. Die Daten werden ausschließlich zur Ermittlung der Gewinner und nicht für andere Zwecke, insbesondere nicht zur weiteren Werbezwecken verwendet. 4. Die IP-Adresse wird getrennt von Ihren persönlichen Daten verarbeitet. Somit ist eine Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen. Teilnahmebedingungen zum „Veranstalter – Sea Life“-Gewinnspiel Stand 25.03.2014 Seite 2
§ 4 Ausschluss vom Gewinnspiel 1. Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, insbesondere bei einer Mehrfachteilnahme, sowie im Falle der Angabe unwahrer Personenangaben behält sich der Veranstalter das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen. 2. Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden. 3. Mitarbeiter der KiK24 e-Commerce GmbH, der KiK Textilien und Non-Food GmbH, der ISA GmbH, der Sea Life Deutschland GmbH, Sea Life Konstanz GmbH und andere Merlin Entertainments Group Unternehmen sowie deren Familienangehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. §5 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels 1. Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann der Veranstalter von dieser Person den entstandenen ersetzt verlangen. 2. Der Veranstalter behält sich ferner das Recht vor, das Gewinnspiel ganz oder zeitweise auszusetzen, wenn Schwierigkeiten auftreten, die die Integrität des Gewinnspiels gefährden. §6 Gewinnermittlung 1. Der Gewinner des Preises wird unter allen Teilnehmern des Gewinnspiels durch den Veranstalter im Losverfahren ermittelt. 2. Der Gewinner wird nach erfolgter Ziehung per E-Mail vom Veranstalter über den Gewinn informiert. Der Gewinner teilt daraufhin dem Veranstalter die postalische Anschrift mit. Die Gewinnübergabe sowie der Aufbau vor Ort erfolgt persönlich durch den Veranstalter oder ein von ihm beauftragtes Unternehmen an die vom Teilnehmer angegebene Anschrift. Teilnahmebedingungen zum „Veranstalter – Sea Life“-Gewinnspiel Stand 25.03.2014 Seite 3
3. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von zwei Wochen nach dem Absenden der Benachrichtigungs-E-Mail, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird gegebenenfalls per Los ein neuer Gewinner ermittelt. 4. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann. § 7 Haftung 1. Der Veranstalter haftet im Fall von Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur, wenn eine solche Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (sog. Kardinalspflicht). Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalspflicht ist die Haftung beschränkt auf den typischerweise und vorhersehbaren Schaden. 2. Von vorstehendem unberührt bleibt die Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung vom Veranstalter, deren gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Das Gleiche gilt für Schäden, die vom Produkthaftungsgesetz umfasst werden oder auf arglistigem Verhalten vom Veranstalter beruhen. 3. Ereignisse höherer Gewalt, allgemeine Versorgungsschwierigkeiten, Störungen bei Verkehrsunternehmen, Streiks, Betriebs- und sonstige vom Veranstalter nicht zu vertretende Störungen beim Veranstalter oder deren Lieferanten oder deren Kooperationspartner sowie deren Folgen befreien den Veranstalter für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht. § 8 Newsletter 1. Sollte der Teilnehmer auch den Bezug des KiK Newsletters wünschen, so willigt er in den Bezug von Werbung der folgenden Firmen ein: KiK Textilien und Non-Food GmbH, KiK24 e-Commerce GmbH und KiKfoto powered by ORWO Net GmbH. 2. Der Bezug des Newsletters ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an dem Gewinnspiel. Teilnahmebedingungen zum „Veranstalter – Sea Life“-Gewinnspiel Stand 25.03.2014 Seite 4
§ 9 Sonstiges 1. Diese Promotion steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der von Ihnen bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook, sondern der Veranstalter. 2. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine solche gelten, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt und wirksam ist. Entsprechendes gilt bei Lücken. Teilnahmebedingungen zum „Veranstalter – Sea Life“-Gewinnspiel Stand 25.03.2014 Seite 5
Sie können auch lesen