BAD SASSENDORF CLASSIC 5. SEPTEMBER 2020 - WESTFALEN KLASSIK 4. INT. ADAC
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
H R E I B U N G A U S S C S S I C N D O R F C L A D S A S S E 22. BA M B E R 2 0 2 0 5. S E P T E 4. INT. ADAC WESTFALEN 22. BAD SASSENDORF CLASSIC n! KLASSIK ne au st … kommen & 3. - 5. September 2020 5. September 2020 6. September 2020
�ad �assendo�f Salz für alle Sinne Abschalten bei einem Besuch in der Börde-Therme, Kraft tanken bei einem Spaziergang durch den Kurpark, tief durchatmen am neuen Erlebnis-Gradierwerk – Wohlbefinden und Gesundheit stehen im Mittelpunkt eines Aufenthalts in Bad Sassendorf. In den letzten zwei Jahren hat sich viel getan. Kurpark schen, physikalischen und chemischen Bedingungen und und Therme erstrahlen in neuem Glanz. Einzigartig ist Eigenschaften des Salzes und der Solevorkommen in das neue Erlebnis-Gradierwerk. Auf zwei Ebenen kann der Region, über die Geschichte der Salzgewinnung und die gesunde salzhaltige Luft inhaliert und von der des Salzhandels entlang des Hellwegs führt. Über den SONNEN TERRASSE ein Blick über den Kurpark genos- „Kristall“ gelangen sie in die alltagsbezogene Welt und sen werden. Rund um das Gradierwerk sind barriere- erfahren mehr über die Wirkungen des Salzes im Körper freie Wege und neue Blumenbeete entstanden, die im und zur Entwicklung des Kurortes Bad Sassendorf. Frühjahr 2020 ihre volle Pracht zeigen werden. Neue Der hübsche Ort mit TYPISCH WESTFÄLISCHEN FACH- Neben den vielfältigen Wellness- und Präventionsange- LIEBLINGSPLÄTZE , z. B. entlang des Bachlaufs der Rose- WERKBAUTEN bietet außerdem viele kleine, meist boten ist Bad Sassendorf ein deutschlandweit anerkann- nau laden zum Verweilen und Genießen ein. Fit im Kur- inhabergeführte Geschäfte sowie gemütliche Cafés und ter Rehabilitationsstandort. Die Schwerpunkte liegen park, Yoga am Gradierwerk und die neue Adventure-Golf- Restaurants zum Bummeln, Einkaufen und Verweilen. in der Orthopädie. Als zentrale Gesundheitseinrichtung Anlage (ab Sommer 2020) sorgen für aktive Unterhaltung. Direkt an die Fußgängerzone schließt sich der 30 HEK- bietet das Diagnose- und Therapiezentrum ein breites Zu Erholung und Entspannung lädt außerdem die BÖRDE- TAR GROSSE KURPARK an. Spektrum. Neben moderner Technik und Ausstattung THERME BAD SASSENDORF ein. Mit ihrer facettenrei- spielen auch die natürlichen Heilmittel des Ortes – Sole Rund um den Zentralort bieten gut beschilderte Rad- und chen, von der Natursole gespeisten Bade- und Saunaland- und Moor – nach wie vor eine wichtige Rolle. Wanderwege beste Möglichkeiten, die fruchtbare und schaft, der Meersalzgrotte und zahlreichen Beauty- und landschaftlich reizvolle Hellweg-Börde und die Ortsteile Wellness-Angeboten ist sie eine der beliebtesten Wohl- der Gemeinde zu erkunden und das meist ohne anstren- fühloasen in der Region. Für Sauna-Gäste wurden im Gra- gende Steigungen. Viele der Strecken sind auch für dierwerk eine Sauna, ein Ruheraum und eine Sonnenter- Inline-Skater geeignet. Der NordicAktiv-Park lädt zum rasse eingebaut. Die konzentrierte Sole vom Gradierwerk Walken und Nordic Walken ein. speist außerdem das neue Schwebebecken der Therme, mit einem Auftrieb fast wie im Toten Meer. Ganzjährig bietet Bad Sassendorf ein abwechslungs- Bereits seit beinahe tausend Jahren spielt Salz in Bad reiches Veranstaltungsprogramm. Sassendorf eine bedeutende Rolle. Bis 1952 wurde aus den Solequellen das einst so kostbare „weiße Gold“ gewonnen. Doch noch wertvoller ist heute das Salz- Einige Höhepunkte 2020* sind: Wasser-Gemisch, die Sole, selbst. Seit Mitte des 19. ROSENGARTENFEST (6. und 7. Juni) Jahrhunderts wird sie für die Gesundheit eingesetzt. So SÄLZERMARKT (11. und 12. Juli) können die Gäste noch heute in der Sole baden oder die HANDWERKER- UND BAUERNMARKT (29. und 30. Aug.) Sole mit ihren wertvollen Mineralstoffen inhalieren. INT. ADAC WESTFALEN KLASSIK (3. bis 6. September) HERBSTMARKT (10. und 11. Oktober) Auskünfte: Der Geschichte von Sole und Salz am Hellweg widmet Gäste-Information Bad Sassendorf WEIHNACHTSDORF (19. Nov. bis 20. Dez., je Do. bis So.) sich das Erlebnismuseum WESTFÄLISCHE SALZWELTEN. Kaiserstraße 14, 59505 Bad Sassendorf Auf drei Ebenen und rund 900 m² Fläche tauchen die * sofern Durchführung möglich ist/Corona; Telefon 02921 - 943 3456 Besucher ein in eine Geschichte, die von den geologi- Infos unter www.badsassendorf.de info@badsassendorf.de, www.badsassendorf.de
22. BAD SASSENDORF CLASSIC 22. ADAC Bad Sassendorf Classic n! ne au st … kommen & Ausschreibung der Tourensportlichen Oldtimerfahrt Die Veranstaltung wurde vom ADAC Westfalen unter der Reg.-Nr. S2020-0029 registriert und sportrechtlich genehmigt. I. Zeitplan II. Organisation 09. März 2020 Verfügbarkeit der Ausschreibung II.1.) Veranstalter - Veranstaltungsbüro 27. Juli 2020 1. Nennungsschluss Veranstalter ist der ADAC Westfalen e.V. - Projektbüro - 08. August 2020 2. Nennungsschluss c/o Markus KAPPELHOFF / Hannah RUSCHEWEYH Freie-Vogel-Straße 393 10. August 2020 Versand Nennungsbestätigung D-44269 Dortmund, Deutschland Diese ist bei der Dokumentenabname Telefon +49 (0) 231 / 54 99-252 vorzulegen. Telefon mobil +49 (0) 151 62862257 (Kappelhoff) Samstag Telefon mobil +49 (0) 170 3165163 (Ruscheweyh) 5. September 2020 E-Mail westfalen-klassik@wfa.adac.de Internet www.adac-westfalen-klassik ab 07:00 Uhr Eintreffen der Teilnehmer Die Fahrzeuge werden auf dem dafür II.2.) Offizielle der Veranstaltung vorgesehenen Stellplatz abgestellt. Evtl. Zugfahrzeuge und Anhänger Organisationsleitung werden auf Anweisung abgestellt. Vorstand Sport ADAC Westfalen: Jürgen HIEKE Vorstand Ortsclubs ADAC Westfalen: Klaus HASENPUSCH ab 07:30 Uhr Kleines Frühstück im Festzelt Vorstand Touristik ADAC Westfalen: Thomas FRISSE ADAC Westfalen: Bernhard P. JÜHE ab 07:00 Uhr Dokumentenabnahme und Ausgabe der Fahrtunterlagen im Festzelt. Fahrtleiter: Dennis JÜHE, Warstein Technische Abnahme Stellv. Fahrtleiter: Hermann GÄRTNER, Schwerte Die Technische Abnahme findet nach erfolgreicher Dokumentenabnahme im Dokumentenabnahme: Kurpark statt. Hans-Georg FILZEK, Dortmund Andrea GÄRTNER, Schwerte 08:45 Uhr Fahrerbesprechung im Festzelt An dieser sollte mindestens 1 Team- Kontrolle der Fahrzeuge: N.N. Mitglied teilnehmen. Schiedsgericht / Sportkommissar: 09:25 Uhr Nennungsschluss Mannschaften Michael SCHLÜTER ab 09:31 Uhr Start des 1. Fahrzeugs Fahrerverbindungsmann: 1. Etappe Hans-Udo WECKHEUER, Oelde 10:30 Uhr Ende Dokumentenabnahme Presse: Anne-Sophie BARREAU, ADAC Westfalen Ende Technische Abnahme ab ca. 13:00 Uhr Mittagsrast - Pause III. Beschreibung ab ca. 14:00 Uhr Re-Start 1. Fahrzeug Die Veranstaltung wird nach folgenden Bestimmungen durch- 2. Etappe geführt: ab ca. 17:30 Uhr Eintreffen der Fahrzeuge im Kurpark • Bestimmungen dieser Ausschreibung einschließlich Bad Sassendorf evtl. noch zu erlassener Durchführungsbestimmungen • Rahmenausschreibung ADAC Westfalen Meisterschaft ca. 18:45 Uhr Aushang der Ergebnisse 2020 Oldtimersport • Rahmenausschreibung (wenn eingeschrieben) ca. 19:15 Uhr Siegerehrung im ADAC Festzelt ADAC Oldtimer-Cup Westfalen-Lippe • Straßenverkehrsordnung der Bundesrepublik Die offizielle Aushangtafel befindet sich am 5. September 2020 Deutschland (StVO) im ADAC Festzelt im Kurpark.
22. BAD SASSENDORF CLASSIC 22. ADAC Bad Sassendorf Classic n! ne au st … kommen & Ausschreibung der Tourensportlichen Oldtimerfahrt • Straßenverkehrszulassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland (StVZO) (gültig für Fahrzeuge mit deutscher Teilnehmer der Klasse Y können nicht den Gesamtsieger Zulassung) stellen. Klassen mit weniger als 3 Teilnehmern werden mit der • Anti-Doping-Bestimmungen des DOSB und der NADA nächst höheren Klasse zusammengelegt. • Auflagen der Genehmigungsbehörden Es handelt sich um eine tourensportliche Oldtimerfahrt über VI. Mannschaften ca. 210 km aufgeteilt in zwei Etappen. Aufgabenstellung ohne besondere Anforderungen (Roadbook mit Chinesenzeichen). Es können Mannschaften, bestehend aus drei oder vier Fahr- Gleichmäßigkeitsprüfungen mit einem Schnitt von max. 36 zeugen, gebildet werden. km/h. Gewertet werden in der Mannschaft die drei Fahrzeuge mit Gewertet werden das Auffinden der Strecke und die gleichmä- den geringsten Strafpunkten. ßige Fahrweise. Bei dieser Veranstaltung kommt es nicht auf das Erzielen von Höchstgeschwindigkeiten an. Karten sind nicht erforderlich. Gefahren wird nach Strecken- VII. Nennungen buch (Roadbook) und Wegeskizzen mit Streckenangaben (Chinesenzeichen) Jedes Team, das an der Veranstaltung teilnehmen möchte, muss das beigefügte Nennformular ordnungsgemäß ausgefüllt an das Veranstaltungsbüro absenden. IV. Teilnehmer Die Nennung muss bis spätestens zum 8. August 2020 beim Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die im Besitz eines Füh- Veranstalter vorliegen. Dieses gilt auch für alle eingeschriebe- rerscheines für das an den Start gebrachte Fahrzeug ist. nen Teilnehmer der verschiedenen Cups/Pokale usw. Das Mindestalter für den Beifahrer beträgt 14 Jahre. Eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, bezogen Zur evtl. Veröffentlichung im Programmheft bitte der Nennung auf die Veranstaltung, ist bei der Dokumentenabnahme vorzu- eine Bilddatei des Fahrzeugs in druckfähiger Qualität beilegen. legen. Die Angaben über die Beifahrer können bis zur Dokumenten- abnahme nachgereicht werden. Jedes Fahrzeug sollte mit einem Fahrer und einem Beifahrer besetzt sein. In der tourensportlichen Kategorie sind weitere Die Gesamtzahl der Teilnehmer ist aus organisatorischen Mitfahrer zugelassen, sofern diese die Zahl der vorhandenen Gründen auf ca. 100 begrenzt. Deshalb bitte frühzeitig anmel- und im Fahrzeugschein eingetragenen Sitzplätze nicht über- den und gleichzeitig Nenngeld anweisen. steigt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eine Nennung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. V. Zugelassene Fahrzeuge und Wertung der Erfolge VIII. Nenngeld Tourensportliche Oldtimerfahrt für Automobile Die Nenngelder sind wie folgt festgelegt (Fahrer und Beifahrer): Die Erfolge werden gewertet für • ADAC-Oldtimer-Cup Westfalen-Lippe (Kl. A-H) VIII.1.) Einzelnennung • ADAC Westfalen Meisterschaft Oldtimersport (Kl. A-H) • ADAC Sportabzeichen bis zum 06. Juli 2020 120,00 € gem. deren besonderen Bestimmungen VIII.2.) Einzelnennung Klasse A – Ancestor bis Baujahr 1904 Klasse B – Veteran ab Baujahr 1905 - 1918 bis zum 8. August 2020 140,00 € Klasse C – Vintage ab Baujahr 1919 - 1930 Klasse D – Post Vintage ab Baujahr 1931 - 1945 Das Nenngeld beinhaltet: Klasse E – Post War ab Baujahr 1946 - 1960 • 2 Rallyeschilder Klasse F – Classic ab Baujahr 1961 - 1970 • 2 Programmhefte Klasse G ab Baujahr 1971 - 1980 • Fahrtunterlagen /Streckenbuch Klasse H ab Baujahr 1981 - 1990 • kleines Frühstück Klasse Y – Youngtimer ab Baujahr 1991 - 2000 • Mittagessen mit Getränken • 1 Metall-Plakette für das Team Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen (nur „07..“) können teilneh- • Begrüßungsgetränk im Ziel men, wenn das Fahrzeug im Hinblick auf die Verkehrssicher- • Pokale für Fahrer und Beifahrer (30%) heit dem Stand der Technik bei der Erstzulassung und den Zulassungsvoraussetzungen entspricht.
22. BAD SASSENDORF CLASSIC 22. ADAC Bad Sassendorf Classic n! ne au st … kommen & Ausschreibung der Tourensportlichen Oldtimerfahrt VIII.3.) Zusätzliche Nenngelder X.3.) Verantwortlichkeit, Änderung der Ausschreibung, Ab- sage der Veranstaltung • jeder weitere Mitfahrer 40,00 € (incl. Mittagessen) Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Kraftfahrzeug-Eigentümer • Kind bis zum Alter von 14 Jahren 10,00 € und Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung • Mannschaftsnennung 50,00 € teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwor- • zusätzliche Metallplakette 15,00 € tung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahr- • Teilnahme am Festabend AWK u. BSC im Kongresszentrum zeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss Bad Sassendorf (incl. Speisen und Getränke, Programm) nach dieser Ausschreibung vereinbart ist. je Person 60,00 € Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden VIII.4.) Zusätzliche Metallplakette angeordneten, erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die gesamte Veranstaltung oder ein- Eine zusätzliche Plakette kann gegen eine Gebühr von 15 € zelne Streckenabschnitte abzusagen, falls dies durch außeror- erworben werden. Dieses muss auf dem Nennformular ver- dentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadens- merkt werden. ersatzpflicht zu übernehmen. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgenommen. Das Nenngeld (Summe aus VIII.1. bis VIII.4.) ist auf das Kon- to IBAN:DE85 4408 0050 0181 7590 03, BIC: DRESDEFF440 X.4.) Änderungen und Ergänzungen der Ausschreibung unter dem Kennwort „BSC 2020“ zu überweisen. Bitte eine Kopie der Überweisung der Nennung beifügen. Die Bestimmungen dieser Ausschreibung können je nach Er- Nennungen ohne Nenngeld oder die vorgenannte Kopie wer- fordernissen abgeändert oder ergänzt werden. den nicht bearbeitet. Jede Änderung oder Zusatzbestimmung wird mittels einer Ausführungsbestimmung (Bulletin) herausgegeben, die dann Nenngeld ist Reugeld und wird nur zurückerstattet: Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung ist. a) an Kandidaten, deren Nennung abgelehnt wurde b) wenn die Veranstaltung nicht stattfindet X.5.) Auslegung der Ausschreibung c) in bewiesenen Härtefällen, bis zum Nennungsschluss, unter Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr von 25,00 €. Verbindliche Auskünfte über die Veranstaltung erteilt nur die Fahrtleitung. Sie legt die Ausschreibung aus. Der Sportkom- missar ist in Entscheidungsfragen zuständig. IX. Nennungsbestätigung X.6.) Umweltschutz Nennungsbestätigungen werden ab 10. August 2020 an die Teilnehmer versandt. Eine Zulassung zum Start erfolgt nur bei Die teilnehmenden Teams sind für die Vermeidung der Verun- Vorlage der Nennungsbestätigung bei der Dokumentenabnah- reinigung von Böden und Wasser durch ihr Fahrzeug verant- me. wortlich. Die Nutzung von Ölbindematten beim Abstellen der Fahrzeuge ist verpflichtend. Desweiteren sind unnötige Lärm- und sonstige Umweltbelästigungen zu vermeiden. X. Haftungsausschluss - Versicherung X.1.) Gefährdungshaftung, leichte Fahrlässigkeit – siehe XI. Pflichten der Teilnehmer Verzichtserklärung Nennformular. XI.1.) Startreihenfolge – Rallyeschild X.2.) Freistellung von Ansprüchen des Fahrzeugeigners Der Start erfolgt in Reihenfolge der Startnummer, die niedrigs- Sofern die Fahrer/Beifahrer nicht selbst Eigentümer des ein- te Nummer startet zuerst. zusetzenden Fahrzeuges sind, haben sie dafür zu sorgen, dass der Fahrzeugeigentümer die auf dem Nennungsformular Der Veranstalter händigt jedem Team 2 Rallyeschilder aus. gedruckte Haftungsverzichtserklärung abgibt. Für den Fall, Diese müssen vor der Technischen Abnahme vorn und hinten, dass die Erklärung entgegen dieser Verpflichtung nicht vom senkrecht und quer am Fahrzeug und während der gesamten Fahrzeugeigentümer unterzeichnet wurde, stellen Fahrer/Bei- Veranstaltung gut sichtbar angebracht sein. fahrer alle im Haftungsausschluss genannten Personen und Stellen von jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers Die Rallyeschilder dürfen auf keinen Fall, auch nicht teilweise, frei, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schaden- das amtliche Kennzeichen verdecken. Wird im Verlauf der Ver- verursachung. Diese Freistellungserklärung bezieht sich bei anstaltung festgestellt, dass ein Rallyeschild fehlt, erhält der Ansprüchen gegen die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer Teilnehmer 20 Strafsekunden. und Beifahrer), deren Helfer, Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, der eigene Bewerber, Fahrer, Beifahrer und eigene XI.2.) Bordkarten Helfer aus Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstal- tung insgesamt entstehen. Bei der Dokumentenabnahme erhält jedes Team die Bordkarte, auf der die Fahrzeiten zwischen den Kontrollen angegeben sind.
22. BAD SASSENDORF CLASSIC 22. ADAC Bad Sassendorf Classic n! ne au st … kommen & Ausschreibung der Tourensportlichen Oldtimerfahrt Jedes/r Team/Teilnehmer ist für seine Bordkarte allein verant- Es ist bei Strafe des Wertungsverlustes untersagt, die Fahr- wortlich. zeuge abzuschleppen, zu transportieren oder schieben zu las- sen ausgenommen, um sie wieder auf die Straße zu bringen Die Bordkarte muss auf Verlangen jederzeit vorweisbar sein; oder um die Straße frei zu machen. besonders an den Durchfahrtskontrollen (DK) muss diese von Desgleichen ist den Teams unter Androhung einer Strafe durch einem der Fahrer vorgelegt werden, um mit einem Eintrag ver- den Sportkommissar bis hin zum Wertungsausschluss unter- sehen zu werden. sagt: • Konkurrenten mutwillig zu blockieren oder beim Überholen Jegliche Berichtigung oder Änderung in der Bordkarte führt zu behindern zum Wertungsverlust, es sei denn, sie wurde von einem zu- • sich unsportlich aufzuführen. ständigen Sportwart bestätigt. Alle mit der Unterstützung des Teams befassten Personen sind Wird die Bordkarte den Sportwarten nicht an jeder Kontrolle den Anordnungen der Fahrtleitung und der von ihr eingesetz- (Zeit- und /oder Durchfahrtskontrolle) oder am Ziel ausgehän- ten Sportwarte ebenso unterworfen wie Bewerber und Fahrer. digt, so kann dies zum Wertungsverlust führen. Die Bewerber sind für das Verhalten dieser Personen während der Veranstaltung voll verantwortlich. Die Teams sind alleine für das Vorweisen der Bordkarte an den verschiedenen Kontrollen und für die Richtigkeit der Einträge verantwortlich. Daher ist es Aufgabe der Teams, ihre Bordkarte XI.4.) Werbung zur richtigen Zeit den Sportwarten vorzulegen und zu kontrol- lieren, dass die Eintragung der Zeit korrekt erfolgte. Den Bewerbern ist das Anbringen jeglicher Art von Werbung an ihren Fahrzeugen unter folgender Voraussetzung gestattet: Der Sportwart der Kontrollstelle ist alleine berechtigt, die Zei- Sie muss nach den gesetzlichen Bestimmungen der Bundes- ten in die Bordkarte per Hand einzutragen. republik Deutschland sein. Jede Abweichung zwischen der Zeiteintragung auf der Bord- a) sie darf nicht anstößig sein karte und der Eintragung auf den offiziellen Veranstaltungs- unterlagen wird durch den Sportkommissar untersucht und b) sie darf nicht an den für die Rallyeschilder vorgesehenen endgültig entschieden. Stellen angebracht sein c) sie darf die Sicht der Fahrer durch die Scheiben nicht be- XI.3.) Verkehrsregeln hindern. Während der gesamten Veranstaltung müssen die Fahrer die Die Werbefläche auf den Rallyeschildern ist für die Veranstal- Straßenverkehrsordnung der Bundesrepublik Deutschland terwerbung reserviert. Diese Werbung ist verbindlich und kann strikt einhalten. Jeder Teilnehmer, der gegen diese Bestim- von den Bewerbern nicht abgelehnt werden. mungen verstößt, wird wie folgt bestraft: a) 1. Verstoß = 50 Strafpunkte XII. Ablauf der Veranstaltung b) 2. Verstoß = 100 Strafpunkte Die geltenden Verkehrsvorschriften (StVO) sind unter allen Umständen einzuhalten. Jeder Verstoß gegen diese sowie die c) 3. Verstoß = Wertungsausschluss Beteiligung an einem Verkehrsunfall können ohne Rücksicht auf die Schuldfrage zum Wertungsausschluss der betroffenen d) Geschwindigkeits-Übertretungen um mehr als 50 %, un- Teilnehmer führen. abhängig von anderen Verstößen = Wertungsausschluss. Bei Verstoß gegen die Verkehrsbestimmungen muss der Poli- Die Streckenführung sowie die Lage der Zeitkontrollen (ZK) zeibeamte, der den Verstoß festgestellt hat, den Betroffenen werden durch die Bordkarten und das Streckenbuch vorge- auf dieselbe Art und Weise informieren wie normale Verkehrs- schrieben. teilnehmer. Beschließt die Polizei den betroffenen Fahrer nicht anzuhalten, kann sie den Veranstalter auffordern, die in dieser Die Bordkarte 1 wird am Ende der 1. Etappe einbehalten. Die Ausschreibung festgelegten Strafen zu verhängen, vorausge- Start-Zeit für die 2. Etappe wird in die Bordkarte 2 eingetragen setzt, dass: und ist verbindlich. d 1.) die Mitteilung über die Ordnungswidrigkeit vor Aushang der Ergebnisse auf offiziellem Weg schriftlich beim Veranstal- XII.1.) Start ter eingegangen ist Die exakten Startzeiten werden durch Aushang gemäß Zeit- d 2. ) die Angaben hinreichend sind, um den betroffenen Fah- plan veröffentlicht. rer sowie Ort und Uhrzeit zweifelsfrei feststellen zu können Jedes Team, das aus eigener Schuld verspätet am Start der d 3.) der Sachverhalt keine andere Auslegung zulässt. Veranstaltung oder einer Etappe erscheint, wird für jede ange-
22. BAD SASSENDORF CLASSIC 22. ADAC Bad Sassendorf Classic n! ne au st … kommen & Ausschreibung der Tourensportlichen Oldtimerfahrt fangene Minute Verspätung mit einer Zeitstrafe von 1 Minute Das Ende der Kontrollzone wird ca. 50 m weiter durch ein = 1 Strafpunkt bestraft. Jedes Team, das mit mehr als 15 Minu- Schild auf beigem Untergrund mit drei schwarzen Diagonal- ten Verspätung eintrifft, wird zum Start nicht mehr zugelassen. streifen angezeigt. Da die Teams 10 Minuten zur Verfügung haben, innerhalb derer sie am Start der Veranstaltung, einer Etappe oder einer Alle Kontrollzonen (d.h. sämtliche Zonen, die zwischen dem Sektion erscheinen müssen, wird ihnen, wenn sie innerhalb ersten gelben Schild und dem letzten beigem Schild mit 3 dieser 10 Minuten erscheinen, die tatsächliche Startzeit auf Diagonalstreifen liegen) gelten als Parc Fermé. der Bordkarte eingetragen. Innerhalb dieser Kontrollzonen darf nicht angehalten werden Der Mindestabstand zwischen den Teams muss dabei ein- und der Aufenthalt darf nicht länger dauern als für die Durch- gehalten werden. führung der Kontrolle erforderlich ist. Die Teams sind verpflichtet, sich ihre Durchfahrt an sämtlichen Es ist bei Strafe des Wertungsverlustes streng verboten: in der Bordkarte aufgeführten Kontrollen in der richtigen Rei- henfolge bescheinigen zu lassen. a) in eine Kontrollzone aus einer anderen Fahrtrichtung als der für die Rallye vorgesehenen einzufahren Die Sollzeit für das Zurücklegen der Distanz zwischen zwei Zeitkontrollen ist in der Bordkarte angegeben. b) erneutes Durchfahren oder Einfahren in eine Kontrollzone nach Abstempelung der Bordkarte. Die Einhaltung der Sollzeit Stunden und Minuten werden stets folgendermaßen angege- liegt allein in der Verantwortung der Teams, die die offizielle ben: 00:01 – 24:00 Uhr, wobei nur die abgelaufenen Minuten Uhr am Kontrolltisch einsehen können. Die Sportwarte an den gezählt werden. Kontrollen dürfen ihnen keine Auskunft über die Soll-Stempel- zeit geben. Während der gesamten Dauer der Veranstaltung entspricht die offizielle Veranstalterzeit der gesetzlichen Normalzeit der Die Kontrollstellen sind ab 15 Minuten vor der Soll-Ankunfts- physikalisch technischen Bundesanstalt in Deutschland. zeit des ersten Fahrzeuges geöffnet. An Zeitkontrollen (ZK) ist keine Vorzeit erlaubt (evtl. Ausnah- XII.2.) Durchfahrtskontrollen (DK) megenehmigung durch Bulletin). Vorbehaltlich einer gegen- teiligen Entscheidung der Fahrtleitung stellen sie ihre Tätigkeit Die Durchfahrtskontrollen innerhalb der Veranstaltung wer- 30 Minuten nach der Soll-Ankunftszeit des letzten Fahrzeuges den den Teilnehmern bekannt gegeben. Diese müssen in der ein. richtigen Reihenfolge nach dem Streckenbuch bzw. der Auf- gabenstellung angefahren werden. Eintragungen sind auf der Die Teams sind verpflichtet, den Anweisungen des jeweils Bordkarte in der richtigen Reihenfolge vorzunehmen. verantwortlichen Sportwartes an den Kontrollstellen Folge zu leisten. Missachtung der Anweisungen kann nach Ermessen XII.3.) Streckenbuch des Sportkommissars zur Bestrafung bis zum Wertungsaus- schluss führen. Alle Teams erhalten ein Streckenbuch (Roadbook), das die einzuhaltende Strecke genau beschreibt. Verbindlich für die Streckenführung sind ausschließlich die Aufgabenstellungen XII.6.) Gleichmäßigkeitsprüfungen (GLP) des Streckenbuches. Die Gleichmäßigkeitsprüfungen (GLP) sind von den Teil- XII.4.) Streckensperrungen nehmern mit einer vorgeschriebenen Schnittgeschwindigkeit (km/h) bzw. mit einer vorgeschriebenen Sollzeit (Sekunden) zu Bei Streckensperrungen durch Baustellen oder sonstige Grün- durchfahren. Der Start zu einer GLP sowie die Erfassung der de ist die gesperrte Strecke zu umfahren und durch kürzest- Durchfahrtszeiten (Ziel) erfolgt mittels Lichtschranken / Schläu- mögliche Umfahrung auf die vorgegebene Strecke zurückzu- che auf mindestens 1/10 Sekunde genau. Einige Gleichmä- kehren. Zeitgutschriften erhalten die Teilnehmer hierfür nicht ßigkeitsprüfungen (GLP) werden nicht für den öffentlichen vergütet. Straßenverkehr gesperrt! XII.5.) Kontrollen – Allgemeine Bestimmungen Die Start- und Zielkontrollen der Gleichmäßigkeitsprüfungen (GLP) werden mit Kontrollstellenschildern gekennzeichnet. Durchfahrts (DK) - und Zeit (ZK) - Kontrollen werden mittels Der Beginn einer Kontrollzone ist durch ein „gelbes Hinweis- Kontrollschildern gekennzeichnet. schild“ angezeigt. Der Standort des Kontrollpostens ist durch ein „rotes Hinweisschild“ gekennzeichnet. Das Ende einer An den Zeitkontrollen (ZK) befindet sich zusätzlich eine Kontrollzone ist durch ein „beiges Hinweisschild“ markiert. Kontrollzone. Der Beginn der Kontrollzone ist durch ein Hin- Die Kontrollstellen werden 30 Minuten vor der theoretischen weisschild auf gelbem Grund angezeigt. In einer Entfernung Ankunftszeit des ersten Fahrzeugs geöffnet, und 30 Minuten von ca. 25 m ist der Standort des Kontrollpostens durch ein nach der theoretischen Ankunftszeit des letzten Fahrzeugs gleiches Zeichen auf rotem Grund gekennzeichnet. geschlossen.
22. BAD SASSENDORF CLASSIC 22. ADAC Bad Sassendorf Classic n! ne au st … kommen & Ausschreibung der Tourensportlichen Oldtimerfahrt Alle Fahrer, Beifahrer, Mitfahrer sind verpflichtet, den Anwei- kehrsvorschriften, Kennzeichnung der Fahrzeuge, Ölbindemat- sungen der Sportwarte an den Kontrollstellen Folge zu leisten. te usw.) Start einer GLP XIV. Wertung - Preise - Einsprüche Der Start zu einer GLP erfolgt stehend, mit laufendem Motor XIV.1.) Wertung und mit einem Abstand von in der Regel 1 Minute zwischen den Fahrzeugen. Gewertet wird nach Strafpunkten. Sieger in den Klassen sind die Teilnehmer mit der geringsten Strafpunktzahl. Nach Erteilung des Startsignals hat der Teilnehmer/ das Fahrzeug unverzüglich zu starten und den Startplatz für den Wertung: nächsten Teilnehmer/ das nächste Fahrzeug freizumachen. a) pro ausgelassene, vorgeholte, nachgeholte Sollte das Ziel einer GLP gleichzeitig Start der nächsten GLP oder zuviel notierte/gestempelte DK = 5 Strafpunkte sein, hat der Start rollend zu erfolgen. b) Auslassen einer ZK = 50 Strafpunkte c) max. Zeitüberschreitung pro Etappe Ziel einer GLP bis 30 Minuten strafpunktfrei d) Abweichen von der Sollzeit der GLP Das Ziel einer GLP ist ab dem gelben Zielflaggenschild pro 1/100 sec. = 0,01 Strafpunkte rollend zu durchfahren. Ein Anhalten bzw. das Stehenbleiben e) Maximalpunkte an einer GLP = 5 Strafpunkte zwischen dem gelben und dem roten Zielflaggenschild ist f) Auslassen einer GLP = 5 Strafpunkte verboten. g) Anhalten/Stehenbleiben in Kontrollzone = 5 Strafpunkte h) Verlust Rallye-Schildes = 20 Strafpunkte Teilnehmer/ Fahrzeuge die vor dem gelben Zielflaggenschild i) Verstoß gegen die Verkehrsregeln siehe XI.3.) ihre Zeit abwarten (stehen) oder langsam auf das Ziel zu- fahren, haben sich äußerst rechts zu halten und auf andere Bei Punktgleichheit ( ex aequo ) wird das Team zum Sieger (schnellere) Teilnehmer/ Fahrzeuge besonders zu achten. erklärt, das in der 1. Gleichmäßigkeitsprüfung die beste Zeit Es können Gleichmäßigkeitsprüfungen (GLP) von Start bis Ziel erreicht hat. Sollte auch hier Zeitgleichheit bestehen, werden als Kontrollzone ausgewiesen sein! D.h. es darf auf diesen die besseren Zeiten der 2., 3. usw. Gleichmäßigkeitsprüfung Gleichmäßigkeitsprüfungen (GLP) bis zum beigen Auflösungs- zur Ermittlung des Siegers bzw. der Platzierten herangezogen. schild (Ende der Kontrollzone) nicht angehalten werden. Vor dem Ziel dieser Gleichmäßigkeitsprüfung (GLP) stehen keine XIV.2.) Preise und Pokale gelben Schilder, wo evtl. Vorzeit abgewartet werden darf. Die Teilnehmer müssen diese Prüfungen so fahren, dass sie zur • Gesamtklassement richtigen Zeit an den jeweiligen Zeitmessungen ankommen. Pokale Platz 1 – 3 (Fahrer / Beifahrer) • Klassenwertung XII.7.) Parc Fermé mind. 1 Pokal, max. für 30 % der Starter in jeder Klasse (Fahrer und Beifahrer) Die Fahrzeuge unterliegen den Parc Fermé Bestimmungen • Damenwertung vom Zeitpunkt der Einfahrt in eine Kontrollzone bis zum Ver- Damenpokal für das bestplatzierte Damenteam lassen derselben. • Mannschaftswertung Ehrenpreis für 30 % aller gestarteten Mannschaften XIII. Abnahme Die Vergabe weiterer Ehrenpreise behält sich der Veranstalter vor. XIII.1.) Abnahme vor dem Start XIV.3.) Einsprüche Jedes teilnehmende Team muss sich gemäß der mit der Nennungsbestätigung mitgeteilten Abnahmezeit zur Abnahme Einsprüche oder Proteste gegen die Aufgabenstellung, Stre- einfinden. ckenführung, das Bordbuch, Wegstreckenangaben, Wegeskiz- zen (Chinesenzeichen), Kontrollen, Zeitnahme oder Auswer- Bei der Dokumentenabnahme werden geprüft: tung sind nicht zulässig. • Führerschein des Fahrers • Fahrzeugschein Bei Unklarheiten wenden sich die Teilnehmer in schriftlicher • ggf. FIVA-ID-Card Form an die Fahrtleitung. • Evtl. Verzichterklärung des Fahrzeugeigentümers • Versicherungsbestätigung für Oldtimerveranstaltungen! Die Entscheidung über Unstimmigkeiten obliegt dem Sport- kommissar unter Beteiligung des Fahrerverbindungsmannes. Die Technische Abnahme nach der Dokumentenabnahme hat Ein Rechtsweg gegen die Entscheidung ist nicht möglich und allgemeinen Charakter (Kontrolle der Marke und Modell des die sich aus dieser Entscheidung ergebene Wertung ist für alle Fahrzeuges, Baujahr, Übereinstimmung mit den Straßenver- Beteiligten endgültig.
22. BAD SASSENDORF CLASSIC 22. ADAC Bad Sassendorf Classic n! ne au st … kommen & Ausschreibung der Tourensportlichen Oldtimerfahrt XV. Siegerehrung Die Siegerehrung ist Bestandteil der Veranstaltung. Errungene Pokale werden nicht nachgesandt. Bei der Siegerehrung werden keine Ergebnislisten ausgege- ben. Diese werden im Internet unter www.badsassendorf-classic.de veröffentlicht. XVI. Absage / Nichtdurchführung Der ADAC Westfalen e.V. übernimmt keine Gewähr für die Durchführung der Veranstaltung und kann somit nicht bei Ab- sage oder Nichtdurchführung für irgendwelche Kosten eines Teilnehmers, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, regresspflichtig gemacht werden. XVII. Hotelreservierung Eine Hotelreservierung ist Sache des Teilnehmers und geht grundsätzlich zu seinen Lasten. Bei der Vermittlung ist die Gäste-Information Bad Sassendorf Abteilung der Tagungs- und Kongresszentrum GmbH Kaiserstr. 14 59505 Bad Sassendorf Tel. 02921-501-4811 Fax 02921-501-4848 info@badsassendorf.de Dortmund, im März 2020 ADAC Westfalen e.V. - Projektteam AWK - www.adac-westfalen-klassik.de
Sie können auch lesen