BERUFSBILD JOURNALISTIN - JOURNALIST - dJVWISSen: 4 - Deutscher Journalisten-Verband
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Herausgeber: Deutscher Journalisten-Verband e. V. Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten torstr. 49 10119 Berlin tel.: +49 (0)30/72 62 79 20 fax: +49 (0)30/726 27 92 13 djv@djv.de www.djv.de Verantwortlich für den Inhalt: Kajo döhring herstellung: inpuncto:asmuth Gmbh, Bonn/Köln cover: © goodluz – fotolia.com © Pavel losewsky – fotolia.com © yanlev – fotolia.com Stand: februar 2020
INHALTSVERZEICHNIS Berufsbild Journalistin/Journalist 2 Präambel 2 I. Rahmenbedingungen 3 II. Anforderungen 4 III. Journalistische Arbeitsfelder 5 Printmedien 5 Rundfunk 6 Online-Medien 6 Nachrichtenagenturen 6 Medienkommunikation 6 Bildjournalismus 6 Medienbezogene Bildungsarbeit und Beratung 7 Social Media 7 Inhalt 1
BERUFSBILD JOURNALISTIN/JOURNALIST Herausgegeben vom Journalistinnen und Journalisten haben die Deutschen Journalisten-Verband Aufgabe, Sachverhalte oder Vorgänge öf- – Gewerkschaft der Journalistinnen fentlich zu machen, deren Kenntnis für die und Journalisten – Gesellschaft von Bedeutung ist. (beschlossen auf dem DJV-Verbandstag Zur Erfüllung der journalistischen Aufgaben 2019 in Berlin) hat das Grundgesetz die Medien mit Frei- heitsgarantien ausgestattet. Sie zu erhalten und auszubauen sind alle Journalistinnen PRÄAMBEL und Journalisten aufgerufen. Ihre Arbeit ver- pflichtet sie zu besonderer Sorgfalt, zur Ach- Nach Artikel 5 des Grundgesetzes ist die In- tung der Menschenwürde und zur Einhaltung formations- und Meinungsfreiheit ein Recht von Grundsätzen, wie sie im Pressekodex aller Menschen. Dieses Recht wird von Jour- des Deutschen Presserates festgelegt sind. nalistinnen und Journalisten professionell wahrgenommen. Journalistinnen und Journalisten können ihren öffentlichen Auftrag zur Information, Durch ein umfassendes Informationsange- Kritik und Kontrolle nur erfüllen, wenn sie bot in allen publizistischen Medien schaf- von Auflagen und Zwängen frei sind, die die- fen Journalistinnen und Journalisten die sen Grundsätzen entgegenstehen. Grundlage dafür, dass jede/r die in der Ge- sellschaft wirkenden Kräfte erkennen und am Prozess der politischen Meinungs- und Willensbildung teilnehmen kann. Dies sind Voraussetzungen für das Funktionieren des demokratischen Staates. 2 Berufsbild Journalistin – Journalist
I. RAHMENBEDINGUNGEN Verfassungsrechtliche Grundlagen journalis- 2. Journalistinnen und Journalisten recher- tischer Arbeit sind das Grundgesetz, die Euro- chieren, sammeln und prüfen Informati- päische Menschenrechtskonvention und die onen, wählen Inhalte für journalistische Grundrechtecharta der EU. Beiträge aus, bereiten sie eigenschöpfe- risch medienspezifisch auf, kommentie- Weitere rechtliche und ethische Grundlagen ren und veröffentlichen sie. Sie treten in sind insbesondere: Interaktion mit ihrem Publikum, moderie- – das Presserecht ren und kuratieren. Ferner sind sie dispo- – die Mediengesetzgebung nierend tätig im Bereich von Organisati- – die Landesdatenschutzgesetze on, Technik und Personal. – der Pressekodex 3. Journalistinnen und Journalisten arbeiten – die PR-Kodizes als Selbstständige/Freiberufler oder als – das Zeugnisverweigerungsrecht Angestellte. – das Urheberrecht – das Arbeitsrecht – die zwischen den Tarifparteien abgeschlossenen Verträge – die kollektiven Vereinbarungen für freie Journalistinnen und Journalisten – individuelle Verträge Journalistin oder Journalist ist, wer profes- sionell Informationen, Meinungen und Un- terhaltung mittels Wort, Bild, Ton oder Kom- binationen dieser Darstellungsmittel über analoge und digitale Medienkanäle erarbei- tet und verbreitet. 1. Journalistinnen und Journalisten arbei- ten für Printmedien, Rundfunksender, Onlinemedien (soweit sie an publizisti- schen Ansprüchen orientierte Angebote und Dienstleistungen schaffen), Nach- richtenagenturen und Fachdienste sowie in der Medienkommunikation und in der medienbezogenen Bildungsarbeit und Beratung. I. Rahmenbedingungen 3
II. ANFORDERUNGEN Das Grundgesetz garantiert die freie Mei- und -struktur auf Basis kommunika- nungsäußerung und damit den freien tionswissenschaftlicher Erkenntnisse Zugang zum journalistischen Beruf. Die und aktueller Forschungsergebnisse Verpflichtungen aus dem Grundgesetz ver- der Kommunikations- und Medienwis- langen von Journalistinnen und Journalisten senschaft ein hohes Maß an persönlicher und berufli- Journalistisches Fachwissen und Vermitt- cher Qualifikation. lungskompetenz werden durch folgende 1. Journalistische Tätigkeit setzt eine umfas- Ausbildungsmöglichkeiten erworben: sende Allgemeinbildung und den Erwerb – ein Volontariat von Sachwissen voraus. Empfehlenswert – ein Journalistik-Studium ist ein abgeschlossenes Studium. Auch das mit einer Ausbildung in einem ande- – den Besuch einer Journalistenschule ren Beruf erworbene Sachwissen trägt zur oder journalistischen Qualifikation bei. – eine gleichwertige fachliche Aus bildung. 2. Die journalistische Berufsausübung er- fordert die Ausbildung von Fachwissen 3. Die journalistische Berufsausübung setzt und Vermittlungskompetenz. Dazu zäh- besondere Fähigkeiten voraus und wird len insbesondere: durch persönliche Eigenschaften geprägt. Dazu zählen insbesondere: – Beherrschung der medienspezifi- – soziales und gesellschaftspolitisches schen Produktions-, Darstellungs- Verantwortungsbewusstsein und Vermittlungstechniken auf jeweils aktuellem Stand – logisches und analytisches Denken – Fähigkeiten zur Gestaltung von – sprachliche Ausdrucksfähigkeit und publizistischen Produkten -sicherheit – Einfühlungsvermögen und Kreativität – Beherrschung der unterschiedlichen Methoden der Recherche, der Nach- – soziale Kompetenz im Umgang mit richtenprüfung und -selektion Quellen und Publikum – Teamfähigkeit – Fähigkeit zur Interaktion mit dem Publikum – Konflikt- und Kritikfähigkeit – Fähigkeit zum strukturierten Arbeiten – Fähigkeiten aus dem Bereich des Medien- und Redaktionsmanagements – interkulturelle Kompetenz – Unternehmerische Kompetenz 4. Journalistinnen und Journalisten müssen – Kenntnisse der medienrechtlichen, sich systematisch weiterbilden, um den -ethischen und -geschichtlichen Grund- sich ständig wandelnden Anforderungen lagen, der Medienökonomie, -politik an den Beruf gerecht zu werden. 4 II. Anforderungen
III. JOURNALISTISCHE ARBEITSFELDER Journalistinnen und Journalisten vermitteln PRINTMEDIEN aufgrund eigener Recherchen und/oder durch sorgfältige Bearbeitung fremder Quel- Dazu gehören Zeitungen, Zeitschriften, An- len regelmäßig Informationen und Meinun- zeigenblätter und aktuelle Verlagsproduk- gen über aktuelle oder für die Öffentlichkeit tionen sowohl in analoger/gedruckter als bedeutsame Ereignisse, Entwicklungen und auch digitaler Form. Hintergründe. Journalistinnen und Journalisten bei Zei- Aufgrund des Wandels der Kommunika- tungen bearbeiten und publizieren (tages-) tionstechnologien, der Strukturen in den aktuelle Themen und Hintergrundinforma- Medienorganisationen und der Medien- tionen, die zumeist in die Ressorts Politik, rezeptionsgewohnheiten entstehen neue Wirtschaft, Kultur, Gesellschaft/Unterhal- journalistische Arbeitsfelder neben den eta- tung, Sport und Regionales/Lokales geglie- blierten. Sowohl technische als auch organi- dert sind. satorische Entwicklungen führen dazu, dass sich journalistische Produktions- und Dis- Publikumszeitschriften richten sich an eine tributionsabläufe verändern; zudem über- heterogene Leserschaft. Fachzeitschriften, schneiden sich die Verbreitungskanäle für Zeitschriften von Verbänden und Institutio- journalistische Inhalte und sind nicht mehr nen sowie Special-Interest-Titel wenden sich strikt voneinander zu trennen. mit speziellen Inhalten an jeweils spezifi- sche Zielgruppen. Die dort tätigen Journalis- Werbung (Reklame) oder versteckte werbli- tinnen und Journalisten sind überwiegend che Informationen (Schleichwerbung, Pro- fachlich spezialisiert. duct Placement) gehören nicht zu den jour- nalistischen Arbeitsfeldern. Anzeigenblätter werden unentgeltlich ver- breitet und wenden sich an eine regional Journalistinnen und Journalisten sind ver- begrenzte Leserschaft. Die dort tätigen Jour- pflichtet, darauf zu achten, dass journalisti- nalistinnen und Journalisten arbeiten über- sche Veröffentlichungen nicht durch private, wiegend themenübergreifend und nicht res- politische oder wirtschaftliche Interessen sortgebunden. beeinflusst werden. Journalistische Bericht- erstattung und PR-Aktivitäten in ein und der- Aktuelle Verlagsproduktionen richten sich selben Sache widersprechen diesem Grund- mit journalistisch aufbereiteten, zeitbezoge- satz. nen Themen (z. B. Jahrbüchern, Dokumen- tationen) an einen speziell interessierten Journalistische Arbeitsfelder sind: Leserkreis. III. Journalistische Arbeitsfelder 5
RUNDFUNK zwischen Journalistinnen/Journalisten und Rezipienten. Zum Rundfunk zählen Hörfunk und Fernse- hen sowie digitale Plattformen in öffent- lich-rechtlicher oder privat-rechtlicher Trä- NACHRICHTENAGENTUREN gerschaft. Journalistinnen und Journalisten Journalistinnen und Journalisten bei Nach- in diesen Medien vermitteln Informationen, richtenagenturen sammeln und vermitteln Meinungen, Bildung, Beratung und Unter- aktuelle, allgemeine oder spezielle Informa- haltung mit akustischen und/oder visuellen tionen für Medien und/oder für einen be- Mitteln. grenzten Nutzerkreis. Sie bieten neben Tex- ten, Bildern, Grafiken und Zeichnungen auch Die Hörfunksender richten sich mit aktuel- akustische und audiovisuelle Beiträge an. len, allgemeinen oder auch spezialisierten Inhalten an eine regional begrenzte oder überregionale Hörerschaft. MEDIENKOMMUNIKATION Die Medienkommunikation umfasst die di- Die Fernsehangebote wenden sich mit aktu- rekte Information der Öffentlichkeit und die ellen, allgemeinen (Vollprogramme) bezie- Rückkopplung der Medien- und öffentlichen hungsweise spezialisierten Inhalten (Spar- Meinung in die Organisation/Institution tensender) an ein regional begrenztes oder oder das Unternehmen. Im Vordergrund der überregionales Publikum. Medienkommunikation steht die Informa- Linearer Rundfunk wird zunehmend um tion der Vertreterinnen und Vertreter der Livestreaming, Mediatheken und Zusatzin- Medien, die Erstellung von redaktionellen formationen auf den Webseiten erweitert. Inhalten für die interne und externe Kommu- nikation sowie die Betreuung von diversen ONLINE-MEDIEN Medienkanälen unter Nutzung journalisti- scher Methoden. Durch die Übermittlung von digitalisier- ten Texten, Tönen, stehenden und beweg- ten Bildern sowie die Kombination dieser BILDJOURNALISMUS Möglichkeiten haben sich Online-Medien Bildjournalistinnen und -journalisten vermit- zu eigenständigen Formen der journalisti- teln visuelle Informationen über Vorgänge, schen Kommunikation entwickelt. Sie wen- Ereignisse und Sachverhalte z. B. in Form den sich mit aktuellen, allgemeinen be- von Fotos, bewegten Bildern, Informations- ziehungsweise spezialisierten Inhalten an grafiken, Pressezeichnungen und Karika- einen unbegrenzten Nutzerkreis oder an turen. Bildjournalistinnen und Bildjourna- eine Teilöffentlichkeit mit speziellen Inter- listen arbeiten als Angestellte oder Freie essen. Journalistische Online-Medien sind für Printmedien, elektronische und digitale oft durch eine hohe Aktualität gekennzeich- Medien, Agenturen, Pressebüros sowie im net und ermöglichen die direkte Interaktion Bereich der Medienkommunikation. 6 III. Journalistische Arbeitsfelder
MEDIENBEZOGENE BILDUNGSARBEIT UND BERATUNG Journalistinnen und Journalisten können in Institutionen der journalistischen Aus- und Weiterbildung tätig sein (dazu zählen ne- ben den Hochschulen private Einrichtungen, z. B. Akademien, Journalistenschulen) sowie in Offenen Kanälen, Bürgerradios oder Be- ratungsstellen der öffentlichen Hand (Lan- desmedienanstalten) und nicht-staatlichen Initiativen. SOCIAL MEDIA Neben diesen Tätigkeiten haben sich so- wohl innerhalb als auch außerhalb von Medienorganisationen und Redaktionen weitere journalistische Felder und Tätigkei- ten herausgebildet wie etwa das Community Management und Social-Media-Aktivitäten, Datenjournalismus sowie die Entwicklung und Umsetzung journalistischer Digitalstra- tegien. (Der DJV hat das Berufsbild erstmals 1966 formuliert und es in den Jahren 1984, 1996 und 2008 überarbeitet. Der DJV wird auch die jetzt vorgelegte Neufassung regelmäßig auf ihren Aktualisierungsbedarf hin prüfen.) III. Journalistische Arbeitsfelder 7
Wenn Sie Mitglied im Deutschen Journalisten-Verband, der mit rund 32.000 Mitgliedern größ- ten Journalisten-Gewerkschaft in Deutschland, werden wollen, wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Landesverband. Die Adressen lauten: DJV-Landesverband Baden-Württemberg DJV-Landesverband Niedersachsen Herdweg 63, 70174 Stuttgart Schiffgraben 15, 30159 Hannover Tel. 0711/22249540, Fax: 0711/222495444 Tel. 0511/3180808, Fax: 0511/3180844 info@djv-bw.de, www.djv-bw.de kontakt@djv-niedersachsen.de www.djv-niedersachsen.de Bayerischer Journalisten-Verband St.-Martin-Straße 64, 81541 München DJV-Landesverband NRW Tel. 089/54504180, Fax: 089/545041818 Humboldtstraße 9, 40237 Düsseldorf info@bjv.de, www.bjv.de Tel. 0211/233990, Fax: 0211/2339911 zentrale@djv-nrw.de, www.djv-nrw.de DJV LV Berlin – JVBB e. V. Alte Jakobstr. 79/80, 10179 Berlin DJV-Landesverband Rheinland-Pfalz Tel. 030/8891300, Fax: 030/88913022 Adam-Karrillon-Straße 23, 55118 Mainz info@djv-berlin.de, www.djv-berlin.de Tel. 06131/977575, Fax: 06131/977597 info@djv-rlp.de, www.djv-rlp.de DJV-Landesverband Berlin-Brandenburg e. V. Saarländischer Journalistenverband c/o Klaus Strebe, Bayernallee 8, 14052 Berlin Gerberstr. 16, 66111 Saarbrücken Tel. 030/692057510, Fax: 030/692057519 Tel. 0681/3908668, Fax: 0681/3908656 kontakt@djv-bb.de info@djv-saar.de, www.djv-saar.de www.djv-bb.de DJV-Landesverband Sachsen DJV-Landesverband Bremen Hospitalstraße 4, 01097 Dresden Sögestraße 72, 28195 Bremen Tel. 0351/2527464, Fax: 0351/2523093 Tel. 0421/325450, Fax: 0421/3378120 info@djv-sachsen.de info@djv-bremen.de www.djv-sachsen.de www.djv-bremen.de DJV-Landesverband Sachsen-Anhalt DJV-Landesverband Hamburg Merseburger Straße 106, 06110 Halle Rödingsmarkt 52, 20459 Hamburg Tel. 0345/68542000 , Fax: 0345/68542001 Tel. 040/3697100, Fax: 040/36971022 djvsachsenanhalt@t-online.de info@djv-hamburg.de www.djv-sachsen-anhalt.de www.djv-hamburg.de DJV-Landesverband Schleswig-Holstein DJV-Landesverband Hessen Andreas-Gayk-Straße 7–11, 24103 Kiel Rheinbahnstraße 3, 65185 Wiesbaden Tel. 0431/95886, Fax: 0431/978361 Tel. 0611/3419124, Fax: 0611/3419130 kontakt@djv-sh.de, www.djv-sh.de info@djvhessen.de, www.djvhessen.de DJV-Landesverband Thüringen DJV-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern Anger 44, 99084 Erfurt Schusterstraße 3, 19055 Schwerin Tel. 0361/5660529, Fax: 0361/5626939 Tel. 0385/565632, Fax: 0385/5508389 djvthuer@t-online.de info@djv-mv.de, www.djv-mv.de www.djv-thueringen.de 8 Adressen der Landesverbände
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