Beschlussprotokoll Nr. 33 über die Regierungssitzung am 12.10.2021
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Beschlussprotokoll Nr. 33 über die Regierungssitzung am 12.10.2021 Anwesenheitsliste Vorsitz: Landeshauptmann Günther Platter Weiters anwesend: Landeshauptmannstellvertreter ÖR Josef Geisler Landeshauptmannstellvertreterin Mag.ª Ingrid Felipe Saint Hilaire Landesrätin DI.in Gabriele Fischer Landesrätin Mag.a Annette Leja Landesrat Anton Mattle Landesrätin Dr.in Beate Palfrader Landesrat Mag. Johannes Tratter Landesamtsdirektor Dr. Herbert Forster Schriftführer Dr. Kurt Berek Mag.a Julia Schmid Mag. Florian Kurzthaler, Öffentlichkeitsarbeit Beginn der Sitzung: 10:00 Uhr Ende der Sitzung: 10:35 Uhr Südtirol: Landeshauptmann Günther Platter verweist auf den diesem Protokoll angeschlossenen Bericht zu Südtirol und zur Europaregion.
Berichte der Regierungsmitglieder: Landeshauptmann Günther Platter und Landesrätin Annette Leja berichten über die aktuellen Entwicklungen zur COVID-Pandemie in Tirol. Landeshauptmann Günther Platter berichtet über die Landesfinanzreferentenkonferenz der vergangenen Woche. Soweit nichts anderes vermerkt ist, werden die im Folgenden protokollierten Beschlüsse ohne Stimmenthaltungen und ohne eine Änderung des für jeden Beschluss gestellten Antrages gefasst: Landeshauptmann Günther Platter: (TO 4. gemeinsam mit LHStv ÖR Geisler, LRin Mag.a Leja und LRin Dr.in Palfrader) 1. Südtirol – Europaregion 2. Bericht der Regierungsmitglieder 3. Infrastrukturförderungsprogramm; Förderungsfälle WF-RA-1/117-2021 Die Tiroler Landesregierung beschließt im Rahmen des Infrastrukturförderungsprogramms für qualitätsverbessernde Maßnahmen im Bereich der Kleinst-, Klein- und mittelgroßen Schigebiete sowie im Bereich von Sport- und Freizeitanlagen Landesbeihilfen in Höhe von insgesamt € 1.065.754,00. Es handelt sich dabei um sechs Investitionsprojekte mit förderbaren Kosten in Höhe von insgesamt rd. € 4.171.000,00. 4. Bericht der Gleichbehandlungsbeauftragten der Allgemeinen Verwaltung, der LandarbeiterInnen und der Tirol Kliniken GmbH GuA-20/57 Der vorliegende Bericht umfasst die Maßnahmen zur Verwirklichung der Gleichbehandlung und Frauen-förderung im Zeitraum vom 01. Januar 2019 bis 31. Dezember 2020 für die allgemeine Landesverwaltung und die Tirol Kliniken GmbH. Darüber hinaus werden auch Fragen der Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung und der besonderen Förderung von Menschen mit Behinderungen behandelt. Das Land Tirol beschäftigt inzwischen wesentlich mehr Menschen mit Behinderungen als gesetzlich gefordert wäre. 5. Aufnahme in den Landesdienst OrgP-11-3/258 Es werden sieben Personen, zwei Frauen, fünf Männer, neu in den Landesdienst aufgenommen. Davon wird eine Person in der Abteilung Sport, eine Person in der Abteilung Soziales, eine Person in der Abteilung Organisation und Personal, eine Person in der Abteilung Pflege und drei Personen
in der Abteilung Forstorganisation eingesetzt werden. 6. Lebensraum Tirol Holding GmbH; Entsendung eines Mitgliedes in den Aufsichtsrat FIN-7/819/71-2021 Für diesen Beschlussantrag wird die Dringlichkeit im Sinne des § 4 Abs. 5 GeoLReg festgestellt. Herr Mario Gerber soll als Mitglied in den Aufsichtsrat der Lebensraum Tirol Holding GmbH entsandt werden. Landeshauptmannstellvertreter ÖR Josef Geisler: (TO 1. gemeinsam mit LRin Mag.a Leja) (TO 2. gemeinsam mit LH Platter und LRin Mag.a Leja) 1. Vergabeverfahren Telefon-Hotline für COVID-19 Fragen und zum Thema „Tirol impft“ – Ausschreibung KAT-RA-30/1/3/67-2021, LSD-6/2/125-2021 Ausschreibung und Vergabe einer BürgerInnen-Hotline zur Beantwortung von COVID-19 Fragen in Zusammenhang mit den Maßnahmen der Pandemiebekämpfung. 2. Rahmenvereinbarung mit einer Partei für die Einrichtung einer Telefon-Hotline für Covid-19 Fragen und Fragen zum Thema „Tirol impft“; Budgeterhöhung für 2021; Genehmigung einer zusätzlichen Darlehensaufnahme für 2021 KAT-RA-30/1/3/67-2021; FIN-1/103/1234-2021, LSD-6/2/125-2021 Erstellung einer Rahmenvereinbarung mit einer Partei für die Einrichtung einer Telefon-Hotline für die Beantwortung von Anfragen im Zusammenhang mit COVID-19 Fragen und Fragen zum Thema „Tirol impft“ im Rahmen eines offenen Vergabeverfahrens im Oberschwellenbereich. Landeshauptmannstellvertreterin Mag. a Ingrid Felipe Saint Hilaire: 1. Neophytenkompetenz-Zentrum U-NATUR-20/43-2021 Das Neophytenkompetenzzentrum wird beauftragt, sämtliche Bekämpfungsmaßnahmen in Tirol zu koordinieren und kontrollieren, Schulungen bei den verschiedensten Betroffenengruppen wie Straßenmeistereien, Bergwacht, Recyclinghöfe etc. durchzuführen. Das Onlineerfassungsprogramm soll an die verschiedenen Mobilgeräte angepasst und v.a. anwenderfreundlich programmiert werden. Das gesamte Projekt soll in der Höhe von € 92.483.- gefördert werden. Die Projektlaufzeit beträgt zwei Jahre und endet am 31.5.2023.
Landesrätin Mag. a Annette Leja: (TO 1. gemeinsam mit LH Platter) 1. Änderung des TILAK- Übertragungsvertrages Sacheinlage Tirol Kliniken GmbH FIN-7/753/2699-2021 Der TILAK-Übertragungsvertrag soll dahingehend geändert werden, dass zukünftig nur mehr Investitionen in Gebäude (Neu- und Zubauten) seitens der Gesellschaft im Namen und auf Rechnung des Landes Tirol angeschafft werden. Die damit verbundene Erstausstattung an immateriellen und beweglichen Sachwerten soll von der Gesellschaft direkt angeschafft werden. Weiters sollen die sich derzeit im Formaleigentum des Landes Tirol befindlichen immateriellen und beweglichen Sachwerte mit einem Buchwert zum 1.1.2021 in Höhe von € 12,79 Mio. als Sacheinlage in die Tirol Kliniken GmbH kapitalerhöhend eingebracht werden. Mit dieser Vorgangsweise wird eine klare, funktionelle und verwaltungsökonomisch sinnvolle Zuordnung sowie buchhalterische Darstellung erreicht. Hinsichtlich der Finanzierung der betreffenden Sachwerte (Fi-nanzierung durch Bund, Land Tirol und Tiroler Gesundheitsfonds) tritt keine Änderung ein. Landesrat Anton Mattle: 1. Jugendbeirat - Bestellung neuer Mitglieder und neuer Ersatzmitglieder GA-Ltg-4-5/236-2021 Die Tiroler Landesregierung bestellt neue Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder für die restliche Funktionsdauer des Jugendbeirats anstelle der durch Verzicht ausgeschiedenen Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder. 2. Technologieförderung – Kooperationsprojekte WA-45/416-2021 Die Tiroler Landesregierung fördert im Rahmen der Tiroler Innovationsförderungen (Schwerpunkt Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte) Vorhaben zur kooperativen Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen sowie der Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen. Gemäß der Förderempfehlung der Abteilung Wirtschaftsstandort, Digitalisierung und Wissenschaft werden drei Kooperationsprojekte mit einer Gesamtsumme von € 256.399,02 gefördert. 3. Leuchtturmprojekte Digitalisierung WA-45/417-2021 Die Tiroler Landesregierung fördert im Rahmen des Förderprogramms “Leuchtturmprojekte im Bereich Digitalisierung” Vorhaben im Bereich der digitalen Transformation von regionaler und überregionaler Bedeutung. Gemäß der Förderempfehlung der Abteilung Wirtschaftsstandort, Digitalisierung und Wissenschaft werden zwei Leuchtturmprojekte mit einer Gesamtsumme von € 346.768,83 gefördert.
Landesrätin Dr. in Beate Palfrader: 1. Statut Landespreis für Wissenschaft K-LA-07/255-2021 In Anerkennung hervorragender wissenschaftlicher Leistungen wird seit dem Jahr 1984 jährlich der Tiroler Landespreis für Wissenschaft als Würdigung eines Gesamtwerkes oder außergewöhnlicher Einzelleistungen verliehen. Da das Spektrum der wissenschaftlichen Forschung sehr breit ist und die Leistungen in den verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen schwer vergleichbar sind, soll der Landespreis für Wissenschaft in Zukunft alternierend an Wissenschaftler*innen im Bereich Geistes- und Sozialwissenschaften, Naturwissenschaften/Technik und Medizin vergeben werden. Das Statut für die Preisvergabe wurde daher entsprechend präzisiert. Außerdem wurden Anpassungen im Sinne einer gendergerechten Sprache durchgeführt. Eine Abstimmung mit den Rektoraten der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck und der Medizinischen Universität Innsbruck ist erfolgt. 2. Forschungsförderungsvertrag „Von der Vergangenheit ein Lied singen können. Chorgesang in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts in Tirol aus zeitgeschichtlicher, musikwissenschaftlicher und volkskundlicher Perspektive“ K-LA-07/254-2021; JUS-O-6511/7260-2021 Im Rahmen des Förderschwerpunkts Erinnerungskultur wurden bereits mehrere Forschungsprojekte realisiert, in denen Bereiche der Volkskultur im Zusammenhang mit ihrer NS- Geschichte aufgearbeitet wurden. Die Erforschung der Geschichte der Chorlandschaft steht bislang noch aus. Das gegenständliche Forschungsprojekt ist interdisziplinär ausgerichtet und kombiniert Perspektiven der Zeitgeschichte, Musikwissenschaft und Volkskunde. In zeitlicher Hinsicht schlägt das Projekt einen Bogen von der späten Habsburgermonarchie über die Zwischenkriegszeit und den Nationalsozialismus bis in die Nachkriegszeit. Aber auch die Entwicklung der Chöre seit ihren Anfängen wird mitberücksichtigt. Der zur Umsetzung des Förderschwerpunkts eingerichtete Beirat hat in seiner Sitzung vom 10.06.2021 das gegenständliche Forschungsprojekt ausführlich behandelt und eine Förderung dieses Vorhabens ausdrücklich empfohlen. Zur Beurteilung der Förderwürdigkeit wurden die Kriterien der Richtlinie zur Förderung der Kultur im Förderungsschwerpunkt „Erinnerungskultur 2019-2023“ herangezogen. Landesrat Mag. Johannes Tratter: 1. Gewährung von Beiträgen zum Personalaufwand für die Gemeindewaldaufseher Gem-A-21/60-2021 Das Land Tirol gewährt den Gemeinden auf Antrag Beiträge zur teilweisen Deckung des Personalaufwandes für die Gemeindewaldaufseher. Die Beiträge werden im Weg der Privatwirtschaftsverwaltung nach Maßgabe der dafür im Landesvoranschlag vorgesehenen Mittel gewährt. Die Höhe der Förderung beträgt höchstens 50 v.H. der Bemessungsgrundlage,
die sich aus dem Ausgangsbetrag abzüglich des höchstzulässigen Ertrages der Umlage nach § 10 Abs. 6 der Tiroler Waldordnung 2005 für den Förderzeitraum ergibt. Im Jahr 2021 werden € 4.382.516,30 an die Gemeinden Tirols zur teilweisen Deckung des Personalaufwandes für Gemeindewaldaufseher ausbezahlt. Die Gemeindewaldaufseher haben entsprechend der Verordnung zur Dienstanweisung für Gemeindewaldaufseher LGBl. Nr. 79/2005 ein Dienstbuch zu führen. Nachdem die Gemeinden Tirols mit der digitalen Zeiterfassung seitens des Landes unterstützt werden, eine Aufteilung der Betriebskosten auf alle Gemeinden aber einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand nach sich ziehen würde, werden die laufenden Kosten des digitalen Dienstbuches i.H.v. € 6.621,26 aus dem Budgetansatz „Zuwendung-Waldaufsichtskosten“ gefördert. 2. Bericht über die Verwendung der Mittel des Gemeindeausgleichsfonds; Vorlage des Gemeindefinanzberichtes 2021 an den Tiroler Landtag Gem-A-22/353-2021 Aufgrund des Regierungsprogrammes für Tirol 2018-2023 ist alle 2 Jahre ein Bericht über die Verwendung der Gemeindeausgleichsfonds-Mittel zu erstellen und dem Landtag vorzulegen. Der Gemeindefinanzbericht 2021 enthält die diesbezüglichen Angaben für 2019 und 2020 und ist unter https://www.tirol.gv.at/abteilung-gemeinden/gemeindefinanzbericht/ abrufbar. DER VORSITZENDE: DER SCHRIFTFÜHRER: LH Günther Platter Dr. Kurt Berek
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