Besondere Vertragsbedingungen Suchmaschinenwerbung (Search Engine Advertising / SEA)

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Stand 2021

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Besondere Vertragsbedingungen
Suchmaschinenwerbung (Search Engine Advertising / SEA)
Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Matt Renzi („Renzi .. / konzept / design / internet“)

  1. Geltungsbereich, Definitionen                               schalten, die auf durch den Werbenden bestimmte
                                                                 Internetseiten verlinken. Kosten für den Werbenden
  (1) Gegenstand dieser ergänzenden Besonderen                   entstehen in der Regel dann, wenn der Nutzer die
  Vertrags Bedingungen (im Folgenden SEA-BVB                     eingeblendete Anzeige aufruft.
  genannt) sind Verträge im Bereich Analyse der
  Kundenwebseite, Off-und On–Page-Optimierung                    (2) Sind für bestimmte Suchbegriffe (Keywords)
  sowie der Schaltung und Buchung von Suchmaschi-                von mehreren werbenden Unternehmen Anzeigen
  nenwerbung bei Google für bestimmte Internetseiten             gebucht, so kann es vorkommen, dass nicht alle
  (im Folgenden SEA-Leistungen genannt). Einzelheiten            Anzeigen durch den Suchmaschinenbetreiber ein-
  der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der              geblendet werden. Welche Anzeigen in diesem Falle
  nachfolgenden Leist–ungsbeschreibung sowie dem                 eingeblendet werden und in welcher Reihenfolge,
  Angebotsschreiben.                                             ermittelt ausschließlich der Suchmaschinenbetreiber
                                                                 im Wege einer Auktion.
  (2) Diese SEA-BVB von Renzi .. / konzept / design /
  internet (im Folgenden Renzi genannt) ergänzen die             3. Leistungsumfang
  Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden
  AGB genannt) von Renzi im Rahmen der Erbringung                (1) Vertragsgegenstand, Leistungsumfang bzw.
  der gemäß §1 bezeichneten Dienstleistungen und                 Leistungsbeschreibung ergeben sich detailliert
  gelten vorrangig, sofern sich diese in einzelnen               vorrangig aus dem jeweiligen Einzelvertrag bzw.
  Punkten widersprechen.                                         dessen Anlagen, dieser SEA-BVB sowie den allge-
                                                                 meinen ABG oder sonstigen Sondervereinbarungen.
  (3) Diese SEA-BVB, die Renzi AGB sowie die Bestim-             Der Einzelvertrag kommt wirksam erst zustande,
  mungen des Angebots sind für den Inhalt der Ver-               wenn der Kunde eine rechtswirksame Einzugser-
  tragsbeziehungen zwischen Renzi und dem Kunden                 mächtigung erteilt hat, es sei denn die Parteien haben
  (nachfolgend Auftraggeber genannt) einzig maßgeb–              verbindlich etwas Abweichendes vereinbart. Bis zu
  end, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes verein-           diesem Zeitpunkt hat der Kunde keinen Erfüllungsan-
  bart ist. Abweichende Regelungen in diesem Sinne               spruch; Renzi ist jedoch berechtigt, die Leistung als
  bedürfen der Schriftform.                                      Vorleistung zu erbringen.
                                                                 Renzi ist berechtigt, die Anschaltung erst nach
  (4) Entgegenstehende Bedingungen des Auftragge-                Zahlung der als Anschluss-kosten geschuldeten
  bers erkennt Renzi nicht an, auch wenn Renzi diesen            Entgelte vorzunehmen. Es wird ausdrücklich der
  nicht nochmals ausdrücklich widerspricht, es sei               „früheste Termin“ vereinbart.
  denn, Renzi hat mit dem Kunden etwas Anderes
  schriftlich vereinbart. Diese Bedingungen gelten auch          (2) Bei Vertragsabschluss entscheidet der Auftrag–
  für zukünftige Aufträge des Kunden aus laufender               geber über das Budget, das er pro Monat für die
  Geschäftsbeziehung im entsprechenden Anwen-                    SEA-Leistung Renzi zur Verfügung stellt (nachfolgend
  dungsbereich. Sie gelten ausschließlich für Vertrags-          SEA-Budget genannt). Dieses SEA-Budget darf nicht
  beziehungen mit Unternehmern sowie juristischen                überschritten werden. Es kann vom Auftraggeber
  Personen des öffentlichen Rechts.                              jederzeit mit Wirkung für den Folgemonat erhöht
                                                                 werden. Eine Reduzierung des SEA-Budgets ist erst
  2. Funktionsweise der Suchmaschinenwerbung                     nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit Wirkung
                                                                 für den folgenden Abrechnungszeitraum möglich.
  (1) Die Suchmaschinenbetreiber eröffnen werbenden              Das Mindestbudget beträgt EUR 300,– pro Monat
  Unternehmen die Möglichkeit, bei Eingabe bestimmte             und darf auch bei einer Budget-Reduzierung nicht
  Suchbegriffe durch den Nutzer in direkter Nähe zu              unterschritten werden.
  den eigentlichen Suchergebnissen Werbeanzeigen zu

  RENZI .. / konzept / design / internet | INHABER: Matt Renzi | Röderweg 16 | 65232 Taunusstein
  TEL: 06128 2018405 | MAIL: mail@renzi.de | STEUER NR. 043 860 33526 | USt-IdNr.: DE 251098088
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  (3) Leistungen von Renzi:                                      des Auftraggebers, übernimmt Renzi die Verwaltung
  (a) Einrichtung: Nach Abschluss des Vertrages                  des Kontos für den Auftraggeber.
  beginnt Renzi mit der Konzipierung und Erstellung
  der SEA-Kampagne bzw. mit der Überprüfung und                  (3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Renzi die
  Überarbeitung bereits laufender, nicht von Renzi               uneingeschränkten administrativen Zugriffsrechte
  erstellter Kampagnen. Renzi erstellt für den Kunden            auf das Google AdWords-Konto einzuräumen. Der
  im vertraglich vereinbarten Umfang Anzeigen, die               Auftraggeber stimmt der Kontoverknüpfung seines
  nach der Eingabe der bestimmten Keywords in die                Google AdWords-Kontos mit dem Kundencenter-Konto
  Suchmaschinen-Webseite eingeblendet werden                     von Renzi zu. Renzi verwaltet das Konto des Auftrag-
  können. Renzi übernimmt auch die Erstellung der                gebers eigenständig. Der Auftraggeber erhält ein
  Keyword-Liste in Zusammenarbeit mit dem Auftrag-               Zugriffsrecht mit Leserechten, sofern er dies aus-
  geber. Mit Beginn der Leistungserbringung wird                 drücklich wünscht.
  zugleich auch die Einmalgebühr für die Ersteinricht–
  ung fällig und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.          (4) Der Auftraggeber stimmt zu, dass Renzi Kosten
                                                                 über das Google AdWords-Konto des Auftraggebers
  (b) Serviceleistungen: Nach Fertigstellung und                 gemäß dem vereinbarten AdWords-Budget verursa-
  abhängig vom zur Verfügung stehenden SEA-Budget                chen darf.
  werden weitere Maßnahmen durchgeführt.
  • Einrichtung eines neuen bzw. Optimierung des                (5) Mit Beginn der Mindestvertragslaufzeit erstellt der
     im Vertrag angegebenen Google AdWords-Kontos.               Auftragnehmer vor der ersten Kontooptimierung eine
  • Erstellung neuer bzw. Optimierung bereits                   Sicherungsdatei des Google AdWords-Kontos des
     laufender Google AdWords-Kampagnen (insbeson-               Auftraggebers.
     dere Keywords, Anzeigen oder Anzeigengruppen);
  • Definition von Suchbegriffen und Suchbegriffskom-           5. Richtlinien und Gesetze
     binationen in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber;
  • Verwaltung des Google AdWords-Tagesbudget                    (1)Dem Auftraggeber ist bekannt und er ist damit
                                                                 einverstanden, dass Suchmaschinenwerbung im
  (c) Optional: Erstellung einer standardisierten                Rahmen und auf Grundlage der für die Suchmaschi-
  Landingpage im Responsive Design für mobile                    nenwerbung gültigen Allgemeinen Geschäftsbedin-
  Endgeräte nach gesonderter Kostenaufstellung.                  gungen und Richtlinien des Suchmaschinenbetreibers
  Hierzu verweisen wir insbesondere auf die                      erfolgt, auf deren Inhalt Renzi keinen Einfluss hat.
  allgemeinen Bestimmungen gemäß der AGB von
  Renzi.                                                         (2) Renzi ist berechtigt aber nicht verpflichtet, die
                                                                 Verwendung, Einbindung und/oder Veröffentlichung
  (d) Eine statische oder bestimmte Einblendung oder             von Materialien, Texten, Bildern oder sonstigen Daten
  Platzierung ist ebenso wenig geschuldet, wie eine              abzulehnen, soweit Inhalte gegen Rechtsvorschriften,
  bestimmte Zahl von Kontakten innerhalb eines                   Richtlinien, die guten Sitten und/oder Rechte Dritter
  gewissen Zeitraumes.                                           verstoßen.

  4. Google AdWords-Konto                                        (3) Renzi ist berechtigt, die im Namen seiner Auftrag-
                                                                 geber erstellten Seiten ganz oder teilweise vom Netz
  (1) Renzi wird für den Auftraggeber beim Suchma-               zu nehmen; sie so zu verändern, dass sie Rechte
  schinenbetreiber Google ein entsprechendes Ad-                 Dritter nicht mehr verletzen oder geforderte Unter-
  Words-Konto einrichten, welches von Renzi verwaltet            lassungserklärungen abzugeben, wenn Renzi von
  wird.                                                          Dritten auf Unterlassung in Anspruch genommen
  (2) Existiert bereits ein AdWords-Konto im Namen               wird.

  RENZI .. / konzept / design / internet | INHABER: Matt Renzi | Röderweg 16 | 65232 Taunusstein
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  6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers                       Suchbegriffe verschiedener Auftraggeber gleichzeitig
                                                                  zu betreuen. Renzi wird dabei nicht den Interessen
  (1) Nach Fertigstellung der Kampagne, der Texte, der            eines Auftraggebers Vorrang vor den Interessen
  ggf. einzurichtenden Webseite, kontaktoptimierten               eines anderen Auftraggebers einräumen.
  Landingpage hat der Auftraggeber diese freizugeben.
  Die Freigabe hat binnen 5 Werktagen nach Aufforde-              8. Nutzungsrechte
  rung durch Renzi zu erfolgen. Werden innerhalb der
  Frist keine konkreten Korrekturwünsche seitens des              (1) Stehen Renzi durch oder im Zusammenhang mit
  Auftraggebers benannt, so gelten die erstellten                 der Leistungserbringung Urheber-, Leistungsschutz-
  Inhalte als inhaltlich, sachlich in Ordnung und fehler-         rechte oder sonstige Rechte zu oder entstehen bei der
  frei und können von Renzi freigeschaltet werden.                Leistungserbringung, räumt Renzi dem Auftraggeber
                                                                  beschränkt auf den Vertragszeitraum alle für die
  (2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die             vertragsgegenständliche Nutzung erforderlichen
  beauftragte Dienstleistung nötigen Informationen und            Nutzungsrechte an den Leistungsergebnissen ein.
  Inhalte (bspw. Logos, Bilder, Definitionen, Zugangs-
  daten etc. unverzüglich bereitzustellen, jedoch                 (2) Der Auftraggeber räumt Renzi während der
  jedenfalls binnen 5 Werktagen nach schriftlicher                Vertragslaufzeit, die zur Erfüllung des Vertrages
  Aufforderung durch Renzi.                                       nötigen Nutzungsrechte an den eingetragenen
                                                                  Namen, Marken, Logos oder sonstigen Schutzrechten
  (3) Der Auftraggeber sichert zu, dass er hinsichtlich           des Auftraggebers für Kampagnen der beauftragten
  sämtlicher Materialien und aller durch ihn gelieferter          Art und alle damit zusammenhängenden Maßnahmen
  und/oder freigegebener Daten und Keywords über                  (bspw. die Erstellung einer standardisierten Landing-
  alle Rechte verfügt, die für die vereinbarte Nutzung            page) kostenfrei ein. Die Kosten für die Reservierung
  und Weitergabe erforderlich sind. Insoweit ist es               und das Hosting zusätzlich eingerichteter Domains
  ausschließlich Sache des Auftraggebers, die wettbe-             trägt der Auftraggeber.
  werbs-, marken-, urheber-, namens-, persönlich-
  keits-, datenschutzrechtliche oder sonstige rechtliche          (3) Ist auch die Einrichtung einer suchmaschinenopti-
  Zulässigkeit einschließlich der Einhaltung der                  mierten Webseite (Landingpage) Gegenstand des
  Nutzungsbedingungen und Werberichtlinien der                    Vertrages, stehen Renzi sämtliche Rechte an der
  Suchmaschinenbetreiber zu klären bzw. klären zu                 eingerichteten Webseite, der zugehörigen Domain
  lassen. Renzi obliegt keine rechtliche Prüfungspflicht          und den Inhalten zu, soweit diese nicht vom Auftrag-
  hinsichtlich der Inhalte, Software, Einstellungen,              geber im Rahmen der Mitwirkungspflicht bereitge-
  Angaben und Links.                                              stellt wurden. Soweit nicht etwas anderes vereinbart,
                                                                  erwirbt der Auftraggeber mit vollständiger Zahlung
  (4) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungs-                  der vereinbarten zusätzlichen Vergütung ein aus-
  pflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, ist Renzi          schließliches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht
  für den entsprechenden Zeitraum von seiner Leist–               an der Landingpage.
  ungspflicht befreit. Soweit dadurch vereinbarte
  Leistungen von Renzi aufgrund von vom Auftraggeber              9. Haftung/Gewährleistung von Renzi
  zu vertretender Umstände nicht oder nicht rechtzeitig
  fertig gestellt werden können, bleibt die Zahlungs-             (1) Dem Auftraggeber ist bewusst, dass sich die
  pflicht des Auftraggebers davon unberührt.                      Einblendung und Platzierung der Anzeige innerhalb
                                                                  der Suchmaschinen-Internetseite ständig ändert, da
  7. Keine Exklusivität                                           die Einblendung und Platzierung im Ermessen des
                                                                  Suchmaschinenbetreibers liegt und die Einblen-
  Renzi ist es gestattet, benachbarte oder ähnliche               dungs- und Rankingfaktoren geändert werden

  RENZI .. / konzept / design / internet | INHABER: Matt Renzi | Röderweg 16 | 65232 Taunusstein
  TEL: 06128 2018405 | MAIL: mail@renzi.de | STEUER NR. 043 860 33526 | USt-IdNr.: DE 251098088
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                                                                                                   .. / konzept / design / internet
Besondere Vertragsbedingungen
Suchmaschinenwerbung (Search Engine Advertising / SEA)
Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Matt Renzi („Renzi .. / konzept / design / internet“)

  können. Renzi kann daher weder Gewähr für eine                  Kontooptimierung durch Renzi.
  konkrete Anzeigenpositionen noch für die Dauer der
  Anzeigenschaltung übernehmen. Es kann auch nicht                (2) Sofern keine anderslautende schriftliche Verein-
  gewährleistet werden, dass durch die Werbekampa-                barung getroffen wurde, erbringt Renzi diese Werbe-
  gne eine generelle Steigerung der Nachfrage erreicht            maßnahmen für die Dauer von mindestens 6 Monaten
  wird.                                                           (Mindestvertragslaufzeit). Anschließend verlängert
                                                                  sich die Laufzeit um jeweils einen weiteren Monat,
  (2) Renzi prüft nicht, ob die vom Auftraggeber bereit-          sofern keine ordnungsgemäße schriftliche Kündigung
  gestellten oder freigegebenen Inhalte (insbes. Texte,           durch den Auftraggeber erfolgt ist.
  Keywords, Bilder) seiner bereits bestehenden oder
  der in seinem Auftrag erstellten Webseiten/Landing-             (3) Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage zum Ende der
  pages die Rechte von Dritten verletzen. Renzi führt             Vertragslaufzeit. Maßgeblich für den Zeitpunkt der
  insbesondere keine eigene rechtliche Prüfung der                Kündigungserklärung ist deren Zugang.
  Begriffe, Anzeigentexte, Keywords oder der auf den              (4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt
  Seiten des Auftraggebers gehosteten, enthaltenen                davon unberührt. Wichtige Gründe für eine vorzeitige
  und freigegebenen Inhalte durch.                                Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund liegen
                                                                  für Renzi unter anderem vor, wenn
  (3) Im Übrigen gelten die Haftungs- und Gewährleist–
  ungsbestimmungen gemäß den allgemeinen AGB von                  • Ansprüche des Auftraggebers gepfändet werden
  Renzi.                                                             und die Pfändung nicht binnen zwei Wochen aufge-
                                                                     hoben wird;
  10. Haftung des Auftraggebers/Freistellung
                                                                  • der Auftraggeber mit mehr als zwei aufeinander
  (1) Im Falle der Inanspruchnahme durch Dritte, die                 folgenden Rechnungsbeträgen oder eines nicht
  geltend machen, dass die durch den Auftraggeber                    unerheblichen Teils davon in Verzug ist;
  überlassenen Materialien und/oder zur Verfügung
  gestellten und/oder freigegebenen Inhalte und/oder              • ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels
  Daten und/oder sonstige durch den Auftraggeber                     Masse abgelehnt wird oder wenn mehrfach Last-
  veranlasste Gestaltungen und/oder Veröffentli-                     schriften nicht eingelöst werden konnten;
  chungen gegen Rechte Dritter verstoßen, haftet allein
  der Auftraggeber.                                               • der Auftraggeber von Renzi zur Realisierung seiner
                                                                     Ziele unlautere Machenschaften oder unrechtmä-
  (2) Der Auftraggeber stellt Renzi auf erstes Anfordern             ßiges Vorgehen erwartet;
  von allen diesbezüglichen Ansprüchen und den
  Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung frei.                 • der Auftraggeber die Bestimmungen über die
  Ferner verpflichtet sich der Auftraggeber, Renzi nach              Zulässigkeit der auf den Rankingseiten eingestell-
  Kräften mit allen erforderlichen Informationen und                ten Inhalte und Begriffe nicht einhält oder gegen
  Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber                   wesentliche Vertragspflichten, z. B. die Vertraulich-
  Dritten zu unterstützen.                                          keitsvereinbarung gemäß den allgemeinen Bedin-
                                                                    gungen (AGB) von Renzi verstößt;
  11. Vertragslaufzeit/Kündigung
                                                                  •D
                                                                    ritte die Zulässigkeit der in Abstimmung mit dem
  (1) Die Laufzeit des Vertrages beginnt zu dem im                 Auftraggeber ausgewählten Keywords oder Seiten-
  Auftrag angegebenen Zeitpunkt. Ist kein Laufzeitbe-              inhalte angreifen.
  ginn angegeben, beginnt die Laufzeit des Vertrages
  mit der ersten Kontoeinrichtung oder der ersten

  RENZI .. / konzept / design / internet | INHABER: Matt Renzi | Röderweg 16 | 65232 Taunusstein
  TEL: 06128 2018405 | MAIL: mail@renzi.de | STEUER NR. 043 860 33526 | USt-IdNr.: DE 251098088
Stand 2021

                                                                                                   .. / konzept / design / internet
Besondere Vertragsbedingungen
Suchmaschinenwerbung (Search Engine Advertising / SEA)
Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Matt Renzi („Renzi .. / konzept / design / internet“)

  12. Anwendbares Recht                                           15. Salvatorische Klausel

  Für alle Ansprüche aus und in Zusammenhang mit                  Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
  diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. mit                Geschäftsbedingungen bzw. der Verträge unwirksam
  den Verträgen gilt das Recht der Bundesrepublik                 oder undurchführbar sein oder nach Abschluss
  Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.                 unwirksam oder undurchführbar werden, so wird
                                                                  dadurch die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Ge-
  13. Anwendbares Recht                                           schäftsbedingungen oder der Verträge im Übrigen
                                                                  nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder
  Für alle Ansprüche aus und in Zusammenhang mit                  undurchführbaren Bestimmung werden die Parteien
  diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. mit                diejenige wirksame und durchführbare Regelung
  den Verträgen gilt das Recht der Bundesrepublik                 vereinbaren, deren Wirkung der wirtschaftlichen
  Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.                 Zielsetzung möglichst nahe kommt.

  14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  (1) Erfüllungsort ist der Sitz von Renzi .. / konzept /
  design / internet.

  (2) Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Ver-
  tragsverhältnis ergebende Streitigkeiten ist, sofern
  der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentli-
  chen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sonderver-
  mögens oder im Inland ohne Gerichtsstand ist,
  Wiesbaden. Renzi .. / konzept / design / internet kann
  auch im Gerichtsstand des Kunden Klage erheben.
  Dies gilt auch für die Geltendmachung eines Zurück-
  behaltungsrechts.

  RENZI .. / konzept / design / internet | INHABER: Matt Renzi | Röderweg 16 | 65232 Taunusstein
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