Betriebsreglement Kinderkrippe Kiwi 2022 - Paul Scherrer ...

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Betriebsreglement Kinderkrippe Kiwi 2022 - Paul Scherrer ...
Kindertagesstätte KIWI
Heinrich Meyer-Weg 1
5235 Rüfenach
Telefon +41 (0)56 310 21 89
kiwi@psi.ch
www.psi.ch/Kiwi

     Betriebsreglement
   Kinderkrippe Kiwi 2022
Inhaltsverzeichnis

1.  Organisation ................................................................................................................................. 3
  1.1. Rechtliche Grundlagen ......................................................................................................... 3
  1.2. Trägerschaft .......................................................................................................................... 3
  1.3. Organisation der Kita ............................................................................................................ 3
2. Werte, Grundhaltungen, Methoden ............................................................................................. 3
3. Betreuungsplätze ......................................................................................................................... 4
  3.1. Grundsatz ............................................................................................................................. 4
  3.2. Aufnahmekriterien ................................................................................................................ 4
4. Anmelde und Aufnahmeverfahren ............................................................................................... 4
  4.1. Anfrage ................................................................................................................................. 4
  4.2. Anmeldung ............................................................................................................................ 4
  4.3. Aufnahme.............................................................................................................................. 4
  4.4. Eingewöhnung ...................................................................................................................... 5
5. Kosten .......................................................................................................................................... 5
  5.1. Grundsatz ............................................................................................................................. 5
  5.2. Tarifgestaltung ...................................................................................................................... 5
  5.3. Ausflüge ................................................................................................................................ 5
6. Öffnungszeiten ............................................................................................................................. 5
  6.1. Grundsatz Kindertagesstätte ................................................................................................ 5
  6.2. Bringen und Abholen ............................................................................................................ 5
  6.3. Blockzeiten Kinderkrippe ...................................................................................................... 5
  6.4. Sanktionen ............................................................................................................................ 5
  6.5. Ferien- und Feiertagsregelung ............................................................................................. 6
7. Betreuung ..................................................................................................................................... 6
  7.1. Betreuungszeiten .................................................................................................................. 6
  7.2. Betreuungsverhältnis ............................................................................................................ 6
  7.3. Betreuungstage .................................................................................................................... 6
  7.4. Abwesenheiten ..................................................................................................................... 6
  7.5. Ausschluss ............................................................................................................................ 6
  7.6. Versicherung ......................................................................................................................... 7
  7.7. Kündigung ............................................................................................................................. 7
8. Ernährung .................................................................................................................................... 7
  8.1. Grundsatz ............................................................................................................................. 7
  8.2. Mahlzeiten............................................................................................................................. 7
  8.3. Süssigkeiten ......................................................................................................................... 7
  8.4. Schoppen- Zusatznahrung ................................................................................................... 7
9. Krankheiten / Allergien ................................................................................................................. 7
10. Kleidung ....................................................................................................................................... 8
11. Zusammenarbeit mit den Eltern .................................................................................................. 8
  11.1. Grundsatz ............................................................................................................................. 8
  11.2. Anlässe ................................................................................................................................. 8
  11.3. Beschwerden ........................................................................................................................ 8
  11.4. Kiwi News / Website www.psi.ch/kiwi .................................................................................. 8
12. Datenschutz ................................................................................................................................. 9
13. Rechtliche Wirkung ...................................................................................................................... 9
1. Organisation
1.1.   Rechtliche Grundlagen
Der Betrieb der Kindertagesstätte (Kita) stützt sich auf ZGB Art. 316 Abs. 2 und auf die
Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (PAVO) Art. 2 und 13 ff.

Die Kita Kiwi ist Mitglied vom Verband Kinderbetreuung Schweiz (kibesuisse) und führt die
Einrichtung nach deren Betreuungsrichtlinien.

1.2.   Trägerschaft
Das Paul Scherrer Institut in Villigen führt die private Kindertagesstätte Kiwi. Die Einheiten
«Kinderkrippe», «Hort» und «Mittagstisch» werden unter dem Namen Kita Kiwi
organisatorisch als eine Einheit geführt.

1.3.   Organisation der Kita
Die Kita Kiwi wird von einer ausgewiesenen Fachperson mit eidgenössisch anerkanntem
Diplom in Führung & Pädagogik geführt. Sie ist direkt der Leitung Personalmanagement
unterstellt und ihr gegenüber rechenschaftspflichtig.

Die Kita Kiwi ist eine familienergänzende Einrichtung und führt vier altersgemischte Gruppen.
Eine Gruppe umfasst ca. 10-12 Kinder.

Die Führung der einzelnen Gruppen obliegt der Gruppenleitung. Diese ist im Besitz eines
anerkannten pädagogischen Diploms. Unterstützt wird die Gruppenleitung von
Miterzieherinnen, die ebenfalls eine in der Schweiz anerkannte pädagogische Ausbildung
mitbringen.

Die Kita Kiwi engagiert sich stark in der Ausbildung von Fachpersonen Betreuung
Fachrichtung Kinder (FaBeK). Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Um Einblicke in den Alltag einer
Kita zu gewährleisten und um jungen Menschen den Beruf der FaBeK näher zu bringen,
absolvieren Lernende für die Ausbildung zur FaBeK ein einjähriges Praktikum.

Eine klar definierte und auf den jeweiligen Wissensstand der Fachperson abgestimmte
Aufgabenverteilung gewährleistet die optimale Betreuung der Kinder.

2. Werte, Grundhaltungen, Methoden

Die Grundlage der Arbeit mit dem Kind basiert auf einer vertrauensvollen Beziehung sowohl
zwischen Fachperson und Kind als auch zwischen Fachperson und Eltern. Die bestmögliche
Betreuung ergibt sich, wenn sich das Kind wohl und angenommen fühlt.

Die Kita Kiwi legt grossen Wert auf die Individualität jedes einzelnen Kindes. Die Kita Kiwi
berücksichtigt deshalb in der Betreuung den Entwicklungsstand und fördert gezielt die
Fähigkeiten und Fertigkeiten, damit ein optimaler Verlauf der körperlichen, seelischen und
geistigen Entwicklung unterstützt wird.

Um dem Anspruch gerecht zu werden, jedes Kind in seiner eigenen Persönlichkeit und in
seinem eigenen Charakter anzunehmen, schafft die Kita Kiwi die notwendigen
organisatorischen und fachlichen Rahmenbedingungen.

Die Professionalität des Fachpersonals ermöglicht, den Spiel- und Lebensraum nach den
individuellen Wünschen und Bedürfnissen der Kinder zu gestalten.

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Das pädagogische Konzept bildet die Grundlage für die Betreuung. Es zeigt Schwerpunkte
auf, welche die Kita Kiwi bei der frühkindlichen und sozialen Förderung setzt. Zudem orientiert
sich das Fachpersonal stark nach dem Orientierungsrahmen frühkindlicher Bildung.

Ergänzend arbeitet die Kita Kiwi mit dem Portfolio-Konzept. In den Portfolioordner wird die
Bildung und Entwicklung des Kindes systematisch dokumentiert und dient somit als
Aufzeichnung der wesentlichen Entwicklungsschritte.

3. Betreuungsplätze
3.1.   Grundsatz
Die Kita Kiwi bietet neben Krippenplätze für Kinder ab 19 Monaten auch Babyplätze für
Säuglinge im Alter von 3 bis 18 Monaten an. Die Anzahl Betreuungsplätze ist in beiden
Alterskategorien begrenzt. Es besteht kein obligatorisches Anrecht auf einen Betreuungsplatz.

3.2.   Aufnahmekriterien
Es wird zwischen intern und extern betreuten Kindern unterschieden.
Intern betreute Kinder sind Kinder, deren Eltern am Paul Scherrer Institut arbeiten. Sie
geniessen bei der Vergabe eines Betreuungsplatzes in der Kinderkrippe Kiwi Vorrang.
Sofern es die Platzsituation zulässt, werden Anfragen von Eltern externer Kinder
berücksichtigt.

Eltern von Kindern, die einer sonderpädagogischen Betreuung bedürfen, haben die
Möglichkeit, die Aufnahme ihres Kindes schriftlich bei der Kita-Leitung zu beantragen. Diese
entscheidet im Einzelfall, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Betreuung in der Kita
Kiwi möglich ist.

4. Anmelde und Aufnahmeverfahren
4.1.   Anfrage
Die erste Kontaktaufnahme erfolgt über die Kita-Leitung. Sie vereinbart mit den Eltern einen
Termin für eine erste Besichtigung der Kita Kiwi mit einem Erstgespräch. Die Eltern
bekommen ein Anmeldeformular ausgehändigt.

4.2.   Anmeldung
Die Eltern füllen das Anmeldeformular aus und reichen dieses bei der Kita-Leitung ein. Die
Angaben müssen vollständig sein. Mit dem Unterzeichnen dieses Formulars geben die Eltern
der Kita Kiwi den Auftrag, den Betreuungsvertrag auszustellen. Falls der Betreuungsvertrag
nicht zu Stande kommt, erhebt die Kita Kiwi eine Bearbeitungsgebühr von CHF 250.00.
Nach Unterzeichnung des Betreuungsvertrages beginnen die vertraglichen Verpflichtungen zu
laufen, insbesondere deren Kostenfolge. Treten die Eltern vor dem Eintritt in die Kita Kiwi vom
Vertrag zurück, bleibt in jedem Fall die Reservationsgebühr geschuldet.

4.3.   Aufnahme
Die definitive Aufnahme in die Kita Kiwi erfolgt, wenn die Eltern den Betreuungsvertrag
unterzeichnet haben und eine Reservationsgebühr in der Höhe einer Monatspauschale sowie
den Betrag für die Eingewöhnung einbezahlt haben.

Wird der reservierte Platz tatsächlich in Anspruch genommen, wird die Reservationsgebühr
mit der ersten Monatspauschale verrechnet. Treten die Eltern vor dem Eintritt vom Vertrag
(auch unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist) zurück, verfällt die geleistete
Reservationsgebühr und die Kosten für die Eingewöhnungszeit zu Gunsten der Kita Kiwi.

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4.4.   Eingewöhnung
Um dem Kind einen positiven Start zu ermöglichen, findet eine Eingewöhnung statt, die sich in
der Regel über 2 Wochen verteilt und sich dem Anwesenheitspensum des Kindes anpasst.
Am Anfang der Eingewöhnungszeit begleiten die Eltern ihr Kind. Mit zunehmender Dauer
bleibt das Kind alleine in der Obhut der Fachpersonen. Die Fachperson und die Eltern
gestalten die Eingewöhnungszeit gemeinsam. Diese Eingewöhnungszeit ist kostenpflichtig
und orientiert sich wiederum an der Anwesenheitszeit des Kindes.

5. Kosten
5.1.   Grundsatz
Es gelten die Bestimmungen der Tarifordnung der Kita Kiwi.

5.2.   Tarifgestaltung
Die Tarife staffeln sich nach Umfang der Betreuung, nach Alter des Kindes und danach, ob
ein Elternteil am PSI arbeitet.

5.3.   Ausflüge
Für Ausflüge und spezielle Anlässe können gegebenenfalls kleine Kostenbeiträge erhoben
werden.

6. Öffnungszeiten
6.1.   Grundsatz Kindertagesstätte
Die Kindertagesstätte ist von Montag bis Freitag durchgehend von 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr
geöffnet.

6.2.   Bringen und Abholen
Die Kinder können am Morgen zwischen 07.30 – 09.00 Uhr in die Kita Kiwi gebracht und am
Abend von 16.00 – 18.00 Uhr abgeholt werden. Damit genügend Zeit für den Tagesrapport
bleibt, bitten wir Sie, spätestens um 17.45 Uhr in der Kita Kiwi einzutreffen.

Aus Sicherheitsgründen muss das Kind in der Kita Kiwi persönlich einer Fachperson
übergeben werden.
Sollte das Kind von einer Drittperson abgeholt werden, muss das Fachpersonal rechtzeitig
informiert werden. Die Drittperson muss sich gegenüber der Fachperson ausweisen können.

6.3.   Blockzeiten Kinderkrippe
Morgens von 09.00 – 11.00 Uhr, nachmittags von 14.00 – 16.00 Uhr. Während dieser Zeit
können die Kinder weder gebracht noch abgeholt werden. Ausnahmen sind frühzeitig mit der
Gruppenleitung zu besprechen.

6.4.   Sanktionen
Die Kinder müssen rechtzeitig gebracht und abgeholt werden, die Betreuungszeiten sind
einzuhalten. Verfrühtes/verspätetes Bringen und Abholen der Kinder wird ab der ersten
Minute mit einem zusätzlichen Betreuungsbeitrag verrechnet. Zudem sind die Fachpersonen
nicht mehr verpflichtet, ausführlich Auskunft über den Tagesablauf des Kindes zu geben.

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6.5.   Ferien- und Feiertagsregelung
Die Kita Kiwi bleibt grundsätzlich an allen gesetzlichen Feiertagen gemäss PSI-Regelung
ganztags geschlossen. Dazu zählen insbesondere:

      Weihnachten/ Neujahr:         24.12. bis und mit 02. Januar, jeweils ganzer Tag
      Ostern:                       Karfreitag bis Ostermontag jeweils ganzer Tag
      Tag der Arbeit:               1. Mai ganzer Tag
      Auffahrt & Auffahrtsbrücke:   Donnerstag / Freitag jeweils ganzer Tag
      Pfingstmontag:                ganzer Tag
      Fronleichnam:                 ganzer Tag
      Bundesfeiertag:               1. August ganzer Tag
      Betriebsferien:               während der 3. und 4. Woche der Sommer-Schulferien,
                                     Kanton Aargau, Bezirk Brugg
      Allerheiligen:                1. November ganzer Tag

Diese Tage können nicht kompensiert werden und werden in jedem Fall verrechnet.

7. Betreuung
7.1.   Betreuungszeiten

Folgende Betreuungszeiten sind definiert:

GT1: Ganzer Tag                                    07.30 – 18.00 Uhr
GT2: Vormittag ohne Mittagessen                    07.30 – 11.00 Uhr
GT3: Vormittag mit Mittagessen                     07.30 – 14.00 Uhr*
GT4: Nachmittag ohne Mittagessen                   14.00 – 18.00 Uhr
GT5: Nachmittag mit Mittagessen                    11.00 – 18.00 Uhr
*Die Kinder können ab 12.00 Uhr abgeholt werden.

7.2.   Betreuungsverhältnis
Das Betreuungsverhältnis zwischen den Eltern und der Kita Kiwi wird in einem
Betreuungsvertrag festgehalten. Mit der Unterzeichnung des Vertrages bestätigen die Eltern,
das Kind in Obhut der Kita Kiwi zu geben und akzeptieren die Bestimmungen des
Betriebsreglements und der Tarifordnung.

7.3.   Betreuungstage
Die im Betreuungsvertrag aufgeführten Betreuungstage und Betreuungszeiten sind sowohl für
die Eltern als auch für die Kita Kiwi verbindlich und werden im Betreuungsvertrag festgelegt.

Bei Krankheit und/oder Urlaub des Kindes oder der Eltern besteht keine Möglichkeit der
Reduktion oder Rückzahlung von Monatspauschalen. Ferientage oder Krankheitstage können
nicht getauscht oder kompensiert werden.

7.4.   Abwesenheiten
Abwesenheiten der Kinder sind frühzeitig, spätestens jedoch bis 08.30 Uhr am Tag der
Abwesenheit telefonisch der Fachperson bekanntzugeben.

7.5.   Ausschluss
Die Kita Kiwi behält sich das Recht vor, aus betrieblichen oder disziplinarischen Gründen den
Betreuungsplatz mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

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7.6.   Versicherung
Die Eltern sind für die Kranken- und Unfallversicherung sowie für die Haftpflichtversicherung
der Kinder verantwortlich.

Die Kita Kiwi lehnt bei Verlust von persönlichen Gegenständen wie beispielsweise
Spielsachen, Kleidern sowie Schmuck jede Verantwortung und Haftung ab.

7.7.   Kündigung
Grundsätzlich ist jede Vertragsänderung, Verschiebung oder die Reduktion von
Betreuungstagen mit einer Kündigungszeit von 3 Monaten auf Ende jeden Monats möglich.
Bei der Reduktion der Betreuungstage ist in jedem Fall die Kündigungszeit zu beachten.
Sofern es die Platzsituation zulässt, kann eine Verschiebung oder Aufstockung der
Betreuungstage in Absprache mit der Krippenleitung kurzfristig vorgenommen werden.

8.     Ernährung
8.1.   Grundsatz
Die Kita Kiwi achtet bei der Gestaltung des Essensplanes auf eine ausgewogene Ernährung.
Die Kita Kiwi bereitet Gemüse- und Fruchtbreie vor Ort selber zu.

8.2.   Mahlzeiten
Das Kind kann zusammen mit den Fachpersonen folgende Mahlzeiten in der Kita Kiwi
einnehmen:
     Znüni (Zwischenmahlzeit) um 09.00 Uhr
     Mittagessen, Krippe um 11.00 Uhr
     Zvieri (Zwischenmahlzeit) um 15.15 Uhr

Das Kind wird bei der Zubereitung der Mahlzeiten, wenn immer möglich, miteinbezogen.
Dabei lernt das Kind die Lebensmittel sowie den Umgang mit ihnen kennen und schätzen.

Die Kita Kiwi bezieht das Mittagessen vom Personalrestaurant Oase des PSI.

8.3.   Süssigkeiten
Speziell an Geburtstagen oder an Festtagen finden sich auf dem Essensplan auch Kuchen
und andere kleine Schlemmereien. Die Eltern sind angehalten, ihrem Kind an normalen
Tagen keine Süssigkeiten mitzugeben.

8.4.   Schoppen- Zusatznahrung
Benötigt das Kind Schoppennahrung sowie zusätzliche Babybreie (Haferflocken etc.), so sind
diese von zu Hause mitzubringen.

9.     Krankheiten / Allergien

Die Eltern informieren beim Eintrittsgespräch die Fachperson über allfällige Allergien oder
chronische Krankheiten des Kindes.

Bei Fieber und ansteckenden Krankheiten darf das Kind die Kita nicht besuchen.
Der Schutz der Kinder und des Personals setzt voraus, dass die Eltern die Kiwi-Leitung über
ansteckende Krankheiten in der Familie oder im Wohnquartier ihres Wohnortes umgehend
informieren. Bei Verdacht auf bestimmte ansteckende Krankheiten (z.B. Scharlach,

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Windpocken, Angina, etc.) kann die Kita Kiwi ein ärztliches Attest verlangen, aus dem
hervorgeht, ab wann das Kind wieder die Institution besuchen kann.

Erkrankt das Kind während der Betreuungszeit, benachrichtigt die Kita Kiwi die Eltern. Das
Kind muss bei ansteckenden Krankheiten und/oder bei starkem Unwohlsein unverzüglich
abgeholt werden.

Sollte das Kind während des Aufenthaltes in der Kita verunfallen, ist das Fachpersonal
berechtigt, das Kind unverzüglich in ärztliche Behandlung zu geben. Die Eltern werden
umgehend benachrichtigt.

10. Kleidung

Die Eltern sind verantwortlich, dass das Kind bei jeder Witterung die entsprechend passende
Kleidung trägt, und die Kleiderbox mit an die Jahreszeit und an die Körpergrösse angepassten
Kleidern ausgestattet ist.

Die Kinder benötigen zusätzlich:
     Finken (Hausschuhe)
     Eine komplette Garnitur Ersatzkleider
     Gummistiefel, Regenhose und -jacke
     Saisongerechte Kleidung wie Badeutensilien im Sommer oder Skianzug im Winter
     Wenn nötig Windeln, Nuggi (Schnuller), Kuscheltier usw.

11. Zusammenarbeit mit den Eltern
11.1. Grundsatz
Die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen der Gruppenleitung und den
Eltern ist ein wichtiger Bestandteil des Betreuungskonzeptes. Für die Eltern besteht auf
Wunsch jederzeit die Möglichkeit auf ein Elterngespräch.

11.2. Anlässe
Die Eltern sind eingeladen, sich an Elternanlässen gegenseitig kennenzulernen und aktiv an
deren Gestaltung teilzunehmen. Die Teilnahme ist freiwillig.

11.3. Beschwerden
Ergeben sich zwischenmenschliche Probleme zwischen Eltern und Gruppenleitung, können
sich die Eltern an die Kita-Leitung wenden. Die Kita-Leitung veranlasst ein Gespräch mit den
Betroffenen, bei dem die Probleme besprochen und eine Lösung gefunden werden soll.

11.4. Kiwi News / Website www.psi.ch/kiwi
Die Kita Kiwi informiert die Eltern regelmässig über Neuigkeiten in der Kita Kiwi. Die
Informationen erfolgen über den Newsletter „Kiwi News“, der ca. 6 Mal jährlich per Mail
verschickt wird. Die Eltern sind angehalten, sich selbstständig über die offiziellen Organe zu
informieren.

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12. Datenschutz

Sämtliche   Dokumente     über    die   Kinder und  die Eltern  unterliegen den
Datenschutzbestimmungen nach Schweizer Recht und werden mit entsprechender
Achtsamkeit und Sorgfalt verwaltet. Die Mitarbeitenden haben eine entsprechende
Verschwiegenheitserklärung unterschrieben.

Die Mitarbeitenden der Kindertagesstätte Kiwi sind dem Schutz und dem Wohlergehen der
ihnen anvertrauten Kinder verpflichtet. Der Verhaltenskodex ist Bestandteil des
Arbeitsvertrages und ist bei der täglichen Arbeit verpflichtend einzuhalten.

13. Rechtliche Wirkung
Das Betriebsreglement und die Tarifordnung sind integrale Bestandteile des
Betreuungsvertrages und für beide Parteien verbindlich. Die Kita-Leitung behält sich vor, die
Bestimmungen aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Sie orientiert die Eltern über die
Website und mittels Kiwi-News, wenn Anpassungen erfolgen.

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