Betriebsreglement Kinderkrippe Kiwi 2022 - Paul Scherrer ...
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Kindertagesstätte KIWI Heinrich Meyer-Weg 1 5235 Rüfenach Telefon +41 (0)56 310 21 89 kiwi@psi.ch www.psi.ch/Kiwi Betriebsreglement Kinderkrippe Kiwi 2022
Inhaltsverzeichnis 1. Organisation ................................................................................................................................. 3 1.1. Rechtliche Grundlagen ......................................................................................................... 3 1.2. Trägerschaft .......................................................................................................................... 3 1.3. Organisation der Kita ............................................................................................................ 3 2. Werte, Grundhaltungen, Methoden ............................................................................................. 3 3. Betreuungsplätze ......................................................................................................................... 4 3.1. Grundsatz ............................................................................................................................. 4 3.2. Aufnahmekriterien ................................................................................................................ 4 4. Anmelde und Aufnahmeverfahren ............................................................................................... 4 4.1. Anfrage ................................................................................................................................. 4 4.2. Anmeldung ............................................................................................................................ 4 4.3. Aufnahme.............................................................................................................................. 4 4.4. Eingewöhnung ...................................................................................................................... 5 5. Kosten .......................................................................................................................................... 5 5.1. Grundsatz ............................................................................................................................. 5 5.2. Tarifgestaltung ...................................................................................................................... 5 5.3. Ausflüge ................................................................................................................................ 5 6. Öffnungszeiten ............................................................................................................................. 5 6.1. Grundsatz Kindertagesstätte ................................................................................................ 5 6.2. Bringen und Abholen ............................................................................................................ 5 6.3. Blockzeiten Kinderkrippe ...................................................................................................... 5 6.4. Sanktionen ............................................................................................................................ 5 6.5. Ferien- und Feiertagsregelung ............................................................................................. 6 7. Betreuung ..................................................................................................................................... 6 7.1. Betreuungszeiten .................................................................................................................. 6 7.2. Betreuungsverhältnis ............................................................................................................ 6 7.3. Betreuungstage .................................................................................................................... 6 7.4. Abwesenheiten ..................................................................................................................... 6 7.5. Ausschluss ............................................................................................................................ 6 7.6. Versicherung ......................................................................................................................... 7 7.7. Kündigung ............................................................................................................................. 7 8. Ernährung .................................................................................................................................... 7 8.1. Grundsatz ............................................................................................................................. 7 8.2. Mahlzeiten............................................................................................................................. 7 8.3. Süssigkeiten ......................................................................................................................... 7 8.4. Schoppen- Zusatznahrung ................................................................................................... 7 9. Krankheiten / Allergien ................................................................................................................. 7 10. Kleidung ....................................................................................................................................... 8 11. Zusammenarbeit mit den Eltern .................................................................................................. 8 11.1. Grundsatz ............................................................................................................................. 8 11.2. Anlässe ................................................................................................................................. 8 11.3. Beschwerden ........................................................................................................................ 8 11.4. Kiwi News / Website www.psi.ch/kiwi .................................................................................. 8 12. Datenschutz ................................................................................................................................. 9 13. Rechtliche Wirkung ...................................................................................................................... 9
1. Organisation 1.1. Rechtliche Grundlagen Der Betrieb der Kindertagesstätte (Kita) stützt sich auf ZGB Art. 316 Abs. 2 und auf die Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (PAVO) Art. 2 und 13 ff. Die Kita Kiwi ist Mitglied vom Verband Kinderbetreuung Schweiz (kibesuisse) und führt die Einrichtung nach deren Betreuungsrichtlinien. 1.2. Trägerschaft Das Paul Scherrer Institut in Villigen führt die private Kindertagesstätte Kiwi. Die Einheiten «Kinderkrippe», «Hort» und «Mittagstisch» werden unter dem Namen Kita Kiwi organisatorisch als eine Einheit geführt. 1.3. Organisation der Kita Die Kita Kiwi wird von einer ausgewiesenen Fachperson mit eidgenössisch anerkanntem Diplom in Führung & Pädagogik geführt. Sie ist direkt der Leitung Personalmanagement unterstellt und ihr gegenüber rechenschaftspflichtig. Die Kita Kiwi ist eine familienergänzende Einrichtung und führt vier altersgemischte Gruppen. Eine Gruppe umfasst ca. 10-12 Kinder. Die Führung der einzelnen Gruppen obliegt der Gruppenleitung. Diese ist im Besitz eines anerkannten pädagogischen Diploms. Unterstützt wird die Gruppenleitung von Miterzieherinnen, die ebenfalls eine in der Schweiz anerkannte pädagogische Ausbildung mitbringen. Die Kita Kiwi engagiert sich stark in der Ausbildung von Fachpersonen Betreuung Fachrichtung Kinder (FaBeK). Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Um Einblicke in den Alltag einer Kita zu gewährleisten und um jungen Menschen den Beruf der FaBeK näher zu bringen, absolvieren Lernende für die Ausbildung zur FaBeK ein einjähriges Praktikum. Eine klar definierte und auf den jeweiligen Wissensstand der Fachperson abgestimmte Aufgabenverteilung gewährleistet die optimale Betreuung der Kinder. 2. Werte, Grundhaltungen, Methoden Die Grundlage der Arbeit mit dem Kind basiert auf einer vertrauensvollen Beziehung sowohl zwischen Fachperson und Kind als auch zwischen Fachperson und Eltern. Die bestmögliche Betreuung ergibt sich, wenn sich das Kind wohl und angenommen fühlt. Die Kita Kiwi legt grossen Wert auf die Individualität jedes einzelnen Kindes. Die Kita Kiwi berücksichtigt deshalb in der Betreuung den Entwicklungsstand und fördert gezielt die Fähigkeiten und Fertigkeiten, damit ein optimaler Verlauf der körperlichen, seelischen und geistigen Entwicklung unterstützt wird. Um dem Anspruch gerecht zu werden, jedes Kind in seiner eigenen Persönlichkeit und in seinem eigenen Charakter anzunehmen, schafft die Kita Kiwi die notwendigen organisatorischen und fachlichen Rahmenbedingungen. Die Professionalität des Fachpersonals ermöglicht, den Spiel- und Lebensraum nach den individuellen Wünschen und Bedürfnissen der Kinder zu gestalten. 3
Das pädagogische Konzept bildet die Grundlage für die Betreuung. Es zeigt Schwerpunkte auf, welche die Kita Kiwi bei der frühkindlichen und sozialen Förderung setzt. Zudem orientiert sich das Fachpersonal stark nach dem Orientierungsrahmen frühkindlicher Bildung. Ergänzend arbeitet die Kita Kiwi mit dem Portfolio-Konzept. In den Portfolioordner wird die Bildung und Entwicklung des Kindes systematisch dokumentiert und dient somit als Aufzeichnung der wesentlichen Entwicklungsschritte. 3. Betreuungsplätze 3.1. Grundsatz Die Kita Kiwi bietet neben Krippenplätze für Kinder ab 19 Monaten auch Babyplätze für Säuglinge im Alter von 3 bis 18 Monaten an. Die Anzahl Betreuungsplätze ist in beiden Alterskategorien begrenzt. Es besteht kein obligatorisches Anrecht auf einen Betreuungsplatz. 3.2. Aufnahmekriterien Es wird zwischen intern und extern betreuten Kindern unterschieden. Intern betreute Kinder sind Kinder, deren Eltern am Paul Scherrer Institut arbeiten. Sie geniessen bei der Vergabe eines Betreuungsplatzes in der Kinderkrippe Kiwi Vorrang. Sofern es die Platzsituation zulässt, werden Anfragen von Eltern externer Kinder berücksichtigt. Eltern von Kindern, die einer sonderpädagogischen Betreuung bedürfen, haben die Möglichkeit, die Aufnahme ihres Kindes schriftlich bei der Kita-Leitung zu beantragen. Diese entscheidet im Einzelfall, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Betreuung in der Kita Kiwi möglich ist. 4. Anmelde und Aufnahmeverfahren 4.1. Anfrage Die erste Kontaktaufnahme erfolgt über die Kita-Leitung. Sie vereinbart mit den Eltern einen Termin für eine erste Besichtigung der Kita Kiwi mit einem Erstgespräch. Die Eltern bekommen ein Anmeldeformular ausgehändigt. 4.2. Anmeldung Die Eltern füllen das Anmeldeformular aus und reichen dieses bei der Kita-Leitung ein. Die Angaben müssen vollständig sein. Mit dem Unterzeichnen dieses Formulars geben die Eltern der Kita Kiwi den Auftrag, den Betreuungsvertrag auszustellen. Falls der Betreuungsvertrag nicht zu Stande kommt, erhebt die Kita Kiwi eine Bearbeitungsgebühr von CHF 250.00. Nach Unterzeichnung des Betreuungsvertrages beginnen die vertraglichen Verpflichtungen zu laufen, insbesondere deren Kostenfolge. Treten die Eltern vor dem Eintritt in die Kita Kiwi vom Vertrag zurück, bleibt in jedem Fall die Reservationsgebühr geschuldet. 4.3. Aufnahme Die definitive Aufnahme in die Kita Kiwi erfolgt, wenn die Eltern den Betreuungsvertrag unterzeichnet haben und eine Reservationsgebühr in der Höhe einer Monatspauschale sowie den Betrag für die Eingewöhnung einbezahlt haben. Wird der reservierte Platz tatsächlich in Anspruch genommen, wird die Reservationsgebühr mit der ersten Monatspauschale verrechnet. Treten die Eltern vor dem Eintritt vom Vertrag (auch unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist) zurück, verfällt die geleistete Reservationsgebühr und die Kosten für die Eingewöhnungszeit zu Gunsten der Kita Kiwi. 4
4.4. Eingewöhnung Um dem Kind einen positiven Start zu ermöglichen, findet eine Eingewöhnung statt, die sich in der Regel über 2 Wochen verteilt und sich dem Anwesenheitspensum des Kindes anpasst. Am Anfang der Eingewöhnungszeit begleiten die Eltern ihr Kind. Mit zunehmender Dauer bleibt das Kind alleine in der Obhut der Fachpersonen. Die Fachperson und die Eltern gestalten die Eingewöhnungszeit gemeinsam. Diese Eingewöhnungszeit ist kostenpflichtig und orientiert sich wiederum an der Anwesenheitszeit des Kindes. 5. Kosten 5.1. Grundsatz Es gelten die Bestimmungen der Tarifordnung der Kita Kiwi. 5.2. Tarifgestaltung Die Tarife staffeln sich nach Umfang der Betreuung, nach Alter des Kindes und danach, ob ein Elternteil am PSI arbeitet. 5.3. Ausflüge Für Ausflüge und spezielle Anlässe können gegebenenfalls kleine Kostenbeiträge erhoben werden. 6. Öffnungszeiten 6.1. Grundsatz Kindertagesstätte Die Kindertagesstätte ist von Montag bis Freitag durchgehend von 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. 6.2. Bringen und Abholen Die Kinder können am Morgen zwischen 07.30 – 09.00 Uhr in die Kita Kiwi gebracht und am Abend von 16.00 – 18.00 Uhr abgeholt werden. Damit genügend Zeit für den Tagesrapport bleibt, bitten wir Sie, spätestens um 17.45 Uhr in der Kita Kiwi einzutreffen. Aus Sicherheitsgründen muss das Kind in der Kita Kiwi persönlich einer Fachperson übergeben werden. Sollte das Kind von einer Drittperson abgeholt werden, muss das Fachpersonal rechtzeitig informiert werden. Die Drittperson muss sich gegenüber der Fachperson ausweisen können. 6.3. Blockzeiten Kinderkrippe Morgens von 09.00 – 11.00 Uhr, nachmittags von 14.00 – 16.00 Uhr. Während dieser Zeit können die Kinder weder gebracht noch abgeholt werden. Ausnahmen sind frühzeitig mit der Gruppenleitung zu besprechen. 6.4. Sanktionen Die Kinder müssen rechtzeitig gebracht und abgeholt werden, die Betreuungszeiten sind einzuhalten. Verfrühtes/verspätetes Bringen und Abholen der Kinder wird ab der ersten Minute mit einem zusätzlichen Betreuungsbeitrag verrechnet. Zudem sind die Fachpersonen nicht mehr verpflichtet, ausführlich Auskunft über den Tagesablauf des Kindes zu geben. 5
6.5. Ferien- und Feiertagsregelung Die Kita Kiwi bleibt grundsätzlich an allen gesetzlichen Feiertagen gemäss PSI-Regelung ganztags geschlossen. Dazu zählen insbesondere: Weihnachten/ Neujahr: 24.12. bis und mit 02. Januar, jeweils ganzer Tag Ostern: Karfreitag bis Ostermontag jeweils ganzer Tag Tag der Arbeit: 1. Mai ganzer Tag Auffahrt & Auffahrtsbrücke: Donnerstag / Freitag jeweils ganzer Tag Pfingstmontag: ganzer Tag Fronleichnam: ganzer Tag Bundesfeiertag: 1. August ganzer Tag Betriebsferien: während der 3. und 4. Woche der Sommer-Schulferien, Kanton Aargau, Bezirk Brugg Allerheiligen: 1. November ganzer Tag Diese Tage können nicht kompensiert werden und werden in jedem Fall verrechnet. 7. Betreuung 7.1. Betreuungszeiten Folgende Betreuungszeiten sind definiert: GT1: Ganzer Tag 07.30 – 18.00 Uhr GT2: Vormittag ohne Mittagessen 07.30 – 11.00 Uhr GT3: Vormittag mit Mittagessen 07.30 – 14.00 Uhr* GT4: Nachmittag ohne Mittagessen 14.00 – 18.00 Uhr GT5: Nachmittag mit Mittagessen 11.00 – 18.00 Uhr *Die Kinder können ab 12.00 Uhr abgeholt werden. 7.2. Betreuungsverhältnis Das Betreuungsverhältnis zwischen den Eltern und der Kita Kiwi wird in einem Betreuungsvertrag festgehalten. Mit der Unterzeichnung des Vertrages bestätigen die Eltern, das Kind in Obhut der Kita Kiwi zu geben und akzeptieren die Bestimmungen des Betriebsreglements und der Tarifordnung. 7.3. Betreuungstage Die im Betreuungsvertrag aufgeführten Betreuungstage und Betreuungszeiten sind sowohl für die Eltern als auch für die Kita Kiwi verbindlich und werden im Betreuungsvertrag festgelegt. Bei Krankheit und/oder Urlaub des Kindes oder der Eltern besteht keine Möglichkeit der Reduktion oder Rückzahlung von Monatspauschalen. Ferientage oder Krankheitstage können nicht getauscht oder kompensiert werden. 7.4. Abwesenheiten Abwesenheiten der Kinder sind frühzeitig, spätestens jedoch bis 08.30 Uhr am Tag der Abwesenheit telefonisch der Fachperson bekanntzugeben. 7.5. Ausschluss Die Kita Kiwi behält sich das Recht vor, aus betrieblichen oder disziplinarischen Gründen den Betreuungsplatz mit sofortiger Wirkung zu kündigen. 6
7.6. Versicherung Die Eltern sind für die Kranken- und Unfallversicherung sowie für die Haftpflichtversicherung der Kinder verantwortlich. Die Kita Kiwi lehnt bei Verlust von persönlichen Gegenständen wie beispielsweise Spielsachen, Kleidern sowie Schmuck jede Verantwortung und Haftung ab. 7.7. Kündigung Grundsätzlich ist jede Vertragsänderung, Verschiebung oder die Reduktion von Betreuungstagen mit einer Kündigungszeit von 3 Monaten auf Ende jeden Monats möglich. Bei der Reduktion der Betreuungstage ist in jedem Fall die Kündigungszeit zu beachten. Sofern es die Platzsituation zulässt, kann eine Verschiebung oder Aufstockung der Betreuungstage in Absprache mit der Krippenleitung kurzfristig vorgenommen werden. 8. Ernährung 8.1. Grundsatz Die Kita Kiwi achtet bei der Gestaltung des Essensplanes auf eine ausgewogene Ernährung. Die Kita Kiwi bereitet Gemüse- und Fruchtbreie vor Ort selber zu. 8.2. Mahlzeiten Das Kind kann zusammen mit den Fachpersonen folgende Mahlzeiten in der Kita Kiwi einnehmen: Znüni (Zwischenmahlzeit) um 09.00 Uhr Mittagessen, Krippe um 11.00 Uhr Zvieri (Zwischenmahlzeit) um 15.15 Uhr Das Kind wird bei der Zubereitung der Mahlzeiten, wenn immer möglich, miteinbezogen. Dabei lernt das Kind die Lebensmittel sowie den Umgang mit ihnen kennen und schätzen. Die Kita Kiwi bezieht das Mittagessen vom Personalrestaurant Oase des PSI. 8.3. Süssigkeiten Speziell an Geburtstagen oder an Festtagen finden sich auf dem Essensplan auch Kuchen und andere kleine Schlemmereien. Die Eltern sind angehalten, ihrem Kind an normalen Tagen keine Süssigkeiten mitzugeben. 8.4. Schoppen- Zusatznahrung Benötigt das Kind Schoppennahrung sowie zusätzliche Babybreie (Haferflocken etc.), so sind diese von zu Hause mitzubringen. 9. Krankheiten / Allergien Die Eltern informieren beim Eintrittsgespräch die Fachperson über allfällige Allergien oder chronische Krankheiten des Kindes. Bei Fieber und ansteckenden Krankheiten darf das Kind die Kita nicht besuchen. Der Schutz der Kinder und des Personals setzt voraus, dass die Eltern die Kiwi-Leitung über ansteckende Krankheiten in der Familie oder im Wohnquartier ihres Wohnortes umgehend informieren. Bei Verdacht auf bestimmte ansteckende Krankheiten (z.B. Scharlach, 7
Windpocken, Angina, etc.) kann die Kita Kiwi ein ärztliches Attest verlangen, aus dem hervorgeht, ab wann das Kind wieder die Institution besuchen kann. Erkrankt das Kind während der Betreuungszeit, benachrichtigt die Kita Kiwi die Eltern. Das Kind muss bei ansteckenden Krankheiten und/oder bei starkem Unwohlsein unverzüglich abgeholt werden. Sollte das Kind während des Aufenthaltes in der Kita verunfallen, ist das Fachpersonal berechtigt, das Kind unverzüglich in ärztliche Behandlung zu geben. Die Eltern werden umgehend benachrichtigt. 10. Kleidung Die Eltern sind verantwortlich, dass das Kind bei jeder Witterung die entsprechend passende Kleidung trägt, und die Kleiderbox mit an die Jahreszeit und an die Körpergrösse angepassten Kleidern ausgestattet ist. Die Kinder benötigen zusätzlich: Finken (Hausschuhe) Eine komplette Garnitur Ersatzkleider Gummistiefel, Regenhose und -jacke Saisongerechte Kleidung wie Badeutensilien im Sommer oder Skianzug im Winter Wenn nötig Windeln, Nuggi (Schnuller), Kuscheltier usw. 11. Zusammenarbeit mit den Eltern 11.1. Grundsatz Die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen der Gruppenleitung und den Eltern ist ein wichtiger Bestandteil des Betreuungskonzeptes. Für die Eltern besteht auf Wunsch jederzeit die Möglichkeit auf ein Elterngespräch. 11.2. Anlässe Die Eltern sind eingeladen, sich an Elternanlässen gegenseitig kennenzulernen und aktiv an deren Gestaltung teilzunehmen. Die Teilnahme ist freiwillig. 11.3. Beschwerden Ergeben sich zwischenmenschliche Probleme zwischen Eltern und Gruppenleitung, können sich die Eltern an die Kita-Leitung wenden. Die Kita-Leitung veranlasst ein Gespräch mit den Betroffenen, bei dem die Probleme besprochen und eine Lösung gefunden werden soll. 11.4. Kiwi News / Website www.psi.ch/kiwi Die Kita Kiwi informiert die Eltern regelmässig über Neuigkeiten in der Kita Kiwi. Die Informationen erfolgen über den Newsletter „Kiwi News“, der ca. 6 Mal jährlich per Mail verschickt wird. Die Eltern sind angehalten, sich selbstständig über die offiziellen Organe zu informieren. 8
12. Datenschutz Sämtliche Dokumente über die Kinder und die Eltern unterliegen den Datenschutzbestimmungen nach Schweizer Recht und werden mit entsprechender Achtsamkeit und Sorgfalt verwaltet. Die Mitarbeitenden haben eine entsprechende Verschwiegenheitserklärung unterschrieben. Die Mitarbeitenden der Kindertagesstätte Kiwi sind dem Schutz und dem Wohlergehen der ihnen anvertrauten Kinder verpflichtet. Der Verhaltenskodex ist Bestandteil des Arbeitsvertrages und ist bei der täglichen Arbeit verpflichtend einzuhalten. 13. Rechtliche Wirkung Das Betriebsreglement und die Tarifordnung sind integrale Bestandteile des Betreuungsvertrages und für beide Parteien verbindlich. Die Kita-Leitung behält sich vor, die Bestimmungen aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Sie orientiert die Eltern über die Website und mittels Kiwi-News, wenn Anpassungen erfolgen. 9
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