Patientensicherheit: Umgang mit unerwünschten Ereignissen, Bewertung und Meldepflichten - Richard F. Schlenk Department of Internal Medicine III ...

 
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Patientensicherheit: Umgang mit unerwünschten Ereignissen, Bewertung und Meldepflichten - Richard F. Schlenk Department of Internal Medicine III ...
Patientensicherheit:
Umgang mit unerwünschten Ereignissen,
    Bewertung und Meldepflichten

                Richard F. Schlenk
         Department of Internal Medicine III
            University Hospital of Ulm
Patientensicherheit: Umgang mit unerwünschten Ereignissen, Bewertung und Meldepflichten - Richard F. Schlenk Department of Internal Medicine III ...
Agenda

•   Definitionen (GCP)
•   Bewertung
•   Meldepflichten
•   Praktische Umsetzung
•   SUSARs
•   Sicherheitsüberwachung durch den Sponsor
•   Vorgehen bei verbindeten Studien
Patientensicherheit: Umgang mit unerwünschten Ereignissen, Bewertung und Meldepflichten - Richard F. Schlenk Department of Internal Medicine III ...
Gesetzliche Grundlagen

-   ICH Guideline for Good Clinical Practice E6, Kapitel 4., 4.11

-   ICH E2A Guideline: Clinical safety data management: Definitions and
    standards for expedited reporting

-   European Guideline ENTR/CT 3: Detailed guidance on the collection,
    verification and presentation of adverse reaction reports arising from
    clinical trials on medicinal products for Human use

-   Arzneimittelgesetz (AMG)
    Zweites Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer
    Vorschriften

-   GCP-Verordnung, §§3, 7, 10, 12

            GCP-/AMG-Schulung des Zentrums für Klinische Studien am CCCU 08./15.10.2014   3
Patientensicherheit: Umgang mit unerwünschten Ereignissen, Bewertung und Meldepflichten - Richard F. Schlenk Department of Internal Medicine III ...
Unerwünschtes Ereignis

§ 3, Nr. 6 GCP-V

Unerwünschtes Ereignis (= Adverse Event (AE)) ist jedes nachteilige
Vorkommnis, das einer betroffenen Person (= Studienteilnehmer)
widerfährt, dem ein Prüfpräparat verabreicht wurde, und das nicht
notwendigerweise in ursächlichem Zusammenhang mit dieser
Behandlung steht:

-   Jede ungünstige oder unbeabsichtigte Reaktion, auch anomale
    Laborbefunde, z.B. Leukopenie, GGT-Erhöhung
-   jedes Symptom, z.B. Schmerzen
-   jede vorübergehend mit der Verabreichung eines Prüfpräparates
    einhergehende Erkrankung, z.B. Infektionen
-   jede Verschlechterung einer bereits vorbestehenden Erkrankung
-   aber auch: scheinbar mit der Prüfmedikation unzusammenhängende
    Krankheitszustände: z.B. Verletzungen oder Unfälle
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Nebenwirkung

§ 3, Nr. 7 GCP-V

Nebenwirkung (= Adverse Drug Reaction (ADR)) ist jede nachteilige und
unbeabsichtigte Reaktion auf ein Prüfpräparat, unabhängig von dessen
Dosierung

Dies bedeutet:
Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Prüfpräparat und dem
unerwünschten Ereignis ist zumindest möglich, d.h. ein Zusammenhang
kann nicht ausgeschlossen werden
Schwerwiegendes AE / NW (1)

§ 3, Nr. 8 GCP-V

Schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis oder schwerwiegende
Nebenwirkung ist jedes unerwünschte Ereignis oder jede Nebenwirkung,
das oder die
- tödlich oder
- lebensbedrohend ist,
- eine stationäre Behandlung oder deren Verlängerung erforderlich
  macht oder
- zu bleibender oder schwerwiegender Behinderung oder Invalidität
  führt oder
- eine kongenitale Anomalie oder einen Geburtsfehler zur Folge hat.
Schwerwiegendes AE / NW (2)

Häufige Erweiterung der Definition des SAEs: Medizinische Relevanz

Jedes andere bedeutsame medizinische Ereignis, das nicht tödlich oder
lebensbedrohlich ist und auch keinen stationären Aufenthalt erforderlich
macht, das der Prüfer jedoch als schwerwiegend und/oder medizinisch
relevant einstuft

 Ereignisse
   - die den Patienten gefährden und/oder
   - medizinische oder operative Maßnahmen notwendig machen, um
      einen schwerwiegenden Ausgang zu verhindern
Bewertung und Dokumentation von AEs

-   Kausalzusammenhang zur Prüfmedikation ?

-   Kausalzusammenhang zu anderen studienbezogenen
    Untersuchungen bzw. Prozeduren ?

-   Intensität ? Schweregrad ?

-   Schwerwiegend ?

-   Welche Maßnahmen werden aufgrund des AEs hinsichtlich der
    Prüfmedikation ergriffen ?

-   Wie wird das AE behandelt?

-   Ausgang des AEs
Bewertung der Kausalität

Was soll berücksichtigt werden?

-   Zeitlicher Zusammenhang
-   Rückbildung nach Absetzen des Prüfmedikaments
-   Erneutes Auftreten bzw. Verstärkung bei Re-Exposition
-   Bekanntheitsgrad der NW bei vergleichbaren Arzneimitteln
-   Erklärbarkeit durch pharmakologische Wirkung
-   Symptom der Grunderkrankung oder Reaktion auf eine andere
    diagnostische      oder     therapeutische    Maßnahme   (z.B.
    Begleitmedikation)
Kausalität: Regulatorisch (1)

Im Regulatorischen Bereich unterscheidet man nur zwei Ausprägungen:

- Related:
„There is a reasonable/plausible possibility that the AE may have been
caused by the drug”

- Not related:
“No causal relationship exists between the study drug and the event, but
an obvious alternative cause exists, e.g. the subject’s underlying medical
condition or concomitant therapy”
Kausalität: Regulatorisch (2)

Certain = Sicher
                                   RELATED
Probably/Likely = Wahrscheinlich                 ADR   AE
Possible = Möglich
Unlikely = Unwahrscheinlich
Not related = Kein Zusammenhang    NOT RELATED
Schweregrad (CTCAE)

Grad 1: Mild (gering)

Grad 2: Moderate (mäßig)

Grad 3: Severe (schwer)

Grad 4: Life-threatening or disabling (lebensbedrohlich)

Grad 5: Death related to AE (tödlich)
Ausgang des (S)AEs

-   Not recovered = nicht wiederhergestellt

-   Recovering = in der Besserung

-   Recovered = wiederhergestellt

-   Recovered with sequelae = wiederhergestellt mit bleibendem
    Schaden ( dieser sollte definiert werden)

-   Fatal = tödlich

-   Unknown = unbekannt

            GCP-/AMG-Schulung des Zentrums für Klinische Studien am CCCU 08./15.10.2014   13
Meldepflichten Prüfer (1)
ICH-GCP 4.11.1
Alle schwerwiegenden unerwünschten Ereignisse (SAEs) sollten dem
Sponsor unverzüglich gemeldet werden, es sei denn, es handelt sich um
SUEs, die im Prüfplan oder in einem anderen Dokument (z.B. der
Prüferinformation) nicht als unverzüglich meldepflichtig ausgewiesen
sind.
z.B. stationäre Aufnahmen bei Zytopenien, Fieber, Sepsis, Blutung, …
 CAVE: Vorgaben des Prüfplans der Studie beachten

ICH-GCP 4.11.2
Unerwünschte Ereignisse und/oder anomale Laborwerte, die im Prüfplan
als kritisch für die Bewertung der Sicherheit genannt werden, sollten
dem Sponsor gemäß den für die Meldung geltenden Bestimmungen
sowie innerhalb des vom Sponsor im Prüfplan festgelegten Zeitraums
berichtet werden.

 AEs of Special Interest
           GCP-/AMG-Schulung des Zentrums für Klinische Studien am CCCU 08./15.10.2014   14
AE of Special Interest (AESI)

“…class of adverse events that may not be serious but have special meaning or importance for a
particular drug or class of drugs”
“It is important to define clearly “adverse events of special interest” in the protocol and to specify close
monitoring and prompt reporting to the sponsor of these types of events, even if the event is considered
non-serious according to the usual regulatory criteria”
CIOMS VI (Management of Safety Information from Clinical Trials, 2005)

 Ereignisse
   - die nicht unbedingt schwerwiegend, aber im Rahmen der Studie
      bedeutend sind in Bezug auf die Prüfmedikation oder
      Begleitmedikation,
          z.B. Lebertoxizitäten oder Pleuraergüsse unter Dasatinib

      -   Sind im Protokoll klar definiert

      -   Erfordern sofortige Meldung an den Sponsor, auch wenn dies
          nach regulatorischen Kriterien nicht notwendig wäre

                GCP-/AMG-Schulung des Zentrums für Klinische Studien am CCCU 08./15.10.2014                    15
Meldepflichtige Ereignisse - Überblick

SAE - Definition GCP-V §3, Nr. 8                                              Erwartete Ereignisse

-    tödlich
-    lebensbedrohend
-    stationäre Behandlung oder deren
     Verlängerung
-    bleibende oder schwerwiegender
     Behinderung oder Invalidität
-    kongenitale Anomalie oder Geburtsfehler

                                          Medizinische relevante Ereignisse

                                                     AE of Special Interest
Meldepflichten Prüfer

                         Event / Ereignis

            nein           „“Melde-                          ja
                           pflichtig“?

Dokumentation auf                                   Unverzügliche Meldung
AE-Bogen im CRF                                     an Sponsor (< 24 h nach
                                                     Bekanntwerden) durch
                                                      SAE-Meldeformular

       AE- Meldung                  SAE- Meldung
       Mitteilung im Rahmen der     Initial: sofort (24 h)
       regulären Studien-           Follow up: sofort (24 h)
       dokumentation
UTMS: Fully HIS-Integrated IT-Solution

            Hospital Information System (SAP/ISH-med)
Staff                                    ContractLegal Department
                       UTMS              Overview- Contracts
- Physicians
- Nurses               - Trial data
             Serious Adverse                     - Amendments
- Data manager    Events  - Investigators        Project Management
Patients
                 Alert Function
                          - Study nurses         - Project account
- Medical records                                - Project leader
- Administrative data     - Patients
Clinical Subsystems       - Legal sponsor
                                        FinancialFinancial Department
- Lab-System              - ERB         Overview- Debitors
                                                 - Billing
- Hem/Onc
- Gastroenterology        - Authorities
- Radiology               - Contracts
- Nuclear Medicine
- Radiotherapy            - Finances
Ulm Trial Management System (UTMS)

General
description
              Details
                    Patients
                         Documents
                               Authorities
                                        Approval
                                                   Finances
                                                        Legal Dept.
                                                                  19
Unterstützung durch HIS

 Automatisch generierte Email an den
zuständigen Dokumentar /
Studienassistent der Studie bei

-   jeder stationären Aufnahme des        Test, Testmann
                                                123456789
    Patienten                                        10.08.2014/08:00

-   Verlegungen innerhalb des Klinikums
    (Intensivstation, Nephrologie
    (Dialyse),…)
-   Tod des Patienten
Regelung an Wochenenden (1)

ICH-GCP 4.11.1
Alle schwerwiegenden unerwünschten Ereignisse (SUEs) sollten dem
Sponsor unverzüglich gemeldet werden…


Regelung an Wochenenden (2)

-   SAE-Formulare sind entweder in Papierform an zentraler Stelle bzw.
    im Prüfarztordner hinterlegt oder in elektronischer Form auf der
    Homepage im Klinik-Intranet hinterlegt

-   Die Meldung des SAEs erfolgt entweder durch den Prüfarzt der
    Studie oder durch den diensthabenden Hintergrund-Oberarzt
SUSAR

Suspected Unexpected Serious Adverse Reaction (SUSAR)

Unerwartete Schwerwiegende ADR, deren
• Art
• Ausmaß
• Ausgang
nicht mit der vorliegenden Information* zum Prüfpräparat
übereinstimmt.

*d.h.
• Nicht zugelassene Prüfpräparate: Investigator‘s Brochure
• Zugelassene Prüfpräparate: Fachinformation
Wie wird ein SAE zum SUSAR?
         Prüfer                                           Adverse Event
                                                              (AE)
                                                    Beurteilung „Schwerwiegend?“

                                                    ja

                                          Serious Adverse Event
                                                  (SAE)
                                        Beurteilung Kausalität

                    Ja, mind. möglich

                    Serious Adverse Drug
                      Reaction (SADR)

                      Beurteilung Bekanntheit

       Unerwartet

 Suspected Unexpected Serious
                                                                 Sponsor
 Adverse Drug Reaction (SUSAR)
Meldepflichten Sponsor (1)
                                                  SUSAR
-     SUSAR-Reporting

                                       Tod oder Lebensbedrohlich?

                        nein                                                       ja
Meldung innerhalb von 15 Tagen                                           Meldung innerhalb von 7 Tagen
- BOB                                                                    - BOB
- ff.EK                                                                  - ff.EK
- Prüfer                                                                 - Prüfer
- Behörden Mitgliedsstaaten                                              - Behörden Mitgliedsstaaten

    ICH-GCP 5.17.1
    Der Sponsor sollte unverzüglich alle beteiligten Prüfer/Institutionen sowie die zuständige(n) Behörde(n) über
    alle unerwünschten Arzneimittel-wirkungen, die zugleich schwerwiegend und unerwartet sind, informieren.
    Sofern erforderlich, gilt dies auch für das IRB/die unabhängige Ethik-Kommission.

    ICH-GCP 5.17.2
    Solche unverzüglichen Meldungen sollten gemäß den geltenden gesetzlichenBestimmungen sowie der ICH
    Guideline for Clinical Safety Data Management: Definitions and Standards for Expedited Reporting erfolgen.
Meldepflichten Sponsor (2)

ICH-GCP 5.17.3
Der Sponsor sollte der/den zuständigen Behörde(n) alle Aktualisierungen und alle periodischen Berichte
zur Sicherheit gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen vorlegen.

-   1x jährlich Erstellung und Übermittlung des jährlichen
    Sicherheitsberichtes (Development Safety Update Report).
    Inhalt:

     -    Einzel- und aggregierte Auflistung aller SADRs und SUSARs
     -    Kumulative Auflistung aller SAEs während der gesamten Studienlaufzeit
     -    Aktuelle Sicherheitsergebnisse der laufenden Studie
     -    Sicherheitsrelevante Erkenntnisse zu den Prüfpräparaten aus anderen
          Studien / Literatur
     -    Gesamte Nutzen-Risiko-Bewertung des Sponsors
     -    Beschreibung der ggf. notwendigen Maßnahmen / Konsequenzen
Meldepflichten Sponsor (3)

ICH-GCP 5.16.1
Der Sponsor ist für eine ständige Bewertung der Sicherheit des/der Prüfpräparate(s)
verantwortlich.

-   Kontinuierliche Sicherheits- und Nutzen/Risiko-Bewertung durch
    Bewertung und Kumulation der gemeldeten SAEs/SUSARs
           -   Erhöhte Rate erwarteter Arzneimittelreaktionen?
           -   Auftreten bisher unbekannter Toxizitäten?

-   Interimsanalysen
           -   Mangelnde Wirksamkeit des Prüfpräparats?

-   ggf. kontinuierliche               Überwachung             im      Protokoll      definierter
    Sicherheitsendpunkte
           -   Überschreiten der „Maximal tolerated rates“?

 Ggf. Aktualisierung der Nutzen-Risiko-Bewertung
Meldepflichten Sponsor (4)

GCP-V § 13
(4) Der Sponsor unterrichtet unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 15 Tagen nach
Bekanntwerden, die zuständige Bundesoberbehörde, die zuständige Ethik-Kommission und
die zuständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union … über jeden
Sachverhalt, der eine erneute Überprüfung der Nutzen-Risiko-Bewertung des Prüfpräparates
erfordert.

 Meldung des Sachverhaltes innerhalb von 15 Tagen an
           - die Behörden
           - Ethikkommissionen
           - ggf. Data Safety Monitoring Board

 Ergreifung von Maßnahmen zum Schutz der
  Prüfungsteilnehmer vor „unmittelbarer Gefahr“
      Sofortige Information aller beteiligten Prüfer
      Ggf. sofortiger Rekrutierungsstop oder vorzeitige Beendigung
       der Studie
      Ggf. sofortige Änderung des Protokolls („Urgent amendment“)
Schutz vor unmittelbarer Gefahr (1)

ICH-GCP 4.5.4
Der Prüfer kann ohne vorherige Genehmigung/zustimmende Bewertung durch das IRB/die
unabhängige Ethikkommission vom Prüfplan abweichen oder eine Änderung am Prüfplan
vornehmen, um unmittelbare Gefahren für die Prüfungsteilnehmer abzuwenden.

- „Urgent amendment“ im Falle unmittelbarer Gefahren für die
    Studienteilnehmer ist erlaubt

-   Die vorgenommene Änderung muss dann in Form eines
    Protokoll-Amendments so schnell wie möglich der
     - Federführenden Ethikkommission
     - BOB
     zur Überprüfung und Genehmigung / zustimmenden
     Bewertung vorgelegt werden.
Review of Clinical Trial SAE Reports
                                                 Case in Medical
SAE receipt              Data entry
                        in Safety DB
                                                     Review                Medical review
 & check
                                                    workflow           (assess suspectedness and
                                                                             expectedness)

                                           Case qualifies as SUSAR

                                               Case Unblinding          Case qualifies as Non-
       Patient on IMP
                                                (As required)                  SUSAR

 CIOMS-Form
 INDICSR (US)
                                       Patient on Placebo/Comparator
                                                                               MR and Lock
                                                                                the case
    SUSAR
  submission
Schutz vor unmittelbarer Gefahr (2)

- Beispiel 1: AMLSG 09-09
       Erste Sicherheitsanalyse nach 50 Patienten:
       Erhöhte Raten an verlängerter Thrombozytopenie und Neutropenie nach
       Induktion II
          „Urgent Amendment“ mit Dosisreduktion von Etoposid bei
           jüngeren Patienten in Induktion II
          Amendment No. 2 mit Dosisreduktion von Cytarabin,
           Idarubicin und Etoposid bei allen Patienten in Induktion II

- Beispiel 2: AMLSG 16-10
       SAE-Meldung: Intravasale Hämolyse und Leberversagen nach
       gleichzeitiger Gabe von Midostaurin und Paracetamol (i.v.)

           SUSAR
           „Urgent Amendment“: Keine gleichzeitige Gabe von
            Midostaurin und Paracetamol !!!
           Amendment No. 1
Schutz vor unmittelbarer Gefahr (3)

- Beispiel 3: ARD12181 Studie (JAK2 Inhibitor Fedratinib bei
  Myelofibrose)
       (Gehäuftes) Auftreten von Wernicke-Enzephalopathie (SUSARs):
       Zeitraum: Juni 2012 bis Oktober 2013
                4 Fälle, davon Ausgang bei 2 Patienten wiederhergestellt, einem
                Patient nicht wiederhergestellt und ein tödliches Ereignis
                 11. Oktober 2013
       Maßnahmen des Sponsors:
        Safety Letter 1 (7. November 2013)
            - Information der Patienten / Neurologische Untersuchung
            - Sofortige Dosisreduktion der Prüfmedikation
        Safety Letter 2 (14. November 2013)
            - Sofortige Unterbrechung der Behandlung von Patienten mit
              Fedratinib (auf Anweisung der FDA)

       Inzwischen: Meldung zweier weiterer Fälle von Wernicke-Enzephalopathie
       18.November 2013: Beendigung aller klinischer Studien mit Fedratinib
Vorgehen bei doppelblinden Studien

„Doppelblind“  weder der Prüfarzt noch der Patient wissen, mit
welchem Medikament der Patient behandelt wird

 Entblindung durch den Prüfer kann notwendig werden im
  Falle von SAEs,
   -   bei denen der Prüfarzt einen Zusammenhang mit der Einnahme
       des Studienmedikaments sieht
   -   „Unmittelbare Gefahr“ für den Patienten besteht
   -   das verabreichte Studienmedikament relevant für die Therapie
       des SAEs ist

 CAVE: Nur in dringenden Notfällen entblinden, um die
  Objektivierbarkeit der Studie nicht zu gefährden !!!

 Entblindung durch den Sponsor im Rahmen der Meldung
  eines SUSARs notwendig ( Keine Weitergabe der
  Information an den Prüfer, …)
Wie wird entblindet? (1)
 Prozedere ist in jeder verblindeten Studie im Prüfplan
  spezifiziert, z.B.
    -   Verschlossene Umschläge im ISF
    -   Telefon-Hotline
    -   Meistens: Elektronisch über IVRS-System

 Wer darf entblinden?
  - Autorisierte Personen (meist Prüfer/Stellvertreter)

 Häufig vorherige Rücksprache mit dem Sponsor erforderlich!

 Auf jeden Fall:
    -   Sorgfältige Dokumentation des Vorgangs (mit Begründung)
    -   Sofortige Information des Sponsors
        CAVE: Behandlungsschema dabei nicht mitteilen
    -   Information über Behandlungsschema darf nur den Personen
        am Zentrum zugänglich sein, die diese für die Therapie des
        Patienten benötigen
Wie wird entblindet? (2)
 Prozedere am Wochenende:
  z.B. Klinik für Innere Medizin III
   - Für die Entblindung autorisierte Ärzte auf Homepage der Klinik
       hinterlegt
   - im Notfall Information des hämatologischen
       Hintergrunddienstes: Dieser kontaktiert den zuständigen Arzt
   - Entblindung erfolgt durch den dafür zuständigen Arzt
Infrastructure at the CCCU - Development

                                                               Clinical Trials Working Group
                                                                                Entirely integrated
                                                                                Contract Management
                                   Entirely integrated Trial                    System
                                   Management System
Web-based                          (UTMS)
Search Tool
for Clinical Trials
                                                                                                              CCT
                                                             CCT
Hem/Onc         Pulmo                                                                           Hem/Onc               Gyn
                             ENT       Pulmo                                        ENT
                                                   Hem/Onc        GI    Gyn                     GI                    ENT
      GI       Derma
                           Ped         Derma                                        Uro
Gyn        Rad/Onc
                                                  Common -SOPs                                   Pulmo                Uro
                         Uro           Rad/Onc           -Training                  Ped
                                                                                                 Derma                Ped
                                                         -Pathways
                                                         -Resources                              Rad/Onc

           2009                                              2012                                              2015

  21.05.2014         Development of Interdisciplinary Oncology Centers of Excellence in Germany -- 5th Call           36
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