Das RMV-JahresAbo Einfach, sparsam und bequem - Ein Produkt des
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Ein Produkt des Einfach, sparsam und bequem. Das RMV-JahresAbo für alle, die es gerne entspannt haben.
Das RMV-JahresAbo bringt Vorteile – für diese Fahrgäste: Ersparnis: Das RMV-JahresAbo ist für alle Menschen, die das 12 Monate fahren zum Preis von 10. ganze Jahr lang viel mit Bussen und Bahnen unter- wegs sind. Komfort: Einmal kaufen, Mit dem JahresAbo spart man den Preis von 2 Monats- ein ganzes Jahr fahren. karten. Es gilt ab dem ersten Tag eines gewählten Kalendermonats für zunächst ein Jahr. Damit hat man immer die passende Fahrkarte. RMV-Service-Telefon: 01801 / 768 4636 Fahrkartensortiment: 3,9 Cent / Minute aus dem dt. Festnetz, www.rmv.de Mobilfunkpreise anbieterabhängig, max. E 0,42 / Minute 2 3
Das RMV-JahresAbo hat 2 Varianten: · übertragbares JahresAbo · persönliches JahresAbo Vertragsbedingungen: www.rmv.de 4 5
Das übertragbare Das persönliche RMV-JahresAbo RMV-JahresAbo · 12 Monate zum Preis von 10. · 12 Monate zum Preis von 10. · Übertragbar. · Jahreskarte mit Lichtbild. · Start ab 1. eines Monats für 1 Jahr. · Start ab 1. eines Monats für 1 Jahr. · 12 Abo-Monatskarten. · Ersatz bei Verlust. · Raten- oder Einmalzahlung. · Raten- oder Einmalzahlung. · Kündigung jederzeit möglich. · Kündigung jederzeit möglich. · Mitnahmeregelung gilt. · Mobilitätsgarantie als Bonus. · Mitnahmeregelung gilt. Die einzelnen Karten aus dem Abo können verliehen werden. Gültig ist die Karte immer ab dem 1. eines Für das persönliche Abo ist ein Lichtbild erforderlich. Monats für mindestens ein Jahr. Adressänderungen Das Abo sollte bis zum 10. des Vormonats bestellt sind bis zum 10. des Vormonats mitzuteilen. werden und Adressänderungen sind bis zum 10. des Vormonats mitzuteilen. Bei vorzeitiger Kündigung erfolgt eine Erstattung. Das Abo verlängert sich automatisch, wenn es nicht einen Bei Verlust gibt es einmalig Ersatz (gegen Gebühr). Monat vor Ablauf gekündigt wird. Bei vorzeitiger Kündigung erfolgt eine Erstattung. Das RMV-JahresAbo verlängert sich automatisch. Die Mobilitätsgarantie greift. Tarife und Preise: www.rmv.de 6 7
Mitnahmeregelung und Weitere Leistungen Mobilitätsgarantie · Zuschlags-Abo 1. Klasse möglich. · Erwerb von Anschlussfahrkarten möglich. Die Mitnahmeregelung greift bei allen JahresAbos und · ICE-Aufpreiskarte möglich. erlaubt es, von montags bis freitags ab 19 Uhr, sams- · Günstiger Car-Sharing-Tarif. tags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen ganztä- · RMV-ErlebnisCard zum persönlichen Abo. gig einen Erwachsenen und Kinder von 6 bis einschließ- lich 14 Jahren (max. drei fremde, drei Enkel oder alle eigenen Kinder) kostenlos mitzunehmen. Zusätzlich zu den RMV-JahresAbos gibt es ein günstiges Zuschlags-Abonnement für die 1. Klasse, Die Mobilitätsgarantie bietet beim persönlichen Abo Anschlussfahrkarten für Fahrten über den Gültigkeits- die Erstattung von Mehraufwand bis zu 15 Euro für eine bereich der Jahreskarte hinaus, sowie günstige Tarife Taxifahrt oder IC/ICE-Fahrkarte, wenn sich durch Verspä- beim Car-Sharing. tung von mehr als 5 Minuten im Regionalverkehr (RB, SE, RE, S-Bahn, Regionalbus) die gesamte Reisezeit bei Das persönliche RMV-JahresAbo kann ohne Kosten- fehlender Fahrtalternative um mehr als 20 Minuten ver- aufschlag zusätzlich als RMV-ErlebnisCard mit über längert (ausgenommen bei höherer Gewalt). Kann der 160 „2for1“-Angeboten freigeschaltet werden. letzte fahrplanmäßige Anschluss nicht erreicht werden, werden maximal 30 Euro erstattet. Persönliche Beratung gewünscht? RMV-Mobilitätszentrale auch in Ihrer Nähe. 8 9
Tarife und Preise für Frankfurt Frankfurt liegt im Tarifgebiet 50. Innerhalb Frankfurts gilt immer die Preisstufe 3. Schon für umgerechnet 62,10 Euro* im Monat sind Exklusiv für Zeitkarten-Kunden: Sie in ganz Frankfurt mobil - Tag und Nacht. Das Die Fahrten zum Flughafen sind im JahresAbo enthalten. entspricht gerade mal 2,07 Euro* am Tag und das für so viele Fahrten wie Sie wollen. Ohne Stau. Ohne Parkplatzsuche. Einfach mobil. Rechnen Sie mit uns. Preisstufe RMV-JahresAbo 10 x zahlen, 12 x fahren Alle Tarife und Preise in Frankfurt finden Sie auf www.traffiQ.de 1 10 x 36,80 2 10 x 58,40 * Preisangabe bezieht sich auf den JahresAbo-Preis bei ein- 3 10 x 76,00 maliger Abbuchung auf umgerechnet 12 Kalendermonate 4 10 x 114,50 bzw. auf 30 Tage pro Monat. 5 10 x 156,00 6 10 x 194,00 7 (17)¹ 10 x 234,00 13 ² 10 x 68,50 45 ³ 10 x 134,00 Bei Einmalzahlung gibt es 2% Skonto auf den Gesamtbetrag der jeweiligen Preisstufe. ¹ Die Preisstufe 17 ist eine spezielle Preisstufe für Übergangsverkehre. Fahrkarten dieser Preisstufe haben keine Netzwirkung. ² Tarifgebiet 65 Wiesbaden/Mainz. ³ RNN-Übergangsverkehr. 10 11
Wir sind für Sie da – Verkehrsinsel Mobilitätszentrale in Frankfurt am Main An der Hauptwache/Zeil 129 Mo-Fr 9.00 – 20.00 Uhr Sa 9.30 – 18.00 Uhr traffiQ, die lokale Nahverkehrs- gesellschaft und die Verkehrs- VGF-TicketCenter gesellschaft Frankfurt (VGF) Hauptwache, Passage sind Ihre Ansprechpartner für Mo – Fr 8.00 – 20.00 Uhr Mobilität in der Stadt. Sa 9.00 – 16.00 Uhr Die VGF ist mit ihren TicketCentern und dem Jahres- Konstablerwache, Passage kartenservice der wichtigste Partner für den Vertrieb Mo – Fr 8.00 – 20.00 Uhr von Fahrkarten und betreibt Straßen- und U-Bahnen Sa 9.00 – 16.00 Uhr in Frankfurt. traffiQ sorgt für die Information über das Nahverkehrsangebot in Frankfurt am Main und plant U-Bahn-Station Bornheim Mitte, Zeiten und Linien. Passage und Bahnhof Höchst, Bahnhofsvorplatz Beratung zur RMV-Jahreskarte Mo, Di, Do, Fr 9.00 – 12.30 Uhr Persönliche Beratung und Informationen zum RMV- 13.00 – 17.00 Uhr JahresAbo: In der Mobilitätszentrale Verkehrsinsel an Mi 9.00 – 12.30 Uhr der Hauptwache, in den VGF-TicketCentern oder beim 13.00 – 16.00 Uhr VGF-Kundendienst: Telefon (069) 19 449, Fax (069) 213-25 022. Nähere Informationen: Rund um die Uhr telefonisch nur unter 01801 069 960*. VGF-Jahreskartenservice Tel. (069) 213-22 714 Kaufen und sparen! Fax (069) 213-25 022 Hier können Sie in Frankfurt das JahresAbo oder auch Mo – Do 8.00 – 17.00 Uhr andere RMV-Zeitkarten kaufen: Fr 8.00 – 13.00 Uhr traffiQ-Servicetelefon 01801 / 069 960 * 3,9 Cent / Minute aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreise anbieterabhängig, max. E 0,42 / Minute 12 13
Fahrradmitnahme Ihr Fahrrad können Sie natürlich auch kostenfrei in Bus Service in Frankfurt und Bahn mitnehmen. In den U-Bahnen, Straßenbah- nen und Bussen in Frankfurt geht das an Samstagen, 10-Minuten-Garantie in Frankfurt Sonntagen, Feiertagen und während der hessischen In Frankfurt gilt auf den U-Bahn-, Straßenbahn- und Schulferien den ganzen Tag über. An den anderen Ta- Buslinien die 10-Minuten-Garantie. Wenn Sie Ihr Ziel gen sind die Fahrzeuge während der Hauptverkehrs- mit mehr als zehn Minuten Verspätung erreichen, zeiten oft sehr voll. Darum müssen Fahrräder von können Sie die Garantie in Anspruch nehmen. Sie 6.00 – 8.30 Uhr und von 16.00 – 18.30 Uhr draußen bekommen dann Ihren Fahrpreis – für Abonnenten bleiben. Auf den Linien 25, 57, 60, 81 und 82 fahren entspricht das dem auf die Fahrt umgerechneten Abo- Kleinbusse, die leider zu keiner Zeit Fahrräder mitneh- Preis – zurück. Einfach innerhalb von drei Tagen unter men können. www.traffiQ.de per Online-Formular die verspätete Fahrt reklamieren. Nach positiver Prüfung bekommen Ein zusammengeklapptes Fahrrad können Sie jeder- Sie dann Ihren Fahrpreis in der Mobilitätszentrale Ver- zeit als Handgepäck mitnehmen. kehrsinsel oder den VGF-TicketCentern erstattet. Mehr Service für JahresAbo-Kunden Ausstieg auf Wunsch Wenn Sie Ihr JahresAbo bei der VGF oder in der Das Angebot „Ausstieg auf Wunsch“ bietet Ihnen Verkehrsinsel an der Hauptwache erwerben und mehr Komfort und Sicherheit in den Abendstunden. Ihre Adresse vorliegt, erhalten Sie rechtzeitig vor Ab 20 Uhr können Sie auf allen Frankfurter Buslinien dem Fahrplanwechsel im Dezember Post mit einer (einschließlich der Nachtbuslinien) auch zwischen den Servicekarte. Auf der Karte können Sie auswählen, Haltestellen aussteigen, sofern die Streckenbedingun- welches aktuelle Informationsmaterial Sie benötigen. gen dies zulassen. Der direkte Innenstadtbereich ist Das Material bekommen Sie dann kostenlos zuge- davon allerdings ausgenommen. Informieren Sie bitte schickt. Außerdem schenkt traffiQ Ihnen das aktuelle frühzeitig das Fahrpersonal – am besten gleich beim Fahrplanbuch. Die Servicekarte enthält den Gut- Einsteigen in den Bus – wo Sie aussteigen möchten. schein dafür. Sie können sich das Buch abholen oder Der Fahrer oder die Fahrerin versucht, Ihren Wunsch zuschicken lassen. Das Fahrplanbuch bekommen zu erfüllen. Sollte dies aus Verkehrs- oder Sicherheits- Sie natürlich auch, wenn Sie Ihre Jahreskarte vor Ort gründen einmal nicht möglich sein, bietet Ihnen das bar bezahlen und wir Ihnen daher keine Servicekarte Fahrpersonal gerne Alternativen an. zusenden können. 14 15
Was zu tun ist – um das RMV- JahresAbo zu bekommen · Variante persönliches oder übertragbares Das RMV-JahresAbo gibt es als übertragbares JahresAbo wählen. oder persönliches Abonnement. Es ist für alle · Start- und Zielgebiet wählen. Preisstufen und Übergangstarifgebiete erhältlich. · Zahlungsart wählen (Bankeinzug, Raten- oder Einmalzahlung). Das Abo ist in 10 Raten oder einmalig (mit 2% Skonto) · RMV-Verkaufsstelle oder zahlbar. Den Bestellschein gibt’s mit Beratung an der RMV-TicketShop nutzen. RMV-Verkaufsstelle oder online. Das persönliche RMV-JahresAbo muss bis zum 10. des Vormonats bestellt werden. RMV-TicketShop: www.rmv.de 16 17
Besondere Bedingungen Besondere Bedingungen für persönliche (nicht übertragbare) d) Zuschlagabonnements berechtigen zur Inanspruchnahme bestimmter Jahreskarten- und 9-Uhr-Jahreskarten-Abonnements – bei monat- Sonderleistungen. licher Abbuchung und einmaliger Abbuchung im Voraus – im Rhein- Main- Verkehrsverbund (RMV), gültig seit 10.12.2006 6. Mitnahmerecht Jahreskarten gem. Ziff. 4a) und 4b) berechtigen montags bis freitags ab 1. Vertragsgrundlagen 19 Uhr, an Samstagen, an Sonntagen, an gesetzlichen Feiertagen sowie Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestim- am 24. und 31.12. ganztags zur unentgeltlichen Mitnahme eines Erwach- mungen (GBB) der in der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV) senen und entweder aller eigenen Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen sowie die hier aufgeführten (einschließlich) oder von maximal 3 Kindern im Alter von 6 bis 14 Jahren besonderen Bedingungen. Für laufende Verträge gilt die jeweils gültige (einschließlich). Fassung der GBB sowie der besonderen Bedingungen für Abonnements. Die besonderen Bedingungen für persönliche Jahreskarten und 9-Uhr- 7. Preise Jahreskarten-Abonnements unterscheiden sich durch den Geltungszeit- a) Abonnements werden zum zehnfachen tarifmäßigen Preis der Mo- raum der jeweiligen Fahrkartenart (siehe „5. Geltungsbereich/-zeitraum“). natskarte der entsprechenden Preisstufe angeboten. b) Die Bezahlung erfolgt im Wege der Abbuchung. 2. Vertragspartner/-in c) Für das Abonnement mit monatlicher Abbuchung wird in den ersten 10 Vertragspartner/-in ist der/die in den Bestellunterlagen angegebene Monaten des Gültigkeitszeitraums jeweils zum Monatsbeginn der ta- Kontoinhaber/-in, auch dann, wenn er/sie eine Abonnement-Jahreskarte rifmäßige Preis der Monatskarte abgebucht. Im 11. und 12. Monat des für eine andere Person bestellt. Gültigkeitszeitraums erfolgen keine Abbuchungen. Bei Tarifänderungen werden die Abbuchungsbeträge ab dem Zeitpunkt der Tarifänderung im 3. Allgemeines RMV angepasst, und zwar in der jeweiligen Höhe, die von der perso- Ein Abonnement besteht aus einer Abonnement-Jahreskarte mit Chip, nenbeförderungsrechtlichen Aufsichtsbehörde genehmigt worden ist. die auf den Inhaber ausgestellt ist und dessen Lichtbild enthält. Durch d) Bei einmaliger Abbuchung im Voraus ergibt sich der Preis wie folgt: den integrierten Chip können Angebote der RMV-ErlebnisCard gebucht Auf den zehnfachen tarifmäßigen Preis der Monatskarte wird ein werden. Der Chip dient weder der Speicherung persönlicher Daten, noch hat Skonto von 2% gewährt. er die Funktion einer elektronischen Fahrkarte. Die Abonnement-Jahreskarte e) Preiserhöhungen, die während der Geltungsdauer des Abonnements muss vom Inhaber mit unlöschbarer Schrift (z.B. Kugelschreiber) unterschrie- bei einmaliger Abbuchung im Voraus eintreten, führen zu keiner nach- ben sein. Die persönliche Abonnement-Jahreskarte ist nicht übertragbar. träglichen Geldforderung an den Kunden/die Kundin. Bei Preissen- kungen hat der/die Vertragspartner/-in der Jahreskarte Anspruch auf 4. Sortiment Erstattung des zu viel bezahlten Fahrpreises. Das Angebot umfasst: Die Ausschlussfrist für Ansprüche auf Erstattung beträgt 3 Monate ab a) Das Abonnement (persönliche Jahreskarte, persönliche 9-Uhr-Jahres- Inkrafttreten der Tarifänderung. karte) zum Erwachsenentarif, f ) Das Verkehrsunternehmen ist nur dem/der Vertragspartner/-in zur b) das Abonnement (persönliche Jahreskarte, persönliche 9-Uhr- Jahres- Zahlung verpflichtet. karte) zum Erwachsenentarif inklusive Zuschlagabonnement sowie c) das Zuschlagabonnement (gleichermaßen gültig für persönliche Jah- 8. Zustandekommen des Abbuchungsvertrages reskarten wie auch 9-Uhr-Jahreskarten). a) Voraussetzung für den Erwerb von Abonnements ist die Abgabe der vollständig ausgefüllten Bestellunterlagen in der für den RMV festge- 5. Geltungsbereich/-zeitraum legten Form (einschließlich eines aktuellen Lichtbildes – Passbildfor- a) Abonnements werden gemäß RMV-Tarif für alle Tarifgebiete/Tarifge- mat – des Abonnement-Jahreskartennutzers) bis spätestens zum 10. bietskombinationen ausgegeben. des Vormonats bei einem das Abonnement abwickelnden Verkehrsun- b) Sie gelten ab dem 1. Tag eines beliebigen Kalendermonats für mindes- ternehmen oder einer von einem der im RMV zusammenwirkenden tens 1Jahr. Verkehrsunternehmen festgelegten RMV-Vertriebsstelle. Dies kann c) Die Gültigkeit der 9-Uhr-Jahreskarte ist an Werktagen auf den Zeit- auch auf dem Postweg erfolgen. raum zwischen 9 Uhr und Betriebsschluss begrenzt. An Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. und 31.12. besteht diese Begrenzung nicht. 18 19
Besondere Bedingungen b) Mit der Einzugsermächtigung wird das das Abonnement abwickelnde b) Alle Änderungen müssen dem das Abonnement abwickelnden Ver- Verkehrsunternehmen ermächtigt, je nach gewünschter Zahlungsart kehrsunternehmen von dem Vertragspartner/der Vertragspartnerin bis die jeweiligen Beträge bis auf weiteres monatlich oder jährlich im Vo- zum 10. des Vormonats schriftlich gemeldet werden. raus von einem Girokonto einer Sparkasse oder einer Bank innerhalb c) Die Änderung erfolgt in der Weise, dass ein neues Abonnement für 12 der Bundesrepublik Deutschland abzubuchen. aufeinander folgende Kalendermonate zu dem ab dem gewünschten c) Die Abonnement-Jahreskarte wird an die in der Bestellung angege- Änderungsmonat geltenden Tarif ausgestellt und zugesandt wird. Spä- bene Anschrift per Post verschickt. Der Versand an eine Postfachan- testens 3 Tage nach Beginn der Gültigkeit der neuen Abonnement- schrift ist ausgeschlossen. Jahreskarte muss die bisherige Jahreskarte an die ausgebende Stelle d) Mit dem Zugang der Abonnement-Jahreskarte kommt der zurückgegeben werden. Solange die Abonnement-Jahreskarte dem Abbuchungsvertrag zustande. Verkehrsunternehmen nicht vorliegt, hat der/die Vertragspartner/- in den monatlichen Abonnementpreis weiterhin zu zahlen. Preisun- 9. Fristgemäße Abbuchung terschiede aufgrund der gewünschten Änderungen werden gemäß a) Der/die Vertragspartner/-in verpflichtet sich, bei monatlicher Abbu- Tarif ver-/berechnet. Bei monatlicher Abbuchung bleibt das bereits chung im Voraus den jeweiligen Abbuchungsbetrag auf dem ange- erworbene anteilige Anrecht auf die beiden abbuchungsfreien Monate gebenen Konto zum Monatsbeginn bereitzuhalten. Bei einmaliger erhalten und wird beim nächsten Abbuchungstermin gutgeschrieben Abbuchung im Voraus verpflichtet sich der/die Vertragspartner/- in, (2/12 des zuletzt gültigen Monatskartenfahrpreises je genutzten den jeweiligen Abbuchungsbetrag auf dem angegebenen Konto zum Monat). Bei einmaliger Abbuchung im Voraus wird der nicht genutzte Monatsbeginn des ersten Monats einer jeden 12-Monats-Periode Zeitraum gutgeschrieben (1/12 je Monat des Jahresbetrages und der bereitzuhalten. neue 12-Monats-Zeitraum belastet. b) Kann ein Abbuchungsbetrag mangels Kontodeckung nicht abge- bucht werden oder wird eine Lastschrift vom Kontoinhaber/ von der 11. Ersatz/Verlust Kontoinhaberin trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben oder wird a) Dem zuständigen Verkehrsunternehmen ist mitzuteilen, wenn die Einzugsermächtigung widerrufen, so kann der Vertrag von dem die Abonnement-Jahreskarte nicht mehr vollständig lesbar oder das Abonnement abwickelnden Verkehrsunternehmen mit sofortiger beschädigt oder in Verlust geraten ist. Gegen Zahlung von 25,– Euro Wirkung gekündigt werden. Durch die Kündigung wird das Abonne- wird einmalig innerhalb der gültigen Vertragslaufzeit eine Ersatzkarte ment ungültig. Die Abonnement-Jahreskarte ist unverzüglich an das für die restliche Vertragslaufzeit ausgestellt. Die in Verlust geratene das Abonnement abwickelnde Verkehrsunternehmen zurückzugeben. Abonnement-Jahreskarte ist ab diesem Zeitpunkt ungültig. Dem Bei monatlicher Abbuchung entfallen die anteiligen Anrechte auf die Kunden wird eine „Vorläufige persönliche Jahreskarte“ ausgestellt, abbuchungsfreien Monate. Eine erneute Teilnahme am Abbuchungs- die nur in Verbindung mit einem amtlichen Ausweis mit Lichtbild als verfahren ist nicht mehr möglich. Fahrkarte Gültigkeit hat. Die „Vorläufige persönliche Jahreskarte“ ist c) Solange die Abonnement-Jahreskarte bei Kündigung nicht zurückge- so lange gültig, bis die Ersatzkarte ausgehändigt ist. Fahrtkosten, die geben wird, hat der/die Vertragspartner/-in den monatlichen Abonne- bis zur Ausstellung einer „Vorläufigen persönlichen Jahreskarte“ oder mentpreis zu bezahlen. bis zum Erhalt der Ersatzkarte entstehen, werden nicht erstattet. Eine d) Kosten, die dem das Abonnement abwickelnden Verkehrsunterneh- für verloren erklärte Abonnement-Jahreskarte ist bei Wiederauffinden men infolge nicht gedeckter oder aufgelöster Konten oder infolge unverzüglich dem Verkehrsunternehmen zurückzugeben, das die nicht angenommener Lastschriften entstehen, werden dem/der Ersatzkarte ausgestellt hat. Kontoinhaber/-in in Rechnung gestellt. Für jede schriftliche Zahlungs- b) Im Falle einer Ersatzausstellung für eine in Verlust geratene Jahres- aufforderung wird ein Bearbeitungsentgelt von 5,– Euro erhoben. karte ist für die restliche Laufzeit eine Kündigung oder eine Einschrän- Das schließt die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden kung der räumlichen Gültigkeit nicht möglich. Verzugsschadens, insbesondere der weiteren Kosten einer Rechtsver- c) Für den Gültigkeitszeitraum einer in Verlust geratenen Ersatz-Abon- folgung, nicht aus. nement-Jahreskarte ist der monatliche Abbuchungsbetrag weiter zu entrichten. Dasselbe gilt für eine nicht mehr prüfbare Abonnement- 10. Änderungen durch den/die Vertragspartner/-in Jahreskarte. a) Änderungen des Abonnements (z.B. der Abonnementart, der benutz- ten Tarifgebiete/Tarifgebietskombinationen) sind jeweils zum Monats- ersten des Folgemonats möglich. Hierzu zählt auch der Umstieg auf ein JobTicket oder die 9-Uhr-Jahreskarte. 20 21
Besondere Bedingungen 12. Fahrgelderstattung d) Bei einmaliger Abbuchung im Voraus wird für jeden bereits genutzten a) Eine Fahrgelderstattung erfolgt innerhalb des laufenden Gültigkeits- Monat 1/10 des bezahlten, abskontierten Jahreskartenpreises berech- zeitraumes bei mit Reiseunfähigkeit verbundenen Krankheitsfällen net. Bei angebrochenen Monaten wird für jeden genutzten Tag 1/30 von über 15 aufeinander folgenden Tagen Dauer, ab dem ersten Tag des bezahlten, abskontierten Monatskartenpreises berechnet. Der der Reiseunfähigkeit, an den Vertragspartner. Die Reiseunfähigkeit sich so ergebende Differenzbetrag zum bezahlten Jahreskartenpreis muss mit einer Bescheinigung eines Arztes, eines Krankenhauses wird erstattet. Für die Monate 11 und 12 des laufenden Gültigkeits- oder einer Krankenkasse nachgewiesen werden. zeitraumes erfolgt keine Erstattung. b) Eine Erstattung erfolgt auch bei Vorlage der Bescheinigung einer e) Beträge unter 5,– Euro werden nicht erstattet. Ein Bearbeitungsent- Kuranstalt über einen durchgeführten Kuraufenthalt außerhalb der gelt wird nicht erhoben. räumlichen Gültigkeit der Jahreskarte. c) Die Kosten für diese Bescheinigungen werden nicht erstattet. Im 13.3.2 durch das das Abonnement abwickelnde Unternehmen Höchstfall wird das Fahrgeld für maximal 2 Monate erstattet. Eine eventuelle Kündigung durch das Verkehrsunternehmen gegenüber d) Erstattet wird je Reiseunfähigkeitstag des laufenden Gültigkeitszeit- dem/der Vertragspartner/-in wirkt insbesondere im Falle einer fristlosen raums 1/30 des um 2/12 gekürzten Monatskartenpreises. Kündigung gem. Ziff. 9b) auch gegenüber dem/der jeweiligen Nutzer/ e) Eine Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben. Nutzerin der Abonnement-Jahreskarte. Nach einer Kündigung durch das f ) Aus anderen Gründen (z.B. Urlaubsreisen, Dienstreisen, Auslandsauf- Verkehrsunternehmen ist eine erneute Teilnahme am Abbuchungsver- enthalte und dgl.) erfolgt keine Erstattung. fahren für RMV-Jahreskarten nicht mehr möglich. 13. Dauer und Beendigung des Vertragsverhältnisses Besondere Bedingungen für übertragbare Jahreskarten und 9-Uhr- 13.1 Dauer des Vertrages Jahreskarten-Abonnements – bei monatlicher Abbuchung und a) Der Vertrag gilt für 12 aufeinander folgende Kalendermonate. einmaliger Abbuchung im Voraus – im Rhein-Main-Verkehrsverbund b) Wenn der Vertrag nicht entsprechend der Ziff. 13.2 bzw. 13.3.1 a) (RMV), gültig seit 10.12.2006 gekündigt wird, kommt ein neuer Vertrag für 12 aufeinander folgende Kalendermonate zustande. An die in der Bestellung angegebene 1. Vertragsgrundlagen Anschrift wird dann rechtzeitig eine neue Abonnement-Jahreskarte Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestim- per Post versandt. mungen (GBB) der in der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV) zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen sowie die hier aufgeführten 13.2 Beendigung zum Ende des 12-Monats-Zeitraums besonderen Bedingungen. Für laufende Verträge gilt die jeweils gültige Die Kündigung des Vertrages ist mit einer Frist von 1 Monat schriftlich Fassung der GBB sowie der besonderen Bedingungen für Abonnements. zum Ende des 12-Monats-Zeitraums möglich und kann nur durch den/die Die besonderen Bedingungen für übertragbare Jahreskarten- und 9-Uhr- Vertragspartner/-in erfolgen. Jahreskarten-Abonnements unterscheiden sich durch den Geltungszeit- raum der jeweiligen Fahrkartenart (siehe „5.Geltungsbereich/- zeitraum“). 13.3 Vorzeitige Beendigung 2. Vertragspartner/-in bei Übertragung des Abonnements 13.3.1 durch den/die Vertragspartner/-in Vertragspartner/-in ist der/die in den Bestellunterlagen angegebene a) Der Vertrag kann auch vor Ablauf durch eine Rückgabe der Abonne- Kontoinhaber/-in, auch dann, wenn er/sie einzelne Abonnement-Monats- ment-Jahreskarte gekündigt werden. karten auf eine andere Person überträgt. b) Die Rückgabe der Abonnement-Jahreskarte an das das Abonnement abwickelnde Verkehrsunternehmen muss zum Kündigungstermin 3. Allgemeines erfolgen. Bei Rückgabe durch die Post gilt das Datum des Poststem- Ein Abonnement besteht aus 12 einzelnen, übertragbaren Abonnement- pels, das Verlustrisiko trägt der/die Vertragspartner/-in. Monatskarten. c) Bei monatlicher Abbuchung wird für die bereits genutzten Monate der reguläre tarifmäßige Monatskartenpreis berechnet. Bei angebroche- 4. Sortiment nen Monaten wird für jeden nicht genutzten Tag 1/30 des regulären Das Angebot umfasst: tarifmäßigen Monatskartenpreises erstattet. Für die Monate 11 und a) Das Abonnement (Jahreskarte, 9-Uhr-Jahreskarte) 12 des laufenden Gültigkeitszeitraumes erfolgt keine Erstattung. zum Erwachsenentarif, 22 23
Besondere Bedingungen b) das Abonnement (Jahreskarte, 9-Uhr-Jahreskarte) zum Erwachsenen- f ) Das Verkehrsunternehmen ist nur dem/der Vertragspartner/-in zur tarif inklusive Zuschlagabonnement sowie Zahlung verpflichtet. c) das Zuschlagabonnement (gleichermaßen gültig für übertragbare Jahreskarten wie auch 9-Uhr-Jahreskarten). 8. Zustandekommen des Abbuchungsvertrages a) Voraussetzung für den Erwerb von Abonnements ist die Abgabe 5. Geltungsbereich/-zeitraum der vollständig ausgefüllten Bestellunterlagen in der für den RMV a) Abonnements werden gemäß RMV-Tarif für alle Tarifgebiete/ festgelegten Form bis spätestens zum 10. des Vormonats bei einem Tarifgebietskombinationen ausgegeben. das Abonnement abwickelnden Verkehrsunternehmen oder einer von b) Sie gelten ab dem 1.Tag eines beliebigen Kalendermonats für einem der im RMV zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen festge- mindestens 1 Jahr. legten RMV-Vertriebsstelle. Dies kann auch auf dem Postweg erfolgen. c) Die Gültigkeit der 9-Uhr-Jahreskarte ist an Werktagen auf den Zeit- b) Mit der Einzugsermächtigung wird das das Abonnement abwickelnde raum zwischen 9 Uhr und Betriebsschluss begrenzt. An Samstagen, Verkehrsunternehmen ermächtigt, je nach gewünschter Zahlungsart Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. und 31.12. die jeweiligen Beträge bis auf weiteres monatlich oder jährlich im Vo- besteht diese Begrenzung nicht. raus von einem Girokonto einer Sparkasse oder einer Bank innerhalb d) Zuschlagabonnements berechtigen zur Inanspruchnahme bestimmter der Bundesrepublik Deutschland abzubuchen. Sonderleistungen. c) Die Abonnement-Monatskarten werden an die in der Bestellung ange- gebene Anschrift per Post verschickt. Der Versand an eine Postfachan- 6. Mitnahmerecht schrift ist ausgeschlossen. Abonnements gem. Ziff. 4a) und 4b) berechtigen montags bis freitags d) Mit dem Zugang der Abonnement-Monatskarten kommt der Abbu- ab 19 Uhr, an Samstagen, an Sonntagen, an gesetzlichen Feiertagen chungsvertrag zustande. sowie am 24. und 31.12. ganztags zur unentgeltlichen Mitnahme eines Erwachsenen und entweder aller eigenen Kinder im Alter von 6 bis 14 9. Fristgemäße Abbuchung Jahren (einschließlich) oder von maximal 3 Kindern im Alter von 6 bis 14 a) Der/die Vertragspartner/-in verpflichtet sich, bei monatlicher Abbu- Jahren (einschließlich). chung im Voraus den jeweiligen Abbuchungsbetrag auf dem ange- gebenen Konto zum Monatsbeginn bereitzuhalten. Bei einmaliger 7. Preise Abbuchung im Voraus verpflichtet sich der/die Vertragspartner/- in, a) Abonnements werden zum zehnfachen tarifmäßigen Preis der Mo- den jeweiligen Abbuchungsbetrag auf dem angegebenen Konto zum natskarte der entsprechenden Preisstufe angeboten. Monatsbeginn des ersten Monats einer jeden 12-Monats-Periode b) Die Bezahlung erfolgt im Wege der Abbuchung. bereitzuhalten. c) Für das Abonnement mit monatlicher Abbuchung wird in den ersten b) Kann ein Abbuchungsbetrag mangels Kontodeckung nicht abge- 10 Monaten des Gültigkeitszeitraums jeweils zum Monatsbeginn der bucht werden oder wird eine Lastschrift vom Kontoinhaber/ von der tarifmäßige Preis der Monatskarte abgebucht. Im 11. und 12. Monat Kontoinhaberin trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben oder wird des Gültigkeitszeitraums erfolgen keine Abbuchungen. Bei Tarifände- die Einzugsermächtigung widerrufen, so kann der Vertrag von dem rungen werden die Abbuchungsbeträge ab dem Zeitpunkt der Tarifän- das Abonnement abwickelnden Verkehrsunternehmen mit sofortiger derung im RMV angepasst, und zwar in der jeweiligen Höhe, die von Wirkung gekündigt werden. Durch die Kündigung wird das Abonne- der personenbeförderungsrechtlichen Aufsichtsbehörde genehmigt ment ungültig. Die restlichen Abonnement-Monatskarten sind unver- worden ist. züglich an das das Abonnement abwickelnde Verkehrsunternehmen d) Bei einmaliger Abbuchung im Voraus ergibt sich der Preis wie folgt: zurückzugeben. Bei monatlicher Abbuchung entfallen die anteiligen Auf den zehnfachen tarifmäßigen Preis der Monatskarte wird ein Anrechte auf die abbuchungsfreien Monate. Eine erneute Teilnahme Skonto von 2% gewährt. am Abbuchungsverfahren ist nicht mehr möglich. e) Preiserhöhungen, die während der Geltungsdauer des Abonnements c) Solange die restlichen Abonnement-Monatskarten bei Kündigung bei einmaliger Abbuchung im Voraus eintreten, führen zu keiner nach- nicht zurückgegeben werden, hat der/die Vertragspartner/-in den träglichen Geldforderung an den Kunden/die Kundin. Bei Preissen- monatlichen Abonnementpreis zu bezahlen. kungen hat der/die Vertragspartner/-in des Abonnements Anspruch auf Erstattung des zu viel bezahlten Fahrpreises. Die Ausschlussfrist für Ansprüche auf Erstattung beträgt 3 Monate ab Inkrafttreten der Tarifänderung. 24 25
Besondere Bedingungen d) Kosten, die dem das Abonnement abwickelnden Verkehrsunterneh- 12. Dauer und Beendigung des Vertragsverhältnisses men infolge nicht gedeckter oder aufgelöster Konten oder infolge nicht angenommener Lastschriften entstehen, werden dem/der 12.1 Dauer des Vertrages Kontoinhaber/-in in Rechnung gestellt. Für jede schriftliche Zahlungs- a) Der Vertrag gilt für 12 aufeinander folgende Kalendermonate. aufforderung wird ein Bearbeitungsentgelt von 5,– Euro erhoben. b) Wenn der Vertrag nicht entsprechend der Ziff. 12.2 bzw. 12.3.1 a) Das schließt die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden gekündigt wird, kommt ein neuer Vertrag für 12 aufeinander folgende Verzugsschadens, insbesondere der weiteren Kosten einer Rechtsver- Kalendermonate zustande. An die in der Bestellung angegebene folgung, nicht aus. Anschrift wird dann rechtzeitig ein neues Abonnement per Post versandt. 10. Änderungen durch den/die Vertragspartner/-in a) Änderungen des Abonnements (z.B. der Abonnementart, der benutz- 12.2 Beendigung zum Ende des 12-Monats-Zeitraums ten Tarifgebiete/Tarifgebietskombinationen) sind jeweils zum Monats- Die Kündigung des Vertrages ist mit einer Frist von 1 Monat schriftlich ersten des Folgemonats möglich. Hierzu zählt auch der Umstieg auf zum Ende des 12-Monats-Zeitraums möglich und kann nur durch den/die ein JobTicket oder die 9-Uhr-Jahreskarte. Vertragspartner/-in erfolgen. b) Alle Änderungen müssen dem das Abonnement abwickelnden Verkehrsunternehmen von dem Vertragspartner/der Vertragspartnerin 12.3 Vorzeitige Beendigung bis zum10. des Vormonats mit den noch nicht genutzten Abonne- ment-Monatskarten schriftlich vorliegen. Solange die Abonnement- 12.3.1 durch den/die Vertragspartner/- in Monatskarten noch nicht zurückgesandt sind, wird die Änderung nicht a) Der Vertrag kann auch vor Ablauf durch eine vollständige Rückgabe der durchgeführt und es erfolgt keine Gutschrift. nicht mehr zu nutzenden Abonnement-Monatskarten gekündigt werden. c) Die Änderung erfolgt in der Weise, dass ein neues Abonnement für b) Die Rückgabe der Abonnement-Monatskarten an das das Abonne- 12 aufeinander folgende Kalendermonate zu dem ab dem gewünsch- ment abwickelnde Verkehrsunternehmen muss vor dem Kündigungs- ten Änderungsmonat geltenden Tarif ausgestellt und zugesandt wird. termin erfolgen. Bei Rückgabe durch die Post gilt das Datum des Preisunterschiede aufgrund der gewünschten Änderungen werden Poststempels, das Verlustrisiko trägt der/die Vertragspartner/- in. gemäß Tarif ver-/berechnet. Bei monatlicher Abbuchung bleibt das c) Bei monatlicher Abbuchung wird für die bereits genutzten Monate der bereits erworbene anteilige Anrecht auf die beiden abbuchungs- reguläre tarifmäßige Monatskartenpreis berechnet. Bei angebroche- freien Monate erhalten und wird beim nächsten Abbuchungstermin nen Monaten wird für jeden nicht genutzten Tag 1/30 des regulären gutgeschrieben (2/12 des zuletzt gültigen Monatskartenfahrpreises je tarifmäßigen Monatskartenpreises erstattet. Für die Monate 11 und genutzten Monat). Bei einmaliger Abbuchung im Voraus wird der nicht 12 des laufenden Gültigkeitszeitraumes erfolgt keine Erstattung. genutzte Zeitraum gutgeschrieben (1/12 je Monat des Jahresbetra- d) Bei einmaliger Abbuchung im Voraus wird für jeden bereits genutzten ges) und der neue 12-Monats-Zeitraum belastet. Monat 1/10 des bezahlten, abskontierten Jahreskartenpreises berech- net. Bei angebrochenen Monaten wird für jeden genutzten Tag 1/30 11. Ersatz/Verlust des bezahlten, abskontierten Monatskartenpreises berechnet. Der a) Ein Ersatz für in Verlust geratene oder nicht mehr prüfbare Abonne- sich so ergebende Differenzbetrag zum bezahlten Jahreskartenpreis ment-Monatskarten erfolgt nicht. wird erstattet. Für die Monate 11 und 12 des laufenden Gültigkeits- b) Für den Gültigkeitszeitraum der in Verlust geratenen Abonnement- zeitraumes erfolgt keine Erstattung. Monatskarten ist bei monatlicher Abbuchung der monatliche e) Beträge unter 5,– Euro werden nicht erstattet. Ein Bearbeitungsent- Abbuchungsbetrag weiter zu entrichten. Dasselbe gilt für nicht mehr gelt wird nicht erhoben. prüfbare Abonnement-Monatskarten. 12.3.2 durch das das Abonnement abwickelnde Unternehmen Eine eventuelle Kündigung durch das Verkehrsunternehmen gegenüber dem/der Vertragspartner/-in wirkt insbesondere im Falle einer fristlosen Kündigung gem. Ziff. 9b) auch gegenüber dem/der jeweiligen Nutzer/ Nutzerin des Abonnements. Nach einer Kündigung durch das Verkehrs- unternehmen ist eine erneute Teilnahme am Abbuchungsverfahren für RMV-Jahreskarten nicht mehr möglich. 26 27
Verkehrsinsel Mobilitätszentrale An der Hauptwache/Zeil 129, 60313 Frankfurt Öffnungszeiten: Montag – Freitag 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr Samstag 9.30 Uhr bis 18.00 Uhr VGF-TicketCenter Hauptwache und Konstablerwache, Passage: Montag – Freitag 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr Samstag 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr U-Bahn-Station Bornheim-Mitte, Passage und Bahnhof Höchst, Kiosk: Mo, Di, Do, Fr 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr Mittwoch 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr Ihre Partner rund um Busse und Bahnen in Frankfurt: Stand Dezember 2010
Sie können auch lesen