Das RMV-JahresAbo Einfach, sparsam und bequem - Ein Produkt des

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Das RMV-JahresAbo Einfach, sparsam und bequem - Ein Produkt des
Ein Produkt des

Einfach, sparsam und bequem.
Das RMV-JahresAbo
für alle, die es gerne entspannt haben.
Das RMV-JahresAbo Einfach, sparsam und bequem - Ein Produkt des
Das RMV-JahresAbo
bringt Vorteile –                                        für diese Fahrgäste:
          Ersparnis:                                     Das RMV-JahresAbo ist für alle Menschen, die das
          12 Monate fahren zum Preis von 10.             ganze Jahr lang viel mit Bussen und Bahnen unter-
                                                         wegs sind.
          Komfort:
          Einmal kaufen,                                 Mit dem JahresAbo spart man den Preis von 2 Monats-
          ein ganzes Jahr fahren.                        karten. Es gilt ab dem ersten Tag eines gewählten
                                                         Kalendermonats für zunächst ein Jahr.

                                                         Damit hat man immer die passende Fahrkarte.

RMV-Service-Telefon: 01801 / 768 4636
                                                         Fahrkartensortiment:
3,9 Cent / Minute aus dem dt. Festnetz,                  www.rmv.de
Mobilfunkpreise anbieterabhängig, max. E 0,42 / Minute

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Das RMV-JahresAbo
                       hat 2 Varianten:

                       ·   übertragbares JahresAbo
                       ·   persönliches JahresAbo

Vertragsbedingungen:
www.rmv.de

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Das übertragbare                                         Das persönliche
RMV-JahresAbo                                            RMV-JahresAbo
·   12 Monate zum Preis von 10.                          ·   12 Monate zum Preis von 10.
·   Übertragbar.                                         ·   Jahreskarte mit Lichtbild.
·   Start ab 1. eines Monats für 1 Jahr.                 ·   Start ab 1. eines Monats für 1 Jahr.
·   12 Abo-Monatskarten.                                 ·   Ersatz bei Verlust.
·   Raten- oder Einmalzahlung.                           ·   Raten- oder Einmalzahlung.
·   Kündigung jederzeit möglich.                         ·   Kündigung jederzeit möglich.
·   Mitnahmeregelung gilt.                               ·   Mobilitätsgarantie als Bonus.
                                                         ·   Mitnahmeregelung gilt.

Die einzelnen Karten aus dem Abo können verliehen
werden. Gültig ist die Karte immer ab dem 1. eines       Für das persönliche Abo ist ein Lichtbild erforderlich.
Monats für mindestens ein Jahr. Adressänderungen         Das Abo sollte bis zum 10. des Vormonats bestellt
sind bis zum 10. des Vormonats mitzuteilen.              werden und Adressänderungen sind bis zum 10. des
                                                         Vormonats mitzuteilen.
Bei vorzeitiger Kündigung erfolgt eine Erstattung. Das
Abo verlängert sich automatisch, wenn es nicht einen     Bei Verlust gibt es einmalig Ersatz (gegen Gebühr).
Monat vor Ablauf gekündigt wird.                         Bei vorzeitiger Kündigung erfolgt eine Erstattung.
                                                         Das RMV-JahresAbo verlängert sich automatisch. Die
                                                         Mobilitätsgarantie greift.

Tarife und Preise:
www.rmv.de

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Mitnahmeregelung und                                       Weitere Leistungen
Mobilitätsgarantie
                                                           ·   Zuschlags-Abo 1. Klasse möglich.
                                                           ·   Erwerb von Anschlussfahrkarten möglich.
Die Mitnahmeregelung greift bei allen JahresAbos und       ·   ICE-Aufpreiskarte möglich.
erlaubt es, von montags bis freitags ab 19 Uhr, sams-      ·   Günstiger Car-Sharing-Tarif.
tags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen ganztä-      ·   RMV-ErlebnisCard zum persönlichen Abo.
gig einen Erwachsenen und Kinder von 6 bis einschließ-
lich 14 Jahren (max. drei fremde, drei Enkel oder alle
eigenen Kinder) kostenlos mitzunehmen.                     Zusätzlich zu den RMV-JahresAbos gibt es ein
                                                           günstiges Zuschlags-Abonnement für die 1. Klasse,
Die Mobilitätsgarantie bietet beim persönlichen Abo        Anschlussfahrkarten für Fahrten über den Gültigkeits-
die Erstattung von Mehraufwand bis zu 15 Euro für eine     bereich der Jahreskarte hinaus, sowie günstige Tarife
Taxifahrt oder IC/ICE-Fahrkarte, wenn sich durch Verspä-   beim Car-Sharing.
tung von mehr als 5 Minuten im Regionalverkehr (RB,
SE, RE, S-Bahn, Regionalbus) die gesamte Reisezeit bei     Das persönliche RMV-JahresAbo kann ohne Kosten-
fehlender Fahrtalternative um mehr als 20 Minuten ver-     aufschlag zusätzlich als RMV-ErlebnisCard mit über
längert (ausgenommen bei höherer Gewalt). Kann der         160 „2for1“-Angeboten freigeschaltet werden.
letzte fahrplanmäßige Anschluss nicht erreicht werden,
werden maximal 30 Euro erstattet.

Persönliche Beratung gewünscht?
RMV-Mobilitätszentrale auch in Ihrer Nähe.

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Tarife und Preise
für Frankfurt                                                 Frankfurt liegt im Tarifgebiet 50.
                                                              Innerhalb Frankfurts gilt immer die Preisstufe 3.

Schon für umgerechnet 62,10 Euro* im Monat sind               Exklusiv für Zeitkarten-Kunden:
Sie in ganz Frankfurt mobil - Tag und Nacht. Das              Die Fahrten zum Flughafen sind im JahresAbo enthalten.
entspricht gerade mal 2,07 Euro* am Tag und das für
so viele Fahrten wie Sie wollen. Ohne Stau. Ohne
Parkplatzsuche. Einfach mobil. Rechnen Sie mit uns.
                                                                    Preisstufe                RMV-JahresAbo
                                                                   			                 10 x zahlen, 12 x fahren
Alle Tarife und Preise in Frankfurt finden Sie auf
www.traffiQ.de                                                     		1		                            10 x 36,80
                                                                   		2		                            10 x 58,40
* Preisangabe bezieht sich auf den JahresAbo-Preis bei ein-        		3		                            10 x 76,00
  maliger Abbuchung auf umgerechnet 12 Kalendermonate
                                                                   		4		                            10 x 114,50
  bzw. auf 30 Tage pro Monat.
                                                                   		5		                            10 x 156,00
                                                                   		6		                            10 x 194,00
                                                                             7 (17)¹                10 x 234,00
                                                                             13 ²                   10 x 68,50
                                                                             45 ³                   10 x 134,00

                                                              Bei Einmalzahlung gibt es 2% Skonto auf den
                                                              Gesamtbetrag der jeweiligen Preisstufe.

                                                              ¹ Die Preisstufe 17 ist eine spezielle Preisstufe für
                                                                Übergangsverkehre. Fahrkarten dieser Preisstufe
                                                                haben keine Netzwirkung.
                                                              ² Tarifgebiet 65 Wiesbaden/Mainz. ³ RNN-Übergangsverkehr.

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Wir sind für Sie da –                                      Verkehrsinsel
                                                           Mobilitätszentrale
in Frankfurt am Main                                       An der Hauptwache/Zeil 129
                                                           Mo-Fr 9.00 – 20.00 Uhr
                                                           Sa 9.30 – 18.00 Uhr
                        traffiQ, die lokale Nahverkehrs-
                        gesellschaft und die Verkehrs-     VGF-TicketCenter
                        gesellschaft Frankfurt (VGF)       Hauptwache, Passage
                        sind Ihre Ansprechpartner für      Mo – Fr 8.00 – 20.00 Uhr
                        Mobilität in der Stadt.            Sa 9.00 – 16.00 Uhr

Die VGF ist mit ihren TicketCentern und dem Jahres-        Konstablerwache, Passage
kartenservice der wichtigste Partner für den Vertrieb      Mo – Fr 8.00 – 20.00 Uhr
von Fahrkarten und betreibt Straßen- und U-Bahnen          Sa 9.00 – 16.00 Uhr
in Frankfurt. traffiQ sorgt für die Information über das
Nahverkehrsangebot in Frankfurt am Main und plant          U-Bahn-Station Bornheim Mitte,
Zeiten und Linien.                                         Passage und
                                                           Bahnhof Höchst, Bahnhofsvorplatz
Beratung zur RMV-Jahreskarte                               Mo, Di, Do, Fr 9.00 – 12.30 Uhr
Persönliche Beratung und Informationen zum RMV-            13.00 – 17.00 Uhr
JahresAbo: In der Mobilitätszentrale Verkehrsinsel an      Mi 9.00 – 12.30 Uhr
der Hauptwache, in den VGF-TicketCentern oder beim         13.00 – 16.00 Uhr
VGF-Kundendienst:
Telefon (069) 19 449, Fax (069) 213-25 022.                Nähere Informationen:
Rund um die Uhr telefonisch nur unter 01801 069 960*.     VGF-Jahreskartenservice
                                                           Tel. (069) 213-22 714
Kaufen und sparen!                                         Fax (069) 213-25 022
Hier können Sie in Frankfurt das JahresAbo oder auch       Mo – Do 8.00 – 17.00 Uhr
andere RMV-Zeitkarten kaufen:                              Fr 8.00 – 13.00 Uhr

traffiQ-Servicetelefon 01801 / 069 960
* 3,9 Cent / Minute aus dem dt. Festnetz,
  Mobilfunkpreise anbieterabhängig, max. E 0,42 / Minute

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Fahrradmitnahme
                                                           Ihr Fahrrad können Sie natürlich auch kostenfrei in Bus
Service in Frankfurt                                       und Bahn mitnehmen. In den U-Bahnen, Straßenbah-
                                                           nen und Bussen in Frankfurt geht das an Samstagen,
10-Minuten-Garantie in Frankfurt                           Sonntagen, Feiertagen und während der hessischen
In Frankfurt gilt auf den U-Bahn-, Straßenbahn- und        Schulferien den ganzen Tag über. An den anderen Ta-
Buslinien die 10-Minuten-Garantie. Wenn Sie Ihr Ziel       gen sind die Fahrzeuge während der Hauptverkehrs-
mit mehr als zehn Minuten Verspätung erreichen,            zeiten oft sehr voll. Darum müssen Fahrräder von
können Sie die Garantie in Anspruch nehmen. Sie            6.00 – 8.30 Uhr und von 16.00 – 18.30 Uhr draußen
bekommen dann Ihren Fahrpreis – für Abonnenten             bleiben. Auf den Linien 25, 57, 60, 81 und 82 fahren
entspricht das dem auf die Fahrt umgerechneten Abo-        Kleinbusse, die leider zu keiner Zeit Fahrräder mitneh-
Preis – zurück. Einfach innerhalb von drei Tagen unter     men können.
www.traffiQ.de per Online-Formular die verspätete
Fahrt reklamieren. Nach positiver Prüfung bekommen         Ein zusammengeklapptes Fahrrad können Sie jeder-
Sie dann Ihren Fahrpreis in der Mobilitätszentrale Ver-    zeit als Handgepäck mitnehmen.
kehrsinsel oder den VGF-TicketCentern erstattet.
                                                           Mehr Service für JahresAbo-Kunden
Ausstieg auf Wunsch                                        Wenn Sie Ihr JahresAbo bei der VGF oder in der
Das Angebot „Ausstieg auf Wunsch“ bietet Ihnen             Verkehrsinsel an der Hauptwache erwerben und
mehr Komfort und Sicherheit in den Abendstunden.           Ihre Adresse vorliegt, erhalten Sie rechtzeitig vor
Ab 20 Uhr können Sie auf allen Frankfurter Buslinien       dem Fahrplanwechsel im Dezember Post mit einer
(einschließlich der Nachtbuslinien) auch zwischen den      Servicekarte. Auf der Karte können Sie auswählen,
Haltestellen aussteigen, sofern die Streckenbedingun-      welches aktuelle Informationsmaterial Sie benötigen.
gen dies zulassen. Der direkte Innenstadtbereich ist       Das Material bekommen Sie dann kostenlos zuge-
davon allerdings ausgenommen. Informieren Sie bitte        schickt. Außerdem schenkt traffiQ Ihnen das aktuelle
frühzeitig das Fahrpersonal – am besten gleich beim        Fahrplanbuch. Die Servicekarte enthält den Gut-
Einsteigen in den Bus – wo Sie aussteigen möchten.         schein dafür. Sie können sich das Buch abholen oder
Der Fahrer oder die Fahrerin versucht, Ihren Wunsch        zuschicken lassen. Das Fahrplanbuch bekommen
zu erfüllen. Sollte dies aus Verkehrs- oder Sicherheits-   Sie natürlich auch, wenn Sie Ihre Jahreskarte vor Ort
gründen einmal nicht möglich sein, bietet Ihnen das        bar bezahlen und wir Ihnen daher keine Servicekarte
Fahrpersonal gerne Alternativen an.                        zusenden können.

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Was zu tun ist –
                             um das RMV- JahresAbo zu bekommen

· Variante persönliches oder übertragbares         Das RMV-JahresAbo gibt es als übertragbares
     JahresAbo wählen.                             oder persönliches Abonnement. Es ist für alle
·    Start- und Zielgebiet wählen.            Preisstufen und Übergangstarifgebiete erhältlich.
·    Zahlungsart wählen (Bankeinzug, Raten-
     oder Einmalzahlung).                     Das Abo ist in 10 Raten oder einmalig (mit 2% Skonto)
·    RMV-Verkaufsstelle oder                  zahlbar. Den Bestellschein gibt’s mit Beratung an der
     RMV-TicketShop nutzen.                   RMV-Verkaufsstelle oder online. Das persönliche
                                              RMV-JahresAbo muss bis zum 10. des Vormonats
                                              bestellt werden.

RMV-TicketShop:
www.rmv.de

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Besondere Bedingungen
Besondere Bedingungen für persönliche (nicht übertragbare)                     d) Zuschlagabonnements berechtigen zur Inanspruchnahme bestimmter
Jahreskarten- und 9-Uhr-Jahreskarten-Abonnements – bei monat-                     Sonderleistungen.
licher Abbuchung und einmaliger Abbuchung im Voraus – im Rhein-
Main- Verkehrsverbund (RMV), gültig seit 10.12.2006                            6. Mitnahmerecht
                                                                               Jahreskarten gem. Ziff. 4a) und 4b) berechtigen montags bis freitags ab
1. Vertragsgrundlagen                                                          19 Uhr, an Samstagen, an Sonntagen, an gesetzlichen Feiertagen sowie
Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestim-             am 24. und 31.12. ganztags zur unentgeltlichen Mitnahme eines Erwach-
mungen (GBB) der in der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV)                  senen und entweder aller eigenen Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren
zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen sowie die hier aufgeführten              (einschließlich) oder von maximal 3 Kindern im Alter von 6 bis 14 Jahren
besonderen Bedingungen. Für laufende Verträge gilt die jeweils gültige         (einschließlich).
Fassung der GBB sowie der besonderen Bedingungen für Abonnements.
Die besonderen Bedingungen für persönliche Jahreskarten und 9-Uhr-             7. Preise
Jahreskarten-Abonnements unterscheiden sich durch den Geltungszeit-            a) Abonnements werden zum zehnfachen tarifmäßigen Preis der Mo-
raum der jeweiligen Fahrkartenart (siehe „5. Geltungsbereich/-zeitraum“).          natskarte der entsprechenden Preisstufe angeboten.
                                                                               b) Die Bezahlung erfolgt im Wege der Abbuchung.
2. Vertragspartner/-in                                                         c) Für das Abonnement mit monatlicher Abbuchung wird in den ersten 10
Vertragspartner/-in ist der/die in den Bestellunterlagen angegebene                Monaten des Gültigkeitszeitraums jeweils zum Monatsbeginn der ta-
Kontoinhaber/-in, auch dann, wenn er/sie eine Abonnement-Jahreskarte               rifmäßige Preis der Monatskarte abgebucht. Im 11. und 12. Monat des
für eine andere Person bestellt.                                                   Gültigkeitszeitraums erfolgen keine Abbuchungen. Bei Tarifänderungen
                                                                                   werden die Abbuchungsbeträge ab dem Zeitpunkt der Tarifänderung im
3. Allgemeines                                                                     RMV angepasst, und zwar in der jeweiligen Höhe, die von der perso-
Ein Abonnement besteht aus einer Abonnement-Jahreskarte mit Chip,                  nenbeförderungsrechtlichen Aufsichtsbehörde genehmigt worden ist.
die auf den Inhaber ausgestellt ist und dessen Lichtbild enthält. Durch        d) Bei einmaliger Abbuchung im Voraus ergibt sich der Preis wie folgt:
den integrierten Chip können Angebote der RMV-ErlebnisCard gebucht                 Auf den zehnfachen tarifmäßigen Preis der Monatskarte wird ein
werden. Der Chip dient weder der Speicherung persönlicher Daten, noch hat          Skonto von 2% gewährt.
er die Funktion einer elektronischen Fahrkarte. Die Abonnement-Jahreskarte     e) Preiserhöhungen, die während der Geltungsdauer des Abonnements
muss vom Inhaber mit unlöschbarer Schrift (z.B. Kugelschreiber) unterschrie-       bei einmaliger Abbuchung im Voraus eintreten, führen zu keiner nach-
ben sein. Die persönliche Abonnement-Jahreskarte ist nicht übertragbar.            träglichen Geldforderung an den Kunden/die Kundin. Bei Preissen-
                                                                                   kungen hat der/die Vertragspartner/-in der Jahreskarte Anspruch auf
4. Sortiment                                                                       Erstattung des zu viel bezahlten Fahrpreises.
Das Angebot umfasst:                                                               Die Ausschlussfrist für Ansprüche auf Erstattung beträgt 3 Monate ab
a) Das Abonnement (persönliche Jahreskarte, persönliche 9-Uhr-Jahres-              Inkrafttreten der Tarifänderung.
   karte) zum Erwachsenentarif,                                                f ) Das Verkehrsunternehmen ist nur dem/der Vertragspartner/-in zur
b) das Abonnement (persönliche Jahreskarte, persönliche 9-Uhr- Jahres-             Zahlung verpflichtet.
   karte) zum Erwachsenentarif inklusive Zuschlagabonnement sowie
c) das Zuschlagabonnement (gleichermaßen gültig für persönliche Jah-           8. Zustandekommen des Abbuchungsvertrages
   reskarten wie auch 9-Uhr-Jahreskarten).                                     a) Voraussetzung für den Erwerb von Abonnements ist die Abgabe der
                                                                                  vollständig ausgefüllten Bestellunterlagen in der für den RMV festge-
5. Geltungsbereich/-zeitraum                                                      legten Form (einschließlich eines aktuellen Lichtbildes – Passbildfor-
a) Abonnements werden gemäß RMV-Tarif für alle Tarifgebiete/Tarifge-              mat – des Abonnement-Jahreskartennutzers) bis spätestens zum 10.
   bietskombinationen ausgegeben.                                                 des Vormonats bei einem das Abonnement abwickelnden Verkehrsun-
b) Sie gelten ab dem 1. Tag eines beliebigen Kalendermonats für mindes-           ternehmen oder einer von einem der im RMV zusammenwirkenden
   tens 1Jahr.                                                                    Verkehrsunternehmen festgelegten RMV-Vertriebsstelle. Dies kann
c) Die Gültigkeit der 9-Uhr-Jahreskarte ist an Werktagen auf den Zeit-            auch auf dem Postweg erfolgen.
   raum zwischen 9 Uhr und Betriebsschluss begrenzt. An Samstagen,
   Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. und 31.12.
   besteht diese Begrenzung nicht.

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Besondere Bedingungen
b) Mit der Einzugsermächtigung wird das das Abonnement abwickelnde          b) Alle Änderungen müssen dem das Abonnement abwickelnden Ver-
   Verkehrsunternehmen ermächtigt, je nach gewünschter Zahlungsart             kehrsunternehmen von dem Vertragspartner/der Vertragspartnerin bis
   die jeweiligen Beträge bis auf weiteres monatlich oder jährlich im Vo-      zum 10. des Vormonats schriftlich gemeldet werden.
   raus von einem Girokonto einer Sparkasse oder einer Bank innerhalb       c) Die Änderung erfolgt in der Weise, dass ein neues Abonnement für 12
   der Bundesrepublik Deutschland abzubuchen.                                  aufeinander folgende Kalendermonate zu dem ab dem gewünschten
c) Die Abonnement-Jahreskarte wird an die in der Bestellung angege-            Änderungsmonat geltenden Tarif ausgestellt und zugesandt wird. Spä-
   bene Anschrift per Post verschickt. Der Versand an eine Postfachan-         testens 3 Tage nach Beginn der Gültigkeit der neuen Abonnement-
   schrift ist ausgeschlossen.                                                 Jahreskarte muss die bisherige Jahreskarte an die ausgebende Stelle
d) Mit dem Zugang der Abonnement-Jahreskarte kommt der                         zurückgegeben werden. Solange die Abonnement-Jahreskarte dem
   Abbuchungsvertrag zustande.                                                 Verkehrsunternehmen nicht vorliegt, hat der/die Vertragspartner/- in
                                                                               den monatlichen Abonnementpreis weiterhin zu zahlen. Preisun-
9. Fristgemäße Abbuchung                                                       terschiede aufgrund der gewünschten Änderungen werden gemäß
a) Der/die Vertragspartner/-in verpflichtet sich, bei monatlicher Abbu-        Tarif ver-/berechnet. Bei monatlicher Abbuchung bleibt das bereits
   chung im Voraus den jeweiligen Abbuchungsbetrag auf dem ange-               erworbene anteilige Anrecht auf die beiden abbuchungsfreien Monate
   gebenen Konto zum Monatsbeginn bereitzuhalten. Bei einmaliger               erhalten und wird beim nächsten Abbuchungstermin gutgeschrieben
   Abbuchung im Voraus verpflichtet sich der/die Vertragspartner/- in,         (2/12 des zuletzt gültigen Monatskartenfahrpreises je genutzten
   den jeweiligen Abbuchungsbetrag auf dem angegebenen Konto zum               Monat). Bei einmaliger Abbuchung im Voraus wird der nicht genutzte
   Monatsbeginn des ersten Monats einer jeden 12-Monats-Periode                Zeitraum gutgeschrieben (1/12 je Monat des Jahresbetrages und der
   bereitzuhalten.                                                             neue 12-Monats-Zeitraum belastet.
b) Kann ein Abbuchungsbetrag mangels Kontodeckung nicht abge-
   bucht werden oder wird eine Lastschrift vom Kontoinhaber/ von der        11. Ersatz/Verlust
   Kontoinhaberin trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben oder wird         a) Dem zuständigen Verkehrsunternehmen ist mitzuteilen, wenn
   die Einzugsermächtigung widerrufen, so kann der Vertrag von dem             die Abonnement-Jahreskarte nicht mehr vollständig lesbar oder
   das Abonnement abwickelnden Verkehrsunternehmen mit sofortiger              beschädigt oder in Verlust geraten ist. Gegen Zahlung von 25,– Euro
   Wirkung gekündigt werden. Durch die Kündigung wird das Abonne-              wird einmalig innerhalb der gültigen Vertragslaufzeit eine Ersatzkarte
   ment ungültig. Die Abonnement-Jahreskarte ist unverzüglich an das           für die restliche Vertragslaufzeit ausgestellt. Die in Verlust geratene
   das Abonnement abwickelnde Verkehrsunternehmen zurückzugeben.               Abonnement-Jahreskarte ist ab diesem Zeitpunkt ungültig. Dem
   Bei monatlicher Abbuchung entfallen die anteiligen Anrechte auf die         Kunden wird eine „Vorläufige persönliche Jahreskarte“ ausgestellt,
   abbuchungsfreien Monate. Eine erneute Teilnahme am Abbuchungs-              die nur in Verbindung mit einem amtlichen Ausweis mit Lichtbild als
   verfahren ist nicht mehr möglich.                                           Fahrkarte Gültigkeit hat. Die „Vorläufige persönliche Jahreskarte“ ist
c) Solange die Abonnement-Jahreskarte bei Kündigung nicht zurückge-            so lange gültig, bis die Ersatzkarte ausgehändigt ist. Fahrtkosten, die
   geben wird, hat der/die Vertragspartner/-in den monatlichen Abonne-         bis zur Ausstellung einer „Vorläufigen persönlichen Jahreskarte“ oder
   mentpreis zu bezahlen.                                                      bis zum Erhalt der Ersatzkarte entstehen, werden nicht erstattet. Eine
d) Kosten, die dem das Abonnement abwickelnden Verkehrsunterneh-               für verloren erklärte Abonnement-Jahreskarte ist bei Wiederauffinden
   men infolge nicht gedeckter oder aufgelöster Konten oder infolge            unverzüglich dem Verkehrsunternehmen zurückzugeben, das die
   nicht angenommener Lastschriften entstehen, werden dem/der                  Ersatzkarte ausgestellt hat.
   Kontoinhaber/-in in Rechnung gestellt. Für jede schriftliche Zahlungs-   b) Im Falle einer Ersatzausstellung für eine in Verlust geratene Jahres-
   aufforderung wird ein Bearbeitungsentgelt von 5,– Euro erhoben.             karte ist für die restliche Laufzeit eine Kündigung oder eine Einschrän-
   Das schließt die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden                kung der räumlichen Gültigkeit nicht möglich.
   Verzugsschadens, insbesondere der weiteren Kosten einer Rechtsver-       c) Für den Gültigkeitszeitraum einer in Verlust geratenen Ersatz-Abon-
   folgung, nicht aus.                                                         nement-Jahreskarte ist der monatliche Abbuchungsbetrag weiter zu
                                                                               entrichten. Dasselbe gilt für eine nicht mehr prüfbare Abonnement-
10. Änderungen durch den/die Vertragspartner/-in                               Jahreskarte.
a) Änderungen des Abonnements (z.B. der Abonnementart, der benutz-
   ten Tarifgebiete/Tarifgebietskombinationen) sind jeweils zum Monats-
   ersten des Folgemonats möglich. Hierzu zählt auch der Umstieg auf
   ein JobTicket oder die 9-Uhr-Jahreskarte.

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Besondere Bedingungen
12. Fahrgelderstattung                                                     d) Bei einmaliger Abbuchung im Voraus wird für jeden bereits genutzten
a) Eine Fahrgelderstattung erfolgt innerhalb des laufenden Gültigkeits-       Monat 1/10 des bezahlten, abskontierten Jahreskartenpreises berech-
    zeitraumes bei mit Reiseunfähigkeit verbundenen Krankheitsfällen          net. Bei angebrochenen Monaten wird für jeden genutzten Tag 1/30
    von über 15 aufeinander folgenden Tagen Dauer, ab dem ersten Tag          des bezahlten, abskontierten Monatskartenpreises berechnet. Der
    der Reiseunfähigkeit, an den Vertragspartner. Die Reiseunfähigkeit        sich so ergebende Differenzbetrag zum bezahlten Jahreskartenpreis
    muss mit einer Bescheinigung eines Arztes, eines Krankenhauses            wird erstattet. Für die Monate 11 und 12 des laufenden Gültigkeits-
    oder einer Krankenkasse nachgewiesen werden.                              zeitraumes erfolgt keine Erstattung.
b) Eine Erstattung erfolgt auch bei Vorlage der Bescheinigung einer        e) Beträge unter 5,– Euro werden nicht erstattet. Ein Bearbeitungsent-
    Kuranstalt über einen durchgeführten Kuraufenthalt außerhalb der          gelt wird nicht erhoben.
    räumlichen Gültigkeit der Jahreskarte.
c) Die Kosten für diese Bescheinigungen werden nicht erstattet. Im         13.3.2 durch das das Abonnement abwickelnde Unternehmen
    Höchstfall wird das Fahrgeld für maximal 2 Monate erstattet.           Eine eventuelle Kündigung durch das Verkehrsunternehmen gegenüber
d) Erstattet wird je Reiseunfähigkeitstag des laufenden Gültigkeitszeit-   dem/der Vertragspartner/-in wirkt insbesondere im Falle einer fristlosen
    raums 1/30 des um 2/12 gekürzten Monatskartenpreises.                  Kündigung gem. Ziff. 9b) auch gegenüber dem/der jeweiligen Nutzer/
e) Eine Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben.                             Nutzerin der Abonnement-Jahreskarte. Nach einer Kündigung durch das
f ) Aus anderen Gründen (z.B. Urlaubsreisen, Dienstreisen, Auslandsauf-    Verkehrsunternehmen ist eine erneute Teilnahme am Abbuchungsver-
    enthalte und dgl.) erfolgt keine Erstattung.                           fahren für RMV-Jahreskarten nicht mehr möglich.

13. Dauer und Beendigung des Vertragsverhältnisses
                                                                           Besondere Bedingungen für übertragbare Jahreskarten und 9-Uhr-
13.1 Dauer des Vertrages                                                   Jahreskarten-Abonnements – bei monatlicher Abbuchung und
a) Der Vertrag gilt für 12 aufeinander folgende Kalendermonate.            einmaliger Abbuchung im Voraus – im Rhein-Main-Verkehrsverbund
b) Wenn der Vertrag nicht entsprechend der Ziff. 13.2 bzw. 13.3.1 a)       (RMV), gültig seit 10.12.2006
   gekündigt wird, kommt ein neuer Vertrag für 12 aufeinander folgende
   Kalendermonate zustande. An die in der Bestellung angegebene            1. Vertragsgrundlagen
   Anschrift wird dann rechtzeitig eine neue Abonnement-Jahreskarte        Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestim-
   per Post versandt.                                                      mungen (GBB) der in der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV)
                                                                           zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen sowie die hier aufgeführten
13.2 Beendigung zum Ende des 12-Monats-Zeitraums                           besonderen Bedingungen. Für laufende Verträge gilt die jeweils gültige
Die Kündigung des Vertrages ist mit einer Frist von 1 Monat schriftlich    Fassung der GBB sowie der besonderen Bedingungen für Abonnements.
zum Ende des 12-Monats-Zeitraums möglich und kann nur durch den/die        Die besonderen Bedingungen für übertragbare Jahreskarten- und 9-Uhr-
Vertragspartner/-in erfolgen.                                              Jahreskarten-Abonnements unterscheiden sich durch den Geltungszeit-
                                                                           raum der jeweiligen Fahrkartenart (siehe „5.Geltungsbereich/- zeitraum“).
13.3 Vorzeitige Beendigung
                                                                           2. Vertragspartner/-in bei Übertragung des Abonnements
13.3.1 durch den/die Vertragspartner/-in                                   Vertragspartner/-in ist der/die in den Bestellunterlagen angegebene
a) Der Vertrag kann auch vor Ablauf durch eine Rückgabe der Abonne-        Kontoinhaber/-in, auch dann, wenn er/sie einzelne Abonnement-Monats-
   ment-Jahreskarte gekündigt werden.                                      karten auf eine andere Person überträgt.
b) Die Rückgabe der Abonnement-Jahreskarte an das das Abonnement
   abwickelnde Verkehrsunternehmen muss zum Kündigungstermin               3. Allgemeines
   erfolgen. Bei Rückgabe durch die Post gilt das Datum des Poststem-      Ein Abonnement besteht aus 12 einzelnen, übertragbaren Abonnement-
   pels, das Verlustrisiko trägt der/die Vertragspartner/-in.              Monatskarten.
c) Bei monatlicher Abbuchung wird für die bereits genutzten Monate der
   reguläre tarifmäßige Monatskartenpreis berechnet. Bei angebroche-       4. Sortiment
   nen Monaten wird für jeden nicht genutzten Tag 1/30 des regulären       Das Angebot umfasst:
   tarifmäßigen Monatskartenpreises erstattet. Für die Monate 11 und       a) Das Abonnement (Jahreskarte, 9-Uhr-Jahreskarte)
   12 des laufenden Gültigkeitszeitraumes erfolgt keine Erstattung.           zum Erwachsenentarif,

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Besondere Bedingungen
b) das Abonnement (Jahreskarte, 9-Uhr-Jahreskarte) zum Erwachsenen-        f ) Das Verkehrsunternehmen ist nur dem/der Vertragspartner/-in zur
   tarif inklusive Zuschlagabonnement sowie                                    Zahlung verpflichtet.
c) das Zuschlagabonnement (gleichermaßen gültig für übertragbare
   Jahreskarten wie auch 9-Uhr-Jahreskarten).                              8. Zustandekommen des Abbuchungsvertrages
                                                                           a) Voraussetzung für den Erwerb von Abonnements ist die Abgabe
5. Geltungsbereich/-zeitraum                                                  der vollständig ausgefüllten Bestellunterlagen in der für den RMV
a) Abonnements werden gemäß RMV-Tarif für alle Tarifgebiete/                  festgelegten Form bis spätestens zum 10. des Vormonats bei einem
   Tarifgebietskombinationen ausgegeben.                                      das Abonnement abwickelnden Verkehrsunternehmen oder einer von
b) Sie gelten ab dem 1.Tag eines beliebigen Kalendermonats für                einem der im RMV zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen festge-
   mindestens 1 Jahr.                                                         legten RMV-Vertriebsstelle. Dies kann auch auf dem Postweg erfolgen.
c) Die Gültigkeit der 9-Uhr-Jahreskarte ist an Werktagen auf den Zeit-     b) Mit der Einzugsermächtigung wird das das Abonnement abwickelnde
   raum zwischen 9 Uhr und Betriebsschluss begrenzt. An Samstagen,            Verkehrsunternehmen ermächtigt, je nach gewünschter Zahlungsart
   Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. und 31.12.           die jeweiligen Beträge bis auf weiteres monatlich oder jährlich im Vo-
   besteht diese Begrenzung nicht.                                            raus von einem Girokonto einer Sparkasse oder einer Bank innerhalb
d) Zuschlagabonnements berechtigen zur Inanspruchnahme bestimmter             der Bundesrepublik Deutschland abzubuchen.
   Sonderleistungen.                                                       c) Die Abonnement-Monatskarten werden an die in der Bestellung ange-
                                                                              gebene Anschrift per Post verschickt. Der Versand an eine Postfachan-
6. Mitnahmerecht                                                              schrift ist ausgeschlossen.
Abonnements gem. Ziff. 4a) und 4b) berechtigen montags bis freitags        d) Mit dem Zugang der Abonnement-Monatskarten kommt der Abbu-
ab 19 Uhr, an Samstagen, an Sonntagen, an gesetzlichen Feiertagen             chungsvertrag zustande.
sowie am 24. und 31.12. ganztags zur unentgeltlichen Mitnahme eines
Erwachsenen und entweder aller eigenen Kinder im Alter von 6 bis 14        9. Fristgemäße Abbuchung
Jahren (einschließlich) oder von maximal 3 Kindern im Alter von 6 bis 14   a) Der/die Vertragspartner/-in verpflichtet sich, bei monatlicher Abbu-
Jahren (einschließlich).                                                      chung im Voraus den jeweiligen Abbuchungsbetrag auf dem ange-
                                                                              gebenen Konto zum Monatsbeginn bereitzuhalten. Bei einmaliger
7. Preise                                                                     Abbuchung im Voraus verpflichtet sich der/die Vertragspartner/- in,
a) Abonnements werden zum zehnfachen tarifmäßigen Preis der Mo-               den jeweiligen Abbuchungsbetrag auf dem angegebenen Konto zum
   natskarte der entsprechenden Preisstufe angeboten.                         Monatsbeginn des ersten Monats einer jeden 12-Monats-Periode
b) Die Bezahlung erfolgt im Wege der Abbuchung.                               bereitzuhalten.
c) Für das Abonnement mit monatlicher Abbuchung wird in den ersten         b) Kann ein Abbuchungsbetrag mangels Kontodeckung nicht abge-
   10 Monaten des Gültigkeitszeitraums jeweils zum Monatsbeginn der           bucht werden oder wird eine Lastschrift vom Kontoinhaber/ von der
   tarifmäßige Preis der Monatskarte abgebucht. Im 11. und 12. Monat          Kontoinhaberin trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben oder wird
   des Gültigkeitszeitraums erfolgen keine Abbuchungen. Bei Tarifände-        die Einzugsermächtigung widerrufen, so kann der Vertrag von dem
   rungen werden die Abbuchungsbeträge ab dem Zeitpunkt der Tarifän-          das Abonnement abwickelnden Verkehrsunternehmen mit sofortiger
   derung im RMV angepasst, und zwar in der jeweiligen Höhe, die von          Wirkung gekündigt werden. Durch die Kündigung wird das Abonne-
   der personenbeförderungsrechtlichen Aufsichtsbehörde genehmigt             ment ungültig. Die restlichen Abonnement-Monatskarten sind unver-
   worden ist.                                                                züglich an das das Abonnement abwickelnde Verkehrsunternehmen
d) Bei einmaliger Abbuchung im Voraus ergibt sich der Preis wie folgt:        zurückzugeben. Bei monatlicher Abbuchung entfallen die anteiligen
   Auf den zehnfachen tarifmäßigen Preis der Monatskarte wird ein             Anrechte auf die abbuchungsfreien Monate. Eine erneute Teilnahme
   Skonto von 2% gewährt.                                                     am Abbuchungsverfahren ist nicht mehr möglich.
e) Preiserhöhungen, die während der Geltungsdauer des Abonnements          c) Solange die restlichen Abonnement-Monatskarten bei Kündigung
   bei einmaliger Abbuchung im Voraus eintreten, führen zu keiner nach-       nicht zurückgegeben werden, hat der/die Vertragspartner/-in den
   träglichen Geldforderung an den Kunden/die Kundin. Bei Preissen-           monatlichen Abonnementpreis zu bezahlen.
   kungen hat der/die Vertragspartner/-in des Abonnements Anspruch
   auf Erstattung des zu viel bezahlten Fahrpreises. Die Ausschlussfrist
   für Ansprüche auf Erstattung beträgt 3 Monate ab Inkrafttreten der
   Tarifänderung.

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Besondere Bedingungen
d) Kosten, die dem das Abonnement abwickelnden Verkehrsunterneh-            12. Dauer und Beendigung des Vertragsverhältnisses
   men infolge nicht gedeckter oder aufgelöster Konten oder infolge
   nicht angenommener Lastschriften entstehen, werden dem/der               12.1 Dauer des Vertrages
   Kontoinhaber/-in in Rechnung gestellt. Für jede schriftliche Zahlungs-   a) Der Vertrag gilt für 12 aufeinander folgende Kalendermonate.
   aufforderung wird ein Bearbeitungsentgelt von 5,– Euro erhoben.          b) Wenn der Vertrag nicht entsprechend der Ziff. 12.2 bzw. 12.3.1 a)
   Das schließt die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden                gekündigt wird, kommt ein neuer Vertrag für 12 aufeinander folgende
   Verzugsschadens, insbesondere der weiteren Kosten einer Rechtsver-          Kalendermonate zustande. An die in der Bestellung angegebene
   folgung, nicht aus.                                                         Anschrift wird dann rechtzeitig ein neues Abonnement per Post
                                                                               versandt.
10. Änderungen durch den/die Vertragspartner/-in
a) Änderungen des Abonnements (z.B. der Abonnementart, der benutz-          12.2 Beendigung zum Ende des 12-Monats-Zeitraums
   ten Tarifgebiete/Tarifgebietskombinationen) sind jeweils zum Monats-     Die Kündigung des Vertrages ist mit einer Frist von 1 Monat schriftlich
   ersten des Folgemonats möglich. Hierzu zählt auch der Umstieg auf        zum Ende des 12-Monats-Zeitraums möglich und kann nur durch den/die
   ein JobTicket oder die 9-Uhr-Jahreskarte.                                Vertragspartner/-in erfolgen.
b) Alle Änderungen müssen dem das Abonnement abwickelnden
   Verkehrsunternehmen von dem Vertragspartner/der Vertragspartnerin        12.3 Vorzeitige Beendigung
   bis zum10. des Vormonats mit den noch nicht genutzten Abonne-
   ment-Monatskarten schriftlich vorliegen. Solange die Abonnement-         12.3.1 durch den/die Vertragspartner/- in
   Monatskarten noch nicht zurückgesandt sind, wird die Änderung nicht      a) Der Vertrag kann auch vor Ablauf durch eine vollständige Rückgabe der
   durchgeführt und es erfolgt keine Gutschrift.                               nicht mehr zu nutzenden Abonnement-Monatskarten gekündigt werden.
c) Die Änderung erfolgt in der Weise, dass ein neues Abonnement für         b) Die Rückgabe der Abonnement-Monatskarten an das das Abonne-
   12 aufeinander folgende Kalendermonate zu dem ab dem gewünsch-              ment abwickelnde Verkehrsunternehmen muss vor dem Kündigungs-
   ten Änderungsmonat geltenden Tarif ausgestellt und zugesandt wird.          termin erfolgen. Bei Rückgabe durch die Post gilt das Datum des
   Preisunterschiede aufgrund der gewünschten Änderungen werden                Poststempels, das Verlustrisiko trägt der/die Vertragspartner/- in.
   gemäß Tarif ver-/berechnet. Bei monatlicher Abbuchung bleibt das         c) Bei monatlicher Abbuchung wird für die bereits genutzten Monate der
   bereits erworbene anteilige Anrecht auf die beiden abbuchungs-              reguläre tarifmäßige Monatskartenpreis berechnet. Bei angebroche-
   freien Monate erhalten und wird beim nächsten Abbuchungstermin              nen Monaten wird für jeden nicht genutzten Tag 1/30 des regulären
   gutgeschrieben (2/12 des zuletzt gültigen Monatskartenfahrpreises je        tarifmäßigen Monatskartenpreises erstattet. Für die Monate 11 und
   genutzten Monat). Bei einmaliger Abbuchung im Voraus wird der nicht         12 des laufenden Gültigkeitszeitraumes erfolgt keine Erstattung.
   genutzte Zeitraum gutgeschrieben (1/12 je Monat des Jahresbetra-         d) Bei einmaliger Abbuchung im Voraus wird für jeden bereits genutzten
   ges) und der neue 12-Monats-Zeitraum belastet.                              Monat 1/10 des bezahlten, abskontierten Jahreskartenpreises berech-
                                                                               net. Bei angebrochenen Monaten wird für jeden genutzten Tag 1/30
11. Ersatz/Verlust                                                             des bezahlten, abskontierten Monatskartenpreises berechnet. Der
a) Ein Ersatz für in Verlust geratene oder nicht mehr prüfbare Abonne-         sich so ergebende Differenzbetrag zum bezahlten Jahreskartenpreis
   ment-Monatskarten erfolgt nicht.                                            wird erstattet. Für die Monate 11 und 12 des laufenden Gültigkeits-
b) Für den Gültigkeitszeitraum der in Verlust geratenen Abonnement-            zeitraumes erfolgt keine Erstattung.
   Monatskarten ist bei monatlicher Abbuchung der monatliche                e) Beträge unter 5,– Euro werden nicht erstattet. Ein Bearbeitungsent-
   Abbuchungsbetrag weiter zu entrichten. Dasselbe gilt für nicht mehr         gelt wird nicht erhoben.
   prüfbare Abonnement-Monatskarten.
                                                                            12.3.2 durch das das Abonnement abwickelnde Unternehmen
                                                                            Eine eventuelle Kündigung durch das Verkehrsunternehmen gegenüber
                                                                            dem/der Vertragspartner/-in wirkt insbesondere im Falle einer fristlosen
                                                                            Kündigung gem. Ziff. 9b) auch gegenüber dem/der jeweiligen Nutzer/
                                                                            Nutzerin des Abonnements. Nach einer Kündigung durch das Verkehrs-
                                                                            unternehmen ist eine erneute Teilnahme am Abbuchungsverfahren für
                                                                            RMV-Jahreskarten nicht mehr möglich.

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Verkehrsinsel Mobilitätszentrale
     An der Hauptwache/Zeil 129, 60313 Frankfurt
     Öffnungszeiten:
     Montag – Freitag 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr
     Samstag          9.30 Uhr bis 18.00 Uhr

     VGF-TicketCenter

     Hauptwache und Konstablerwache, Passage:
     Montag – Freitag 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr
     Samstag          9.00 Uhr bis 16.00 Uhr

     U-Bahn-Station Bornheim-Mitte, Passage
     und Bahnhof Höchst, Kiosk:
     Mo, Di, Do, Fr  9.00 Uhr bis 12.30 Uhr
                    13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
     Mittwoch        9.00 Uhr bis 12.30 Uhr
                    13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

     Ihre Partner rund um Busse und Bahnen in Frankfurt:

Stand Dezember 2010
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