Deerlijker Platz 91077 Neunkirchen am Brand
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Liebe Oldtimerfreunde, ADAC Reg.Nr. 231/2019 der 1. Automobilclub Neunkirchen am Brand e.V. lädt am 21. Juni 2020 zur 22. Nordbayerischen ADAC Veteranenrallye unter der Schirmherrschaft des Bürgermeisters von Neunkirchen recht herzlich ein. Die Fahrt mit Geschicklichkeitsprüfungen ohne Zeitlimit führt durch die reizvolle Landschaft Frankens. Die Streckenlänge beträgt ca. 130 km bei max. ca. 14% Steigung . Jeder Teilnehmer erhält zum Frühstück Kaffee und Kuchen, unterwegs ein fränkisches Mittagessen mit Getränk an einem Ort an der Strecke, so wie eine schöne Erinnerungsplakette. Pokalvergabe und Siegerehrung erfolgt am Start- und Veranstaltungsplatz. Die Teilnahme ist auf 99 Fahrzeuge begrenzt. Fahrzeuge mit Kurzzeit-, Ausfuhr-, und roten Händlerkennzeichen können leider nicht teilnehmen. Bei Nichtteilnahme erfolgt keine Rückerstattung der Nenngebühr. Start und Ziel: Deerlijker Platz Veranstalter: 1. Automobilclub Neunkirchen e.V. Erleinhofer Straße Postfach 58 91077 Neunkirchen am Brand 91077 Neunkirchen am Brand ac-neunkirchen@web.de www.ac-neunkirchen.de Nenngebühr: Fahrer 38.-€ Beifahrer 22.-€ / Person Klasseneinteilungen Motorräder: PKW und LKW: Klasse 1 bis Baujahr 1930 Klasse 6 bis Baujahr 1930 Klasse 2 bis Baujahr 1945 Klasse 7 bis Baujahr 1945 Klasse 3 bis Baujahr 1960 Klasse 8 bis Baujahr 1960 Klasse 4 bis Baujahr 1970 Klasse 9 bis Baujahr 1970 Klasse 5 bis Baujahr 1990 Klasse 10 bis Baujahr 1990 Sonderklasse Youngtimer bis Baujahr 1995 Für die vorderen Plätze jeder Klasse, den ältesten Teilnehmer, die größte Gruppe, den Pechvogel und die weiteste Anreise auf eigener Achse werden Pokale vergeben. Mannschaftsmeldung ab 4 Fahrzeugen möglich (28.-€ pro Fahrzeug / Fahrer zuzgl. Beifahrer) Programm: Ab 07.00 Uhr: Eintreffen der Teilnehmer 08.00 – 09.00 Uhr Fahrzeugabnahme, anschließend Fahrerbesprechung 09.30 Uhr Begrüßung der Teilnehmer 10.00 Uhr Start des ersten Fahrzeuges Ca. 12.00 Uhr Mittagessen in einem Ort an der Strecke Ca. 15.00 Uhr Eintreffen der ersten Fahrzeuge im Ziel Ca. 17.30 Uhr Siegerehrung mit Pokalvergabe Ansprechpartner Jürgen Niedersteberg Mobil: 0175/2621879 juergen.niedersteberg@t-online.de Max Schmitt Mobil: 0151/64803165 AC-Neunkirchen@t-online.de
Nennung ausfüllen und senden an: Startnummer 1. Automobilclub Neunkirchen Postfach 58 91077 Neunkirchen am Brand Klasse ac-neunkirchen@web.de Nachname: _____________________ Vorname: _________________ Strasse: __________________________ PLZ/Ort: ___________________ Geburtsdatum: _________ Email: _______________________________ Beifahrer: o Ja, Anzahl ___ / o Nein ADAC: o Ja, Mitgliedsnr. ___________________ / o Nein Das Nenngeld in Höhe von € _______ O liegt bar bei O überweise ich auf das Konto bei der Sparkasse Neunkirchen, IBAN DE20 7635 1040 0020 4662 15 Kennwort „ACN Rallye 2020“ Informationen zum Fahrzeug: Fahrzeug : ________________ Typ: ___________ Baujahr: _______ Leistung in PS: __________ Hubraum: __________ Zylinder: _______ Karrosserieform: ____________ rest./orig.Zustand: ______________ Restauration von/bis: __________ amtliches Kennzeichen: ________ Besonderheiten: ___________________________________________ Mit meiner Unterschrift erkenne ich die umseitig abgedruckte Haftungsverzichtserklärung an. Der Unterzeichner erklärt, dass das gemeldete/teilnehmende Fahrzeug der StVO entspricht, Haftpflichtversichert und der/die Fahrer/in im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für dieses Fahrzeug ist. Ferner wird erklärt, dass die Auflagen des Landratsamtes, sowie die StVO uneingeschränkt beachtet werden. ______________________ _________________________________ Ort/Datum Unterschrift Fahrer / Beifahrer
Haftungsverzichtserklärung des Teilnehmers Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer) nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden. Bewerber, Fahrer und Beifahrer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen, und zwar gegenüber • den eigenen Teilnehmern (anderslautende Vereinbarungen zwischen den Teilnehmern gehen vor!) und Helfern • den jeweils anderen Teilnehmern, den Eigentümern und Haltern aller an der Veranstaltung teilnehmenden Fahrzeuge (soweit die Veranstaltung auf einer permanenten oder temporär geschlossenen Strecke stattfindet) und deren Helfern • der FIM, der FIM Europe, dem DMSB, den Mitgliedsorganisationen des DMSB, der Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern und Generalsekretären • dem ADAC e. V. den ADAC Regionalclubs, den ADAC Ortsclubs und den mit dem ADAC e. V. verbundenen Unternehmen, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern und Generalsekretären • dem Promotor / Serienorganisator • dem Veranstalter, den Sportwarten, den Rechtsträgern der Behörden und allen anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen • den Straßenbaulastträgern und • den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen , den gesetzlichen Vertretern, den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern aller zuvor genannten Personen und Stellen sowie deren Mitgliedern Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere also für Schadenersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Mit Abgabe der Nennung nehmen die Teilnehmer davon Kenntnis, dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftverkehrsversicherungen (Kfz-Haftpflicht, Kaskoversicherung) für Schäden, die im Rahmen einer Veranstaltung, die auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten gerichtet ist, nicht gewährt wird. Sie verpflichten sich, auch den Halter und den Eigentümer des eingesetzten Fahrzeugs davon zu unterrichten. Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung aller Beteiligten gegenüber wirksam. Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers Mit Unterzeichnung dieser Haftungsverzichtserklärung für den Fahrzeugeigentümer erklärt der Unterzeichner uneingeschränkter Eigentümer des eingesetzten Fahrzeugs zu sein. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass diese Zusicherung unrichtig ist, stellt er sämtliche, gegebenenfalls auf Grund dieser falschen Zusicherung in Anspruch genommenen Personen von den Ansprüchen des dann Berechtigten frei. Der Fahrzeugeigentümer erklärt sein Einverständnis, dass das im Nennformular näher bezeichnete Fahrzeug für die Veranstaltung von den Teilnehmern (Fahrer/Beifahrer) uneingeschränkt genutzt werden kann. Er ist sich darüber bewusst, dass eine motorsportliche Veranstaltung aus der Natur der Sache heraus besondere Gefahren in sich birgt. Er erklärt den Verzicht auf Ansprüche jeglicher Art für Schäden, die ihm am Fahrzeug im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen. Soweit dem Eigentümer Schäden am Fahrzeug entstehen, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstanden sind, so bleiben diese gegen den Schädiger gerichteten Ansprüche von dem Haftungsverzicht unberührt. Ort / Datum Unterschrift des Fahrzeugeigentümers
Bei Übernachtungswunsch empfehlen wir folgende Gasthöfe in unmittelbarer Nähe: Gasthof Bürgerstuben Tel. 0 91 34/99 33 56 Gasthof zur Seku Tel. 0 91 34/59 15
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