Die DSGVO aus Betroffenensicht - Ein trauriger Praxisbericht wie Unternehmen und Aufsichtsbehörden auf Anfragen reagieren

 
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Die DSGVO aus Betroffenensicht - Ein trauriger Praxisbericht wie Unternehmen und Aufsichtsbehörden auf Anfragen reagieren
Die DSGVO aus Betroffenensicht
   Ein trauriger Praxisbericht wie Unternehmen und Aufsichtsbehörden auf Anfragen reagieren

© 2019 Christian Bennefeld, Hamburg                                                           1
Die DSGVO aus Betroffenensicht - Ein trauriger Praxisbericht wie Unternehmen und Aufsichtsbehörden auf Anfragen reagieren
Über mich
 Christian Bennefeld (50), Dipl.-Math.
 Hintergrund
     Security Nerd, Hacker & Programmierer seit der Kindheit
     IT-Security Beratung und Management in internationalen Softwarehäusern
 Internet Unternehmer
     Gründer etracker, 2000 – Datenschutzkonforme Alternative zu Google Analytics
     Gründer eBlocker, 2014 – Gerät für Endkonsumenten zum Schutz vor Profilbildung im Netz
     Investments und Beratung bei Startups im Internet-Umfeld
 Seit 2005 engagierter Datenschutz-Aktivist
     Aktiv u.a. in der Hamburger Datenschutzgesellschaft (HDG)
     Referent und Keynote Speaker für Datenschutz-Praxis und Gefahren von Tracking

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Die DSGVO aus Betroffenensicht - Ein trauriger Praxisbericht wie Unternehmen und Aufsichtsbehörden auf Anfragen reagieren
Mein Anliegen
 Unsere Demokratie ist in Gefahr
 Ich habe Angst vor
     Diskriminierung
     Manipulation
     Freiheitsverlust
 Das Internet ist das größte Problem
     Profilbildung durch Datengiganten
     Illegaler Zugriff durch Dritte garantiert
        Edward Snowden hat nur den Anfang gezeigt; Nachrichten über Datendiebstahl sind „normal“
 Chinas „Social Scoring“ / der Überwachungsstaat sind mein größter Albtraum
 Damit dieser Albtraum nicht eintritt, engagiere ich mich

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Die DSGVO aus Betroffenensicht - Ein trauriger Praxisbericht wie Unternehmen und Aufsichtsbehörden auf Anfragen reagieren
Überblick & Herangehensweise
 Qualitativer „Erster Hand“-Bericht über Datenschutzanfragen und Ergebnisse
 Selbst gestellte Anzahl Anfragen: ca. 25 – auch bereits vor DSGVO
 Herangehen
     Kritischer Blick auf Datenverarbeitung bei Vertragspartnern – stets im realen Kontext
     Ausgewählte Fälle und Reaktionen werden hier exemplarisch gezeigt
 Zusätzlich: Sammlung von Datenschutzfällen aus persönlichem Netzwerk,
  um statistische Häufungen zu erkennen
     Insgesamt zusammengetragene Fälle: 200+
 Alle Fälle in Kürze auch im Internet: Transparenz für alle Interessierten

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Die DSGVO aus Betroffenensicht - Ein trauriger Praxisbericht wie Unternehmen und Aufsichtsbehörden auf Anfragen reagieren
Deutsche Datenschutz Consult (DDSC)
   Interessante E-Mail Werbung zur Kundengewinnung

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Die DSGVO aus Betroffenensicht - Ein trauriger Praxisbericht wie Unternehmen und Aufsichtsbehörden auf Anfragen reagieren
SPAM für Datenschützer
 Unaufgeforderte E-Mail Werbung am 14.05.18
 Unternehmen AD 2.0 wirbt für DDSC
 Provokanter Titel: „DSGVO – Sind Sie bereit?“
 Hinweis: „Die Behörden können empfindliche
  Bußgelder verhängen, wenn sich Ihr Unter-
  nehmen nicht an die Vorgaben der DSGVO hält.“
 Die Lösung von DDSC: „Externer Datenschutz-
  beauftragter bereits ab 150 Euro pro Monat“
 Ungünstig dabei: Ich hatte niemals Kontakt zu
  den beiden Unternehmen und hake nach…

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Die DSGVO aus Betroffenensicht - Ein trauriger Praxisbericht wie Unternehmen und Aufsichtsbehörden auf Anfragen reagieren
Antwort auf Auskunftsanfrage (1/2)

 Datenschutzbeauftragter des E-Mail Versenders ist die beworbene DDSC
 Bemerkenswert: DDSC und AD 2.0 haben dieselbe Geschäftsadresse
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Die DSGVO aus Betroffenensicht - Ein trauriger Praxisbericht wie Unternehmen und Aufsichtsbehörden auf Anfragen reagieren
Antwort auf Auskunftsanfrage (2/2)
 Ungünstig
     Leider den Honeypot getroffen
     E-Mail Adresse wurde nur zum Zweck der         Fake Adresse
      Identifikation von Spammern eingerichtet und
      dazu im Internet platziert
     Erfasste Daten stammen eindeutig aus           dFake Daten
      Honeypot und sind bewusst verfälscht
     Postalisch von DDSC versendete Auskunfts-
      antwort konnte daher nicht zugestellt werden

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Die DSGVO aus Betroffenensicht - Ein trauriger Praxisbericht wie Unternehmen und Aufsichtsbehörden auf Anfragen reagieren
Nachfrage zum Erlaubnistatbestand
 Datenschutzbeauftragter der AD 2.0 & DDSC antwortet zunächst
     „Erlaubnistatbestand für den Verarbeitungsvorgang der Auskunftserteilung ist Art. 6 Abs. 1
      lit. c DSGVO, da wir zu der Erteilung der Auskunft rechtlich verpflichtet sind.
      Erlaubnistatbestand für die Speicherung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, wobei unser
      berechtigtes Interesse darin liegt, die Erfüllung unserer Auskunftspflichten Ihnen
      gegenüber nachweisen zu können.“                                                    Nebelkerze

 Nach mehrfacher Nachfrage zur Erlaubnis der Zusendung von E-Mail Werbung
     „Die interne Untersuchung hat weiter ergeben, dass Ihr Datensatz durch einen
      menschlichen Fehler dem Adressatenkreis des Rundschreibens zugeordnet wurde.“
 Nach weiteren Nachfragen zur Datenherkunft (3 Wochen nach Erstantwort)
     „Am 03.03.2016 um 16:45 Uhr kontaktierte Sie der Mitarbeiter [..] der Ad2.0 Internet GmbH
      und bot Ihnen die Dienstleistungen des Unternehmens an. Sie forderten ein Angebot an [...].“
 Ich hake nach und frage nach dem Angebot…
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Die DSGVO aus Betroffenensicht - Ein trauriger Praxisbericht wie Unternehmen und Aufsichtsbehörden auf Anfragen reagieren
„Interessantes“ Angebot der AD 2.0

 Ungewöhnlich dabei
     Mir war das Angebot völlig unbekannt
     Der vermutlich zu bewerbende eBlocker wurde erst ab 10/2016 produziert
 Vielleicht ein schöner Fall für die Aufsichtsbehörde?
     Nach Rücksprache mit Hamburger Behördenvertretern
        Offizielle Beschwerde und Weiterleitung der gesamten Korrespondenz

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Die Aufsichtsbehörde:
   Ein schwarzes Loch

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Grünwelt / Stromio und der Zählerstand
   Die etwas unerwartete „Auskunft“

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Stromanbieter Grünwelt lädt zur Ablesung ein
                                       Hintergrund
                                         E-Mail vom Stromanbieter zur
                                          Ablesung Zählerstand
                                         Angabe soll über Website erfolgen
                                         Cookie Banner mit Hinweis auf
                                          Widerspruchmöglichkeit
                                         Datenschutzerklärung weist auf
                                          Verwendung von Google Analytics hin
                                         Widerspruch gegen Google-
                                          Datenerfassung gelingt nicht, da
                                          angebotene Plugin-Installation auf
                                          verwendetem iPad nicht möglich
                                       Ein Grund nachzuhaken…
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Auskunftsanfrage (1/3)
 Ich bitte den Datenschutzbeauftragten von Grünwelt um postalische Auskunft
  zu meinen Daten und gebe meine Vertragsnummer sowie Zählernummer an
 Antwort des Datenschutzbeauftragten
     „Auf der Grundlage der von Ihnen zu Ihrer Person mitgeteilten Informationen sind wir leider
      nicht in der Lage, Sie eindeutig zu identifizieren. […] Gerne prüfen wir Ihre Anfrage
      nochmals und […] bitten, uns folgende Informationen über Sie mitzuteilen:
        Name, Vorname, Straße/Hausnummer, PLZ/Ort, Vertragskontonummer, Zählernummer, E-Mail
     Diese Informationen können Sie an datenschutz@gruenwelt.net senden oder postalisch an
      unserer Postadresse mit dem Zusatz „Der Datenschutzbeauftragte“.
 Ergo: Vollständige Adressdaten sind zur Identifikation notwendig
 Komisch: Der Vertragsabteilung hatte ich zuvor nur Vertrags- und
  Zählernummer sowie Zählerstand per E-Mail mitgeteilt

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Vertragsabteilung kann mich sofort identifizieren

                                      Vollständige Anschrift

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Auskunftsanfrage (2/3)
 Ich zeige mich irritiert, dass die Vertragsabteilung mich ohne weitere
  Angaben identifizieren konnte und bitte erneut um Auskunft
 14 Tage später die Antwort des Datenschutzbeauftragten
     „Ihren Antrag auf Auskunft nach Art 15 DSGVO Abs. 1 haben wir am 12.06.2018 erhalten.
      Sie haben darin Ihre Identität ausreichend nachgewiesen.“
     „Derzeit wird eine große Anzahl von Anfragen an uns herangetragen, welche [...]
      nicht innerhalb eines Monates beantwortet werden können. [...]“
     „Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir von der in Art. 12 Abs. 3 DSGVO vorgesehen
      Möglichkeit Gebrauch machen und die Frist zur Beantwortung Ihres Ersuchens auf
      drei Monate verlängern.“
 Ich habe Verständnis und warte gerne…

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Auskunftsanfrage (3/3): Kündigung statt Auskunft
 Aufgrund meiner „Beschwerde“
     Angebot: Vertragsbeendigung
      innerhalb von 14 Tagen
     In jedem Fall: ordentliche Kündigung zum
      Laufzeitende durch Stromio
 Das Angebot nehme ich nicht an
 Am 24.08.18 erhalte ich dann doch
  postalische Auskunft
 Die Website wurde mittlerweile
  verändert, so dass ein Widerspruch
  auch auf iPad möglich ist
 Google Analytics bleibt im Einsatz
  ohne Vorgaben der DSK zu beachten

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Beschwerde beim LDI NRW
 Direkte Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde am 25.08.18
     Umgehende Eingangsbestätigung per E-Mail
 Behörde hält mich über den Stand des Verfahrens postalisch informiert
     19.09.18: Grünwelt wurde um Stellungnahme gebeten
     05.02.19: Stellungnahme erfolgt, Auskunftsanfrage erfüllt, Prüfung der Website hält an
     05.08.19: Website-übergreifende Profilbildung durch Google ist abgestellt
 Positiver Abschluss nach „nur“ rund 12 Monaten!

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HASPA und Google Analytics Einsatz
   Vom langen Arm der Behörde und ihren Kompetenzen

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Hamburger Sparkasse & die Aufsichtsbehörde
 HASPA Kunde beschwert sich bei Hamburger Aufsichtsbehörde
     Google Analytics wird ohne offensichtlichen Hinweis eingesetzt
     Hintergrund: Missachtung des DSK-Papiers und „sensible“ Daten im Bankenproduktumfeld
 Schreiben der Aufsichtsbehörde nach 3 ½ Monaten an den Betroffenen mit
  Bitte um Belege zum Google Analytics Einsatz

 Exkurs: Eingabe der URL in „privacyscore.org“ od. FF mit PrivacyBadger genügt
 Betroffener wendet sich enttäuscht über „Inkompetenz“ der Behörde an mich

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Die HASPA Datenschutzerklärung
 Ganz ohne Technik: Lesen genügt

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Beschwerde bei Prof. Dr. Caspar (HmbBfDI)
 Ich wende mich per E-Mail direkt an Prof. Caspar
     Beschwere mich über die „(technische) Inkompetenz“ der Kollegen
     Bedauere, dass Betroffener am langen Arm in einen „Behörden-Loop“ geschickt wird
 Antwort von Prof. Caspar am selben Tag
     „Soweit Sie von „technischer Inkompetenz“ meiner Kollegen sprechen, weise ich dieses
      nachdrücklich zurück [...]“
     „Unabhängig von den zusätzlich angeforderten Belegen [...] haben wir selbstverständlich
      eigene Ermittlungen durchgeführt und das beanstandete Verhalten bereits geprüft.“
     „[...] befinden wir uns derzeit in der Anhörung der Verantwortlichen.“
 Erstaunlich: Die Behörde schafft es plötzlich in weniger als einer Woche nach
  Versand des Schreibens, die Beanstandung selbst zu prüfen
     Nachfrage: „Sind Belege durch den Betroffenen damit obsolet?“; Bearbeiter: „Ja.“

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Update nach Nachfrage

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SONOS 8 will mehr Daten
   Wie die Aufsichtsbehörde als „One-Stop-Shop“ in der EU agiert

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Bericht auf heise.de
 23.08.17: Heise Artikel über SONOS
     Neues Update auf SONOS 8 erzwingt
      Zustimmung zu mehr Daten
     Neue „funktionale Daten“ sollen auch
      in Vorbereitung für Alexa erfasst werden
     Darunter: „Nutzungsdaten, Standort,
      Tonquelle, Informationen über WLAN-
      Antennen, Benennung der Räume,
      Bedienungsgeräte-Typ und
      Betriebssystem, Audioeinstellungen…“
     „Opt-Out ist ebenso wenig möglich
      wie eine Löschung der Daten.“
 Als SONOS Nutzer hake ich nach…
                                                 Quelle (Screenshot): https://www.heise.de/newsticker/meldung/
                                                 Sonos-fordert-mehr-Daten-sonst-droht-Sendeschluss-3810249.html
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SONOS Support: Teil 1
 Ich wende mich an den SONOS Support,
  widerspreche der Datenverarbeitung
 Nach 22 E-Mails und 6 Wochen später
       SONOS System wird auf 7.3 eingefroren
       Updates sind nicht mehr möglich
       SONOS Geräte können nicht ergänzt werden
       Spezielle iOS App muss installiert werden
 Eine zufriedenstellende Lösung
     Leider nur bis Juni 2018
     Seitdem stürzt die App immer ab
 Ich hake nach…

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SONOS Support: Teil 2
 Nach einigen E-Mails die klare Antwort
     Ohne Akzeptanz der neuen Datenschutz-
      bestimmungen keine funktionierende App
        Damit ist SONOS nutzloser „Technikschrott“
 Zum Glück gilt jetzt DSGVO Art. 7
     Kopplungsverbot / Freiwilligkeit
     Gewonnene Daten sind ganz offensichtlich
      nicht für den Betrieb notwendig
 Ich wende mich mit einer Beschwerde
  an die Hamburger Aufsichtsbehörde
     Mit Hinweis: SONOS sitzt in Niederlanden

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Ein One-Stop-Shop für EU: Die Aufsichtsbehörde
 Beschwerde am 27.06.18
     Keinerlei Reaktion
 Nochmalige Nachfrage am 28.08.18
     Keine Antwort
 Nur rund 7 Monate später ist die
  Zuständigkeit geklärt
     Die Niederländer verfolgen den Fall

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Prof. Dr. Caspar spricht zum One-Stop-Shop
 Hamburger Datenschutzgesellschaft lädt Prof. Caspar ein
     „Umgang der Hamburger Aufsichtsbehörde mit Datenschutz-
      verstößen – insbesondere mit Blick auf grenzüberschreitende
      und nicht-grenzüberschreitende Datenverarbeitung“, 07.06.2019
 Lobt Errungenschaft des One-Stop-Shop in der EU
     „Großer Vorteil für Betroffene…“
 Mein kritischer Kommentar
     One-Stop-Shop kommt bei Betroffenen leider nicht an
     Verweis auf SONOS Fall – und Dauer seit 12 Monaten
     Bedauern über „schwarzes Loch“ Aufsichtsbehörde

                                                                 Quelle: datenschutz-hamburg.de/pages/pressematerial/
                                                                 Foto: HmbBfDI

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12 Tage später: E-Mail der Aufsichtsbehörde

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?
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Vodafone und der Rechnungsversand
   Der „One-Stop-Shop“ und wie die Bundesbehörde agiert

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Das bisherige Verfahren für Rechnungen
    Ich bin Kunde bei Kabeldeutschland (heute Vodafone)
        Bis Mitte 2017 erfolgt Rechnungsversand stets per Post (gegen Kostenersatz)
        Einseitige Umstellung seitens Vodafone auf rein elektronische Zustellung
            Hinweis per E-Mail, dass neue Rechnung im Kunden-Portal vorliegt
        Portaldaten werden per HTTPS transportgesichert (gegen Einsichtnahme Dritter)
            Rechnung kann als PDF geladen werden
        Ein datenschutztechnisch gutes Verfahren
        Denn die Rechnung enthält unter Umständen
            bezogene Videos (aus Vodafone „Videothek“)
            Einzelverbindungsnachweise
            Angaben zu (mobilen) Rufnummern
        Ergo: Potentiell sehr sensible Daten

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Vodafone stellt das Verfahren um
 Mitte 2018 stellt Vodafone das Verfahren um
     Per E-Mail wird die Rechnung einfach angehängt
     Alle Daten werden unverschlüsselt übertragen
 Ich hake bei Vodafone nach…
     Bitte um Umstellung auf bisheriges Verfahren (Download über das Portal)
     Frage nach Erlaubnistatbestand für unverschlüsselte Zusendung
 Vodafone antwortet
     Zur Umstellung: „Wir haben unternehmensweit entschieden unsere Rechnungen
      umzustellen. Haben Sie bitte Verständnis, dass wir keine Ausnahmen machen.“
     Zum Erlaubnistatbestand: „Das schont die Umwelt und es geht sogar noch schneller.“
 Ich beschwere mich bei der Hamburger Aufsichtsbehörde – One-Stop-Shop…

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One-Stop-Shop: Leider „unzuständig“

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Transparenz bei der Bundesbehörde
 05.07.18: Beschwerde bei Bundesbeauftragter Frau Voßhoff
 Bundesbeauftragte informiert über Stand des Verfahrens per E-Mail
     11.07.18: Eingangsbestätigung durch Bundesbeauftragte
     25.07.18: Bundesbeauftragte hat Vodafone um Stellungnahme gebeten
     18.09.18: Bundesbeauftragte hat Vodafone erneut an Stellungnahme erinnert
 09/2018: Vodafone stellt das beanstandete Verfahren ein: nur 2 Monate!
     Stillschweigende Rückkehr zum bisherigen „Portal-Verfahren“

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!
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Antwort Bundesbeauftragter
 28.08.19: 14 Monate nach Beschwerde
     Briefpost, in der das alte „Portalverfahren“
      beschrieben und datenschutzrechtlich als
      unbedenklich beurteilt wird: stimmt
     Zum beanstandeten Verfahren: kein Wort

                 Eine Nebelkerze
© 2019 Christian Bennefeld, Hamburg                  40
„Wer hat Angst vor den Aufsichtsbehörden?“
   „Niemand!“
   „Und wenn sie aber kommen?“
   „Dann verhalten wir uns eben ab dann konform.“
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Weitere Fälle
   Quantitative Auswertung – nicht repräsentativ

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Überblick

       224                               5          2%         Ø   12 Monate
       Fälle                          Lösungen   Erfolgsrate       Wartezeit

   Eindruck: „Datenschutz ist zwecklos!“
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Fazit
   Eindruck aus Betroffenensicht

© 2019 Christian Bennefeld, Hamburg   44
Betroffene werden alleine gelassen

© 2019 Christian Bennefeld, Hamburg   45
Verfahren dauern viel zu lange

                                                                                                                                    Quelle: http://www.eatmedaily.com/wordpress/wp-content/uploads/2010/04/coffeecups.jpg

Quelle: http://4.bp.blogspot.com/-XceoIhXpUMU/UGh11WNpe7I/AAAAAAAAB_k/iB7m86hS4bU/s1600/guy-eating-paper-in-frustration-small.jpg

 © 2019 Christian Bennefeld, Hamburg                                                                                                                                                                               46
Unternehmen ignorieren die Anforderungen

                                                                          Screenshot: Red Dead Redemption II

 Quelle: http://rojnuamdavad.files.wordpress.com/2010/12/photo-0343.jpg

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Aufsichtsbehörden greifen nicht durch
 BayLDA Erfolge 2018

                                      0
       Warnungen:
       Verwarnungen:
       Geldbußen:
       Widerruf Zertifizierungen:
 Was das BayLDA beschäftigt

 Vorgaben nach Art. 83 Abs. 1
    „Jede Aufsichtsbehörde stellt sicher, dass
    Geldbuße [...] in jedem Einzelfall wirksam,
    verhältnismäßig und abschreckend ist.“

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DSGVO kommt beim Bürger nicht an –
   und bietet hohes Frustrationspotential
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                                      Bildquelle: http://4.bp.blogspot.com/-XceoIhXpUMU/UGh11WNpe7I/AAAAAAAAB_k/iB7m86hS4bU/s1600/guy-eating-paper-in-frustration-small.jpg
Meine Wünsche
 Unternehmen
     Datenschutz muss ein positives Erlebnis für die Betroffenen werden
 Aufsichtsbehörden
     Datenschutzverstöße müssen besser priorisiert werden: „Große“ Verstöße vorziehen!
     Datenschutzverstöße müssen sanktioniert und Sanktionen öffentlich werden
 Politik
     Bewusstsein für den gesellschaftlichen Schaden durch Datenmissbrauch

   „Make Privacy Great Again“
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“
                  "Wir müssen die massenhafte Datensammlung stoppen", forderte der Ex-Spion
                  [Edward Snowden] [...]. Das gelte aber nicht nur für Geheimdienste, sondern
                  auch für Daten-Konzerne wie Facebook und Google.
                  SPIEGEL online, 13.09.19
                  https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/edward-snowden-wir-muessen-die-massenhafte-datensammlung-stoppen-a-1286691.html

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Noch nicht genug?

                                                                                        Vielen Dank!

   www.datenschutz-zwecklos.de
   Datenschutzverfahren transparent gemacht: Jetzt mitmachen und mitdiskutieren!
   Offizieller Start: 15.10.2019

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                                                                Nicht gekennzeichnete Bilder: wikimedia.org unter Open Content License
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