Die DSGVO aus Betroffenensicht - Ein trauriger Praxisbericht wie Unternehmen und Aufsichtsbehörden auf Anfragen reagieren
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Die DSGVO aus Betroffenensicht Ein trauriger Praxisbericht wie Unternehmen und Aufsichtsbehörden auf Anfragen reagieren © 2019 Christian Bennefeld, Hamburg 1
Über mich Christian Bennefeld (50), Dipl.-Math. Hintergrund Security Nerd, Hacker & Programmierer seit der Kindheit IT-Security Beratung und Management in internationalen Softwarehäusern Internet Unternehmer Gründer etracker, 2000 – Datenschutzkonforme Alternative zu Google Analytics Gründer eBlocker, 2014 – Gerät für Endkonsumenten zum Schutz vor Profilbildung im Netz Investments und Beratung bei Startups im Internet-Umfeld Seit 2005 engagierter Datenschutz-Aktivist Aktiv u.a. in der Hamburger Datenschutzgesellschaft (HDG) Referent und Keynote Speaker für Datenschutz-Praxis und Gefahren von Tracking © 2019 Christian Bennefeld, Hamburg 2
Mein Anliegen Unsere Demokratie ist in Gefahr Ich habe Angst vor Diskriminierung Manipulation Freiheitsverlust Das Internet ist das größte Problem Profilbildung durch Datengiganten Illegaler Zugriff durch Dritte garantiert Edward Snowden hat nur den Anfang gezeigt; Nachrichten über Datendiebstahl sind „normal“ Chinas „Social Scoring“ / der Überwachungsstaat sind mein größter Albtraum Damit dieser Albtraum nicht eintritt, engagiere ich mich © 2019 Christian Bennefeld, Hamburg 3
Überblick & Herangehensweise Qualitativer „Erster Hand“-Bericht über Datenschutzanfragen und Ergebnisse Selbst gestellte Anzahl Anfragen: ca. 25 – auch bereits vor DSGVO Herangehen Kritischer Blick auf Datenverarbeitung bei Vertragspartnern – stets im realen Kontext Ausgewählte Fälle und Reaktionen werden hier exemplarisch gezeigt Zusätzlich: Sammlung von Datenschutzfällen aus persönlichem Netzwerk, um statistische Häufungen zu erkennen Insgesamt zusammengetragene Fälle: 200+ Alle Fälle in Kürze auch im Internet: Transparenz für alle Interessierten © 2019 Christian Bennefeld, Hamburg 4
Deutsche Datenschutz Consult (DDSC) Interessante E-Mail Werbung zur Kundengewinnung © 2019 Christian Bennefeld, Hamburg 5
SPAM für Datenschützer Unaufgeforderte E-Mail Werbung am 14.05.18 Unternehmen AD 2.0 wirbt für DDSC Provokanter Titel: „DSGVO – Sind Sie bereit?“ Hinweis: „Die Behörden können empfindliche Bußgelder verhängen, wenn sich Ihr Unter- nehmen nicht an die Vorgaben der DSGVO hält.“ Die Lösung von DDSC: „Externer Datenschutz- beauftragter bereits ab 150 Euro pro Monat“ Ungünstig dabei: Ich hatte niemals Kontakt zu den beiden Unternehmen und hake nach… © 2019 Christian Bennefeld, Hamburg 6
Antwort auf Auskunftsanfrage (1/2) Datenschutzbeauftragter des E-Mail Versenders ist die beworbene DDSC Bemerkenswert: DDSC und AD 2.0 haben dieselbe Geschäftsadresse © 2019 Christian Bennefeld, Hamburg 7
Antwort auf Auskunftsanfrage (2/2) Ungünstig Leider den Honeypot getroffen E-Mail Adresse wurde nur zum Zweck der Fake Adresse Identifikation von Spammern eingerichtet und dazu im Internet platziert Erfasste Daten stammen eindeutig aus dFake Daten Honeypot und sind bewusst verfälscht Postalisch von DDSC versendete Auskunfts- antwort konnte daher nicht zugestellt werden © 2019 Christian Bennefeld, Hamburg 8
Nachfrage zum Erlaubnistatbestand Datenschutzbeauftragter der AD 2.0 & DDSC antwortet zunächst „Erlaubnistatbestand für den Verarbeitungsvorgang der Auskunftserteilung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, da wir zu der Erteilung der Auskunft rechtlich verpflichtet sind. Erlaubnistatbestand für die Speicherung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, wobei unser berechtigtes Interesse darin liegt, die Erfüllung unserer Auskunftspflichten Ihnen gegenüber nachweisen zu können.“ Nebelkerze Nach mehrfacher Nachfrage zur Erlaubnis der Zusendung von E-Mail Werbung „Die interne Untersuchung hat weiter ergeben, dass Ihr Datensatz durch einen menschlichen Fehler dem Adressatenkreis des Rundschreibens zugeordnet wurde.“ Nach weiteren Nachfragen zur Datenherkunft (3 Wochen nach Erstantwort) „Am 03.03.2016 um 16:45 Uhr kontaktierte Sie der Mitarbeiter [..] der Ad2.0 Internet GmbH und bot Ihnen die Dienstleistungen des Unternehmens an. Sie forderten ein Angebot an [...].“ Ich hake nach und frage nach dem Angebot… © 2019 Christian Bennefeld, Hamburg 9
„Interessantes“ Angebot der AD 2.0 Ungewöhnlich dabei Mir war das Angebot völlig unbekannt Der vermutlich zu bewerbende eBlocker wurde erst ab 10/2016 produziert Vielleicht ein schöner Fall für die Aufsichtsbehörde? Nach Rücksprache mit Hamburger Behördenvertretern Offizielle Beschwerde und Weiterleitung der gesamten Korrespondenz © 2019 Christian Bennefeld, Hamburg 10
Die Aufsichtsbehörde: Ein schwarzes Loch © 2019 Christian Bennefeld, Hamburg 11
Grünwelt / Stromio und der Zählerstand Die etwas unerwartete „Auskunft“ © 2019 Christian Bennefeld, Hamburg 12
Stromanbieter Grünwelt lädt zur Ablesung ein Hintergrund E-Mail vom Stromanbieter zur Ablesung Zählerstand Angabe soll über Website erfolgen Cookie Banner mit Hinweis auf Widerspruchmöglichkeit Datenschutzerklärung weist auf Verwendung von Google Analytics hin Widerspruch gegen Google- Datenerfassung gelingt nicht, da angebotene Plugin-Installation auf verwendetem iPad nicht möglich Ein Grund nachzuhaken… © 2019 Christian Bennefeld, Hamburg 13
Auskunftsanfrage (1/3) Ich bitte den Datenschutzbeauftragten von Grünwelt um postalische Auskunft zu meinen Daten und gebe meine Vertragsnummer sowie Zählernummer an Antwort des Datenschutzbeauftragten „Auf der Grundlage der von Ihnen zu Ihrer Person mitgeteilten Informationen sind wir leider nicht in der Lage, Sie eindeutig zu identifizieren. […] Gerne prüfen wir Ihre Anfrage nochmals und […] bitten, uns folgende Informationen über Sie mitzuteilen: Name, Vorname, Straße/Hausnummer, PLZ/Ort, Vertragskontonummer, Zählernummer, E-Mail Diese Informationen können Sie an datenschutz@gruenwelt.net senden oder postalisch an unserer Postadresse mit dem Zusatz „Der Datenschutzbeauftragte“. Ergo: Vollständige Adressdaten sind zur Identifikation notwendig Komisch: Der Vertragsabteilung hatte ich zuvor nur Vertrags- und Zählernummer sowie Zählerstand per E-Mail mitgeteilt © 2019 Christian Bennefeld, Hamburg 14
Vertragsabteilung kann mich sofort identifizieren Vollständige Anschrift © 2019 Christian Bennefeld, Hamburg 15
Auskunftsanfrage (2/3) Ich zeige mich irritiert, dass die Vertragsabteilung mich ohne weitere Angaben identifizieren konnte und bitte erneut um Auskunft 14 Tage später die Antwort des Datenschutzbeauftragten „Ihren Antrag auf Auskunft nach Art 15 DSGVO Abs. 1 haben wir am 12.06.2018 erhalten. Sie haben darin Ihre Identität ausreichend nachgewiesen.“ „Derzeit wird eine große Anzahl von Anfragen an uns herangetragen, welche [...] nicht innerhalb eines Monates beantwortet werden können. [...]“ „Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir von der in Art. 12 Abs. 3 DSGVO vorgesehen Möglichkeit Gebrauch machen und die Frist zur Beantwortung Ihres Ersuchens auf drei Monate verlängern.“ Ich habe Verständnis und warte gerne… © 2019 Christian Bennefeld, Hamburg 16
Auskunftsanfrage (3/3): Kündigung statt Auskunft Aufgrund meiner „Beschwerde“ Angebot: Vertragsbeendigung innerhalb von 14 Tagen In jedem Fall: ordentliche Kündigung zum Laufzeitende durch Stromio Das Angebot nehme ich nicht an Am 24.08.18 erhalte ich dann doch postalische Auskunft Die Website wurde mittlerweile verändert, so dass ein Widerspruch auch auf iPad möglich ist Google Analytics bleibt im Einsatz ohne Vorgaben der DSK zu beachten © 2019 Christian Bennefeld, Hamburg 17
Beschwerde beim LDI NRW Direkte Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde am 25.08.18 Umgehende Eingangsbestätigung per E-Mail Behörde hält mich über den Stand des Verfahrens postalisch informiert 19.09.18: Grünwelt wurde um Stellungnahme gebeten 05.02.19: Stellungnahme erfolgt, Auskunftsanfrage erfüllt, Prüfung der Website hält an 05.08.19: Website-übergreifende Profilbildung durch Google ist abgestellt Positiver Abschluss nach „nur“ rund 12 Monaten! © 2019 Christian Bennefeld, Hamburg 18
HASPA und Google Analytics Einsatz Vom langen Arm der Behörde und ihren Kompetenzen © 2019 Christian Bennefeld, Hamburg 19
Hamburger Sparkasse & die Aufsichtsbehörde HASPA Kunde beschwert sich bei Hamburger Aufsichtsbehörde Google Analytics wird ohne offensichtlichen Hinweis eingesetzt Hintergrund: Missachtung des DSK-Papiers und „sensible“ Daten im Bankenproduktumfeld Schreiben der Aufsichtsbehörde nach 3 ½ Monaten an den Betroffenen mit Bitte um Belege zum Google Analytics Einsatz Exkurs: Eingabe der URL in „privacyscore.org“ od. FF mit PrivacyBadger genügt Betroffener wendet sich enttäuscht über „Inkompetenz“ der Behörde an mich © 2019 Christian Bennefeld, Hamburg 20
Die HASPA Datenschutzerklärung Ganz ohne Technik: Lesen genügt © 2019 Christian Bennefeld, Hamburg 21
Beschwerde bei Prof. Dr. Caspar (HmbBfDI) Ich wende mich per E-Mail direkt an Prof. Caspar Beschwere mich über die „(technische) Inkompetenz“ der Kollegen Bedauere, dass Betroffener am langen Arm in einen „Behörden-Loop“ geschickt wird Antwort von Prof. Caspar am selben Tag „Soweit Sie von „technischer Inkompetenz“ meiner Kollegen sprechen, weise ich dieses nachdrücklich zurück [...]“ „Unabhängig von den zusätzlich angeforderten Belegen [...] haben wir selbstverständlich eigene Ermittlungen durchgeführt und das beanstandete Verhalten bereits geprüft.“ „[...] befinden wir uns derzeit in der Anhörung der Verantwortlichen.“ Erstaunlich: Die Behörde schafft es plötzlich in weniger als einer Woche nach Versand des Schreibens, die Beanstandung selbst zu prüfen Nachfrage: „Sind Belege durch den Betroffenen damit obsolet?“; Bearbeiter: „Ja.“ © 2019 Christian Bennefeld, Hamburg 22
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Update nach Nachfrage © 2019 Christian Bennefeld, Hamburg 24
SONOS 8 will mehr Daten Wie die Aufsichtsbehörde als „One-Stop-Shop“ in der EU agiert © 2019 Christian Bennefeld, Hamburg 25
Bericht auf heise.de 23.08.17: Heise Artikel über SONOS Neues Update auf SONOS 8 erzwingt Zustimmung zu mehr Daten Neue „funktionale Daten“ sollen auch in Vorbereitung für Alexa erfasst werden Darunter: „Nutzungsdaten, Standort, Tonquelle, Informationen über WLAN- Antennen, Benennung der Räume, Bedienungsgeräte-Typ und Betriebssystem, Audioeinstellungen…“ „Opt-Out ist ebenso wenig möglich wie eine Löschung der Daten.“ Als SONOS Nutzer hake ich nach… Quelle (Screenshot): https://www.heise.de/newsticker/meldung/ Sonos-fordert-mehr-Daten-sonst-droht-Sendeschluss-3810249.html © 2019 Christian Bennefeld, Hamburg 26
SONOS Support: Teil 1 Ich wende mich an den SONOS Support, widerspreche der Datenverarbeitung Nach 22 E-Mails und 6 Wochen später SONOS System wird auf 7.3 eingefroren Updates sind nicht mehr möglich SONOS Geräte können nicht ergänzt werden Spezielle iOS App muss installiert werden Eine zufriedenstellende Lösung Leider nur bis Juni 2018 Seitdem stürzt die App immer ab Ich hake nach… © 2019 Christian Bennefeld, Hamburg 27
SONOS Support: Teil 2 Nach einigen E-Mails die klare Antwort Ohne Akzeptanz der neuen Datenschutz- bestimmungen keine funktionierende App Damit ist SONOS nutzloser „Technikschrott“ Zum Glück gilt jetzt DSGVO Art. 7 Kopplungsverbot / Freiwilligkeit Gewonnene Daten sind ganz offensichtlich nicht für den Betrieb notwendig Ich wende mich mit einer Beschwerde an die Hamburger Aufsichtsbehörde Mit Hinweis: SONOS sitzt in Niederlanden © 2019 Christian Bennefeld, Hamburg 28
Ein One-Stop-Shop für EU: Die Aufsichtsbehörde Beschwerde am 27.06.18 Keinerlei Reaktion Nochmalige Nachfrage am 28.08.18 Keine Antwort Nur rund 7 Monate später ist die Zuständigkeit geklärt Die Niederländer verfolgen den Fall © 2019 Christian Bennefeld, Hamburg 29
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Prof. Dr. Caspar spricht zum One-Stop-Shop Hamburger Datenschutzgesellschaft lädt Prof. Caspar ein „Umgang der Hamburger Aufsichtsbehörde mit Datenschutz- verstößen – insbesondere mit Blick auf grenzüberschreitende und nicht-grenzüberschreitende Datenverarbeitung“, 07.06.2019 Lobt Errungenschaft des One-Stop-Shop in der EU „Großer Vorteil für Betroffene…“ Mein kritischer Kommentar One-Stop-Shop kommt bei Betroffenen leider nicht an Verweis auf SONOS Fall – und Dauer seit 12 Monaten Bedauern über „schwarzes Loch“ Aufsichtsbehörde Quelle: datenschutz-hamburg.de/pages/pressematerial/ Foto: HmbBfDI © 2019 Christian Bennefeld, Hamburg 31
12 Tage später: E-Mail der Aufsichtsbehörde © 2019 Christian Bennefeld, Hamburg 32
? © 2019 Christian Bennefeld, Hamburg 33
Vodafone und der Rechnungsversand Der „One-Stop-Shop“ und wie die Bundesbehörde agiert © 2019 Christian Bennefeld, Hamburg 34
Das bisherige Verfahren für Rechnungen Ich bin Kunde bei Kabeldeutschland (heute Vodafone) Bis Mitte 2017 erfolgt Rechnungsversand stets per Post (gegen Kostenersatz) Einseitige Umstellung seitens Vodafone auf rein elektronische Zustellung Hinweis per E-Mail, dass neue Rechnung im Kunden-Portal vorliegt Portaldaten werden per HTTPS transportgesichert (gegen Einsichtnahme Dritter) Rechnung kann als PDF geladen werden Ein datenschutztechnisch gutes Verfahren Denn die Rechnung enthält unter Umständen bezogene Videos (aus Vodafone „Videothek“) Einzelverbindungsnachweise Angaben zu (mobilen) Rufnummern Ergo: Potentiell sehr sensible Daten © 2019 Christian Bennefeld, Hamburg 35
Vodafone stellt das Verfahren um Mitte 2018 stellt Vodafone das Verfahren um Per E-Mail wird die Rechnung einfach angehängt Alle Daten werden unverschlüsselt übertragen Ich hake bei Vodafone nach… Bitte um Umstellung auf bisheriges Verfahren (Download über das Portal) Frage nach Erlaubnistatbestand für unverschlüsselte Zusendung Vodafone antwortet Zur Umstellung: „Wir haben unternehmensweit entschieden unsere Rechnungen umzustellen. Haben Sie bitte Verständnis, dass wir keine Ausnahmen machen.“ Zum Erlaubnistatbestand: „Das schont die Umwelt und es geht sogar noch schneller.“ Ich beschwere mich bei der Hamburger Aufsichtsbehörde – One-Stop-Shop… © 2019 Christian Bennefeld, Hamburg 36
One-Stop-Shop: Leider „unzuständig“ © 2019 Christian Bennefeld, Hamburg 37
Transparenz bei der Bundesbehörde 05.07.18: Beschwerde bei Bundesbeauftragter Frau Voßhoff Bundesbeauftragte informiert über Stand des Verfahrens per E-Mail 11.07.18: Eingangsbestätigung durch Bundesbeauftragte 25.07.18: Bundesbeauftragte hat Vodafone um Stellungnahme gebeten 18.09.18: Bundesbeauftragte hat Vodafone erneut an Stellungnahme erinnert 09/2018: Vodafone stellt das beanstandete Verfahren ein: nur 2 Monate! Stillschweigende Rückkehr zum bisherigen „Portal-Verfahren“ © 2019 Christian Bennefeld, Hamburg 38
! © 2019 Christian Bennefeld, Hamburg 39
Antwort Bundesbeauftragter 28.08.19: 14 Monate nach Beschwerde Briefpost, in der das alte „Portalverfahren“ beschrieben und datenschutzrechtlich als unbedenklich beurteilt wird: stimmt Zum beanstandeten Verfahren: kein Wort Eine Nebelkerze © 2019 Christian Bennefeld, Hamburg 40
„Wer hat Angst vor den Aufsichtsbehörden?“ „Niemand!“ „Und wenn sie aber kommen?“ „Dann verhalten wir uns eben ab dann konform.“ © 2019 Christian Bennefeld, Hamburg 41
Weitere Fälle Quantitative Auswertung – nicht repräsentativ © 2019 Christian Bennefeld, Hamburg 42
Überblick 224 5 2% Ø 12 Monate Fälle Lösungen Erfolgsrate Wartezeit Eindruck: „Datenschutz ist zwecklos!“ © 2019 Christian Bennefeld, Hamburg 43
Fazit Eindruck aus Betroffenensicht © 2019 Christian Bennefeld, Hamburg 44
Betroffene werden alleine gelassen © 2019 Christian Bennefeld, Hamburg 45
Verfahren dauern viel zu lange Quelle: http://www.eatmedaily.com/wordpress/wp-content/uploads/2010/04/coffeecups.jpg Quelle: http://4.bp.blogspot.com/-XceoIhXpUMU/UGh11WNpe7I/AAAAAAAAB_k/iB7m86hS4bU/s1600/guy-eating-paper-in-frustration-small.jpg © 2019 Christian Bennefeld, Hamburg 46
Unternehmen ignorieren die Anforderungen Screenshot: Red Dead Redemption II Quelle: http://rojnuamdavad.files.wordpress.com/2010/12/photo-0343.jpg © 2019 Christian Bennefeld, Hamburg 47
Aufsichtsbehörden greifen nicht durch BayLDA Erfolge 2018 0 Warnungen: Verwarnungen: Geldbußen: Widerruf Zertifizierungen: Was das BayLDA beschäftigt Vorgaben nach Art. 83 Abs. 1 „Jede Aufsichtsbehörde stellt sicher, dass Geldbuße [...] in jedem Einzelfall wirksam, verhältnismäßig und abschreckend ist.“ © 2019 Christian Bennefeld, Hamburg 48
DSGVO kommt beim Bürger nicht an – und bietet hohes Frustrationspotential © 2019 Christian Bennefeld, Hamburg 49 Bildquelle: http://4.bp.blogspot.com/-XceoIhXpUMU/UGh11WNpe7I/AAAAAAAAB_k/iB7m86hS4bU/s1600/guy-eating-paper-in-frustration-small.jpg
Meine Wünsche Unternehmen Datenschutz muss ein positives Erlebnis für die Betroffenen werden Aufsichtsbehörden Datenschutzverstöße müssen besser priorisiert werden: „Große“ Verstöße vorziehen! Datenschutzverstöße müssen sanktioniert und Sanktionen öffentlich werden Politik Bewusstsein für den gesellschaftlichen Schaden durch Datenmissbrauch „Make Privacy Great Again“ © 2019 Christian Bennefeld, Hamburg 50
“ "Wir müssen die massenhafte Datensammlung stoppen", forderte der Ex-Spion [Edward Snowden] [...]. Das gelte aber nicht nur für Geheimdienste, sondern auch für Daten-Konzerne wie Facebook und Google. SPIEGEL online, 13.09.19 https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/edward-snowden-wir-muessen-die-massenhafte-datensammlung-stoppen-a-1286691.html © 2019 Christian Bennefeld, Hamburg 51
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