DIE LETZTEN GEHEIMNISSE DER APG DVO - ERFAHRUNGEN AUS 2.213 TAGEN GEPA NRW WEBINAR, 23. NOVEMBER 2020 WP STB JAN GRABOW - CURACON
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Die letzten Geheimnisse der APG DVO … Erfahrungen aus 2.213 Tagen GEPA NRW Webinar, 23. November 2020 WP StB Jan Grabow
AGENDA 1 Novellierung APG und APG DVO im Überblick 2 APG DVO im Überblick 3 Wer muss überhaupt virtuelle Konten führen? 4 § 4 APG DVO Aufwendungen für die sonstigen Anlagegüter 5 § 6 APG DVO Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwendungen für langfristige Anlagegüter 6 Wann erfolgt eine Kappung? 7 Handlungsempfehlungen BACKUP: Ihre Fragen und unsere Antworten 2
7. Verordnung zur Änderung der APG DVO Wesentliche Änderungen in folgenden Punkten: Neue Angemessenheitsgrenzen • § 2 Abs. 2 APG DVO € 2.378,16/m² ohne Küche, € 2.478,16/m² mit Küche • § 21 Abs. 1 APG DVO (Tagespflege) € 1 948,01/m² • § 6 APG DVO € 23,65/m² ohne Küche, € 24,50/m² mit Küche • § 6 APG DVO: € 21,25/m² Das virtuelle Konto § 4 APG DVO wird nicht abgeschafft! Mietmodelle § 8 APG DVO: • Verbesserung Bestandsschutz • Sonderregelung konkrete Vergleichsberechnung bei Kapitaldienst 4
AGENDA 1 Novellierung APG und APG DVO im Überblick 2 APG DVO im Überblick 3 Wer muss überhaupt virtuelle Konten führen? 4 § 4 APG DVO Aufwendungen für die sonstigen Anlagegüter 5 § 6 APG DVO Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwendungen für langfristige Anlagegüter 6 Wann erfolgt eine Kappung? 7 Handlungsempfehlungen 5
APG DVO – ein Buch mit sieben Siegeln? Präzisionsmeisterwerk deutscher Bürokunst Neuregelung Investitionskostenf inanzierung: • APG DVO (k)ein Buch mit sieben Siegeln? • Wirtschaftliche Ausgangssituation • Auswirkungen APG DVO in der Praxis? • Fallbeispiele • FAQ 6
APG DVO im Überblick Abschnitt 1 Anerkennungsfähigkeit von Aufwendungen • Eigentümermodell • § 1 Allgemeine Bestimmungen, Begriffsdefinitionen • § 2 Aufwendungen für die erstmalige Herstellung und Anschaffung von langfristigen Anlagegütern • § 3 Aufwendungen für Erweiterung und wesentliche Verbesserung von langfristigen Anlagegütern • § 4 Aufwendungen für die erstmalige Herstellung, Anschaffung und Aufrechterhaltung des • betriebsnotwendigen Bestandes an sonstigen Anlagegütern • § 5 Finanzierungsaufwendungen • § 6 Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwendungen für langfristige Anlagegüter • § 7 Aufwendungen bei Erbpacht von Grundstücken • Mietmodell • § 8 Miet- und Pachtaufwendungen 7
Begriffsdefinitionen Anlagegut = Nutzungsdauer > 1 Jahr Langfristige Sonstige Anlagegüter LALG Anlagegüter SALG • umfassen Gebäude • Außenanlagen einschließlich (Zuwegungen, Grünanlagen) Gebäudebestandteile • Betriebsvorrichtungen • Personenaufzug (Technische Anlagen) • Heizungs-,Sanitär-und • Brandmeldeanlagen Elektroinstallationen • Pflegebäder (die Heilzwecken dienen) • Fußböden • Bettenaufzug • Markisen • Telefonanlagen • Bäder (die der • Photovoltaikanlagen Körperpflege dienen) • Betriebs- und • Klimaanlagen usw. Geschäftsausstattung • Blockheizkraftwerke • Textilien, Geschirr 9
Beachte: Abgrenzungsfragen am Beispiel APG DVO NRW Langfristige Gebäude einschließlich § 2 und 3 APG DVO Anlagegüter Gebäudebestandteile Sonstige Bewegliche Anlagegüter § 4 APG DVO Anlagegüter Betriebsvorrichtungen Außenanlagen Verbrauchsgüter die Wirtschaftsgüter, die durch ihre Die zum Verbrauch bestimmten bestimmungsgemäße Verwendung aufgezehrt Güter (Verbrauchsgüter) dienen oder unverwendbar werden oder die nicht dauerhaft dem Betrieb und ausschließlich von einem Bewohner genutzt sind nicht den Investitions- werden und üblicherweise bei ihm verbleiben. kosten, sondern der Pflegevergütung zuzuordnen. Instandhaltung/- Instandhaltungskosten sind die Kosten der Langfristige Anlagegüter § 6 setzung Erhaltung oder Wiederherstellung von APG DVO oder sonstige Anlagegütern, wenn dadurch das Anlagegut in Anlagegüter § 4 APG DVO seiner Substanz nicht wesentlich vermehrt, in seinem Wesen nicht erheblich verändert, seine Nutzungsdauer nicht wesentlich verlängert oder über seinen bisherigen Zustand hinaus nicht deutlich verbessert wird. 10
Orientierungshilfen zur Abgrenzung 1. 2. 3. 11
Pflegeabgrenzungsverordnung 12
AGENDA 1 Novellierung APG und APG DVO im Überblick 2 APG DVO im Überblick 3 Wer muss überhaupt virtuelle Konten führen? 4 § 4 APG DVO Aufwendungen für die sonstigen Anlagegüter 5 § 6 APG DVO Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwendungen für langfristige Anlagegüter 6 Wann erfolgt eine Kappung? 7 Handlungsempfehlungen 13
Führung virtueller Konten Was sind überhaupt virtuelle Konten? • Verpflichtung zur zweckgebundenen Verwendung der Mittel nach §§ 4 und 6 APG DVO für (Ersatz-) Investitionen sowie Instandhaltungs- und Wartungsaufwendungen • Nachweis der zweckgebundenen Verwendung durch Führung eines virtuellen Kontos über Pfad.invest • Begrenzung: Mittel § 4 APG DVO: Maximal das vierfache des Jahreswertes Mittel § 6 APG DVO: Maximal das zehnfache des Jahreswertes • Konsequenzen/Sanktionen Entfesselungspaket I: Klarstellung, keine Passivierungspflicht Überschreitung der Kappungsgrenzen: I-Kosten-Reduzierung MAGS: Aufgedeckte Falschangaben können strafrechtliche Konsequenzen haben und selbst bei Fahrlässigkeit ggf. die WTG- rechtlich erforderliche Zuverlässigkeit des Trägers in Frage stellen. 14
Führung virtueller Konten Was sind überhaupt virtuelle Konten? • Verpflichtung zur zweckgebundenen Verwendung der Mittel nach §§ 4 und 6 APG DVO für (Ersatz-) Investitionen sowie Instandhaltungs- und Wartungsaufwendungen • Nachweis der zweckgebundenen Verwendung durch Führung eines virtuellen Kontos über Pfad.invest • Begrenzung: Mittel § 4 APG DVO: Maximal das vierfache des Jahreswertes Mittel § 6 APG DVO: Maximal das zehnfache des Jahreswertes • Konsequenzen/Sanktionen Entfesselungspaket I: Klarstellung, keine Passivierungspflicht MGEPA: • Es istÜberschreitung i.e.S. überhaupt kein der Konto zu führen. Die Einrichtung Kappungsgrenzen: muss lediglich beim I-Kosten-Reduzierung jeweiligen Festsetzungsantrag die Ist-Ausgaben der Vorjahre gesammelt angeben diese und MAGS: Aufgedeckte belegen Falschangaben können, damit sie im Systemkönnen strafrechtliche für die Kappungsberechnung Konsequenzen automatisiert verwendethaben und werden selbst bei Fahrlässigkeit ggf. die WTG- können. rechtlich erforderliche Zuverlässigkeit des Trägers in Frage stellen. 15
Ab wann sind virtuelle Konten zu führen? • Ab erster Festsetzung nach der APG DVO NRW. • Anträge ab dem 02.11.2014 (=Inbetriebnahmedatum) wurden nach der APG DVO beschieden 231 Einrichtungen in 2015 588 Einrichtungen in 2016 Alle Einrichtungen im Eigentümermodell turnusmäßig ab 2017 Alle Einrichtungen im Mietmodell turnusmäßig ab 2019 Vgl. FAQ MGEPA http://www.mgepa.nrw.de/mediapool/pdf/pflege/FAQ-zur-Umsetzung.pdf 16
Nachweis der Verausgabung über Führung virtueller Konten in Pfad.invest Im Festsetzungsantrag sind Angaben zu den tatsächlichen getätigten Aufwendungen in Bezug auf die Verwendung der Mittel nach §§ 4 und 6 APG DVO zu machen. Diese Werte sind in den Feldern #520 und #530 einzugeben. Im Mietmodell sind bei der Beantragung zum 1.7.2021 entsprechende Angaben für (2015) 2019 – 2020 zu machen. Im Eigentümermodell sind bei der Beantragung für 2022 in 2021 entsprechende Angaben für (2015) 2017 – 2020 zu machen. 17
Führung virtueller Konten in Pfad.invest # 520 Tatsächlicher Aufwand für das sonstige Anlagevermögen § 4 APG DVO Jahr 2015 2016 2017 2018 2019 2020 ? # 530 Tatsächliche Instandhaltungsaufwendungen § 6 APG DVO Jahr 2015 2016 2017 2018 2019 2020 ? 18
Wer muss wann welche Angaben zu den virtuellen Konten in Pfad.invest machen? • Beantragung und Nachweispflicht liegt beim Betreiber • Turnusmäßige Beantragung • Mietmodelle zum 1.7.2021 – 31.12.2022 (vgl. § 35 Abs. 5 APG DVO) • Eigentümermodelle zum 1.1.2022 – 31.12.2023 (vgl. § 22 APG) • Vorzeitige Beantragung (vgl. § 22 APG) • Bescheide mit Ende der Laufzeit zum 1.1.2020 – 31.12.2021 • …weil es zu Veränderungen der ordnungsrechtlich nutzbaren Platzzahl der Einrichtung oder zu Modernisierungen, Ersatzneubauten oder ähnlichen Maßnahmen kommt oder gekommen ist, die eine Veränderung der Berechnungsgrundlagen begründen. 19
Sind im Eigentümer – und Mietmodell immer virtuelle Konten zu führen? Eigentümermodell (Mietmodell konkret analog) • Im Eigentümermodell sind immer virtuelle Konten zu führen. • Auch im sog. Mietmodell mit konkreter Vergleichsberechnung (zivilrechtlich liegt Mietmodell vor, I-Kostenabrechnung nach Regeln des Eigentümermodells). Mietmodell fiktiv • Wenn der Betreiber im Mietmodell nicht Eigentümer des Inventars und nicht für die Instandhaltung zuständig ist, sind keine virtuellen Konten („löffelfertig“) zu führen. • Wenn der Betreiber im Mietmodell Eigentümer des Inventars und teilweise für die Instandhaltung zuständig ist, sind virtuelle Konten („schlüsselfertig“) zu führen. 20
Ihre Fragen: • Müssen für sogenannte Demenz-Wohngruppen ebenfalls virtuelle Konten geführt werden? • Nein. Keine Finanzierung nach APG DVO. 21
Welche Erträge sind in den virtuellen Konten einzustellen? (Eigentümermodell) Abschreibungen Gebäude Instandhaltung Gebäude € 83.545,67 € 72.767,24 I-Kostensatz € 151.886,92 € 44.300,39 Sonstige Anlagegüter Finanzierungsaufwendungen Quelle: Festsetzungsbescheid Musterhaus (134 Plätze) 22
Welche Erträge sind in den virtuellen Konten einzustellen? (Mietmodell fiktiv) 23
Welche Erträge sind in den virtuellen Konten einzustellen? (Mietmodell fiktiv) Kann für die Refinanzierung der Aufwendungen für die sonstigen Anlagegüter gemäß § 8 Abs. 7 APG DVO mehr (T€ 281,6) abgezogen werden, als in der Kalkulation der fiktiven Vergleichsberechnung (T€ 183,0) enthalten ist? Welcher Betrag ist in das virtuelle Konto einzustellen? 24
Welche Erträge sind in den virtuellen Konten einzustellen? (Tagespflege Mietmodell fiktiv) 25
Finanzierungsaufwendungen (§ 5 Abs. 1 APG DVO NRW) Finanzierungsaufwendungen für Aufwendungen nach §§ 2 bis 4 und 6 APG DVO • Nach § 5 APG DVO sind Finanzierungsaufwendungen für Fremdkapitaldarlehen und Zinsen für Eigenkapital anerkennungsfähig, wenn und soweit die Darlehen bzw. das Eigenkapital zur Finanzierung von tatsächlich erbrachten und als betriebsnotwendig anerkannten Aufwendungen nach §§ 2 bis 4 und 6 APG DVO eingesetzt wurden. Ausschluss: • Eine Anerkennung der Finanzierungsaufwendungen für Fremdkapitaldarlehen ist dabei ausgeschlossen, soweit diese Darlehen als Ersatz von zuvor eingebrachtem Eigenkapital aufgenommen wurden. Finanzierungsaufwendungen bei negativen virtuellen Konten • Darlehen und Eigenkapital zur Finanzierung sonstiger Anlagegüter können höchstens in Höhe des nach § 4 Absatz 2 APG DVO festgestellten Gesamtbetrages anerkannt werden, der hierbei entsprechend § 4 Absatz 1 Satz 2 fortzuschreiben ist. In diesem Rahmen sind Finanzierungsaufwendungen anzuerkennen, soweit die Saldierung der Aufwendungen und anerkannten Beträge nach § 4 Absatz 5 ein negatives Saldo ergibt und nicht von der Ausnahmeregelung des § 4 Absatz 6 Gebrauch gemacht werden kann. • Für Instandsetzungs- und Instandhaltungsaufwendungen sind Fremdkapitaldarlehen anerkennungsfähig, soweit keine noch nicht zweckentsprechend verausgabten Beträge im Sinne des § 6 Absatz 1 für das langfristige Anlagevermögen zur Verfügung stehen und nicht von der Ausnahmeregelung des § 6 Absatz 4 Gebrauch gemacht werden kann. 26
AGENDA 1 Novellierung APG und APG DVO im Überblick 2 APG DVO im Überblick 3 Wer muss überhaupt virtuelle Konten führen? 4 § 4 APG DVO Aufwendungen für die sonstigen Anlagegüter 5 § 6 APG DVO Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwendungen für langfristige Anlagegüter 6 Wann erfolgt eine Kappung? 7 Handlungsempfehlungen 27
§ 4 APG DVO Aufwendungen für die sonstigen Anlagegüter Aufwendungen für die sonstigen Anlagegüter • Aufwendungen für die Herstellung oder Anschaffung sowie Aufrechterhaltung des betriebsnotwendigen Bestandes an sonstigen Anlagegütern und ihrer Funktionstüchtigkeit sind in Höhe von jährlich elf Prozent des bei der Inbetriebnahme für die sonstigen Anlagegüter aufgewendeten Gesamtbetrages anerkennungsfähig. Jahresübergreifender Einsatz • Die anerkannten Beträge können jahresübergreifend für Maßnahmen nach § 4 Absatz 1 Satz 1 APG DVO eingesetzt werden. Kappung • Nicht verausgabte Mittel überschreiten das Vierfache des Jahreswertes nach § 4 Absatz 1 APG DVO Verstärkungsmittel • Dringend erforderliche Maßnahme nach § 4 Absatz 1 APG DVO können ausnahmsweise auch Mittel nach § 6 Absatz 1 APG DVO finanziert werden. 28
Beginnt das virtuelle Konto nach §§ 4 und 6 APG DVO immer mit Null? • Der Anfangsbestand der virtuellen Konten nach § 4 APG DVO sowie nach § 6 APG DVO startet immer mit Null. • Eine Handels- und eine Steuerbilanz können sich punktuell unterscheiden. Um bei Abweichungen zwischen Steuer- und Handelsrecht Klarheit für alle Beteiligten zu schaffen und eine Bestimmung der maßgeblichen Aufwendungen nach einheitlichen Kriterien zu gewährleisten, erfolgt eine Beurteilung der anerkennungsfähigen Aufwendungen nun ausschließlich nach steuerrechtlichen Vorgaben. • Bei der Berechnung der bisher verausgabten Beträge sind die nach steuerrechtlichen Vorgaben jahresbezogenen Aufwendungen, ohne etwaige fiktive Aufwendungen oder Aufwendungen für Rückstellungen, zu berücksichtigen. • Dies gilt auch für bisher nach steuerrechtlichen Vorgaben noch nicht refinanzierte Aufwendungen für Anlagegüter, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung angeschafft wurden. 29
Ihre Fragen: Nachrichtlich beschiedene Salden der virtuellen Konten hinfällig? Mit den Anträgen zum 01.07.2021 wird das virtuelle Konto SALG erstmalig ab dem ersten APG DVO Bescheid abgefragt. Bisher erfasste Zahlen sind dabei irrelevant. 30
Sind die Restbuchwerte oder die Abschreibungen der SALG in den virtuellen Konten zu berücksichtigen? • Variante A: „Restbuchwert/Anschaffungskosten-Variante“ • "Altbestände" der sonstigen Anlagegüter: Restbuchwert • Ersatzbeschaffungen von sonstige Anlagegütern: Anschaffungskosten • Variante B: „Abschreibungsvariante“ (Favorit MAGS) • Für sämtliche sonstigen Anlagegüter werden die Abschreibungen im virtuellen Konto nach § 4 APG DVO erfasst. • Variante C: „Mischvariante“ • "Altbestände" der sonstigen Anlagegüter: Restbuchwert • Ersatzbeschaffungen von sonstige Anlagegütern: Abschreibungen 31
Ermittlung Abschreibungen der Betriebsvorrichtungen aus der Fibu auf Knopfdruck? Ermittlung Restbuchwert Betriebsvorrichtungen Inbetriebnahme 1988 560.000,00 kummulierte Abschreibung 336.000,00 Restbuchwert 2018 224.000,00 • Bei den gesondert bilanzierten übrigen sonstigen Anlagegütern (Technische Anlagen, Außenanlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung können die Restbuchwerte zum 31.12.2018 (oder 2017) angesetzt werden. • Baukostenüberschreitung? • Betriebsnotwendig? • Abzug von Zuschüssen? 32
Ihre Fragen • Nachrüstung flächendeckendes WLAN • Installation Brandmeldeanlage • Software-Updates • IT Personalkosten • Abschreibungen für Mietereinbauten • Einrichtungsübergreifende Investitionen • Behandlung von Veräußerungsverlusten 33
AGENDA 1 Novellierung APG und APG DVO im Überblick 2 APG DVO im Überblick 3 Wer muss überhaupt virtuelle Konten führen? 4 § 4 APG DVO Aufwendungen für die sonstigen Anlagegüter 5 § 6 APG DVO Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwendungen für langfristige Anlagegüter 6 Wann erfolgt eine Kappung? 7 Handlungsempfehlungen 34
§ 6 APG DVO Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwendungen für langfristige Anlagegüter Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung von langfristigen Anlagegütern nach §§ 2 und 3 APG DVO sind anerkennungsfähig. Jahresübergreifender Einsatz • Die nach § 6 Absatz 1 APG DVO anerkannten Beträge können jahresübergreifend für Maßnahmen zur Instandhaltung oder Instandsetzung eingesetzt werden. Kappung: • Eine Anerkennung nach § 6 Absatz 1 APG DVO erfolgt jedoch nur solange, bis etwaige noch nicht zweckentsprechend verausgabte Beträge das Zehnfache des Jahreswertes nach Absatz 1 erreichen. Verstärkungsmittel • Reichen die nach § 6 Absatz 1 APG DVO anerkannten und noch nicht verausgabten Beträge nicht aus, um eine dringend erforderliche Maßnahme zu finanzieren, können hierfür ausnahmsweise auch zur Finanzierung von sonstigen Anlagegütern nach § 4 Absatz 1 APG DVO anerkannte und noch nicht verausgabte Beträge eingesetzt werden. 35
Abgrenzungsfragen Finanzierung über Mittel nach Finanzierung über Mittel nach § 6 APG DVO § 4 APG DVO • Ersetzung Personenaufzug • Ersetzung Bettenaufzug • Nachrüstung Bettenaufzug • Installation Brandmeldeanlage • Nachrüstung Wandhydrantenanlage • Nachrüstung flächendeckendes WLAN • Erstausstattung SALG im Anbau 36
Abgrenzungsfragen Finanzierung über Mittel nach Finanzierung über Mittel nach § 6 APG DVO § 4 APG DVO • Ersetzung Personenaufzug • Ersetzung Bettenaufzug • Nachrüstung Bettenaufzug • Installation Brandmeldeanlage • Nachrüstung Wandhydrantenanlagen • Nachrüstung flächendeckendes WLAN Zur Erinnerung: Anschaffungs- und •Herstellungskosten Erstausstattung SALG im • Führt die Maßnahme zu einer wesentlichen Anbau Verbesserung (Modernisierung in drei Infrastrukturbereichen)? • Wird etwas eingefügt, was vorher nicht vorhanden war (Erstausstattung)? => Hier gilt kein Wesentlichkeitsgrundsatz. 37
Verausgabung Mittel nach § 6 APG DVO Finanzierung eigener Personalkosten • Im Regelfall werden die Einrichtung mit Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten externe Dienstleister beauftragen und ihre tatsächlichen Aufwendungen auf Anforderung durch entsprechende Rechnungen nachweisen können. • Sofern eigenes Personal (Hausmeisterinnen / Hausmeister etc.) die Maßnahmen durchführt, kann ein vergleichbarer Nachweis nur durch detaillierte Arbeitsberichte erfolgen. Die tatsächlich durchgeführte Instandhaltungs-/Instandsetzungsmaßnahme ist zu quantifizieren und in den Zusammenhang mit geleisteten Arbeitsstunden durch das mit Lohn- oder Entgeltgruppe zu bezeichnende Personal setzen. • Beachte: Eigene Personalkosten sind grundsätzlich über die Vergütungsbestandteile nach § 82 Absatz 1 Nummern 1 und 2 des SGB XI abzurechnen. Eine Doppelabrechnung zu Lasten der Pflegebedürftigen ist auszuschließen. Quelle: Begründung zu § 12 Abs. 2 APG DVO 38
AGENDA 1 Novellierung APG und APG DVO im Überblick 2 APG DVO im Überblick 3 Wer muss überhaupt virtuelle Konten führen? 4 § 4 APG DVO Aufwendungen für die sonstigen Anlagegüter 5 § 6 APG DVO Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwendungen für langfristige Anlagegüter 6 Wann erfolgt eine Kappung? 7 Handlungsempfehlungen 39
Wann erfolgt eine Kappung? § 4 APG DVO 2015 2016 2017 2018 2019 2020 € € € € € € Stand 1.1. 0,00 168.423,38 355.647,86 533.852,78 708.057,70 882.262,62 Einnahmen nach § 4 APG DVO 213.423,38 237.224,48 244.204,92 244.204,92 244.204,92 244.204,92 Ausgaben nach § 4 APG DVO 45.000,00 50.000,00 66.000,00 70.000,00 70.000,00 70.000,00 Saldo 168.423,38 187.224,48 178.204,92 174.204,92 174.204,92 174.204,92 Stand 31.12. 168.423,38 355.647,86 533.852,78 708.057,70 882.262,62 1.056.467,54 Kappungsgrenze 4-fache Jahresrate 853.693,52 948.897,92 976.819,68 976.819,68 976.819,68 976.819,68 § 6 APG DVO 2015 2016 2017 2018 2019 2020 € € € € € € Stand 1.1. 0,00 36.010,56 72.783,44 111.338,00 149.892,56 188.447,12 Einnahmen nach § 6 APG DVO 96.010,56 96.772,88 98.554,56 98.554,56 98.554,56 98.554,56 Ausgaben nach § 6 APG DVO 60.000,00 60.000,00 60.000,00 60.000,00 60.000,00 60.000,00 Saldo 36.010,56 36.772,88 38.554,56 38.554,56 38.554,56 38.554,56 Stand 31.12. 36.010,56 72.783,44 111.338,00 149.892,56 188.447,12 227.001,68 Kappungsgrenze 10-fache Jahresrate 384.042,24 387.091,52 394.218,24 394.218,24 394.218,24 394.218,24 • Einnahmen nach §§ 4 und 6 APG DVO werden aus dem I-Kostenbescheid übernommen • Aufwendungen/Ausgaben nach §§ 4 und 6 APG DVO werden aus der FIBU hergeleitet 40
AGENDA 1 Novellierung APG und APG DVO im Überblick 2 APG DVO im Überblick 3 Wer muss überhaupt virtuelle Konten führen? 4 § 4 APG DVO Aufwendungen für die sonstigen Anlagegüter 5 § 6 APG DVO Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwendungen für langfristige Anlagegüter 6 Wann erfolgt eine Kappung? 7 Handlungsempfehlungen 41
Wie finde ich den Stand meiner virtuellen Konten heraus? 2019 2019 2019 § 4 APG DVO § 6 APG DVO € € € Erlöse laut Bescheid für Instandhaltungsaufwendungen für LALG (§ 6 APG DVO NRW bzw. § 8 Abs. 8 u. 11 Satz 3 APG DVO) 88.064,00 88.064,00 für sonstiges Anlagevermögen 137.280,85 137.280,85 (§ 4 bzw. § 8 Abs. 7 u. 11 Satz 3 APG DVO) Summe Erlöse 225.344,85 137.280,85 88.064,00 42
Wie finde ich den Stand meiner virtuellen Konten heraus? 2019 2019 2019 § 4 APG DVO § 6 APG DVO Aufwand laut Fibu Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -2.019,51 -2.019,51 Abschreibungen auf Sachanlagen (BVo?) -76.667,23 Abschreibungen auf techn. Anlagen und Maschinen -50.357,00 -50.357,00 Abschreibungen auf Fahrzeuge -6.600,00 -6.600,00 Abschreibungen von GWG -14.635,73 -14.635,73 Abschreibungen auf Außenanlagen -9.600,00 -9.600,00 Instandhaltung und Instandsetzung von Gebäude (BVo?) -205.470,14 -205.470,14 Instandhaltung und Instandsetzung von Außenanlagen -2.283,37 -2.283,37 Instandhaltung und Instandsetzung von BGA -86.721,20 -86.721,20 Instandh. u. Instandsetz. Betriebsausst. Hard- u.Software -12.373,57 -12.373,57 Instandhaltung und Instandsetzung von technischen Anlagen -18.289,75 -18.289,75 Wartung Hard- und Software (ink. Updates) -1.820,70 -1.820,70 Wartung technische Anlagen -46.454,16 -46.454,16 Sonstige betriebliche Aufwendungen /Rep.-Material -12.696,81 -12.696,81 Verluste aus Anlagenabgang LALG -24.000,00 Verluste aus Anlagenabgang SALG -24.000,00 -24.000,00 Personalkosten (Hausmeister, Technischer Dienst) -12.000,00 -6.000,00 -6.000,00 Fahrzeug-Leasing -988,00 -988,00 Leasing für technische Geräte Verwaltung -1.213,80 -1.213,80 Summe Aufwendungen -608.190,97 -296.053,60 -211.470,14 # 520 # 530 43
Wie finde ich den Stand meiner virtuellen Konten heraus? 2019 2019 2019 § 4 APG DVO § 6 APG DVO € € € Erlöse laut Bescheid Summe Erlöse 225.344,85 137.280,85 88.064,00 Aufwand laut Fibu Summe Aufwendungen -608.190,97 -296.053,60 -211.470,14 # 520 # 530 Saldo -382.846,12 -158.772,75 -123.406,14 Finanzierungsaufwendungen § 5 APG DVO bei negativem virtuellen Konto ? ? 44
Fazit: Droht eine Verschlechterung? § 4 APG DVO 2015 2016 2017 2018 2019 2020 € € € € € € Stand 1.1. 0,00 168.423,38 355.647,86 533.852,78 708.057,70 882.262,62 Einnahmen nach § 4 APG DVO 213.423,38 237.224,48 244.204,92 244.204,92 244.204,92 244.204,92 Ausgaben nach § 4 APG DVO 45.000,00 50.000,00 66.000,00 70.000,00 70.000,00 70.000,00 Saldo 168.423,38 187.224,48 178.204,92 174.204,92 174.204,92 174.204,92 Stand 31.12. 168.423,38 355.647,86 533.852,78 708.057,70 882.262,62 1.056.467,54 Kappungsgrenze 4-fache Jahresrate 853.693,52 948.897,92 976.819,68 976.819,68 976.819,68 976.819,68 § 6 APG DVO 2015 2016 2017 2018 2019 2020 € € € € € € Stand 1.1. 0,00 36.010,56 72.783,44 111.338,00 149.892,56 188.447,12 Einnahmen nach § 6 APG DVO 96.010,56 96.772,88 98.554,56 98.554,56 98.554,56 98.554,56 Ausgaben nach § 6 APG DVO 60.000,00 60.000,00 60.000,00 60.000,00 60.000,00 60.000,00 Saldo 36.010,56 36.772,88 38.554,56 38.554,56 38.554,56 38.554,56 Stand 31.12. 36.010,56 72.783,44 111.338,00 149.892,56 188.447,12 227.001,68 Kappungsgrenze 10-fache Jahresrate 384.042,24 387.091,52 394.218,24 394.218,24 394.218,24 394.218,24 Risiko: Überschreitung der Kappungsgrenzen • Bei Überschreitung der Kappungsgrenzen droht eine Verschlechterung in der Refinanzierung. Durch Überwachung der virtuellen Konten und Investitions- und Instandhaltungscontrolling können negative Effekte vermieden werden. Hausaufgaben: • Auswirkungen bewerten • Steuerungsrelevante Informationen auf Knopfdruck verfügbar machen. • Verausgabung steuern 45
BACKUP: Ihre Fragen und unsere Antworten 46
Fragen der Mandanten … Nachrüstung flächendeckendes WLAN Nachrüstung flächendeckendes WLAN • Uns stellt sich die Frage, ob flächendeckendes WLAN in den virtuellen Konten berücksichtigt werden kann und falls ja unter welchem Topf. • Des Weiteren würden wir gerne wissen, ob es eine zwingende rechtliche Vorschrift für ein flächendeckendes WLAN (Heimaufsicht etc.) gibt, auf dessen Grundlage das WLAN als zusätzliche Maßnahme beantragt werden kann, also ob es für diese Maßnahme eine Refinanzierung gibt. 47
Fragen der Mandanten … Nachrüstung flächendeckendes WLAN Nachrüstung flächendeckendes WLAN • § 5 Absatz 3 WTG NRW: Alle Individual- und Gemeinschaftsbereiche müssen über die Möglichkeit der Nutzung eines Internetzugangs verfügen. • Auskunft LVR: Nachrüstung flächendeckendes WLAN ist eine WTG- Verpflichtung, so dass derartige Kosten als „must have“ refinanzierungsfähig sind“. 48
Fragen der Mandanten … Brandschutzmaßnahmen Installation Brandmeldeanlage • Außerdem soll in den stationären Einrichtungen eine flächendeckende Brandmeldeanlage installiert werden. Dies ist eine Vorgabe der Brandbegehung. Kann dies in den virtuellen Konten berücksichtigt werden und kann dies als zusätzliche Maßnahme beantragt werden? • Die bilanzielle Behandlung und Refinanzierung von Brandschutzmaßnahmen, Einfügen von Wandhydranten-anlagen oder Feuerwehranschlüssen ist in der Praxis strittig. • Werden eine Brandschutzmeldeanlage oder Feuerwehranschlüsse aufgrund behördlicher Auflagen erstmalig eingefügt, handelt es sich um Herstellungsaufwand von langfristigen Anlagegütern im Sinn von § 3 APG DVO oder um Anschaffung von Erstausstattung im Bereich der sonstigen Anlagegüter. • Der Begründung zur Novellierung der APG DVO ist auf Seite 16 zu entnehmen, dass Brandschutzmeldeanlagen oder Feuerwehranschlüsse zu dem sonstigen Anlagevermögen gehören. 49
Fragen der Mandanten … Software-Updates Können IT Wartungskosten, Softwarelizienzen Vivendi, über das Investbudget abgerechnet werden? • Seinerzeit bekamen wir vom LWL die Auskunft „nur Upgrade“ ist investiver Aufwand - niemals sind Update-Aufwendungen in investiven Kosten zu berücksichtigen. Update • Aufwendungen für Softwareupdates sind grundsätzlich nicht aktivierbar. Ein Update darf nur Aktualisierungen und ggf. die Beseitigung von Fehlern enthalten. • Haufe 3.10: Jährliche Softwareupdates werden als Wartungsaufwand erfasst => Erfassung als Instandhaltungsaufwand in den virtuellen Konten § 4 APG DVO • Eine Aktivierung von Updates kommt in Betracht, wenn es sich um eine Erweiterung des Programmumfangs handelt. Upgrade: • Wird mit einem Programmupdate hingegen auch der Leistungsumfang des Programms erweitert, handelt es sich um ein Upgrade. • Beispiel: Es erscheint eine neue, erweiterte Version des Programms, das bisher nicht vorhandene Internetfunktionalitäten beinhaltet. • Aufwendungen für Upgrades können nicht sofort abgeschrieben werden, es sei denn, es handelt sich bei dem Upgradepaket um ein geringwertiges Wirtschaftsgut mit Anschaffungskosten von nicht mehr als € 800,00. 50
Exkurs: Digitalisierungsförderung von bis zu 12.000 € Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz wurde zum 1. Januar 2019 unter anderem der § 8 Abs. 8 neu in das SGB XI eingefügt. • Diese Regelung sieht vor, dass Pflegeeinrichtungen einen einmaligen Zuschuss von bis zu 12.000 € für digitale Anwendungen erhalten können. Gefördert werden bis zu 40% der durch die Pflegeeinrichtung verausgabten Mittel. • Jede ambulante und stationäre Pflegeeinrichtung hat Anspruch auf einen einmaligen Zuschuss. Das bedeutet, dass die Förderung sich nicht auf den jeweiligen Rechtsträger bezieht und damit Pflegeunternehmen mit mehreren Einrichtungen (z.B. mehreren Pflegeheimen und/oder Pflegediensten und/oder teilstationären Pflegeinrichtungen) für jede Einrichtung auch einen eigenen Zuschuss beantragen können. • Restkosten (Ausnahme: Aus-, Fort- und Weiterbildung) können über Mittel nach § 4 APG DVO finanziert und somit über die virtuellen Konten abgebildet werden. 51
Fragen der Mandanten … IT Personalkosten • IT Personalkosten – die Mitarbeiter installieren Rechner, übernehmen Updates etc. • Sind diese IT Personalkosten über die Investkosten-virtuellen Konten abrechenbar? • Wenn ja, reicht eine Umlageverteilung nach Häusern aus oder sollte eine separate Berechnung pro Haus erfolgen z. B. nach Ticket-system? • Keine Aktivierung • Vermutlich strittig, tendenziell keine Erfassung in den virtuellen Konten 52
Fragen der Mandanten … Abschreibungen für Mietereinbauten • Werden aus APG DVO Sicht die Abschreibungen für Mietereinbauten dem virtuellen Konto sonstigen Anlagevermögen oder langfristigem Anlagevermögen zugeordnet? • Sind diese Aufwendungen tatsächlich refinanziert? • Haufe: Der Mieter muss diese Maßnahme aktivieren, wenn • der Mietvertrag länger läuft als die Nutzungsdauer der Baumaßnahme ist, • der Mieter die Baumaßnahme bei Beendigung des Mietvertrags beseitigen muss oder • der Vermieter bei Vertragsende dem Mieter eine Entschädigung in Höhe des Restwerts zahlen muss. 53
Fragen der Mandanten … Abschreibungen für Mietereinbauten • Werden aus APG DVO Sicht die Abschreibungen für Mietereinbauten dem virtuellen Konto sonstigen Anlagevermögen oder langfristigem Anlagevermögen zugeordnet? • Mietereinbauten und -umbauten können Scheinbestandteile, Betriebsvorrichtungen und sonstige Mietereinbauten und - umbauten sein • Ein wesentlicher Bestandteil ist bei den Sachanlagen innerhalb der "Grundstücke, grundstücksgleichen Rechten und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken" zu aktivieren. • Scheinbestandteile sind unter "Technischen Anlagen oder Maschinen" auszuweisen. • Es kann auch ein Ausweis unter "Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung" in Betracht kommen. BMF-Schreiben vom 15.01.1976 , BStBl 1976 I S. 66 54
Verausgabung Mittel nach § 4 APG DVO Einrichtungsübergreifende Investitionen • Aufteilung Instandhaltung zunächst unproblematisch • Anschaffung eines Wirtschaftsgutes durch eine Einrichtung und Mit-Nutzung des Wirtschaftsgutes durch eine andere Einrichtung • Aufteilung innerhalb eines Rechtsträgers? • Aufteilung trägerübergreifend? • Anteilige Aufteilung von Anschaffungen (Geschirr, etc.) • Direkt Zurechnung soweit möglich • Beachte Verbot der Doppelfinanzierung MAGS: • Entsprechend dem Tatsächlichkeitsprinzip sind die Aufwendungen verursachungsgerecht den einzelnen Einrichtungen zuzuordnen. Die Zuordnung muss nachvollziehbar sein. 55
Verausgabung Mittel nach § 4 APG DVO Einrichtungsübergreifende Investitionen • Ein Altenheim bezieht Essenlieferungen aus der Küche eines Krankenhauses (verbundenes Unternehmen). Fraglich ist, ob bei entsprechender Rechnungstellung durch das Krankenhaus anteilige dortige investive Aufwendungen für die Instandhaltung der Krankenhausküche und der Kücheneinrichtung im Altenheim in den virtuellen Konten berücksichtigt werden können. • Ein Altenheim hat keine eigene Verwaltung und bezieht Verwaltungsleistungen von einem Krankenhaus (verbundenes Unternehmen). Fraglich ist, ob bei entsprechender Rechnungstellung durch das Krankenhaus anteilige dortige Aufwendungen für die Ersatzbeschaffung von Ausstattung bzw. die Instandhaltung des Verwaltungsgebäudes in den virtuellen Konten berücksichtigt werden können. 56
Verausgabung Mittel nach § 4 APG DVO Einrichtungsübergreifende Investitionen • Ein Altenheim bezieht Essenlieferungen aus der Küche eines Krankenhauses (verbundenes Unternehmen). Fraglich ist, ob bei entsprechender Rechnungstellung durch das Krankenhaus anteilige dortige investive Aufwendungen für die Instandhaltung der Krankenhausküche und der Kücheneinrichtung im Altenheim in den virtuellen Konten berücksichtigt werden können. • Ein Altenheim hat keine eigene Verwaltung und bezieht Verwaltungsleistungen von einem Krankenhaus (verbundenes Unternehmen). Fraglich ist, ob bei entsprechender Rechnungstellung durch das Krankenhaus anteilige dortige Aufwendungen für die Ersatzbeschaffung von Ausstattung bzw. die Instandhaltung des Verwaltungsgebäudes in den virtuellen Konten berücksichtigt werden können. 57
Verausgabung Mittel nach § 4 APG DVO Einrichtungsübergreifende Investitionen • Kauf einer zentralen EDV-Anlage für Einrichtung A und B Mietvertrag zwischen A und B; Finanzierung Mieten aus Mitteln nach § 4 APG DVO B zahlt an A anteilige Anschaffungskosten (Umlage) aus Mitteln nach § 4 APG DVO • Fremdvergabe von Küchen- oder Wäscheleistungen Soweit diese Kosten nicht über die Pflegesätze U+V refinanziert werden können, wäre diese Einrichtung ggf. benachteiligt. Direkte Zurechnung von Ersatzbeschaffungen und sonstiger investiver Kosten soweit wie möglich. Sachgerechte Schätzung: Unsicherheit, ob Landschaftsverbände diese anerkennen • Ermittlung investiver Kostenbestandteile sämtlicher Sachkosten (z.B. Lebensmittel)? 58
Verausgabung Mittel nach § 4 APG DVO Behandlung von Veräußerungsverlusten • Beispiel: • Die Einrichtung rechnet ab dem 1.1.2017 nach APG DVO ab. • Es handelt sich um den komplette Ersatz einer Lichtrufanlage und die alte Anlage hatte zu diesem Zeitpunkt noch einen Restbuchwert. Ergebnis: Etwaige Veräußerungsverluste für sonstige Anlagegüter sind in den virtuellen Konten zu erfassen. 59
KONTAKT Jan Grabow Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Geschäftsführender Partner Curacon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Calor-Emag-Straße 1 40878 Ratingen 02102/1669-0 0172/2159159 jan.grabow@curacon.de 60
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 61
Wichtige Hinweise zu Haftungsverhältnissen und Allgemeinen Auftragsbedingungen • Diese Präsentation wurde ausschließlich für eingangs genannten Auftraggeber erstellt. Diese Präsentation darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der CURACON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH („Curacon Recht“) anderen Personen zugänglich gemacht, im Ganzen oder teilweise zitiert oder veröffentlicht werden. Curacon übernimmt für diese Präsentation keine Verpflichtung und Haftung gegenüber anderen Personen als dem Auftraggeber. Wir weisen explizit darauf hin, dass im Falle der nicht autorisierten Verwendung der Präsentation durch Dritte wir diesen gegenüber keinerlei Verpflichtung und Haftung übernehmen und die Verantwortung ausschließlich bei diesen Dritten liegt, ob sie Informationen, die ihnen zugänglich gemacht werden, als für ihre Zwecke tauglich erachten. Die Verwendung unserer beruflichen Äußerungen zu Werbezwecken ist unzulässig. • In den Fällen, in denen unsere Präsentation mit anderen Berichten oder Aussagen verbunden wird, übernehmen wir keine Haftung für Berichte oder Aussagen anderer Personen. Die vorliegende Präsentation ist unabhängig vom Inhalt solcher und anderer, vom Auftraggeber beauftragter Untersuchungen oder Darstellungen zu sehen. • Unsere Analysen und Untersuchungen auf Basis der uns im Rahmen des Beratungsprojektes vorgelegten Dokumente und uns erteilten Auskünfte sind unter folgenden Voraussetzungen bzw. Annahmen erfolgt: • Sofern nicht ausdrücklich angegeben bzw. aus den Informationen selbst ersichtlich, gehen wir davon aus, dass sämtliche von uns untersuchten Dokumente und uns erteilten Auskünfte aktuell, zutreffend, vollständig und nicht irreführend sind, Fotokopien dem jeweiligen Original entsprechen und uns keine Dokumente oder Informationen von Bedeutung vorenthalten wurden. • Verträge oder Vereinbarungen können nach ihrem Abschluss mündlich oder anderweitig von den Parteien abgeändert worden sein, ohne dass wir davon Kenntnis haben oder dies den vorgelegten Dokumenten zu entnehmen wäre. Es kann darüber hinaus Verträge oder Dokumente geben, von denen Curacon keine Kenntnis hat. • Wir gehen weiter davon aus, dass die Verträge und Vereinbarungen ordnungsgemäß von den darin aufgeführten Parteien unterzeichnet wurden und die Parteien sowie die unterzeichnenden Personen hierzu berechtigt waren. • Vorgänge und Hintergründe, die sich nicht aus den Dokumenten und den uns erteilten Auskünften ergeben, sind nicht Gegenstand der Untersuchung bzw. der Präsentation. • Wir weisen darauf hin, dass die Verantwortung für die erfolgreiche Umsetzung und Leitung des Gesamtprojektes allein bei dem Auftraggeber verbleibt. Die Curacon Weidlich Rechtsanwaltsgesellschaft mbH darf aus berufsrechtlichen Gründen nicht die Rolle eines unternehmerischen Entscheiders übernehmen. • Im Übrigen gelten für diesen Auftrag, auch im Verhältnis zu Dritten, die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2002. 62
Sie können auch lesen