Des Praxisinhabers zu tun ist - zum Beruf Zahnarzt Was bei Ausfall

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zum Beruf Zahnarzt    Was bei Ausfall
                      des Praxisinhabers
                      zu tun ist

                                   Merkblätter
Unternehmen Zahnarztpraxis
Inhaltsverzeichnis
                                                                                     Beruf Zahnarzt

Ausfall oder Tod des Praxisinhabers

Merkblatt 1             Ausfall des Praxisinhabers
                        Vorsorgliche Maßnahmen

Merkblatt 2             Ausfall des Praxisinhabers (länger als ein Monat)
                        Praxis – Geldverkehr – Versicherungen

Merkblatt 3             Ausfall des Praxisinhabers (länger als drei Monate)
                        Praxis – Geldverkehr – Versicherungen

Merkblatt 4.1           Tod des Praxisinhabers
                        Standesamt – Bestatter – Testament – Finanzen

Merkblatt 4.2           Tod des Praxisinhabers
                        Praxis – Geldverkehr – Versicherungen

Merkblatt 4.3           Tod des Praxisinhabers
                        Hinweise für Hinterbliebene zur Praxisabgabe

Merkblatt 5             Tod oder Ausfall des Praxisinhabers
                        Versicherungen und ihre möglichen Leistungen

Kontaktdaten            Leitfaden durch die Institutionen
                        Zahnärztliche Bezirksverbände (ZBV)
                        Mitteilungsblätter der ZBV – Anzeigenaufgabe
                        Bezirksstellen der KZVB

                        Bayerische Landeszahnärztekammer, Fallstraße 34, 81369 München
                        Tel.: 089 72480-0, Fax: 089 72480-444, E-Mail: blzk@blzk.de, Internet: www.blzk.de   Stand: Juli 2015
Impressum

Herausgeber:
Bayerische Landeszahnärztekammer
Fallstraße 34
81369 München
Telefon: 089 233211-0
Fax: 089 233211-155
blzk@blzk.de
www.blzk.de
www.zahn.de

Gestaltungskonzept:
engelhardt, atelier für gestaltung
Mühldorf am Inn
www.engelhardt-atelier.de

© Bayerische Landeszahnärztekammer
Alle Rechte vorbehalten
Nachdruck, Kopie oder sonstige Vervielfältigung, auch
Ausschnitte, nur mit ausdrücklicher Genehmigung der
Bayerischen Landeszahnärztekammer.

Hinweis:
Alle verwendeten Bezeichnungen richten sich – unabhän-
gig von der im Einzelfall verwendeten Form – gleicher-
maßen an alle Frauen und Männer.
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    Seite 1 von 1 | Merkblatt 1

    Unternehmen Zahnarztpraxis
    Maßnahmen bei Ausfall
                                                                                                                    Beruf Zahnarzt

    Ausfall des Praxisinhabers
    Vorsorgliche Maßnahmen

    Folgende vorsorgliche Maßnahmen sind Praxisinhabern                               den Tod hinaus“ unter anderem für Bank- und Sparkon-
    zu empfehlen: wichtige Praxisunterlagen in Ordnern,                               ten, Aufbewahrung im Safe
    unterteilt nach Themen, zusammenfassen. Dazu zählen                               Zusammenstellung aller Einzugsermächtigungen, SEPA-
    unter anderem Kaufverträge, Mietverträge, Kreditverträge                          Mandate, Daueraufträge inklusive Kündigungsfristen
    inklusive Hypotheken-Urkunden, Arbeitsverträge und                                Bestimmung von Personen (z.B. Freund, Kollege,
    Versicherungspolicen.                                                             Rechtsanwalt, Steuerberater), die Hinterbliebenen bei der
    Die Unterlagen sollen jährlich, gegebenenfalls gemein-                            Abwicklung Hilfe leisten
    sam mit einer vertrauten Person, auf Aktualität überprüft                         Gegebenenfalls Erteilung einer Vorsorgevollmacht für den
    werden. Bei Berufsausübungsgemeinschaften/Praxisge-                               Fall der Geschäftsunfähigkeit bzw. zeitweiligen Verhinde-
    meinschaften Überprüfung der gemeinsamen Verträge                                 rung z.B. durch Koma, Narkose, Unfall, Krankheit
    zusammen mit Kollegen/Partnern                                                    Hinterlegung eines Testaments zur Abwicklung recht-
    Festlegung der Zeichnungsberechtigung/Vollmacht „über                             licher Angelegenheiten

    Bitte eine Übersicht aller Versicherungsverträge                                    Kapital-Lebensversicherung:
    zusammenstellen                                                                     - zur Absicherung und Tilgung von Darlehen
                                                                                        - für Alters-, Hinterbliebenen- und Mitarbeiterversorgung
    1. Versicherungen für die Praxistätigkeit                                           - Unfallzusatz und/oder Berufsunfähigkeitsrisikoschutz
      Berufshaftpflichtversicherung (auch für Umweltschä-                               Rentenversicherung:
      den, z.B. Amalgamabscheider)                                                      - gesetzliche
      Praxisversicherungen:                                                             - private
      - Feuer                                                                           Pflegeversicherung:
      - Leitungswasser                                                                  - Pflichtversicherung (soziale oder private)
      - Sturm                                                                           - Pflege-Ergänzungsversicherung
      - Einbruchdiebstahl                                                               Versorgungswerk (z.B. Bayerische Ärzteversorgung)
      - Vandalismus                                                                     private Haftpflichtversicherung
      Praxisunterbrechungsversicherung                                                  Hausratversicherung
      Praxisausfallversicherung (Sachrisiken)                                           Versicherungen bei Grundbesitz:
      Glasversicherung                                                                  - Feuerkasse
      Elektronik-Versicherung                                                           - Haftpflicht
      Rechtsschutzversicherung                                                          - Gebäudeversicherung
      Versicherungen bei Praxisgrundbesitz                                              - Grundwasser
      Autoversicherungen                                                                Autoversicherungen bei Privat- und Praxisfahrzeugen

    2. Versicherungen für private Angelegenheiten                                     Vor jeden Vertrag/jede Police sollte ein Bogen gehef-
      Krankenversicherung (gesetzlich und/oder privat)                                tet werden mit
      Krankentagegeldversicherung                                                        - Anschrift und Telefonnummer der Versicherung
      Krankenhaustagegeldversicherung                                                    - Anschrift und Telefonnummer des Versicherungsmak-
      Praxisausfallversicherung (Krankheit)                                                lers bzw. -vertreters
      Unfallversicherung:                                                                - Policenummer, Vertragsnummer
      - gesetzliche (Berufsgenossenschaft BGW, wenn frei-                                - Prämienzahlung (jährlich/monatlich)
        williges Mitglied)                                                               - Kündigungsfristen
      - private                                                                          - Bankverbindung (SEPA-Lastschrift)
      - Unfallzusatz bei Lebensversicherung
      Berufsunfähigkeitsversicherung                                                  Für Wertanlagen/Bankunterlagen sollten gleichermaßen
      Risikolebensversicherung                                                        Zusammenstellungen geführt werden.
      Sterbegeld-Versicherung

    Alle Merkblätter und Kontaktdaten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie dienen lediglich als unverbindlicher
    Leitfaden für die angeführten Fälle und ersetzen keine rechtliche oder steuerrechtliche Beratung.                                 © BLZK, Stand: Juli 2015
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    Seite 1 von 1 | Merkblatt 2

    Unternehmen Zahnarztpraxis
    Maßnahmen bei Ausfall
                                                                                                                    Beruf Zahnarzt

    Ausfall des Praxisinhabers (länger als ein Monat)
    Praxis – Geldverkehr – Versicherungen

    1. Praxis                                                                           Kündigung; arbeitsrechtliche Vorgaben sind dabei zu
       kurzfristig Vertretung durch andere Praxen organisieren,                         beachten.
       z.B. wie bei Urlaub                                                              wenn möglich, persönliche Überwachung des Praxisbe-
       Suche und Einstellung eines Vertreters, wenn weiterge-                           triebs
       hende Vertretung durch andere Praxen nicht möglich/
       sinnvoll ist. Eventuell Anfrage nach Vertretern bei                            2. Geldverkehr
       KZVB/ZBV                                                                         Vollmacht/Zeichnungsberechtigung „über den Tod
       Bitte beachten Sie:                                                              hinaus“ sicherstellen
     - Eine Vertretungszeit von mehr als einer Woche ist der                            Übertragung des Geldverkehrs – Abbuchun­gen, Über-
       zuständigen KZVB-Bezirksstelle mitzuteilen.                                      weisungen, Bargelddienst – bei Notwendigkeit an eine
     - Darüber hinaus ist die Beschäftigung eines Vertreters in                         Person des Vertrauens (z.B. Rechtsanwalt, Steuerbera-
       der vertragszahnärztlichen Praxis innerhalb von zwölf                            ter)
       Monaten für die Dauer von insgesamt drei Monaten                                 Liquidationen über abgeschlossene Behandlungsfälle
       möglich. Eine Vertragszahnärztin kann sich in unmittel-                          erstellen lassen
       barem zeitlichen Zusammenhang mit einer Entbindung                               termingerechte Zahlung der Gehälter, Steuern und Sozi-
       bis zu einer Dauer von zwölf Monaten vertreten lassen.                           alabgaben der Mitarbeiter sicherstellen
       Eine darüber hinaus andauernde Beschäftigung eines                               Steuerberater hinzuziehen, Mitteilung an das Finanzamt
       Vertreters bedarf der vorherigen Genehmigung durch                               (Steuervorauszahlung anpassen lassen)
       die KZVB.                                                                        Zahlungseingänge kontrollieren (Kassenpatienten, Pri-
     - Ein Vertreter muss mindestens eine einjährige Vorberei-                          vatpatienten, KZVB-Zahlungen)
       tungsassistenzzeit nachweisen können.                                            Vorauszahlung der KZVB gegebenenfalls anpassen
     - Im Übrigen kommt die Beschäftigung eines Ent-                                    lassen
       lastungsassistenten in Betracht:                                                 fällige Rechnungen von Zulieferern, z.B. Labor, Depot,
       a) während Zeiten der Erziehung von Kindern bis zu                               Apotheke bezahlen
           einer Dauer von 36 Monaten, wobei dieser Zeitraum                            Abbuchungen und Daueraufträge überprüfen und even-
           nicht zusammenhängend genommen werden muss,                                  tuell beenden
       b) während der Pflege eines pflegebedürftigen nahen                              gegebenenfalls Finanzierungen mit der Bank abspre-
           Angehörigen in häuslicher Umgebung bis zu einer                              chen (z.B. Tilgungsaussetzung)
           Dauer von sechs Monaten.
     - Auch die Genehmigung zur Beschäftigung eines ange-                             3. Versicherungen
       stellten Zahnarztes durch den zuständigen Zulassungs-                          Benachrichtigungen an die Versicherungen sollten un-
       ausschuss ist grundsätzlich möglich.                                           verzüglich erfolgen. Verspätete Meldungen können zur
     - Die Beschäftigung eines angestellten Zahnarztes oder                           Ablehnung von Versicherungsleistungen führen.
       eines Praxisvertreters ist dem zuständigen ZBV unver-                          Nachricht an:
       züglich schriftlich mitzuteilen.                                                 Krankenversicherung
       Nachricht an KZVB, ZBV, Steuerberater über voraus-                               Krankentagegeldversicherung
       sichtliche Dauer des Ausfalls durch Krankheit bzw.                               Krankenhaustagegeldversicherung
       Unfall                                                                           Berufsgenossenschaft BGW, wenn dort freiwilliges
       Beratung des Partners oder einer anderen Vertrauensper-                          Mitglied, bei Berufserkrankung (z.B. Hepatitis B)
       son durch Hinzuziehung eines gut bekannten Kollegen                              Praxisausfall- oder Betriebsunterbrechungsversicherung
       sowie des Steuerberaters oder Rechtsanwalts
       laufende Behandlungsfälle durch Vertreter abschließen                          Bei Unfallfolgen:
       lassen                                                                          Unfallversicherung
       Leistungsabrechnungen termingerecht bei der KZVB                                Lebensversicherung mit Unfallzusatzklausel
       einreichen                                                                      Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitsklausel
       je nach abzusehender Dauer: gegebenenfalls Ein-
       schränkung des Personalbestands durch vorsorgliche                             (Im Übrigen siehe Merkblatt 1)

    Alle Merkblätter und Kontaktdaten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie dienen lediglich als unverbindlicher
    Leitfaden für die angeführten Fälle und ersetzen keine rechtliche oder steuerrechtliche Beratung.                                © BLZK, Stand: Juli 2015
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    Seite 1 von 1 | Merkblatt 3

    Unternehmen Zahnarztpraxis
    Maßnahmen bei Ausfall
                                                                                                                    Beruf Zahnarzt

    Ausfall des Praxisinhabers (länger als drei Monate)
    Praxis – Geldverkehr – Versicherungen

    Bei längerfristigem Ausfall ist gegebenenfalls eine Praxis-                       der Bayerischen Landeszahnärztekammer, Flößergasse 1,
    abgabe in die Wege zu leiten (siehe auch Merkblatt 4.3).                          81369 München, Telefon 089 230211-0
    Hilfe beim zuständigen Zahnärztlichen Bezirksverband                              Referat Berufsbegleitende Beratung, Telefon 089 230211-
    (siehe Kontaktdaten Zahnärztliche Bezirksverbände) bzw.                           202/-200, E-Mail berufsbegleitung@blzk.de

    Folgende Empfehlungen ergänzen das Merkblatt 2                                    3. Versicherungen
    „Ausfall des Praxisinhabers (länger als ein Monat)“.                                siehe „3. Versicherungen“ auf Merkblatt 2, zusätzlich:
                                                                                        Ärzteversorgung (z.B. Bayerische Ärzteversorgung)
    1. Praxis                                                                           - wenn lange oder dauernde Berufsunfähigkeit zu
      siehe „1. Praxis“ auf Merkblatt 2, zusätzlich:                                      erwarten ist
      Bei voraussichtlich längerer Ausfallzeit als drei Mo-                             - Leistung des Versorgungswerks nur, wenn die gesamte
      nate empfiehlt die KZVB die Beantragung eines                                       zahnärztliche Tätigkeit eingestellt ist
      Entlastungs­assistenten über die zuständige Bezirksstelle                       (Im Übrigen siehe Merkblatt 1)
      oder eines angestellten Zahnarztes.
                                                                                      4. Sonstiges
    2. Geldverkehr                                                                      Überprüfung der Notwendigkeit und gegebenenfalls
      siehe „2. Geldverkehr“ auf Merkblatt 2, zusätzlich:                               Kündigung von Mitgliedschaften in Vereinen und
      sonstige Praxisverträge auf Notwendigkeit der Weiter-                             Verbänden
      führung überprüfen (z.B. Wartungsverträge, Abfallent-                             gegebenenfalls Kündigung von Abonnements, z.B. von
      sorgung, GEMA)                                                                    Zeitschriften, Fachzeitschriften, Praxislesemappen,
                                                                                        Tageszeitungen/Illustrierten

    Alle Merkblätter und Kontaktdaten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie dienen lediglich als unverbindlicher
    Leitfaden für die angeführten Fälle und ersetzen keine rechtliche oder steuerrechtliche Beratung.                                © BLZK, Stand: Juli 2015
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    Seite 1 von 1 | Merkblatt 4.1

    Unternehmen Zahnarztpraxis
    Praxisabgabe/Praxisaufgabe
                                                                                                                    Beruf Zahnarzt

    Tod des Praxisinhabers
    Standesamt – Bestatter – Testament – Finanzen

    Standesamt                                                                        Testament
    Der Tod muss innerhalb von 24 Stunden beim zustän-                                   Ist ein Testament vorhanden (handschriftlich oder vor
    digen Standesamt gemeldet werden. Zuständig ist das                                  dem Notar unterschrieben), muss es beim Nachlassge-
    Standesamt des Ortes, in dem der Tod eingetreten ist.                                richt abgegeben werden.
    Bei Krankenhausaufenthalt regelt das Krankenhaus die                                 Die Testamentseröffnung muss grundsätzlich gerichtlich
    Meldung beim Standesamt.                                                             vorgenommen werden. Erst danach kann die Erbberech-
                                                                                         tigung in Form des Erbscheins vom Nachlassgericht
      Zur Meldung werden benötigt:                                                       ausgestellt werden. Ohne diesen ist keine rechtswirk-
     - Totenschein des Verstorbenen                                                      same Verfügung über den Nachlass (Praxis, Sach- und
     - Geburtsurkunde des Verstorbenen                                                   Geldvermögen) möglich. In der Regel hat der Steuerbe-
     - Heiratsurkunde des Verstorbenen/Familienstammbuch                                 rater den besten Überblick über die finanzielle Lage.
     - Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
     - Personalausweis des hinterbliebenen Partners                                   Finanzen
      Ferner werden benötigt:                                                            Besteht eine Bankvollmacht für die Erben (auch „über
     - Sterbeurkunde in ausreichender Anzahl, z.B. für das                               den Tod hinaus“)?
       Versorgungswerk (z.B. Bayerische Ärzteversorgung),                                Besteht ein Testament?
       ZBV, KZVB, Banken, Krankenkasse, Krankenversiche-                                 Besteht eine notarielle Generalvollmacht?
       rungen, Lebensversicherungen, Sterbegeld-Versiche-
       rung, Finanzamt, Einwohnermeldeamt                                             Überlegungen anstellen über
     - Testament (Testamentsvollstrecker?)                                              Tilgung von Praxiskrediten/-darlehen (Risiko-Lebens-
     - gegebenenfalls Ehevertrag oder Partnerschaftsvertrag                             versicherung)
     - Familienstammbuch                                                                Sind Grundbesitz – Haus – Eigentumswohnung – Feri-
                                                                                        enwohnung schuldenfrei? Was muss, was kann davon
    Bestatter                                                                           lastenfrei gestellt werden durch Ablösung von Hypothe-
    Entscheidung für ein Bestattungsunternehmen Ihres                                   ken, Grundschulden?
    Vertrauens                                                                          Rücklagenbildung für noch zu bezahlende Steuern
      Mit dem Bestattungsunternehmen ist zu regeln:                                     Gegebenenfalls Rücklagenbildung für den Abschluss
    - Bestattungsart und Überführung                                                    der Schul- und Berufsausbildung der Kinder
    - Auswahl und Erwerb einer Grabstelle                                               Rückstellung für langfristige vorgeschriebene Gehalts-
    - gegebenenfalls Auswahl des Sarges bzw. der Urne                                   zahlung mit Nebenkosten
    - Organisation der Trauerfeier                                                      Trauerfeier und Bestattungskosten
    - gegebenenfalls Empfang nach der Trauerfeier                                       Kostenerstattung bei der Hinterbliebenenkasse oder bei
    - Druck von Todesanzeigen (inklusive Anschriftenliste)                              der Sterbegeld-Versicherung geltend machen
    - gegebenenfalls Schalten einer Traueranzeige                                     (Im Übrigen siehe Merkblätter 4.2, 4.3 und 5)

    Alle Merkblätter und Kontaktdaten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie dienen lediglich als unverbindlicher
    Leitfaden für die angeführten Fälle und ersetzen keine rechtliche oder steuerrechtliche Beratung.                                © BLZK, Stand: Juli 2015
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    Seite 1 von 1 | Merkblatt 4.2

    Unternehmen Zahnarztpraxis
    Praxisabgabe/Praxisaufgabe
                                                                                                                    Beruf Zahnarzt

    Tod des Praxisinhabers
    Praxis – Geldverkehr – Versicherungen

    1. Praxis                                                                           fällige Rechnungen von Zulieferern, z.B. Labor, Depot,
      kurzfristig Vertretung durch andere Praxen organisieren,                          Apotheke bezahlen
       z.B. wie bei Urlaub                                                              Abbuchungen und Daueraufträge überprüfen und even-
      zur vertragszahnärztlichen Vertretung ist zu beachten:                            tuell beenden
     - Die Praxis eines verstorbenen Zahnarztes kann zuguns­                            Zahlungseingänge kontrollieren (Kassenpatienten, Pri-
       ten der Hinterbliebenen begrenzt fortgeführt werden.                             vatpatienten, KZVB-Zahlungen)
       Die Praxisvertretung muss bei der zuständigen Bezirks-                           sonstige Praxisverträge auf Notwendigkeit überprüfen
       stelle beantragt werden. Die Praxis kann längstens in                            (z.B. Mietvertrag, Leasingverträge, Wartungsverträge,
       dem laufenden Quartal, in dem der Praxisinhaber ver-                             Entsorgung). Überlegt kündigen – eventuelle Interessen
       storben ist, und zwei darauf folgende weitere Quartale                           des Nachfolgers beachten. Teilweise enthalten Verträge
       fortgeführt werden. Wird keine sogenannte Witwen-                                die Klausel „Vertrag endet, wenn Praxisinhaber stirbt“.
       quartalsvertretung beantragt und genehmigt, endet die                            mit den Hausbanken wegen der Kredite/Tilgungen Ver-
       Zulassung mit dem Todestag.                                                      bindung aufnehmen
     - Die Praxisvertretung für eine vertragszahnärztliche
       Tätigkeit muss bereits ein Jahr der Vorbereitungsassi-                         3. Versicherungen
       stenzzeit abgeleistet haben.                                                   Benachrichtigungen an die Versicherungen sollten un-
     - Das laufende Quartal kann auf Antrag abgerechnet                               verzüglich erfolgen. Verspätete Meldungen können zur
       werden. Für die zwei darauf folgenden Quartale kann                            Ablehnung von Versicherungsleistungen führen.
       eine Genehmigung zur Fortführung der Praxis bei der                            Nachricht an:
       KZVB beantragt werden.                                                           abgeschlossene Versicherungen (siehe Merkblätter 1
      Beratung des Partners oder desjenigen, der die Interes-                           und 5)
       sen des Verstorbenen wahrnimmt, durch Hinzuziehung                               Unterstützungskasse der BLZK
       eines gut bekannten Kollegen, Rechtsanwalts bzw.                                 Krankenversicherung
       Steuerberaters                                                                   Krankentagegeldversicherung
      laufende Behandlungsfälle durch Vertreter abschließen                             Krankenhaustagegeldversicherung
       lassen                                                                           Berufsgenossenschaft BGW, wenn dort freiwilliges
      Leistungsabrechnungen bei der KZVB termingerecht                                  Mitglied, bei Berufserkrankung (z.B. Hepatitis B)
       einreichen                                                                       Lebensversicherung
      wenn möglich, persönliche Überwachung des Praxisbe-                               Sterbegeld-Versicherung
       triebs
                                                                                      Bei Unfallfolge
    2. Geldverkehr                                                                     Unfallversicherung
      Vollmacht/Zeichnungsberechtigung „über den Tod                                   Lebensversicherung mit Unfallzusatzklausel
      hinaus“ sicherstellen                                                            Versorgungswerk: Witwer-/Witwen-/Waisenrente bean-
      Übertragung des Geldverkehrs – Abbuchun­gen, Über-                               tragen
      weisungen, Bargelddienst – bei Notwendigkeit an eine
      Person des Vertrauens (z.B. Rechtsanwalt, Steuerberater)                        4. Sonstiges
      Liquidationen über abgeschlossene Behandlungsfälle                                 Kündigung von Mitgliedschaften in Vereinen und Ver-
      erstellen lassen                                                                   bänden
      termingerechte Zahlung der Gehälter, Steuern und Sozi-                             Kündigung von Abonnements, z.B. von Zeitschriften,
      alabgaben der Mitarbeiter sicherstellen                                            Fachzeitschriften
      Steuerberater hinzuziehen, Mitteilung an das Finanz-                               Kündigung von Genossenschaftsanteilen (z.B. Apo-
      amt, Steuervorauszahlung anpassen lassen                                           bank, ABZ eG)
      Vorauszahlung der KZVB gegebenenfalls anpassen
      lassen

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    Seite 1 von 1 | Merkblatt 4.3

    Unternehmen Zahnarztpraxis
    Praxisabgabe/Praxisaufgabe
                                                                                                                    Beruf Zahnarzt

    Tod des Praxisinhabers
    Hinweise für Hinterbliebene zur Praxisabgabe

    So schnell wie möglich                                                               Praxisübergabevertrag:
      Mitteilung des Todes des Praxisinhabers und gegebe-                                - Hilfe durch Rechtsanwalt oder Steuerberater
      nenfalls der Absicht der Praxisübergabe an:                                        - Die Übertragung der Praxis an einen anderen Zahnarzt
      - zuständigen ZBV                                                                    ist dem ZBV vorher anzuzeigen.
      - Versorgungswerk (z.B. Bayerische Ärzteversorgung)                                Praxis durch einen Vertreter weiterführen lassen bis zur
      - KZVB                                                                             Abgabe
      - Berufsgenossenschaft BGW                                                         Bei Übernahme der Praxis muss der Nachfolger die
      - Gesundheitsamt                                                                   Rechte und Pflichten des Personals bei Betriebsüber-
      - Steuerberater, durch diesen erfolgt die Mitteilung an                            gang (§ 613a BGB) beachten, das heißt Dauer der
        das Finanzamt                                                                    Zugehörigkeit zur Praxis kann erhöhten Anspruch
      - Lebensversicherungen                                                             auf Leistungen und Kündigungsfristen bedingen, z.B.
      - Unfallversicherungen                                                             Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld. Verpflichtungen des
      - Sterbegeld-Versicherung                                                          Vorgängers müssen übernommen werden.
      Suche eines Praxisnachfolgers durch Anzeigen in On-
      line- und Printmedien, z.B.                                                     Bei Praxisabgabe/-aufgabe
      - Mitteilungsblätter der ZBV (siehe Merkblatt „Mittei-                            z.B. Wasser, Heizung, Strom ablesen lassen am Über-
        lungsblätter der ZBV – Anzeigenaufgabe“)                                        gabetag, Telefon ab-/ummelden
      - BZB – Bayerisches Zahnärzteblatt (zehn Mal im Jahr,                             Aufbewahrung der Patientenkartei/Computerdaten
        bayernweit), teamwork media GmbH, Hauptstraße 1,                                gemäß der rechtlichen Vorschriften
        86925 Fuchstal                                                                  Kündigung aller nicht notwendigen Zahlungsverpflich-
      - Zahnärztliche Mitteilungen (14-tägig, bundesweit),                              tungen, z.B.:
        Deutscher Ärzteverlag, Postfach 400254, 50832 Köln                              - Berufsgenossenschaft BGW
      Praxis schätzen lassen. Empfehlenswert ist die Ein-                               - Mitgliedschaften (z.B. Verbände, Fachgesellschaften)
      schaltung eines Sachverständigen, der dies nach der                               - Praxis-/Geschäfts-Versicherungen (z.B. Einbruch,
      sogenannten „modifizierten Ertragswertmethode“                                      Diebstahl, Feuer, Glas)
      durchführt. Beratung durch das Referat Berufsbeglei-                              - Abonnements
      tende Beratung der BLZK oder den zuständigen ZBV                                  - Genossenschaftsanteile (z.B. Apobank, ABZ eG)
      Gegebenenfalls Praxisabgabe in die Wege leiten (siehe
      Merkblatt 5).                                                                   Zusätzlich bei Praxisaufgabe
      Beratung durch Steuerberater/Rechtsanwalt und eventu-                             Kündigung der Arbeits- und Ausbildungsverträge
      ell gut bekannten Kollegenfreund                                                  Kündigung von Mietverträgen
      Mietvertrag:                                                                      Kündigung sonstiger Verträge
      - klären, ob Vermieter mit Nachfolger einverstanden ist                           Abmeldung von Röntgeneinrichtungen beim zuständi-
      - Kann Nachfolger in bestehenden Mietvertrag einstei-                             gen Gewerbeaufsichtsamt und Mitteilung an die Rönt-
        gen/zu welchen Bedingungen?                                                     genstelle der Bayerischen Zahnärzte (RBZ)
      - Besteht für die genutzten Räumlichkeiten ein Be-                                Abmeldung der Mitarbeiter bei den entsprechenden
        standsschutz für die Nutzung?                                                   Krankenkassen mit Ende der Arbeitsverträge
      - Klärung der Abrechnung/Aufteilung der Betriebskosten
      - Ist eine Kaution geleistet worden?

    Alle Merkblätter und Kontaktdaten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie dienen lediglich als unverbindlicher
    Leitfaden für die angeführten Fälle und ersetzen keine rechtliche oder steuerrechtliche Beratung.                                 © BLZK, Stand: April 2017
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    Seite 1 von 1 | Merkblatt 5

    Unternehmen Zahnarztpraxis
    Praxisabgabe/Praxisaufgabe
                                                                                                                    Beruf Zahnarzt

    Ausfall oder Tod des Praxisinhabers
    Versicherungen und ihre möglichen Leistungen

    Bei Krankheit                                                                     Bei dauernder Berufsunfähigkeit: Antrag stellen
      Krankenkasse rechnet direkt ab.                                                   Versorgungswerk, z.B. Bayerische Ärzteversorgung
      bei Einschluss: Krankentagegeld                                                   Lebensversicherung bei entsprechender Klausel
      Krankenversicherung                                                               Unfall-, Invaliditäts-Versicherung
      Zusatzversicherung bei Krankenhausaufenthalt                                      Berufsgenossenschaft BGW bei entsprechender Mit-
      Krankentagegeldversicherung                                                       gliedschaft, wenn berufsbedingt
      Krankenhaustagegeldversicherung – nur bei stationärer                             Gesetzliche Rentenversicherung bei entsprechender
      Behandlung                                                                        Mitgliedschaft
      Berufsgenossenschaft BGW bei Berufserkrankung –
      wenn dort freiwillige Mitgliedschaft                                            Bei Tod
      Betriebsunterbrechungs- und Praxisausfallversicherung                             Unterstützungskasse
                                                                                        Sterbegeld-Versicherung
    Zusätzlich bei Unfall                                                               Berufsgenossenschaft BGW bei Berufsunfallerkrankung
      Das Referat Berufsbegleitende Beratung der BLZK                                   – bei freiwilliger Mitgliedschaft
      bzw. der zuständige ZBV beraten bei Ausfall des Pra-                              Lebensversicherung (Risiko oder Kapital)
      xisinhabers.                                                                      Unfallversicherung (Risiko oder Kapital)
      Lebensversicherung mit Unfallschutz                                               Versorgungswerk Hinterbliebenen- und Waisenrente
      Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatz                                   Gesetzliche Rentenversicherung, wenn dort Mitglied
      Unfallversicherung (Risiko oder Kapital)                                        (Im Übrigen siehe Merkblatt 1)

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    Seite 1 von 2 | Kontaktdaten

    Beratung
    Ansprechpartner in Bayern
                                                                                                                    Beruf Zahnarzt

    Leitfaden durch die Institutionen
    Außenstehende bzw. Hinterbliebene kennen sich oftmals                             Die folgende Liste enthält verschiedende Ansprechpart-
    im „Dschungel“ der verschiedenen zahnärztlichen Kör-                              ner, die beim Ausfall des Praxisinhabers wichtig sind, und
    perschaften, Institutionen und Verbände nicht aus.                                erläutert Aufgaben und Funktionen der Einrichtungen.

    Zahnärztliche Bezirksverbände (ZBV), Körperschaf-                                 eazf Consult, Versicherungsvermittlung und Grup-
    ten des öffentlichen Rechts                                                       penversicherungen (VVG)

    In Bayern gibt es acht Zahnärztliche Bezirksverbände.                                diverse Rahmenverträge für bayerische Zahnärzte
    Zahnärzte sind grundsätzlich in jenem Bezirksverband                                 kostenfreier Versicherungsvergleich
    Mitglied, in dem sie ihre Praxis betreiben.
                                                                                      eazf Consult
      u.a. sind Praxisvertreter, Assistenten dem zuständigen                          Fallstraße 34, 81369 München, Tel. 089 230211-416
      ZBV zu melden.                                                                  www.eazf.de, info@eazf.de
      Auszubildende zur Zahnmedizinischen Fachangestell-
      ten sind in die Ausbildungsrolle des zuständigen ZBV                            Röntgenstelle der Bayerischen Zahnärzte (RBZ)
      eingetragen.
      Im Ablebensfall ist die Mitgliedschaft abzumelden. Der                             überprüft die Qualitätssicherung der zahnärztlichen
      zuständige ZBV meldet dies auch an die Bayerische                                  Röntgengeräte in Bayern gemaß Röntgenverordnung
      Landeszahnärztekammer weiter.                                                      bei Praxisabgabe Mitteilung über Röntgeneinrichtungen
      Eine Fortführung der Praxis im Ablebensfall ist beim
      ZBV zu beantragen.                                                              Röntgenstelle der Bayerischen Zahnärzte
      Das Referat Berufsbegleitende Beratung des zuständi-                            Laufertorgraben 10, 90489 Nürnberg,
      gen ZBV berät bei Ausfall des Praxisinhabers.                                   Tel. 0911 597259-1/-2
      Der ZBV ist für die Belange der Privatabrechnung                                www.blzk.de/rbz, rbz@blzk.de
      zuständig. Auskünfte erteilt auch das Referat Honorie-
      rungssysteme der BLZK (www.blzk.de/goz).                                        Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB),
                                                                                      Körperschaft des öffentlichen Rechts
    Kontaktdaten aller ZBV in Bayern siehe Kontaktdaten
    Zahnärztliche Bezirksverbände (ZBV)                                               Die KZVB ist für die Belange der Vertragszahnheilkunde
                                                                                      zuständig (Kassenzahnärzte).

    Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK), Körper-                                    Quartalsabrechnung
    schaft des öffentlichen Rechts                                                      Abrechnung von Zahnersatz, Parodontologie, Kiefer-
                                                                                        bruch, Kieferorthopädie.
    Die acht bayerischen ZBV sind unter dem Dach der Baye-                              Begutachtung im Rahmen der GKV, Wirtschaftlich-
    rischen Landeszahnärztekammer vereinigt.                                            keitsprüfung
                                                                                        Abschlagszahlungen
      Übersicht über alle Referate unter www.blzk.de
      Das Referat Berufsbegleitende Beratung berät bei Aus-                           Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns
      fall des Praxisinhabers                                                         Fallstraße 34, 81369 München, Tel. 089 72401-0
      In bestimmten Fällen können Leistungen bei der Un-                              www.kzvb.de, presse@kzvb.de
      terstützungskasse der Bayerischen Zahnärzte beantragt
      werden.
      Dr. Fritz Linnert-Gedächtnis-Stiftung: Unterstützt in
      Not geratene bayerische Zahnärzte, Angehörige und
      Hinterbliebene.

    Bayerische Landeszahnärztekammer
    Flößergasse 1, 81369 München, Tel. 089 230211-0
    www.blzk.de, blzk@blzk.de
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    Beratung
    Ansprechpartner in Bayern
                                                                                                                    Beruf Zahnarzt

    Bezirksstellen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung                               Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und
    Bayerns (KZVB)                                                                    Wohlfahrtspflege (BGW)

    Vor-Ort-Ansprechpartner für Vertragszahnärzte                                     Gesetzliche Unfallversicherung für nichtstaatliche Ein-
     An-/Abmeldung, Beantragung vertragszahnärztlicher                                richtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrts-
      Tätigkeit                                                                       pflege
     Genehmigung von Assistenten, Vertretern
     Beratung bei Praxisübergabe bzw. -übernahme                                        Vorrangige Aufgabe ist die Prävention von Arbeitsun-
     Beantragung eines sogenannten Witwenquartalsvertre-                                fällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesund-
      ters zur Praxisweiterführung im Todesfall                                         heitsgefahren.
                                                                                        gewährleistet im Schadensfall medizinische Behandlung
    Kontaktdaten aller Bezirksstellen in Bayern siehe Bezirks-                          sowie Entschädigung
    stellen der KZVB
                                                                                      BGW Bezirksverwaltung München
    Bayerische Ärzteversorgung (BÄV)                                                  Helmholtzstraße 2, 80636 München,
                                                                                      Tel. 089 35096-0/-4600, Fax 089 35096-4686/-4628
      Berufsständiges Versorgungswerk bayerischer Ärzte,
      Zahnärzte und Tierärzte (eines von 89 in Deutschland)
      Gewährt Versorgungsleistungen wie Altersruhegeld, Ru-
      hegeld bei Berufsunfähigkeit, Witwen- oder Witwergeld
      sowie Vollwaisen- oder Halbwaisengeld

    Bayerische Ärzteversorgung
    Denninger Straße 37, 81925 München, Tel. 089 9235-6
    www.bayerische-aerzteversorgung.de

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    Beratung
    Regionale Ansprechpartner
                                                                                                                     Beruf Zahnarzt

    Zahnärztliche Bezirksverbände (ZBV)
    Zahnärztlicher Bezirksverband München                                             Zahnärztlicher Bezirksverband
    Stadt und Land                                                                    Niederbayern

    Georg-Hallmaier-Str. 6                                                            Am Essigberg 14
    81369 München                                                                     94315 Straubing
    Telefon 089 72480-304                                                             Telefon 09421 568688-0
    Fax 089 7238873                                                                   Fax 09421 568688-88
    info@zbvmuc.de                                                                    info@zbv-niederbayern.de
    www.zbvmuc.de                                                                     www.zbv-niederbayern.de

    Zahnärztlicher Bezirksverband Oberbayern                                          Zahnärztlicher Bezirksverband Oberfranken

    Elly-Staegmeyr-Straße 15                                                          Justus-Liebig-Straße 113/II
    80999 München                                                                     95447 Bayreuth
    Telefon 089 7935588-0                                                             Telefon 0921 65025
    Fax 089 81888740                                                                  Fax 0921 68500
    info@zbvobb.de                                                                    zbv-ofr@t-online.de
    www.zbvobb.de                                                                     www.zbv-ofr.de

    Zahnärztlicher Bezirksverband Schwaben                                            Zahnärztlicher Bezirksverband Unterfranken

    Lauterlech 41                                                                     Dominikanerplatz 3d
    86152 Augsburg                                                                    97070 Würzburg
    Telefon 0821 34315-0                                                              Telefon 0931 32114-0
    Fax 0821 34315-22                                                                 Fax 0931 32114-14
    zbv@zbv-schwaben.de                                                               info@zbv-ufr.de
    www.zbv-schwaben.de                                                               www.zbv-ufr.de

    Zahnärztlicher Bezirksverband Oberpfalz                                           Zahnärztlicher Bezirksverband Mittelfranken

    Albertstraße 8                                                                    Laufertorgraben 10
    93047 Regensburg                                                                  Telefon 0911 53003-0
    Telefon 0941 59204-0                                                              Fax 0911 53003-19
    Fax 0941 59204-70                                                                 90489 Nürnberg
    info@zbv-opf.de                                                                   info@zbv-mfr.de
    www.zbv-opf.de                                                                    www.zbv-mfr.de

    Alle Merkblätter und Kontaktdaten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie dienen lediglich als unverbindlicher           © BLZK, Stand: Septmber 2019
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    Mitteilungsblätter der ZBV – Anzeigenaufgabe
    Zahnärztlicher Bezirksverband München Stadt und                                   Zahnärztlicher Bezirksverband Niederbayern
    Land – Zahnärztlicher Anzeiger                                                    – Zahnärztliche Nachrichten Niederbayern (ZNN)

    Werbefabrik & Offset Kreuzer GmbH                                                 HaasMedia, Verlag & Agentur für Printmedien
    Hans-Pinsel-Straße 10b                                                            Salzbergweg 20
    85540 Haar bei München                                                            85368 Wang
    Telefon 089 46201525                                                              Telefon 08761 7290540
    Fax 089 46201523                                                                  Fax 08761 7290541
    info@kreuzermedia.de                                                              info@haasverlag.de
    www.kreuzermedia.de

    Zahnärztlicher Bezirksverband Oberbayern                                          Zahnärztlicher Bezirksverband Oberfranken
    – Der Bezirksverband                                                              – MZO Mitteilungen des Zahnärztlichen Bezirksver-
                                                                                      bandes Oberfranken
    HaasMedia, Verlag & Agentur für Printmedien
    Salzbergweg 20                                                                    Pressestelle des ZBV Oberfranken
    85368 Wang                                                                        Justus-Liebig-Straße 113/II
    Telefon 08761 7290540                                                             95447 Bayreuth
    Fax 08761 7290541                                                                 Telefon 0921 65025
    info@haasverlag.de                                                                Fax 0921 68500
                                                                                      zbv-ofr@t-online.de

    Zahnärztlicher Bezirksverband Schwaben                                            Zahnärztlicher Bezirksverband Unterfranken
    – Zahnärztliche Nachrichten Schwaben (ZNS)                                        – MZU Mitteilungsblatt des ZBV Unterfranken und der
                                                                                      Bezirksstelle Unterfranken der KZVB
    HaasMedia, Verlag & Agentur für Printmedien
    Salzbergweg 20                                                                    Zahnärztlicher Bezirksverband Unterfranken
    85368 Wang                                                                        Dominikanerplatz 3d
    Telefon 08761 7290540                                                             97070 Würzburg
    Fax 08761 7290541                                                                 Telefon 0931 32114-0
    info@haasverlag.de                                                                Fax 0931 32114-14
                                                                                      info@zbv-ufr.de, www.zbv-ufr.de

    Zahnärztlicher Bezirksverband Oberpfalz – ZBVaktuell                              Zahnärztlicher Bezirksverband Mittelfranken – MZM
    Mitteilungsblatt des ZBV Oberpfalz                                                Mitteilungsblatt der Zahnärzte Mittelfrankens

    Zahnärztlicher Bezirksverband Oberpfalz                                           HaasMedia, Verlag & Agentur für Printmedien
    Albertstraße 8                                                                    Salzbergweg 20
    93047 Regensburg                                                                  85368 Wang
    Telefon 0941 59204-0                                                              Telefon 08761 7290540
    Fax 0941 59204-70                                                                 Fax 08761 7290541
    info@zbv-opf.de                                                                   info@haasverlag.de
    www.zbv-opf.de

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    Regionale Ansprechpartner
                                                                                                                    Beruf Zahnarzt

    Bezirksstellen der KZVB
    Bezirksstelle München Stadt und Land                                              Bezirksstelle Niederbayern

    Fallstraße 34                                                                     Am Essigberg 14
    81369 München                                                                     94315 Straubing
    Telefon 089 72401-496                                                             Telefon 09421 1858900
    Fax 089 72401-209                                                                 Fax 09421 1858901
    bez.muenchen@kzvb.de                                                              bez.niederbayern@kzvb.de

    Bezirksstelle Oberbayern                                                          Bezirksstelle Oberfranken

    Fallstraße 34                                                                     Justus-Liebig-Straße 113
    81369 München                                                                     95447 Bayreuth
    Telefon 089 72401-555                                                             Telefon 0921 65025
    Fax 089 72401-215                                                                 Fax 0921 68500
    bez.oberbayern@kzvb.de                                                            bez.oberfranken@kzvb.de

    Bezirksstelle Schwaben                                                            Bezirksstelle Unterfranken

    Am Silbermannpark 5                                                               Dominikanerplatz 3d/II
    86161 Augsburg                                                                    97070 Würzburg
    Telefon 0821 5047804                                                              Telefon 0931 32114-11
    Fax 0821 5047805                                                                  Fax 0931 32114-14
    bez.schwaben@kzvb.de                                                              bez.unterfranken@kzvb.de

    Bezirksstelle Oberpfalz                                                           Bezirksstelle Mittelfranken

    Landshuter Straße 20                                                              Laufertorgraben 10/I
    93047 Regensburg                                                                  90489 Nürnberg
    Telefon 0941 5987925                                                              Tel. 0911 588883-13
    Fax 0941 5987924                                                                  Fax: 0911 588883-77
    bez.oberpfalz@kzvb.de                                                             E-Mail: bez.mittelfranken@kzvb.de

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