MEDIA-DOKUMENTATION 2022 - Wochen-Post
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
MEDIA-DOKUMENTATION 2022 Wochen-Post Verlag AG Hauptstrasse 27 | 5734 Reinach Telefon 062 771 03 30 | Fax 062 771 83 64 E-Mail medien@wochen-post.ch | www.wochen-post.ch
2
Inserate-Grössen
Formate / Beispiele
1
⁄16-Seite 1
⁄8-Seite 3
⁄16-Seite 1
⁄4-Seite hoch
66 × 23 mm 66 × 48 mm 66 × 73 mm 66 × 98 mm
1
⁄4-Seite quer 5
⁄16-Seite 3
⁄8-Seite hoch 3
⁄8-Seite quer
134 × 48 mm 66 × 123 mm 66 × 148 mm 134 × 73 mm
7
⁄16-Seite 1
⁄2-Seite hoch 1
⁄2-Seite quer 5
⁄8-Seite
66 × 173 mm 66 × 198 mm 134 × 98 mm 134 × 123 mm
3
⁄4-Seite 7
⁄8-Seite 1
⁄1-Seite Titelseite
134 × 148 mm 134 × 173 mm 134 × 198 mm 134 × 123 mm3
Inserate-Grössen und -Tarife
Grösse Format schwarz-weiss farbig
1
⁄16-Seite 66 × 23 mm Fr. 43.– Fr. 103.–
Bei Barzahlung Fr. 30.–* Fr. 80.–*
1
⁄8-Seite 66 × 48 mm Fr. 83.– Fr. 143.–
Bei Barzahlung Fr. 60.–* Fr. 110.–*
3
⁄16-Seite 66 × 73 mm Fr. 125.– Fr. 205.–
1
⁄4-Seite 66 × 98 mm hoch oder Fr. 165.– Fr. 245.–
134 × 48 mm quer
5
⁄16-Seite 66 × 123 mm Fr. 200.– Fr. 300.–
3
⁄8-Seite 66 × 148 mm hoch oder Fr. 240.– Fr. 340.–
134 × 73 mm quer
7
⁄16-Seite 66 × 173 mm Fr. 280.– Fr. 380.–
1
⁄2-Seite 66 × 198 mm hoch oder Fr. 305.– Fr. 405.–
134 × 98 mm quer
5
⁄8-Seite 134 × 123 mm Fr. 380.– Fr. 500.–
3
⁄4-Seite 134 × 148 mm Fr. 460.– Fr. 580.–
7
⁄8-Seite 134 × 173 mm Fr. 550.– Fr. 670.–
1
⁄1-Seite 134 × 198 mm Fr. 575.– Fr. 695.–
y Reservationen
Druckdaten müssen bis Donnerstag / Vorwoche beim Verlag sein!
Titel-Seite 134 × 123 mm Fr. 985.– Fr. 985.–
Schluss-Seite 134 × 198 mm Fr. 895.– Fr. 895.–
Panorama 284 × 198 mm Fr. 1 195.– Fr. 1 435.–
Titel-Banner 2× 30 Zeichen Fr. 130.– Fr. 130.–
y Rabatt (auf Inserate-Preise)
Bei Inserate-Aufgabe bis Donnerstagabend 20%
y Zuschläge
Chiffre-Gebühren Fr. 30.–
Gut-zum-Druck Fr. 30.–
Randabfallende Seiten (pro Seite) Fr. 100.–
Platzierung innerhalb der ersten 10 Seiten einer Rubrik** Fr. 100.–
Platzierung am Kopf oder Fuss einer Seite** Fr. 50.–
Inserate-Annahmeschluss Dienstag, 12 Uhr | Alle Preise exkl. 7.7 % MwSt. | Preise in CHF
*inkl. 7.7 % MwSt. | kein zusätzlicher Frühaufgeber-Rabatt | **siehe Reservationen und Platzierungen auf Seite 84
Kalender 2022 / 2023
52 30. Dez. KEINE AUSGABE 35 1. Sept.
1 6. Jan. KEINE AUSGABE 36 8. Sept.
2 13. Jan. 37 15. Sept.
3 20. Jan. 38 22. Sept.
39 29. Sept.
4 27. Jan.
40 6. Okt.
5 3. Febr.
41 13. Okt.
6 10. Febr.
42 20. Okt.
7 17. Febr. 43 27. Okt.
8 24. Febr. 44 3. Nov.
9 3. März 45 10. Nov.
10 10. März 46 17. Nov.
11 17. März 47 24. Nov.
48 1. Dez.
12 24. März
49 8. Dez.
13 31. März
50 15. Dez.
14 7. April
51 22. Dez.
15 14. April
52 29. Dez. KEINE AUSGABE
16 21. April Ostermontag
1 5. Jan. KEINE AUSGABE
17 28. April
2 12. Jan.
18 5. Mai
3 19. Jan.
19 12. Mai
4 26. Jan.
20 19. Mai 5 2. Febr.
21 FR 27. Mai Auffahrt 6 9. Febr.
22 2. Juni 7 16. Febr.
23 9. Juni Pfingstmontag 8 23. Febr.
24 16. Juni 9 2. März
10 9. März
25 23. Juni
11 16. März
26 30. Juni
12 23. März
27 7. Juli
13 30. März
28 14. Juli
14 6. April Ostermontag
29 21. Juli KEINE AUSGABE 15 13. April
30 28. Juli KEINE AUSGABE 16 20. April
31 4. Aug. KEINE AUSGABE 17 27. April
32 11. Aug.
33 18. Aug.
Alle fettgedruckten Daten sind
34 25. Aug.
Grossauflagen5
Wöchentlich in Ihrer Region!
Normalauflage 48 000 Exemplare
Grossauflage 77 000 Exemplare
Aarau Rupperswil
Rohr Niederlenz
Buchs
Hunzen-
Unter- schwil Lenzburg
entfelden Suhr
Staufen
Oberentfelden Schafis-
heim
Ammerswil
Kölliken Gränichen
Dintikon
Muhen Seon Egliswil
Safenwil
Holz- Villmergen
iken Teufenthal Hilfikon
Hirschthal
Hallwil
Unterkulm Seengen
Dürrenäsch
Schöftland
Boniswil
Schlossrued Oberkulm Leutwil
Sarmenstorf
Meister-
schwanden
Zetzwil Birrwil Tennwil
Fahr-
Schmiedrued wangen
Leimbach Bettwil
Walde Hallwiler
Gontenschwil See
Beinwil
Reinach a.S.
Schongau
Aesch
Menziken
Burg Mosen
Rickenbach
Gunzwil
Beromünster
Schwarzenbach6
10%
Über 400 000 Leser
Zusätzliche Wiederholungs-Rabatte
(3× 5 % / 6× 10 %)
Kombi-Rabatt Inserate-Annahmeschluss Montag, 9 Uhr
Aarau
Kölliken
Safenwil Wochen-
Post
Romoos
Entlebuch
Ämme
Express
Escholzmatt-
Marbach
Flühli
Adresse
Verlag Ämme Express
Das Entlebucher Medienhaus
Druckerei Schüpfheim AG
Vormüli 2, Postfach 66
6170 Schüpfheim
Telefon 041 497 04 01
DAS Nidwaldner Informations-Magazin
Fax 041 497 01 02
Internet www.aemme-express.ch
E-Mail info@aemme-express.ch
Die aktuelle Ausgabe vollständig auch auf
www.aemme-express.ch7
Inserate-Grössen und -Tarife Powerkombi
AG / WP AG / BP AG / WP / BP
Grösse sw farbig sw farbig sw farbig
⁄16-Seite
1
77.40 185.40 79.20 144.90 117.90 237.60
⁄8-Seite
1
149.40 257.40 152.10 223.20 226.80 351.90
⁄16-Seite
3
225.00 369.00 227.70 330.30 340.20 514.80
⁄4-Seite
1
297.00 441.00 295.20 398.70 443.70 619.20
⁄16-Seite
5
360.00 540.00 367.20 500.40 547.20 770.40
⁄8-Seite
3
432.00 612.00 440.10 567.90 656.10 873.90
⁄2-Seite
1
549.00 729.00 551.70 693.90 826.20 1 058.40
⁄4-Seite
3
828.00 1 044.00 835.20 1 024.20 1 249.20 1 546.20
⁄1-Seite
1
1 035.00 1 251.00 1 055.70 1 271.70 1 573.20 1 897.20
AG / BP / AEX AG / WP / BP / AEX / NW / OW Alle Anzeiger
Grösse sw farbig sw farbig sw farbig
⁄16-Seite
1
120.60 193.50 243.00 383.40 320.40 509.40
⁄8-Seite
1
224.10 308.70 429.30 609.30 575.10 813.60
⁄16-Seite
3
328.50 450.00 624.60 895.50 825.30 1 175.40
⁄4-Seite
1
428.40 558.00 819.90 1 107.00 1 078.20 1 468.80
⁄16-Seite
5
530.10 694.80 1 010.70 1 372.50 1 320.30 1 816.20
⁄8-Seite
3
628.20 792.90 1 204.20 1 588.50 1 591.20 2 129.40
⁄2-Seite
1
801.00 991.80 1 535.40 1 980.00 2 002.50 2 632.50
⁄4-Seite
3
1 190.70 1 449.90 2 286.90 2 908.80 2 952.00 3 852.00
⁄1-Seite
1
1 528.20 1 836.00 2 885.40 3 550.50 3 700.80 4 710.60
10 % Kombi-Rabatt bereits abgezogen | alle Preise exkl. 7.7 % MwSt. | Preise in CHF
Kanton Kürzel Anzeiger Erscheinung Auflage
AG AG Wochen-Post Donnerstag 48 000 Expl.
Grossauflage 77 000 Expl.
LU WP Woche-Pass Mittwoch 42 000 Expl.
Grossauflage 53 000 Expl.
BP Barni-Post Mittwoch 81 000 Expl.
AEX Ämme Express Donnerstag 20 000 Expl.
OW OW Aktuell Obwalden Donnerstag 19 300 Expl.
NW NW Nidwaldner Blitz Donnerstag 24 000 Expl.
UR UR Uristier Freitag 15 000 Expl.
SZ SW Schwyzer Anzeiger Freitag 20 000 Expl.
Powerkombi Total 269 000 Expl.88
y Verlag Wochen-Post Verlag AG
Haupstrasse 27, 5734 Reinach
Telefon 062 771 03 30, Fax 062 771 83 64
E-Mail medien@wochen-post.ch, www.wochen-post.ch
y Erscheinungsweise Wöchentlich 1×, jeweils donnerstags
(bei Feiertagen Di / Mi / Do = Ausgabe am Freitag)
y Verteilung Ausschliesslich durch die Schweizerische Post
y Erscheinungsorte In alle Haushaltungen und Postfächer der auf Seite 5 (Karte)
aufgeführten Ortschaften.
Normalauflage: Nettozustellung
(exkl. Kleber «keine Werbung»)
Grossauflage: Bruttozustellung
(100 % in alle Haushaltungen)
y Auflage Normalauflage: 48 000 Exemplare
Grossauflage: 77 000 Exemplare
y Inserateschluss Dienstag, 12 Uhr
y Rabatt Inserenten, die ihr Inserat bis Donnerstagabend
der Vorwoche (Fax / Briefkasten / E-Mail) aufgeben
(inkl. Druckmaterial usw.), erhalten einen Rabatt von 20 %,
gilt nur für Wochen-Post- und Woche-Pass-Inserate,
ausgenommen Barzahlungs-Tarife.
y Reservationen / Es können nur ganze Seiten (Seiten 3, 5, 7, 9, 11, 13, 15 …)
Platzierungen innerhalb der jeweiligen Rubrik sowie Panorama-, Titel-
und Schluss-Seite reserviert werden.
Seiten können maximal ein Jahr im Voraus reserviert werden.
Eine frühzeitige Reservation ist empfehlenswert, da zum Teil
eine grosse Nachfrage besteht.
Das Banner auf der Titelseite ist ebenfalls reservierbar (Ausnahme
bei Grossauflagen). 2 Zeilen zwischen je 20 bis 30 Zeichen.
Veranstaltungshinweise müssen wochenaktuell sein.
Bei halbseitigen und kleineren Inseraten kann die Platzierung
innerhalb der ersten 10 Seiten der gewünschten Rubrik ermöglicht
werden. Die Platzierung erfolgt dabei auf einer linken Seite.
Es können halbseitige oder kleinere Inserate wahlweise am Kopf
oder am Fuss platziert werden.
Bei den erwähnten Spezial-Platzierungen wird jeweils pro
Publikation ein Zuschlag erhoben (vgl. Tarife bei Zuschläge
auf Seite 3).99
y Druck Offset-Rotation, 240 % Gesamtfarbenauftrag
y Satzspiegel 134 × 198 mm (1⁄1-Seite)
y Satzvorlagen Die Inserategestaltung ist in unseren Inseratepreisen inbegriffen.
Wir behalten uns das Recht vor, nicht leserliche Inseratevorlagen
ohne Rücksprache mit dem Kunden neu zu gestalten.
Ohne Anspruch auf Preisreduktion!
y Gratis- Veranstaltungen im Erscheinungsgebiet können gratis
Veranstaltungskalender gemeldet werden (massgebend ist der Ort der Veranstaltung).
Veranstaltungen ausserhalb des Erscheinungsgebietes
werden nur in Verbindung mit einem Inserat aufgenommen.
Pub- / Bar- / Restauranteinträge werden nur in Verbindung mit
einem Inserat aufgenommen. Auch muss ein DJ oder musikalische
Unterhaltung im Inserat erwähnt sein.
y Gratis-Inserate Gilt nur für Inserenten im Erscheinungsgebiet
• Kleininserate (1⁄16-Seite), wenn jemand etwas zu verschenken hat
(nicht zu entsorgen / ohne kommerzielle Absichten), einmalige
Publikation
• Glückwünsche (1⁄16-Seite) zum 30., 40., 50., 60., 65., 70., 75., 80.,
85. … Geburtstag, mit Name und Wohnort des Jubilars.
Für alle übrigen (inkl. verspätete) Glückwünsche gelten unsere
Inseratetarife
• Verloren – gefunden – gestohlen – entlaufen – zugelaufen …
• Stellensuchende (wohnhaft im Erscheinungsgebiet) können
1× pro Monat gratis ein Stellengesuch erscheinen lassen.
Füllen Sie dazu das Formular auf unserer Webseite
(www.wochen-post.ch/stellensuche) aus.
y AGB Es gelten die jeweils gültigen allgemeinen Geschäfts-
bedingungen der Wochen-Post Verlag AG.
y Grossauflagen Nr. 4, 27. Jan. Nr. 21, 27. Mai Nr. 39, 29. Sept.
Nr. 8, 24. Febr. Nr. 26, 30. Juni Nr. 43, 27. Okt.
Nr. 13, 31. März Nr. 28, 14. Juli Nr. 47, 24. Nov.
Nr. 17, 28. April Nr. 34, 25. Aug. Nr. 51, 22. Dez.
y Ferien Ferienhalber fallen die folgenden Ausgaben 2022 aus:
Nr. 1, 6. Jan. Nr. 30, 28. Juli Nr. 52, 29. Dez.
Nr. 29, 21. Juli Nr. 31, 4. Aug.10
Allgemeine Geschäftsbedingungen Wochen-Post Verlag AG
y 1. Geltungsbereich y 5. Redaktionelle Beiträge
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten Die Wochen-Post Verlag AG veröffentlicht keine Gratis-
für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem PR Berichte und redaktionelle Beiträge. Diese können
Kunden (Auftraggeber) und der Wochen-Post Verlag AG,
sofern nicht schriftlich andere Vereinbarungen bei der Aufgabe von Inseraten nicht zur Bedingung
getroffen wurden. Insoweit diese Bedingungen keine gemacht werden. Redaktionelle Beiträge können vom
abweichenden Regeln enthalten, gelten für das Ver- Auftraggeber jedoch in Form und zu den Bedingungen
tragsverhältnis die Vorschriften über den Werkvertrag eines normalen Inserates aufgegeben werden.
(Art. 363 ff. OR).
y 6. Änderung und Sistierung von Inseraten
y 2. Vertragsabschluss
Änderungen und Sistierungen sind nur bis zum ange-
Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der
Wochen-Post Verlag AG über die Schaltung von kündigten Änderungs-Aufgabeschluss in schriftlicher
Inseraten, Werbung oder Erzeugung von Druck- Form möglich. Die Wochen-Post Verlag AG behält sich
sachen kommt erst durch Annahme durch die das Recht vor, jederzeit die inhaltliche Änderung von
Wochen-Post Verlag AG zustande. Die Annahme Insertionen zu verlangen oder Inserate ohne Angabe
erfolgt a) durch Übermittlung einer Empfangs- oder von Gründen abzulehnen bzw., zu sistieren oder zu
Auftragsbestätigung an den Auftraggeber per E-Mail,
b) durch Schaltung des Inserates bzw. der Werbung verändern.
oder c) durch Ausführung des Druckauftrages.
y 7. Mängel
Etwaige von der jeweils gültigen Preisliste abweichen-
den Preisabsprachen haben erst dann Gültigkeit, wenn Mängel bei der Produktion, wie z.B. Druckfehler oder
diese von der Wochen-Post Verlag AG schriftlich bestä- drucktechnische Mängel, die den Sinn und Zweck
tigt wurden (Auftragsbestätigung). Bei Bestellungen des Inserates nicht wesentlich beeinträchtigen,
auf Rechnung Dritter ist und bleibt der Auftraggeber berechtigen weder zum Preisnachlass noch zu Ersatz-
weiterhin Vertragspartei und damit in Bezug auf ansprüchen. Für Inserate, die infolge ungeeigneter
die Bezahlung Schuldner. Dies gilt auch für etwaige
Verzugskosten (Zins, Inkassokosten). Druckunterlagen nicht einwandfrei erscheinen,
wird keine Haftung übernommen. Dies gilt ebenso für
Eine Herausgabepflicht der Wochen-Post Verlag AG
Vorlagen, deren Qualität von der Wochen-Post Verlag AG
für Daten, Arbeitsunterlagen und Werkzeuge besteht
nicht. Es sei denn, dies werde ausdrücklich im Vertrag beanstandet und trotz entsprechender Intervention
vereinbart. nicht durch einwandfreie Vorlagen ersetzt wurden.
Ein Anspruch auf Ersatz oder Preisreduktion besteht
y 3. Preise und Tarife nur dann, wenn das Inserat durch grössere Mängel in
Die offerierten oder bestätigten Preise sind, sofern der technischen Wiedergabe seine Werbewirkung ein-
nicht anders vereinbart, Nettopreise zuzüglich MwSt. büsst. Preisreduktionen werden höchstens im Umfang
Änderungen der Insertionstarife, Rabatte, Dienstleis-
tungstarife und der MwSt. treten auch bei laufenden der Erscheinungskosten gewährt. Weitergehende
Dispositionen sofort in Kraft. Der Inserent hat das Ansprüche sind ausgeschlossen.
Recht, innerhalb von 10 Tagen seit Bekanntgabe des Allfällige Beanstandungen bezüglich Qualität und
neuen Preises vom Vertrag zurückzutreten.
Quantität haben spätestens innerhalb 10 Tagen nach
Weichen die Preise der Tarifdokumentation von den Erscheinen oder Empfang schriftlich zu erfolgen,
online publizierten Preisen ab, so gehen die online ansonsten gilt die Lieferung bzw. Erscheinung als
publizierten Preise vor.
angenommen.
y 4. Zahlungsbedingungen
Der Auftraggeber hat die Wahl zwischen der Bezah-
y 8. Platzierungswünsche
lung per Kreditkarte, Postfinance (Debitkarte), per Die Wochen-Post Verlag AG bestimmt über die
Banküberweisung oder per Einzahlungsschein. Platzierung von Inseraten. Platzierungswünsche des
a) Die Bezahlung per Kreditkarte, Postfinance oder Auftraggebers werden nur unverbindlich entgegen-
Banküberweisung erfolgt im Voraus. Die Zahlung genommen.
wird bei Bestellungseingang fällig. Im Falle der Für Anzeigen mit festen Platzierungsvorschriften wird,
Banküberweisung sendet die Wochen-Post Verlag AG
dem Auftraggeber nach eingegangener Bestellung sofern diese von der Wochen-Post Verlag AG akzeptiert
eine Bestätigung mit allen notwendigen Angaben werden, ein Platzierungszuschlag erhoben.
für die Banküberweisung. Das Nichterscheinen eines Inserates, die Platzierung
b) Bei Bezahlung per Einzahlungsschein sind die an einer anderen Stelle oder in einer anderen Ausgabe
Rechnungen innert 30 Tagen ohne Abzüge, wie sowie die verspätete Auslieferung aus technischen
Skonto und anderen Rabatten zu bezahlen. Für
unberechtigte Abzüge wird eine Nachfakturierung Gründen berechtigt weder zur Zahlungsverweigerung
vorgenommen. noch zur Geltendmachung von Schadenersatzan-
Werden die Rechnungen nicht innert 30 Tagen sprüchen.
bezahlt, kann ein Verzugszins berechnet werden. Ein Konkurrenzausschluss ist nicht möglich.
Der Verzugszins richtet sich nach Art. 104 Abs. 3 OR.
Etwaige Mahn- und Inkassokosten sind vom Auftrag- y 9. Gut-zum-Druck der Inserate
geber zu tragen.
Die Wochen-Post Verlag AG behält sich vor: Das Gut-zum-Druck wird nur auf ausdrücklichen
– die Bestellungen, Insertionen, Produktionen etc. Wunsch des Auftraggebers erstellt. Die Veröffentli-
von einer Bonitätsprüfung abhängig zu machen. chung der Inserate erfolgt an den vorgeschriebenen
Durch die Auftragserteilung willigt der Auftrag- Terminen, selbst wenn das Gut-zum-Druck noch
geber in die Einholung einer Bonitätsauskunft ein. aussteht.
– Vorauszahlungen oder die Leistung einer Sicher-
heit zu verlangen. y 10. Autorkorrekturen
– die Zahlungsbedingungen zu ändern, sowie Autorkorrekturen (nachträgliche Textänderungen,
laufende Lieferungen, Insertionen und Produktio- Bildumstellungen, Änderungen am Umbruch und
nen bei Zahlungsausständen, mangelnder Kredit-
würdigkeit des Auftraggebers oder begründetem dergleichen) sind in den offerierten Preisen nicht
Verdacht auf betrügerische Absichten zu sistieren enthalten und werden nach aufgewendeter Zeit
oder einzustellen. zusätzlich berechnet.1111
y 11. Reproduktionsrecht y 17. Schutzrechte / Geistiges Eigentum
Die Reproduktion und der Druck aller vom Auftraggeber Sämtliche in der online erscheinenden sowie gedruckten
der Wochen-Post Verlag AG zur Verfügung gestellten Ausgabe der Wochen-Post enthaltenen Inhalte und Logos
Vorlagen, Muster, Produkten und dergleichen erfolgt sind urheberrechtlich und / oder durch andere Schutzrechte
unter der Voraussetzung, dass der Besteller die entspre- geschützt. Jede Nutzung, auch auszugsweise, insbesondere
chenden Reproduktionsrechte besitzt. für kommerzielle Zwecke, bedarf der ausdrücklichen und
schriftlichen Genehmigung durch die Wochen-Post Verlag AG.
Erlaubt ist die Anfertigung einer Kopie von Inhalten aus-
y 12. Reproduktionsunterlagen, Werkzeuge schliesslich zur persönlichen, nichtgewerblichen Nutzung
Die von der Wochen-Post Verlag AG erstellten (Eigengebrauch).
Reproduktionsunterlagen (fotografische Aufnahmen,
Datenträger etc.) und Werkzeuge bleiben ihr Eigentum. y 18. Datenschutz
Die Wochen-Post Verlag AG verpflichtet sich zur
y 13. Haftung Einhaltung der massgebenden datenschutzrechtlichen
Der Wochen-Post Verlag AG übergebene Datenträger, Bestimmungen, kann aber die Vertraulichkeit, Integrität,
Originale, Fotografien usw. sowie lagernde Drucksachen Authentizität und Verfügbarkeit von Personendaten nicht
oder sonstige eingebrachte Sachen werden mit der umfassend garantieren. Nutzer und Kunden nehmen
üblichen Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken hat zur Kenntnis, dass Personendaten auch in Staaten
der Auftraggeber selbst zu tragen. abrufbar sind, die keine mit der Schweiz vergleichbaren
Datenschutzbestimmungen kennen.
Für vom Auftraggeber angelieferte Daten, die inhaltlich
fehlerhaft oder unvollständig sind, übernimmt die Beim Abonnieren des Newsletters, Bestellungen von
Informationen oder Offerten sowie bei der Auftragsab-
Wochen-Post Verlag AG keine Verantwortung. Ebenfalls
wicklung werden Personendaten in elektronischer Form
wird jede Haftung abgelehnt, wenn angelieferte Daten
gespeichert. Eine Weitergabe an dritte Partnerunter-
nicht standardmässig verarbeitet oder verwendet werden
nehmen erfolgt nicht. Im Übrigen hat der Inserent auf
können und dadurch qualitative Mängel des Druckproduk- Anfrage jederzeit das Recht, die über ihn gespeicherten
tes entstehen. Eine Haftung für Datenverluste wird nicht Daten einzusehen und deren Nutzung zu untersagen.
übernommen. Die Haftung der Wochen-Post Verlag AG
beschränkt sich auf von ihr verursachte Fehler, die auf Die Wochen-Post Verlag AG verpflichtet sich bei Chiffre-
grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Inseraten zur Wahrung des Chiffre-Geheimnisses. In be-
gründeten Fällen kann den Justiz- und Verwaltungsbehör-
den die Identität des Chiffre-Inserenten bekannt gegeben
y 14. Inhaltliche Verantwortlichkeit werden. Für Chiffre-Inserate wird pro Auftrag eine Gebühr
Der Auftraggeber ist für den Inhalt der Inserate und Wer- erhoben. Ausserordentliche Aufwendungen werden zusätz-
bung verantwortlich. Er stellt sicher, dass seine Anzeigen lich verrechnet. Die Verantwortung für die Rücksendung
nicht gegen Marken- und Urheberrechte sowie gegen von Dokumenten obliegt dem Chiffre-Inserenten.
das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb)
verstossen. Im Falle einer Verletzung trägt er die volle y 19. Änderung der Allgemeinen
Verantwortung für allfällige, die Wochen-Post Verlag AG Geschäftsbedingungen
betreffenden Konsequenzen. Insbesondere ist er verpflich-
tet, sämtliche im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter, Die Wochen-Post Verlag AG behält sich das Recht vor, die
anfallenden gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern.
zu übernehmen. Solche Änderungen werden dem Auftraggeber in geeigne-
ter Weise bekanntgegeben. Sollte der Auftraggeber durch
Die Wochen-Post Verlag AG gibt keine Zusicherungen, die Änderung der AGB erheblich benachteiligt sein, so ist
Garantien oder Gewährleistungen im Hinblick auf die er berechtigt, den Vertrag per Inkrafttreten der geänderten
Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der wiederge- AGB zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt mit
gebenen Inhalte – auch nicht für solche von Dritten – ab. Inkrafttreten der Änderung.
Die Wochen-Post Verlag AG behält sich das Recht vor,
Texte, Bilder und Links abzuändern oder ohne Angaben y 20. Anerkennung
von Gründen abzulehnen. Die Erteilung eines Auftrags bzw. einer Bestellung
schliesst die Anerkennung dieser allgemeinen Geschäfts-
y 15. Archivierung bedingungen durch den Auftraggeber ein.
Eine Pflicht zur Archivierung für Arbeitsunterlagen besteht
ohne schriftliche Vereinbarung nicht. Eine Aufbewahrung y 21. Gerichtsstand und anwendbares Recht
ist ausdrücklich zu vereinbaren und erfolgt auf Rechnung Das Vertragsverhältnis zwischen der Wochen-Post Verlag AG
und Gefahr des Auftraggebers. Die mit einer vereinbarten und dem Auftraggeber untersteht schweizerischem
Aufbewahrung entstehenden Kosten für die Archivierung, Recht. Als ausschliesslicher Gerichtsstand für alle aus
erneuter Aufbereitung, Formatierung und Ausgabe der Geschäftsbeziehung sich ergebenden Streitigkeiten
werden zusätzlich verrechnet. ist Kulm vereinbart.
y 16. Lieferfristen y 22. Schlussbestimmung
Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die Die Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestim-
erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Zeitpunkt mungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
bei der Wochen-Post Verlag AG eintreffen. Vereinbarte berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Lieferfristen beginnen mit dem Tage des Eingangs der Die ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen
Druckunterlagen bei der Wochen-Post Verlag AG und endet werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck
mit dem Tage, an dem die Drucksachen die Druckerei der ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen in
verlassen. Wird das Gut zum Druck nicht innerhalb der rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
Das gleiche gilt bei eventuellen Lücken der Regelung.
festgesetzten Frist erteilt, so ist die Wochen-Post Verlag AG
nicht mehr an die vereinbarte Lieferfrist gebunden. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung Wochen-Post Verlag AG, Version 1.0
der Lieferfrist, für welche die Wochen-Post Verlag AG kein Reinach, 1. Januar 2012
Verschulden trifft (z.B. Betriebsstörungen, Streik, Strom-
mangel, Mangel an Rohmaterial sowie alle Fälle höherer
Gewalt), berechtigen den Auftraggeber nicht, vom Vertrag
zurückzutreten oder die Wochen-Post Verlag AG für den
entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.Wochen-Post-Team
Alle Mitarbeitenden auf einen Blick.
Thomas Hess Therese Läubli Sarah Heiz Heinz Weber
Geschäftsstellen-Leiter Inserate-Dispo / Korrektorat Inserate-Dispo Kundenberater
Alina Fischer Elena Furrer Livia Wermelinger Angela Karli
Mediamatikerin i. A. Mediamatikerin i. A. Mediamatikerin i. A. Gestaltung / Layout
Melanie Koller Guido Meyer Tamara Wüest Priska Hofer
Gestaltung / Layout Gestaltung / Layout Gestaltung / Layout Administration / Buchhaltung
y Abonnement
Die Wochen-Post erscheint in den auf Seite 5 aufgeführten Ortschaften.
Möchten Sie unseren Gratisanzeiger ausserhalb des Gebietes zugestellt bekommen,
bieten wir folgende Abo-Möglichkeiten an:
3 Monate Fr. 30.–
6 Monate Fr. 45.–
12 Monate Fr. 65.–
Preise inkl. 2.5 % MwSt. | Preise in CHFSie können auch lesen