Die neue EU-Förderperiode 2014 - 2020 in Sachsen - die Förderrichtlinie "LIW" Landwirtschaft, Innovation, Wissenstransfer
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Die neue EU-Förderperiode 2014 - 2020 in Sachsen - die Förderrichtlinie „LIW“ Landwirtschaft, Innovation, Wissenstransfer
EPLR 2014 – 2020 Beschreibung der Strategie – Auswahl der Artikel ELER-VO und ESIF-VO Art. gem. Code Maßnahme ELER-VO 1 14 Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen 4 17 Investitionen in materielle Vermögenswerte 7 20 Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten Vorbeugung von Schäden und Wiederherstellung des ursprünglichen 21 Abs. 1 (c) 8.3 i. V. m. 24 Zustands von Wäldern nach Waldbränden, Naturkatastrophen und Katastrophenereignissen 21 Abs. 1 (d) Investitionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und des ökologischen 8.5 i. V. m. 25 Werts der Waldökosysteme 10 28 Agrarumwelt- und Klimamaßnahme 11 29 Ökologischer/biologischer Landbau Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen 13 31 und 32 benachteiligte Gebiete 16 35 Zusammenarbeit Art. ESIF-VO und ELER-VO 32 ff. ESIF-VO 19 tw. i. V. m. 44 LEADER ELER-VO) 59 ESI-VO 20 i. V. m. 51 Technische Hilfe ELER-VO 2 I 19. März 2015 | SMUL
Struktur der Förderrichtlinien in der Förderperiode 2014-2020 RL-Bezeichnung Förderperiode2007-2013 RL-Bezeichnung Förderperiode 2014-2020 FQ RL Wald und Forstwirtschaft (RL WuF/2007) RL Wald und Forstwirtschaft (RL WuF/2014) ELER, GAK RL Natürliches Erbe (RL NE/2007) RL Natürliches Erbe (RL NE/2014) ELER, LM Teil investiv RL Landwirtschaft RL Landwirtschaft und Ernährung (RL LuE/2007) LIW Teil EIP ELER Teil Wissenstransfer RL LEADER ELER RL Integrierte Ländliche Entwicklung (RL ILE/2007) RL Ländliche Entwicklung (RL LE/2014) GAK RL Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (RL ELER RL Agrarumweltmaßnahmen und Waldmehrung, Teil A: AUK/2014) flächenbezogene Agrarumweltmaßnahmen (RL AuW/2007, Teil A) RL Ökologischer Landbau (RL ÖLB/2014) ELER/GAK RL Teichwirtschaft und Naturschutz (RL EMFF ggf. LM TWN/2014) RL Agrarumweltmaßnahmen und Waldmehrung, Teil B: entfällt, Zuordnung der Erstaufforstung in RL ökologische Waldmehrung (RL AuW/2007, Teil B) WuF RL Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten (RL RL Ausgleichszulage in benachteiligten ELER/GAK AZL/2007) Gebieten (RL AZL/2014) 3 | 19. März 2015 | SMUL
Struktur der Förderrichtlinien in der Förderperiode 2014-2020 RL-Bezeichnung Förderperiode2007-2013 RL-Bezeichnung Förderperiode 2014-2020 FQ RL Boden- und Grundwasserschutz (RL BuG/2007) RL Inwertsetzung von brachliegenden und belasteten EFRE Flächen (RL IWB/2014) RL Energie und Klimaschutz (RL EuK/2007) RL Klima- und Immissionsschutz (RL KuI/2014) EFRE Gemeinsames Umsetzungsdokument Sachsen-Polen Gemeinsames Umsetzungsdokument Polen-Sachsen EFRE 2007-2013 (FF Polen) 2014-2020 Gemeinsames Umsetzungsdokument Sachsen- Gemeinsames Umsetzungsdokument Sachsen- EFRE Tschechien 2007-2013 Tschechien 2014-2020 RL Aquakultur und Fischerei (RL AuF/2007) RL Aquakultur und Fischerei (RL AuF/2014) EMFF RL Tierzucht (RL TZ/2010) RL Tierzucht (RL TZ2014) GAK,LM RL Marktstrukturverbesserung (RL MSV/2007) RL Marktstrukturverbesserung (RL MSV/2014) GAK RL Absatzförderung (RL AbsLE/2008) RL Absatzförderung (RL AbsLE/2014) LM RL Gewässer/Hochwasserschutz (RL GH/2007) RL Gewässer/Hochwasserschutz (RL GH/2014) LM RL Siedlungswasserwirtschaft (RL SWW/2009) GAK,LM RL Besondere Initiativen (RL BesIn/2007) LM RL Krisen und Notstände (RL KuN/2009) LM RL Liquiditätshilfen (RL LH/2009) LM 4 | 19. März 2015 | SMUL
Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe ❙ 202,5 Mio. EUR öffentliche Ausgaben (2007-2013: 215 Mio. EUR) ❙ geplante Vorhaben: Investitionen im Bereich der Nutztierhaltung Investitionen zur pflanzlichen Erzeugung Investitionen für die Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten 5 | 19. März 2015 | SMUL
Wissenstransfer und Europäische Innovationspartnerschaft (EIP) ❙ 19,5 Mio. EUR öffentliche Ausgaben (neu) ❙ neue Maßnahmen im EPLR 2014 – 2020 Wissenstransfer einschließlich Demonstrationsvorhaben für Land-, Forst- und Ernährungs- wirtschaft EIP „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (Einrichtung und Tätigkeit Operationeller Gruppen, Pilotprojekte) 6 | 19. März 2015 | SMUL
Was wird gefördert? Investitionen im Bereich der Nutztierhaltung • Investitionen in Gebäude und Anlagen der Nutztierhaltung • Investitionen zur Erhöhung der umweltgerechten Lagerkapazität für Gülle, Festmist, Jauche, Silosickersaft auf mindestens neun Monate 7 | 19. März 2015 | SMUL
Was wird gefördert? Investitionen zur pflanzlichen Erzeugung in technische Anlagen, Maschinen und Geräte sowie Betriebsvorrichtungen einschließlich Garten- und Weinbau • Anschaffung umweltschonender, innovativer Spezialtechnik sowie bauliche Investitionen zur Bereitstellung von Beregnungswasser für die Tröpfchen- und Schlauchberegnung bei Freilandgemüse, Kartoffeln, Heil- und Gewürzpflanzen • Investitionen in Gebäude und Anlagen sowie Technik der Innenwirtschaft im Gartenbau • Schutzeinrichtungen in Weinbau- und Baumobstanlagen, Tröpfchenbewässerungsanlagen in Baumobst- und Hopfenanlagen inkl. baulicher Investitionen für die Bereitstellung von Beregnungswasser 8 | 19. März 2015 | SMUL
Was wird gefördert? Investitionen zur pflanzlichen Erzeugung in technische Anlagen, Maschinen und Geräte sowie Betriebsvorrichtungen einschließlich Garten- und Weinbau • Trocknung und Aufbereitung von pflanzlichen Ernteprodukten bei wertschöpfungs-intensiven oder arbeitsintensiven Produktionsverfahren oder Spezialkulturen • innovative Technik im Weinbau für die Bewirtschaftung der arbeitsintensiven Steil- und Terrassenlagen ohne die Kellerwirtschaft 9 | 19. März 2015 | SMUL
Was wird gefördert? Investitionen für die Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Urprodukten (Erzeugnisse des Anhang I AEUV) 10 | 19. März 2015 | SMUL
Förderfähige Kosten Errichtung, Erwerb inkl. Leasing oder die Modernisierung von unbeweglichem Vermögen Kauf oder Mietkauf von neuen Maschinen und Anlagen allgemeine Aufwendungen gem. Art. 45 Abs. 2 c) ELER-VO 11 | 19. März 2015 | SMUL
Was ist das Ziel? ❙ Stärkung und Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe unter Beachtung der gestiegenen Anforderungen an Ressourceneffizienz und Klimaschutz sowie die Anpassung an die Folgen des Klimawandels unabdingbar. ❙ Unterstützung des Strukturwandels landwirtschaftlicher Betriebe mit besonderem Augenmerk auf die Verbesserung der Wirtschaftsleistung in Milchvieh-, Gartenbau-, Weinbau- und Ackerbaubetrieben bzw. in der ökologisch/biologischen Landwirtschaft. ❙ Quantitativer Aufbau des produktiven Anlagevermögens mit besonderer Unterstützung qualitativ hochwertiger, innovativer Anlagen, die auch andere Herausforderungen, wie die notwendigen Anpassung an den Klimawandel oder die Verbesserung der Tiergesundheit erfüllen. 12 | 19. März 2015 | SMUL
Was ist neu? ❙ Regelfördersatz 25 % ❙ Erhöhung Fördersatz für Garten- und Weinbaubetriebe ❙ Erhöhung Fördersatz bei Einhaltung besonderer Bedingungen in der Tierhaltung ❙ Stärkere Berücksichtigung der Flächenbindung (Viehbesatz max. 2 GV/ha) ❙ Keine besonderen Konditionen für Junglandwirte mehr (1. Säule) ❙ Förderobergrenze 3 Mio. EUR; für Vorhaben aus EIP keine Obergrenze und keine Anrechnung ❙ Diversifizierung (Nicht-Anhang I AEUV) ist über RL LEADER möglich ❙ Ausschlusstermine im Rahmen des Auswahlverfahrens ❙ Einmalzahlung nach Abschluss des Vorhabens 13 | 19. März 2015 | SMUL
Wer kann gefördert werden? ❙ landwirtschaftliche Unternehmen aller Rechtsformen ❙ Gefördert werden natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen, die Träger eines landwirtschaftlichen Unternehmens sind. Das Unternehmen muss über alle wesentlichen Produktionsfaktoren selbst verfügen sowie alle wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen selbst treffen, ❙ Waren des Anhanges I AEUV produzieren, ❙ Mindestgröße nach Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) erreichen, ❙ über Viehbesatz von weniger als 2 GV/ha im Zieljahr verfügen. 14 | 19. März 2015 | SMUL
Wie und in welcher Höhe wird gefördert? Tierhaltung und Güllelagerung: 25 % Regelfördersatz Erhöhung um 15 % bei Vorhaben der besonders tiergerechten Haltung bei Überschreitung der gesetzlichen Mindestanforderungen (außer Technik) Pflanzenbau: 25 % Regelfördersatz Garten- und Weinbau: 35 % Regelfördersatz (außer Technik im Gartenbau) Verarbeitung und Vermarktung: 25 % Regelfördersatz generell: Erhöhung um 5 %, wenn Betriebssitz in benachteiligten Gebieten Erhöhung um 20 % für im Rahmen der EIP unterstützte Vorhaben 15 | 19. März 2015 | SMUL
Auswahlkriterien 16 | 19. März 2015 | SMUL
Auswahlkriterien 17 | 19. März 2015 | SMUL
Ablauf der Vorhabensauswahl: Übersicht Stichtag 1 (Abgabe Förderantrag) Stichtag 2 (Abgabe Förderantrag) Für alle „bewilligungsreifen“ Förderanträge: Berechnung Punkte Punktwert >= Schwellenwert: VA zum Stichtag 1 Auflistung nach Punktwert stichtagsbezogen (Rangfolge) Vorhabensauswahl von „oben“ Für alle bis Stichtag ein- nach „unten“ (entsprechend gegangenen Förderanträge: des verfügbaren Budgets) Prüfung Zuwendungs- Punktwert < Schwellenwert: voraussetzungen Ablehnung Förderantrag „bewilligungsreif“ setzen (LEADER: Schwellenwert = 0) laufend Für alle bei einer VA „ausgewählten“ Förderanträge: Bewilligung (passgenaue Zuweisung Kassenmittel und VE pro Titel) 18 | 19. März 2015 | SMUL
Aufrufe: Festlegung der Stichtage feste Termine: der Stichtag wird mit Veröffentlichung des Aufrufs festgelegt es kann mehrere Stichtage pro Jahr geben der Stichtag gilt als Termin für die Abgabe (Posteingang) der Förderanträge (die zu einer Auswahl zusammengefasst werden sollen) – nicht als Termin für die Auswahl als solche bevor die Vorhabensauswahl zu einem Stichtag stattfindet, muss die Vorhabensauswahl des vorherigen Stichtags erfolgt sein das Budget für die Vorhabensauswahl wird immer mit dem Aufruf veröffentlicht es gibt keine Mindestzahl an Förderanträgen (zu einem Stichtag können 0-n Anträge eingehen damit erfolgt die Auswahl für 0-n Anträge) 19 | 19. März 2015 | SMUL
(Aufforderung zur Abgabe von Aufruf 1 Förderanträgen mit Bekanntgabe des Stichtags) Stichtag 1 (Abgabe Förderantrag) 20 | 19. März 2015 | SMUL (Aufforderung zur Abgabe von Aufruf 2 Förderanträgen mit Bekanntgabe des Stichtags) Stichtag 2 (Abgabe Förderantrag) VA zum Stichtag 1 (Aufforderung zur Abgabe von Aufruf 3 Förderanträgen mit Bekanntgabe des Stichtags) VA zum Stichtag 2 (3) muss hinter VA zum Stichtag 1 (2) liegen Aufrufe: mehrere Stichtage pro Jahr Stichtag 3 (Abgabe Förderantrag) VA zum Stichtag 2 VA zum Stichtag 3
Regeln zur Vorhabensauswahl am Stichtag alle bis zu einem Stichtag eingegangenen Förderanträge werden zu einer Vorhabensauswahl zusammengefasst Jeder Aufruf hat eine feste Bezeichnung die eigentliche Vorhabensauswahl findet nach diesem Stichtag statt (ausreichend Zeit für Prüfung der Zuwendungsvoraussetzungen/ Förderkriterien) vor Vorhabensauswahl erfolgt Prüfung der Zuwendungsvoraussetzungen und die Festlegung der Haushaltsmittel pro Jahr und Titel (= „bewilligungsreif“) Rücksendung von verspäteten Förderantragen mit Hinweis zum nächstmöglichen Aufruf 21 | 19. März 2015 | SMUL
Regeln zur Vorhabensauswahl am Stichtag die Vorhabensauswahl erfolgt für alle „bewilligungsreifen“ Anträge, die vor dem Stichtag des aktuellen Aufrufes eingegangen sind Anträge eines Aufrufes, die zum Zeitpunkt der Vorhabensauswahl nicht bewilligungsreif sind, kommen auf die Warteliste die notwendigen Mittel (KM/VE pro Titel) müssen dann nach Bedarf durch die Zahlstelle zugewiesen werden (abhängig vom Ergebnis der VA) Anträge, die nicht ausgewählt wurden, weil sie unter dem Schwellenwert lagen, werden abgelehnt Anträge, die nicht ausgewählt wurden, weil das Budget nicht ausreichend war, werden in die Warteliste übernommen 22 | 19. März 2015 | SMUL
Warteliste die Warteliste enthält alle Anträge, die nicht ausgewählt wurden, weil das Budget nicht ausreichend war nicht ausgewählt wurden, weil sie zum Zeitpunkt der VA noch nicht bewilligungsreif waren Anträge auf der Warteliste werden automatisch in die nächste Vorhabensauswahl übernommen Anträge auf einer Warteliste können jederzeit zurückgenommen und zu einem anderen Aufruf neu gestellt werden 23 | 19. März 2015 | SMUL
Wann kann wo und wie ein Antrag gestellt werden? ❙ Antragstellung seit 15.01. bis 31.3.2015 mittels Antrags-CD möglich ❙ Antrags- und Bewilligungsbehörde: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Bewilligungsstelle Investitionsförderung Landwirtschaft Zur Wetterwarte 11 01109 Dresden Alle weiteren Informationen im Internet unter: http://www.smul.sachsen.de/foerderung/42.htm 24 | 19. März 2015 | SMUL
Was wird gefördert? Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen Fachtagungen und Fachveranstaltungen, Workshops, Arbeitskreise und Demonstrationsvorhaben mit folgenden 7 EU-Schwerpunktbereichen: ❙ Verbesserung der Wirtschaftsleistung landwirtschaftlicher Betriebe ❙ Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Primärerzeuger und -verarbeiter durch ihre bessere Einbeziehung in die Nahrungsmittelkette ❙ Verbesserung der Wasserwirtschaft einschließlich des Umgangs mit Düngemitteln und Schädlingsbekämpfungsmitteln ❙ Verhinderung der Bodenerosion und Verbesserung der Bodenbewirtschaftung ❙ Effizienzsteigerung bei der Energienutzung in der Landwirtschaft und der Nahrungsmittelverarbeitung ❙ Verringerung der aus der Landwirtschaft stammenden Treibhausgas- und Ammoniakemissionen ❙ Förderung der Kohlenstoffspeicherung und -bindung in der Forstwirtschaft 25 | 19. März 2015 | SMUL
Was ist das Ziel? Wissensvermittlung und –austausch zu den neuen Herausforderungen: ❙ Anpassung an Klimawandel, ❙ Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, ❙ Tierschutz, ❙ Pflanzenschutz, ❙ Agrobiodiversität, ❙ Weiterentwicklung des ökologischen Landbaus. 26 | 19. März 2015 | SMUL
Was ist neu? ❙ Fördermaßnahme wurde erstmalig konzipiert ❙ Es liegen noch keine Erfahrungen aus vergangenen Förderperioden vor. 27 | 19. März 2015 | SMUL
Wer kann gefördert werden? ❙ Anbieter von Maßnahmen des Wissenstransfers ❙ für Personen, die in sächsischen Unternehmen der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft tätig sind Förderfähig sind: ❙ Personalkosten und Sachausgaben ❙ Kleinere Investitionskosten im Zusammenhang mit Demonstrationsvorhaben 28 | 19. März 2015 | SMUL
Wie und in welcher Höhe wird gefördert? ❙ 80 % bei Vorhaben für Personen aus dem Agrar- und Forstsektor ❙ 100 % bei herausgehobenem öffentlichen Interesse oder Vorhaben aus EIP-AGRI ❙ 60 % bei Vorhaben für Personen aus KMU der Ernährungswirtschaft, die Waren produzieren, die nicht Anhang I AEUV zuzurechnen sind 29 | 19. März 2015 | SMUL
Wann kann wo und wie ein Antrag gestellt werden? ❙ Antrags- und Bewilligungsbehörde: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Referat 33 – Förderung Zur Wetterwarte 11 01109 Dresden Alle weiteren Informationen im Internet unter: http://www.smul.sachsen.de/foerderung/42.htm 30 | 19. März 2015 | SMUL
Was wird gefördert? Europäische Innovationspartnerschaft (EIP AGRI) ❙ Errichtung und der Tätigkeit von operationellen Gruppen (OG) ❙ Unterstützung von Pilotprojekten 31 | 19. März 2015 | SMUL
Was ist das Ziel? ❙ Anreize schaffen, damit Forschung und landwirtschaftliche Praxis zur Findung von innovativen Lösungen zusammenarbeiten ❙ finanzielles Risiko für innovative Lösungen mindern ❙ Wettbewerbsfähigkeit der Land-, Forst- oder Ernährungswirtschaft durch Innovationstransfer stärken ❙ wissenschaftliche Gemeinschaft über den Forschungsbedarf der landwirtschaftlichen Praxis informieren 32 | 19. März 2015 | SMUL
Was ist neu? ❙ Fördermaßnahme wurde erstmalig konzipiert ❙ Es liegen noch keine Erfahrungen aus vergangenen Förderperioden vor. 33 | 19. März 2015 | SMUL
Wer kann gefördert werden? ❙ operationelle Gruppen ❙ bei Pilotprojekten auch einzelne Mitglieder operationeller Gruppen Förderfähig sind: ❙ Personalkosten und Sachausgaben ❙ Investitionen im Zusammenhang mit Pilotprojekten Laufzeit der Projekte: 3 Jahre, maximal bis zu 7 Jahre 34 | 19. März 2015 | SMUL
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! 35 | 19. März 2015 | SMUL
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