Die neue EU-Förderperiode 2014 - 2020 in Sachsen - die Förderrichtlinie "LIW" Landwirtschaft, Innovation, Wissenstransfer

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Die neue EU-Förderperiode 2014 - 2020 in Sachsen - die Förderrichtlinie "LIW" Landwirtschaft, Innovation, Wissenstransfer
Die neue EU-Förderperiode 2014 - 2020 in Sachsen -
die Förderrichtlinie „LIW“ Landwirtschaft, Innovation,
Wissenstransfer
Die neue EU-Förderperiode 2014 - 2020 in Sachsen - die Förderrichtlinie "LIW" Landwirtschaft, Innovation, Wissenstransfer
EPLR 2014 – 2020
Beschreibung der Strategie –
Auswahl der Artikel ELER-VO und ESIF-VO
           Art. gem.
 Code                                                      Maßnahme
           ELER-VO
   1     14                Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen
   4     17                Investitionen in materielle Vermögenswerte
   7     20                Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten
                           Vorbeugung von Schäden und Wiederherstellung des ursprünglichen
         21 Abs. 1 (c)
  8.3    i. V. m. 24
                           Zustands von Wäldern nach Waldbränden, Naturkatastrophen und
                           Katastrophenereignissen
         21 Abs. 1 (d)     Investitionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und des ökologischen
  8.5    i. V. m. 25       Werts der Waldökosysteme
  10     28                Agrarumwelt- und Klimamaßnahme
   11    29                Ökologischer/biologischer Landbau
                           Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen
  13     31 und 32
                           benachteiligte Gebiete
  16     35                Zusammenarbeit
          Art. ESIF-VO
          und ELER-VO
         32 ff. ESIF-VO
  19     tw. i. V. m. 44   LEADER
         ELER-VO)
         59 ESI-VO
  20     i. V. m. 51       Technische Hilfe
         ELER-VO

  2 I 19. März 2015 | SMUL
Die neue EU-Förderperiode 2014 - 2020 in Sachsen - die Förderrichtlinie "LIW" Landwirtschaft, Innovation, Wissenstransfer
Struktur der Förderrichtlinien in der Förderperiode 2014-2020

RL-Bezeichnung Förderperiode2007-2013                 RL-Bezeichnung Förderperiode 2014-2020          FQ

RL Wald und Forstwirtschaft (RL WuF/2007)             RL Wald und Forstwirtschaft (RL WuF/2014)       ELER, GAK

RL Natürliches Erbe (RL NE/2007)                      RL Natürliches Erbe (RL NE/2014)                ELER, LM
                                                                             Teil investiv
                                                       RL Landwirtschaft
RL Landwirtschaft und Ernährung (RL LuE/2007)                LIW             Teil EIP                 ELER
                                                                             Teil Wissenstransfer

                                                      RL LEADER                                       ELER
RL Integrierte Ländliche Entwicklung (RL ILE/2007)
                                                      RL Ländliche Entwicklung (RL LE/2014)           GAK

                                                      RL Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (RL          ELER
RL Agrarumweltmaßnahmen und Waldmehrung, Teil A:      AUK/2014)
flächenbezogene Agrarumweltmaßnahmen (RL AuW/2007,
Teil A)                                               RL Ökologischer Landbau (RL ÖLB/2014)           ELER/GAK

                                                      RL Teichwirtschaft und Naturschutz (RL          EMFF ggf. LM
                                                      TWN/2014)

RL Agrarumweltmaßnahmen und Waldmehrung, Teil B:      entfällt, Zuordnung der Erstaufforstung in RL
ökologische Waldmehrung (RL AuW/2007, Teil B)         WuF

RL Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten (RL   RL Ausgleichszulage in benachteiligten          ELER/GAK
AZL/2007)                                             Gebieten (RL AZL/2014)

 3 | 19. März 2015 | SMUL
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Struktur der Förderrichtlinien in der Förderperiode 2014-2020

  RL-Bezeichnung Förderperiode2007-2013                  RL-Bezeichnung Förderperiode 2014-2020               FQ

  RL Boden- und Grundwasserschutz (RL BuG/2007)          RL Inwertsetzung von brachliegenden und belasteten   EFRE
                                                         Flächen (RL IWB/2014)

  RL Energie und Klimaschutz (RL EuK/2007)               RL Klima- und Immissionsschutz (RL KuI/2014)         EFRE

  Gemeinsames Umsetzungsdokument Sachsen-Polen           Gemeinsames Umsetzungsdokument Polen-Sachsen         EFRE
  2007-2013                                              (FF Polen) 2014-2020

  Gemeinsames Umsetzungsdokument Sachsen-                Gemeinsames Umsetzungsdokument Sachsen-              EFRE
  Tschechien 2007-2013                                   Tschechien 2014-2020

  RL Aquakultur und Fischerei (RL AuF/2007)              RL Aquakultur und Fischerei (RL AuF/2014)            EMFF

  RL Tierzucht (RL TZ/2010)                              RL Tierzucht (RL TZ2014)                             GAK,LM

  RL Marktstrukturverbesserung (RL MSV/2007)             RL Marktstrukturverbesserung (RL MSV/2014)           GAK

  RL Absatzförderung (RL AbsLE/2008)                     RL Absatzförderung (RL AbsLE/2014)                   LM

  RL Gewässer/Hochwasserschutz (RL GH/2007)              RL Gewässer/Hochwasserschutz (RL GH/2014)            LM

                                 RL Siedlungswasserwirtschaft (RL SWW/2009)                                   GAK,LM

                                    RL Besondere Initiativen (RL BesIn/2007)                                  LM

                                    RL Krisen und Notstände (RL KuN/2009)                                     LM

                                        RL Liquiditätshilfen (RL LH/2009)                                     LM

   4 | 19. März 2015 | SMUL
Die neue EU-Förderperiode 2014 - 2020 in Sachsen - die Förderrichtlinie "LIW" Landwirtschaft, Innovation, Wissenstransfer
Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe
❙   202,5 Mio. EUR öffentliche Ausgaben
    (2007-2013: 215 Mio. EUR)
❙   geplante Vorhaben:
       Investitionen im Bereich der
       Nutztierhaltung
       Investitionen zur pflanzlichen
       Erzeugung
       Investitionen für die Verarbeitung
       und Vermarktung von
       landwirtschaftlichen Produkten

     5 | 19. März 2015 | SMUL
Die neue EU-Förderperiode 2014 - 2020 in Sachsen - die Förderrichtlinie "LIW" Landwirtschaft, Innovation, Wissenstransfer
Wissenstransfer
und Europäische Innovationspartnerschaft (EIP)

❙   19,5 Mio. EUR öffentliche Ausgaben
    (neu)
❙   neue Maßnahmen im
    EPLR 2014 – 2020
        Wissenstransfer einschließlich
        Demonstrationsvorhaben für
        Land-, Forst- und Ernährungs-
        wirtschaft
        EIP „Landwirtschaftliche
        Produktivität und Nachhaltigkeit“
        (Einrichtung und Tätigkeit
        Operationeller Gruppen,
        Pilotprojekte)

      6 | 19. März 2015 | SMUL
Die neue EU-Förderperiode 2014 - 2020 in Sachsen - die Förderrichtlinie "LIW" Landwirtschaft, Innovation, Wissenstransfer
Was wird gefördert?
  Investitionen im Bereich der Nutztierhaltung

• Investitionen in Gebäude und Anlagen der Nutztierhaltung

• Investitionen zur Erhöhung der umweltgerechten
  Lagerkapazität für Gülle, Festmist, Jauche,
  Silosickersaft auf mindestens neun Monate

  7 | 19. März 2015 | SMUL
Die neue EU-Förderperiode 2014 - 2020 in Sachsen - die Förderrichtlinie "LIW" Landwirtschaft, Innovation, Wissenstransfer
Was wird gefördert?
  Investitionen zur pflanzlichen Erzeugung in technische Anlagen, Maschinen
  und Geräte sowie Betriebsvorrichtungen einschließlich Garten- und Weinbau

• Anschaffung umweltschonender, innovativer Spezialtechnik
  sowie bauliche Investitionen zur Bereitstellung von
  Beregnungswasser für die Tröpfchen- und Schlauchberegnung
  bei Freilandgemüse, Kartoffeln, Heil- und Gewürzpflanzen

• Investitionen in Gebäude und Anlagen sowie Technik der
  Innenwirtschaft im Gartenbau

• Schutzeinrichtungen in Weinbau- und Baumobstanlagen,
  Tröpfchenbewässerungsanlagen in Baumobst- und
  Hopfenanlagen inkl. baulicher Investitionen für die
  Bereitstellung von Beregnungswasser

  8 | 19. März 2015 | SMUL
Die neue EU-Förderperiode 2014 - 2020 in Sachsen - die Förderrichtlinie "LIW" Landwirtschaft, Innovation, Wissenstransfer
Was wird gefördert?
  Investitionen zur pflanzlichen Erzeugung in technische Anlagen, Maschinen
  und Geräte sowie Betriebsvorrichtungen einschließlich Garten- und Weinbau

• Trocknung und Aufbereitung von pflanzlichen Ernteprodukten
  bei wertschöpfungs-intensiven oder arbeitsintensiven
  Produktionsverfahren oder Spezialkulturen

• innovative Technik im Weinbau für die Bewirtschaftung
  der arbeitsintensiven Steil- und Terrassenlagen
  ohne die Kellerwirtschaft

  9 | 19. März 2015 | SMUL
Die neue EU-Förderperiode 2014 - 2020 in Sachsen - die Förderrichtlinie "LIW" Landwirtschaft, Innovation, Wissenstransfer
Was wird gefördert?
   Investitionen für die Verarbeitung und Vermarktung von
   landwirtschaftlichen Urprodukten (Erzeugnisse des Anhang I AEUV)

10 | 19. März 2015 | SMUL
Förderfähige Kosten

       Errichtung, Erwerb inkl. Leasing oder die Modernisierung von
       unbeweglichem Vermögen

       Kauf oder Mietkauf von neuen Maschinen und Anlagen

       allgemeine Aufwendungen gem. Art. 45 Abs. 2 c) ELER-VO

11 | 19. März 2015 | SMUL
Was ist das Ziel?

❙   Stärkung und Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit
    landwirtschaftlicher Betriebe unter Beachtung der gestiegenen
    Anforderungen an Ressourceneffizienz und Klimaschutz sowie die
    Anpassung an die Folgen des Klimawandels unabdingbar.
❙   Unterstützung des Strukturwandels landwirtschaftlicher Betriebe mit
    besonderem Augenmerk auf die Verbesserung der Wirtschaftsleistung
    in Milchvieh-, Gartenbau-, Weinbau- und Ackerbaubetrieben bzw. in
    der ökologisch/biologischen Landwirtschaft.
❙   Quantitativer Aufbau des produktiven Anlagevermögens mit
    besonderer Unterstützung qualitativ hochwertiger, innovativer
    Anlagen, die auch andere Herausforderungen, wie die notwendigen
    Anpassung an den Klimawandel oder die Verbesserung der
    Tiergesundheit erfüllen.

12 | 19. März 2015 | SMUL
Was ist neu?
❙   Regelfördersatz 25 %
❙   Erhöhung Fördersatz für Garten- und Weinbaubetriebe
❙   Erhöhung Fördersatz bei Einhaltung besonderer Bedingungen in der
    Tierhaltung
❙   Stärkere Berücksichtigung der Flächenbindung (Viehbesatz max. 2
    GV/ha)
❙   Keine besonderen Konditionen für Junglandwirte mehr (1. Säule)
❙   Förderobergrenze 3 Mio. EUR; für Vorhaben aus EIP keine
    Obergrenze und keine Anrechnung
❙   Diversifizierung (Nicht-Anhang I AEUV) ist über RL LEADER möglich
❙   Ausschlusstermine im Rahmen des Auswahlverfahrens
❙   Einmalzahlung nach Abschluss des Vorhabens

13 | 19. März 2015 | SMUL
Wer kann gefördert werden?
❙      landwirtschaftliche Unternehmen aller Rechtsformen
         ❙ Gefördert werden natürliche Personen, Personengesellschaften
           und juristische Personen, die Träger eines landwirtschaftlichen
           Unternehmens sind. Das Unternehmen muss über alle
           wesentlichen Produktionsfaktoren selbst verfügen sowie alle
           wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen selbst treffen,
         ❙ Waren des Anhanges I AEUV produzieren,
         ❙ Mindestgröße nach Gesetzes über die
           Alterssicherung der Landwirte (ALG) erreichen,
         ❙ über Viehbesatz von weniger als 2 GV/ha
           im Zieljahr verfügen.

    14 | 19. März 2015 | SMUL
Wie und in welcher Höhe wird gefördert?
Tierhaltung und Güllelagerung:    25 % Regelfördersatz
Erhöhung um 15 % bei Vorhaben der besonders tiergerechten Haltung bei
Überschreitung der gesetzlichen Mindestanforderungen (außer Technik)
Pflanzenbau:                  25 % Regelfördersatz
Garten- und Weinbau:          35 % Regelfördersatz
                                   (außer Technik im Gartenbau)
Verarbeitung und Vermarktung: 25 % Regelfördersatz

generell:
Erhöhung um 5 %, wenn Betriebssitz in benachteiligten Gebieten
Erhöhung um 20 % für im Rahmen der EIP unterstützte Vorhaben

15 | 19. März 2015 | SMUL
Auswahlkriterien

  16 | 19. März 2015 | SMUL
Auswahlkriterien

 17 | 19. März 2015 | SMUL
Ablauf der Vorhabensauswahl:
       Übersicht   Stichtag 1 (Abgabe Förderantrag)

                                                                                                                                            Stichtag 2 (Abgabe Förderantrag)
                                                                                                           Für alle „bewilligungsreifen“
                                                                                                           Förderanträge:
                                                                                                              Berechnung Punkte
                                                                                                           Punktwert >= Schwellenwert:

                                                                                       VA zum Stichtag 1
                                                                                                              Auflistung nach Punktwert
stichtagsbezogen

                                                                                                              (Rangfolge)
                                                                                                              Vorhabensauswahl von „oben“
                                                      Für alle bis Stichtag ein-
                                                                                                              nach „unten“ (entsprechend
                                                      gegangenen Förderanträge:
                                                                                                              des verfügbaren Budgets)
                                                          Prüfung Zuwendungs-
                                                                                                           Punktwert < Schwellenwert:
                                                          voraussetzungen
                                                                                                              Ablehnung Förderantrag
                                                          „bewilligungsreif“ setzen
                                                                                                              (LEADER: Schwellenwert = 0)
laufend

                                                      Für alle bei einer VA „ausgewählten“ Förderanträge:
                                                         Bewilligung
                                                         (passgenaue Zuweisung Kassenmittel und VE pro Titel)

       18 | 19. März 2015 | SMUL
Aufrufe: Festlegung der Stichtage
 feste Termine:
    der Stichtag wird mit Veröffentlichung des Aufrufs festgelegt
    es kann mehrere Stichtage pro Jahr geben
    der Stichtag gilt als Termin für die Abgabe (Posteingang) der Förderanträge
    (die zu einer Auswahl zusammengefasst werden sollen) – nicht als Termin
    für die Auswahl als solche
    bevor die Vorhabensauswahl zu einem Stichtag stattfindet, muss die
    Vorhabensauswahl des vorherigen Stichtags erfolgt sein
    das Budget für die Vorhabensauswahl wird immer mit dem Aufruf
    veröffentlicht
    es gibt keine Mindestzahl an Förderanträgen (zu einem Stichtag können 0-n
    Anträge eingehen damit erfolgt die Auswahl für 0-n Anträge)

19 | 19. März 2015 | SMUL
(Aufforderung zur Abgabe von
                                                                                             Aufruf 1    Förderanträgen mit
                                                                                                         Bekanntgabe des Stichtags)

                                                                                             Stichtag 1 (Abgabe Förderantrag)

20 | 19. März 2015 | SMUL
                                                                                                         (Aufforderung zur Abgabe von
                                                                                             Aufruf 2    Förderanträgen mit
                                                                                                         Bekanntgabe des Stichtags)

                                                                                             Stichtag 2 (Abgabe Förderantrag)

                                                                                             VA zum Stichtag 1

                                                                                                         (Aufforderung zur Abgabe von
                                                                                             Aufruf 3    Förderanträgen mit
                                                                                                         Bekanntgabe des Stichtags)
                            VA zum Stichtag 2 (3) muss hinter VA zum Stichtag 1 (2) liegen
                                                                                                                                        Aufrufe: mehrere Stichtage pro Jahr

                                                                                             Stichtag 3 (Abgabe Förderantrag)

                                                                                             VA zum Stichtag 2

                                                                                             VA zum Stichtag 3
Regeln zur Vorhabensauswahl am Stichtag

     alle bis zu einem Stichtag eingegangenen Förderanträge werden zu einer
     Vorhabensauswahl zusammengefasst
     Jeder Aufruf hat eine feste Bezeichnung
     die eigentliche Vorhabensauswahl findet nach diesem Stichtag statt
     (ausreichend Zeit für Prüfung der Zuwendungsvoraussetzungen/
     Förderkriterien)
     vor Vorhabensauswahl erfolgt Prüfung der Zuwendungsvoraussetzungen und
     die Festlegung der Haushaltsmittel pro Jahr und Titel (= „bewilligungsreif“)
     Rücksendung von verspäteten Förderantragen mit Hinweis zum
     nächstmöglichen Aufruf

21 | 19. März 2015 | SMUL
Regeln zur Vorhabensauswahl am Stichtag

  die Vorhabensauswahl erfolgt für alle „bewilligungsreifen“ Anträge, die vor dem
  Stichtag des aktuellen Aufrufes eingegangen sind
  Anträge eines Aufrufes, die zum Zeitpunkt der Vorhabensauswahl nicht
  bewilligungsreif sind, kommen auf die Warteliste
  die notwendigen Mittel (KM/VE pro Titel) müssen dann nach Bedarf durch die
  Zahlstelle zugewiesen werden (abhängig vom Ergebnis der VA)
  Anträge, die nicht ausgewählt wurden, weil sie unter dem Schwellenwert lagen,
  werden abgelehnt
  Anträge, die nicht ausgewählt wurden, weil das Budget nicht ausreichend war,
  werden in die Warteliste übernommen

22 | 19. März 2015 | SMUL
Warteliste

  die Warteliste enthält alle Anträge, die
      nicht ausgewählt wurden, weil das Budget nicht ausreichend war
      nicht ausgewählt wurden, weil sie zum Zeitpunkt der VA noch nicht
      bewilligungsreif waren
  Anträge auf der Warteliste werden automatisch in die nächste Vorhabensauswahl
  übernommen
  Anträge auf einer Warteliste können jederzeit zurückgenommen und zu einem
  anderen Aufruf neu gestellt werden

23 | 19. März 2015 | SMUL
Wann kann wo und wie ein Antrag gestellt werden?

❙   Antragstellung seit 15.01. bis 31.3.2015 mittels Antrags-CD möglich
❙   Antrags- und Bewilligungsbehörde:

    Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
    Bewilligungsstelle Investitionsförderung Landwirtschaft
    Zur Wetterwarte 11
    01109 Dresden

    Alle weiteren Informationen im Internet unter:
    http://www.smul.sachsen.de/foerderung/42.htm

24 | 19. März 2015 | SMUL
Was wird gefördert?
Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen
Fachtagungen und Fachveranstaltungen, Workshops, Arbeitskreise und
Demonstrationsvorhaben mit folgenden 7 EU-Schwerpunktbereichen:
❙      Verbesserung der Wirtschaftsleistung landwirtschaftlicher Betriebe
❙      Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Primärerzeuger und -verarbeiter durch ihre
       bessere Einbeziehung in die Nahrungsmittelkette
❙      Verbesserung der Wasserwirtschaft einschließlich des Umgangs mit Düngemitteln und
       Schädlingsbekämpfungsmitteln
❙      Verhinderung der Bodenerosion und Verbesserung der Bodenbewirtschaftung
❙      Effizienzsteigerung bei der Energienutzung in der Landwirtschaft und der
       Nahrungsmittelverarbeitung
❙      Verringerung der aus der Landwirtschaft stammenden Treibhausgas- und
       Ammoniakemissionen
❙      Förderung der Kohlenstoffspeicherung und -bindung in der Forstwirtschaft

    25 | 19. März 2015 | SMUL
Was ist das Ziel?

Wissensvermittlung und –austausch zu den neuen Herausforderungen:
❙ Anpassung an Klimawandel,
❙ Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie,
❙ Tierschutz,
❙ Pflanzenschutz,
❙ Agrobiodiversität,
❙ Weiterentwicklung des
  ökologischen Landbaus.

26 | 19. März 2015 | SMUL
Was ist neu?

❙   Fördermaßnahme wurde erstmalig konzipiert
❙   Es liegen noch keine Erfahrungen aus vergangenen Förderperioden vor.

27 | 19. März 2015 | SMUL
Wer kann gefördert werden?

❙   Anbieter von Maßnahmen des Wissenstransfers
❙   für Personen, die in sächsischen Unternehmen der Land-, Forst- und
    Ernährungswirtschaft tätig sind

Förderfähig sind:
❙ Personalkosten und Sachausgaben
❙ Kleinere Investitionskosten im
   Zusammenhang mit
   Demonstrationsvorhaben

28 | 19. März 2015 | SMUL
Wie und in welcher Höhe wird gefördert?

❙   80 % bei Vorhaben für Personen aus dem Agrar- und Forstsektor

❙   100 % bei herausgehobenem öffentlichen Interesse oder Vorhaben
    aus EIP-AGRI

❙   60 % bei Vorhaben für Personen aus KMU der Ernährungswirtschaft,
    die Waren produzieren, die nicht Anhang I AEUV zuzurechnen sind

29 | 19. März 2015 | SMUL
Wann kann wo und wie ein Antrag gestellt werden?

❙   Antrags- und Bewilligungsbehörde:

    Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
    Referat 33 – Förderung
    Zur Wetterwarte 11
    01109 Dresden

    Alle weiteren Informationen im Internet unter:
    http://www.smul.sachsen.de/foerderung/42.htm

30 | 19. März 2015 | SMUL
Was wird gefördert?

Europäische Innovationspartnerschaft (EIP AGRI)
❙ Errichtung und der Tätigkeit von operationellen Gruppen (OG)
❙ Unterstützung von Pilotprojekten

31 | 19. März 2015 | SMUL
Was ist das Ziel?

❙   Anreize schaffen, damit Forschung und landwirtschaftliche Praxis zur
    Findung von innovativen Lösungen zusammenarbeiten
❙   finanzielles Risiko für innovative Lösungen mindern
❙   Wettbewerbsfähigkeit der Land-, Forst- oder Ernährungswirtschaft
    durch Innovationstransfer stärken
❙   wissenschaftliche Gemeinschaft
    über den Forschungsbedarf der
    landwirtschaftlichen Praxis
    informieren

32 | 19. März 2015 | SMUL
Was ist neu?

❙   Fördermaßnahme wurde erstmalig konzipiert
❙   Es liegen noch keine Erfahrungen aus vergangenen Förderperioden vor.

33 | 19. März 2015 | SMUL
Wer kann gefördert werden?

❙   operationelle Gruppen
❙   bei Pilotprojekten auch einzelne Mitglieder operationeller Gruppen

Förderfähig sind:
❙ Personalkosten und Sachausgaben
❙ Investitionen im Zusammenhang mit Pilotprojekten

Laufzeit der Projekte: 3 Jahre, maximal bis zu 7 Jahre

34 | 19. März 2015 | SMUL
Vielen Dank für die
                   Aufmerksamkeit!

35 | 19. März 2015 | SMUL
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