Die neue EU-Förderperiode 2014 - 2020 in Sachsen - die Förderrichtlinie "LIW" Landwirtschaft, Innovation, Wissenstransfer
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Die neue EU-Förderperiode 2014 - 2020 in Sachsen - die Förderrichtlinie „LIW“ Landwirtschaft, Innovation, Wissenstransfer
EPLR 2014 – 2020
Beschreibung der Strategie –
Auswahl der Artikel ELER-VO und ESIF-VO
Art. gem.
Code Maßnahme
ELER-VO
1 14 Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen
4 17 Investitionen in materielle Vermögenswerte
7 20 Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten
Vorbeugung von Schäden und Wiederherstellung des ursprünglichen
21 Abs. 1 (c)
8.3 i. V. m. 24
Zustands von Wäldern nach Waldbränden, Naturkatastrophen und
Katastrophenereignissen
21 Abs. 1 (d) Investitionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und des ökologischen
8.5 i. V. m. 25 Werts der Waldökosysteme
10 28 Agrarumwelt- und Klimamaßnahme
11 29 Ökologischer/biologischer Landbau
Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen
13 31 und 32
benachteiligte Gebiete
16 35 Zusammenarbeit
Art. ESIF-VO
und ELER-VO
32 ff. ESIF-VO
19 tw. i. V. m. 44 LEADER
ELER-VO)
59 ESI-VO
20 i. V. m. 51 Technische Hilfe
ELER-VO
2 I 19. März 2015 | SMULStruktur der Förderrichtlinien in der Förderperiode 2014-2020
RL-Bezeichnung Förderperiode2007-2013 RL-Bezeichnung Förderperiode 2014-2020 FQ
RL Wald und Forstwirtschaft (RL WuF/2007) RL Wald und Forstwirtschaft (RL WuF/2014) ELER, GAK
RL Natürliches Erbe (RL NE/2007) RL Natürliches Erbe (RL NE/2014) ELER, LM
Teil investiv
RL Landwirtschaft
RL Landwirtschaft und Ernährung (RL LuE/2007) LIW Teil EIP ELER
Teil Wissenstransfer
RL LEADER ELER
RL Integrierte Ländliche Entwicklung (RL ILE/2007)
RL Ländliche Entwicklung (RL LE/2014) GAK
RL Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (RL ELER
RL Agrarumweltmaßnahmen und Waldmehrung, Teil A: AUK/2014)
flächenbezogene Agrarumweltmaßnahmen (RL AuW/2007,
Teil A) RL Ökologischer Landbau (RL ÖLB/2014) ELER/GAK
RL Teichwirtschaft und Naturschutz (RL EMFF ggf. LM
TWN/2014)
RL Agrarumweltmaßnahmen und Waldmehrung, Teil B: entfällt, Zuordnung der Erstaufforstung in RL
ökologische Waldmehrung (RL AuW/2007, Teil B) WuF
RL Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten (RL RL Ausgleichszulage in benachteiligten ELER/GAK
AZL/2007) Gebieten (RL AZL/2014)
3 | 19. März 2015 | SMULStruktur der Förderrichtlinien in der Förderperiode 2014-2020
RL-Bezeichnung Förderperiode2007-2013 RL-Bezeichnung Förderperiode 2014-2020 FQ
RL Boden- und Grundwasserschutz (RL BuG/2007) RL Inwertsetzung von brachliegenden und belasteten EFRE
Flächen (RL IWB/2014)
RL Energie und Klimaschutz (RL EuK/2007) RL Klima- und Immissionsschutz (RL KuI/2014) EFRE
Gemeinsames Umsetzungsdokument Sachsen-Polen Gemeinsames Umsetzungsdokument Polen-Sachsen EFRE
2007-2013 (FF Polen) 2014-2020
Gemeinsames Umsetzungsdokument Sachsen- Gemeinsames Umsetzungsdokument Sachsen- EFRE
Tschechien 2007-2013 Tschechien 2014-2020
RL Aquakultur und Fischerei (RL AuF/2007) RL Aquakultur und Fischerei (RL AuF/2014) EMFF
RL Tierzucht (RL TZ/2010) RL Tierzucht (RL TZ2014) GAK,LM
RL Marktstrukturverbesserung (RL MSV/2007) RL Marktstrukturverbesserung (RL MSV/2014) GAK
RL Absatzförderung (RL AbsLE/2008) RL Absatzförderung (RL AbsLE/2014) LM
RL Gewässer/Hochwasserschutz (RL GH/2007) RL Gewässer/Hochwasserschutz (RL GH/2014) LM
RL Siedlungswasserwirtschaft (RL SWW/2009) GAK,LM
RL Besondere Initiativen (RL BesIn/2007) LM
RL Krisen und Notstände (RL KuN/2009) LM
RL Liquiditätshilfen (RL LH/2009) LM
4 | 19. März 2015 | SMULInvestitionen in landwirtschaftliche Betriebe
❙ 202,5 Mio. EUR öffentliche Ausgaben
(2007-2013: 215 Mio. EUR)
❙ geplante Vorhaben:
Investitionen im Bereich der
Nutztierhaltung
Investitionen zur pflanzlichen
Erzeugung
Investitionen für die Verarbeitung
und Vermarktung von
landwirtschaftlichen Produkten
5 | 19. März 2015 | SMULWissenstransfer
und Europäische Innovationspartnerschaft (EIP)
❙ 19,5 Mio. EUR öffentliche Ausgaben
(neu)
❙ neue Maßnahmen im
EPLR 2014 – 2020
Wissenstransfer einschließlich
Demonstrationsvorhaben für
Land-, Forst- und Ernährungs-
wirtschaft
EIP „Landwirtschaftliche
Produktivität und Nachhaltigkeit“
(Einrichtung und Tätigkeit
Operationeller Gruppen,
Pilotprojekte)
6 | 19. März 2015 | SMULWas wird gefördert? Investitionen im Bereich der Nutztierhaltung • Investitionen in Gebäude und Anlagen der Nutztierhaltung • Investitionen zur Erhöhung der umweltgerechten Lagerkapazität für Gülle, Festmist, Jauche, Silosickersaft auf mindestens neun Monate 7 | 19. März 2015 | SMUL
Was wird gefördert? Investitionen zur pflanzlichen Erzeugung in technische Anlagen, Maschinen und Geräte sowie Betriebsvorrichtungen einschließlich Garten- und Weinbau • Anschaffung umweltschonender, innovativer Spezialtechnik sowie bauliche Investitionen zur Bereitstellung von Beregnungswasser für die Tröpfchen- und Schlauchberegnung bei Freilandgemüse, Kartoffeln, Heil- und Gewürzpflanzen • Investitionen in Gebäude und Anlagen sowie Technik der Innenwirtschaft im Gartenbau • Schutzeinrichtungen in Weinbau- und Baumobstanlagen, Tröpfchenbewässerungsanlagen in Baumobst- und Hopfenanlagen inkl. baulicher Investitionen für die Bereitstellung von Beregnungswasser 8 | 19. März 2015 | SMUL
Was wird gefördert? Investitionen zur pflanzlichen Erzeugung in technische Anlagen, Maschinen und Geräte sowie Betriebsvorrichtungen einschließlich Garten- und Weinbau • Trocknung und Aufbereitung von pflanzlichen Ernteprodukten bei wertschöpfungs-intensiven oder arbeitsintensiven Produktionsverfahren oder Spezialkulturen • innovative Technik im Weinbau für die Bewirtschaftung der arbeitsintensiven Steil- und Terrassenlagen ohne die Kellerwirtschaft 9 | 19. März 2015 | SMUL
Was wird gefördert? Investitionen für die Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Urprodukten (Erzeugnisse des Anhang I AEUV) 10 | 19. März 2015 | SMUL
Förderfähige Kosten
Errichtung, Erwerb inkl. Leasing oder die Modernisierung von
unbeweglichem Vermögen
Kauf oder Mietkauf von neuen Maschinen und Anlagen
allgemeine Aufwendungen gem. Art. 45 Abs. 2 c) ELER-VO
11 | 19. März 2015 | SMULWas ist das Ziel?
❙ Stärkung und Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit
landwirtschaftlicher Betriebe unter Beachtung der gestiegenen
Anforderungen an Ressourceneffizienz und Klimaschutz sowie die
Anpassung an die Folgen des Klimawandels unabdingbar.
❙ Unterstützung des Strukturwandels landwirtschaftlicher Betriebe mit
besonderem Augenmerk auf die Verbesserung der Wirtschaftsleistung
in Milchvieh-, Gartenbau-, Weinbau- und Ackerbaubetrieben bzw. in
der ökologisch/biologischen Landwirtschaft.
❙ Quantitativer Aufbau des produktiven Anlagevermögens mit
besonderer Unterstützung qualitativ hochwertiger, innovativer
Anlagen, die auch andere Herausforderungen, wie die notwendigen
Anpassung an den Klimawandel oder die Verbesserung der
Tiergesundheit erfüllen.
12 | 19. März 2015 | SMULWas ist neu?
❙ Regelfördersatz 25 %
❙ Erhöhung Fördersatz für Garten- und Weinbaubetriebe
❙ Erhöhung Fördersatz bei Einhaltung besonderer Bedingungen in der
Tierhaltung
❙ Stärkere Berücksichtigung der Flächenbindung (Viehbesatz max. 2
GV/ha)
❙ Keine besonderen Konditionen für Junglandwirte mehr (1. Säule)
❙ Förderobergrenze 3 Mio. EUR; für Vorhaben aus EIP keine
Obergrenze und keine Anrechnung
❙ Diversifizierung (Nicht-Anhang I AEUV) ist über RL LEADER möglich
❙ Ausschlusstermine im Rahmen des Auswahlverfahrens
❙ Einmalzahlung nach Abschluss des Vorhabens
13 | 19. März 2015 | SMULWer kann gefördert werden?
❙ landwirtschaftliche Unternehmen aller Rechtsformen
❙ Gefördert werden natürliche Personen, Personengesellschaften
und juristische Personen, die Träger eines landwirtschaftlichen
Unternehmens sind. Das Unternehmen muss über alle
wesentlichen Produktionsfaktoren selbst verfügen sowie alle
wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen selbst treffen,
❙ Waren des Anhanges I AEUV produzieren,
❙ Mindestgröße nach Gesetzes über die
Alterssicherung der Landwirte (ALG) erreichen,
❙ über Viehbesatz von weniger als 2 GV/ha
im Zieljahr verfügen.
14 | 19. März 2015 | SMULWie und in welcher Höhe wird gefördert?
Tierhaltung und Güllelagerung: 25 % Regelfördersatz
Erhöhung um 15 % bei Vorhaben der besonders tiergerechten Haltung bei
Überschreitung der gesetzlichen Mindestanforderungen (außer Technik)
Pflanzenbau: 25 % Regelfördersatz
Garten- und Weinbau: 35 % Regelfördersatz
(außer Technik im Gartenbau)
Verarbeitung und Vermarktung: 25 % Regelfördersatz
generell:
Erhöhung um 5 %, wenn Betriebssitz in benachteiligten Gebieten
Erhöhung um 20 % für im Rahmen der EIP unterstützte Vorhaben
15 | 19. März 2015 | SMULAuswahlkriterien 16 | 19. März 2015 | SMUL
Auswahlkriterien 17 | 19. März 2015 | SMUL
Ablauf der Vorhabensauswahl:
Übersicht Stichtag 1 (Abgabe Förderantrag)
Stichtag 2 (Abgabe Förderantrag)
Für alle „bewilligungsreifen“
Förderanträge:
Berechnung Punkte
Punktwert >= Schwellenwert:
VA zum Stichtag 1
Auflistung nach Punktwert
stichtagsbezogen
(Rangfolge)
Vorhabensauswahl von „oben“
Für alle bis Stichtag ein-
nach „unten“ (entsprechend
gegangenen Förderanträge:
des verfügbaren Budgets)
Prüfung Zuwendungs-
Punktwert < Schwellenwert:
voraussetzungen
Ablehnung Förderantrag
„bewilligungsreif“ setzen
(LEADER: Schwellenwert = 0)
laufend
Für alle bei einer VA „ausgewählten“ Förderanträge:
Bewilligung
(passgenaue Zuweisung Kassenmittel und VE pro Titel)
18 | 19. März 2015 | SMULAufrufe: Festlegung der Stichtage
feste Termine:
der Stichtag wird mit Veröffentlichung des Aufrufs festgelegt
es kann mehrere Stichtage pro Jahr geben
der Stichtag gilt als Termin für die Abgabe (Posteingang) der Förderanträge
(die zu einer Auswahl zusammengefasst werden sollen) – nicht als Termin
für die Auswahl als solche
bevor die Vorhabensauswahl zu einem Stichtag stattfindet, muss die
Vorhabensauswahl des vorherigen Stichtags erfolgt sein
das Budget für die Vorhabensauswahl wird immer mit dem Aufruf
veröffentlicht
es gibt keine Mindestzahl an Förderanträgen (zu einem Stichtag können 0-n
Anträge eingehen damit erfolgt die Auswahl für 0-n Anträge)
19 | 19. März 2015 | SMUL(Aufforderung zur Abgabe von
Aufruf 1 Förderanträgen mit
Bekanntgabe des Stichtags)
Stichtag 1 (Abgabe Förderantrag)
20 | 19. März 2015 | SMUL
(Aufforderung zur Abgabe von
Aufruf 2 Förderanträgen mit
Bekanntgabe des Stichtags)
Stichtag 2 (Abgabe Förderantrag)
VA zum Stichtag 1
(Aufforderung zur Abgabe von
Aufruf 3 Förderanträgen mit
Bekanntgabe des Stichtags)
VA zum Stichtag 2 (3) muss hinter VA zum Stichtag 1 (2) liegen
Aufrufe: mehrere Stichtage pro Jahr
Stichtag 3 (Abgabe Förderantrag)
VA zum Stichtag 2
VA zum Stichtag 3Regeln zur Vorhabensauswahl am Stichtag
alle bis zu einem Stichtag eingegangenen Förderanträge werden zu einer
Vorhabensauswahl zusammengefasst
Jeder Aufruf hat eine feste Bezeichnung
die eigentliche Vorhabensauswahl findet nach diesem Stichtag statt
(ausreichend Zeit für Prüfung der Zuwendungsvoraussetzungen/
Förderkriterien)
vor Vorhabensauswahl erfolgt Prüfung der Zuwendungsvoraussetzungen und
die Festlegung der Haushaltsmittel pro Jahr und Titel (= „bewilligungsreif“)
Rücksendung von verspäteten Förderantragen mit Hinweis zum
nächstmöglichen Aufruf
21 | 19. März 2015 | SMULRegeln zur Vorhabensauswahl am Stichtag die Vorhabensauswahl erfolgt für alle „bewilligungsreifen“ Anträge, die vor dem Stichtag des aktuellen Aufrufes eingegangen sind Anträge eines Aufrufes, die zum Zeitpunkt der Vorhabensauswahl nicht bewilligungsreif sind, kommen auf die Warteliste die notwendigen Mittel (KM/VE pro Titel) müssen dann nach Bedarf durch die Zahlstelle zugewiesen werden (abhängig vom Ergebnis der VA) Anträge, die nicht ausgewählt wurden, weil sie unter dem Schwellenwert lagen, werden abgelehnt Anträge, die nicht ausgewählt wurden, weil das Budget nicht ausreichend war, werden in die Warteliste übernommen 22 | 19. März 2015 | SMUL
Warteliste
die Warteliste enthält alle Anträge, die
nicht ausgewählt wurden, weil das Budget nicht ausreichend war
nicht ausgewählt wurden, weil sie zum Zeitpunkt der VA noch nicht
bewilligungsreif waren
Anträge auf der Warteliste werden automatisch in die nächste Vorhabensauswahl
übernommen
Anträge auf einer Warteliste können jederzeit zurückgenommen und zu einem
anderen Aufruf neu gestellt werden
23 | 19. März 2015 | SMULWann kann wo und wie ein Antrag gestellt werden?
❙ Antragstellung seit 15.01. bis 31.3.2015 mittels Antrags-CD möglich
❙ Antrags- und Bewilligungsbehörde:
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Bewilligungsstelle Investitionsförderung Landwirtschaft
Zur Wetterwarte 11
01109 Dresden
Alle weiteren Informationen im Internet unter:
http://www.smul.sachsen.de/foerderung/42.htm
24 | 19. März 2015 | SMULWas wird gefördert?
Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen
Fachtagungen und Fachveranstaltungen, Workshops, Arbeitskreise und
Demonstrationsvorhaben mit folgenden 7 EU-Schwerpunktbereichen:
❙ Verbesserung der Wirtschaftsleistung landwirtschaftlicher Betriebe
❙ Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Primärerzeuger und -verarbeiter durch ihre
bessere Einbeziehung in die Nahrungsmittelkette
❙ Verbesserung der Wasserwirtschaft einschließlich des Umgangs mit Düngemitteln und
Schädlingsbekämpfungsmitteln
❙ Verhinderung der Bodenerosion und Verbesserung der Bodenbewirtschaftung
❙ Effizienzsteigerung bei der Energienutzung in der Landwirtschaft und der
Nahrungsmittelverarbeitung
❙ Verringerung der aus der Landwirtschaft stammenden Treibhausgas- und
Ammoniakemissionen
❙ Förderung der Kohlenstoffspeicherung und -bindung in der Forstwirtschaft
25 | 19. März 2015 | SMULWas ist das Ziel? Wissensvermittlung und –austausch zu den neuen Herausforderungen: ❙ Anpassung an Klimawandel, ❙ Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, ❙ Tierschutz, ❙ Pflanzenschutz, ❙ Agrobiodiversität, ❙ Weiterentwicklung des ökologischen Landbaus. 26 | 19. März 2015 | SMUL
Was ist neu? ❙ Fördermaßnahme wurde erstmalig konzipiert ❙ Es liegen noch keine Erfahrungen aus vergangenen Förderperioden vor. 27 | 19. März 2015 | SMUL
Wer kann gefördert werden?
❙ Anbieter von Maßnahmen des Wissenstransfers
❙ für Personen, die in sächsischen Unternehmen der Land-, Forst- und
Ernährungswirtschaft tätig sind
Förderfähig sind:
❙ Personalkosten und Sachausgaben
❙ Kleinere Investitionskosten im
Zusammenhang mit
Demonstrationsvorhaben
28 | 19. März 2015 | SMULWie und in welcher Höhe wird gefördert?
❙ 80 % bei Vorhaben für Personen aus dem Agrar- und Forstsektor
❙ 100 % bei herausgehobenem öffentlichen Interesse oder Vorhaben
aus EIP-AGRI
❙ 60 % bei Vorhaben für Personen aus KMU der Ernährungswirtschaft,
die Waren produzieren, die nicht Anhang I AEUV zuzurechnen sind
29 | 19. März 2015 | SMULWann kann wo und wie ein Antrag gestellt werden?
❙ Antrags- und Bewilligungsbehörde:
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 33 – Förderung
Zur Wetterwarte 11
01109 Dresden
Alle weiteren Informationen im Internet unter:
http://www.smul.sachsen.de/foerderung/42.htm
30 | 19. März 2015 | SMULWas wird gefördert? Europäische Innovationspartnerschaft (EIP AGRI) ❙ Errichtung und der Tätigkeit von operationellen Gruppen (OG) ❙ Unterstützung von Pilotprojekten 31 | 19. März 2015 | SMUL
Was ist das Ziel?
❙ Anreize schaffen, damit Forschung und landwirtschaftliche Praxis zur
Findung von innovativen Lösungen zusammenarbeiten
❙ finanzielles Risiko für innovative Lösungen mindern
❙ Wettbewerbsfähigkeit der Land-, Forst- oder Ernährungswirtschaft
durch Innovationstransfer stärken
❙ wissenschaftliche Gemeinschaft
über den Forschungsbedarf der
landwirtschaftlichen Praxis
informieren
32 | 19. März 2015 | SMULWas ist neu? ❙ Fördermaßnahme wurde erstmalig konzipiert ❙ Es liegen noch keine Erfahrungen aus vergangenen Förderperioden vor. 33 | 19. März 2015 | SMUL
Wer kann gefördert werden? ❙ operationelle Gruppen ❙ bei Pilotprojekten auch einzelne Mitglieder operationeller Gruppen Förderfähig sind: ❙ Personalkosten und Sachausgaben ❙ Investitionen im Zusammenhang mit Pilotprojekten Laufzeit der Projekte: 3 Jahre, maximal bis zu 7 Jahre 34 | 19. März 2015 | SMUL
Vielen Dank für die
Aufmerksamkeit!
35 | 19. März 2015 | SMULSie können auch lesen