Die SVA im Visier - vom Beitrag zur Leistung - Dr. Johannes Pflug WKW, Andreas Cech SVA
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Umfang der Pflichtversicherung GSVG-Pensionsversicherung GSVG-Krankenversicherung ASVG-Unfallversicherung Selbständigenvorsorge (entspricht Abfertigungsrücklage) In der Krankenversicherung Mitversicherung von Angehörigen
Beitragsberechnung monatliche Beitragsgrundlage x Beitragssatz = monatlicher Beitrag (berechnet anhand der Mindestbeitragsgrundlage) Beitragsgrundlage Beitragssatz Monatlicher Betrag Pensionsversicherung 624,25 € 18,5 % 121,04 € Krankenversicherung 438,05 € 7,65 % 33,51 € Selbständigenvorsorge 438,05 € 1,53 % 6,70 € Unfallversicherung Fixer Betrag 9,60 € monatlicher Gesamtbetrag 170,85 €
Vorläufige Beitragsberechnung Wann kommen welche Beitragsgrundlagen zum Einsatz? Mindestbeitragsgrundlage bei Neuanmeldung wenn im drittvorangegangenen Jahr SVA-versichert, wird diese Beitragsgrundlage zur vorläufigen Berechnung herangezogen Beispiel: Beitragsgrundlage 2018 Basierend auf Einkommenssteuerbescheid 2015 (kein Steuerbescheid 2015 => Mindestbeiträge 2018) eigene Bekanntgabe des Einkommens individuelle Beitragsgrundlage
Endgültige Beitragsberechnung Versicherungspflichtiges Einkommen Monate der Pflichtversicherung endgültige Beitragsgrundlage Beispiel: Einkommen laut Steuerbescheid: 12.000 € Hinzurechnungsbeträge: 2.000 € Gesamt: 14.000 € 14.000 : 12 = 1.166, 66 € ( = endgültige Beitragsgrundlage) 1.166, 66 € x 26,15% = 305, 08 € / Monat (endgültiger Gesamtbeitrag zur Pensions- und Krankenversicherung)
Termine Vorschreibung Versand der Vorschreibungen: Beginn des zweiten Monats im Quartal Fälligkeit der Beiträge: Ende des zweiten Monats im Quartal Mahnung: zwei Wochen nach Fälligkeit Beginn der Verzugszinsen: am 19ten Tag nach Fälligkeit Exekution: ein Monat nach Mahnung
Beispiel 1. Quartal Versand der Vorschreibung: 23. Jänner- 6. Februar Fälligkeit: 28. Februar Mahnung: 18. März Verzugszinsen: 19. März Exekution: 22. April
Optimierungen Hilfestellungen im Versicherungsbereich – Kleinunternehmerregelung zu Beginn der Versicherung – Kleinunternehmerregelung während der Mutterschaft – Kleinunternehmerregelung bei Erreichen des Pensionsalters Das Wichtigste: – Ruhendmeldung Kontakt aufnehmen! Hilfestellungen im Beitragsbereich – Herabsetzung der Beitragsgrundlage – Vereinbarung von Raten – Stundung des Beitrages – Prüfung, ob ein Verzugszinsen-Stopp möglich ist – Ansuchen um Kostenanteilsbefreiung – Bei einer parallelen ASVG-Tätigkeit beantragen Sie die „Differenzbeiträge“ bei uns
Halbierung Selbstbehalt - Gesundheitsziele VU zur Erfassung des Gesundheitszustandes (SVA GZ oder Hausarzt) Individuelle Gesundheitsziele in 5 Bereichen vereinbart zwischen Arzt und Patient Blutdruck Gewicht Bewegung Tabak Alkohol Mind. 6 Monate Zeit zur Zielerreichung: Werte beibehalten oder verbessern Zielerreichung (SVA GZ oder Hausarzt) REDUKTION des Selbstbehalts von 20% auf 10% für die Dauer bis zur nächsten VU (2-3 Jahre)
Prävention: Leistungen Holen Sie sich einen SVA Gesundheitshunderter Individuelles Training Qualitätsgesicherte Programme Tanken Sie Kraft Gesundheitscamps (2018/19: Radfahren, Wassersport) Gesundheitswochen (Herbst 2018) EPU Programm‚ Gesund ist erfolgreich‘ mit der WKW Gesundheits-Check für Kinder mit Familienbonus Vorsorgeuntersuchung für Kinder & Jugendliche zw. 6-17 Beim Kinderfacharzt SVA Familienbonus von € 100 p.a. für sportliche Aktivitäten wie Schikurs, Sportverein,…
Hilfe in besonderen Lebenslagen Kostenanteilsbefreiungen – geringes Einkommen (z.B. Einzelrichtsatz € 909,42 mtl.) – Chemo- Strahlentherapie – Behinderung Hilfe bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit – Case Management – Hilfe für Unternehmer in Not – Unterstützungsleistung ab dem 43. Tag – Betriebshilfe – Reha und Übergangsgeld – EU-Pension Mutterschaftsleistungen – KV-Versicherungsschutz für das Kind ohne Kostenanteil – Wochengeld bzw. Betriebshilfe – Kinderbetreuungsgeld
Krankengeld freiwillig freiwillige Zusatzversicherung (Antrag vor dem 60. Lebensjahr) Krankengeld – ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit – bis max. 26 Wochen – 6 Monate Wartezeit – Höhe: 60 % der täglichen Beitragsgrundlage, Beitrag: 2,5 % der vorläufigen Beitragsgrundlage Mtl. Beitragsgrundlage Mtl. Zusatzbeitrag Tägliches KG € 438,05 € 30,77 € 8,76 € 1.500,- € 37,50 € 30,- € 2.000,- € 50,- € 40,- € 5.985 € 149,63 € 119,70
Unterstützungsleistung Anspruchsberechtigt sind alle aktiven KV-Versicherten Anspruch haben jene Versicherten, bei denen – die Aufrechterhaltung des Betriebs von der persönlichen Arbeitsleistung abhängt – und die keinen oder weniger als 25 Dienstnehmer aufweisen Anspruch ab dem 43. Tag der durchgehenden AU maximal 20 Wochen Höhe tgl. € 29,93 (Wert 2018) Einhaltung von Meldefristen (Krankmeldung, Weitermeldung) Erkrankungen nach 30.06.2018, die länger als 42 Tage andauern: Rückwirkende Auszahlung ab dem 4. Tag
Upgrade Geldleistungsoption in der Krankenversicherung Kostenersatz für Krankenhaus Sonderklasse (halbe GL) Privatpatient bei allen Ärzten (volle GL) Halbe GL € 84,14 mtl. (Wert 2018) Volle GL € 105,20 mtl. (Wert 2018) Arbeitslosenversicherung Monatliche Beiträge zwischen 90 und 270 Euro 8 Jahre Bindung Höherversicherung in der Unfallversicherung Um 115 Euro jährlich die eigene Bemessungsgrundlage verdoppeln! Höherversicherung in der Pensionsversicherung Bis maximal 10.260 Euro jährlich einzahlbar Kein eigener Antrag erforderlich Eigene Zahlscheine!
„Sichere Kommunikation“ - Einverständniserklärung Nochmaliges Verstärken des schon bisher vorhandenen Schutzes der persönlichen Daten! Einverständniserklärung wird benötigt, um ihre Zustimmung zur Kommunikation per E-Mail zu geben (für Zusendung von Bestätigungen – ACHTUNG! Vorschreibung und sonstige Schreiben erfolgen weiterhin per Post) und/oder persönliche Daten auch per Telefon abfragen zu können (Ausfüllen von drei Sicherheitsfragen, die im Bedarfsfall abgefragt werden) und/oder ihre Zustimmung zum Empfang des Newsletters zu erteilen.
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Nutzen Sie die persönlichen Beratungsangebote! Landesstelle Wien Versicherung und Beiträge Hintere Zollamtsstraße 1 Telefon: 05 08 08 – 2021 1030 Wien E-Mail: vs.w@svagw.at Persönliche Beratung: GesundheitsService Montag: 7.30 bis 17.30 Uhr Leistungen Krankenversicherung Dienstag bis Donnerstag: Telefon: 05 08 08 – 2041 7.30 bis 14.30 Uhr E-Mail: gs.w@svagw.at Freitag: 7.30 bis 13.30 Uhr PensionsService Telefonisch: Pensionsangelegenheiten Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 16.00 Uhr Telefon: 05 08 08 – 2031 Freitag: 7.30 bis 14.30 Uhr E-Mail: pps.w@svagw.at
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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