Die SVA im Visier - vom Beitrag zur Leistung - Dr. Johannes Pflug WKW, Andreas Cech SVA

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Die SVA im Visier - vom Beitrag zur Leistung - Dr. Johannes Pflug WKW, Andreas Cech SVA
Die SVA im Visier – vom Beitrag zur Leistung
            Dr. Johannes Pflug WKW, Andreas Cech SVA
Die SVA im Visier - vom Beitrag zur Leistung - Dr. Johannes Pflug WKW, Andreas Cech SVA
Umfang der Pflichtversicherung
GSVG-Pensionsversicherung

GSVG-Krankenversicherung

ASVG-Unfallversicherung

Selbständigenvorsorge (entspricht Abfertigungsrücklage)

In der Krankenversicherung    Mitversicherung von Angehörigen
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Beitragsberechnung
   monatliche Beitragsgrundlage x Beitragssatz = monatlicher Beitrag
                          (berechnet anhand der Mindestbeitragsgrundlage)

                                 Beitragsgrundlage       Beitragssatz       Monatlicher Betrag
    Pensionsversicherung              624,25 €              18,5 %               121,04 €
    Krankenversicherung               438,05 €              7,65 %               33,51 €
   Selbständigenvorsorge              438,05 €              1,53 %                6,70 €
     Unfallversicherung             Fixer Betrag                                  9,60 €

  monatlicher Gesamtbetrag                                                       170,85 €
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Vorläufige Beitragsberechnung

Wann kommen welche Beitragsgrundlagen zum Einsatz?
 Mindestbeitragsgrundlage bei Neuanmeldung

 wenn im drittvorangegangenen Jahr SVA-versichert, wird diese Beitragsgrundlage zur
  vorläufigen Berechnung herangezogen

         Beispiel:
          Beitragsgrundlage 2018 Basierend auf Einkommenssteuerbescheid 2015
         (kein Steuerbescheid 2015 => Mindestbeiträge 2018)

 eigene Bekanntgabe des Einkommens  individuelle Beitragsgrundlage
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Endgültige Beitragsberechnung
Versicherungspflichtiges Einkommen
  Monate der Pflichtversicherung         endgültige Beitragsgrundlage

                   Beispiel:
                   Einkommen laut Steuerbescheid:                  12.000 €
                   Hinzurechnungsbeträge:                           2.000 €
                   Gesamt:                                         14.000 €

                                    14.000 : 12 = 1.166, 66 €
                               ( = endgültige Beitragsgrundlage)

                         1.166, 66 € x 26,15% = 305, 08 € / Monat
              (endgültiger Gesamtbeitrag zur Pensions- und Krankenversicherung)
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Mehrfachversicherung
Termine Vorschreibung

Versand der Vorschreibungen:   Beginn des zweiten Monats im Quartal

Fälligkeit der Beiträge:       Ende des zweiten Monats im Quartal

Mahnung:                       zwei Wochen nach Fälligkeit

Beginn der Verzugszinsen:      am 19ten Tag nach Fälligkeit

Exekution:                     ein Monat nach Mahnung
Beispiel 1. Quartal

  Versand der Vorschreibung:   23. Jänner- 6. Februar

  Fälligkeit:                  28. Februar

  Mahnung:                     18. März

  Verzugszinsen:               19. März

  Exekution:                   22. April
Optimierungen
 Hilfestellungen im Versicherungsbereich
     – Kleinunternehmerregelung zu Beginn der Versicherung
     – Kleinunternehmerregelung während der Mutterschaft
     – Kleinunternehmerregelung bei Erreichen des Pensionsalters
                                                                             Das Wichtigste:
     – Ruhendmeldung
                                                                          Kontakt aufnehmen!
 Hilfestellungen im Beitragsbereich
    – Herabsetzung der Beitragsgrundlage
    – Vereinbarung von Raten
    – Stundung des Beitrages
    – Prüfung, ob ein Verzugszinsen-Stopp möglich ist
    – Ansuchen um Kostenanteilsbefreiung
    – Bei einer parallelen ASVG-Tätigkeit beantragen Sie die „Differenzbeiträge“ bei uns
Halbierung Selbstbehalt - Gesundheitsziele

   VU zur Erfassung des Gesundheitszustandes (SVA GZ oder Hausarzt)
   Individuelle Gesundheitsziele in 5 Bereichen vereinbart zwischen Arzt und Patient
         Blutdruck
         Gewicht
         Bewegung
         Tabak
          Alkohol
   Mind. 6 Monate Zeit zur Zielerreichung: Werte beibehalten oder verbessern
   Zielerreichung (SVA GZ oder Hausarzt)
   REDUKTION des Selbstbehalts von 20% auf 10% für die Dauer bis zur nächsten VU (2-3 Jahre)
Prävention: Leistungen
Holen Sie sich einen SVA Gesundheitshunderter
 Individuelles Training
 Qualitätsgesicherte Programme
Tanken Sie Kraft
 Gesundheitscamps (2018/19: Radfahren, Wassersport)
 Gesundheitswochen (Herbst 2018)
 EPU Programm‚ Gesund ist erfolgreich‘ mit der WKW
Gesundheits-Check für Kinder mit Familienbonus
 Vorsorgeuntersuchung für Kinder & Jugendliche zw. 6-17
 Beim Kinderfacharzt
 SVA Familienbonus von € 100 p.a. für sportliche Aktivitäten wie Schikurs, Sportverein,…
Hilfe in besonderen Lebenslagen

 Kostenanteilsbefreiungen
    – geringes Einkommen (z.B. Einzelrichtsatz € 909,42 mtl.)
    – Chemo- Strahlentherapie
    – Behinderung
 Hilfe bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit
    – Case Management
    – Hilfe für Unternehmer in Not
    – Unterstützungsleistung ab dem 43. Tag
    – Betriebshilfe
    – Reha und Übergangsgeld
    – EU-Pension
 Mutterschaftsleistungen
    – KV-Versicherungsschutz für das Kind ohne Kostenanteil
    – Wochengeld bzw. Betriebshilfe
    – Kinderbetreuungsgeld
Krankengeld freiwillig
freiwillige Zusatzversicherung (Antrag vor dem 60. Lebensjahr)
Krankengeld
     – ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit
     – bis max. 26 Wochen
     – 6 Monate Wartezeit
     – Höhe: 60 % der täglichen Beitragsgrundlage, Beitrag: 2,5 % der vorläufigen Beitragsgrundlage

                        Mtl. Beitragsgrundlage   Mtl. Zusatzbeitrag   Tägliches KG
                               € 438,05               € 30,77            € 8,76
                               € 1.500,-              € 37,50            € 30,-
                               € 2.000,-               € 50,-            € 40,-
                               € 5.985                € 149,63          € 119,70
Unterstützungsleistung

Anspruchsberechtigt sind alle aktiven KV-Versicherten
Anspruch haben jene Versicherten, bei denen
    – die Aufrechterhaltung des Betriebs von der persönlichen Arbeitsleistung abhängt
    – und die keinen oder weniger als 25 Dienstnehmer aufweisen
Anspruch ab dem 43. Tag der durchgehenden AU
maximal 20 Wochen
Höhe tgl. € 29,93 (Wert 2018)
Einhaltung von Meldefristen (Krankmeldung, Weitermeldung)
Erkrankungen nach 30.06.2018, die länger als 42 Tage andauern: Rückwirkende Auszahlung
 ab dem 4. Tag
Upgrade
Geldleistungsoption in der Krankenversicherung
     Kostenersatz für Krankenhaus Sonderklasse (halbe GL)
     Privatpatient bei allen Ärzten (volle GL)
     Halbe GL         € 84,14 mtl. (Wert 2018)
         Volle GL      € 105,20 mtl. (Wert 2018)
Arbeitslosenversicherung
     Monatliche Beiträge zwischen 90 und 270 Euro
     8 Jahre Bindung
Höherversicherung in der Unfallversicherung
     Um 115 Euro jährlich die eigene Bemessungsgrundlage verdoppeln!
Höherversicherung in der Pensionsversicherung
     Bis maximal 10.260 Euro jährlich einzahlbar
     Kein eigener Antrag erforderlich
     Eigene Zahlscheine!
„Sichere Kommunikation“ - Einverständniserklärung

Nochmaliges Verstärken des schon bisher vorhandenen Schutzes der persönlichen Daten!
Einverständniserklärung wird benötigt, um

ihre Zustimmung zur Kommunikation per E-Mail zu geben (für Zusendung von Bestätigungen –
ACHTUNG! Vorschreibung und sonstige Schreiben erfolgen weiterhin per Post)
und/oder

persönliche Daten auch per Telefon abfragen zu können (Ausfüllen von drei Sicherheitsfragen, die
im Bedarfsfall abgefragt werden)
und/oder

ihre Zustimmung zum Empfang des Newsletters zu erteilen.
Nutzen Sie unsere Online-Services!
Nutzen Sie die persönlichen
                        Beratungsangebote!

Landesstelle Wien                           Versicherung und Beiträge
Hintere Zollamtsstraße 1                     Telefon: 05 08 08 – 2021
1030 Wien                                    E-Mail: vs.w@svagw.at

Persönliche Beratung:                       GesundheitsService
Montag: 7.30 bis 17.30 Uhr                  Leistungen Krankenversicherung
Dienstag bis Donnerstag:                     Telefon: 05 08 08 – 2041
7.30 bis 14.30 Uhr                           E-Mail: gs.w@svagw.at
Freitag: 7.30 bis 13.30 Uhr
                                            PensionsService
Telefonisch:                                Pensionsangelegenheiten
Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 16.00 Uhr    Telefon: 05 08 08 – 2031
Freitag: 7.30 bis 14.30 Uhr                  E-Mail: pps.w@svagw.at
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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