DOUANE Ihr Weg durch den Schweizer Zoll
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www.zoll.admin.ch Zoll Info Reiseverkehr Ihr Weg durch den Schweizer Zoll DOUANE NEU: QuickZoll – Verzollen via Smartphone
Zoll Info | Inhalt 1 250 Inhalt Kapitel 1 Wie gelange ich mit meinen privaten 5 Waren rasch durch den Zoll? DOUANE 2 Kapitel 2 Was muss ich bei Pflanzen, 13 Tierprodukten und Tieren beachten? Kapitel 3 Was muss ich bei Schmuck und 19 Uhren beachten? Mit der vorliegenden Broschüre wollen wir dazu beitragen, Ihren Weg durch den Kapitel 4 Welche weiteren Informationen und 21 Schweizer Zoll reibungslos zu gestalten. Dabei weisen wir darauf hin, dass diese 3 Kapitel 5 Bestimmungen muss ich beachten? Wie und wo kann ich meine privaten 23 Bestimmungen nur für den Reiseverkehr Waren anmelden? gelten. Kapitel 6 Welche Strassenverkehrsabgaben 29 Diese Broschüre erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dient lediglich einer allgemeinen Information. Es kann 4 muss ich bezahlen? Wie teuer sind die 33 daraus kein Rechtsanspruch abgeleitet Strassenverkehrsabgaben? werden. Auskünfte/ Wer kann mir bei zusätzlichen Fragen 34 Weitere Informationen finden Sie auf Kontakte weiterhelfen? www.zoll.admin.ch 5 Rückseite Kurz und bündig: die Infokarte Impressum Herausgeberin: Eidgenössische Zollverwaltung EZV Kennen Sie schon Grafiken und Gestaltung: www.mengisgruppe, Visp unsere App «QuickZoll»? 6 Art.-Nr. 606.000.18.50d / www.bundespublikationen.admin.ch Januar 2020 3
Zoll Info | Kapitel 1 | Rasch durch den Schweizer Zoll Rasch durch den Schweizer Zoll Bitte beachten Sie: Die Informationen dieser Broschüre gelten nur für Waren, die Sie auf einer Reise über die Zollgrenze persönlich mitführen und welche zu Ihrem privaten Gebrauch oder zum Verschenken bestimmt sind. Für aus dem Ausland ins Inland gesandte Sendungen aus Internetbestellungen und im Privatfahrzeug eingeführte Waren zu gewerblichen Zwecken gelten die Be- 250 stimmungen für Handelswaren (www.zoll.admin.ch > Information Firmen). Sie tragen bei der Einreise zu einer raschen Zollveranlagung bei, wenn Sie: – anerkannte und gültige Reisedoku- mente (Reisepass, Identitätskarte, Visum, etc.) bereithalten; und – mitgeführte Waren und Tiere un aufgefordert anmelden. Führen Sie nur Waren mit, die abga- benfrei (mehrwertsteuer- und zollfrei) Das Passieren des grünen Durchgangs sind oder die Sie mit der App Quick- oder das Anbringen einer Sichtzoll- Zoll verzollt haben, so können Sie die anmeldung sind für Sie verbindlich. Grenze passieren, ohne etwas f ormell Das Personal des Schweizer Zolls kann anzumelden. ohne Befragung eine Kontrolle durch- führen. In diesem Fall können Sie: – in Flughäfen den grünen Führen Sie Waren und Tiere mit, die Durchgang wählen; oder abgabenpflichtig sind oder Beschrän- – im Auto die grüne Sichtzollan- kungen und Verboten unterliegen, meldung beim Armaturenbrett müssen Sie die Waren anmelden oder anbringen. in den Flughäfen den roten Durch- gang benutzen. Detaillierte Informa tionen über die Form der Zollanmel dung finden Sie im Kapitel 5. 5
Zoll Info | Kapitel 1 | Rasch durch den Schweizer Zoll Zoll Info | Kapitel 1 | Rasch durch den Schweizer Zoll Abgabenfreie Einfuhr – Andere Waren Wertfreigrenze Wenn Sie aus dem Ausland zurück- Andere Waren, die Sie zu Ihrem kehren oder wenn Sie in die Schweiz eigenen privaten Gebrauch oder Wertfreigrenze reisen, dürfen Sie folgende Waren zum Verschenken mitführen, dür- CHF 300 mehrwertsteuer- und zollfrei ein fen zoll- und mehrwertsteuerfrei MWST-pflichtig Ja Übersteigt der Nein führen: eingeführt werden, sofern Sie Gesamtwert aller MWST-frei MWST auf den folgende zwei Fragen mit «Nein» Gesamtwert Waren CHF 300? − Persönliche Gebrauchsgegen- beantworten können: stände, welche: – in der Schweiz wohnhafte 1. Übersteigt der Gesamtwert aller Reisende bei der Ausreise mit- mitgeführten Waren die Wert- Waren, die Sie für Ihren privaten Ge- Die Wertfreigrenze kann von der glei- genommen haben; freigrenze von CHF 300? brauch oder zum Verschenken ein- chen Person nur einmal täglich in An- – im Ausland wohnhafte Reisende 2. Werden die auf Seite 11 definier- führen, sind bis zu einem Wert von spruch genommen werden. Sie wird während des Aufenthaltes in der ten Freimengen überschritten? CHF 300 mehrwertsteuerfrei. Zu be- nur gewährt, wenn Sie die Waren sel- Schweiz benützen und wieder rücksichtigen ist der Wert aller Wa- ber mitführen. Die Wertfreigrenze gilt ausführen. Bitte beachten Sie, dass die Einfuhr ren. D.h. auch der Wert der erhaltenen auch für Kinder. von bestimmten Waren (z.B. Fälsch- Geschenke, Lebensmittel, Tabakfabri- Dazu gehören z.B. Kleider, Wäsche, ungen, Waffen, pyrotechnische kate, alkoholischen Getränke, vom Führen Sie Waren mit, welche die Toilettenartikel, Sportausrüstungen, Gegenstände, gewisse Pflanzen, Ausland mitgebrachten Haustiere und Wertfreigrenze von CHF 300 über- Foto-, Film- und Videokameras, Tieren, Tierprodukten und Waren, im Ausland ausgeführten Reparatur- steigen, müssen Sie die Mehrwert- Mobiltelefone, tragbare Computer. die dem Artenschutz unterliegen) und Unterhaltsarbeiten am eigenen steuer auf dem Gesamtwert aller ebenfalls zur Einfuhr verboten Fahrzeug. Waren bezahlen. Die Mehrwertsteuer – Reiseproviant sein kann oder gewissen Beschrän berechnet sich vom Warenwert und Genussfertige Nahrungsmittel und kungen unterliegt (siehe Kapitel 2, Massgebend ist der Wert nach Abzug wird zum Normalansatz bzw. zum re- alkoholfreie Getränke für den Reise- 3 und 4). der ausländischen Mehrwertsteuer, duzierten Steuersatz (z.B. für Lebens- tag. sofern diese auf der Quittung / Rech- mittel) erhoben. nung ausgewiesen ist. Die Wertanga- Das Vorweisen einer Quittung oder – Treibstoffe ben in ausländischer Währung wer- eines anderen Wertnachweises er- Treibstoff im Tank Ihres Privatfahr- den zum Devisenkurs (Verkauf) des leichtert die Zollveranlagung. zeuges. Zusätzlicher Treibstoff (z.B. Vortages in Schweizer Franken umge- Mehrwertsteuerpflichtige Waren in Reservekanister) ist bis maximal rechnet. müssen Sie unaufgefordert mündlich 25 Liter pro Fahrzeug ebenfalls oder schriftlich anmelden (siehe abgabenfrei. Kapitel 5 «Form der Zollanmeldung»). 6 7
Zoll Info | Kapitel 1 | Rasch durch den Schweizer Zoll Zoll Info | Kapitel 1 | Rasch durch den Schweizer Zoll Bitte beachten Sie: Werden die Anwendung der Wertfreigrenze Beispiele zur Anwendung der Weitere Anwendungsbeispiele Freimengen von alkoholischen Ge- bei mehreren Personen Wertfreigrenze bei mehreren zur Wertfreigrenze bei mehreren tränken, Tabakfabrikaten und gewis- Eine Person kann für mehrere Personen, Personen, die zusammen reisen Personen und einer Zollanmeldung sen Lebensmitteln überschritten, müs- die zusammen reisen (z.B. Familien, finden Sie unter www.zoll.admin.ch sen Sie Zoll bezahlen (siehe Seite 11). Freunde, Bekannte), eine gemeinsame 1 Gegenstand zu CHF 100 > Information Private > Reisen und Zollanmeldung abgeben. mehrwertsteuerfrei Einkaufen, Freimengen und Wertfrei- grenzen > Einfuhr in die Schweiz > Beispiele zur Anwendung der Die anmeldende Person übernimmt mehrwertsteuerpflichtig Warenwert bis CHF 300, mehrwert- Wertfreigrenze für Einzelpersonen damit die Verantwortung für die Zoll- steuerfrei > Weitere Informationen anmeldung, d.h. sie muss allfällige CHF 600 1 Gegenstand zu CHF 100 Abgaben bezahlen und übernimmt auch die strafrechtliche Verantwor- = mehrwertsteuerfrei tung, wenn nicht angemeldete Waren mehrwertsteuerpflichtig entdeckt werden und ein Straf verfahren eingeleitet werden muss. CHF 900 CHF 300 Bitte beachten Sie: Wenn der Ge- samtwert aller mitgeführten Waren = = die addierten Wertfreigrenzen der Personen, die zusammen reisen, über- CHF 400 steigt, hat die anmeldende Person kei- CHF 400 / 1 Gegenstand nen Anspruch auf die Wertfreigrenze. = = Einzelne Gegenstände im Wert von über CHF 300 (z.B. ein Tisch) sind auch bei mehreren Personen immer mehrwertsteuerpflichtig. 8 9
Zoll Info | Kapitel 1 | Rasch durch den Schweizer Zoll Zoll Info | Kapitel 1 | Rasch durch den Schweizer Zoll Freimengen Waren Freimengen pro Zollabgaben für 3) Person und pro Tag 3) Mehrmenge in CHF Fleisch und Fleischzubereitungen von insgesamt 1 kg1) bis 10 kg: allen Tierarten, mit Ausnahme von Wild4), 17.– je kg Fischen, Krebstieren, Weichtieren und mehr als 10 kg: Freimengen anderen wirbellosen Wassertieren 1). 23.– je kg Hierher gehören: – alle geniessbaren Tierkörperteile (mit oder ohne Knochen) Freimengen – Würste aus Fleisch oder Blut – andere Fleischerzeugnisse Zollpflichtig Ja Werden die definierten Nein – Lebensmittelzubereitungen, z. B. Fertiggerichte wie Rindsbraten mit Kartoffelstock, Freimengen mit einem Gehalt von mehr als 20 Gewichtsprozenten an Wurst, Fleisch oder Blut Zoll wird auf den Zollfrei überschritten? (Inhaltsangaben beachten) Mehrmengen erhoben Nicht hierher gehören Markbein und Saucen-Knochen, Hunde- und Katzenfutter in als Tierfutter gekennzeichneten Einzelverkaufspackungen. Butter und Rahm (ab 15 % Fettgehalt)1) insgesamt 1 kg/l1) 16.– je kg/l Öle, Fette, Margarine zu Speisezwecken1) insgesamt 5 kg/l1) 2.– je kg/l Waren, die Sie für Ihren privaten Ge- Anwendung der Freimenge brauch oder zum Verschenken ein bei mehreren Personen Alkoholische Getränke: − mit einem Alkoholgehalt bis 18 % Vol. insgesamt 5 l und 2.– je l führen, sind zollfrei. Ausgenommen Eine Person kann für mehrere Perso- − mit einem Alkoholgehalt über 18 % Vol. insgesamt 1 l 15.– je l davon sind sogenannte sensible nen, die zusammen reisen (z.B. Familien, Getränke mit einem Alkoholgehalt bis (nur für Personen, die Lebensmittel, alkoholische Getränke Freunde, Bekannte), eine gemeinsame 0.5% Vol. gelten nicht als alkoholische min. 17 Jahre alt sind) und Tabakfabrikate, für die ab einer Zollanmeldung abgeben. Getränke. gewissen Menge (siehe Seite 11) Tabakfabrikate: Zoll zu bezahlen ist. Die anmeldende Person übernimmt − Zigaretten/Zigarren insgesamt 250 Stück 0.25 je Stück damit die Verantwortung für die Zoll- − andere Tabakfabrikate 2) oder insgesamt 250 g 2) 0.10 je Gramm Bitte beachten Sie: Übersteigt der anmeldung, d.h. sie muss allfällige (nur für Personen, die Gesamtwert der mitgeführten Waren Abgaben bezahlen und übernimmt min. 17 Jahre alt sind) (inkl. dem Wert aller Lebensmittel, auch die strafrechtliche Verantwor- Andere Lebensmittel sowie andere Waren, Tiere und Pflanzen1) 5) zollfrei alkoholischen Getränke und Tabak tung, wenn nicht angemeldete Waren fabrikate) die Wertfreigrenze von entdeckt werden und ein Strafverfah- Zollpflichtige Waren müssen Sie unaufgefordert anmelden (siehe Kapitel 5 «Form der Zollanmeldung»). CHF 300, müssen Sie in jedem Fall ren eingeleitet werden muss. die Mehrwertsteuer auf dem Gesamt- 1) Tierprodukte aus anderen als EU-Staaten und als Norwegen sind zur Einfuhr verboten 2) oder eine anteilmässige Auswahl dieser Erzeugnisse. wert bezahlen (siehe Seite 7). Geben Sie eine Zollanmeldung für 3) Die Freimengen werden der gleichen Person nur einmal täglich gewährt. mehrere Personen ab, werden die Als Berechnungsgrundlage gilt das Bruttogewicht. Freimengen von allen Personen be- 4) Als Wild gelten in freier Wildbahn lebende oder in Gehegen gehaltene Landsäugetiere und rücksichtigt. Vögel wie Antilopen, Elche, Feldhasen, Gämsen, Kängurus, Murmeltiere, Nutrias, Rebhüh- ner, Rentiere, Steinböcke, Strausse, Tauben, Wachteln, Wildenten, -gänse, oder -schweine 5) Lebende Pflanzen und Plfanzenmaterial (Früchte, Gemüse etc.) aus Drittländern sind zeugnispflichtig oder verboten (siehe Kapitel 2) 10 11
Zoll Info | Kapitel 2 | Pflanzen, Tierprodukte und Tiere Einfuhr von Pflanzen, Tierprodukten und Tieren durch Privatpersonen Pflanzen Drittländern einführen, müssen Sie Das Mitbringen von Pflanzen, frischen sich rechtzeitig vor der Einfuhr beim (lebenden) Pflanzenteilen, Waren aus Bundesamt für Landwirtschaft über bestimmten Hölzern und Erde (jeglicher die geltenden Bestimmungen erkun- Art) stellt ein grosses Risiko für die Ein- digen (siehe Seite 34). schleppung und Etablierung von beson- ders gefährliche Schadorganismen dar. Ausnahmen: Ananas (Ananas como- Um diesem Risiko entgegenzuwirken, sus), Kokosnuss (Cocos nucifera), Duri- gelten für die Einfuhr von Pflanzenma- an (Durio zibethinus), Banane (Musa) terial aus Drittländern strikte pflan- und Datteln (Phoenix dactilifera) kön- zengesundheitliche Vorschriften. nen Sie auch aus Drittländern ohne Pflanzengesundheitszeugnis einführen. a) Einfuhr aus EU-Staaten1: Im Reiseverkehr bestehen grundsätz- Artenschutz (CITES Flora) lich keine pflanzengesundheitlichen Rund 25 000 Pflanzenarten sind vom Anforderungen an die Einfuhr der Washingtoner Artenschutz-Übereinkom- obgenannten Pflanzenmaterialien. men (CITES) erfasst und gelten weltweit Ausnahmen dazu werden auf der als geschützt. Internetseite des Eidgenössischen Pflanzenschutzdienstes EPSD be- Die Einfuhr solcher Pflanzen oder kanntgegeben (siehe Seite 34). deren Erzeugnisse ist entweder ganz ver- boten oder bewilligungspflichtig b) Einfuhr aus anderen Ländern (z.B. Orchideen, Kakteen, gewisse Hölzer (Drittländer): und Medizinalpflanzen). Pflanzen und frische (lebende) Pflan- zenteile (z. B. Früchte, Gemüse, Auskünfte und allfällige Bewilligungen Schnittblumen, Schnittgrün oder erteilt Ihnen das Bundesamt für Samen) sowie Erde und Gegenstände Lebensmittelsicherheit und Veterinär aus bestimmten Hölzern sind entwe- wesen (siehe Seite 34). der zur Einfuhr verboten oder bei der Einfuhr kontrollpflichtig und müssen 1 Im Pflanzengesundheitsbereich gelten von einem Pflanzengesundheitszeug- die Kanarischen Inseln, Ceuta, Melilla und Frankreichs Überseegebiete nicht nis begleitet werden. Wollen Sie als EU-Staaten obgenannte Pflanzenmaterialien aus 13
Zoll Info | Kapitel 2 | Pflanzen, Tierprodukte und Tiere Zoll Info | Kapitel 2 | Pflanzen, Tierprodukte und Tiere Tierprodukte Bis 2 kg pro Person: − Tiere Waren tierischer Herkunft (inkl. − Honig; Heimtiere, Hunde, Katzen und Milchprodukte, Honig, Meeres − nicht lebende Landschnecken, Pferde früchte, Heimtiernahrung u.a.) Froschschenkel; Die Informationen zur Einfuhr von − Säuglingsmilchpulver, Säuglings- Heimtieren, Hunden und Katzen Aus EU-Staaten, Island und Norwegen nahrung, medizinische Spezial- finden Sie auf der Internetseite des können Sie Waren tierischer Herkunft zum nahrung und medizinische Tier- Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit privaten Gebrauch ohne Kontrolle durch nahrung, sofern es sich um und Veterinärwesen (siehe Seite 34). einen Grenztierarzt einführen. Die Waren verpackte Markenprodukte han- dürfen nicht in den Handel gelangen. delt, die nicht gekühlt werden Die Informationen zur Einfuhr von Pfer- müssen; den finden Sie auf der Internetseite des Die Einfuhr von Tierprodukten aus – Eier. Bundesamtes für Lebensmittelsicher- anderen Staaten (z.B. Türkei) ist grund- heit und Veterinärwesen sowie des sätzlich verboten. Ausnahme: Für den − Unbeschränkt: Backwaren ohne Schweizer Zolls (siehe Seite 34). privaten Gebrauch ist die Einfuhr Fleisch, Schokolade. folgender Produkte erlaubt: Tiertransporte müssen – im Auto, im Eine vollständige Liste finden Sie auf Flugzeug oder per Bahn – tiergerecht − Bis 20 kg pro Person: der Internetseite des Bundesamtes für erfolgen. Die Bestimmungen des Tier- – Tote Muscheln; Lebensmittelsicherheit und Veterinär- schutzgesetzes bzw. der IATA (Interna- – ausgenommene F ische; und wesen (siehe Seite 34). tional Air Transport Association) sind – andere tote Fischereierzeugnisse. unbedingt einzuhalten. Zusätzliche Beschränkungen Einen einzelnen Fisch, der mehr als für geschützte Tierarten Die Broschüre «Auf Reisen – Wichtiges 20 kg wiegt, können Sie ebenfalls mit- Die Einfuhr von Tierprodukten von über Tiere» informiert über Vorschrif- nehmen. Von den Färöer Inseln, Grön- geschützten Tierarten ist entweder be- ten, die Sie beachten müssen. land dürfen Sie so viele Fischereier- willigungspflichtig oder ganz verboten. zeugnisse mitnehmen, wie Sie und Für Kaviar vom Stör besteht im Reise- Ihre Familie im eigenen Haushalt ver- verkehr eine Einfuhrtoleranz von 125 g zehren können pro Person und Tag, wobei die Höchst- mengen für mehrere Personen nicht − Bis 10 kg pro Person: sämtliche Le- zusammengerechnet werden dürfen. bensmittel und Heimtiernahrung von den Färöer Inseln und aus Grönland. 14 15
Zoll Info | Kapitel 2 | Pflanzen, Tierprodukte und Tiere Artenschutz (CITES Fauna) Bei der Einfuhr müssen Sie eine Aus- Rund 3500 Tierarten sind vom Wa- fuhrbewilligung (oder Wiederausfuhr- shingtoner Artenschutz-Übereinkom- bescheinigung) vorlegen, die vor der men (CITES) erfasst und gelten welt- Ausfuhr aus dem Herkunftsland von weit als geschützt. der dortigen CITES-Behörde ausge- stellt wurde. Die Einfuhr solcher Tiere oder deren Erzeugnisse ist entweder ganz verbo- Auskünfte und allfällige Bewilligungen ten oder bewilligungspflichtig (z.B. erteilt das Bundesamt für Lebensmit- Schlangen, Echsen, Schildkröten, Pa- telsicherheit und Veterinärwesen (sie- pageien, Elfenbein, Schildpatt, diverse he Seite 34). Pelzfelle). Abgaben Verzichten Sie insbesondere auf den Die detaillierten Bestimmungen Kauf von: finden Sie im Kapitel 1. – Wolle von bedrohten Tibetantilopen (Shatoosh) Unterliegen die eingeführten Pflan- – Fellen von Leoparden, Schnee zen, Tierprodukte und Tiere einer leoparden, Nebelpardern, Tigern, Kontrolle durch den Pflanzenschutz- Löwen, Pumas, Jaguars, Ozelots dienst, den Grenztierarzt oder die oder Geparden Artenschutzkontrollstelle, fallen – Schnitzereien aus Elfenbein oder Kontrollgebühren an. Walknochen – Produkten aus Schildkröten – «Wundermitteln» aus Tiger- knochen – Rhinozeroshörnern – Moschus oder Bärengalle. 16
Zoll Info | Kapitel 3 | Schmuck und Uhren Einfuhr von Nahrungsmitteln, Tabak und alkoholischen Geträn-ken durch Private1) Einfuhr von Schmuck und Uhren Schmuck und Uhren als Fälschung und Piraterie Privatperson kaufen Das Fälschen schadet nicht nur den Wenn Sie im Ausland Schmuck oder Herstellern des Originals, sondern Uhren kaufen, seien Sie besonders auch dem Herstellerland. Gehen doch vorsichtig: Oft entpuppen sich ver- Wertschöpfung und Arbeitsplätze meintliche Schnäppchen bei einer verloren; zudem finanziert sich das Kontrolle als mangelhaft oder sogar organisierte Verbrechen auch über als Fälschungen (z.B. von Marken- den Verkauf von Fälschungen. Ver- und Designartikeln, aber auch von schiedene Gesetze wie das Schweizer Stempeln auf Edelmetallwaren). Edelmetallkontrollgesetz verbieten daher Fälschungen: Der Schweizer Abgaben Zoll ist verpflichtet, Fälschungen ein- Die detaillierten Bestimmungen fin- zuziehen und zu vernichten. den Sie im Kapitel 1. Informationen dazu erhalten Sie bei Erkennen von gefälschtem der Schweizer Plattform gegen Fäl- Schmuck und gefälschten Uhren schung und Piraterie (siehe Seite 34). Fälschungen von Schmuck und Uhren sind so raffiniert gemacht, dass diese Andere Auskünfte erteilt das Zentral- selbst von einer Fachperson nur mit amt für Edelmetallkontrolle (siehe Hilfe spezieller Geräte vom Original Seite 34). 3 unterschieden werden können. Ein hoher Preis ist keine Garantie für ein- wandfreie Qualität: Selbst ein teuer bezahltes Schmuckstück kann ge- fälscht sein. Auch eine Angabe zum Feingehalt bedeutet nicht unbedingt, dass die Ware echt ist. Kaufen Sie Wertsachen im Ausland deshalb nur in anerkannten Fachgeschäften. 19
Zoll Info | Kapitel 4 | Weitere Informationen und Bestimmungen Einfuhr von Nahrungsmitteln, Tabak und alkoholischen Geträn-ken durch Private1) Weitere Informationen und Bestimmungen Bewilligungspflichtige und zur Behörden. Diese bleiben aus- Einfuhr verbotene Waren drücklich vorbehalten. Die Einfuhr von bestimmten Waren ist beschränkt und nur unter beson- Einreise/Aufenthalt deren Voraussetzungen (z.B. mit Über die Einreise, den Aufenthalt in einer Bewilligung) möglich, bei einigen der Schweiz und die Vorschriften zu Produkten gelten sogar absolute Reisedokumenten und Visa gibt Ihnen Einfuhrverbote. das Staatssekretariat für Migration Auskunft. Insbesondere folgende Waren unterliegen solchen Beschränkungen Barmittel (nicht abschliessend): Bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr von − Waffen (Feuerwaffen, Messer, Barmitteln (Bargeld und Wertpapiere) Elektroschockgeräte, Tränen- im Wert von über CHF 10 000 müssen gassprays, Schlagstöcke usw.) Sie Auskunft über die Herkunft, den − Radarwarngeräte Verwendungszweck und die wirt- – nicht konforme Fernmeldeanlagen schaftlich berechtigte Person erteilen und elektrische Geräte können. Massnahmen zur Verbrechens- – Störsender (Jammer) bekämpfung bleiben vorbehalten. − Betäubungsmittel − Medikamente über dem Weitere Bestimmungen persönlichen Monatsbedarf Für weitere wichtige Bestimmungen, − Dopingmittel die Sie beim Grenzübertritt beachten − Gegenstände, die Gewalt- müssen, bestehen Merkblätter darstellungen enthalten (www.zoll.admin.ch > Dokumentation). – Propagandamaterial − pyrotechnische Gegenstände Informationen für die Ausfuhr und − Fälschungen von Marken- und Durchfuhr von Privatwaren finden Designartikeln, Raubkopien Sie auf der Internetseite des Schwei- − Kulturgüter zer Zolls (www.zoll.admin.ch > Infor − Laserpointer ab Klasse 1M mation Private > Waren anmelden). Bitte beachten Sie zudem die Die für die Schweiz zuständigen Bestimmungen der ausländischen Stellen finden Sie auf Seite 34. 21
Zoll Info | Kapitel 5 | Anmeldung von Waren Form der Zollanmeldung Bei der Einreise in die Schweiz müssen 3. Zollanmeldung mit der App Sie alle mitgeführten Waren und Tiere QuickZoll sowie ausgeführte Reparatur- und Un- Waren, die Sie für Ihren privaten Ge- terhaltsarbeiten am Fahrzeug unauf- brauch oder zum Verschenken einfüh- gefordert anmelden. ren, können Sie mit der der App QuickZoll der EZV verzollen. Die Nut- Achtung: Zollkontrollen werden auch zungsbedingungen finden Sie in der im Landesinneren vorgenommen. Bei App. Die App ist erhältlich im Apple einer solchen Kontrolle kann eine Zoll- App Store oder im Google Play Store. anmeldung nicht nachgeholt werden. Sie machen sich strafbar, wenn Sie verbotene, bewilligungs- oder abga- benpflichtige Waren nicht, unvollstän- dig oder falsch anmelden. 4. Schriftliche Zollanmeldung An gewissen Grenzübergängen ste- Bewahren Sie die Unterlagen zur vor- hen Ihnen Anmeldeboxen zur Verfü- genommenen Zollanmeldung mindes- gung, bei denen Sie Ihren Waren tens 1 Jahr auf. schriftlich anmelden können. (siehe Seite 24). Es bestehen 4 Möglichkeiten Wa- ren im Reiseverkehr anzumelden: Diese Form der Anmeldung ist nur für 5 Waren zulässig, die nicht für den 1. Mündliche Zollanmeldung Handel bestimmt sind. Handelswaren Ist der Grenzübergang durch Personal müssen Sie bei einer Zollstelle wäh- des Schweizer Zolls besetzt, melden rend den Öffnungszeiten anmelden. Sie alle Waren mündlich und unauf- gefordert an. Die mündliche Anmel- Hinweis: dung ist verbindlich. Die Anmeldung mit der App und die schriftliche Zollanmeldung sind nur 2. Benutzen des roten Durchgangs möglich, wenn die Waren keinen in Flughäfen Beschränkungen oder Verboten un- Melden Sie alle Waren beim Personal terliegen und weder zeugnis- noch des Schweizer Zolls an. bewilligungspflichtig sind. 23
Zoll Info | Kapitel 5 | Anmeldung von Waren Zoll Info | Kapitel 5 | Anmeldung von Waren Wenn Sie zeugnis- oder bewilligungs- 7. Nehmen Sie die beiden Kopien Beschilderung der durch Personal des Schweizer Zolls nur teilweise pflichtige Waren mitführen, benutzen (B + C) mit. Bei einer allfälligen oder nicht besetzten Grenzübergänge Sie den nächstgelegenen durch Perso- Kontrolle im Landesinnern zieht das nal des Schweizer Zolls besetzten Personal des Schweizer Zolls die MIT Möglichkeit der OHNE Möglichkeit der Grenzübergang. Kopie B ein. schriftlichen Selbstanmeldung: schriftlichen Selbstanmeldung: 8. Die zu bezahlenden Einfuhrabgaben So funktioniert die schriftliche werden Ihnen per Post mit einem Selbstanmeldung (Anmeldebox) Einzahlungsschein in Rechnung 1. Beachten Sie die Informationen auf gestellt. Die eingereichten Unterla- der Infotafel der Anmeldebox. gen erhalten Sie zurück. 2. Entnehmen Sie der Anmeldebox das Formular Zollanmeldung im Einreise mit der Bahn Reiseverkehr und füllen Sie dieses Für mitgeführte Privatwaren gelten vollständig und wahrheits- besondere Bestimmungen: getreu aus. www.zoll.admin.ch > Information 3. Führen Sie ALLE mitgeführten Private > Waren anmelden > Einfuhr Waren und Kosten im Formular auf. in die Schweiz > Bahnreise. Achtung: Grenzübergänge, die mit Der Zoll wird die Ihnen zustehen- dieser Tafel signalisiert sind, dürfen den abgabenfreien Waren in der Grenzübergänge, die mit dieser Tafel Sie nur unter folgenden Voraussetzun- Veranlagung abziehen. signalisiert sind, können Sie jederzeit gen passieren: 4. Unterschreiben Sie das Formular passieren, auch wenn Sie Waren mit- und lösen Sie die Kopien (B + C) führen, die angemeldet werden müs- Die mitgeführten Waren: vom Original A. sen. – müssen abgabenfrei oder mit der 5. Legen Sie das Original A und die App QuickZoll verzollt sein; Belege (Quittungen/Rechnungen) Ist Personal des Schweizer Zolls an – unterliegen keinen Beschränkungen in den Umschlag. wesend, melden Sie Ihre Waren oder Verboten; und 6. Werfen Sie den verschlossenen mündlich an. – sind weder zeugnis- noch bewilli- Umschlag in die Anmeldebox. gungspflichtig. Ist kein Personal des Schweizer Zolls anwesend, melden Sie Ihre Waren mit Wenn Sie mehr oder andere Waren der App QuickZoll oder schriftlich an mitführen, benutzen Sie den auf der (siehe Seiten 23/24). Tafel aufgeführten, nächstgelegenen Grenzübergang. 24 25
Zoll Info | Karte Schaffhausen Deutschland Thayngen o finden Sie den W Basel/Weil Autobahn Kreuzlingen Basel/ St.Louis Autobahn Autobahn Rheinfelden Autobahn Schweizer Zoll? Boncourt /Delle Autobahn Basel Aarau Zürich St.Gallen Au Österreich Frankreich Luzern Liechtenstein Bern Chur Lausanne Sitten Genf Bardonnex Lugano Gandria Chiasso Autobahn Italien Chiasso Strada • Unbesetzte Zollstellen und eingeschränkt besetzte Zollstellen mit der Möglichkeit zum Anmelden von Waren des Reiseverkehrs. Ausserhalb der besetzten Zeiten muss die Zollan- Die aktuellen Öffnungszeiten und Adressen der Zollstellen entnehmen Sie bitte meldung schriftlich oder mit der App QuickZoll erfolgen (siehe Seiten 23 / 25). dem Internet unter www.zoll.admin.ch > Die EZV > Organisation > Grenzübergän- Besetzte Zollstellen mit durchgehenden Öffnungszeiten (24 h / 7 Tage) für den Reiseverkehr. ge, Zollstellen, Öffnungszeiten > Öffnungszeiten und Adressen der Dienststellen 26 27 27
Zoll Info | Kapitel 6 | Autobahnvignette / Strassenverkehrsabgaben Einfuhr von Nahrungsmitteln, Tabak und alkoholischen Geträn-ken durch Private1) Autobahnvignette Die Benutzung von Schweizer Nationalstrassen (Autobahnen und Autostrassen) mit Motorfahrzeugen und Anhängern bis je 3,5 Tonnen ist gebührenpflichtig. Verkaufsstellen Anbringen der Vignette Schweiz Die Vignette ist nur gültig, wenn sie In der Schweiz erhalten Sie die vorschriftsgemäss am Fahrzeug aufge Vignette bei Poststellen, Tankstellen, klebt ist: Automobilwerkstätten sowie bei den – bei Motorwagen auf der Innenseite kantonalen Strassenverkehrsämtern. der Frontscheibe; An der Grenze ist sie bei allen besetz- – bei Anhängern und Motorrädern ten Zollstellen während der Öffnungs- an einem nicht auswechselbaren, zeiten erhältlich. leicht zugänglichen Teil. Ausland Bitte beachten Sie beim Anbringen der Im Ausland erhalten Sie die Vignette Vignette, dass sie direkt auf der Wind- bei den meisten Automobilclubs, in schutzscheibe aufgeklebt wird (nicht Grenznähe zur Schweiz auch bei Tank- im Tönungsstreifen). Lediglich mit stellen und Raststätten, bei diversen Klebstreifen, Folien oder anderen Kiosken sowie bei den Trafiken in Hilfsmitteln angebrachte Vignetten Österreich. sind nicht gestattet und gelten als manipuliert. 6 Verkaufspreis Der Verkaufspreis beträgt CHF 40. Kaufen Sie die Vignette bei einer Zoll- stelle, können Sie in Fremdwährung bezahlen (EUR, GBP und USD; nur No- ten), das Wechselgeld wird immer in CHF ausbezahlt. Bei den meisten Zoll- stellen werden Kredit- und Debitkar- ten akzeptiert. Als Zahlungsnachweis (Quittung) gilt der Papierträger der Vignette. 29
Zoll Info | Kapitel 6 | Autobahnvignette / Strassenverkehrsabgaben Zoll Info | Kapitel 6 | Autobahnvignette / Strassenverkehrsabgaben Pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA) Rücknahme/Rückerstattung Bitte beachten: Das Fahren auf Motorwagen und Anhänger mit Tarife und Austausch abgabepflichtigen Nationalstrassen einem Gesamtgewicht von über Die Berechnungsgrundlage bilden das Kaufen Sie keine Vignetten auf Vor- ohne gültige oder mit am falschen Ort 3,5 Tonnen bezahlen in der Schweiz höchstzulässige Gesamtgewicht bzw. rat. Zuviel gekaufte und nicht verwen- angebrachter Vignette ist strafbar und eine Schwerverkehrsabgabe. Für die Anhängelast des Zugfahrzeugs dete Vignetten können nicht zurück wird mit einer Busse von CHF 200 Gesellschaftswagen, Busse, Wohn- (gemäss Fahrzeugausweis) und die genommen werden. Auch bei unsach- geahndet. Wer die Vignette mani motorwagen, Wohnanhänger, Abgabeperiode. gemässer Behandlung, Zerstörung puliert oder missbräuchlich verwen- Personenwagen und deren Anhänger oder Verlust der Vignette besteht kein det, wird an die kantonalen Strafver- über 3,5 Tonnen wird die Abgabe Sie können die PSVA entrichten für: Anspruch auf Rückerstattung oder folgungsbehörden verzeigt, was eine pauschal erhoben. – 1 bis 30 aufeinander folgende Tage Ersatz. Abgelöste Vignetten ver höhere Busse nach sich ziehen kann. – 10 frei wählbare Tage innerhalb lieren ihre Gültigkeit. Im Gegensatz zur Autobahnvignette eines Jahres1) Weitere Informationen zur Vignette, ist die PSVA nicht nur für die Benüt- – 1 bis 11 aufeinander folgende Die Zollstellen ersetzen die Vignette wie auch eine Übersicht der abgabe- zung von Autobahnen und Auto Monate kostenlos, sofern bei einem ausländi- pflichtigen Strassen und der Verkaufs- strassen zu bezahlen. Ausländische – 1 Jahr schen Fahrzeug die Scheibe wegen stellen im Ausland finden Sie im PSVA-pflichtige Fahrzeuge sind wie Beschädigung ersetzt wurde und der Internet unter www.vignette.ch. die in der Schweiz zugelassenen Fahr- Die gängigsten Tarife finden Sie auf Ersatz der Vignette nicht durch eine zeuge für jeden Aufenthaltstag in der Seite 33. Alle Tarife sind im Formular Versicherung bezahlt wird. Die be- Schweiz abgabepflichtig, auch wenn 15.91 aufgeführt. schädigte Vignette und die Rechnung sie nur abgestellt sind und nicht fah- für die ersetzte Scheibe müssen vor- ren (z.B. Wohnmobil auf Camping- gelegt werden. Bei Schweizer Fahr- platz). zeugen wird der Ersatz durch die Ver- sicherung organisiert. 1) Beim Zahlungsnachweis für 10 Einzeltage müssen Sie vor der Einfahrt den entspre- chenden Tag und danach jeden weiteren Aufenthaltstag in der Schweiz selbständig ent- werten. 30 31
Zoll Info | Kapitel 6 | Autobahnvignette / Strassenverkehrsabgaben Autobahnvignette Für die Benutzung von Nationalstrassen Abgabenerhebung Verlängerungen | Rück- (Autobahnen und Autostrassen) mit Motor- Für ausländische Fahrzeuge bezahlen erstattungen | Umschreibungen fahrzeugen und Anhängern bis je 3,5 Ton- Sie die pauschale Schwerverkehrsab- Sollte der Aufenthalt in der Schweiz nen ist eine Autobahnvignette zu lösen: gabe (PSVA) mit der App Via oder mit länger dauern als geplant, so kann die CHF 40. dem Formular 15.91 direkt bei der PSVA verlängert werden. Beachten Sie Einreise beim Schweizer Zoll. Eine Be- dazu die Instruktionen auf der Rück- Weitere Informationen finden Sie auf Seite 29 zahlung über das Internet ist nicht seite des Zahlungsnachweises Form. und 30 und im Merkblatt «Mit Fahrzeugen möglich. 15.91 oder benutzen Sie die App Via, durch den Schweizer Zoll» (Formular 15.49). um eine allfällige Verlängerung der Bei der Bezahlung der PSVA zu bezahlen. PSVA über die App Via erhalten Sie auf Bei Rückgabe des PSVA-Zahlungsnach- Pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA) Ihrem Smartphone weises vor Ablauf der Gültigkeit haben Für die nachfolgenden Fahrzeuge (nicht a bschliessend) mit einem ein elektronisches Ti- Sie als Antragsteller Anspruch auf eine Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen müssen Sie die pauschale cket, das als Zah- anteilmässige Rückerstattung der Schwerverkehrsabgabe bezahlen. lungsnachweis gegenüber der Kont- Abgabe, sofern das Restguthaben rollbehörde dient. Wenn Sie am Zoll CHF 50 übersteigt. Für Rückerstattun- Gesellschaftswagen und Reisebusse bezahlt haben, dient das vom Schwei- gen erheben wir eine Gebühr. (CHF 11 bis 25/ Tag 1)) zer Zoll abgestempelte Formular 15.91 als Zahlungsnachweis. Führen Sie ein Sie können einen PSVA-Zahlungsnach- abgabenpflichtiges Fahrzeug ohne weis innerhalb der gleichen Abgaben- Wohnmotorwagen/Wohnmobil gültigen Zahlungsnachweis, müssen kategorie und vor Ablauf der Gültig- (CHF 3.25/ Tag 1)) Sie sich bei einer besetzten Zollstelle keit bei einer Zollstelle auf ein anderes melden. Fahrzeug umschreiben lassen. Für Um- Wohnanhänger (CHF 3.25/ Tag 1)) schreibungen erheben wir eine Gebühr. Eine Liste der Zollstellen und Informa- Wenn Sie die PSVA mit der App Via tionen bezüglich des Vorgehens bei bezahlt haben, wird das Verfahren zur einer Einreise über eine nicht besetzte Beantragung einer Rückerstattung in Schwere Personenwagen (CHF 3.25/ Tag 1)) Zollstelle finden Sie auf der Internet- der App unter «Nutzungsbedingun- seite des Schweizer Zolls (siehe Seite gen: Benutzung» erläutert. 34). Weitere Informationen Von obigen Fahrzeugen oder leichten Bei Schweizer Fahrzeugen erheben Weitere Informationen zur PSVA Motorfahrzeugen gezogene Anhänger von die kantonalen Strassenverkehrsämter finden Sie auf der Internetseite des über 3,5 Tonnen (CHF 0.11 pro 100 kg die PSVA. Schweizer Zolls (siehe Seite 34). Anhängelast / Tag 1)) Weitere Informationen finden Sie auf Seite 31 und 32. 1) Mindestabgabe pro Zahlungsnachweis: CHF 25 Monats- und Jahrestarife gemäss Formular 15.91. 32 33
Zoll Info | Auskünfte und Kontakte Einreise und Aufenthalt Fälschung und Piraterie Staatssekretariat für Migration Eidg. Institut für Geistiges Eigentum 3003 Bern 3003 Bern Tel. +41 58 465 11 11 Tel. +41 58 483 77 77 www.sem.admin.ch info@ipi.ch, www.ipi.ch www.stop-piracy.ch 2. Schritt: Menge der mitgeführten Waren? Kulturgüter Bundesamt für Kultur Pflanzenschutz 3003 Bern Bundesamt für Landwirtschaft Tel. +41 58 462 03 25 3003 Bern FREIMENGEN kgt@bak.admin.ch Tel. +41 58 462 25 90 zollfrei: www.bak.admin.ch/kgt phyto@blw.admin.ch 1 kg Fleisch und Fleischzubereitungen www.pflanzenschutzdienst.ch 1 kg / l Butter, Rahm Tiere, Tierprodukte 5 kg / l Öle, Fette, Margarine 5 l alkoholische Getränke bis 18 % Vol. und Artenschutz Waffen und Munition 1 l alkoholische Getränke über 18 % Vol. Bundesamt für Lebensmittelsicherheit Bundesamt für Polizei 250 Stück Zigaretten/Zigarren und Veterinärwesen 3003 Bern oder 3003 Bern Tel. +41 58 464 54 00 250 g andere Tabakfabrikate – Tiere, Tierprodukte: infozsw@fedpol.admin.ch sowie alle anderen Waren Tel. +41 58 463 30 33 http://waffen.fedpol.admin.ch info@blv.admin.ch www.blv.admin.ch Zentralamt für Edelmetallkontrolle – Artenschutz (CITES) Tel. +41 58 462 66 22 Tel. +41 58 462 25 41 emk.info@ezv.admin.ch MEHRMENGEN cites@blv.admin.ch wie folgt zollpflichtig: www.cites.ch Gute Reise! Fleisch und Fleischzubereitungen: CHF 17.– je kg; mehr als 10 kg: CHF 23.– je kg Auskunftszentrale Zoll Weitere Informationen erhalten Butter, Rahm: CHF 16.– je kg/l Öle, Fette, Margarine: CHF 2.– je kg/l Form. 18.50d 01.2021 606.000.18.50d Tel. +41 58 467 15 15 Sie auf unserer Internetseite www.zollauskunft.admin.ch www.zoll.admin.ch. Alkoholische Getränke bis 18 % Vol.: CHF 2.– je l Alkoholische Getränke über 18 % Vol.: CHF 15.– je l Montag bis Freitag Zigaretten/Zigarren: CHF –.25 pro Stk. 8:00 – 11:30 und 13:30 – 17:00 Uhr Auch das Personal der Zollstellen Andere Tabakfabrikate: CHF –.10 je g gibt Ihnen gerne Auskunft. Als Berechnungsgrundlage gilt das Bruttogewicht Weitere Infos finden Sie im Internet: www.zoll.admin.ch > Information Private 34
Zoll Info | Kurz und bündig: die Infokarte Für unterwegs – einfach heraustrennen. Zoll: Alles klar NEU: QuickZoll – Verzollen via Smartphone DOUANE Waren des Reiseverkehrs zum privaten Gebrauch der reisenden Person oder zum Verschenken > pro Person und einmal täglich In zwei Schritten wissen Sie alles 1. Schritt: Gesamtwert aller mitgeführten Waren? über bis CHF 300.– CHF 300.– = = Mehrwertsteuer mehrwert- wird auf dem steuerfrei Gesamtwert erhoben.
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