DOUANE Ihr Weg durch den Schweizer Zoll

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Zoll Info
Reiseverkehr

Ihr Weg durch den Schweizer Zoll

   DOUANE

       NEU: QuickZoll –
       Verzollen via
       Smartphone
Zoll Info | Inhalt

                                                 1
                                           250

                                                     Inhalt

                                                     Kapitel 1     Wie gelange ich mit meinen privaten    5
                                                                   Waren rasch durch den Zoll?
             DOUANE
                                                 2
                                                     Kapitel 2     Was muss ich bei Pflanzen,            13
                                                                   Tierprodukten und Tieren beachten?

                                                     Kapitel 3     Was muss ich bei Schmuck und          19
                                                                   Uhren beachten?
Mit der vorliegenden Broschüre wollen
wir dazu beitragen, Ihren Weg durch den              Kapitel 4     Welche weiteren Informationen und     21
Schweizer Zoll reibungslos zu gestalten.

Dabei weisen wir darauf hin, dass diese
                                                 3   Kapitel 5
                                                                   Bestimmungen muss ich beachten?

                                                                   Wie und wo kann ich meine privaten    23
Bestimmungen nur für den Reiseverkehr                              Waren anmelden?
gelten.
                                                     Kapitel 6     Welche Strassenverkehrsabgaben        29
Diese Broschüre erhebt keinen Anspruch
auf Vollständigkeit und dient lediglich
einer allgemeinen Information. Es kann
                                                 4                 muss ich bezahlen?

                                                                   Wie teuer sind die                    33
daraus kein Rechtsanspruch abgeleitet                              Strassenverkehrsabgaben?
werden.
                                                     Auskünfte/ Wer kann mir bei zusätzlichen Fragen     34
Weitere Informationen finden Sie auf                 Kontakte weiterhelfen?
www.zoll.admin.ch
                                                 5   Rückseite     Kurz und bündig: die Infokarte

                                                     Impressum
                                                     Herausgeberin: Eidgenössische Zollverwaltung EZV
          Kennen Sie schon                           Grafiken und Gestaltung: www.mengisgruppe, Visp
          unsere App
          «QuickZoll»?                           6   Art.-Nr. 606.000.18.50d / www.bundespublikationen.admin.ch
                                                     Januar 2020

                                                                                                                  3
Zoll Info | Kapitel 1 | Rasch durch den Schweizer Zoll

      Rasch durch den Schweizer Zoll

      Bitte beachten Sie: Die Informationen dieser Broschüre gelten nur für Waren,
      die Sie auf einer Reise über die Zollgrenze persönlich mitführen und welche
      zu Ihrem privaten Gebrauch oder zum Verschenken bestimmt sind. Für aus
      dem Ausland ins Inland gesandte Sendungen aus Internetbestellungen und im
      Privatfahrzeug eingeführte Waren zu gewerblichen Zwecken gelten die Be-
250   stimmungen für Handels­waren (www.zoll.admin.ch > Information Firmen).

      Sie tragen bei der Einreise zu einer
      raschen Zollveranlagung bei, wenn Sie:
      – anerkannte und gültige Reisedoku-
         mente (Reisepass, Identitätskarte,
         Visum, etc.) bereithalten; und
      – mitgeführte Waren und Tiere
         un­	aufgefordert anmelden.

      Führen Sie nur Waren mit, die abga-
      benfrei (mehrwertsteuer- und zollfrei)   Das Passieren des grünen Durchgangs
      sind oder die Sie mit der App Quick-     oder das Anbringen einer Sichtzoll­-
      Zoll verzollt haben, so können Sie die   anmeldung sind für Sie verbindlich.
      Grenze passieren, ohne etwas f­ ormell   Das Personal des Schweizer Zolls kann
      anzumelden.                              ohne Befragung eine Kontrolle durch-
                                               führen.
      In diesem Fall können Sie:
      – in Flughäfen den grünen                Führen Sie Waren und Tiere mit, die
         Durchgang wählen; oder                abgabenpflichtig sind oder Beschrän-
      – im Auto die grüne Sichtzoll­­an-       kungen und Verboten unterliegen,
         meldung beim Armaturenbrett           müssen Sie die Waren anmelden oder
         anbringen.                            in den Flughäfen den roten Durch-
                                               gang be­nutzen. Detaillierte Infor­­ma­
                                               tionen über die Form der Zoll­an­mel­
                                               dung finden Sie im Kapitel 5.

                                                                                     5
Zoll Info | Kapitel 1 | Rasch durch den Schweizer Zoll                                Zoll Info | Kapitel 1 | Rasch durch den Schweizer Zoll

Abgabenfreie Einfuhr                       – Andere Waren                             Wertfreigrenze
Wenn Sie aus dem Ausland zurück-             Andere Waren, die Sie zu Ihrem
kehren oder wenn Sie in die Schweiz          eigenen privaten Gebrauch oder                                            Wertfreigrenze
reisen, dürfen Sie folgende Waren            zum Verschenken mitführen, dür-                                             CHF 300
mehrwertsteuer- und zollfrei ein­            fen zoll- und mehrwertsteuerfrei            MWST-pflichtig       Ja
                                                                                                                        Übersteigt der
                                                                                                                                           Nein
führen:                                      eingeführt werden, sofern Sie                                             Gesamtwert aller               MWST-frei
                                                                                          MWST auf den
                                             folgende zwei Fragen mit «Nein»               Gesamtwert                  Waren CHF 300?
− Persönliche Gebrauchsgegen-                beantworten können:
  stände, welche:
  – in der Schweiz wohnhafte                 1.   Übersteigt der Gesamtwert aller
		 Reisende bei der Ausreise mit-          		     mitgeführten Waren die Wert-        Waren, die Sie für Ihren privaten Ge­-   Die Wertfreigrenze kann von der glei-
		genommen haben;                          		     freigrenze von CHF 300?             brauch oder zum Verschenken ein-         chen Person nur einmal täglich in An-
  – im Ausland wohnhafte Reisende            2.   Werden die auf Seite 11 definier-   führen, sind bis zu einem Wert von       spruch genommen werden. Sie wird
		 während des Aufenthaltes in der         		     ten Freimengen überschritten?       CHF 300 mehrwertsteuerfrei. Zu be-       nur gewährt, wenn Sie die Waren sel-
		 Schweiz benützen und wieder                                                        rücksichtigen ist der Wert aller Wa-     ber mitführen. Die Wertfreigrenze gilt
		ausführen.                                 Bitte beachten Sie, dass die Einfuhr     ren. D.h. auch der Wert der erhaltenen   auch für Kinder.
                                             von bestimmten Waren (z.B. Fälsch-       Geschenke, Lebensmittel, Tabakfabri-
    Dazu gehören z.B. Kleider, Wäsche,       ungen, Waffen, pyrotechnische            kate, alkoholischen Getränke, vom        Führen Sie Waren mit, welche die
    Toilettenartikel, Sportausrüstungen,     Gegenstände, gewisse Pflanzen,           Ausland mitgebrachten Haustiere und      Wertfreigrenze von CHF 300 über-
    Foto-, Film- und Videokameras,           Tieren, Tierprodukten und Waren,         im Ausland ausgeführten Reparatur-       steigen, müssen Sie die Mehrwert-
    Mobiltelefone, tragbare Computer.        die dem Artenschutz unterliegen)         und Unterhaltsarbeiten am eigenen        steuer auf dem Gesamtwert aller
                                             ebenfalls zur Einfuhr verboten           Fahrzeug.                                Waren bezahlen. Die Mehrwertsteuer
– Reiseproviant                              sein kann oder gewissen Beschrän­                                                 berechnet sich vom Warenwert und
  Genussfertige Nahrungsmittel und           kungen unterliegt (siehe Kapitel 2,      Massgebend ist der Wert nach Abzug       wird zum Normalansatz bzw. zum re-
  alkoholfreie Getränke für den Reise­-      3 und 4).                                der ausländischen Mehrwertsteuer,        duzierten Steuersatz (z.B. für Lebens-
  tag.                                                                                sofern diese auf der Quittung / Rech-    mittel) erhoben.
                                                                                      nung ausgewiesen ist. Die Wertanga-      Das Vorweisen einer Quittung oder
– Treibstoffe                                                                         ben in ausländischer Währung wer-        eines anderen Wertnachweises er-
  Treibstoff im Tank Ihres Privatfahr-                                                den zum Devisenkurs (Verkauf) des        leichtert die Zollveranlagung.
  zeuges. Zusätzlicher Treibstoff (z.B.                                               Vortages in Schweizer Franken umge-      Mehrwertsteuerpflichtige Waren
  in Reservekanister) ist bis maximal                                                 rechnet.                                 müssen Sie unaufgefordert mündlich
  25 Liter pro Fahrzeug ebenfalls                                                                                              oder schriftlich anmelden (siehe
  abgabenfrei.                                                                                                                 Kapitel 5 «Form der Zollanmeldung»).

6                                                                                                                                                                   7
Zoll Info | Kapitel 1 | Rasch durch den Schweizer Zoll                             Zoll Info | Kapitel 1 | Rasch durch den Schweizer Zoll

Bitte beachten Sie: Werden die            Anwendung der Wertfreigrenze             Beispiele zur Anwendung der              Weitere Anwendungsbeispiele
Freimengen von alkoholischen Ge-          bei mehreren Personen                    Wertfreigrenze bei mehreren              zur Wertfreigrenze bei mehreren
tränken, Tabakfabrikaten und gewis-       Eine Person kann für mehrere Personen,   Personen, die zusammen reisen            Per­sonen und einer Zollanmeldung
sen Lebensmitteln überschritten, müs-     die zusammen reisen (z.B. Familien,                                               finden Sie unter www.zoll.admin.ch
sen Sie Zoll bezahlen (siehe Seite 11).   Freunde, Bekannte), eine gemeinsame           1 Gegenstand zu CHF 100             > Information Private > Reisen und
                                          Zollanmeldung abgeben.                        mehrwertsteuerfrei                  Einkaufen, Freimengen und Wertfrei-
                                                                                                                            grenzen > Einfuhr in die Schweiz >
Beispiele zur Anwendung der       Die anmeldende Person übernimmt                       mehrwertsteuerpflichtig             Warenwert bis CHF 300, mehrwert-
Wertfreigrenze für Einzelpersonen damit die Verantwortung für die Zoll-                                                     steuerfrei > Weitere Informationen
                                  anmeldung, d.h. sie muss allfällige              CHF 600
    1 Gegenstand zu CHF 100       Abgaben bezahlen und übernimmt
                                  auch die strafrechtliche Verantwor-                                     =
    mehrwertsteuerfrei
                                  tung, wenn nicht angemeldete Waren
    mehrwertsteuerpflichtig       entdeckt werden und ein Straf­
                                  verfahren eingeleitet werden muss.               CHF 900
CHF 300
                                          Bitte beachten Sie: Wenn der Ge-
                                          samtwert aller mitgeführten Waren                               =
                =
                                          die addierten Wertfreigrenzen der
                                          Personen, die zusammen reisen, über-
CHF 400                                   steigt, hat die anmeldende Person kei-   CHF 400 / 1 Gegenstand
                                          nen Anspruch auf die Wertfreigrenze.
                =                                                                                         =
                                          Einzelne Gegenstände im Wert von
                                          über CHF 300 (z.B. ein Tisch) sind
                                          auch bei mehreren Personen immer
                                          mehrwertsteuerpflichtig.

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Zoll Info | Kapitel 1 | Rasch durch den Schweizer Zoll                               Zoll Info | Kapitel 1 | Rasch durch den Schweizer Zoll

                                                                                      Freimengen
                                                                                      Waren                                        Freimengen pro              Zollabgaben für 3)
                                                                                                                                   Person und pro Tag 3)       Mehrmenge in CHF
                                                                                      Fleisch und Fleischzubereitungen von                  insgesamt 1 kg1)             bis 10 kg:
                                                                                      allen Tierarten, mit Ausnahme von Wild4),                                          17.– je kg
                                                                                      Fischen, Krebstieren, Weichtieren und                                         mehr als 10 kg:
Freimengen                                                                            anderen wirbellosen Wassertieren 1).                                               23.– je kg
                                                                                      Hierher gehören:
                                                                                      – alle geniessbaren Tierkörperteile (mit oder ohne Knochen)
                                   Freimengen                                         – Würste aus Fleisch oder Blut
                                                                                      – andere Fleischerzeugnisse
     Zollpflichtig      Ja     Werden die definierten   Nein                          –	Lebensmittelzubereitungen, z. B. Fertiggerichte wie Rindsbraten mit Kartoffelstock,
                                   Freimengen                                            mit einem Gehalt von mehr als 20 ­Gewichtsprozenten an Wurst, Fleisch oder Blut
   Zoll wird auf den                                                 Zollfrei
                                  überschritten?                                         (Inhaltsangaben beachten)
 Mehrmengen erhoben
                                                                                      Nicht hierher gehören Markbein und Saucen-Knochen, Hunde- und Katzenfutter
                                                                                      in als Tierfutter gekennzeichneten Einzelverkaufspackungen.
                                                                                      Butter und Rahm (ab 15 % Fettgehalt)1)              insgesamt 1 kg/l1)            16.– je kg/l
                                                                                      Öle, Fette, Margarine zu Speisezwecken1)            insgesamt 5 kg/l1)             2.– je kg/l
Waren, die Sie für Ihren privaten Ge-     Anwendung der Freimenge
brauch oder zum Verschenken ein­          bei mehreren Personen                       Alkoholische Getränke:
                                                                                      − mit einem Alkoholgehalt bis 18 % Vol.             insgesamt 5 l und                 2.– je l
führen, sind zollfrei. Ausgenommen        Eine Person kann für mehrere Perso-
                                                                                      − mit einem Alkoholgehalt über 18 % Vol.                 insgesamt 1 l               15.– je l
davon sind sogenannte sensible            nen, die zusammen reisen (z.B. Familien,    Getränke mit einem Alkoholgehalt bis          (nur für Personen, die
Lebensmittel, alkoholische Getränke       Freunde, Bekannte), eine gemeinsame         0.5% Vol. gelten nicht als alkoholische       min. 17 Jahre alt sind)
und Tabakfabrikate, für die ab einer      Zollanmeldung abgeben.                      Getränke.
gewissen Menge (siehe Seite 11)                                                       Tabakfabrikate:
Zoll zu bezahlen ist.                     Die anmeldende Person übernimmt             − Zigaretten/Zigarren                            insgesamt 250 Stück            0.25 je Stück
                                          damit die Verantwortung für die Zoll-       − andere Tabakfabrikate 2)                     oder insgesamt 250 g 2)        0.10 je Gramm
Bitte beachten Sie: Übersteigt der        anmeldung, d.h. sie muss allfällige                                                       (nur für Personen, die
Gesamtwert der mitgeführten Waren         Abgaben bezahlen und übernimmt                                                            min. 17 Jahre alt sind)
(inkl. dem Wert aller Lebensmittel,       auch die strafrechtliche Verantwor-         Andere Lebensmittel sowie andere Waren, Tiere und Pflanzen1) 5)                       zollfrei
alkoholischen Getränke und Tabak­         tung, wenn nicht angemeldete Waren
fabrikate) die Wertfreigrenze von         entdeckt werden und ein Strafverfah-       Zollpflichtige Waren müssen Sie unaufgefordert anmelden
                                                                                     (siehe Kapitel 5 «Form der Zollanmeldung»).
CHF 300, müssen Sie in jedem Fall         ren eingeleitet werden muss.
die Mehrwertsteuer auf dem Gesamt-
                                                                                     1)
                                                                                          Tierprodukte aus anderen als EU-Staaten und als Norwegen sind zur Einfuhr verboten
                                                                                     2)
                                                                                          oder eine anteilmässige Auswahl dieser Erzeugnisse.
wert bezahlen (siehe Seite 7).            Geben Sie eine Zollanmeldung für           3)
                                                                                          Die Freimengen werden der gleichen Person nur einmal täglich gewährt.
                                          mehrere Personen ab, werden die                 Als Berechnungsgrundlage gilt das Bruttogewicht.
                                          Freimengen von allen Personen be-          4)
                                                                                          Als Wild gelten in freier Wildbahn lebende oder in Gehegen gehaltene Landsäugetiere und
                                          rücksichtigt.                                   Vögel wie Antilopen, Elche, Feldhasen, Gämsen, Kängurus, Murmeltiere, Nutrias, Rebhüh-
                                                                                          ner, Rentiere, Steinböcke, Strausse, Tauben, Wachteln, Wildenten, -gänse, oder -schweine
                                                                                     5)
                                                                                          Lebende Pflanzen und Plfanzenmaterial (Früchte, Gemüse etc.) aus Drittländern sind
                                                                                          zeugnispflichtig oder verboten (siehe Kapitel 2)
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Zoll Info | Kapitel 2 | Pflanzen, Tierprodukte und Tiere

Einfuhr von Pflanzen, Tierprodukten
und Tieren durch Privatpersonen
Pflanzen                                            Drittländern einführen, müssen Sie
Das Mitbringen von Pflanzen, frischen               sich rechtzeitig vor der Einfuhr beim
(lebenden) Pflanzenteilen, Waren aus                Bundesamt für Landwirtschaft über
­bestimmten Hölzern und Erde (jeglicher             die geltenden Bestimmungen erkun-
 Art) stellt ein grosses Risiko für die Ein-        digen (siehe Seite 34).
 schleppung und Etablierung von beson-
 ders gefährliche Schadorganismen dar.              Ausnahmen: Ananas (Ananas como-
 Um diesem Risiko entgegenzuwirken,                 sus), Kokosnuss (Cocos nucifera), Duri-
 gelten für die Einfuhr von Pflanzenma-             an (Durio zibethinus), Banane (Musa)
 terial aus Drittländern strikte pflan-             und Datteln (Phoenix dactilifera) kön-
 zengesundheitliche Vorschriften.                   nen Sie auch aus Drittländern ohne
                                                    Pflanzengesundheitszeugnis einführen.
a) Einfuhr aus EU-Staaten1:
   Im Reiseverkehr bestehen grundsätz-         Artenschutz (CITES Flora)
   lich keine pflanzengesundheitlichen         Rund 25 000 Pflanzenarten sind vom
   Anforderungen an die Einfuhr der            Washingtoner Artenschutz-Übereinkom-
   obgenannten Pflanzenmaterialien.            men (CITES) erfasst und gelten weltweit
   Ausnahmen dazu werden auf der               als geschützt.
   ­Internetseite des Eidgenössischen
    Pflanzenschutzdienstes EPSD be-            Die Einfuhr solcher Pflanzen oder
    kanntgegeben (siehe Seite 34).             deren Erzeugnisse ist entweder ganz ver-
                                               boten oder bewilligungspflichtig
b) 	Einfuhr aus anderen Ländern               (z.B. Orchideen, Kakteen, gewisse Hölzer
     (Drittländer):                            und Medizinalpflanzen).
     Pflanzen und frische (lebende) Pflan-
     zenteile (z. B. Früchte, Gemüse,          Auskünfte und allfällige Bewilligungen
     Schnittblumen, Schnittgrün oder           erteilt Ihnen das Bundesamt für
     ­Samen) sowie Erde und Gegenstände        Lebensmittelsicherheit und Veterinär­
      aus bestimmten Hölzern sind entwe-       wesen (siehe Seite 34).
      der zur Einfuhr verboten oder bei der
      Einfuhr kontrollpflichtig und müssen     1
                                                   	 Im Pflanzengesundheitsbereich gelten
      von einem Pflanzengesundheitszeug-            die Kanarischen Inseln, Ceuta, Melilla
                                                    und Frankreichs Überseegebiete nicht
      nis begleitet werden. Wollen Sie
                                                    als EU-Staaten
      ­obgenannte Pflanzenmaterialien aus
                                                                                             13
Zoll Info | Kapitel 2 | Pflanzen, Tierprodukte und Tiere                                 Zoll Info | Kapitel 2 | Pflanzen, Tierprodukte und Tiere

Tierprodukte                                    Bis 2 kg pro Person:
                                              −	                                        Tiere
Waren tierischer Herkunft (inkl.                − Honig;                                 Heimtiere, Hunde, Katzen und
Milchprodukte, Honig, Meeres­­                  − nicht lebende Landschnecken,           Pferde
früchte, Heimtiernahrung u.a.)                		Froschschenkel;                          Die Informationen zur Einfuhr von
                                                −	Säuglingsmilchpulver, Säuglings-      Heimtieren, Hunden und Katzen
Aus EU-Staaten, Island und Norwegen                nahrung, medizinische Spezial-        finden Sie auf der Internetseite des
können Sie Waren tierischer Herkunft zum           nahrung und medizinische Tier-        Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit
privaten Gebrauch ohne Kontrolle durch             nahrung, sofern es sich um            und Veterinärwesen (siehe Seite 34).
einen Grenztierarzt ein­führen. Die Waren          ver­packte Markenprodukte han-
dürfen nicht in den Handel gelangen.               delt, die nicht gekühlt werden        Die Informationen zur Einfuhr von Pfer-
                                                   müssen;                               den finden Sie auf der Internet­seite des
 Die Einfuhr von Tierprodukten aus              – Eier.                                  Bundesamtes für Lebensmittelsicher-
 anderen Staaten (z.B. Türkei) ist grund-                                                heit und Veterinärwesen sowie des
 sätzlich verboten. Ausnahme: Für den         − Unbeschränkt: Backwaren ohne             Schweizer Zolls (siehe Seite 34).
privaten Gebrauch ist die Einfuhr               Fleisch, Schokolade.
­folgender Produkte erlaubt:                                                             Tiertransporte müssen – im Auto, im
                                              Eine vollständige Liste finden Sie auf     Flugzeug oder per Bahn – tiergerecht
− Bis 20 kg pro Person:                       der Internetseite des Bundesamtes für      erfolgen. Die Bestimmungen des Tier-
  – Tote Muscheln;                            Lebensmittelsicherheit und Veterinär-      schutzgesetzes bzw. der IATA (Interna-
  – ausgenommene F­ ische; und                wesen (siehe Seite 34).                    tional Air Transport Association) sind
  – andere tote Fischereierzeugnisse.                                                    unbedingt einzuhalten.
                                              Zusätzliche Beschränkungen
     Einen einzelnen Fisch, der mehr als      für geschützte Tierarten                   Die Broschüre «Auf Reisen – Wichtiges
     20 kg wiegt, können Sie ebenfalls mit-   Die Einfuhr von Tierprodukten von          über Tiere» informiert über Vorschrif-
     nehmen. Von den Färöer Inseln, Grön-     geschützten Tierarten ist entweder be-     ten, die Sie beachten müssen.
     land dürfen Sie so viele Fischereier-    willigungspflichtig oder ganz ver­boten.
     zeugnisse mitnehmen, wie Sie und         Für Kaviar vom Stör besteht im Reise-
     Ihre Familie im eigenen Haushalt ver-    verkehr eine Einfuhrtoleranz von 125 g
     zehren können                            pro Person und Tag, wobei die Höchst-
                                              mengen für mehrere Personen nicht
− Bis 10 kg pro Person: sämtliche Le-         zusammengerechnet werden dürfen.
  bensmittel und Heimtiernahrung von
  den Färöer Inseln und aus Grönland.

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Zoll Info | Kapitel 2 | Pflanzen, Tierprodukte und Tiere

Artenschutz (CITES Fauna)                 Bei der Einfuhr müssen Sie eine Aus-
Rund 3500 Tierarten sind vom Wa-          fuhrbewilligung (oder Wiederausfuhr-
shingtoner Artenschutz-Übereinkom-        bescheinigung) vorlegen, die vor der
men (CITES) erfasst und gelten welt-      Ausfuhr aus dem Herkunftsland von
weit als geschützt.                       der dortigen CITES-Behörde ausge-
                                          stellt wurde.
Die Einfuhr solcher Tiere oder deren
Erzeugnisse ist entweder ganz verbo-      Auskünfte und allfällige Bewilligungen
ten oder bewilligungspflichtig (z.B.      erteilt das Bundesamt für Lebensmit-
Schlangen, Echsen, Schildkröten, Pa-      telsicherheit und Veterinärwesen (sie-
pageien, Elfenbein, Schildpatt, diverse   he Seite 34).
Pelzfelle).
                                          Abgaben
Verzichten Sie insbesondere auf den       Die detaillierten Bestimmungen
Kauf von:                                 finden Sie im Kapitel 1.
– Wolle von bedrohten
  Tibetantilopen (Shatoosh)                Unterliegen die eingeführten Pflan-
– Fellen von Leoparden, Schnee­            zen, Tierprodukte und Tiere einer
  leoparden, Nebelpardern, Tigern,         Kontrolle durch den Pflanzenschutz-
  Löwen, Pumas, Jaguars, Ozelots           dienst, den Grenztierarzt oder die
  oder Geparden                            Artenschutzkontrollstelle, fallen
– Schnitzereien aus Elfenbein oder        ­Kontrollgebühren an.
  Walknochen
– Produkten aus Schildkröten
– «Wundermitteln» aus Tiger­-
  knochen
– Rhinozeroshörnern
– Moschus oder Bärengalle.

16
Zoll Info | Kapitel 3 | Schmuck und Uhren

Einfuhr von Nahrungsmitteln, Tabak und alkoholischen
Geträn-ken durch Private1)                             Einfuhr von Schmuck und Uhren

                                                       Schmuck und Uhren als                      Fälschung und Piraterie
                                                       Privatperson kaufen                        Das Fälschen schadet nicht nur den
                                                       Wenn Sie im Ausland Schmuck oder           Herstellern des Originals, sondern
                                                       Uhren kaufen, seien Sie besonders          auch dem Herstellerland. Gehen doch
                                                       vorsichtig: Oft entpuppen sich ver-        Wertschöpfung und Arbeitsplätze
                                                       meintliche Schnäppchen bei einer           verloren; zudem finanziert sich das
                                                       Kontrolle als mangelhaft oder sogar        organisierte Verbrechen auch über
                                                       als Fälschungen (z.B. von Marken-          den Verkauf von Fälschungen. Ver-
                                                       und Designartikeln, aber auch von          schiedene Gesetze wie das Schweizer
                                                       Stempeln auf Edelmetallwaren).             Edelmetallkontrollgesetz verbieten
                                                                                                  daher Fälschungen: Der Schweizer
                                                       Abgaben                                    Zoll ist verpflichtet, Fälschungen ein-
                                                       Die detaillierten Bestimmungen fin-        zuziehen und zu vernichten.
                                                       den Sie im Kapitel 1.
                                                                                                  Informationen dazu erhalten Sie bei
                                                       Erkennen von gefälschtem                   der Schweizer Plattform gegen Fäl­-
                                                       Schmuck und gefälschten Uhren              schung und Piraterie (siehe Seite 34).
                                                       Fälschungen von Schmuck und Uhren
                                                       sind so raffiniert gemacht, dass diese     Andere Auskünfte erteilt das Zentral­-
                                                       selbst von einer Fachperson nur mit        amt für Edelmetallkontrolle (siehe
                                                       Hilfe spezieller Geräte vom Original       Seite 34).

                                         3
                                                       unterschieden werden können. Ein
                                                       hoher Preis ist keine Garantie für ein­-
                                                       wandfreie Qualität: Selbst ein teuer
                                                       bezahltes Schmuckstück kann ge-
                                                       fälscht sein. Auch eine Angabe zum
                                                       Feingehalt bedeutet nicht unbedingt,
                                                       dass die Ware echt ist. Kaufen Sie
                                                       Wertsachen im Ausland deshalb nur
                                                       in anerkannten Fachgeschäften.

                                                                                                                                       19
Zoll Info | Kapitel 4 | Weitere Informationen und Bestimmungen

Einfuhr von Nahrungsmitteln, Tabak und alkoholischen
Geträn-ken durch Private1)                             Weitere Informationen und
                                                       Bestimmungen
                                                       Bewilligungspflichtige und zur            Behörden. Diese bleiben aus-
                                                       Einfuhr verbotene Waren                   drücklich vorbehalten.
                                                       Die Einfuhr von bestimmten Waren
                                                       ist beschränkt und nur unter beson-       Einreise/Aufenthalt
                                                       deren Voraussetzungen (z.B. mit           Über die Einreise, den Aufenthalt in
                                                       einer Bewilligung) möglich, bei einigen   der Schweiz und die Vorschriften zu
                                                       Produkten gelten sogar absolute           Reisedokumenten und Visa gibt Ihnen
                                                       Einfuhrverbote.                           das Staatssekretariat für Migration
                                                                                                 Auskunft.
                                                       Insbesondere folgende Waren
                                                       unterliegen solchen Beschränkungen        Barmittel
                                                       (nicht abschliessend):                    Bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr von
                                                       − Waffen (Feuerwaffen, Messer,            Barmitteln (Bargeld und Wertpapiere)
                                                          Elektroschockgeräte, Tränen-		         im Wert von über CHF 10 000 müssen
                                                          gassprays, Schlagstöcke usw.)          Sie Auskunft über die Herkunft, den
                                                       − Radarwarngeräte                         Verwendungszweck und die wirt-
                                                       –	nicht konforme Fernmeldeanlagen        schaftlich berechtigte Person erteilen
                                                          und elektrische Geräte                 können. Massnahmen zur Verbrechens-
                                                       – Störsender (Jammer)                     bekämpfung bleiben vorbehalten.
                                                       − Betäubungsmittel
                                                       − Medikamente über dem                    Weitere Bestimmungen
                                                          persönlichen Monatsbedarf              Für weitere wichtige Bestimmungen,
                                                       − Dopingmittel                            die Sie beim Grenzübertritt beachten
                                                       − Gegenstände, die Gewalt­-               müssen, bestehen Merkblätter
                                                          darstellungen enthalten                (www.zoll.admin.ch > Dokumentation).
                                                       – Propagandamaterial
                                                       − pyrotechnische Gegenstände              Informationen für die Ausfuhr und
                                                       − Fälschungen von Marken- und             Durchfuhr von Privatwaren finden
                                                          Designartikeln, Raubkopien             Sie auf der Internetseite des Schwei-
                                                       − Kulturgüter                             zer Zolls (www.zoll.admin.ch > In­for­
                                                       − Laserpointer ab Klasse 1M               ma­tion Private > Waren anmelden).

                                                       Bitte beachten Sie zudem die              Die für die Schweiz zuständigen
                                                       Bestimmungen der ausländischen            Stellen finden Sie auf Seite 34.
                                                                                                                                     21
Zoll Info | Kapitel 5 | Anmeldung von Waren

    Form der Zollanmeldung

    Bei der Einreise in die Schweiz müssen    3. Zollanmeldung mit der App
    Sie alle mitgeführten Waren und Tiere        QuickZoll
    sowie ausgeführte Reparatur- und Un-      Waren, die Sie für Ihren privaten Ge-
    terhaltsarbeiten am Fahrzeug unauf-       brauch oder zum Verschenken einfüh-
    gefordert anmelden.                       ren, können Sie mit der der App
                                              QuickZoll der EZV verzollen. Die Nut-
    Achtung: Zollkontrollen werden auch       zungsbedingungen finden Sie in der
    im Landesinneren vorgenommen. Bei         App. Die App ist erhältlich im Apple
    einer solchen Kontrolle kann eine Zoll-   App Store oder im Google Play Store.
    anmeldung nicht nachgeholt werden.
    Sie machen sich strafbar, wenn Sie
    verbotene, bewilligungs- oder abga-
    benpflichtige Waren nicht, unvollstän-
    dig oder falsch anmelden.                 4. Schriftliche Zollanmeldung
                                              An gewissen Grenzübergängen ste-
    Bewahren Sie die Unterlagen zur vor-      hen Ihnen Anmeldeboxen zur Verfü-
    genommenen Zollanmeldung mindes-          gung, bei denen Sie Ihren Waren
    tens 1 Jahr auf.                          schriftlich anmelden können. (siehe
                                              Seite 24).
    Es bestehen 4 Möglichkeiten Wa-
    ren im Reiseverkehr anzumelden:           Diese Form der Anmeldung ist nur für

5
                                              Waren zulässig, die nicht für den
    1. Mündliche Zollanmeldung                Handel bestimmt sind. Handelswaren
    Ist der Grenzübergang durch Personal      müssen Sie bei einer Zollstelle wäh-
    des Schweizer Zolls besetzt, melden       rend den Öffnungszeiten anmelden.
    Sie alle Waren mündlich und unauf-
    gefordert an. Die mündliche Anmel-        Hinweis:
    dung ist verbindlich.                     Die Anmeldung mit der App und die
                                              schriftliche Zollanmeldung sind nur
    2. Benutzen des roten Durchgangs          möglich, wenn die Waren keinen
       in Flughäfen                           Beschränkungen oder Verboten un-
    Melden Sie alle Waren beim Personal       terliegen und weder zeugnis- noch
    des Schweizer Zolls an.                   bewilligungspflichtig sind.

                                                                                23
Zoll Info | Kapitel 5 | Anmeldung von Waren                                       Zoll Info | Kapitel 5 | Anmeldung von Waren

Wenn Sie zeugnis- oder bewilligungs-    7. Nehmen Sie die beiden Kopien           Beschilderung der durch Personal des Schweizer Zolls nur teilweise
pflichtige Waren mitführen, benutzen       (B + C) mit. Bei einer allfälligen     oder nicht besetzten Grenzübergänge
Sie den nächstgelegenen durch Perso-       Kontrolle im Landesinnern zieht das
nal des Schweizer Zolls besetzten          Personal des Schweizer Zolls die       MIT Möglichkeit der                       OHNE Möglichkeit der
Grenzübergang.                             Kopie B ein.                           schriftlichen Selbstanmeldung:            schrift­lichen Selbstanmeldung:
                                        8. Die zu bezahlenden Einfuhrabgaben
So funktioniert die schriftliche           werden Ihnen per Post mit einem
Selbstanmeldung (Anmeldebox)               Einzahlungsschein in Rechnung
1. Beachten Sie die Informationen auf      gestellt. Die eingereichten Unterla-
   der Infotafel der Anmeldebox.           gen erhalten Sie zurück.
2. Entnehmen Sie der Anmeldebox
   das Formular Zollanmeldung im        Einreise mit der Bahn
   Reiseverkehr und füllen Sie dieses   Für mitgeführte Privatwaren gelten
   vollständig und wahrheits-­	         besondere Bestimmungen:
   getreu aus.                          www.zoll.admin.ch > Information
3. Führen Sie ALLE mitgeführten         Private > Waren anmelden > Einfuhr
   Waren und Kosten im Formular auf.    in die Schweiz > Bahnreise.                                                         Achtung: Grenzübergänge, die mit
   Der Zoll wird die Ihnen zustehen-                                                                                        dieser Tafel signalisiert sind, dürfen
   den abgabenfreien Waren in der                                                 Grenzübergänge, die mit dieser Tafel      Sie nur unter folgenden Vorausset­zun­-
   Veranlagung abziehen.                                                          signalisiert sind, können Sie jederzeit   gen passieren:
4. Unterschreiben Sie das Formular                                                passieren, auch wenn Sie Waren mit-
   und lösen Sie die Kopien (B + C)                                               führen, die angemeldet werden müs-        Die mitgeführten Waren:
   vom Original A.                                                                sen.                                      – müssen abgabenfrei oder mit der
5. Legen Sie das Original A und die                                                                                           App QuickZoll verzollt sein;
   Belege (Quittungen/Rechnungen)                                                 Ist Personal des Schweizer Zolls an­      – unterliegen keinen Beschränkungen
   in den Umschlag.                                                               wesend, melden Sie Ihre Waren               oder Verboten; und
6. Werfen Sie den verschlossenen                                                  mündlich an.                              – sind weder zeugnis- noch bewilli-
   Umschlag in die Anmeldebox.                                                                                                gungspflichtig.
                                                                                  Ist kein Personal des Schweizer Zolls
                                                                                  anwesend, melden Sie Ihre Waren mit       Wenn Sie mehr oder andere Waren
                                                                                  der App QuickZoll oder schriftlich an     mitführen, benutzen Sie den auf der
                                                                                  (siehe Seiten 23/24).                     Tafel aufgeführten, nächstgelegenen
                                                                                                                            Grenzübergang.

24                                                                                                                                                               25
Zoll Info | Karte                                                                                                            Schaffhausen
                                                                                    Deutschland                                 Thayngen

   o finden Sie den
  W
                                                                                  Basel/Weil
                                                                                  Autobahn                                                 Kreuzlingen
                                                                Basel/ St.Louis                                                              Autobahn
                                                                Autobahn
                                                                                          Rheinfelden Autobahn

  Schweizer Zoll?                       Boncourt /Delle
                                        Autobahn
                                                                                  Basel
                                                                                                      Aarau           Zürich                        St.Gallen
                                                                                                                                                                           Au

                                                                                                                                                                                       Österreich

                        Frankreich                                                                 Luzern                                                              Liechtenstein

                                                                          Bern

                                                                                                                                                                        Chur

                                 Lausanne

                                                                      Sitten
               Genf

                 Bardonnex                                                                                                             Lugano
                                                                                                                                                   Gandria

                                                                                                                                                    Chiasso Autobahn
                                                                                                                   Italien        Chiasso Strada

•  Unbesetzte Zollstellen und eingeschränkt besetzte Zollstellen mit der Möglichkeit zum
      Anmelden von Waren des Reiseverkehrs. Ausserhalb der besetzten Zeiten muss die Zollan-                     Die aktuellen Öffnungszeiten und Adressen der Zollstellen ent­nehmen Sie bitte
      meldung schriftlich oder mit der App QuickZoll erfolgen (siehe Seiten 23 / 25).                            dem Internet unter www.zoll.admin.ch > Die EZV > Organisation > Grenzübergän-
  	 Besetzte Zollstellen mit durchgehenden Öffnungszeiten (24 h / 7 Tage) für den Reiseverkehr.                ge, Zollstellen, Öffnungszeiten > Öffnungszeiten und Adressen der Dienststellen

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                                                                                                                                                                                                    27
Zoll Info | Kapitel 6 | Autobahnvignette / Strassenverkehrsabgaben

Einfuhr von Nahrungsmitteln, Tabak und alkoholischen
Geträn-ken durch Private1)                             Autobahnvignette

                                                       Die Benutzung von Schweizer Nationalstrassen (Autobahnen und Autostrassen)
                                                       mit Motorfahrzeugen und Anhängern bis je 3,5 Tonnen ist gebührenpflichtig.

                                                       Verkaufsstellen                           Anbringen der Vignette
                                                       Schweiz                                   Die Vignette ist nur gültig, wenn sie
                                                       In der Schweiz erhalten Sie die           vorschriftsgemäss am Fahrzeug auf­ge­
                                                       Vignette bei Poststellen, Tankstellen,    klebt ist:
                                                       Automobilwerkstätten sowie bei den        –	bei Motorwagen auf der Innenseite
                                                       kantonalen Strassenverkehrsämtern.           der Frontscheibe;
                                                       An der Grenze ist sie bei allen besetz-   –	bei Anhängern und Motorrädern
                                                       ten Zollstellen während der Öffnungs-        an einem nicht auswechselbaren,
                                                       zeiten erhältlich.                           leicht zugänglichen Teil.

                                                       Ausland                                    Bitte beachten Sie beim Anbringen der
                                                       Im Ausland erhalten Sie die Vignette       Vignette, dass sie direkt auf der Wind-
                                                       bei den meisten Automobilclubs, in         schutzscheibe aufgeklebt wird (nicht
                                                       Grenznähe zur Schweiz auch bei Tank-       im Tönungsstreifen). Lediglich mit
                                                       stellen und Raststätten, bei diversen      Klebstreifen, Folien oder anderen
                                                       Kiosken sowie bei den Trafiken in          Hilfs­mitteln angebrachte Vignetten
                                                       Österreich.                                sind nicht gestattet und gelten als
                                                                                                 ­manipuliert.

                                         6
                                                       Verkaufspreis
                                                       Der Verkaufspreis beträgt CHF 40.
                                                       Kaufen Sie die Vignette bei einer Zoll-
                                                       stelle, können Sie in Fremdwährung
                                                       bezahlen (EUR, GBP und USD; nur No-
                                                       ten), das Wechselgeld wird immer in
                                                       CHF ausbezahlt. Bei den meisten Zoll-
                                                       stellen werden Kredit- und Debitkar-
                                                       ten akzeptiert.

                                                       Als Zahlungsnachweis (Quittung) gilt
                                                       der Papierträger der Vignette.

                                                                                                                                      29
Zoll Info | Kapitel 6 | Autobahnvignette / Strassenverkehrsabgaben                Zoll Info | Kapitel 6 | Autobahnvignette / Strassenverkehrsabgaben

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Rücknahme/Rückerstattung                 Bitte beachten: Das Fahren auf           Motorwagen und Anhänger mit                    Tarife
und Austausch                            abgabepflichtigen Nationalstrassen       einem Gesamtgewicht von über                   Die Berechnungsgrundlage bilden das
Kaufen Sie keine Vignetten auf Vor-      ohne gültige oder mit am falschen Ort    3,5 Tonnen bezahlen in der Schweiz             höchstzulässige Gesamtgewicht bzw.
rat. Zuviel gekaufte und nicht verwen-   angebrachter Vignette ist strafbar und   eine Schwerverkehrsabgabe. Für                 die Anhängelast des Zugfahrzeugs
dete Vignetten können nicht zurück       wird mit einer Busse von CHF 200         Gesellschaftswagen, Busse, Wohn-               (gemäss Fahrzeugausweis) und die
genommen werden. Auch bei unsach-        geahndet. Wer die Vignette mani­         motorwagen, Wohnanhänger,                      Abgabeperiode.
gemässer Behandlung, Zerstörung          puliert oder missbräuchlich verwen-      Per­sonenwagen und deren Anhänger
oder Verlust der Vignette besteht kein   det, wird an die kantonalen Strafver-    über 3,5 Tonnen wird die Abgabe                Sie können die PSVA entrichten für:
Anspruch auf Rückerstattung oder         folgungsbehörden verzeigt, was eine      pauschal erhoben.                              – 1 bis 30 aufeinander folgende Tage
Ersatz. Abgelöste Vignetten ver­         höhere Busse nach sich ziehen kann.                                                     – 10 frei wählbare Tage innerhalb
lieren ihre Gültigkeit.                                                           Im Gegensatz zur Autobahnvignette                 eines Jahres1)
                                         Weitere Informationen zur Vignette,      ist die PSVA nicht nur für die Benüt-          – 1 bis 11 aufeinander folgende
Die Zollstellen ersetzen die Vignette    wie auch eine Übersicht der abgabe-      zung von Autobahnen und Auto­                     Monate
kostenlos, sofern bei einem ausländi-    pflichtigen Strassen und der Verkaufs-   strassen zu bezahlen. Ausländische             – 1 Jahr
schen Fahrzeug die Scheibe wegen         stellen im Ausland finden Sie im         PSVA-pflichtige Fahrzeuge sind wie
Beschädigung ersetzt wurde und der       Internet unter www.vignette.ch.          die in der Schweiz zugelassenen Fahr-          Die gängigsten Tarife finden Sie auf
Ersatz der Vignette nicht durch eine                                              zeuge für jeden Aufenthaltstag in der          Seite 33. Alle Tarife sind im Formular
Versicherung bezahlt wird. Die be-                                                Schweiz abgabepflichtig, auch wenn             15.91 aufgeführt.
schädigte Vignette und die Rechnung                                               sie nur abgestellt sind und nicht fah-
für die ersetzte Scheibe müssen vor-                                              ren (z.B. Wohnmobil auf Camping-
gelegt werden. Bei Schweizer Fahr-                                                platz).
zeugen wird der Ersatz durch die Ver-
sicherung organisiert.

                                                                                  1)
                                                                                       Beim Zahlungsnachweis für 10 Einzeltage müssen Sie vor der Einfahrt den entspre-
                                                                                       chenden Tag und danach jeden weiteren Aufenthaltstag in der Schweiz selbständig ent-
                                                                                       werten.

30                                                                                                                                                                      31
Zoll Info | Kapitel 6 | Autobahnvignette / Strassenverkehrsabgaben                      Autobahnvignette
                                                                                       Für die Benutzung von Nationalstrassen
Abgabenerhebung                            Verlängerungen | Rück-                      (Autobahnen und Autostrassen) mit Motor-
Für ausländische Fahrzeuge bezahlen        er­statt­un­gen | Umschreibungen            fahrzeugen und Anhängern bis je 3,5 Ton-
Sie die pauschale Schwerverkehrsab-        Sollte der Aufenthalt in der Schweiz        nen ist eine Autobahnvignette zu lösen:
gabe (PSVA) mit der App Via oder mit       länger dauern als geplant, so kann die      CHF 40.
dem Formular 15.91 direkt bei der          PSVA verlängert werden. Beachten Sie
Einreise beim Schweizer Zoll. Eine Be-     dazu die Instruktionen auf der Rück-        Weitere Informationen finden Sie auf Seite 29
zahlung über das Internet ist nicht        seite des Zahlungsnachweises Form.          und 30 und im Merkblatt «Mit Fahrzeugen
möglich.                                   15.91 oder benutzen Sie die App Via,        durch den Schweizer Zoll» (Formular 15.49).
                                           um eine allfällige Verlängerung der
                  Bei der Bezahlung der    PSVA zu bezahlen.
                  PSVA über die App
                  Via erhalten Sie auf     Bei Rückgabe des PSVA-Zahlungsnach-          Pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA)
                  Ihrem Smartphone         weises vor Ablauf der Gültigkeit haben
                                                                                       Für die nachfolgenden Fahrzeuge (nicht a­ bschliessend) mit einem
                  ein elektronisches Ti-   Sie als Antragsteller Anspruch auf eine
                                                                                       Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen müssen Sie die pauschale
                  cket, das als Zah-       anteilmässige Rückerstattung der
                                                                                       Schwerverkehrsabgabe bezahlen.
lungsnachweis gegenüber der Kont-          Abgabe, sofern das Restguthaben
rollbehörde dient. Wenn Sie am Zoll        CHF 50 übersteigt. Für Rückerstattun-       Gesellschaftswagen und Reisebusse
bezahlt haben, dient das vom Schwei-       gen erheben wir eine Gebühr.                (CHF 11 bis 25/ Tag 1))
zer Zoll abgestempelte Formular 15.91
als Zahlungsnachweis. Führen Sie ein       Sie können einen PSVA-Zahlungsnach-
abgabenpflichtiges Fahrzeug ohne           weis innerhalb der gleichen Abgaben-        Wohnmotorwagen/Wohnmobil
gültigen Zahlungsnachweis, müssen          kategorie und vor Ablauf der Gültig-        (CHF 3.25/ Tag 1))
Sie sich bei einer besetzten Zollstelle    keit bei einer Zollstelle auf ein anderes
melden.                                    Fahrzeug umschreiben lassen. Für Um-
                                                                                       Wohnanhänger (CHF 3.25/ Tag 1))
                                           schreibungen erheben wir eine Gebühr.
Eine Liste der Zollstellen und Informa-    Wenn Sie die PSVA mit der App Via
tionen bezüglich des Vorgehens bei         bezahlt haben, wird das Verfahren zur
einer Einreise über eine nicht besetzte    Beantragung einer Rückerstattung in         Schwere Personenwagen (CHF 3.25/ Tag 1))
Zollstelle finden Sie auf der Internet-    der App unter «Nutzungsbedingun-
seite des Schweizer Zolls (siehe Seite     gen: Benutzung» erläutert.
34).
                                           Weitere Informationen                        Von obigen Fahrzeugen oder leichten
Bei Schweizer Fahrzeugen erheben           Weitere Informationen zur PSVA               ­Motorfahrzeugen gezogene Anhänger von
die kantonalen Strassenverkehrsämter       finden Sie auf der Internetseite des          über 3,5 Tonnen (CHF 0.11 pro 100 kg
die PSVA.                                  Schweizer Zolls (siehe Seite 34).           ­Anhängelast / Tag 1))

                                                                                       Weitere Informationen finden Sie auf Seite 31 und 32.
                                                                                       1)
                                                                                            Mindestabgabe pro Zahlungsnachweis: CHF 25
                                                                                            Monats- und Jahrestarife gemäss Formular 15.91.

32                                                                                                                                                         33
Zoll Info | Auskünfte und Kontakte

Einreise und Aufenthalt                Fälschung und Piraterie
Staatssekretariat für Migration        Eidg. Institut für Geistiges Eigentum
3003 Bern                              3003 Bern
Tel. +41 58 465 11 11                  Tel. +41 58 483 77 77
www.sem.admin.ch                       info@ipi.ch, www.ipi.ch
                                       www.stop-piracy.ch                                                            2. Schritt: Menge der mitgeführten Waren?
Kulturgüter
Bundesamt für Kultur                   Pflanzenschutz
3003 Bern                              Bundesamt für Landwirtschaft
Tel. +41 58 462 03 25                  3003 Bern
                                                                                                                                        FREIMENGEN
kgt@bak.admin.ch                       Tel. +41 58 462 25 90                                                                               zollfrei:
www.bak.admin.ch/kgt                   phyto@blw.admin.ch                                                                      1 kg Fleisch und Fleischzubereitungen
                                       www.pflanzenschutzdienst.ch                                                                       1 kg / l Butter, Rahm
Tiere, Tierprodukte                                                                                                                  5 kg / l Öle, Fette, Margarine
                                                                                                                               5 l alkoholische Getränke bis 18 % Vol.
und Artenschutz                        Waffen und Munition
                                                                                                                              1 l alkoholische Getränke über 18 % Vol.
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit   Bundesamt für Polizei                                                                       250 Stück Zigaretten/Zigarren
und Veterinärwesen                     3003 Bern                                                                                                  oder
3003 Bern                              Tel. +41 58 464 54 00                                                                        250 g andere Tabakfabrikate
– Tiere, Tierprodukte:                 infozsw@fedpol.admin.ch
                                                                                                                                     sowie alle anderen Waren
  Tel. +41 58 463 30 33                http://waffen.fedpol.admin.ch
  info@blv.admin.ch
  www.blv.admin.ch                     Zentralamt für Edelmetallkontrolle
– Artenschutz (CITES)                  Tel. +41 58 462 66 22
  Tel. +41 58 462 25 41                emk.info@ezv.admin.ch                                                                                       MEHRMENGEN
  cites@blv.admin.ch                                                                                                                             wie folgt zollpflichtig:
  www.cites.ch                         Gute Reise!                                                                                  Fleisch und Fleischzubereitungen: CHF 17.– je kg;
                                                                                                                                              mehr als 10 kg: CHF 23.– je kg
Auskunftszentrale Zoll                 Weitere Informationen erhalten ­                                                                       Butter, Rahm: CHF 16.– je kg/l
                                                                                                                                           Öle, Fette, Margarine: CHF 2.– je kg/l
                                                                               Form. 18.50d 01.2021 606.000.18.50d
Tel. +41 58 467 15 15                  Sie auf unserer I­nternetseite
www.zollauskunft.admin.ch              www.zoll.admin.ch.                                                                            Alkoholische Getränke bis 18 % Vol.: CHF 2.– je l
                                                                                                                                    Alkoholische Getränke über 18 % Vol.: CHF 15.– je l
Montag bis Freitag
                                                                                                                                          Zigaretten/Zigarren: CHF –.25 pro Stk.
8:00 – 11:30 und 13:30 – 17:00 Uhr     Auch das Personal der Zollstellen                                                                   Andere Tabakfabrikate: CHF –.10 je g
                                       gibt Ihnen gerne Auskunft.

                                                                                                                     Als Berechnungsgrundlage gilt das Bruttogewicht
                                                                                                                     Weitere Infos finden Sie im Internet:
                                                                                                                     www.zoll.admin.ch > Information Private

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Zoll Info | Kurz und bündig: die Infokarte

Für unterwegs – einfach heraustrennen.

      Zoll: Alles klar
                                               NEU: QuickZoll –
                                               Verzollen via
                                               Smartphone

          DOUANE
                      Waren des Reiseverkehrs
          zum privaten Gebrauch der reisenden Person oder
          zum Verschenken > pro Person und einmal täglich
                     In zwei Schritten wissen Sie alles
      1. Schritt: Gesamtwert aller mitgeführten Waren?

                                                 über
                bis                            CHF 300.–
             CHF 300.–                             =
                 =                           Mehrwertsteuer
             mehrwert-
                                               wird auf dem
             steuerfrei                        Gesamtwert
                                                erhoben.
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