EINLADUNG Informationsveranstaltung Mehrweg statt Einweg
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#34/ September 2022
EINLADUNG Informationsveranstaltung Mehrweg statt Einweg -
Public Viewing der Fußball-WM 2022 vom Bundeskabinett
freigegeben
Sehr geehrte Mitglieder,
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
heute möchten wir Sie gerne zu einer Informationsveranstaltung "Mehrweg statt Einweg" einladen
und Ihnen die Entscheidung des Bundeskabinetts zum Thema Public Viewing der Fußball-WM 2022
mitteilen.
EINLADUNG
Informationsveranstaltung
Mehrweg statt EinwegGerne laden wir Sie im Namen des Referats für Klima- und Umweltschutz der LH München zur
Informationsveranstaltung "Mehrweg statt Einweg" für Gastronomie und Einzelhandel
am 13. Oktober 2022 um 14 Uhr
im BOB'S Altem Pumpwerk
(Kaflerstraße 16, 81241 München) ein.
Der DEHOGA Bayern mit Daniela Ziegler, Geschäftsführerin der Kreisstelle München und Fachbereich
Gastronomie, organisiert die Informationsveranstaltung mit und wird beim Termin ebenfalls vor Ort
sein.
Hintergrund: Ab Januar 2023 gilt die Mehrwegangebotspflicht im To-Go Bereich. Um Sie bestmöglich
darauf vorzubereiten, hat die Landeshauptstadt München ein Maßnahmenpaket zum Thema Mehrweg
auf den Weg gebracht. Dies beinhaltet unter anderem die Informationsplattform
www.mehrwegberatung-muenchen.de, ein Zuschussprogramm sowie persönliche
Beratungsangebote.
Inhalte der Veranstaltung:
Digitales Grußwort durch die 2. Bürgermeisterin Katrin Habenschaden
Vorstellung des Maßnahmenpakets Mehrweg, insbesondere des Zuschussprogramms der
Landeshauptstadt München
Information zum Mehrweggebot ab dem 1. Januar 2023 und den Möglichkeiten des
Einsatzes von Mehrweg im To- Go-Bereich
Vorstellung eines Betriebs, der erfolgreich auf Mehrweg umgestellt hat
Austauschmöglichkeit und Vernetzung mit weiteren Gastronomem und Mehrweg-
Poolsystemanbietern
Melden Sie sich gerne bis zum 10.10.2022 unter mehrweg@rehab-republic.de an.
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Quelle: Referat für Klima- und UmweltschutzPublic Viewing Fußball-WM 2022 Das Bundeskabinett hat beschlossen, das öffentliche Übertragungen der Fußball-Weltmeisterschaft der Herren in diesem Jahr über die üblichen Ruhezeiten hinausgehen dürfen. D. h. auch bei Verlängerung oder Elf-Meter-Schießen können Fußball-Fans die abendlichen WM-Spiele im Freien auf Großleinwänden verfolgen, wenn es nach 22 Uhr andauert. Das Bundesumweltministerium hatte auf Bitten der Länder eine entsprechende Verordnung vorgelegt, die für die Zeit der Fußball-Weltmeisterschaft Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln vorsieht. Für den Zeitraum der Fußball-WM in Katar erweitert die beschlossene Verordnung den Spielraum für die Behörden vor Ort. Public-Viewing-Veranstaltungen müssen vom Ausrichter beantragt und von den zuständigen Kommunen zugelassen werden. Die lokalen Behörden können nun die Durchführung der öffentlichen TV-Übertragungen im Freien auch bis in die Nachtstunden nach 22 Uhr ermöglichen . Andernfalls bestünde das Risiko, dass Veranstalter von Public-Viewing-Events die für die Nachtstunden geltenden Lärmschutzanforderungen nicht einhalten. Nichtsdestotrotz müssen die Kommunen auch weiterhin im Einzelfall abwägen zwischen dem öffentlichen Interesse an den Fußballspielen und dem Schutz der Nachtruhe. So müssen neben dem Publikumsinteresse also beispielsweise auch die Abstände zu Wohnhäusern und schutzbedürftigen Einrichtungen, die Sensibilität des Umfelds, Maßnahmen zur Lärmminderung sowie Umfang, Anzahl und Aufeinanderfolge der zugelassenen Ausnahmen berücksichtigt werden. Nicht zuletzt sind angesichts der Corona-Pandemie auch weiterhin die geltenden Infektionsschutzverordnungen bei der Entscheidung zu berücksichtigen. Die Zulassung von Ausnahmen entsprechend §6 der Sportanlagenlärmschutzverordnung, einschließlich einer Reduzierung oder Aufhebung von Ruhezeiten und eines Hinausschiebens des Beginns der Nachtzeit, ist auf öffentliche Fernsehdarbietungen im Freien beschränkt, bei denen Veranstaltungen der Fußball-Weltmeisterschaft 2022 direkt übertragen werden. Von den insgesamt 64 WM-Begegnungen (56 Spiele in der Vorrunde und 8 in der Finalrunde) werden 24 Spiele um 20 Uhr angestoßen. Da die Ausrichter von Public-Viewing-Veranstaltungen die sonst üblichen Lärmschutzstandards an vielen Orten nicht einhalten können, wurde diese zeitlich befristete Ausnahmeregelung notwendig . Sie gilt für die gesamte Dauer der Fußball-Weltmeisterschaft 2022 vom 20. November bis 18. Dezember. Die Bundesländer müssen der Verordnung im Bundesrat noch zustimmen . Bereits bei den Fußball- WMs der Herren seit 2006 und bei den Fußball-EMs 2008 und 2016 hatte es vergleichbare Verordnungen gegeben. Kennen Sie bereits alle Informationskanäle der Kreisstelle München und des DEHOGA Bayern? Wir laden Sie gerne zum Lesen und Informieren ein... www.dehoga-bayern-muenchen.de www.dehoga-bayern.de www.instagram.de/bhg.muenchen www.facebook.com/dehoga.bayern www.youtube.com/user/dehogabayern www.facebook.com/KreisstelleMuenchen Whatsapp-Gruppe Kreisstelle München (Anmeldung mit Nennung des Namens und Betriebs an 0171-8654030 senden)
Mit gastfreundlichen Grüßen
Ihr Kreisvorstand München
Christian Schottenhamel | Martin Stürzer | Gunilla Hirschberger | Claudia Trott | Peter Inselkammer
und
Daniela Ziegler
Kreisgeschäftsführerin München
Bayerischer Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern e.V.
Kreisstelle München
Prinz-Ludwig-Palais | Türkenstraße 7 | 80333 München
Tel +49 89 28760 - 162 | Fax +49 89 28760 - 166
muenchen-buero@dehoga-bayern.de | www.dehoga-bayern.de
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