ERASMUS+ 2021-2027 EACEA-03-2020 ECHE-LP-20 - Erasmus+ Leitaktion 1 (KA1): Erasmus-Hochschulcharta - HAWK
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ERASMUS+ 2021-2027 Erasmus+ Leitaktion 1 (KA1): Erasmus-Hochschulcharta EACEA-03-2020 ECHE-LP-20 Fassung 1.0 11 Februar 2020
Aufforderung: EACEA-03-2020 — Erasmus: Leitaktion 1: Erasmus-Hochschulcharta EU-Zuschüsse: Vorlage für Projektvorschläge (EACEA Erasmus+ IBA): V1.0 – dd.mm.2017 INHALTSVERZEICHNIS ANTRAGSFORMULAR VEREINFACHTES VERFAHREN (TEIL B) .............................................................................. 2 DECKBLATT ............................................................................................................................................................... 4 BEKENNTNIS ZU DEN GRUNDSÄTZEN DER ERASMUS-HOCHSCHULCHARTA...................................................... 6 1. Erasmus Erklärung zur Hochschulpolitik (Allgemeine Strategie)........................................................................ 9 1.1 Erasmus Aktivitäten, die Teil Ihrer Erasmus Erklärung zur Hochschulpolitik sind ................................................ 9 1.2 Erasmus Erklärung zur Hochschulpolitik: Ihre Strategie ...................................................................................... 9 2. Umsetzung der Wesentlichen Grundsätze ......................................................................................................... 16 2.1 Umsetzung der neuen Grundsätze.................................................................................................................... 16 2.2 Bei der Teilnahme an Mobilitätsmaßnahmen - Nach den Mobilitätsmaßnahmen ............................................... 19 2.3 Zum Zweck der Außenwirkung .......................................................................................................................... 20 5
Aufforderung: EACEA-03-2020 — Erasmus: Leitaktion 1: Erasmus-Hochschulcharta EU-Zuschüsse: Vorlage für Projektvorschläge (EACEA Erasmus+ IBA): V1.0 – dd.mm.2017 BEKENNTNIS ZU DEN GRUNDSÄTZEN DER ERASMUS-HOCHSCHULCHARTA Ich, der/die Unterzeichnete, erkläre, dass sich meine Einrichtung für den Fall, dass ihr eine Erasmus- Hochschulcharta verliehen wird, dazu verpflichtet, • die im Programm verankerten Grundsätze der Nichtdiskriminierung, Transparenz und Integration uneingeschränkt einzuhalten, • den derzeitigen und künftigen Teilnehmern unabhängig von ihrem persönlichen Hintergrund uneingeschränkten und gleichberechtigten Zugang zu gewähren, wobei ein besonderes Augenmerk auf benachteiligte Teilnehmer zu legen ist, • alle erworbenen Leistungspunkte („Credits“) (auf der Grundlage des Europäischen Systems zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen – ECTS) für erzielte Lernergebnisse, die während eines Studien-/Bildungsaufenthalts im Ausland einschließlich einer gemischten Mobilität auf zufriedenstellende Weise erzielt wurden, uneingeschränkt und automatisch anzuerkennen, • im Fall einer Mobilität zum Erwerb von Leistungspunkten („credit mobility“) keine Gebühren für das Studium, die Einschreibung, die Prüfungen oder den Zugang zu Labors und Bibliotheken für ins Land kommende Austauschstudierende zu erheben, • die Qualität der Mobilitätsaktivitäten und der Kooperationsprojekte in der Antrags- und Umsetzungsphase zu gewährleisten, • die Schwerpunkte des Programms umzusetzen durch o Einleitung der erforderlichen Schritte zur Umsetzung des digitalen Mobilitätsmanagements gemäß den technischen Standards der Initiative „Europäischer Studentenausweis“, o Förderung umweltfreundlicher Methoden bei allen Programmaktivitäten, o Schaffung von Anreizen für die Teilnahme von benachteiligten Menschen, o Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und Unterstützung für Studierende und Personal für ein aktives bürgerschaftliches Engagement vor, während und nach ihrer Teilnahme an einer Mobilitätsmaßnahme oder einem Projekt. BEI TEILNAHME AN MOBILITÄTSMASSNAHMEN vor den Mobilitätsmaßnahmen • zu gewährleisten, dass die Auswahlverfahren für Mobilitätsmaßnahmen fair, transparent und einheitlich sind und dokumentiert werden, • das Vorlesungsverzeichnis auf der Website der Einrichtung rechtzeitig im Vorfeld der Mobilitätsphasen zu veröffentlichen und regelmäßig zu aktualisieren, damit es für alle Beteiligten transparent ist und mobilen Studierenden die Möglichkeit gibt, sich gut über die Studiengänge, die sie absolvieren wollen, zu informieren und eine fundierte Entscheidung zu treffen, • Informationen über das Benotungssystem und die Tabellen zur Noteneinstufung für alle Studiengänge zu veröffentlichen und regelmäßig zu aktualisieren, zu gewährleisten, dass die Studierenden klare und transparente Informationen über die Verfahren zur Anerkennung und Umrechnung ihrer Noten erhalten, • Mobilitätsmaßnahmen nur im Rahmen zuvor geschlossener Abkommen zwischen den Einrichtungen zu Studien- und Lehrzwecken durchzuführen. In diesen Abkommen werden die jeweiligen Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Parteien sowie ihre Verpflichtung verankert, bei der Auswahl, Vorbereitung, Aufnahme, Unterstützung und Integration mobiler Teilnehmer gemeinsame Qualitätskriterien anzuwenden, • zu gewährleisten, dass mobile Teilnehmer, die ins Ausland gehen, einschließlich einer gemischten Mobilität, mithilfe von Maßnahmen zum Erwerb der erforderlichen Sprachkenntnisse und zur Entwicklung ihrer interkulturellen Kompetenz entsprechend auf ihre Aktivitäten im Ausland vorbereitet sind, • zu gewährleisten, dass die Mobilität von Studierenden und Personal auf einer Lernvereinbarung (Studierende) bzw. einer Mobilitätsvereinbarung (Personal) beruht, die im Vorfeld zwischen den entsendenden und den aufnehmenden Einrichtungen bzw. Unternehmen und den Teilnehmern am Mobilitätsprogramm abgeschlossen werden, • mobilen, ins Land kommenden Teilnehmern aktiv bei der Wohnungssuche behilflich zu sein, • bei Bedarf Unterstützung bei der Beschaffung von Visa für mobile Teilnehmer anzubieten, die ins Land kommen bzw. ins Ausland gehen, • bei Bedarf Unterstützung beim Abschluss von Versicherungen für mobile Teilnehmer anzubieten, die ins Land kommen bzw. ins Ausland gehen, • zu gewährleisten, dass Studierende ihre Rechte und Pflichten gemäß der Erasmus- Studentencharta kennen. 6
Aufforderung: EACEA-03-2020 — Erasmus: Leitaktion 1: Erasmus-Hochschulcharta EU-Zuschüsse: Vorlage für Projektvorschläge (EACEA Erasmus+ IBA): V1.0 – dd.mm.2017 während der Mobilitätsmaßnahmen • Studierenden, die ins Land kommen, eine akademische Gleichbehandlung angedeihen zu lassen und ihnen Leistungen in der gleichen Qualität anzubieten, • Maßnahmen zu fördern, die die Sicherheit von mobilen Teilnehmern, die ins Ausland gehen bzw. ins Land kommen, gewährleisten, • ins Land kommende, mobile Teilnehmer in die Studentengemeinschaft im weiteren Sinne und in den Alltag der Einrichtung zu integrieren, sie dazu anzuhalten, als Botschafter des Programms zu wirken und ihre Mobilitätserfahrung zu teilen, • mobilen Teilnehmern, einschließlich Teilnehmern an einer gemischten Mobilitätsmaßnahme, ein geeignetes Beratungs- und Betreuungsangebot zur Verfügung zu stellen, • ins Land kommenden, mobilen Teilnehmern eine angemessene sprachliche Unterstützung anzubieten. nach den Mobilitätsmaßnahmen • aus dem Ausland kommenden, mobilen Studierenden und ihren entsendenden Einrichtungen Leistungsnachweise („transcripts of records“) mit einer vollständigen, genauen und zeitnahen Übersicht über ihre Leistungen am Ende der Mobilitätsphase auszustellen, • zu gewährleisten, dass alle erworbenen Leistungspunkte für erzielte Lernergebnisse, die während eines Studien-/Bildungsaufenthalts im Ausland einschließlich einer gemischten Mobilität auf zufriedenstellende Weise erzielt wurden, uneingeschränkt und automatisch anerkannt werden, wie es in der Lernvereinbarung festgeschrieben ist und durch den Leistungsnachweis/die Bescheinigung über die Ableistung des Praktikums bestätigt wird. Sie sind unverzüglich in die Akte des Studierenden aufzunehmen, ohne weitere Arbeit oder Beurteilung des Studierenden auf seinen Studiengang anzurechnen und müssen im Leistungsnachweis und in einem Zusatz zum Hochschulabschluss („Diploma Supplement“) des Studierenden nachvollziehbar sein, • die Aufnahme erfolgreich abgeschlossener Mobilitätsaktivitäten (Studium und/oder Praktika) in den endgültigen Leistungsnachweis der Studierenden (Diplomzusatz) sicherzustellen, • mobile Teilnehmer nach ihrer Rückkehr dazu anzuhalten und dabei zu unterstützen, als Botschafter des Programms zu wirken, Werbung für die Vorteile von Mobilität zu machen und aktiv am Aufbau von Alumni-Gemeinschaften mitzuwirken, • zu gewährleisten, dass dem Personal die Lehr- und Fortbildungsaktivitäten, die während der Mobilitätsmaßnahme erbracht wurden, auf der Grundlage der Mobilitätsvereinbarung und in Einklang mit der institutionellen Strategie anerkannt werden. BEI DER TEILNAHME AN EUROPÄISCHEN UND INTERNATIONALEN KOOPERATIONSPROJEKTEN • zu gewährleisten, dass die Kooperationsaktivitäten zur Umsetzung der institutionellen Strategie beitragen, • für die Möglichkeiten, die Kooperationsprojekte bieten, zu werben und Hochschulpersonal und Studierende, die an solchen Aktivitäten teilnehmen, in der Antrags- und Umsetzungsphase sinnvoll zu unterstützen, • zu gewährleisten, dass die Kooperationsmaßnahmen zu nachhaltigen Ergebnissen führen und alle Partner von ihren Auswirkungen profitieren können, • „Peer-Learning“-Aktivitäten zu fördern und die Ergebnisse der Projekte so zu nutzen, dass sie möglichst große Wirkung für einzelne Lernende, andere teilnehmende Einrichtungen und die akademische Gemeinschaft im weiteren Sinne haben. ZUM ZWECK DER UMSETZUNG UND ÜBERWACHUNG • zu gewährleisten, dass die langfristige institutionelle Strategie und ihre Relevanz für die Ziele und Schwerpunkte des Programms in der Erasmus-Erklärung zur Hochschulpolitik beschrieben werden, • sicherzustellen, dass die Grundsätze der Charta klar vermittelt und vom Personal auf allen Ebenen der Einrichtung angewendet werden, • die „ECHE-Leitlinien“ und die „ECHE-Selbstbeurteilung“ für eine uneingeschränkte Umsetzung der Grundsätze dieser Charta zu nutzen, • regelmäßig für die Aktivitäten, die durch das Programm unterstützt werden, sowie deren Ergebnisse zu werben, • diese Charta und die dazugehörige Erasmus-Erklärung zur Hochschulpolitik gut sichtbar auf der Website der Einrichtung und auf allen wichtigen Kommunikationskanälen zu präsentieren. 7
Aufforderung: EACEA-03-2020 - Erasmus: Leitaktion 1: Erasmus-Hochschulcharta Im Namen meiner Einrichtung erkenne ich an, dass die Umsetzung der Charta von den nationalen Erasmus+-Agenturen überwacht wird und Verstöße gegen die vorstehend dargelegten Grundslitze und Verpflichtungen die Aberkennung der Charta durch die Europliische Kommission zur Folge haben können. Im Namen der Einrichtung verpflichte ich mich, die Erasmus-Erkllirung zur Hochschulpolitik auf der Website der Einrichtung zu veröffentlichen. Gesetzlicher Vertreter der Einrichtung Dr. Marc HUDY 8
Aufforderung: EACEA-03-2020 — Erasmus: Leitaktion 1: Erasmus-Hochschulcharta 1. ERASMUS ERKLÄRUNG ZUR HOCHSCHULPOLITIK (ALLGEMEINE STRATEGIE) o 1.1 Erasmus Aktivitäten, die Teil Ihrer Erasmus Erklärung zur Hochschulpolitik sind In diesem Abschnitt werden Antragsteller gebeten, alle Erasmus+ Aktivitäten anzukreuzen, die Teil Ihrer Erasmus Erklärung zur Hochschulpolitik sind. Wählen Sie alle Aktivitäten, die in Ihrer Hochschule während der gesamten Laufzeit des Programms durchgeführt werden sollen. Erasmus Leitaktion 1 (KA1) – Lernmobilität: Mobilität für Studierende und Hochschulpersonal ☒ Erasmus Leitaktion 2 (KA2) - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Hochschuleinrichtungen: Partnerschaften für Zusammenarbeit und Austausch bewährter Verfahren ☐ Partnerschaften für Spitzenleistungen – Europäische Hochschulen ☐ Partnerschaften für Spitzenleistungen – Gemeinsame Erasmus-Mundus- ☐ Masterabschlüsse Partnerschaften für Innovationen ☐ Erasmus Leitaktion 3 (KA3): Erasmus Leitaktion 3 (KA3) - Unterstützung Politischer Entwicklung und ☐ Zusammenarbeit: o 1.2 Erasmus Erklärung zur Hochschulpolitik: Ihre Strategie In diesen Abschnitt sollen Antragsteller darstellen, wie sich Ihre Erasmus Erklärung zur Hochschulpolitik mit der Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen von Erasmus, nach der Verleihung der Erasmus-Hochschulcharta befasst. Sollten Sie in Zukunft weitere Aktivitäten hinzufügen wollen, ändern Sie Ihre Erasmus Erklärung zur Hochschulpolitik ab und informieren Sie Ihre nationale Erasmus+ Agentur. Was möchten Sie mit der Beteiligung am Programm Erasmus+ erreichen? Wie relevant ist Ihre Teilnahme am Erasmus Programm im Rahmen der institutionellen Modernisierungs- und Internationalisierungsstrategie? 9
Aufforderung: EACEA-03-2020 — Erasmus: Leitaktion 1: Erasmus-Hochschulcharta EU-Zuschüsse: Vorlage für Projektvorschläge (EACEA Erasmus+ IBA): V1.0 – dd.mm.2017 (Beziehen Sie sich dabei auf alle Prioritäten der Europäischen Erneuerungsagenda für die Hochschulbildung sowie auf die Ziele des Europäischen Bildungsraums1 und erklären Sie, wie Ihre Einrichtung diese politischen Ziele durch die Beteiligung am Erasmus Programm zu erreichen sucht.) Originalsprache (und Übersetzung in EN, FR oder DE, wenn das EPS nicht in einer dieser Sprachen vorliegt) HAWK Hochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen – ein aktueller Überblick (2020) Die HAWK Hildesheim/Holzminden/Göttingen, Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst, zählt mit aktuell rund 6.300 Studierenden (davon ~ 560 = 9 % ausländische Studierende, 25% aus EU- u. 75% aus Non-EU-Ländern) und 580 Beschäftigten (354 akademisches Personal, 226 aus Technik und Verwaltung, [VZ-Äquivalente]) an ihren drei Standorten Hildesheim, Holzminden, Göttingen zu den niedersächsischen Hochschulen mit einem breiten Fächerspektrum. In sechs Fakultäten – Bauen u. Erhalten (HI), Gestaltung (HI), Soziale Arbeit u. Gesundheit (HI), Management, Soziale Arbeit, Bauen (HOL), Ingenieurwissenschaften und Gesundheit (GÖ), Ressourcenmanagement (GÖ) – werden 25 BA- und 16 MA-Studiengänge angeboten. 140 internationale Kooperationen (davon 99 Erasmus+ IIA) bilden aktuell die Grundlage für Mobilitätsmaßnahmen in Studium und Lehre, wie auch für Projekte in Wissens- /Technologietransfer u. angewandter Forschung. Mit ihrer Forschung leistet die HAWK wertvolle Beiträge zur Entwicklung von Innovation für Wirtschaft und Gesellschaft. Durch eine starke Steigerung der Forschungsaktivitäten in den letzten Jahren konnte sie ihre Drittmittel verdoppeln. Mit drei ausgewiesenen Forschungsschwerpunkten - auf den Gebieten Laser- und Plasmatechnologie, Ländliche Räume, Nachhaltiger Produktion und Nutzung biogener Rohstoffe - sowie weiteren aktiven Forscher/innengruppen betreibt die Hochschule zukunftsweisende, anwendungs- und bedarfsorientierte Forschung auf Spitzenniveau. In Kooperation mit Universitäten betreut sie überproportional viele Promotionen. Seit 2019 ist die HAWK in Europa erfolgreich an zwei mehrjährigen Horizon-2020-Projekten als Partner beteiligt: a) am Projekt „Renewable and Waste Heat Recovery for Competitive District Heating and Cooling Networks (REWARDHeat)“, Prof. Dr. Holler et al., Wirtschaftsingenieurwesen Göttingen, und b) am Projekt „EMpowerment through liquid Integration of Migrant Youth in vulnerable conditions (MIMY)“, Prof. Dr. Leonie Wagner et al., Soziale Arbeit Holzminden. Was möchte die HAWK mit der Beteiligung am Programm Erasmus+ erreichen? Wie im Vertrag von Lissabon vereinbart, stellen Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören, die gemeinsamen Werte aller EU-Mitgliedstaaten dar. Eine inklusive, hochwertige Bildung auf allen Ebenen sowie die europäische Dimension im Unterricht sind für den Aufbau und die Aufrechterhaltung einer von Zusammenhalt geprägten europäischen Gesellschaft von allergrößter Bedeutung. Zum Basiswissen eines jeden Unionsbürgers gehört es, etwas über das gemeinsame kulturelle Erbe und die Vielfalt Europas zu lernen sowie Ursprünge und Funktionsweise der Europäischen Union genau zu verstehen. Im Sinne der Pariser Deklaration betrachten wir als eine unserer Aufgaben als Hochschule, die Fähigkeit zu kritischem Denken zu fördern und die Vermittlung sozialer, staatsbürgerlicher und interkultureller Kompetenzen in jeden Studiengang zu integrieren. Durch die Teilnahme am Erasmus- Programm sehen wir uns in der Lage, einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der Gemeinschaft und ihrer demokratischen Grundlagen und zur Integration zu leisten. Arbeitgeber betrachten kognitive und soziale Kompetenzen als sehr wichtiges Kriterium der Mitarbeiterrekrutierung und Auslandserfahrungen als Weg zur Verbesserung fremdsprachlicher, allgemeiner und interkultureller Kompetenzen; zur Verbesserung ihrer Arbeitsmarktchancen möchten wir unsere Studierenden daher in diesem Sinne fördern und unterstützen. Unterstützung der Ziele zum Aufbau des Europäischen Bildungsraums Im Rahmen der Europäischen Erneuerungsagenda für die Hochschulbildung setzt die EU Prioritäten im Bereich Anerkennung, digitale Kompetenzen, gemeinsame Werte und inklusive Bildung. Gemeinsames Interesse aller EU-Mitgliedstaaten ist, das Potenzial der Bildung und der Kultur als Motor für Beschäftigung, Wirtschaftswachstum, sozialen Zusammenhalt sowie als Möglichkeit des Erfahrens einer europäischen Identität voll auszuschöpfen. Vor diesem Hintergrund entwickelt die EU- 1 Weitere Informationen zu den Prioritäten des Europäischen Bildungsraums, wie Anerkennung, digitale Kompetenzen, gemeinsame Werte und inklusive Bildung, finden Sie auf der folgenden Website: https://ec.europa.eu/education/education-in-the-eu/european-education-area_de 10
Aufforderung: EACEA-03-2020 — Erasmus: Leitaktion 1: Erasmus-Hochschulcharta EU-Zuschüsse: Vorlage für Projektvorschläge (EACEA Erasmus+ IBA): V1.0 – dd.mm.2017 Kommission Initiativen, die den Aufbau eines europäischen Bildungsraums voranbringen sollen. Gleichzeitig wird damit auch versucht, den sozialen Zusammenhalt zu stärken, Fremdenfeindlichkeit, Radikalisierung und auf Spaltung zielenden Nationalismus zu bekämpfen. Die HAWK teilt die dahinterstehende Vision von einem Europa, in dem • Auslandsaufenthalte zu Studien- und Lernzwecken zur Norm werden, • Schul- und Hochschulabschlüsse EU-weit anerkannt werden, • es gängig ist, neben der Muttersprache zwei weitere Sprachen zu sprechen, • jeder unabhängig von seinem sozialen und wirtschaftlichen Hintergrund Zugang zu hochwertiger Bildung hat und • sich die Menschen ihrer europäischen Identität, des kulturellen Erbes Europas und dessen Vielfalt voll und ganz bewusst sind. Wie versucht die HAWK, diese politischen Ziele durch die Beteiligung am Erasmus Programm zu erreichen? Die Teilnahme am Erasmus-Programm 2021-27 wird als maßgebliches Instrument zur Modernisierung wie auch weiteren zielgerichteten Internationalisierung der HAWK angesehen. Internationalisierung und Digitalisierung sind zwei Querschnittsprozesse, die sowohl für Hochschulen wie internationale Netzwerke enorme Potenziale bieten. Allerdings wird nicht unterschätzt, dass die systematische Verzahnung der beiden Prozesse eine große Herausforderung für die Hochschule sein wird, denn bislang spielt Digitalisierung in der internationalen Hochschulzusammenarbeit eine untergeordnete Rolle. Dieser Umstand ist in der aktuellen Covid-19-bedingten lockdown-Situation an den Hochschulen sehr offensichtlich geworden und könnte Veränderungen beschleunigen. Der digitale Wandel umfasst die Entwicklung von Blended Learning und Online-Teaching-Learning- Szenarien, die Einführung flexiblerer Studienprogramme durch Digitalisierung und Integration von digitalen grenzüberschreitenden Kooperationsprojekten in Hochschulstrukturen. Digitalisierung von Studium und internationaler Mobilität bedeutet z.B., Lehrangebote in kurze Einheiten zu modularisieren und verstärkt über digitale Bildungsplattformen anzubieten, was auch mit grundlegenden Veränderungen europäischer wie globaler Mobilität (physisch und digital) einhergehen wird. Bei der Schaffung von digitalen Lehr-Lernmöglichkeiten geht es aber nicht in erster Linie darum, physische Mobilität zu ersetzen, sondern sie sinnhaft zu ergänzen und einzubetten. Zukünftig sind neue Mobilitätsmuster denkbar, etwa durch die Verbindung von „blended learning“ mit Kurzzeitauslandsmobilität (z. B. Summer Schools; studentische Konferenzen etc.). Video- konferenzlösungen bieten vielfältige Möglichkeiten, um ohne großen Aufwand ein Online-Meeting umzusetzen. Im Sinne des Nachhaltigkeitsgedankens könnte so je nach Anlass geprüft werden, ob Reiseaufwendungen vermieden werden könnten. Die Implementierung eines digitalen Mobilitätsmanagements trägt durch eine papierlose Dokumentenverwaltung ebenfalls dem Umweltgedanken Rechnung. Digitale Lehr-Lernszenarien tragen in gesteigertem Maße dazu bei, auch Studierenden mit besonderen Bedürfnissen internationale Erfahrungen im Sinne der Internationalization-at-home zu ermöglichen. Wie Erasmus+-Impact Studien und eigene bisherige Erfahrungen mit mobilen Studierenden gezeigt haben, fördern Auslandsaufenthalte durch Teilnahme am Erasmus+ Programm das multikulturelle Verständnis in Europa und führen zur Stärkung eines europäischen Identitätsgedankens bei den Studierenden; beide Faktoren tragen nachhaltig zur Vorbeugung von Vorteilen bei, führen zu Akzeptanz von kultureller Diversität und haben somit substantielle Auswirkungen auf die individuelle Entwicklung im Sinne der Entwicklungsziele der Pariser Deklaration. Wie relevant ist die Teilnahme am Erasmus+ Programm im Rahmen der institutionellen Modernisierungs- und Internationalisierungsstrategie der HAWK? Neben der Erasmuserklärung zur Hochschulpolitik (EPS, 2014) sind die Ziele der internationalen Ausrichtung der HAWK im Rahmen einer hochschulinternen Klausurtagung in 2016 in einem „Eckpunktepapier/Mission Statement“ beschrieben worden und beinhalten u.a. folgende Statements und Aufgaben: „Internationalisierung befähigt Studierende, • sich in einer globalisierten Welt zu bewegen, • Kompetenz für international geprägte berufliche und gesellschaftliche Aufgaben zu entwickeln, • sich für globalisierte Arbeitsmärkte vorzubereiten • und an internationaler Forschung zu partizipieren. Die Gewinnung internationaler Studierender trägt zu einem weltoffenen Klima der HAWK bei, erhöht die Vielfalt und ist eine Antwort auf gesellschaftliche Entwicklungen. Die HAWK stellt sich den damit verbundenen Herausforderungen und vermittelt ihren Studierenden die entsprechenden interkulturellen Kompetenzen. Internationale Aktivitäten von Lehrenden im Sinne dieser Eckpunkte werden getragen von einem Klima der Wertschätzung. Die HAWK will ihre Internationalisierungsaktivitäten strategisch und nachhaltig weiterentwickeln. Hierfür hat sie bereits bzw. entwickelt sie angemessene Rahmenbedingungen, Anreize und Strukturen. 11
Aufforderung: EACEA-03-2020 — Erasmus: Leitaktion 1: Erasmus-Hochschulcharta EU-Zuschüsse: Vorlage für Projektvorschläge (EACEA Erasmus+ IBA): V1.0 – dd.mm.2017 Persönliches Engagement und von Vertrauen geprägte Kooperationsbeziehungen Einzelner sind hierfür eine wichtige Grundlage, die zu strategischen Schwerpunktsetzungen in Studiengängen, Fakultäten und schließlich für die gesamte Hochschule weiterentwickelt werden. Prioritär werden Internationalisierungsvorhaben verfolgt, bei denen beide Partner (-Hochschulen) gleichermaßen Nutzen aus dem Austausch ziehen und dieser sich vor allem in studentischen Begegnungen und Aktivitäten oder in gemeinsamen Lehr- und Forschungsvorhaben zeigt. Ziel ist, dass diese Aktivitäten Eingang in die Studiengänge finden und damit nachhaltig die Qualität des Studiums verbessern. Dem Profil der HAWK als anwendungsorientierter Hochschule entsprechen besonders Austauschprogramme, bei denen Studierende beider Seiten gemeinsam arbeiten und Projekte durchführen. Eine Balance zwischen der Erbringung der regulären Lehre vor Ort und der Ermöglichung internationaler Mobilität für Lehrende zu schaffen, ist eine Daueraufgabe für die Fakultäten, die in vielfältiger Weise realisiert werden kann (z.B. durch Übernahme internationaler Aktivitäten in die Studienprogramme; durch abgestimmte Zeitfenster; durch eine transparente Aufgabenteilung zwischen international mehr oder weniger aktiven KollegInnen usw.). Internationalisierung wird im Hochschulleben sichtbar; zum einen durch gut zugängliche Informationsmaterialien und Webinhalte, zum anderen aber auch durch regelmäßigen Austausch und hochschulöffentliche Informationen und Events. Damit Internationalisierung gelebt und der Anteil der HAWK-Absolventen/Innen mit internationaler Erfahrung sowie der internationalen Studierenden deutlich erhöht werden kann, ist bzw. wird folgendes sichergestellt: • In allen Studienprogrammen sind Freiräume (Out of College Moduls) für Auslandsaufenthalte vorgesehen und können auch praktisch genutzt werden. • Die Lissabon-Konvention ist gelebte Praxis und erleichtert die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen. • Die Studierenden der HAWK haben die Möglichkeit, ihre Sprachkenntnisse durch englischsprachige Anteile in den regulären Lehrveranstaltungen zu entwickeln und dabei fachsprachliche Kompetenz zu erlangen. • Im Rahmen strategischer Schwerpunktsetzungen der Fakultäten können weitere (außer Englisch) fremdsprachige Angebote entwickelt werden. • Die Lehrenden finden ein Unterstützungsangebot vor, das ihnen ermöglicht, einen Anteil ihrer Lehre kontinuierlich in englischer Sprache zu erbringen. • In allen Fakultäten wird ein englischsprachiges Studienangebot im Umfang von mindestens 30 ECTS Credits pro Semester angeboten, wobei fakultätsübergreifende Angebote eingerechnet werden (Studium Generale Angebote). • Die HAWK verfügt über einen aktuellen und umfassenden Internet-Auftritt in englischer Sprache, der ihr Studienangebot für internationale Studierende zugänglich und attraktiv darstellt. • Alle Modulhandbücher liegen in englischer Sprache vor. Die Hochschulleitung unterstützt dafür notwendige Übersetzungsarbeiten finanziell. • Das Recruitment internationaler Studierender wird professionalisiert. • Die HAWK kooperiert an ihren drei Standorten mit Institutionen, welche die Internationalisierung befördern“. Wichtige Ziele dieses „Mission Statements“ sind bis dato umgesetzt worden, beschleunigt insbesondere auch durch die Erfüllung der Teilnahmebedingungen am Erasmus+ Programm 2014-20. Die Maßnahmen im neuen Erasmus+ Programm werden bei verbesserter Qualität zur Verstetigung erreichter Ziele und zur Erfüllung noch offener Aufgaben beitragen, bei gleichzeitiger Modernisierung der Durchführungsmaßnahmen durch Implementierung eines digitalen Mobilitäts-Managements. Zukünftig wird die gemeinsame Abstimmung von Verwaltungsverfahren zur Administration von Mobilitäts- und Kooperationsprozessen (z. B. Datenformate und Datenaustausch, Öffnung von Learning Management Systemen, Entwicklung von vernetzten IT-Infrastrukturen) verstärkt in den Fokus der (Partner-)Hochschulen rücken. Für die damit einhergehenden Veränderungen innerhalb der Hochschule ist sehr wichtig, alle Organisationseinheiten auf Augenhöhe zu beteiligen und, wo nötig, durch gezielte Trainingsmaßnahmen fortzubilden. Das neue Erasmus+ Programm mit seinen Möglichkeiten zur Staff mobility in Lehre und Hochschulverwaltung soll dazu in hohem Maße beitragen und genutzt werden. Antragsteller sollen in diesem Abschnitt darlegen, an welchen Erasmus Aktionen Sie teilnehmen möchten und erklären, wie Sie diese in der Praxis in ihrer Hochschuleinrichtung umsetzen werden. Erläutern Sie, inwiefern die Beteiligung Ihrer Einrichtung an diesen Aktionen zur Erreichung der Ziele Ihrer institutionellen Strategie beiträgt. Originalsprache (und Übersetzung in EN, FR oder DE, wenn das EPS nicht in einer dieser Sprachen vorliegt) 12
Aufforderung: EACEA-03-2020 — Erasmus: Leitaktion 1: Erasmus-Hochschulcharta EU-Zuschüsse: Vorlage für Projektvorschläge (EACEA Erasmus+ IBA): V1.0 – dd.mm.2017 An welchen Erasmus Aktionen möchte die HAWK teilnehmen und wie werden diese in der Praxis in der Hochschuleinrichtung umgesetzt werden? Mit diesem Antrag werden zum jetzigen Zeitpunkt nur Aktivitäten im Rahmen der Erasmus Leitaktion 1 (KA1) – Lernmobilität: Mobilität von Hochschulstudierenden und Hochschulpersonal beantragt. Als eines der zentralen Elemente der strategischen Ziele der HAWK sollen die Qualität wie auch die Quantität der Studierenden- und Personalmobilität weiter verbessert werden. Die Mobilitäten sollen vorrangig mit und an Partnerhochschulen, bei anderen strategischen Partnern wie Unternehmen, Institutionen, regionalen Einrichtungen, etc. durchgeführt werden. In KA1 wird der Schwerpunkt der HAWK bei den Aktivitäten der Mobilität mit EU-Programmländern liegen (KA103); nach einem ersten erfolglosen Antrag für die Internationale Mobilität mit EU-Partnerländern (KA107) wird zukünftig auch diese Maßnahme erneut von besonderem Interesse für unsere Kooperationsbeziehungen insbesondere mit den Ländern Israel und Äthiopien sein. Das Erasmus Without Paper-Network (EWP) wird Schritt für Schritt implementiert, um intra-europäische Inter-Institutional Agreements (IIA), Learning Agreements und Transcripts nur noch digital zu managen und gleichzeitig beteiligten Hochschulen und mobilen Teilnehmenden einen single-entry-point zu ermöglichen. Die zu erwartenden Vorteile bestehen in Zeitersparnis bei der Agreement-Administration, jederzeit up-to-date Information aller Partner, schneller Verfügbarkeit bei Änderungen und Zugänglichkeit der Informationen für Studierende. Vor dem Hintergrund der aktuellen HAWK-Beteiligung an Horizon2020-Projekten in den Fakultäten Ressourcenmanagement und Soziale Arbeit Holzminden und darüber hinaus für Kooperationsprojekte in weiteren Fakultäten wie Gestaltung und Ingenieurwissenschaften u. Gesundheit wird eine eventuelle Erweiterung unserer Charta auf Aktivitäten in der Erasmus+ Leitaktion 2 (KA2) – Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Einrichtungen angestrebt, und zwar für: - Partnerschaften zur Förderung der Zusammenarbeit und des Austauschs bewährter Verfahren - Partnerschaften zur Förderung von Innovation. Beschreiben Sie die geplanten Auswirkungen auf Ihre Einrichtung durch eine Teilnahme am Erasmus Programm. Antragsteller sollen sich in diesem Abschnitt mit den Zielen, sowie mit qualitativen und quantitativen Indikatoren zur Überwachung der Auswirkungen befassen (z. B. Mobilitätsziele für Studierende / Personalmobilität, Qualität der Durchführung, Unterstützung der Mobilitätsteilnehmer, verstärkte Beteiligung an Kooperationsprojekten (unter Leitaktion 2), Nachhaltigkeit / langfristige Auswirkungen von Projekten usw.). Es wird empfohlen, einen vorläufigen Zeitplan für die Erreichung der mit den Erasmus Aktionen verbundenen Ziele beizufügen. Originalsprache (und Übersetzung in EN, FR oder DE, wenn das EPS nicht in einer dieser Sprachen vorliegt) Geplante Auswirkungen auf die HAWK durch die Teilnahme am Erasmus Programm - Ziele sowie qualitative und quantitative Indikatoren zur Überwachung der Auswirkungen 1. Die im Programm verankerten Grundsätze der Nichtdiskriminierung, Transparenz und Integration werden von der HAWK uneingeschränkt eingehalten. Die Auswahl von mobilen Studierenden und Personal ebenso wie die Zuwendungsvergabe erfolgen auf faire, transparente, kohärente und dokumentierte Weise. In gleicher Weise gilt das für alle Stadien der Mobilität und für die Beantwortung eventueller Beschwerden/Probleme mobiler Teilnehmender. Durch Auswahlprozesse in den Fakultäten unter Beteiligung des Akad. Auslandsamts ist eine Gleichbehandlung und Non- Diskriminierung von Teilnehmenden gesichert. 2. Derzeitigen und künftigen Teilnehmern wird unabhängig von ihrem persönlichen Hintergrund uneingeschränkter und gleichberechtigter Zugang gewährt, wobei ein besonderes Augenmerk auf benachteiligte Teilnehmer zu legen ist. Unter Einbeziehung der Senatsbeauftragten für Hochschulangehörige mit besonderen Bedürfnissen werden wie bisher auch schon die vorhandenen Möglichkeiten für diesen Personenkreis angeboten und ausgeschöpft: dazu gehören z.B. top-up Mittel für erhöhte Ausgaben durch besondere Unterstützungsmaßnahmen oder Sonderbedingungen in Prüfungen, etc.. 3. Alle erworbenen Leistungspunkte („Credits“) (auf der Grundlage des Europäischen Systems zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen – ECTS) für erzielte Lernergebnisse, die 13
Aufforderung: EACEA-03-2020 — Erasmus: Leitaktion 1: Erasmus-Hochschulcharta EU-Zuschüsse: Vorlage für Projektvorschläge (EACEA Erasmus+ IBA): V1.0 – dd.mm.2017 während eines Studien-/Bildungsaufenthalts im Ausland einschließlich einer gemischten Mobilität auf zufriedenstellende Weise erzielt wurden, sollen uneingeschränkt und automatisch anerkannt werden. Die automatische gegenseitige Anerkennung setzt allerdings voraus, dass die einzelnen EU- Mitgliedstaaten bis 2025 die erforderlichen Schritte eingeleitet haben, um eine automatische gegenseitige Anerkennung zum Zwecke des weiteren Lernens zu erreichen, ohne ein gesondertes Anerkennungsverfahren durchlaufen zu müssen, damit die Ergebnisse aus einem Auslandsaufenthalt im Hochschulbereich eines Mitgliedstaates in den anderen Mitgliedstaaten automatisch und vollständig anerkannt werden können, wie dies zuvor in einer Lernvereinbarung vereinbart und im Transcript of Records gemäß dem Europäischen Überweisungs- und Akkumulationssystem bestätigt wurde. Die workload eines akademischen Jahres im full-time Studium wird wie bisher mit 60 ECTS credits bewertet, entsprechend die eines Semesters mit 30 ECTS credits. Um Mobilitäten mithilfe von ECTS vorzubereiten und aufzuzeichnen, wird die HAWK: a) einen aktuellen Modulkatalog aller Studiengänge in Deutsch und Englisch auf ihrer Website bereitstellen; b) Online Learning Agreements (für Studienaufenthalte und Praktika) verwenden, die von den entsendenden und empfangenden Hochschulen / Unternehmen / Einrichtungen und den Studierenden vor Beginn der Mobilität unterzeichnet wurden; das International Office der HAWK nutzt das moveon-Programm zur Mobilitätsverwaltung und wird bei zeitnah verfügbaren Schnittstellen zwischen moveon und dem EWP-Network bevorzugt damit online LA bearbeiten, alternativ aber das EWP-Dashboard für das LA-Management wie auch für den Austausch der digitalen IIA nutzen. c) ein Transcript of Records bei Studienaufenthalten ausstellen/akzeptieren, aus dem die Anzahl der erworbenen Credits und die erreichten Noten hervorgehen; für Praktika ist das entsprechende Dokument ein Traineeship Certificate oder Arbeitszeugnis; d) einen Anerkennungs-Nachweis ausstellen, dass die Arbeit im Ausland gemäß der Lernvereinbarung anerkannt wurde. Ein solcher qualifizierter Nachweis wird in der HAWK bereits seit Jahren in Papierform erfolgreich verwendet und sollte nun in eine digitale Form überführt werden. Die HAWK wird auf ihrer Webseite einen Anerkennungsrahmen veröffentlichen, in dem die Bedingungen und Praktiken von Anerkennungsverfahren auf transparente Weise beschrieben sind; besondere Situationen gemäß früheren Fällen der Hochschule sollten berücksichtigt werden (z. B. wenn ein Student sich dafür entscheidet, bestimmte Credits nicht von sich aus anerkennen zu lassen). 4. Die HAWK erhebt im Fall einer Mobilität zum Erwerb von Leistungspunkten („credit mobility“) keine Gebühren für das Studium, die Einschreibung, die Prüfungen oder den Zugang zu Labors und Bibliotheken für ins Land kommende Austauschstudierende. Incoming students werden von der HAWK über die von ihnen selbst zu tragen Kosten informiert, das sind vor allem die Krankenversicherungsbeiträge, der pro Semester und Standort geltende studentische Beitrag zur Studierendenvertretung und zum Studentenwerk, Kopierkosten, ggf. Labormaterialkosten. 5. Die Qualität der Mobilitätsaktivitäten und der Kooperationsprojekte in der Antrags- und Umsetzungsphase wird durch konstante Auswertung des feedback und der Berichte mobiler Personen durch das Akad. Auslandsamt gewährleistet und in regelmäßiger Berichterstattung (ein Mal pro Semester) mit der Runde der Studiendekanate/AuslandskoordinatorenInnen/Vizepräsidium Studium und Lehre thematisiert. 6. Zur Implementierung der Schwerpunkte des Programms wird die HAWK: o die erforderlichen Schritte zur Umsetzung des digitalen Mobilitätsmanagements gemäß den technischen Standards der Initiative „Europäischer Studentenausweis“ einleiten, d.h., aktive Maßnahmen ergreifen, um die Mindestanforderungen für das Management der digitalen Mobilität rechtzeitig umzusetzen, wie u.a. die Nutzung der Erasmus+ Mobile App für ankommende und ausgehende Studierende zu fördern; o umweltfreundlicher Methoden bei allen Programmaktivitäten fördern und Anstrengungen unternehmen, um ein umweltverträgliches und verantwortungsbewusstes Verhalten ihrer Teilnehmer zu fördern; o Anreize für die Teilnahme von benachteiligten Menschen schaffen, auch in Form zusätzlicher finanzieller Unterstützung, sofern die Haushaltsmittel der Hochschule dieses zulassen; 14
Aufforderung: EACEA-03-2020 — Erasmus: Leitaktion 1: Erasmus-Hochschulcharta EU-Zuschüsse: Vorlage für Projektvorschläge (EACEA Erasmus+ IBA): V1.0 – dd.mm.2017 o bürgerschaftliches Engagement fördern und Studierende und Personal vor, während und nach ihrer Teilnahme an einer Mobilitätsmaßnahme dabei unterstützen, u.a. durch studentische Buddy-Gruppen, Internationale Begegnungsabende zum Erfahrungsaustausch zwischen incoming und outgoings students, etc.. Die bisherigen quantitativen Mobilitätsziele der HAWK sehen vor, beim Personal (wissenschaftlich und nicht-akademisch) eine Mobilitätsquote von 5% bis 2021 zu erreichen, bei der studentischen Mobilität eine von 10%. Angesichts zunehmender blended-learning und gemischter Mobilitätsmöglichkeiten sollte der Anteil Hochschulangehöriger mit internationaler Erfahrung langfristig deutlich gesteigert werden. Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung der mit den Programmaktionen verbundenen Ziele: Die EWP-Standards werden verpflichtend ab 2021 schrittweise eingeführt: • bis ca. Mitte 2021: Erneuerung der Inter-Institutional Agreements (nach voherigem Qualitätscheck durch die Fakultäten) mittels Inter-Institutional Agreement Manager (z.Zt. ist über moveon kein Austausch der IIA mit PartnerHS möglich) ebenfalls: Abschliessende Schritte zur Erstellung der online Learning Agreements via EWP; dieses Tool wird von der HAWK schon seit Monaten mit ausgewählten Partnerhochschulen genutzt; • bis Mitte 2022: Nominations der incoming und outgoing students erfolgen über das EWP Network • bis Mitte 2023: Transcript of Records werden für Incoming students digital über das EWP erstellt und für unsere Outgoing erhalten. 15
Aufforderung: EACEA-03-2020 — Erasmus: Leitaktion 1: Erasmus-Hochschulcharta EU-Zuschüsse: Vorlage für Projektvorschläge (EACEA Erasmus+ IBA): V1.0 – dd.mm.2017 2. UMSETZUNG DER WESENTLICHEN GRUNDSÄTZE o 2.1 Umsetzung der neuen Grundsätze Erläutern Sie welche Maßnahmen Ihre Einrichtung ergriffen hat, um die verankerten Grundsätze der Nichtdiskriminierung, Transparenz und Inklusion von Studierenden und Personal einzuhalten. Beschreiben Sie, wie Ihre Einrichtung den Teilnehmern unabhängig von ihrem persönlichen Hintergrund uneingeschränkten und gleichberechtigten Zugang gewährleistet, wobei ein besonderes Augenmerk auf benachteiligte Teilnehmer zu legen ist. Die Grundsätze der Nichtdiskriminierung, Transparenz und Inklusion von Studierenden und Personal wurden bisher von der HAWK und werden auch weiterhin eingehalten. Die Auswahl der mobilen Teilnehmenden in den Fakultäten erfolgt unter Gewährung eines gleichberechtigten und uneingeschränkten Zugangs aller Bewerber, ohne Berücksichtigung ihres Geschlechts, ihrer Hautfarbe, Muttersprache, ethnischen oder sozialen Herkunft, ihrer Religionszugehörigkeit, etc. Das gilt in gleicher Weise für die Akzeptanz aller incoming students/staff. Menschen mit besonderen Bedürfnissen, sei es aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen, Familienverantwortung, etc., werden bei der Beratung insbesondere im Akad. Auslandsamt auf die jeweils für sie geltenden Maßnahmen oder Sonderförderungsmöglichkeiten aufmerksam und diese ihnen möglich gemacht. Ergänzend wird insbesondere vom International Office dafür Sorge getragen, über die entsprechenden Möglichkeiten innerhalb des Erasmus+-Programms regelmäßig auch andere hochschulinterne Stellen wie das Familien- und Gleichstellungsbüro oder die Senatsbeauftragtenstelle für Menschen mit Behinderungen zu informieren und sie zu bitten, entsprechende Infos in ihre Publikationen aufzunehmen. Über die Bewerber-Auswahlen werden schriftliche Protokolle geführt, u.a. mit Begründung ggf. notwendiger Ablehnungen. Für die künftig neue Möglichkeit der blended mobility, einer Kombination aus kurzem physischen Aufenthalt und einer virtuellen Komponente, sind die dafür nötigen Wege/Verfahren in den Fakultäten noch zu entwickeln, um eine Gleichbehandlung mit Teilnehmenden an physischer Langzeit-Mobilität (incoming wie outgoing) zu gewährleisten. In allen akkreditierten Studiengängen der HAWK wird das ECTS-Punktesystem angewandt, basierend auf der studentischen Arbeitsleistung und den Lernergebnissen. Ein einheitliches ECTS- Leistungspunktesystem (also ECTS credits unter Einbeziehung der Note) ist bisher nicht eingeführt worden, da in den einzelnen Fakultäten unterschiedliche Benotungsverfahren zur Anwendung kommen. Die Frage einer künftigen ECTS-Leistungspunktevergabe muss in einem gesamtstrategischen Hochschulprozess geklärt werden, weshalb aktuell keine Aussagen zu seiner zukünftigen Umsetzung gemacht werden können. Beschreiben Sie, welche Schritte Ihre Einrichtung einleiten wird, um die Einführung des europäischen Studentenausweises zu unterstützen, und die Nutzung der Erasmus+ Mobilen App für Studierende zu fördern. Bitte beachten Sie den Zeitplan, der auf Website der Initiative Europäischer Studentenausweis angegeben ist 2. Um der studentischen Mobilität in Europa und damit auch der Vision eines europäischen Bildungsraums den nötigen Schub zu verleihen, sind einfache und sichere Online-Verwaltungsverfahren und direkt und sofort verfügbare Informationen für Studierende entscheidend, um die Teilnahme von Studierenden an kulturellen und Bildungsaktivitäten zu fördern. Im Rahmen der Initiative für einen europäischen Studierendenausweis soll eine zentrale Online-Anlaufstelle über die mobile App Erasmus+ für Studierende eingerichtet werden, mit der sie den gesamten Verwaltungsaufwand ihrer Mobilitätsphase vor, während und nach ihrem Aufenthalt verwalten können. Damit finden Studierende sämtliche Informationen, die sie für eine hochwertige Mobilitätserfahrung im Ausland benötigen. Die Initiative für einen europäischen Studierendenausweis sieht vor, jeden Studierenden in die Lage zu versetzen, sich bei einem Auslands-Studienaufenthalt einfach und sicher an Hochschuleinrichtungen in Europa elektronisch auszuweisen und einzuschreiben; damit entfällt eine Immatrikulation vor Ort, und Bürokratie wird abgebaut. Die HAWK begrüßt grundsätzlich jede Form des Bürokratieabbaus und sieht in dieser Hinsicht die 2 https://ec.europa.eu/education/education-in-the-eu/european-student-card-initiative_de 16
Aufforderung: EACEA-03-2020 — Erasmus: Leitaktion 1: Erasmus-Hochschulcharta EU-Zuschüsse: Vorlage für Projektvorschläge (EACEA Erasmus+ IBA): V1.0 – dd.mm.2017 Europäische Studentenausweisinitiative als vorteilhaft für Studierende wie auch die Hochschulverwaltung an, denn sie bedeutet: für Studierende: o Einfacher Zugriff auf Lehrmaterialien vor der Mobilitätsphase, Online-Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und automatische Anerkennung von ECTS-Leistungspunkten o Unmittelbarer Zugang zu Diensten an der Gastuniversität, etwa Bibliotheken, Beförderung und Unterkunft o Ermäßigungen bei Kulturveranstaltungen in der gesamten EU für Hochschuleinrichtungen: o Einfache Online-Verwaltung des gesamten Mobilitätsprozesses – von der Auswahl der Studierenden bis hin zur Anerkennung von ECTS-Leistungspunkten o Online-Identifizierung von Studierenden, vereinfachter und sicherer Austausch von Daten von Studierenden – einschließlich akademischer Leistungen – zwischen Hochschuleinrichtungen o Geringerer Verwaltungsaufwand in Verbindung mit der Mobilität von Studierenden Seitens der EU soll diese Initiative 2021 allen Hochschuleinrichtungen, die an Erasmus+ teilnehmen, bereitgestellt werden. Bis 2025 sollten die mobilen Studierenden in vollem Umfang daran teilnehmen können. Zur technischen Umsetzung dieser Initiative (insbesondere zur Anbindung des EWP an die bestehende Software zur Studierendenverwaltung in der HAWK) kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine genauere Aussage - und damit auch nicht zu einem genaueren Zeitplan - getroffen werden. Mit Beginn der neuen Programmlaufzeit in 2021 sollen zunächst die in den IT-Abteilungen (zentral und in den Fakultäten) zuständigen Mitarbeitenden informiert und geschult werden und ggf. dort wie auch im Akademischen Auslandsamt zusätzlich nötiges Personal zur Implementierung rekrutiert werden. Durch gezielte Information und Beratung seitens des International Offices soll die Nutzung der Erasmus + Mobile App für incoming und outgoing students gefördert werden. Nützliche Informationen über die HAWK werden über die Erasmus+ Mobile App für Incoming-Studierende zugänglich gemacht. Erläutern Sie, wie Ihre Einrichtung zur Umsetzung und Förderung umweltfreundlicher Methoden in allen Erasmus+ Programmeaktivitäten beitragen wird. Durch die Teilnahme am EWP und damit einer überwiegend „papierlosen“ Programmadministration wird in der Hochschule erstmalig eine sehr umweltfreundliche Methode des zentralen Projektmanagements praktiziert werden, die als good practice hoffentlich auch in anderen Bereichen Nachahmung findet. Als entsendende und empfangende Einrichtung wird die HAWK Anstrengungen unternehmen, um ein umweltverträgliches und verantwortungsbewusstes Verhalten ihrer Teilnehmer zu fördern. Die Verwendung nachhaltiger Reisemittel soll nach besten Möglichkeiten unterstützt werden, um die negativen Auswirkungen der Mobilität auf die Umwelt zu verringern. Insgesamt gesehen sollte eine eigene, bisher noch nicht bestehende institutionelle Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt und diese u.a. mit den Konzepten Mobilität und Internationalisierung kombiniert werden. Erläutern Sie, wie Ihre Einrichtung zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und zur aktiven Bürgerschaft für ins Ausland gehende und aus dem Ausland kommende Studierende vor, während und nach Ihrer Teilnahme in einer Mobilitätsmaßnahme beitragen werden. Wie u.a. internationale Studien (Impact-Studie ESNsurvey 2019) gezeigt haben, fördert das Erasmus- Programm bei mobilen Studierenden eine positive Einstellung zum multikulturellen Bewusstsein und ein stärkeres Gefühl der europäischen Identität. Darüber hinaus ergaben sie, dass Studierende mit Austauscherfahrung weitaus stärker in Organisationen der Zivilgesellschaft engagiert sind als die durchschnittliche europäische Jugend. Sie haben ein höheres Interesse an Abstimmungen auf EU- 17
Aufforderung: EACEA-03-2020 — Erasmus: Leitaktion 1: Erasmus-Hochschulcharta EU-Zuschüsse: Vorlage für Projektvorschläge (EACEA Erasmus+ IBA): V1.0 – dd.mm.2017 Ebene, tun dies jedoch weniger wahrscheinlich beim Austausch, da sie Schwierigkeiten beim Zugang zu ihren Stimmrechten haben. In diesem Zusammenhang besteht die klare Möglichkeit, einen Mehrwert zu schaffen, indem Aktivitäten aktiv gefördert und organisiert werden, die es mobilen Teilnehmern ermöglichen, sich bürgerschaftlich zu engagieren, ihre Fähigkeiten über das formale Bildungsumfeld hinaus zu entwickeln, sich freiwillig zu melden und aktiv an ihrer lokalen Gesellschaft teilzunehmen. Dies fördert nicht nur die Integration mobiler Teilnehmer in die Aufnahmegesellschaft, sondern ist auch für die lokalen Studierenden / Beschäftigten wichtig, da es die Internationalisierung zu Hause sicherstellt, Vorurteile überwindet und zur Akzeptanz kultureller Vielfalt führt. Als ein Beispiel sei die von uns praktizierte Möglichkeit erwähnt, incoming students als „europäische Botschafter“ in Schulen einzusetzen, um so schon frühzeitig positive Impulse bei sehr jungen Menschen zu setzen. Die Einbeziehung von Studierenden durch Freiwilligenarbeit und aktive Bürgerschaft wird ebenfalls als ein wesentlicher Aspekt unserer Inklusionsstrategie angesehen. So unterhält das Akad. Auslandsamt der HAWK seit vielen Jahren ein Buddy-Programm, bei denen incoming und frühere outgoing students ihre Erfahrungen mit potenziellen Bewerbern oder Zielgruppen mit weniger Möglichkeiten teilen. Sie sollten die Mobilität fördern und erläutern, wie die im Rahmen des Programms vorgesehenen Hindernisse für die Mobilität überwunden werden können. Das geschieht an der HAWK ebenfalls in Form von Internationalen Tagen, organisiert in Zusammenarbeit von Fakultäten und International Office. Die Hochschule wird darüber hinaus an der Organisation und Förderung weiterer Aktivitäten oder Projekte arbeiten, die die aktiven bürgerschaftlichen Fähigkeiten und Kompetenzen von Studierenden und Mitarbeitern verbessern, wie beispielsweise das SocialErasmus ProjectWE AfriHug des Erasmus Student Network. Dieses Projekt zielt darauf ab, internationale Austauschstudenten besser in die lokale Gesellschaft zu integrieren, indem Freiwilligenangebote organisiert werden, um einen Werteaustausch zwischen den internationalen Studierenden und der lokalen Gemeinschaft sicherzustellen. Dabei wird u.a. auf eine starke Unterstützung und Beteiligung insbesondere durch unsere Studienbereiche der Sozialen Arbeit gesetzt, die an zwei Hochschulstandorten in Hildesheim und Holzminden vertreten und auch schon bisher in diesem Thema sehr aktiv ist. 18
Aufforderung: EACEA-03-2020 — Erasmus: Leitaktion 1: Erasmus-Hochschulcharta EU-Zuschüsse: Vorlage für Projektvorschläge (EACEA Erasmus+ IBA): V1.0 – dd.mm.2017 o 2.2 Bei der Teilnahme an Mobilitätsmaßnahmen - Nach den Mobilitätsmaßnahmen Auf der Grundlage der Empfehlung des Rates zur automatischen gegenseitigen Anerkennung3, beschreiben Sie in diesem Abschnitt wie Ihre Einrichtung gewährleistet, dass alle erworbenen Leistungspunkte für erzielte Lernergebnisse, die während der Mobilitätsphase, einschließlich einer gemischten Mobilität („blended mobility“) erbracht wurden, uneingeschränkt und automatisch anerkannt werden. Wie wird an der HAWK die automatische Anerkennung gewährleistet? Zur Gewährleistung der automatischen gegenseitigen Anerkennung aller Leistungspunkte (Credits) für Lernergebnisse, die während einer Mobilitätsphase im Ausland bzw. einer gemischten Mobilität erzielt wurden, dienen Maßnahmen, die die HAWK bereits anwendet, deren Qualität, wo erforderlich, sie verbessert oder die sie ergänzend neu einführt. Alle Maßnahmen sollen zur Erreichung folgender Ziele beitragen: o Einer sachgerechten Verwendung von Lernvereinbarungen einschließlich Online- Lernvereinbarungen; Learning Agreements (LA) werden (bisher in Papierform, künftig digital) nach Auswahl eines Bewerbers und Aufnahmebestätigung an der Partnereinrichtung bzw. dem Praktikumsbetrieb vom Studierenden, vom Studiendekanat der Fakultät und von der Auslandsfakultät unterzeichnet, unter Verwendung der von der EU/NA bereitgestellten Vorlagen. Änderungen im Studien- oder Trainingsprogramm sind während des Aufenthalts schriftlich zu ergänzen und genehmigen zu lassen. Nach dem Aufenthalt werden die LA zusammen mit dem Transcript of records/Training certificate im Prüfungsamt/Studiendekanat zur Anerkennung eingereicht. o Aufnahme geeigneter Informationen über Lernergebnisse, Arbeitspensum (Leistungspunkte) und Noten im Leistungsnachweis; Bislang ausgestellte Leistungsnachweise beinhalten (neben den individuellen Daten) u.a. Modul- /Fachtitel, Modul-Nr., ECTS-Punkte und Noten. o vollständige und automatische Anerkennung von Leistungspunkten und (ggf.) Anerkennung von Noten nach einer Auslandsmobilität; Hierzu sind weitergehende intensive Abstimmungsprozesse mit den Partnerfakultäten im Ausland erforderlich, die bisher noch nicht stattgefunden haben; dieser Punkt sollte aber u.a. ein Kriterium bei der für die neue Programmgeneration anstehenden qualitativen Überprüfung der bestehenden Interinstitutional Agreements sein. o klare und einfache Vorgaben für Studierende, Widerspruch einzulegen, falls die Leistungspunkte nicht uneingeschränkt und automatisch anerkannt werden. Im strukturierten Anerkennungsablauf (s.o.) haben die Studierenden Anerkennungsprobleme bisher ausschließlich mit ihren Studiendekanaten geklärt, da die Anerkennung in die Zuständigkeit der Fakultäten fällt. Künftig sollte zusätzlich eine fakultätsübergeordnete, zentrale Beschwerdestelle unter Leitung des zuständigen Vizepräsidiums für Studium und Lehre eingerichtet werden. o Vorlage umfassender Informationen über das Benotungssystem in interinstitutionellen Vereinbarungen; Das generelle Benotungssystem der HAWK wird bisher auf der Webseite des International Office sowie in Publikationen für Incomings und in unseren HAWK Fact sheets beschrieben. Zur Beschreibung in den neuen IIA haben Fakultäten künftig die Möglichkeit zur Angabe ggf. abweichender Regelungen in ihrem Bereich. o Vorlage von Tabellen zur Noteneinstufung zusammen mit Leistungsnachweisen (sofern Noten verwendet werden); o Transparenz des Vorlesungsverzeichnisses (nach den Regeln des ECTS-Leitfadens, in dem erklärt wird, wie die Informationen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, und über einen Link auf das Vorlesungsverzeichnis verwiesen wird). Ein einheitliches, alle Fakultäten/Studiengänge umfassendes Vorlesungsverzeichnis ist an der HAWK bisher noch nicht veröffentlicht. Internationale Studierende informieren sich zum 3 Den Text der Empfehlung des Rates zur automatischen gegenseitigen Anerkennung finden sie hier: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?qid=1568891859235&uri=CELEX:32018H1210(01) 19
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