ERASMUS+ 2021-2027 EACEA-03-2020 ECHE-LP-20 - Erasmus+ Leitaktion 1 (KA1): Erasmus-Hochschulcharta - HAWK

Die Seite wird erstellt Silvester Weiß
 
WEITER LESEN
ERASMUS+ 2021-2027 EACEA-03-2020 ECHE-LP-20 - Erasmus+ Leitaktion 1 (KA1): Erasmus-Hochschulcharta - HAWK
ERASMUS+ 2021-2027

Erasmus+ Leitaktion 1 (KA1): Erasmus-Hochschulcharta

            EACEA-03-2020 ECHE-LP-20
                      Fassung 1.0
                    11 Februar 2020
Aufforderung: EACEA-03-2020 — Erasmus: Leitaktion 1: Erasmus-Hochschulcharta

EU-Zuschüsse: Vorlage für Projektvorschläge (EACEA Erasmus+ IBA): V1.0 – dd.mm.2017
  INHALTSVERZEICHNIS

ANTRAGSFORMULAR VEREINFACHTES VERFAHREN (TEIL B) .............................................................................. 2
  DECKBLATT ............................................................................................................................................................... 4
BEKENNTNIS ZU DEN GRUNDSÄTZEN DER ERASMUS-HOCHSCHULCHARTA...................................................... 6
  1. Erasmus Erklärung zur Hochschulpolitik (Allgemeine Strategie)........................................................................ 9
     1.1 Erasmus Aktivitäten, die Teil Ihrer Erasmus Erklärung zur Hochschulpolitik sind ................................................ 9
     1.2 Erasmus Erklärung zur Hochschulpolitik: Ihre Strategie ...................................................................................... 9
  2. Umsetzung der Wesentlichen Grundsätze ......................................................................................................... 16
     2.1 Umsetzung der neuen Grundsätze.................................................................................................................... 16
     2.2 Bei der Teilnahme an Mobilitätsmaßnahmen - Nach den Mobilitätsmaßnahmen ............................................... 19
     2.3 Zum Zweck der Außenwirkung .......................................................................................................................... 20

                                                                                                                                                                                5
Aufforderung: EACEA-03-2020 — Erasmus: Leitaktion 1: Erasmus-Hochschulcharta

EU-Zuschüsse: Vorlage für Projektvorschläge (EACEA Erasmus+ IBA): V1.0 – dd.mm.2017
    BEKENNTNIS ZU DEN GRUNDSÄTZEN DER ERASMUS-HOCHSCHULCHARTA
    Ich, der/die Unterzeichnete, erkläre, dass sich meine Einrichtung für den Fall, dass ihr eine Erasmus-
    Hochschulcharta verliehen wird, dazu verpflichtet,

         •   die im Programm verankerten Grundsätze der Nichtdiskriminierung, Transparenz und Integration
             uneingeschränkt einzuhalten,
         •   den derzeitigen und künftigen Teilnehmern unabhängig von ihrem persönlichen Hintergrund
             uneingeschränkten und gleichberechtigten Zugang zu gewähren, wobei ein besonderes
             Augenmerk auf benachteiligte Teilnehmer zu legen ist,
         •   alle erworbenen Leistungspunkte („Credits“) (auf der Grundlage des Europäischen Systems zur
             Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen – ECTS) für erzielte Lernergebnisse, die
             während eines Studien-/Bildungsaufenthalts im Ausland einschließlich einer gemischten Mobilität
             auf zufriedenstellende Weise erzielt wurden, uneingeschränkt und automatisch anzuerkennen,
         •   im Fall einer Mobilität zum Erwerb von Leistungspunkten („credit mobility“) keine Gebühren für das
             Studium, die Einschreibung, die Prüfungen oder den Zugang zu Labors und Bibliotheken für ins
             Land kommende Austauschstudierende zu erheben,
         •   die Qualität der Mobilitätsaktivitäten und der Kooperationsprojekte in der Antrags- und
             Umsetzungsphase zu gewährleisten,
         •   die Schwerpunkte des Programms umzusetzen durch
                  o Einleitung        der   erforderlichen   Schritte   zur    Umsetzung        des   digitalen
                       Mobilitätsmanagements gemäß den technischen Standards der Initiative „Europäischer
                       Studentenausweis“,
                  o Förderung umweltfreundlicher Methoden bei allen Programmaktivitäten,
                  o Schaffung von Anreizen für die Teilnahme von benachteiligten Menschen,
                  o Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und Unterstützung für Studierende und
                       Personal für ein aktives bürgerschaftliches Engagement vor, während und nach ihrer
                       Teilnahme an einer Mobilitätsmaßnahme oder einem Projekt.

    BEI TEILNAHME AN MOBILITÄTSMASSNAHMEN

    vor den Mobilitätsmaßnahmen

         •   zu gewährleisten, dass die Auswahlverfahren für Mobilitätsmaßnahmen fair, transparent und
             einheitlich sind und dokumentiert werden,
         •   das Vorlesungsverzeichnis auf der Website der Einrichtung rechtzeitig im Vorfeld der
             Mobilitätsphasen zu veröffentlichen und regelmäßig zu aktualisieren, damit es für alle Beteiligten
             transparent ist und mobilen Studierenden die Möglichkeit gibt, sich gut über die Studiengänge, die
             sie absolvieren wollen, zu informieren und eine fundierte Entscheidung zu treffen,
         •   Informationen über das Benotungssystem und die Tabellen zur Noteneinstufung für alle
             Studiengänge zu veröffentlichen und regelmäßig zu aktualisieren, zu gewährleisten, dass die
             Studierenden klare und transparente Informationen über die Verfahren zur Anerkennung und
             Umrechnung ihrer Noten erhalten,
         •   Mobilitätsmaßnahmen nur im Rahmen zuvor geschlossener Abkommen zwischen den
             Einrichtungen zu Studien- und Lehrzwecken durchzuführen. In diesen Abkommen werden die
             jeweiligen Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Parteien sowie ihre Verpflichtung
             verankert, bei der Auswahl, Vorbereitung, Aufnahme, Unterstützung und Integration mobiler
             Teilnehmer gemeinsame Qualitätskriterien anzuwenden,
         •   zu gewährleisten, dass mobile Teilnehmer, die ins Ausland gehen, einschließlich einer gemischten
             Mobilität, mithilfe von Maßnahmen zum Erwerb der erforderlichen Sprachkenntnisse und zur
             Entwicklung ihrer interkulturellen Kompetenz entsprechend auf ihre Aktivitäten im Ausland
             vorbereitet sind,
         •   zu gewährleisten, dass die Mobilität von Studierenden und Personal auf einer Lernvereinbarung
             (Studierende) bzw. einer Mobilitätsvereinbarung (Personal) beruht, die im Vorfeld zwischen den
             entsendenden und den aufnehmenden Einrichtungen bzw. Unternehmen und den Teilnehmern am
             Mobilitätsprogramm abgeschlossen werden,
         •   mobilen, ins Land kommenden Teilnehmern aktiv bei der Wohnungssuche behilflich zu sein,
         •   bei Bedarf Unterstützung bei der Beschaffung von Visa für mobile Teilnehmer anzubieten, die ins
             Land kommen bzw. ins Ausland gehen,
         •   bei Bedarf Unterstützung beim Abschluss von Versicherungen für mobile Teilnehmer anzubieten,
             die ins Land kommen bzw. ins Ausland gehen,
         •   zu gewährleisten, dass Studierende ihre Rechte und Pflichten gemäß der Erasmus-
             Studentencharta kennen.

                                                                                                                  6
Aufforderung: EACEA-03-2020 — Erasmus: Leitaktion 1: Erasmus-Hochschulcharta

EU-Zuschüsse: Vorlage für Projektvorschläge (EACEA Erasmus+ IBA): V1.0 – dd.mm.2017
    während der Mobilitätsmaßnahmen

         •   Studierenden, die ins Land kommen, eine akademische Gleichbehandlung angedeihen zu lassen
             und ihnen Leistungen in der gleichen Qualität anzubieten,
         •   Maßnahmen zu fördern, die die Sicherheit von mobilen Teilnehmern, die ins Ausland gehen bzw.
             ins Land kommen, gewährleisten,
         •   ins Land kommende, mobile Teilnehmer in die Studentengemeinschaft im weiteren Sinne und in
             den Alltag der Einrichtung zu integrieren, sie dazu anzuhalten, als Botschafter des Programms zu
             wirken und ihre Mobilitätserfahrung zu teilen,
         •   mobilen Teilnehmern, einschließlich Teilnehmern an einer gemischten Mobilitätsmaßnahme, ein
             geeignetes Beratungs- und Betreuungsangebot zur Verfügung zu stellen,
         •   ins Land kommenden, mobilen Teilnehmern eine angemessene sprachliche Unterstützung
             anzubieten.

    nach den Mobilitätsmaßnahmen

         •   aus dem Ausland kommenden, mobilen Studierenden und ihren entsendenden Einrichtungen
             Leistungsnachweise („transcripts of records“) mit einer vollständigen, genauen und zeitnahen
             Übersicht über ihre Leistungen am Ende der Mobilitätsphase auszustellen,
         •   zu gewährleisten, dass alle erworbenen Leistungspunkte für erzielte Lernergebnisse, die während
             eines Studien-/Bildungsaufenthalts im Ausland einschließlich einer gemischten Mobilität auf
             zufriedenstellende Weise erzielt wurden, uneingeschränkt und automatisch anerkannt werden, wie
             es in der Lernvereinbarung festgeschrieben ist und durch den Leistungsnachweis/die
             Bescheinigung über die Ableistung des Praktikums bestätigt wird. Sie sind unverzüglich in die Akte
             des Studierenden aufzunehmen, ohne weitere Arbeit oder Beurteilung des Studierenden auf
             seinen Studiengang anzurechnen und müssen im Leistungsnachweis und in einem Zusatz zum
             Hochschulabschluss („Diploma Supplement“) des Studierenden nachvollziehbar sein,
         •   die Aufnahme erfolgreich abgeschlossener Mobilitätsaktivitäten (Studium und/oder Praktika) in den
             endgültigen Leistungsnachweis der Studierenden (Diplomzusatz) sicherzustellen,
         •   mobile Teilnehmer nach ihrer Rückkehr dazu anzuhalten und dabei zu unterstützen, als
             Botschafter des Programms zu wirken, Werbung für die Vorteile von Mobilität zu machen und aktiv
             am Aufbau von Alumni-Gemeinschaften mitzuwirken,
         •   zu gewährleisten, dass dem Personal die Lehr- und Fortbildungsaktivitäten, die während der
             Mobilitätsmaßnahme erbracht wurden, auf der Grundlage der Mobilitätsvereinbarung und in
             Einklang mit der institutionellen Strategie anerkannt werden.

    BEI DER TEILNAHME AN EUROPÄISCHEN UND INTERNATIONALEN KOOPERATIONSPROJEKTEN

             •    zu gewährleisten, dass die Kooperationsaktivitäten zur Umsetzung der institutionellen
                  Strategie beitragen,
             •    für die Möglichkeiten, die Kooperationsprojekte bieten, zu werben und Hochschulpersonal und
                  Studierende, die an solchen Aktivitäten teilnehmen, in der Antrags- und Umsetzungsphase
                  sinnvoll zu unterstützen,
             •    zu gewährleisten, dass die Kooperationsmaßnahmen zu nachhaltigen Ergebnissen führen
                  und alle Partner von ihren Auswirkungen profitieren können,
             •    „Peer-Learning“-Aktivitäten zu fördern und die Ergebnisse der Projekte so zu nutzen, dass sie
                  möglichst große Wirkung für einzelne Lernende, andere teilnehmende Einrichtungen und die
                  akademische Gemeinschaft im weiteren Sinne haben.

    ZUM ZWECK DER UMSETZUNG UND ÜBERWACHUNG

         •   zu gewährleisten, dass die langfristige institutionelle Strategie und ihre Relevanz für die Ziele und
             Schwerpunkte des Programms in der Erasmus-Erklärung zur Hochschulpolitik beschrieben
             werden,
         •   sicherzustellen, dass die Grundsätze der Charta klar vermittelt und vom Personal auf allen Ebenen
             der Einrichtung angewendet werden,
         •   die „ECHE-Leitlinien“ und die „ECHE-Selbstbeurteilung“ für eine uneingeschränkte Umsetzung der
             Grundsätze dieser Charta zu nutzen,
         •   regelmäßig für die Aktivitäten, die durch das Programm unterstützt werden, sowie deren
             Ergebnisse zu werben,
         •   diese Charta und die dazugehörige Erasmus-Erklärung zur Hochschulpolitik gut sichtbar auf der
             Website der Einrichtung und auf allen wichtigen Kommunikationskanälen zu präsentieren.
                                                                                                                     7
Aufforderung: EACEA-03-2020   -   Erasmus:   Leitaktion   1: Erasmus-Hochschulcharta

Im Namen meiner Einrichtung erkenne ich an, dass die Umsetzung der Charta von den nationalen
Erasmus+-Agenturen überwacht wird und Verstöße gegen die vorstehend dargelegten Grundslitze und
Verpflichtungen die Aberkennung der Charta durch die Europliische Kommission zur Folge haben können.

Im Namen der Einrichtung verpflichte ich mich, die Erasmus-Erkllirung     zur Hochschulpolitik auf der Website
der Einrichtung zu veröffentlichen.

                                                                         Gesetzlicher Vertreter der Einrichtung

                                                                                                   Dr. Marc HUDY

                                                                                                                   8
Aufforderung: EACEA-03-2020 — Erasmus: Leitaktion 1: Erasmus-Hochschulcharta

1. ERASMUS ERKLÄRUNG ZUR HOCHSCHULPOLITIK (ALLGEMEINE STRATEGIE)

      o   1.1 Erasmus Aktivitäten, die Teil Ihrer Erasmus Erklärung zur Hochschulpolitik sind

  In diesem Abschnitt werden Antragsteller gebeten, alle Erasmus+ Aktivitäten anzukreuzen,
  die Teil Ihrer Erasmus Erklärung zur Hochschulpolitik sind. Wählen Sie alle Aktivitäten, die in
  Ihrer Hochschule während der gesamten Laufzeit des Programms durchgeführt werden
  sollen.

  Erasmus Leitaktion 1 (KA1) – Lernmobilität:

   Mobilität für Studierende und Hochschulpersonal                                          ☒

  Erasmus Leitaktion 2 (KA2) - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und
  Hochschuleinrichtungen:

   Partnerschaften für Zusammenarbeit und Austausch bewährter Verfahren                     ☐

   Partnerschaften für Spitzenleistungen – Europäische Hochschulen                          ☐

   Partnerschaften für Spitzenleistungen – Gemeinsame Erasmus-Mundus-                       ☐
   Masterabschlüsse

   Partnerschaften für Innovationen                                                         ☐

  Erasmus Leitaktion 3 (KA3):

   Erasmus Leitaktion 3 (KA3) -           Unterstützung Politischer Entwicklung und         ☐
   Zusammenarbeit:

      o   1.2 Erasmus Erklärung zur Hochschulpolitik: Ihre Strategie

  In diesen Abschnitt sollen Antragsteller darstellen, wie sich Ihre Erasmus Erklärung zur
  Hochschulpolitik mit der Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen von Erasmus, nach der
  Verleihung der Erasmus-Hochschulcharta befasst. Sollten Sie in Zukunft weitere Aktivitäten
  hinzufügen wollen, ändern Sie Ihre Erasmus Erklärung zur Hochschulpolitik ab und informieren
  Sie Ihre nationale Erasmus+ Agentur.

  Was möchten Sie mit der Beteiligung am Programm Erasmus+ erreichen? Wie relevant ist Ihre
  Teilnahme am Erasmus Programm im Rahmen der institutionellen Modernisierungs- und
  Internationalisierungsstrategie?

                                                                                                    9
Aufforderung: EACEA-03-2020 — Erasmus: Leitaktion 1: Erasmus-Hochschulcharta

EU-Zuschüsse: Vorlage für Projektvorschläge (EACEA Erasmus+ IBA): V1.0 – dd.mm.2017

    (Beziehen Sie sich dabei auf alle Prioritäten der Europäischen Erneuerungsagenda für die
    Hochschulbildung sowie auf die Ziele des Europäischen Bildungsraums1 und erklären Sie, wie
    Ihre Einrichtung diese politischen Ziele durch die Beteiligung am Erasmus Programm zu
    erreichen sucht.)

    Originalsprache (und Übersetzung in EN, FR oder DE, wenn das EPS nicht in einer dieser
    Sprachen vorliegt)

    HAWK Hochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen – ein aktueller Überblick (2020)

    Die HAWK Hildesheim/Holzminden/Göttingen, Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst,
    zählt mit aktuell rund 6.300 Studierenden (davon ~ 560 = 9 % ausländische Studierende, 25% aus EU-
    u. 75% aus Non-EU-Ländern) und 580 Beschäftigten (354 akademisches Personal, 226 aus Technik
    und Verwaltung, [VZ-Äquivalente]) an ihren drei Standorten Hildesheim, Holzminden, Göttingen zu den
    niedersächsischen Hochschulen mit einem breiten Fächerspektrum. In sechs Fakultäten – Bauen u.
    Erhalten (HI), Gestaltung (HI), Soziale Arbeit u. Gesundheit (HI), Management, Soziale Arbeit, Bauen
    (HOL), Ingenieurwissenschaften und Gesundheit (GÖ), Ressourcenmanagement (GÖ) – werden 25 BA-
    und 16 MA-Studiengänge angeboten.

    140 internationale Kooperationen (davon 99 Erasmus+ IIA) bilden aktuell die Grundlage für
    Mobilitätsmaßnahmen in Studium und Lehre, wie auch für Projekte in Wissens- /Technologietransfer u.
    angewandter Forschung.

    Mit ihrer Forschung leistet die HAWK wertvolle Beiträge zur Entwicklung von Innovation für Wirtschaft
    und Gesellschaft. Durch eine starke Steigerung der Forschungsaktivitäten in den letzten Jahren konnte
    sie ihre Drittmittel verdoppeln. Mit drei ausgewiesenen Forschungsschwerpunkten - auf den Gebieten
    Laser- und Plasmatechnologie, Ländliche Räume, Nachhaltiger Produktion und Nutzung biogener
    Rohstoffe - sowie weiteren aktiven Forscher/innengruppen betreibt die Hochschule zukunftsweisende,
    anwendungs- und bedarfsorientierte Forschung auf Spitzenniveau. In Kooperation mit Universitäten
    betreut sie überproportional viele Promotionen. Seit 2019 ist die HAWK in Europa erfolgreich an zwei
    mehrjährigen Horizon-2020-Projekten als Partner beteiligt: a) am Projekt „Renewable and Waste Heat
    Recovery for Competitive District Heating and Cooling Networks (REWARDHeat)“, Prof. Dr. Holler et al.,
    Wirtschaftsingenieurwesen Göttingen, und b) am Projekt „EMpowerment through liquid Integration of
    Migrant Youth in vulnerable conditions (MIMY)“, Prof. Dr. Leonie Wagner et al., Soziale Arbeit
    Holzminden.

    Was möchte die HAWK mit der Beteiligung am Programm Erasmus+ erreichen?
    Wie im Vertrag von Lissabon vereinbart, stellen Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit,
    Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte von Personen, die
    Minderheiten angehören, die gemeinsamen Werte aller EU-Mitgliedstaaten dar. Eine inklusive,
    hochwertige Bildung auf allen Ebenen sowie die europäische Dimension im Unterricht sind für den
    Aufbau und die Aufrechterhaltung einer von Zusammenhalt geprägten europäischen Gesellschaft von
    allergrößter Bedeutung. Zum Basiswissen eines jeden Unionsbürgers gehört es, etwas über das
    gemeinsame kulturelle Erbe und die Vielfalt Europas zu lernen sowie Ursprünge und Funktionsweise
    der Europäischen Union genau zu verstehen.
    Im Sinne der Pariser Deklaration betrachten wir als eine unserer Aufgaben als Hochschule, die
    Fähigkeit zu kritischem Denken zu fördern und die Vermittlung sozialer, staatsbürgerlicher und
    interkultureller Kompetenzen in jeden Studiengang zu integrieren. Durch die Teilnahme am Erasmus-
    Programm sehen wir uns in der Lage, einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der Gemeinschaft und
    ihrer demokratischen Grundlagen und zur Integration zu leisten. Arbeitgeber betrachten kognitive und
    soziale Kompetenzen als sehr wichtiges Kriterium der Mitarbeiterrekrutierung und Auslandserfahrungen
    als Weg zur Verbesserung fremdsprachlicher, allgemeiner und interkultureller Kompetenzen; zur
    Verbesserung ihrer Arbeitsmarktchancen möchten wir unsere Studierenden daher in diesem Sinne
    fördern und unterstützen.

     Unterstützung der Ziele zum Aufbau des Europäischen Bildungsraums
     Im Rahmen der Europäischen Erneuerungsagenda für die Hochschulbildung setzt die EU Prioritäten im
     Bereich Anerkennung, digitale Kompetenzen, gemeinsame Werte und inklusive Bildung.
     Gemeinsames Interesse aller EU-Mitgliedstaaten ist, das Potenzial der Bildung und der Kultur als
     Motor für Beschäftigung, Wirtschaftswachstum, sozialen Zusammenhalt sowie als Möglichkeit des
     Erfahrens einer europäischen Identität voll auszuschöpfen. Vor diesem Hintergrund entwickelt die EU-

1
 Weitere Informationen zu den Prioritäten des Europäischen Bildungsraums, wie Anerkennung, digitale
Kompetenzen, gemeinsame Werte und inklusive Bildung, finden Sie auf der folgenden Website:
https://ec.europa.eu/education/education-in-the-eu/european-education-area_de

                                                                                                             10
Aufforderung: EACEA-03-2020 — Erasmus: Leitaktion 1: Erasmus-Hochschulcharta

EU-Zuschüsse: Vorlage für Projektvorschläge (EACEA Erasmus+ IBA): V1.0 – dd.mm.2017
     Kommission Initiativen, die den Aufbau eines europäischen Bildungsraums voranbringen sollen.
     Gleichzeitig wird damit auch versucht, den sozialen Zusammenhalt zu stärken, Fremdenfeindlichkeit,
     Radikalisierung und auf Spaltung zielenden Nationalismus zu bekämpfen. Die HAWK teilt die
     dahinterstehende Vision von einem Europa, in dem

         •   Auslandsaufenthalte zu Studien- und Lernzwecken zur Norm werden,
         •   Schul- und Hochschulabschlüsse EU-weit anerkannt werden,
         •   es gängig ist, neben der Muttersprache zwei weitere Sprachen zu sprechen,
         •   jeder unabhängig von seinem sozialen und wirtschaftlichen Hintergrund Zugang zu
             hochwertiger Bildung hat und
         •   sich die Menschen ihrer europäischen Identität, des kulturellen Erbes Europas und dessen
             Vielfalt voll und ganz bewusst sind.

    Wie versucht die HAWK, diese politischen Ziele durch die Beteiligung am Erasmus Programm zu
    erreichen?
    Die Teilnahme am Erasmus-Programm 2021-27 wird als maßgebliches Instrument zur Modernisierung
    wie auch weiteren zielgerichteten Internationalisierung der HAWK angesehen.
    Internationalisierung und Digitalisierung sind zwei Querschnittsprozesse, die sowohl für Hochschulen
    wie internationale Netzwerke enorme Potenziale bieten. Allerdings wird nicht unterschätzt, dass die
    systematische Verzahnung der beiden Prozesse eine große Herausforderung für die Hochschule sein
    wird, denn bislang spielt Digitalisierung in der internationalen Hochschulzusammenarbeit eine
    untergeordnete Rolle. Dieser Umstand ist in der aktuellen Covid-19-bedingten lockdown-Situation an
    den Hochschulen sehr offensichtlich geworden und könnte Veränderungen beschleunigen.

    Der digitale Wandel umfasst die Entwicklung von Blended Learning und Online-Teaching-Learning-
    Szenarien, die Einführung flexiblerer Studienprogramme durch Digitalisierung und Integration von
    digitalen grenzüberschreitenden Kooperationsprojekten in Hochschulstrukturen. Digitalisierung von
    Studium und internationaler Mobilität bedeutet z.B., Lehrangebote in kurze Einheiten zu modularisieren
    und verstärkt über digitale Bildungsplattformen anzubieten, was auch mit grundlegenden
    Veränderungen europäischer wie globaler Mobilität (physisch und digital) einhergehen wird. Bei der
    Schaffung von digitalen Lehr-Lernmöglichkeiten geht es aber nicht in erster Linie darum, physische
    Mobilität zu ersetzen, sondern sie sinnhaft zu ergänzen und einzubetten.

    Zukünftig sind neue Mobilitätsmuster denkbar, etwa durch die Verbindung von „blended learning“ mit
    Kurzzeitauslandsmobilität (z. B. Summer Schools; studentische Konferenzen etc.). Video-
    konferenzlösungen bieten vielfältige Möglichkeiten, um ohne großen Aufwand ein Online-Meeting
    umzusetzen. Im Sinne des Nachhaltigkeitsgedankens könnte so je nach Anlass geprüft werden, ob
    Reiseaufwendungen vermieden werden könnten. Die Implementierung eines digitalen
    Mobilitätsmanagements trägt durch eine papierlose Dokumentenverwaltung ebenfalls dem
    Umweltgedanken Rechnung.

    Digitale Lehr-Lernszenarien tragen in gesteigertem Maße dazu bei, auch Studierenden mit besonderen
    Bedürfnissen internationale Erfahrungen im Sinne der Internationalization-at-home zu ermöglichen.
    Wie Erasmus+-Impact Studien und eigene bisherige Erfahrungen mit mobilen Studierenden gezeigt
    haben, fördern Auslandsaufenthalte durch Teilnahme am Erasmus+ Programm das multikulturelle
    Verständnis in Europa und führen zur Stärkung eines europäischen Identitätsgedankens bei den
    Studierenden; beide Faktoren tragen nachhaltig zur Vorbeugung von Vorteilen bei, führen zu Akzeptanz
    von kultureller Diversität und haben somit substantielle Auswirkungen auf die individuelle Entwicklung
    im Sinne der Entwicklungsziele der Pariser Deklaration.

    Wie relevant ist die Teilnahme am Erasmus+ Programm im Rahmen der institutionellen
    Modernisierungs- und Internationalisierungsstrategie der HAWK?
    Neben der Erasmuserklärung zur Hochschulpolitik (EPS, 2014) sind die Ziele der internationalen
    Ausrichtung der HAWK im Rahmen einer hochschulinternen Klausurtagung in 2016 in einem
    „Eckpunktepapier/Mission Statement“ beschrieben worden und beinhalten u.a. folgende Statements und
    Aufgaben:
    „Internationalisierung befähigt Studierende,
    • sich in einer globalisierten Welt zu bewegen,
    • Kompetenz für international geprägte berufliche und gesellschaftliche Aufgaben zu entwickeln,
    • sich für globalisierte Arbeitsmärkte vorzubereiten
    • und an internationaler Forschung zu partizipieren.
    Die Gewinnung internationaler Studierender trägt zu einem weltoffenen Klima der HAWK bei, erhöht die
    Vielfalt und ist eine Antwort auf gesellschaftliche Entwicklungen. Die HAWK stellt sich den damit
    verbundenen Herausforderungen und vermittelt ihren Studierenden die entsprechenden interkulturellen
    Kompetenzen. Internationale Aktivitäten von Lehrenden im Sinne dieser Eckpunkte werden getragen
    von einem Klima der Wertschätzung.
    Die HAWK will ihre Internationalisierungsaktivitäten strategisch und nachhaltig weiterentwickeln. Hierfür
    hat sie bereits bzw. entwickelt sie angemessene Rahmenbedingungen, Anreize und Strukturen.
                                                                                                                11
Aufforderung: EACEA-03-2020 — Erasmus: Leitaktion 1: Erasmus-Hochschulcharta

EU-Zuschüsse: Vorlage für Projektvorschläge (EACEA Erasmus+ IBA): V1.0 – dd.mm.2017
    Persönliches Engagement und von Vertrauen geprägte Kooperationsbeziehungen Einzelner sind hierfür
    eine wichtige Grundlage, die zu strategischen Schwerpunktsetzungen in Studiengängen, Fakultäten und
    schließlich für die gesamte Hochschule weiterentwickelt werden.
    Prioritär werden Internationalisierungsvorhaben verfolgt, bei denen beide Partner (-Hochschulen)
    gleichermaßen Nutzen aus dem Austausch ziehen und dieser sich vor allem in studentischen
    Begegnungen und Aktivitäten oder in gemeinsamen Lehr- und Forschungsvorhaben zeigt. Ziel ist, dass
    diese Aktivitäten Eingang in die Studiengänge finden und damit nachhaltig die Qualität des Studiums
    verbessern. Dem Profil der HAWK als anwendungsorientierter Hochschule entsprechen besonders
    Austauschprogramme, bei denen Studierende beider Seiten gemeinsam arbeiten und Projekte
    durchführen.
    Eine Balance zwischen der Erbringung der regulären Lehre vor Ort und der Ermöglichung
    internationaler Mobilität für Lehrende zu schaffen, ist eine Daueraufgabe für die Fakultäten, die in
    vielfältiger Weise realisiert werden kann (z.B. durch Übernahme internationaler Aktivitäten in die
    Studienprogramme; durch abgestimmte Zeitfenster; durch eine transparente Aufgabenteilung zwischen
    international mehr oder weniger aktiven KollegInnen usw.).
    Internationalisierung wird im Hochschulleben sichtbar; zum einen durch gut zugängliche
    Informationsmaterialien und Webinhalte, zum anderen aber auch durch regelmäßigen Austausch und
    hochschulöffentliche Informationen und Events.
    Damit Internationalisierung gelebt und der Anteil der HAWK-Absolventen/Innen mit internationaler
    Erfahrung sowie der internationalen Studierenden deutlich erhöht werden kann, ist bzw. wird folgendes
    sichergestellt:
     • In allen Studienprogrammen sind Freiräume (Out of College Moduls) für Auslandsaufenthalte
    vorgesehen und können auch praktisch genutzt werden.
    • Die Lissabon-Konvention ist gelebte Praxis und erleichtert die Anerkennung von im Ausland
    erbrachten Studienleistungen.
    • Die Studierenden der HAWK haben die Möglichkeit, ihre Sprachkenntnisse durch englischsprachige
    Anteile in den regulären Lehrveranstaltungen zu entwickeln und dabei fachsprachliche Kompetenz zu
    erlangen.
    • Im Rahmen strategischer Schwerpunktsetzungen der Fakultäten können weitere (außer Englisch)
    fremdsprachige Angebote entwickelt werden.
    • Die Lehrenden finden ein Unterstützungsangebot vor, das ihnen ermöglicht, einen Anteil ihrer Lehre
    kontinuierlich in englischer Sprache zu erbringen.
    • In allen Fakultäten wird ein englischsprachiges Studienangebot im Umfang von mindestens 30 ECTS
    Credits pro Semester angeboten, wobei fakultätsübergreifende Angebote eingerechnet werden
    (Studium Generale Angebote).
    • Die HAWK verfügt über einen aktuellen und umfassenden Internet-Auftritt in englischer Sprache, der
    ihr Studienangebot für internationale Studierende zugänglich und attraktiv darstellt.
    • Alle Modulhandbücher liegen in englischer Sprache vor. Die Hochschulleitung unterstützt dafür
    notwendige Übersetzungsarbeiten finanziell.
    • Das Recruitment internationaler Studierender wird professionalisiert.
    • Die HAWK kooperiert an ihren drei Standorten mit Institutionen, welche die Internationalisierung
    befördern“.

    Wichtige Ziele dieses „Mission Statements“ sind bis dato umgesetzt worden, beschleunigt insbesondere
    auch durch die Erfüllung der Teilnahmebedingungen am Erasmus+ Programm 2014-20.
    Die Maßnahmen im neuen Erasmus+ Programm werden bei verbesserter Qualität zur Verstetigung
    erreichter Ziele und zur Erfüllung noch offener Aufgaben beitragen, bei gleichzeitiger Modernisierung
    der Durchführungsmaßnahmen durch Implementierung eines digitalen Mobilitäts-Managements.
    Zukünftig wird die gemeinsame Abstimmung von Verwaltungsverfahren zur Administration von
    Mobilitäts- und Kooperationsprozessen (z. B. Datenformate und Datenaustausch, Öffnung von Learning
    Management Systemen, Entwicklung von vernetzten IT-Infrastrukturen) verstärkt in den Fokus der
    (Partner-)Hochschulen rücken. Für die damit einhergehenden Veränderungen innerhalb der Hochschule
    ist sehr wichtig, alle Organisationseinheiten auf Augenhöhe zu beteiligen und, wo nötig, durch gezielte
    Trainingsmaßnahmen fortzubilden. Das neue Erasmus+ Programm mit seinen Möglichkeiten zur Staff
    mobility in Lehre und Hochschulverwaltung soll dazu in hohem Maße beitragen und genutzt werden.

    Antragsteller sollen in diesem Abschnitt darlegen, an welchen Erasmus Aktionen Sie
    teilnehmen möchten und erklären, wie Sie diese in der Praxis in ihrer Hochschuleinrichtung
    umsetzen werden. Erläutern Sie, inwiefern die Beteiligung Ihrer Einrichtung an diesen Aktionen
    zur Erreichung der Ziele Ihrer institutionellen Strategie beiträgt.

    Originalsprache (und Übersetzung in EN, FR oder DE, wenn das EPS nicht in einer dieser
    Sprachen vorliegt)

                                                                                                              12
Aufforderung: EACEA-03-2020 — Erasmus: Leitaktion 1: Erasmus-Hochschulcharta

EU-Zuschüsse: Vorlage für Projektvorschläge (EACEA Erasmus+ IBA): V1.0 – dd.mm.2017

    An welchen Erasmus Aktionen möchte die HAWK teilnehmen und wie werden diese in der Praxis
    in der Hochschuleinrichtung umgesetzt werden?
    Mit diesem Antrag werden zum jetzigen Zeitpunkt nur Aktivitäten im Rahmen der Erasmus Leitaktion 1
    (KA1) – Lernmobilität: Mobilität von Hochschulstudierenden und Hochschulpersonal beantragt.
    Als eines der zentralen Elemente der strategischen Ziele der HAWK sollen die Qualität wie auch die
    Quantität der Studierenden- und Personalmobilität weiter verbessert werden. Die Mobilitäten sollen
    vorrangig mit und an Partnerhochschulen, bei anderen strategischen Partnern wie Unternehmen,
    Institutionen, regionalen Einrichtungen, etc. durchgeführt werden. In KA1 wird der Schwerpunkt der
    HAWK bei den Aktivitäten der Mobilität mit EU-Programmländern liegen (KA103); nach einem ersten
    erfolglosen Antrag für die Internationale Mobilität mit EU-Partnerländern (KA107) wird zukünftig auch
    diese Maßnahme erneut von besonderem Interesse für unsere Kooperationsbeziehungen insbesondere
    mit den Ländern Israel und Äthiopien sein.
    Das Erasmus Without Paper-Network (EWP) wird Schritt für Schritt implementiert, um intra-europäische
    Inter-Institutional Agreements (IIA), Learning Agreements und Transcripts nur noch digital zu managen
    und gleichzeitig beteiligten Hochschulen und mobilen Teilnehmenden einen single-entry-point zu
    ermöglichen. Die zu erwartenden Vorteile bestehen in Zeitersparnis bei der Agreement-Administration,
    jederzeit up-to-date Information aller Partner, schneller Verfügbarkeit bei Änderungen und
    Zugänglichkeit der Informationen für Studierende.

    Vor dem Hintergrund der aktuellen HAWK-Beteiligung an Horizon2020-Projekten in den Fakultäten
    Ressourcenmanagement und Soziale Arbeit Holzminden und darüber hinaus für Kooperationsprojekte
    in weiteren Fakultäten wie Gestaltung und Ingenieurwissenschaften u. Gesundheit wird eine eventuelle
    Erweiterung unserer Charta auf Aktivitäten in der Erasmus+ Leitaktion 2 (KA2) – Zusammenarbeit
    zwischen Organisationen und Einrichtungen angestrebt, und zwar für:
      - Partnerschaften zur Förderung der Zusammenarbeit und des Austauschs bewährter Verfahren
      - Partnerschaften zur Förderung von Innovation.

    Beschreiben Sie die geplanten Auswirkungen auf Ihre Einrichtung durch eine Teilnahme am
    Erasmus Programm.

    Antragsteller sollen sich in diesem Abschnitt mit den Zielen, sowie mit qualitativen und
    quantitativen Indikatoren zur Überwachung der Auswirkungen befassen (z. B. Mobilitätsziele
    für Studierende / Personalmobilität, Qualität der Durchführung, Unterstützung der
    Mobilitätsteilnehmer, verstärkte Beteiligung an Kooperationsprojekten (unter Leitaktion 2),
    Nachhaltigkeit / langfristige Auswirkungen von Projekten usw.). Es wird empfohlen, einen
    vorläufigen Zeitplan für die Erreichung der mit den Erasmus Aktionen verbundenen Ziele
    beizufügen.

    Originalsprache (und Übersetzung in EN, FR oder DE, wenn das EPS nicht in einer dieser
    Sprachen vorliegt)

    Geplante Auswirkungen auf die HAWK durch die Teilnahme am Erasmus Programm -
    Ziele sowie qualitative und quantitative Indikatoren zur Überwachung der Auswirkungen
    1.   Die im Programm verankerten Grundsätze der Nichtdiskriminierung, Transparenz und Integration
         werden von der HAWK uneingeschränkt eingehalten. Die Auswahl von mobilen Studierenden und
         Personal ebenso wie die Zuwendungsvergabe erfolgen auf faire, transparente, kohärente und
         dokumentierte Weise. In gleicher Weise gilt das für alle Stadien der Mobilität und für die
         Beantwortung eventueller Beschwerden/Probleme mobiler Teilnehmender. Durch Auswahlprozesse
         in den Fakultäten unter Beteiligung des Akad. Auslandsamts ist eine Gleichbehandlung und Non-
         Diskriminierung von Teilnehmenden gesichert.
    2.   Derzeitigen und künftigen Teilnehmern wird unabhängig von ihrem persönlichen Hintergrund
         uneingeschränkter und gleichberechtigter Zugang gewährt, wobei ein besonderes Augenmerk auf
         benachteiligte Teilnehmer zu legen ist. Unter Einbeziehung der Senatsbeauftragten für
         Hochschulangehörige mit besonderen Bedürfnissen werden wie bisher auch schon die
         vorhandenen Möglichkeiten für diesen Personenkreis angeboten und ausgeschöpft: dazu gehören
         z.B. top-up Mittel für erhöhte Ausgaben durch besondere Unterstützungsmaßnahmen oder
         Sonderbedingungen in Prüfungen, etc..
    3.   Alle erworbenen Leistungspunkte („Credits“) (auf der Grundlage des Europäischen Systems zur
         Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen – ECTS) für erzielte Lernergebnisse, die
                                                                                                            13
Aufforderung: EACEA-03-2020 — Erasmus: Leitaktion 1: Erasmus-Hochschulcharta

EU-Zuschüsse: Vorlage für Projektvorschläge (EACEA Erasmus+ IBA): V1.0 – dd.mm.2017
         während eines Studien-/Bildungsaufenthalts im Ausland einschließlich einer gemischten Mobilität
         auf zufriedenstellende Weise erzielt wurden, sollen uneingeschränkt und automatisch anerkannt
         werden.
         Die automatische gegenseitige Anerkennung setzt allerdings voraus, dass die einzelnen EU-
         Mitgliedstaaten bis 2025 die erforderlichen Schritte eingeleitet haben, um eine automatische
         gegenseitige Anerkennung zum Zwecke des weiteren Lernens zu erreichen, ohne ein gesondertes
         Anerkennungsverfahren durchlaufen zu müssen, damit die Ergebnisse aus einem
         Auslandsaufenthalt im Hochschulbereich eines Mitgliedstaates in den anderen Mitgliedstaaten
         automatisch und vollständig anerkannt werden können, wie dies zuvor in einer Lernvereinbarung
         vereinbart und im Transcript of Records gemäß dem Europäischen Überweisungs- und
         Akkumulationssystem bestätigt wurde. Die workload eines akademischen Jahres im full-time
         Studium wird wie bisher mit 60 ECTS credits bewertet, entsprechend die eines Semesters mit 30
         ECTS credits.
         Um Mobilitäten mithilfe von ECTS vorzubereiten und aufzuzeichnen, wird die HAWK:

         a) einen aktuellen Modulkatalog aller Studiengänge in Deutsch und Englisch auf ihrer Website
         bereitstellen;

         b) Online Learning Agreements (für Studienaufenthalte und Praktika) verwenden, die von den
         entsendenden und empfangenden Hochschulen / Unternehmen / Einrichtungen und den
         Studierenden vor Beginn der Mobilität unterzeichnet wurden; das International Office der HAWK
         nutzt das moveon-Programm zur Mobilitätsverwaltung und wird bei zeitnah verfügbaren
         Schnittstellen zwischen moveon und dem EWP-Network bevorzugt damit online LA bearbeiten,
         alternativ aber das EWP-Dashboard für das LA-Management wie auch für den Austausch der
         digitalen IIA nutzen.

         c) ein Transcript of Records bei Studienaufenthalten ausstellen/akzeptieren, aus dem die Anzahl
         der erworbenen Credits und die erreichten Noten hervorgehen; für Praktika ist das entsprechende
         Dokument ein Traineeship Certificate oder Arbeitszeugnis;

         d) einen Anerkennungs-Nachweis ausstellen, dass die Arbeit im Ausland gemäß der
         Lernvereinbarung anerkannt wurde. Ein solcher qualifizierter Nachweis wird in der HAWK bereits
         seit Jahren in Papierform erfolgreich verwendet und sollte nun in eine digitale Form überführt
         werden.

         Die HAWK wird auf ihrer Webseite einen Anerkennungsrahmen veröffentlichen, in dem die
         Bedingungen und Praktiken von Anerkennungsverfahren auf transparente Weise beschrieben sind;
         besondere Situationen gemäß früheren Fällen der Hochschule sollten berücksichtigt werden (z. B.
         wenn ein Student sich dafür entscheidet, bestimmte Credits nicht von sich aus anerkennen zu
         lassen).

    4.   Die HAWK erhebt im Fall einer Mobilität zum Erwerb von Leistungspunkten („credit mobility“) keine
         Gebühren für das Studium, die Einschreibung, die Prüfungen oder den Zugang zu Labors und
         Bibliotheken für ins Land kommende Austauschstudierende. Incoming students werden von der
         HAWK über die von ihnen selbst zu tragen Kosten informiert, das sind vor allem die
         Krankenversicherungsbeiträge, der pro Semester und Standort geltende studentische Beitrag zur
         Studierendenvertretung und zum Studentenwerk, Kopierkosten, ggf. Labormaterialkosten.
    5.   Die Qualität der Mobilitätsaktivitäten und der Kooperationsprojekte in der Antrags- und
         Umsetzungsphase wird durch konstante Auswertung des feedback und der Berichte mobiler
         Personen durch das Akad. Auslandsamt gewährleistet und in regelmäßiger Berichterstattung (ein
         Mal pro Semester) mit der Runde der Studiendekanate/AuslandskoordinatorenInnen/Vizepräsidium
         Studium und Lehre thematisiert.
    6.   Zur Implementierung der Schwerpunkte des Programms wird die HAWK:

         o   die erforderlichen Schritte zur Umsetzung des digitalen Mobilitätsmanagements gemäß den
             technischen Standards der Initiative „Europäischer Studentenausweis“ einleiten, d.h., aktive
             Maßnahmen ergreifen, um die Mindestanforderungen für das Management der digitalen
             Mobilität rechtzeitig umzusetzen, wie u.a. die Nutzung der Erasmus+ Mobile App für
             ankommende und ausgehende Studierende zu fördern;
         o   umweltfreundlicher Methoden bei allen Programmaktivitäten fördern und Anstrengungen
             unternehmen, um ein umweltverträgliches und verantwortungsbewusstes Verhalten ihrer
             Teilnehmer zu fördern;
         o   Anreize für die Teilnahme von benachteiligten Menschen schaffen, auch in Form zusätzlicher
             finanzieller Unterstützung, sofern die Haushaltsmittel der Hochschule dieses zulassen;

                                                                                                             14
Aufforderung: EACEA-03-2020 — Erasmus: Leitaktion 1: Erasmus-Hochschulcharta

EU-Zuschüsse: Vorlage für Projektvorschläge (EACEA Erasmus+ IBA): V1.0 – dd.mm.2017
        o    bürgerschaftliches Engagement fördern und Studierende und Personal vor, während und nach
             ihrer Teilnahme an einer Mobilitätsmaßnahme dabei unterstützen, u.a. durch studentische
             Buddy-Gruppen, Internationale Begegnungsabende zum Erfahrungsaustausch zwischen
             incoming und outgoings students, etc..
    Die bisherigen quantitativen Mobilitätsziele der HAWK sehen vor, beim Personal (wissenschaftlich und
    nicht-akademisch) eine Mobilitätsquote von 5% bis 2021 zu erreichen, bei der studentischen Mobilität
    eine von 10%. Angesichts zunehmender blended-learning und gemischter Mobilitätsmöglichkeiten sollte
    der Anteil Hochschulangehöriger mit internationaler Erfahrung langfristig deutlich gesteigert werden.

    Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung der mit den Programmaktionen verbundenen Ziele:
    Die EWP-Standards werden verpflichtend ab 2021 schrittweise eingeführt:
         •   bis ca. Mitte 2021: Erneuerung der Inter-Institutional Agreements (nach voherigem
             Qualitätscheck durch die Fakultäten) mittels Inter-Institutional Agreement Manager (z.Zt. ist
             über moveon kein Austausch der IIA mit PartnerHS möglich)
             ebenfalls: Abschliessende Schritte zur Erstellung der online Learning Agreements via EWP;
             dieses Tool wird von der HAWK schon seit Monaten mit ausgewählten Partnerhochschulen
             genutzt;
         •   bis Mitte 2022: Nominations der incoming und outgoing students erfolgen über das EWP
             Network
         •   bis Mitte 2023: Transcript of Records werden für Incoming students digital über das EWP
             erstellt und für unsere Outgoing erhalten.

                                                                                                             15
Aufforderung: EACEA-03-2020 — Erasmus: Leitaktion 1: Erasmus-Hochschulcharta

EU-Zuschüsse: Vorlage für Projektvorschläge (EACEA Erasmus+ IBA): V1.0 – dd.mm.2017
2. UMSETZUNG DER WESENTLICHEN GRUNDSÄTZE

           o   2.1 Umsetzung der neuen Grundsätze

      Erläutern Sie welche Maßnahmen Ihre Einrichtung ergriffen hat, um die verankerten
      Grundsätze der Nichtdiskriminierung, Transparenz und Inklusion von Studierenden und
      Personal einzuhalten. Beschreiben Sie, wie Ihre Einrichtung den Teilnehmern unabhängig von
      ihrem persönlichen Hintergrund uneingeschränkten und gleichberechtigten Zugang
      gewährleistet, wobei ein besonderes Augenmerk auf benachteiligte Teilnehmer zu legen ist.

      Die Grundsätze der Nichtdiskriminierung, Transparenz und Inklusion von Studierenden und Personal
      wurden bisher von der HAWK und werden auch weiterhin eingehalten.
      Die Auswahl der mobilen Teilnehmenden in den Fakultäten erfolgt unter Gewährung eines
      gleichberechtigten und uneingeschränkten Zugangs aller Bewerber, ohne Berücksichtigung ihres
      Geschlechts, ihrer Hautfarbe, Muttersprache, ethnischen oder sozialen Herkunft, ihrer
      Religionszugehörigkeit, etc. Das gilt in gleicher Weise für die Akzeptanz aller incoming students/staff.
      Menschen mit besonderen Bedürfnissen, sei es aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen,
      Familienverantwortung, etc., werden bei der Beratung insbesondere im Akad. Auslandsamt auf die
      jeweils für sie geltenden Maßnahmen oder Sonderförderungsmöglichkeiten aufmerksam und diese
      ihnen möglich gemacht.
      Ergänzend wird insbesondere vom International Office dafür Sorge getragen, über die entsprechenden
      Möglichkeiten innerhalb des Erasmus+-Programms regelmäßig auch andere hochschulinterne Stellen
      wie das Familien- und Gleichstellungsbüro oder die Senatsbeauftragtenstelle für Menschen mit
      Behinderungen zu informieren und sie zu bitten, entsprechende Infos in ihre Publikationen
      aufzunehmen.
      Über die Bewerber-Auswahlen werden schriftliche Protokolle geführt, u.a. mit Begründung ggf.
      notwendiger Ablehnungen.
      Für die künftig neue Möglichkeit der blended mobility, einer Kombination aus kurzem physischen
      Aufenthalt und einer virtuellen Komponente, sind die dafür nötigen Wege/Verfahren in den Fakultäten
      noch zu entwickeln, um eine Gleichbehandlung mit Teilnehmenden an physischer Langzeit-Mobilität
      (incoming wie outgoing) zu gewährleisten.

      In allen akkreditierten Studiengängen der HAWK wird das ECTS-Punktesystem angewandt, basierend
      auf der studentischen Arbeitsleistung und den Lernergebnissen. Ein einheitliches ECTS-
      Leistungspunktesystem (also ECTS credits unter Einbeziehung der Note) ist bisher nicht eingeführt
      worden, da in den einzelnen Fakultäten unterschiedliche Benotungsverfahren zur Anwendung kommen.
      Die Frage einer künftigen ECTS-Leistungspunktevergabe muss in einem gesamtstrategischen
      Hochschulprozess geklärt werden, weshalb aktuell keine Aussagen zu seiner zukünftigen Umsetzung
      gemacht werden können.

      Beschreiben Sie, welche Schritte Ihre Einrichtung einleiten wird, um die Einführung des
      europäischen Studentenausweises zu unterstützen, und die Nutzung der Erasmus+ Mobilen
      App für Studierende zu fördern. Bitte beachten Sie den Zeitplan, der auf Website der Initiative
      Europäischer Studentenausweis angegeben ist 2.

      Um der studentischen Mobilität in Europa und damit auch der Vision eines europäischen Bildungsraums
      den nötigen Schub zu verleihen, sind einfache und sichere Online-Verwaltungsverfahren und direkt und
      sofort verfügbare Informationen für Studierende entscheidend, um die Teilnahme von Studierenden an
      kulturellen und Bildungsaktivitäten zu fördern. Im Rahmen der Initiative für einen europäischen
      Studierendenausweis soll eine zentrale Online-Anlaufstelle über die mobile App Erasmus+ für
      Studierende eingerichtet werden, mit der sie den gesamten Verwaltungsaufwand ihrer Mobilitätsphase
      vor, während und nach ihrem Aufenthalt verwalten können. Damit finden Studierende sämtliche
      Informationen, die sie für eine hochwertige Mobilitätserfahrung im Ausland benötigen.

      Die Initiative für einen europäischen Studierendenausweis sieht vor, jeden Studierenden in die Lage zu
      versetzen, sich bei einem Auslands-Studienaufenthalt einfach und sicher an Hochschuleinrichtungen in
      Europa elektronisch auszuweisen und einzuschreiben; damit entfällt eine Immatrikulation vor Ort, und
      Bürokratie wird abgebaut.
      Die HAWK begrüßt grundsätzlich jede Form des Bürokratieabbaus und sieht in dieser Hinsicht die

2
    https://ec.europa.eu/education/education-in-the-eu/european-student-card-initiative_de

                                                                                                                 16
Aufforderung: EACEA-03-2020 — Erasmus: Leitaktion 1: Erasmus-Hochschulcharta

EU-Zuschüsse: Vorlage für Projektvorschläge (EACEA Erasmus+ IBA): V1.0 – dd.mm.2017
    Europäische Studentenausweisinitiative als vorteilhaft für Studierende wie auch die
    Hochschulverwaltung an, denn sie bedeutet:

    für Studierende:

             o    Einfacher Zugriff auf Lehrmaterialien vor der Mobilitätsphase, Online-Anmeldung zu
                  Lehrveranstaltungen und automatische Anerkennung von ECTS-Leistungspunkten
             o    Unmittelbarer Zugang zu Diensten an der Gastuniversität, etwa Bibliotheken, Beförderung
                  und Unterkunft
             o    Ermäßigungen bei Kulturveranstaltungen in der gesamten EU

    für Hochschuleinrichtungen:

         o   Einfache Online-Verwaltung des gesamten Mobilitätsprozesses – von der Auswahl der
             Studierenden bis hin zur Anerkennung von ECTS-Leistungspunkten
         o   Online-Identifizierung von Studierenden, vereinfachter und sicherer Austausch von Daten von
             Studierenden – einschließlich akademischer Leistungen – zwischen Hochschuleinrichtungen
         o   Geringerer Verwaltungsaufwand in Verbindung mit der Mobilität von Studierenden

    Seitens der EU soll diese Initiative 2021 allen Hochschuleinrichtungen, die an Erasmus+ teilnehmen,
    bereitgestellt werden. Bis 2025 sollten die mobilen Studierenden in vollem Umfang daran teilnehmen
    können.
    Zur technischen Umsetzung dieser Initiative (insbesondere zur Anbindung des EWP an die bestehende
    Software zur Studierendenverwaltung in der HAWK) kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine
    genauere Aussage - und damit auch nicht zu einem genaueren Zeitplan - getroffen werden.
    Mit Beginn der neuen Programmlaufzeit in 2021 sollen zunächst die in den IT-Abteilungen (zentral und
    in den Fakultäten) zuständigen Mitarbeitenden informiert und geschult werden und ggf. dort wie auch im
    Akademischen Auslandsamt zusätzlich nötiges Personal zur Implementierung rekrutiert werden.

    Durch gezielte Information und Beratung seitens des International Offices soll die Nutzung der Erasmus
    + Mobile App für incoming und outgoing students gefördert werden. Nützliche Informationen über die
    HAWK werden über die Erasmus+ Mobile App für Incoming-Studierende zugänglich gemacht.

    Erläutern Sie, wie Ihre Einrichtung zur Umsetzung und Förderung umweltfreundlicher
    Methoden in allen Erasmus+ Programmeaktivitäten beitragen wird.

    Durch die Teilnahme am EWP und damit einer überwiegend „papierlosen“ Programmadministration wird
    in der Hochschule erstmalig eine sehr umweltfreundliche Methode des zentralen Projektmanagements
    praktiziert werden, die als good practice hoffentlich auch in anderen Bereichen Nachahmung findet.

    Als entsendende und empfangende Einrichtung wird die HAWK Anstrengungen unternehmen, um ein
    umweltverträgliches und verantwortungsbewusstes Verhalten ihrer Teilnehmer zu fördern. Die
    Verwendung nachhaltiger Reisemittel soll nach besten Möglichkeiten unterstützt werden, um die
    negativen Auswirkungen der Mobilität auf die Umwelt zu verringern.

    Insgesamt gesehen sollte eine eigene, bisher noch nicht bestehende institutionelle
    Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt und diese u.a. mit den Konzepten Mobilität und Internationalisierung
    kombiniert werden.

    Erläutern Sie, wie Ihre Einrichtung zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und zur
    aktiven Bürgerschaft für ins Ausland gehende und aus dem Ausland kommende Studierende
    vor, während und nach Ihrer Teilnahme in einer Mobilitätsmaßnahme beitragen werden.

    Wie u.a. internationale Studien (Impact-Studie ESNsurvey 2019) gezeigt haben, fördert das Erasmus-
    Programm bei mobilen Studierenden eine positive Einstellung zum multikulturellen Bewusstsein und ein
    stärkeres Gefühl der europäischen Identität. Darüber hinaus ergaben sie, dass Studierende mit
    Austauscherfahrung weitaus stärker in Organisationen der Zivilgesellschaft engagiert sind als die
    durchschnittliche europäische Jugend. Sie haben ein höheres Interesse an Abstimmungen auf EU-
                                                                                                               17
Aufforderung: EACEA-03-2020 — Erasmus: Leitaktion 1: Erasmus-Hochschulcharta

EU-Zuschüsse: Vorlage für Projektvorschläge (EACEA Erasmus+ IBA): V1.0 – dd.mm.2017
    Ebene, tun dies jedoch weniger wahrscheinlich beim Austausch, da sie Schwierigkeiten beim Zugang zu
    ihren Stimmrechten haben.

    In diesem Zusammenhang besteht die klare Möglichkeit, einen Mehrwert zu schaffen, indem Aktivitäten
    aktiv gefördert und organisiert werden, die es mobilen Teilnehmern ermöglichen, sich bürgerschaftlich
    zu engagieren, ihre Fähigkeiten über das formale Bildungsumfeld hinaus zu entwickeln, sich freiwillig zu
    melden und aktiv an ihrer lokalen Gesellschaft teilzunehmen. Dies fördert nicht nur die Integration
    mobiler Teilnehmer in die Aufnahmegesellschaft, sondern ist auch für die lokalen Studierenden /
    Beschäftigten wichtig, da es die Internationalisierung zu Hause sicherstellt, Vorurteile überwindet und
    zur Akzeptanz kultureller Vielfalt führt. Als ein Beispiel sei die von uns praktizierte Möglichkeit erwähnt,
    incoming students als „europäische Botschafter“ in Schulen einzusetzen, um so schon frühzeitig positive
    Impulse bei sehr jungen Menschen zu setzen.

    Die Einbeziehung von Studierenden durch Freiwilligenarbeit und aktive Bürgerschaft wird ebenfalls als
    ein wesentlicher Aspekt unserer Inklusionsstrategie angesehen. So unterhält das Akad. Auslandsamt
    der HAWK seit vielen Jahren ein Buddy-Programm, bei denen incoming und frühere outgoing students
    ihre Erfahrungen mit potenziellen Bewerbern oder Zielgruppen mit weniger Möglichkeiten teilen. Sie
    sollten die Mobilität fördern und erläutern, wie die im Rahmen des Programms vorgesehenen
    Hindernisse für die Mobilität überwunden werden können. Das geschieht an der HAWK ebenfalls in
    Form von Internationalen Tagen, organisiert in Zusammenarbeit von Fakultäten und International Office.
    Die Hochschule wird darüber hinaus an der Organisation und Förderung weiterer Aktivitäten oder
    Projekte arbeiten, die die aktiven bürgerschaftlichen Fähigkeiten und Kompetenzen von Studierenden
    und Mitarbeitern verbessern, wie beispielsweise das SocialErasmus ProjectWE AfriHug des Erasmus
    Student Network. Dieses Projekt zielt darauf ab, internationale Austauschstudenten besser in die lokale
    Gesellschaft zu integrieren, indem Freiwilligenangebote organisiert werden, um einen Werteaustausch
    zwischen den internationalen Studierenden und der lokalen Gemeinschaft sicherzustellen. Dabei wird
    u.a. auf eine starke Unterstützung und Beteiligung insbesondere durch unsere Studienbereiche der
    Sozialen Arbeit gesetzt, die an zwei Hochschulstandorten in Hildesheim und Holzminden vertreten und
    auch schon bisher in diesem Thema sehr aktiv ist.

                                                                                                                   18
Aufforderung: EACEA-03-2020 — Erasmus: Leitaktion 1: Erasmus-Hochschulcharta

EU-Zuschüsse: Vorlage für Projektvorschläge (EACEA Erasmus+ IBA): V1.0 – dd.mm.2017

         o   2.2 Bei der Teilnahme an Mobilitätsmaßnahmen - Nach den Mobilitätsmaßnahmen

    Auf der Grundlage der Empfehlung des Rates zur automatischen gegenseitigen
    Anerkennung3, beschreiben Sie in diesem Abschnitt wie Ihre Einrichtung gewährleistet, dass
    alle erworbenen Leistungspunkte für erzielte Lernergebnisse, die während der
    Mobilitätsphase, einschließlich einer gemischten Mobilität („blended mobility“) erbracht
    wurden, uneingeschränkt und automatisch anerkannt werden.

    Wie wird an der HAWK die automatische Anerkennung gewährleistet?
    Zur Gewährleistung der automatischen gegenseitigen Anerkennung aller Leistungspunkte (Credits) für
    Lernergebnisse, die während einer Mobilitätsphase im Ausland bzw. einer gemischten Mobilität erzielt
    wurden, dienen Maßnahmen, die die HAWK bereits anwendet, deren Qualität, wo erforderlich, sie
    verbessert oder die sie ergänzend neu einführt. Alle Maßnahmen sollen zur Erreichung folgender Ziele
    beitragen:
    o    Einer sachgerechten Verwendung von Lernvereinbarungen einschließlich Online-
         Lernvereinbarungen;
         Learning Agreements (LA) werden (bisher in Papierform, künftig digital) nach Auswahl eines
         Bewerbers und Aufnahmebestätigung an der Partnereinrichtung bzw. dem Praktikumsbetrieb vom
         Studierenden, vom Studiendekanat der Fakultät und von der Auslandsfakultät unterzeichnet, unter
         Verwendung der von der EU/NA bereitgestellten Vorlagen. Änderungen im Studien- oder
         Trainingsprogramm sind während des Aufenthalts schriftlich zu ergänzen und genehmigen zu
         lassen. Nach dem Aufenthalt werden die LA zusammen mit dem Transcript of records/Training
         certificate im Prüfungsamt/Studiendekanat zur Anerkennung eingereicht.

    o    Aufnahme geeigneter Informationen über Lernergebnisse, Arbeitspensum (Leistungspunkte) und
         Noten im Leistungsnachweis;
         Bislang ausgestellte Leistungsnachweise beinhalten (neben den individuellen Daten) u.a. Modul-
         /Fachtitel, Modul-Nr., ECTS-Punkte und Noten.

    o    vollständige und automatische Anerkennung von Leistungspunkten und (ggf.) Anerkennung von
         Noten nach einer Auslandsmobilität;
         Hierzu sind weitergehende intensive Abstimmungsprozesse mit den Partnerfakultäten im Ausland
         erforderlich, die bisher noch nicht stattgefunden haben; dieser Punkt sollte aber u.a. ein Kriterium
         bei der für die neue Programmgeneration anstehenden qualitativen Überprüfung der bestehenden
         Interinstitutional Agreements sein.

    o    klare und einfache Vorgaben für Studierende, Widerspruch einzulegen, falls die Leistungspunkte
         nicht uneingeschränkt und automatisch anerkannt werden.
         Im strukturierten Anerkennungsablauf (s.o.) haben die Studierenden Anerkennungsprobleme bisher
         ausschließlich mit ihren Studiendekanaten geklärt, da die Anerkennung in die Zuständigkeit der
         Fakultäten fällt. Künftig sollte zusätzlich eine fakultätsübergeordnete, zentrale Beschwerdestelle
         unter Leitung des zuständigen Vizepräsidiums für Studium und Lehre eingerichtet werden.

    o    Vorlage umfassender Informationen über das Benotungssystem in interinstitutionellen
         Vereinbarungen;
         Das generelle Benotungssystem der HAWK wird bisher auf der Webseite des International Office
         sowie in Publikationen für Incomings und in unseren HAWK Fact sheets beschrieben. Zur
         Beschreibung in den neuen IIA haben Fakultäten künftig die Möglichkeit zur Angabe ggf.
         abweichender Regelungen in ihrem Bereich.

    o    Vorlage von Tabellen zur Noteneinstufung zusammen mit Leistungsnachweisen (sofern Noten
         verwendet werden);

    o    Transparenz des Vorlesungsverzeichnisses (nach den Regeln des ECTS-Leitfadens, in dem erklärt
         wird, wie die Informationen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, und über einen Link auf das
         Vorlesungsverzeichnis verwiesen wird).
         Ein einheitliches, alle Fakultäten/Studiengänge umfassendes Vorlesungsverzeichnis ist an der
         HAWK bisher noch nicht veröffentlicht. Internationale Studierende informieren sich zum

3
    Den Text der Empfehlung des Rates zur automatischen gegenseitigen Anerkennung finden sie hier:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?qid=1568891859235&uri=CELEX:32018H1210(01)

                                                                                                                19
Sie können auch lesen