Europawahl - Kommunalwahlen - Wahl des Integrationsrates 25.05.2014 - Information für die Tätigkeit der Wahlvorstände

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Europawahl - Kommunalwahlen - Wahl des Integrationsrates 25.05.2014 - Information für die Tätigkeit der Wahlvorstände
Europawahl - Kommunalwahlen -
Wahl des Integrationsrates
25.05.2014

Information für die
Tätigkeit der Wahlvorstände
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Europawahl - Kommunalwahlen - Wahl des Integrationsrates 25.05.2014 - Information für die Tätigkeit der Wahlvorstände
Rechtliche Grundlagen
   Rechtsgrundlagen Europawahl
       das Europawahlgesetz                   EuWG
       die Europawahlordnung                  EuWO
   Rechtsgrundlagen Kommunalwahl
       das Kommunalwahlgesetz                 KWahlG
       die Kommunalwahlordnung                KWahlO
   Rechtsgrundlagen Integrationsratswahl
       § 27 der Gemeindeordnung (zuletzt geändert durch
        das Gesetz zur Weiterentwicklung der politischen
        Partizipation in den Gemeinden)
       Wahlordnung der Stadt Münster
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Europawahl - Kommunalwahlen - Wahl des Integrationsrates 25.05.2014 - Information für die Tätigkeit der Wahlvorstände
Kommunalwahl
Zahl der zu wählenden Vertreter:
   Rat: 66 Ratsmitglieder (Grundlage ist die Bevölkerungszahl in der Gemeinde)

                             33 in Kommunalwahlbezirken (= 33 verschiedene Stimmzettel)
                             33 über die Reserveliste
                             (Erhöhung über einen Verhältnisausgleich ist möglich)

                  Die 33 Kommunalwahlbezirke werden in 172 Stimmbezirke unterteilt

         89 Briefwahlbezirke

   6 Bezirksvertretungen:   Die jeweils satzungsgemäße Sitzzahl ist entscheidend
                             Wahl im jeweiligen Stadtbezirk über Listenwahlvorschläge
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Europawahl - Kommunalwahlen - Wahl des Integrationsrates 25.05.2014 - Information für die Tätigkeit der Wahlvorstände
Kommunalwahl
   Wahlberechtigt ist, wer:
              am Wahltag 16 Jahre alt ist,
              Deutscher oder Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der
               Europäischen Union ist,
              seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl, d.h. seit dem 09.05.2014,
               ununterbrochen die Wohnung, bei mehreren Wohnungen die
               Hauptwohnung, in der Stadt Münster hat und
              nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
   Wählen kann, wer
              im Wählerverzeichnis eingetragen ist, oder
              einen Wahlschein -ggfls. Briefwahlunterlagen- beantragt hat.
   Wahlgebiet ist zwar die Stadt Münster,
              aber der Wahlschein gilt nur für den einen der 33
               Kommunalwahlbezirke, in dem die Hauptwohnung liegt.
              Mit dem Wahlschein kann in einem beliebigen Wahllokal in diesem
               Kommunalwahlbezirk gewählt werden.

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Europawahl - Kommunalwahlen - Wahl des Integrationsrates 25.05.2014 - Information für die Tätigkeit der Wahlvorstände
Europawahl
   Wahlgebiet ist die Bundesrepublik Deutschland
             räumliche Wahleinheiten sind die kreise und kreisfreien Städte.
             in Münster wird in den 172 Stimmbezirken und 89
              Briefwahlbezirken der Kommunalwahl gewählt.

   Gewählt werden 96 Abgeordnete des
             Europäischen Parlaments (Vertrag von Lissabon)
             für die Dauer von 5 Jahren

   reine Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen
             für ein Land
             gemeinsame Liste für alle Länder
              (Ausnahme: CSU statt CDU in Bayern)

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Europawahl - Kommunalwahlen - Wahl des Integrationsrates 25.05.2014 - Information für die Tätigkeit der Wahlvorstände
Europawahl
   Wer ist Wahlberechtigt?
             Deutsche/r oder Unionsbürger,
             am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet,
             wer seit mindestens 3 Monaten vor der Wahl, d.h. seit dem
              25.02.2014, ununterbrochen die Wohnung, bei mehreren
              Wohnungen die Hauptwohnung, im Bundesgebiet oder in einem
              Mitgliedstaat der Europäischen Union hat, oder sich dort
              gewöhnlich aufhalten hat und
             nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
             Auslandsdeutsche auf Antrag
   Wählen kann, wer:
             im Wählerverzeichnis eingetragen ist, oder einen Wahlschein
              hat.
             mit dem Wahlschein kann im Gebiet der jeweiligen Gemeinde
              in einem beliebigen Stimmbezirk gewählt werden.
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Europawahl - Kommunalwahlen - Wahl des Integrationsrates 25.05.2014 - Information für die Tätigkeit der Wahlvorstände
Integrationsratswahlen
   Gemeinden mit mindestens 5000
    ausländischen Einwohnern bilden einen
    Integrationsrat
   Wahl am Tag der Kommunalwahl
   Münster: 27 Mitglieder
       18 werden nach Listen oder als Einzelbewerber
        gewählt
       die weiteren Mitglieder bestellt der Rat aus
        seiner Mitte
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Europawahl - Kommunalwahlen - Wahl des Integrationsrates 25.05.2014 - Information für die Tätigkeit der Wahlvorstände
Integrationsratswahlen
   Wer ist wahlberechtigt?
        nicht Deutscher
        ausländische Staatsangehörigkeit
        Einbürgerung (Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag)
        deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 Staatsangehörigkeitsgesetz
         (Personengruppe z.zt < 16 Jahre alt)
   Darüber hinaus erforderlich:
        16 Jahre alt,
        seit mindestens einem Jahr rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet,
        mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl, also dem 09.Mai 2014, mit
         Hauptwohnung in der Gemeinde gemeldet.
        Eintragung im Wählerverzeichnis, oder Vorlage eines Wahlscheins. Mit dem
         Wahlschein kann im Gebiet der Stadt Münster in einem beliebigen
         Stimmbezirk gewählt werden.
   Ausschluss:
        Asylbewerber
        Fallgruppen, die nicht dem Aufenthaltsgesetz unterliegen.
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Europawahl - Kommunalwahlen - Wahl des Integrationsrates 25.05.2014 - Information für die Tätigkeit der Wahlvorstände
Grundsätze für alle Wahlen
   Jeder Wähler hat eine Stimme je Wahl
   Wählen darf nur, wer
       im jeweiligen Wählerverzeichnis eingetragen ist und keinen
        Sperrvermerk „W“ oder „N“ hat, oder
       einen passenden Wahlschein vorlegen kann.
   Es gibt vier verschiedene Stimmzettel
       Europawahl, Rat und Bezirksvertretung, Integrationsratswahl
       nur für die Integrationsratswahl werden Stimmzettelumschläge
        ausgegeben.
   Eine gemeinsame Wahlurne für alle Stimmzettel
       Wenn eine zweite Wahlurne aus Wellpappe vorhanden ist,
        soll damit ausschließlich die Aufnahme des Gesamtvolumens
        aller Stimmzettel sichergestellt werden. Bitte in diesem Fall
        gegen 13:00 Uhr die Wahlurnen austauschen.
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Europawahl - Kommunalwahlen - Wahl des Integrationsrates 25.05.2014 - Information für die Tätigkeit der Wahlvorstände
Wählerverzeichnisse
   Ein Wählerverzeichnis für Kommunalwahlen
    und Europawahl mit entsprechenden Spalten
    für jede dieser Wahlen.
   Ein Wählerverzeichnis für die
    Integrationsratswahl.
   „N“ Vermerk in der Spalte: nicht wahlberechtigt
   „W“ Vermerk: Wahlschein wurde ausgegeben.
    Die Person kann nur noch unter Vorlage des
    richtigen Wahlscheins wählen. Der Wahlschein ist
    einzubehalten. Im Wählerverzeichnis wird kein
    Stimmabgabevermerk angebracht.
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Wahlvorstände
    Allgemeine
     Wahlvorstände für
     die Wahlbezirke/
     Stimmbezirke:
         Wahlvorsteher/in
         Stellvertretende/r
          Wahlvorsteher/in
         Schriftführer/in
         i.d.R. 4 Beisitzer/innen

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Wahlvorstände
    Bewegliche
     Wahlvorstände für die
     Wahlen in
     Einrichtungen und
    Briefwahlvorstände für
     die Feststellung der
     Ergebnisse der
     Briefwahl
    Auszählungsvorstände
     für die
     Integrationsratswahl
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Bewegliche Wahlvorstände
Stimmbezirk Hauptwahllokal             Wahlraum in Einrichtung
                                       DKV-Residenz
            Paul-Gerhardt-Schule
                                       am Tibusplatz
    012 a   Jüdefelderstraße 10
                                       Tibusplatz 1-7
            48143 Münster
                                       48143 Münster

            Pascal-Gymnasium 2         Perthes-Haus Münster
    054 a   Uppenkampstiege 17         Wienburgstr. 60
            48147 Münster              48147 Münster

            Grundschule Berg Fidel 3   Wohnstift Haus Simeon
    237 a   Hogenbergstr. 160-166      Am Berg Fidel 70
            48153 Münster              48153 Münster

                                       Mutterhaus der
            Clemensschule Hiltrup 1    Missionsschwestern vom hlst. Herzen Jesu/
    251 a   Unckelstr. 19              Altenhilfe-Zentrum der Missionsschwestern
            48165 Münster              Westfalenstr. 109
                                       48165 Münster
            Haus der Begegnung
                                       AWO Seniorenzentrum Albachten
            Albachten 3
    274 a                              Rottkamp 49
            Hohe Geist 8
                                       48163 Münster
            48163 Münster

            Theresienschule 1          Martin-Luther-Haus
    303 a   Sentruper Höhe 5           Fliednerstr. 17-19
            48149 Münster              48149 Münster

            Fachwerk Gievenbeck        AWO Seniorenzentrum Gievenbeck
    313 a
            Arnheimweg 40              Gartenbreie 1
            48161 Münster              48161 Münster
                                                                                   13
Statistische Stimmbezirke
Stimmbezirk         Wahlraum
              021   Gesundheitshaus
              034   Martin-Luther-Schule 2
              045   Ratsgymnasium
              072   Mauritzschule 4
              107   Finanzamt Münster-Außenstadt 2
              191   Margaretenschule 1
              264   Ludgerusschule Hiltrup 6
              291   Realschule Roxel 1

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Meldung Wahlbeteiligung
10, 12 und 16 Uhr
Wahlbezirk         Wahlraum
             016   Gesamtschule Münster-Mitte
             035   Kreuzschule
             063   Pius-Pfarrheim
             084   Overbergschule
             114   IHK Nord Westfalen
             131   Gemeindetreffpunkt Heilig Geist
             132   Karl-Wagenfeld-Schule
             174   Pleisterschule
             194   Margaretenschule
             225   Annette-v-Droste-Hülshoff-Schule
             253   Clemensschule Hiltrup
             301   Fachhochschule Münster
             321   Freie Waldorfschule

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Freiwillige Nachbefragung
   ZDF - Forschungsgruppe Wahlen
    (Wahlbezirk 053)
   ARD - tns Infratest
    (Wahlbezirk 272)

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Ausgabe der Wahlunterlagen
   Samstag, 08.00 - 13.00 Uhr
   Stadthaus 3, Albersloher Weg 33
    (gegenüber Halle Münsterland)
   Telefon von 08 - 15 Uhr
   02 51 / 492 2380

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Samstag vor der Wahl
   Abholung der
    Wahlunterlagen am
    Albersloher Weg 33
    (Stadthaus 3).
   Parken im Parkhaus
    Kiesekamps Mühle.
   Parkgebühr wird
    erstattet.

                         18
Wahlunterlagen
    zwei Wählerverzeichnisse,
    drei Verzeichnisse ungültiger Wahlscheine (falls erforderlich),
    Verzeichnis der Mitglieder des Wahlvorstandes - zugleich
     Quittungsbeleg
    Vordrucke Wahlniederschriften jeweils für Europawahl, Rat, BV
    Vordruck Wahlniederschrift für die Integrationsratswahl,
    Übergabeprotokoll Wahlunterlagen IR-Wahl an Bote
    Vordruck der Schnellmeldungen Kommunalwahl u. Europawahl
    Wahlbekanntmachungen mit jeweiligem Stimmzettel - Muster,
    Briefumschlag mit dem Schlüssel der Wahlurne,
    Packzettel über den Urneninhalt,
    Checkliste für die Rückgabe der Wahlunterlagen,
    Information für die Tätigkeit der Wahlvorstände,
    Vordruck „Verbesserungsvorschläge“

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Wahlunterlagen
   verschiedene Unterlagen „Beweglicher
    Wahlvorstand“
          nur Wahlbezirke: 012, 054, 237, 251, 274, 303 und
           313
   verschiedene Unterlagen zur Wahlstatistik
          nur Wahlbezirke 021, 034, 045, 072, 107, 191, 264
           und 291
   Vordruck „Wahlbeteiligung“
          nur Wahlbezirke 016, 035, 063, 084, 114, 131,
           132, 174, 194, 225, 253, 301, 321
                                                               20
Wahlunterlagen prüfen
   Wahlunterlagen bitte prüfen
       noch vor Ort
   Beanstandungen und Rückfragen
       sofort vor Ort
       spätestens bis 15 Uhr
       02 51 / 492 23 80

                                    21
Tipp: Freitag vor der Wahl
   Kontrolle des Wahllokals
   Kontaktaufnahme mit Hausmeister
   Wahlamt ist am
     Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
     unter Telefon
     4 92 / 33 92 und 33 90
     zu erreichen.

                                          22
Sonntag, 7.30 Uhr
   Wahlvorstand tritt zusammen
   Wahlvorstand komplett?
   Stimmzettel vorhanden?
   Einrichten des Wahllokals
   Ausschilderung im Gebäude
   Wahlbekanntmachungen für
    Kommunalwahlen, Europawahl und
    Integrationsratswahl
                                     23
Wahlvorstand
   Mindestbesetzung von 8 bis 18 Uhr
       Wahlvorsteher/in oder stellvertretende/r
        Wahlvorsteher/in
       Schriftführer/in oder stellvertretende/r
        Schriftführer/in (Stellvertreter/in aus dem Kreis
        bestimmen)
       mindestens ein/e Beisitzer/in
   Tipp: Telefonnummern austauschen

                                                            24
Wahlvorstand
   Verpflichtung Beisitzer
   Unparteiische Wahrnehmung des Amtes
   Verschwiegenheit
   Wahlvorstand verhandelt, berät und
    entscheidet in öffentlicher Sitzung
   Wahlzeit 8 bis 18 Uhr

                                          25
11.03.2014

                           Verbundene Wahlen am 25.05.2014
                                                    Packzettel
                                          Inhalt der Urne im Wahlraum

                               Material                               Verwendungszweck

              Folgende Dinge befinden sich in
              der Plastiktasche in der Urne:
              1 Filzstift                                  Beschriften der Richtungs-/ Hinweisschilder
              2 Schilder DIN A 3 „Wahlraum______“          Ausschilderung des Wahlraumes
              4 Richtungspfeile „Wahlraum“                 Ausschilderung des Weges
                                                           zum Wahlraum
              3 Hinweisschilder zum Falten des             Information in den Wahlkabinen
              Stimmzettels (für Wahlkabinen)
              1 Rolle Tesa-Film                            Aufhängen der Pfeile und Schilder
              1 Schere
              1 Klebestift
              1 Lineal
              8 Kugelschreiber                             für Wahlkabinen
                                                           für Schriftführer/in/, Wahlvorsteher/in
              2 Aktendeckel/Umlaufmappen                   als Schreibunterlage für Schriftführer/in
              1 Rolle Bindfäden                            Verschnüren der Pakete
              10 Bögen Siegelmarken (à 8 Stück)            Versiegeln der Umschläge/ Pakete
In der Urne

              10 Blatt Recyclingpapier                     Notiz- und Schreibpapier
              Gummiringe                                   Bündeln von Unterlagen
              Folgende Dinge sind lose in die Urne
              gelegt:
              Stimmzettel für die Kommunal- und Euro-
              pawahl und Wahl des Integrationsrates
              Sortiermappe und 200 Flyer nur für die re-   021, 034, 045, 072, 107, 191, 264, 291
              präsentativen Stimmbezirke
              Aufkleber zur Beschriftung der Umschläge
              30 Falttaschen E 4                           Verpacken gültiger, ungültiger und
               3 Falttaschen B 4                           beanstandeter
               7 Umschläge B 4                             Stimmzettel /Wahlscheine /Wahlumschläge
               3 Falttaschen B 5
               3 Umschläge C 4
              1 Straßenverzeichnis mit Angabe der          Zuordnung des/r Wählers/in zum
              Wahlbezirke und Wahlräume                    Wahlbezirk und Wahlraum
              Übersichtskarte der Wahllokale
              Rechtsgrundlagen zur Kommunal- und Eu-       Information für die Wahlvorstände
              ropawahl und Wahl des Integrationsrates
              2014
              Abdruck der Wahlbekanntmachungen mit         Im Eingangsbereich des Wahllokals sichtbar
              Stimmzettel-Mustern für die Kommunal- und    anbringen!
              Europawahl und Wahl des Integrationsrates                                                     26
Herrichten des Wahlraums
   Abdruck der 3 Wahlbekanntmachungen mit den
    Stimmzetteln anbringen
   Ausschilderung vor und im Gebäude
   Wahllokal einrichten
   Wahltisch - Wahlurne
   Wahlkabinen: So aufstellen, dass andere
    Wahlberechtigte nicht gezwungen sind, hinter
    einer bereits besetzten Wahlkabine herzugehen
   „Bannmeile“ ca. 20 - 50 Meter vor dem
    Wahllokal                                       27
Wahlhandlung
   Pünktlich 8.00 Uhr: Beginn der Wahlhandlung
   Wahlurne ist leer = verschließen mit Schloss
   Wellpappe-Wahlurne ist leer = verschließen
    mit zwei gegenüberliegenden angebrachten
    Siegelmarken, zudem bitte die
    Stimmbezirksnummer aufkleben.

                                                   28
Vorschlag

1. Prüfung Berechtigung
   (Wählerverzeichnis)
2. Stimmzettelausgabe
3. Geheime Wahl (Wahlzelle)
4. Abgabe
   Wahlbenachrichtigung und
   Einwerfen Stimmzettel
   (Wahlurne)

Tipp zur Barrierefreiheit:
   Wahlkabinen so aufstellen,
   dass wenigstens eine auch
   mit dem Rolli gut zu
   erreichen ist.

                          29
Legitimation
   Wahlbenachrichtigung (einbehalten)
   Eigene WBK für die Integrationsratswahl
   Ohne Wahlbenachrichtigung oder bei Zweifeln:
    Personalausweis oder Reisepass vorlegen lassen
   Bei Wahlschein immer ein Ausweisdokument
    vorlegen lassen und den Wahlschein einbehalten
   getrennte Wahlscheine für
       Europawahl (Farbe weiß/rot)
       Kommunalwahl (Farbe hellgelb) und für die
       Integrationsratswahl (Farbe weiß/orange)
                                                     30
Wahlbenachrichtigung

  Nummer im Wählerverzeichnis
                   In Statistik-Bezirken stände hier ein Buchstabe.   31
Wählerverzeichnis
   Kein Eintrag = kein Wahlrecht
    außer mit dem „richtigen“ Wahlschein
   W = Wahlschein wurde ausgestellt
   N = für die entsprechende Wahl nicht
    wahlberechtigt
   Ordnungsmerkmal: Straßenname alphabetisch,
    dann nach Nachnamen
   Nachträge am Ende des Wählerverzeichnisses
    bitte beachten
   Im Zweifel Rückfrage beim Wahlamt            32
Ein Wählerverzeichnis für
Kommunalwahl und Europawahl
  Wählerverzeichnis

  Wählerverzeichnis – Repräsentative Wahlstatistik

  W = Wahlschein = ohne Wahlschein keine Wahl möglich

  Wegzug, gestrichen oder ähnliches =

  keine Wahl möglich

  N in Spalte EW =

  nur Kommunalwahl, keine Europawahl
                                                        33
Nicht im Wählerverzeichnis
   Wer in der Gemeinde gemeldet ist, wird zu einem
    Stichtag (20.04.2014) von Amts wegen eingetragen
    (Besonderheit bei der Kommunalwahl: Nachtrag bis zum
    09.Mai 2014)
   Eintragung auf Antrag für bestimmte Personengruppen
    möglich
   Evtl. am Ende im Nachtrag
   Wahlrecht besteht ggf. am vorherigen auswärtigem
    Wohnort, oder innerhalb der Gemeinde im bisherigen
    Kommunalwahlbezirk - siehe Straßenverzeichnis
   Eigenes Wählerverzeichnis für die Integrationsratswahl
   Wie bei allen Fragen oder Problemen:
    Im Zweifel Rückfrage beim Wahlamt
                                                             34
Straßenverzeichnis

                     35
Wahlschein europäisches
Parlament

                          36
Wahlschein Vertretung der kreisfreien
Stadt Münster und des Stadtbezirks

                                        37
Wahlschein Integrationsrat

                             38
Stimmzettel
   4 Stimmzettel
   jeweils 1 Stimme
   keine Umschläge, außer
    für die IR-Wahl
   Europawahl, Ratswahl
    und BV-Wahl geeignet
    für das Anlegen einer
    Schablone für
    Sehbehinderte/ Blinde
   alle Stimmzettel in eine
    Wahlurne
                               39
Stimmabgabe
   persönlich und geheim
   allein in der Wahlkabine (mit Kindern nur dann,
    wenn diese die Wahl der Eltern nicht
    nachvollziehen können)
   1 Stimme = 1 Kreuz je Stimmzettel
   einzeln nach innen falten
   Stimmzettel IR-Wahl in Stimmzettelumschlag
   Hilfsperson ist zugelassen
   Schriftführer/in hakt Namen im jeweiligen
    Wählerverzeichnis ab oder zieht Wahlschein ein
                                                      40
Zurückweisung
   Im Zweifel:
       Rückfragen beim Wahlamt

   Keine Zurückweisung ohne Nachfrage

                                         41
Wahlbriefe
   Nicht annehmen
   Abgabe bis 18 Uhr
    im Wahlamt
   Tipp: Wenn
    Wähler persönlich
    anwesend ist: Wahlbrief
    öffnen und mit Wahlschein wählen;
    Wahlschein einbehalten.
                                        42
Letzte Abgabe Wahlbriefe
   Sonntag, 16.00 Uhr Briefkästen der
    Bezirksverwaltungen und der
    Stadthäuser 1, 2 und 3

   Sonntag, 18.00 Uhr, persönlich
    bei der Wahlleitung im Hauptwahlbüro
    Stadtweinhaus, Prinzipalmarkt 8/9

                                           43
Sonntag, 18.00 Uhr
   Pünktlich 18.00 Uhr
    Ende der Wahlhandlung.
   Wer noch im Wahllokal
    ist darf wählen.
   Zugang sperren, bis alle gewählt haben,
    dann Zugang wieder frei geben.
   Wahl und Auszählung sind öffentlich!

                                              44
Auszählung
   Komplette Wahlvorstand zählt
   Beschlussfähig mit mindestens
    5 Personen
   Tische zusammenstellen
   Störendes wegräumen
   Urne/ Urnen öffnen
   Die Stimmzettel für die Europawahl, Rat und
    Bezirksvertretung (BV) und IR-Wahl trennen
                                                  45
Integrationsratswahl:
Abholung der Unterlagen vorbereiten
   Die Stimmzettelumschläge für die IR-Wahl bleiben verschlossen.
   Die Stimmzettelumschläge werden nach 18:00 Uhr aus den 172
    Wahllokalen abgeholt (morgendlicher Kontrolleur).
   Die Auszählung dieser Wahl erfolgt durch Auszählungsvorstände -
    nach Stadtbezirken getrennt- zentral im Stadtweinhaus.
   Daher nach erfolgter Vorsortierung bitte als Erstes die Abholung
    der IR-Wahl-Unterlagen vorbereiten:
       Die Anzahl der Stimmzettelumschläge und Anzahl der
        Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis/ Wahlscheine
        feststellen und abgleichen.
       Die Wahlniederschrift zur IR-Wahl bitte ausfüllen und unterschreiben
        (mindestens 5 Unterschriften sind zwingend).
       Die Übergabe der Stimmzettelumschläge, der Wahlscheine , der
        Wahlniederschrift zur IR-Wahl und des Wählerverzeichnisses an den
        Boten auf dem Übergabeprotokoll bestätigen lassen.

                                                                               46
Wahlniederschrift
     Integrationsrat

47
Wahlniederschrift
     Integrationsrat

48
Wahlniederschrift
     Integrationsrat

49
Wahlniederschrift
     Integrationsrat

50
Wahlniederschrift
     Integrationsrat

51
Übergabeprotokoll
     Verbleibt im Wahllokal!

52
Reihenfolge der Auszählung
       Europawahl,
       dann Rat,
       zuletzt BV
   Für jede Wahl ist eine eigene Niederschrift zu
    fertigen (5 Unterschriften!) und eine eigene
    Schnellmeldung abzugeben, dann die
    dazugehörigen Unterlagen verpacken und
    versiegeln
   Auszählung der nächsten Wahl erst danach
    beginnen
                                                     53
Erster Arbeitsgang:
Zählung der Wähler/innen
   Gezählt werden für die jeweilige Wahl:
       Stimmzettel
       Stimmabgabevermerke in der richtigen Spalte
        des Wählerverzeichnisses
       evtl. vereinnahmte Wahlscheine („B 1“)
   Zahl der Stimmzettel = Wähler = „B“
    in Niederschrift unter „Wahlergebnis“
    eintragen
                                                      54
Zweiter Arbeitsgang: Sortieren
   „Stapeln“ der Stimmzettel :
       gültige Stimmen getrennt nach derselben Partei/
        demselben Wahlvorschlag
       Ungekennzeichnete Stimmzettel (=ungültig)
       Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben
        (gültig oder ungültig)

                                                          55
Dritter Arbeitsgang: Bedenkliche
Stimmzettel
   Beschluss im Einzelfall
   Entscheidung auf Rückseite notieren
   Alles fortlaufend nummerieren
   die für ungültig erklärten Stimmzettel ergeben
    zusammen mit den ungekennzeichneten
    Stimmzetteln die Summe „C“ = ungültige
    Stimmen
   die für gültig erklärten Stimmzettel ergeben
    zusammen mit den bereits gestapelten gültigen
    Stimmzetteln die Summe „D“ = gültige Stimmen
                                                     56
Unterschiede in den
Wahlniederschriften
   Europawahl:
       Zahl der ungekennzeichneten Stimmzettel in Spalte
        ZS 1 = ungültige Stimmen eintragen
       Zahl der ungültigen Stimmzettel aus dem Stapel der
        Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben, in Spalte
        ZS 2 = ungültige Stimmen eintragen
       ZS 1 und ZS 2 ergibt Summe „C“ = ungültige
        Stimmen
   Kommunalwahlen:
       Keine Differenzierung zwischen ZS 1 und ZS 2
       Alle ungültigen Stimmzettel (auch ungekennzeichnete
        Stimmzettel) zusammen unter „C“ eintragen
                                                               57
Unterschiede in den
Wahlniederschriften
   Europawahl:
       Zahl der gültigen Stimmzettel in Spalte ZS 1 =
        gültige Stimmen eintragen
       Zahl der gültigen Stimmzettel aus dem Stapel der
        Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben, in Spalte
        ZS 2 = gültige Stimmzettel eintragen
       ZS 1 und ZS 2 ergibt Summe „D“ insgesamt
   Kommunalwahlen:
       Keine Differenzierung zwischen ZS 1 und ZS 2
       Alle gültigen Stimmzettel zusammen unter „D“
        eintragen
                                                               58
Fehlerquellen ausschließen:
   Zählung der Stimmzettel mit gegenseitiger
    Kontrolle
   Gesamtzahlen in die richtige Niederschrift
    übertragen, dabei die Vorgaben der
    jeweiligen Niederschrift bitte beachten
   die einzelnen Wahlen strikt voneinander
    trennen!

                                                 59
Gültige und ungültige Stimmen
   Kreuz oder
   auf andere Weise eindeutig kenntlich
   Beispiele für Grenzfälle: Siehe Anlage zum
    Script dieser Veranstaltung

                                                 60
Beurkundungsblatt
                       Europawahl
                        Kommunalwahl
                        IR-Wahl

                       Zahlen in die jeweilige
                        Wahlniederschrift
                        unter „Wahlergebnis“
                        übernehmen.

                                                  61
Wahlniederschrift
     Tipp: Tagsüber ausfüllen

62
Wahlniederschrift
     Europawahl

63
Wahlniederschrift
     Europawahl

64
Wahlniederschrift
     Europawahl

65
Wahlergebnis
     Europawahl

66
Wahlergebnis
     Rat

67
Wahlniederschrift
     Europawahl

68
Wahlniederschrift
     Europawahl

69
Niederschriften
   Schriftführer/in übernimmt Zahlen
   alle Mitglieder des Wahlvorstandes
    unterschreiben / 5 Unterschriften sind
    zwingend erforderlich!
   bei Zweifeln kann ein Mitglied die erneute
    Zählung beantragen
   mündliche Ergebnisbekanntgabe im
    Wahllokal
                                                 70
Schnellmeldungen
   Wahlvorsteher/in füllt Schnellmeldung aus
   Nach jeder Wahl: Schnellmeldung abgeben
   Anruf Wahlamt - 2 Nummernkreise
       Tel. 0251 492 3335 und 3336
       22 Telefonen sind geschaltet
   Stimmbezirk nennen
   Zahlen in richtiger Reihenfolge durchgeben

                                                 71
Schnellmeldung

72
Nicht auflegen !
   22 Annahmeplätze -
    bitte Geduld
   Auf Bestätigung
    warten
   Computer macht
    Plausibilitäts-Prüfung
   Nicht vor dem OK
    auflegen

                             73
Checkliste Urne

74
Entlassung Wahlvorstand
   Schnellmeldungen bestätigt?
   jede der Niederschriften von allen
    unterschrieben?
   Wahlunterlagen verpackt?
   Wahllokal aufgeräumt?
   Dann entlässt die Wahlvorsteherin bzw. der
    Wahlvorsteher seinen Wahlvorstand

                                                 75
Sofort danach!
   Wahlvorsteherin/Wahlvorsteher
    begibt sich mit Unterlagen laut
    Checkliste (ohne Wahlurne!) zum
     Hauptwahlbüro
     Stadthaus 1
     Foyer, Eingang E
     Platz des Westf. Friedens
   Ausnahmegenehmigung zum Parken nicht
    erforderlich
                                           76
Abgabe Unterlagen
   Verbundene Wahlen bedeutet: Höheres
    Transportgewicht - und Volumen der
    abzugebenden Wahlunterlagen
   Tipp: Zweite Person aus dem Wahlvorstand
    einbinden, PKW nutzen
   Erfrischungsgelder, ggf. Fahrtkosten auch für
    die zweite Person abrechnen.

                                                    77
Noch Fragen?

       Das Wahlamt steht
      Ihnen telefonisch mit
     Rat und Tat zur Seite.
        Rufen Sie uns an!!
     Tel. 0251 492 3390
                              78
„Genauigkeit,
     und
Zuverlässigkeit
     vor
Schnelligkeit.“

                  79
Anwesenheitsliste?

     Haben Sie sich schon in die
        Anwesenheitsliste
          eingetragen?

                                   80
Danke schön!
Möchten Sie diese Präsentation herunterladen?

http://www.Stadt-Muenster.de/
MS/Wahlen/Schulung.pdf

                                                81
Danke schön!
Im Namen des Wahlteams der Stadt Münster
bedanke ich mich für Ihre Mitarbeit und
wünsche einen

erfolgreichen Wahlsonntag!

                                           82
www.stadt-muenster.de/wahlen

                               83
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