Fachgespräch E-Mobilität 27.10.: Ladelösungen in Tiefgaragen - Frequentum GmbH - Ihr neutraler Dienstleister - Energieagentur Ebersberg ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Fachgespräch E-Mobilität 27.10.: Agenda Ladelösungen in Tiefgaragen SCAN ME! Frequentum GmbH – Ihr neutraler Dienstleister Agnes-Pockels-Bogen 1, 80992 München MTZ Münchner Technologiezentrum Website: www.frequentum.com, info@frequentum.com
Agenda 1. Vorstellung Frequentum 2. Gebäudecheck 3. IG Elektromobilität 4. Rechtslage 5. Bundesförderung
Tätigkeitsfelder Frequentum GmbH STRATEGIE- PRODUKT- NEUTRALE INDIVIDUELLE ENTWICKLUNG ENTWICKLUNG DIENSTLEISTUNGEN LÖSUNGEN Elektromobilitäts- Produktentwicklung Vertriebliche und Strategie dezentrale strategie Elektromobilität und LiS technische Beratung von Energieversorgung Interessenten Zielgruppen- und Entwicklung und Aufbau Planungsdienstleistungen Potenzialanalyse des Lösungsportfolios Qualifizierung von rund um Solarprojekte Gebäuden Verknüpfungen zu Innovations-Workshops Gerne unterstützen wir anderen Messung des Lastgangs Sie auch bei anderen Geschäftsfeldern Individuelle und Ermittlung nutzbarer Themen rund um Strom Vertragsgestaltung Reserven und Mobilität oder Kooperationsmodelle erarbeiten Lösungen im Einbindung in Konzeption der Kauf- Bereich Photovoltaik und Wirtschaftlichkeits- bestehende Systeme oder Mietlösung Stromspeicher. rechnungen Aufstellen der Prozesse Technische Planung einer kundenspezifischen Ladelösung E-Mobility-Ready-Pakete für Hausverwalter (WEGs, Mietshäuser, …) 3
Rolle der Frequentum – Neutraler Dienstleister Hardware- Vermieter hersteller Auftrag E-Mobility- Ready-Paket Backend- Mieter Anbieter Lastmanage- Haus- ment-Anbieter Beirat Frequentum verwalter Elektro- Fachpartner Wohnungs- eigentümer Netz- Neutrale Dienstleistungen betreiber - Vor-Ort-Termin mit Beratung (+Lastgangmessung) Haus- - Ausarbeitung Konzept (Kauf/Miete) meister - Technische Planung Ladeinfrastruktur KfW - Mess- und Abrechnungskonzept - Kosten- und Fördermittelberechnung - Empfehlung und Präsentation - Einholung von vier Angeboten: YourCharge, SWM, eAutoLader, reev. - Fördermittelantrag - Baubegleitung 4
E-Mobility-Ready-Paket für Mehrfamilienhäuser Ca. 20h Arbeit Frequentum.com > Leistungen > Immobilienverwalter 6
Interessensgemeinschaft Elektromobilität (IG EL) Eigentümer(-gemeinschaft) • Keine Kosten • Keine Aufwände • Kein Anschlusszwang • Kein Windhundprinzip Ladeinfrastruktur Nutzer IG EL - Vertrag Wall- IG EL (GbR) IG EL stellt Ladeinfrastruktur box Stellplatznutzer 1 zur Verfügung und • Erstmalig • Skalierbar übernimmt Abrechnung Ladeinfrastruktur- • Akzeptable Kosten Stellplatznutzer ist Mitglied Wall- box Stellplatznutzer 2 Zugang • Höchste Sicherheit der IG EL und zahlt eine • Fairer Preis + einmalige Einlage & Förderung Stellplatznutzer x • Bedarfsgerecht monatliche Pauschale Wall- box • Geringer Aufwand Alternativ zum Kauf durch Stromlieferant / IG EL steht Contracting der Ladeinfrastruktur- Ladeinfrastruktur beim EVU Anbieter 7
Frequentum-Dokumente für WEGs Objektvertrag Interessens- Abstimmungstexte gemeinschaft Eigentümer (WEG, Elektromobilität Vorlagen zu Vermieter) gestattet der IG EL - Vertrag Abstimmungen IG EL den Aufbau und Betrieb von IG EL stellt - 1. Vorgehensweise bei Ladeinfrastruktur Ladeinfrastruktur zur Ladelösung „wie“ Verfügung und übernimmt Rechte und Pflichten der Abrechnung - Beauftragung eines „E- IG EL Mobility-ready-Paketes Stellplatznutzer ist und Budget für Technische Vorgaben des Mitglied der IG EL und Ladelösung“ Gebäude-eigentümers zahlt eine einmalige Einlage & monatliche - Kostenverteilung bei Flächenauswahl für Pauschale Ladelösung „wer zahlt“ Ladetechnik Interne Modalitäten Frequentum-Kunden erhalten wichtige Dokumente 8
Ihre Ansprechpartner Dipl.-Ing. Michael „ChargeMichael“ König Mobil: +49 (0) 174/7 39 83 91 Mail: michael.koenig@frequentum.com Dipl.-Phys. Martin Amberger Mobil: +49 (0) 174/7 39 83 94 Mail: martin.amberger@frequentum.com Frequentum GmbH – Ihr neutraler Dienstleister Agnes-Pockels-Bogen 1, 80992 München MTZ Münchner Technologiezentrum Website: www.frequentum.com, info@frequentum.com
Bundesförderung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Zuschuss via KfW (440)
Bundesförderung für private Ladeinfrastruktur Übersicht • WAS WIRD GEFÖRDERT? Kauf oder Miete von fabrikneuen 11kW- Ladestationen an Stellplätzen im nicht öffentlichen Bereich von bestehenden, selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden (Nur auf Anforderung des Netzbetreibers extern steuerbare Ladeinfrastruktur, 11 kW reicht locker: 54 min. als Ladedauer für ~50 km = entspricht ca. 10 kWh) • WER KANN GEFÖRDERT WERDEN? Träger der Investitionsmaßnahmen zur Errichtung z.B. Privatpersonen, WEG, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften • WIE WIRD GEFÖRDERT? Nach Abschluss des Vorhabens wird ein Investitionszuschuss von 900€ je Ladepunkt überwiesen • AB WANN WIRD GEFÖRDERT? Anträge können ab 24.11.2020 bei der KfW eingereicht werden • FAQ-Blatt gerne auf Anfrage info@frequentum.com Frühzeitiges Handeln sichert Förderung. 11
Neue Rechtslage
Neue Rechtslage WEMoG – Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz GEIG – Gebäude- WEG –E (ab 01.12.2020) BGB – E (ab 01.12.2020) Elektromobilität-Infrastruktur- Gesetz (Mai 2020, Bauantrag oder Bauanzeige ab 11. März 2021) Bei Wohnungseigentümer- Im Miethaus: gemeinschaften: - Nach § 554 BGB hat der Bei Neubauten und Sanierungen - Bauliche Veränderungen Mieter nun Anspruch auf ab 10 Stellplätze ist Technik für können mit einfacher die Erlaubnis für eine Elektromobilität vorzusehen Stimmenmehrheit Lademöglichkeit für ein beschlossen werden E-Fahrzeug (auch Zweirad) -Schutzleitungen - Jeder Wohnungseigentümer - Kosten sind vom Mieter zu -Leerrohre hat einen Anspruch darauf, tragen -Kabelrinnen auf eigene Kosten die - Leistung einer besonderen Lademöglichkeit für ein Sicherheit (Kaution für -Fläche im Technikraum E-Fahrzeug (auch Zweirad) Rückbau) -Leistung am Hausanschluss zu schaffen, auch für Verlegung der Leitungen und die Eingriffe in die Stromversorgung Anrecht von Stellplatznutzern auf eigene Ladeinfrastruktur. 13
Gemeinschaft und Vermieter handeln WEMoG-Gesetzesbegründung: Der Anspruch des einzelnen Eigentümers bezieht sich nur auf das „ob“ der Maßnahme; über das „Wie“ entscheiden die Wohnungseigentümer im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung. Zur Frage des „Wie“ gehört neben der Vorgabe etwa von baulichen Details auch die Entscheidung, „wer“ die bauliche Veränderung durchführt: • Die E-Mobilisten (IG EL) selbst nach Vorgabe der Gemeinschaft oder • die Gemeinschaft auf Kosten der E-Mobilisten (IG EL). Gemeinschaft kann Vorgaben zu Ladeinfrastruktur und Vorgehensweise machen 14
Sie können auch lesen