Fachgespräch E-Mobilität 27.10.: Ladelösungen in Tiefgaragen - Frequentum GmbH - Ihr neutraler Dienstleister - Energieagentur Ebersberg ...

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Fachgespräch E-Mobilität 27.10.: Ladelösungen in Tiefgaragen - Frequentum GmbH - Ihr neutraler Dienstleister - Energieagentur Ebersberg ...
Fachgespräch E-Mobilität 27.10.:
 Agenda
Ladelösungen in Tiefgaragen

  SCAN ME!   Frequentum GmbH – Ihr neutraler Dienstleister
             Agnes-Pockels-Bogen 1, 80992 München
             MTZ Münchner Technologiezentrum
             Website: www.frequentum.com, info@frequentum.com
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Agenda
1. Vorstellung Frequentum
2. Gebäudecheck
3. IG Elektromobilität
4. Rechtslage
5. Bundesförderung
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Tätigkeitsfelder Frequentum GmbH
  STRATEGIE-                 PRODUKT-                  NEUTRALE                   INDIVIDUELLE
 ENTWICKLUNG               ENTWICKLUNG             DIENSTLEISTUNGEN                 LÖSUNGEN

  Elektromobilitäts-      Produktentwicklung           Vertriebliche und        Strategie dezentrale
      strategie         Elektromobilität und LiS   technische Beratung von       Energieversorgung
                                                        Interessenten
  Zielgruppen- und      Entwicklung und Aufbau                                Planungsdienstleistungen
  Potenzialanalyse       des Lösungsportfolios        Qualifizierung von       rund um Solarprojekte
                                                         Gebäuden
  Verknüpfungen zu      Innovations-Workshops                                  Gerne unterstützen wir
       anderen                                      Messung des Lastgangs       Sie auch bei anderen
   Geschäftsfeldern          Individuelle          und Ermittlung nutzbarer   Themen rund um Strom
                          Vertragsgestaltung              Reserven               und Mobilität oder
 Kooperationsmodelle                                                          erarbeiten Lösungen im
                            Einbindung in           Konzeption der Kauf-      Bereich Photovoltaik und
 Wirtschaftlichkeits-    bestehende Systeme           oder Mietlösung              Stromspeicher.
    rechnungen
                        Aufstellen der Prozesse       Technische Planung
                                                   einer kundenspezifischen
                                                          Ladelösung

       E-Mobility-Ready-Pakete für Hausverwalter (WEGs, Mietshäuser, …)

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Rolle der Frequentum – Neutraler Dienstleister
                                                                Hardware-
 Vermieter                                                      hersteller
                              Auftrag E-Mobility-
                                 Ready-Paket
                                                                 Backend-
  Mieter                                                         Anbieter

                                                                Lastmanage-
                   Haus-                                        ment-Anbieter
  Beirat                                    Frequentum
                  verwalter
                                                                  Elektro-
                                                                Fachpartner
Wohnungs-
eigentümer                                                         Netz-
             Neutrale Dienstleistungen                           betreiber
             - Vor-Ort-Termin mit Beratung (+Lastgangmessung)
  Haus-      - Ausarbeitung Konzept (Kauf/Miete)
  meister    - Technische Planung Ladeinfrastruktur                 KfW
             - Mess- und Abrechnungskonzept
             - Kosten- und Fördermittelberechnung
             - Empfehlung und Präsentation
             - Einholung von vier Angeboten:
               YourCharge, SWM, eAutoLader, reev.
             - Fördermittelantrag
             - Baubegleitung

                                                                          4
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Gebäudecheck
E-Mobility
ready-Paket
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E-Mobility-Ready-Paket für Mehrfamilienhäuser

  Ca. 20h Arbeit

Frequentum.com > Leistungen > Immobilienverwalter   6
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Interessensgemeinschaft
     Elektromobilität (IG EL)
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                                                      •     Keine Kosten
                                                      •     Keine Aufwände
                                                      •     Kein Anschlusszwang
                                                      •     Kein Windhundprinzip

                                                          Ladeinfrastruktur
                                                                                      Nutzer
                                  IG EL - Vertrag                             Wall-

IG EL (GbR)                       IG EL stellt Ladeinfrastruktur              box
                                                                                         Stellplatznutzer 1
                                  zur Verfügung und                                                           •   Erstmalig
•     Skalierbar                  übernimmt Abrechnung                                                            Ladeinfrastruktur-
•     Akzeptable Kosten           Stellplatznutzer ist Mitglied
                                                                              Wall-
                                                                              box
                                                                                         Stellplatznutzer 2       Zugang
•     Höchste Sicherheit          der IG EL und zahlt eine                                                    •   Fairer Preis +
                                  einmalige Einlage &                                                             Förderung
                                                                                        Stellplatznutzer x    •   Bedarfsgerecht
                                  monatliche Pauschale
                                                                              Wall-
                                                                              box
                                                                                                              •   Geringer Aufwand

    Alternativ zum Kauf durch                        Stromlieferant /
    IG EL steht Contracting der
                                                    Ladeinfrastruktur-
    Ladeinfrastruktur beim EVU
                                                         Anbieter

                                                                                                                                       7
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Frequentum-Dokumente für WEGs

     Objektvertrag                    Interessens-                Abstimmungstexte
                                     gemeinschaft
Eigentümer (WEG,                    Elektromobilität           Vorlagen zu
Vermieter) gestattet der            IG EL - Vertrag            Abstimmungen
IG EL den Aufbau und
Betrieb von                     IG EL stellt                   - 1. Vorgehensweise bei
Ladeinfrastruktur               Ladeinfrastruktur zur            Ladelösung „wie“
                                Verfügung und übernimmt
Rechte und Pflichten der        Abrechnung                     - Beauftragung eines „E-
IG EL                                                            Mobility-ready-Paketes
                                Stellplatznutzer ist             und Budget für
Technische Vorgaben des         Mitglied der IG EL und           Ladelösung“
Gebäude-eigentümers             zahlt eine einmalige
                                Einlage & monatliche           - Kostenverteilung bei
Flächenauswahl für              Pauschale                        Ladelösung „wer zahlt“
Ladetechnik
                                Interne Modalitäten

                      Frequentum-Kunden erhalten wichtige Dokumente

                                                                                   8
Fachgespräch E-Mobilität 27.10.: Ladelösungen in Tiefgaragen - Frequentum GmbH - Ihr neutraler Dienstleister - Energieagentur Ebersberg ...
Ihre Ansprechpartner
Dipl.-Ing. Michael „ChargeMichael“ König
Mobil: +49 (0) 174/7 39 83 91
Mail: michael.koenig@frequentum.com

Dipl.-Phys. Martin Amberger
Mobil: +49 (0) 174/7 39 83 94
Mail: martin.amberger@frequentum.com

Frequentum GmbH – Ihr neutraler Dienstleister
Agnes-Pockels-Bogen 1, 80992 München
MTZ Münchner Technologiezentrum
Website: www.frequentum.com, info@frequentum.com
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Bundesförderung
des Bundesministeriums für Verkehr
und digitale Infrastruktur (BMVI)
Zuschuss via KfW (440)
Bundesförderung für private Ladeinfrastruktur
Übersicht
• WAS WIRD GEFÖRDERT? Kauf oder Miete von fabrikneuen 11kW-
  Ladestationen an Stellplätzen im nicht öffentlichen Bereich von
  bestehenden, selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden
  (Nur auf Anforderung des Netzbetreibers extern steuerbare
  Ladeinfrastruktur, 11 kW reicht locker: 54 min. als Ladedauer für ~50
  km = entspricht ca. 10 kWh)
• WER KANN GEFÖRDERT WERDEN? Träger der
  Investitionsmaßnahmen zur Errichtung z.B. Privatpersonen, WEG,
  Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften
• WIE WIRD GEFÖRDERT? Nach Abschluss des Vorhabens wird ein
  Investitionszuschuss von 900€ je Ladepunkt überwiesen
• AB WANN WIRD GEFÖRDERT? Anträge können ab 24.11.2020
  bei der KfW eingereicht werden
• FAQ-Blatt gerne auf Anfrage info@frequentum.com
               Frühzeitiges Handeln sichert Förderung.

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Neue
Rechtslage
Neue Rechtslage
                                                               WEMoG –
                                                 Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz

GEIG – Gebäude-                       WEG –E (ab 01.12.2020)           BGB – E (ab 01.12.2020)
Elektromobilität-Infrastruktur-
Gesetz (Mai 2020, Bauantrag
oder Bauanzeige ab 11. März
2021)                                 Bei Wohnungseigentümer-          Im Miethaus:
                                      gemeinschaften:                  -   Nach § 554 BGB hat der
Bei Neubauten und Sanierungen         -   Bauliche Veränderungen           Mieter nun Anspruch auf
ab 10 Stellplätze ist Technik für         können mit einfacher             die Erlaubnis für eine
Elektromobilität vorzusehen               Stimmenmehrheit                  Lademöglichkeit für ein
                                          beschlossen werden               E-Fahrzeug (auch Zweirad)
-Schutzleitungen
                                      -   Jeder Wohnungseigentümer     -   Kosten sind vom Mieter zu
-Leerrohre                                hat einen Anspruch darauf,       tragen
-Kabelrinnen                              auf eigene Kosten die        -   Leistung einer besonderen
                                          Lademöglichkeit für ein          Sicherheit (Kaution für
-Fläche im Technikraum                    E-Fahrzeug (auch Zweirad)        Rückbau)
-Leistung am Hausanschluss                zu schaffen, auch für
                                          Verlegung der Leitungen
                                          und die Eingriffe in die
                                          Stromversorgung

                      Anrecht von Stellplatznutzern auf eigene Ladeinfrastruktur.

                                                                                              13
Gemeinschaft und Vermieter handeln

WEMoG-Gesetzesbegründung:
Der Anspruch des einzelnen Eigentümers bezieht sich nur auf das
„ob“ der Maßnahme; über das „Wie“ entscheiden die
Wohnungseigentümer im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung.
Zur Frage des „Wie“ gehört neben der Vorgabe etwa von
baulichen Details auch die Entscheidung, „wer“ die bauliche
Veränderung durchführt:
• Die E-Mobilisten (IG EL) selbst nach Vorgabe der Gemeinschaft
oder
• die Gemeinschaft auf Kosten der E-Mobilisten (IG EL).

       Gemeinschaft kann Vorgaben zu Ladeinfrastruktur und Vorgehensweise machen

                                                                                   14
Sie können auch lesen