Flyover Radinfrastrukturmaßnahme Aegidiitor - Stadt Münster
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Flyover Aegidiitor Das Aegidiitor in Münster Kreuzungspunkt von Promenade – Aegidiistr. – Weseler Str. / Am Stadtgraben – Adenauerallee – Bismarckallee
HFA-Beschluss V/0156/2020 1. Der Haupt- und Finanzausschuss begrüßt das Projekt Flyover Aegidiitor als Beispiel einer innovativen Lösung zur Förderung des Radverkehrs, legt aber weitere Kriterien für die Planung fest: • Es soll zusätzlich die Realisierung einer Anbindung vom Flyover entlang des Nordufers des Aasees in Richtung Himmelreichallee und in der Folge HüfferCampus, Schloss und Albert-Schweitzer-Campus geprüft werden. • Der bauliche Entwurf des Flyover muss sich in seiner Ausführung zurücknehmen und idealerweise eine harmonische Einheit zu den vorhandenen Strukturen (Promenade, Höhenniveaus, Charakter und Funktion der Grün- und Bewegungsflächen) bilden.
HFA-Beschluss V/0156/2020 2. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dass die Verwaltung bei Aufforderung durch den Fördergeber einen entsprechenden formellen Förderantrag stellt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Förderquote maximal 75% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben beträgt. Förderantrag wurde gestellt und bewilligt Förderquote = 80 % Bundesförderung + 14 % Landesförderung = 94 %
HFA-Beschluss V/0156/2020 3. Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung bei positivem Förderbescheid, ein qualitätssicherndes Verfahren auf Basis einer detaillierten fachlichen Abstimmung in Verbindung mit einer Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen und anschließend die erforderlichen Ingenieurleistungen zu beauftragen. Das qualitätssicherndes Verfahren wird in Kürze gestartet.
HFA-Beschluss V/0156/2020 4. Die Verwaltung prüft und dokumentiert alternative Linienführungen des Fly-Over. Geprüft werden soll insbes. eine Y-Lösung mit Verzweigung der Brücke auf der Westseite in Richtung Adenauerallee/Promenade und auf der Ostseite mit Verlagerung des Startpunktes der Brücke vom Kanonengraben auf die Höhe der Bastion. Mögliche alternative Linienführungen und insbes. eine Y-Lösung wurden geprüft
HFA-Beschluss V/0156/2020 5. Die Umwandlung der Aegidiistraße in eine Fahrradstraße wird in das Plankonzept integriert. Die BV Mitte ist zu beteiligen. Die Umwandlung der Aegidiistraße in eine Fahrradstraße wird als weiterer Planungsabschnitt in die Veloroutenplanung Münster – Senden integriert Ebenso wird in diesem Zusammenhang der Knotenpunkt Aegidiistraße / Am Stadtgraben / Promenade überplant
HFA-Beschluss V/0156/2020 6. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der ingenieurtechnischen Planung der Brückenkonstruktion auch innovative Werkstoffe wie z. B. Holz und Textilbeton zuzulassen. Die Verwendung innovativer Werkstoffe wird im qualitätssichernden Verfahren vorgeschrieben Gemäß den Vorgaben der Förderrichtlinien ist die Beachtung des „Leitfadens Nachhaltiges Bauen“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vorgegeben.
HFA-Beschluss V/0156/2020 7. Die potenziellen Auswirkungen der Planungen auf den Denkmalcharakter der Promenade und den Baumbestand werden dargestellt. Erfolgt im weiteren Vortrag
Prüfergebnisse
Räumliche Einordnung des Vorhabens Verflechtungsraum mit starker Netzfunktion für den Radverkehr Veloroute Senden - Münster Radinfrastrukturmaßnahme = „Missing Link“?
Status Quo des Radverkehrs am Aegidiitor Unfallhäufungsstelle 5.998 Adenauerallee KP Aegidiistraße Fahrten gesamt Promenade 2.615 Bismarckallee
Potenziale für den Radverkehr am Aegidiitor Veloroute bindet Innenstadt Stadtteile besser an Mecklenbeck Albachten
Potenziale für den Radverkehr am Aegidiitor Öffentliche Infrastruktur wird besser erschlossen
Potenziale für den Radverkehr am Aegidiitor Verringerung des Innenstadt Raumwiderstandes durch Unterquerung Torminbrücke Mecklenbeck Albachten
Potenziale für den Radverkehr am Aegidiitor Steigerung von Fahrkomfort + Verkehrssicherheit
Chancen für den Radverkehr am Aegidiitor Gestiegene 6.000 Adenauerallee Verkehrssicherheit Fahrten gesamt KP Aegidiistraße Promenade 5.500 - 6.000 Bismarckallee Höherer = verdoppelte Anzahl der Fahrten* Fahrkomfort Gebündeltes Hauptnetz (Velorouten) * gestützt durch erste Ergebnisse aus der Fahrradnetzplanung
Ansprüche des Denkmalschutzes „Flyover Aegidiitor“ als aktuelle Intervention, die sich dabei zurückhaltend und elegant in die historische Situation einfügt. Moderne Zutat, die das historische Zeugnis bzgl. Lage, Ausrichtung, Höhenentwicklung und Konstruktion nicht verunklart und v.a. nicht dominiert. Selbstverständliche Eingliederung in den grünen Stadtraum zwischen Aasee und Promenade und angemessen zurückhaltende Begleitung der stadträumlichen Atmosphäre an dieser besonderen Stelle im Übergang in die Altstadt.
Alternative Linienführung und Baumbestand
Alternative Linienführung / Y-Lösung Direktanbindung von Adenauerallee und Bismarckallee an den Verteiler Promenade
Auswirkungen auf den Baumbestand Quelle: Alleenkataster NRW Adenauerallee geschützt durch § 41 LNatSchG; Gartendenkmal Promenade
Auswirkungen auf den Baumbestand Massive Auswirkungen des Bauwerks auf den geschützten Baumbestand machen eine Führung in die Adenauerallee unmöglich: Eine Y-Lösung wird nicht weiter verfolgt Ziel der Trassenführung in die Bismarckallee: Behutsamer und moderater Eingriff mit Erhalt geschützter Bäume
Berücksichtigung des Baumbestandes Behutsamer Eingriff durch Trassenführung: 11 Bäume sind insgesamt betroffen 5 fallen weg, 2 davon werden ersetzt 3 müssen beschnitten werden 3 werden versetzt
Wegfallende Bäume
Zu beschneidende und zu ersetzende Bäume Alleebaum
Zu versetzende Bäume
Besondere Ansprüche der Fahrradstadt Münster Fahrrad(haupt)stadt 8-80 City (= sichere u. nutzbare Fahrradinfrastruktur für alle Altersklassen) Steigerung des Radverkehranteils auf 50% + X Reduzierung des Raumwiderstands für den Radverkehr
Wichtiges Kriterium: Rampenlängsneigung Referenzen Rampenlängsneigung Rampenlänge Schillerstraßenbrücke Münster (DEK-Brücke, stadteinwärtige Rampe) 4,5 % ca. 160 m Brücke Dingstiege Münster (über B 481n) 5,5 % ca. 120 m Promenade Aegidiistraße Richtung östl. Promenade 2,7 – 3,6 % ca. 130 m ERA 3,5 % Max. Länge 250 m (Empfehlung für Radverkehrsanlagen)
Wichtiges Kriterium: Rampenlängsneigung Rampenlänge ist abhängig von Rampenlängsneigung 157 m bei 3,5%
Fakten zum Flyover Länge der Brücke gesamt: ca. 350 m Breite (inklusive Geländer): 5 m Rampenlängsneigung max.: 3,5 % Gesamtkosten von ca. 10 Mio. € Förderquote (Bund und Land): ca. 94 %
Verfahren politischer Beschluss Fertigstellung, Abhnahme Variantenuntersuchung inkl. Vergabe der Baumaßnahme Qualitätssicherndes Verfahren Europaweite Ausschreibung und Vorbereitung Qualitätssicherndes undAbrechnung der Baußanahme Durchführung der Baumaßnahme Mai 2021 Juni 2021 Juli 2021 August 2021 September 2021 Oktober 2021 November 2021 Weiteres Vorgehen Dezember 2021 Januar 2022 Februar 2022 März 2022 April 2022 Mai 2022 Juni 2022 Juli 2022 August 2022 September 2022 Oktober 2022 November 2022 Dezember 2022 Januar 2023 Februar 2023 März 2023 April 2023 Mai 2023 Juni 2023 Juli 2023 August 2023 September 2023 Oktober 2023 November 2023 Dezember 2023
Weiteres Vorgehen Weitere Beteiligung der Politik • Bei der Freigabe des Wettbewerbs (August 2021) • Durch Teilnahme an der Jury • Beim Beschluss zum Wettbewerbsergebnis und zum Bau
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