Betreuungsgeld Argumente Wünsche der Eltern Daten und Fakten - Berlin, 8. November 2012
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Das Betreuungsgeld ist eine neue Anerkennungs- und Unterstützungsleistung für Eltern mit Kleinkindern, die ihre vielfältigen Betreuungs- und Erziehungsaufgaben in der Familie oder im privaten Umfeld erfüllen. Es erweitert den Gestaltungsspielraum der Eltern mit ein- und zweijährigen Kindern bei der Kinderbetreuung und schafft damit Wahlfreiheit bezüglich der Form der Betreuung. Damit schließt es zugleich die Lücke im Angebot staatlicher Förder- und Betreuungsangebote für Kinder bis zum 36.Lebensmonat. Vielfältige Betreuungsmöglichkeiten: So individuell wie die Kinder, so individuell sind auch Familienkonstellationen und so individuell möchten Familien auch die Betreuung ihrer Kleinkinder gestalten. 43 Prozent der Eltern mit Kindern unter 18 Jahren halten die Einführung des Betreuungsgelds für eine gute Idee. Unterstützung bei Betreuungsarrangements: Eltern greifen auf vielfältige Betreuungsarrangements zurück. Oftmals wird Betreuung in der Familie organisiert. Eine besondere Bedeutung kommt dabei den Großeltern zu. Vereinbarkeit von Familie und Beruf nach Wunsch: Das Betreuungsgeld schränkt Eltern bei Umfang und Ausgestaltung der Erwerbstätigkeit nicht ein. Es kann auch dann bezogen werden, wenn der Elternteil in Vollzeit erwerbstätig ist. So können Betreuung und Erwerbstätigkeit entsprechend nach Wunsch gestaltet werden. Der betreuende Elternteil kann das Betreuungsgeld in einen „Riestervertrag“ investieren; diese Investition in die private Altersversorgung ist vor allem dann sinnvoll, wenn die Erwerbstätigkeit zugunsten des Kindes eingeschränkt oder unterbrochen wird. Bildungschancen und Aufstiegschancen für ihre Kinder: Eltern wünschen für ihre Kinder die besten Chancen. Sie fühlen sich dabei in hohem Maße in der Pflicht, für bessere Entwicklungschancen ihrer Kinder durch eine umfassende Förderung (inkl. Vermittlung von Allgemeinbildung) zu sorgen. Investieren Eltern das Betreuungsgeld in die Bildung ihrer Kinder, so erhalten Sie einen Bonus von 15 €. 2
Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Betreuungsgeldes (Betreuungsgeldgesetz) · Mit dem Gesetzentwurf zur Einführung eines Betreuungsgeldes, der am 12. Juni 2012 in den Deutschen Bundestag eingebracht wurde, wird das 2008 im SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) verankerte Ziel umgesetzt, für Eltern, die ihre Kinder im Alter von ein bis drei Jahren nicht in staatlich geförderten Einrichtungen betreuen lassen wollen oder können, ein Betreuungsgeld zu zahlen. Zugleich entspricht der Gesetzentwurf dem Beschluss des Koalitionsausschusses vom 6. November 2011. · Mit dem von den Regierungsfraktionen vorgelegten Änderungsantrag wird vorrangig der Beschluss des Koalitionsausschusses vom 4. November 2012 umgesetzt: · Das Gesetz wird zeitgleich mit dem Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung am 1. August 2013 in Kraft treten. · Das Betreuungsgeld wird für ab dem 1. August 2012 geborene Kinder gezahlt. · Es beträgt im ersten Jahr nach der Einführung am 1.August 2013 100 Euro monatlich für Kinder im zweiten Lebensjahr, ab dem 1. August 2014 dann 150 Euro monatlich für Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr. · Die neuen vorgesehenen Regelungen sehen vor, dass Elterngeld und Betreuungsgeld nur nacheinander - und nicht zeitlich parallel - bezogen werden können. · Die Härtefallregelung wird ausgeweitet – es kann jetzt bis zu 20 Wochenstunden öffentlich geförderte Betreuung in Anspruch genommen werden, ohne dass das Betreuungsgeld entfällt. · Die Berichtspflicht über die Auswirkungen des Betreuungsgeldes wird zeitlich der neuen Inkrafttretensregelung angepasst und um ein Jahr auf den 31. Dezember 2015 verschoben. · Darüber hinaus geht es um rechtliche Klarstellungen und erforderliche Anpassungen an die Änderungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, die durch das Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs am 18. September 2012 in Kraft getreten sind. 3
Daten und Fakten 1. Bewertung des Betreuungsgelds durch Eltern · 43 Prozent der Eltern mit Kindern unter 18 Jahren und der jungen Menschen zwischen 16-29 Jahren halten die Einführung des Betreuungsgeldes für eine gute Idee. Es ist geplant, ab 2013 ein sogenanntes Betreuungsgeld einzuführen. Eltern, die ihre Kinder vom 1. bis zum 3. Lebensjahr selbst betreuen bzw. privat betreuen lassen und keine öffentlich geförderte Kinderbetreuungsmöglichkeit wie eine Kindertagesstätte nutzen, erhalten dann monatlich 150 Euro pro Kind. Finden Sie die Einführung des Betreuungsgeldes eine gute Idee oder keine gute Idee?" 60 46 48 50 43 40 35 30 20 17 11 10 0 Gute Idee Keine gute Idee Unentschieden Eltern mit Kindern unter 18 Jahren Bevölkerung insgesamt IfD Archiv 10096, Monitor Familienleben 2012 2. Das gewünschte Alter für eine außerhäusliche Betreuung · In Deutschland finden 48 Prozent der Bevölkerung und 47 Prozent der Eltern mit Kindern unter 12 Jahren, dass es für die Entwicklung eines Kindes am besten ist, wenn es in den ersten drei Jahren in der Familie betreut wird · So findet die Bevölkerung, dass Kinder mit einem Alter von durchschnittlich 2,5 Jahren alt genug sind, um in einer Betreuungseinrichtung betreut zu werden (West: 2,6 Jahre, Ost: 1,8 Jahre), Eltern mit Kindern unter 12 Jahren finden ein Alter von durchschnittlich 2,4 Jahren für geeignet, um Kinder in Betreuungseinrichtung betreuen zu lassen (Quelle: IfD Archiv 10091, 6241, unveröffentlichte Studie Deutschland-Schweden) 4
Durchschnittliches Alter, ab dem ein Kind aus Sicht der Bevölkerung gut in einer Betreuungseinrichtung betreut werden kann Quelle: IfD Archiv, zuletzt 6241, Mai/Juni 2012 3. Gründe für eine Betreuung zu Hause · 71% der Eltern halten ihre Kinder unter drei Jahren für zu jung für eine externe Betreuung. Dies ist der wichtigste Grund für die Nicht-Nutzung von Betreuungseinrichtungen. · Jeweils etwas mehr als die Hälfte der Eltern sagen, sie möchten ihr Kind selbst erziehen oder sie sind ohnehin zu Hause und können die Betreuung übernehmen. Gründe, warum Eltern ihr unter 3-jähriges Kind nicht institutionell betreuen lassen Quelle: Prognos AG (2012): Das Betreuungsgeld als ergänzender Baustein zur Familienpolitik (internes Papier). S. 1; Auswertungen mit dem FID 2010 5
4. Erwerbstätigkeit von Müttern nach Alter des Kindes · Das Betreuungsgeld knüpft an das Elterngeld an: ein immer größerer Anteil der Eltern mit Kinder über 2 Jahren ist erwerbstätig. Eltern können somit ihren Erwerbswünschen nachgehen. Dennoch bleibt die Mehrheit der Eltern nicht erwerbstätig. · 40% (51%) der Mütter mit jüngstem Kind im Alter von 1 bis unter 2 Jahren (2 bis unter 3 Jahren) überhaupt erwerbstätig, wobei Teilzeittätigkeiten deutlich überwiegen. Quelle: BMFSFJ (Hg.) (2012): Dossier: Ausgeübte Erwerbstätigkeit von Müttern, S. 24 6
5. Kinderbetreuungsquoten, nach Alter des Kindes · 2012 waren 2,8 Prozent der Kinder unter 1 Jahr und 28,4 Prozent der Kinder zwischen 1 und 2 Jahren in einer Kindertagesbetreuung · 51 Prozent der Kinder ab 2 Jahren sind in einer Kindertagesbetreuung Kinder unter 3 Jahren in Kindertagesbetreuung, am 1. März 2012 60 51,1 50 40 28,4 30 20 10 2,8 0 0-1 Jahr 1-2 Jahre 2-3 Jahre (Quelle: Statistisches Bundesamt, Kindertagesbetreuung am 1. März 2012) 6. Kinderbetreuungsarrangements · Im Rahmen der Gesamtevaluation werden die Betreuungsarrangements von Kindern untersucht. Es wird zwischen Kindern unter einem Jahr und Kindern im Alter von 1-3 differenziert. 30,45% der Kinder zwischen 1 und3 Jahren werden von ihren Eltern betreut, 14,26% besuchen halbtags und 17,42% besuchen ganztags eine Kita. Es sind aber keine Dritten an der Betreuung beteiligt. (Quelle: FiD 2010) · Bei den privaten Betreuungsarrangements kommt den Großeltern eine besondere Bedeutung zu: Fast die Hälfte der Kinder im Alter von ein und zwei Jahren werden die Kinder unter der Woche regelmäßig von den Großeltern betreut. · Etwa zwei Drittel der 1- bis Unter-3-Jährigen Kinder werden derzeit allein von den Eltern bzw. mit Hilfe des Umfelds betreut. (Quelle: Akzeptanzanalyse II) 7
Von wem unter 3-jährige Kinder in einer normalen Woche neben der Mutter noch betreut werden Quelle: Prognos AG (2012): Das Betreuungsgeld als ergänzender Baustein zur Familienpolitik (internes Papier). S. 2; Auswertungen mit dem FID 2010 Betreuungsarrangements 2011 8
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