Folgende Besuchsregelungen - von 25. Jänner 2021 bis einschließlich 03. Februar 2021
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Aufgrund der aktuellen COVID-19-Situation gelten von 25. Jänner 2021 bis einschließlich 03. Februar 2021 folgende Besuchsregelungen Pro Woche und Bewohner/in ist der Besuch durch eine Person möglich. Im Vorfeld ist jedenfalls ein Termin zu vereinbaren. Die Termine müssen von den als für uns erste Ansprechperson geltenden Personen koordiniert und mit uns vereinbart werden. Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbewegung, Seelsorge sowie Besuche zur Beglei- tung von kritischen Lebensereignissen sind davon ausgenommen. o Für Besucher/innen, welche Unterstützungs- und Betreuungsaufgaben leisten, sowie Be- suche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbewegung, Seelsorge sowie Besuche zur Be- gleitung von kritischen Lebensereignissen gilt, dass während des gesamten Besuchs durchgehend eine FFP2-Makse ohne Atemventil zu tragen ist und die Personen nur ein- gelassen werden können, wenn zweimal pro Woche ein negativer Antigen-Test bzw. ein negativer PCR-Test/Woche vorgelegt werden kann. Beschränkte Zutrittszeiten für Besuche inklusive Registrierung Montag bis Sonntag, jeweils von 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr Keine zeitliche Beschränkung (Dauer) Besucher/innen können nur eingelassen werden, wenn diese ein negatives Ergebnis eines Antigen-Tests (Abnahme darf nicht länger als 24h Stunden zurückliegen) oder eines PCR-Tests (Abnahme darf nicht länger als 48h zurückliegen) vorlegen können. Einem Nachweis über ein nega- tives Testergebnis auf SARS-CoV-2 sind eine ärztliche bzw. behördliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung erfolgte und zu diesem Zeitpunkt aktuell abge- laufene Infektion oder ein Nachweis über neutralisierende Antikörper für einen Zeitraum von sechs Monaten gleichzuhalten. Die Besuche dürfen in den Bewohner/innenzimmern, in eigenen Besuchs- und Begegnungs- zonen oder im Freien stattfinden. Während des gesamten Aufenthalts ist eine FFP2-Maske ohne Atemventil (diese ist selbst mitzubringen) zu tragen und die allgemeinen COVID-19 Hygienemaßnahmen (vor und nach dem Besuch im Haus ist eine Händedesinfektion durchzuführen) einzuhalten. Personen, die Verdachts- symptome von COVID-19, wie insbesondere Fieber, trockener Husten (mit oder ohne Kurzatmig- keit), Durchfall, plötzlicher Verlust des Geruchs- bzw. Geschmackssinns haben oder in den letzten zehn Tagen vor dem Besuch hatten, ist das Betreten der genannten Einrichtungen untersagt. Eine FFP2-Maske ohne Atemventil ist selbst mitzubringen, die Desinfektion der Hände und die Abstandsregeln von mindestens einem Meter sind einzuhalten.
Eine Messung der Körpertemperatur erfolgt am Haupteingang (wenn die Temperatur bei 37,5 °C oder höher liegt, ist ein Besuch nicht möglich). Der Einrichtung ist bekanntzugeben, wenn innerhalb der nächsten 10 Tage (ab letztem Besuch) eine Infektionskrankheit folgt, damit für den/die Bewohner/in die erforderlichen ge- sundheitlichen Maßnahmen in die Wege geleitet werden können. Sofern diese Punkte nicht vollständig bestätigt werden können, ist ein Besuch in der Einrichtung nicht möglich. Die Verantwortung für die Einhaltung der Regelungen liegt bei unseren Bewohner/innen und Angehörigen! Bewohner/innen können unter bestimmten Auflagen das Haus verlassen: Vor dem Verlassen des Hauses bedarf es einer Information an das Pflege- personal, in Bezug auf die vorübergehende Abwesenheit (lt. Hausordnung) des Bewohners/der Bewohnerin. Wird der/die Bewohner/in von einer/einem Angehörigen abgeholt, so ist dazu im Vorfeld mit dem Heim ein Termin zu vereinbaren. o Für die geplanten Aktivitäten außerhalb der Einrichtung ist ein Formular auszufüllen und dessen Richtig- und Vollständigkeit schriftlich zu bestätigen. Die Hygienemaßnahmen sind stets einzuhalten (Tragen eines Mund- und Nasenschutzes, re- gelmäßige Händedesinfektion, Mindestabstand etc.). Bei Rückkehr ins Heim werden ein Aufklärungsgespräch sowie eine Gesundheitskontrolle durchgeführt und dokumentiert. Der Gesundheitszustand wird in den darauffolgenden Tagen beobachtet und dokumentiert und ein Antigen-Test angeboten. Kritische Kontakte während des Aufenthalts außerhalb des Hauses sind dem Bezirksalten- und Pflegeheim umgehend zu melden! Zum Schutz aller Bewohner/innen und Mitarbeiter/innen bitten wir Sie allerdings, unsere Bewohner/innen nur in Ausnahmefällen für einen Besuch außerhalb der Einrichtung abzuholen. Die derzeitige Lage ist sehr ernst, daher ist es zwingend notwendig, die sehr stark ansteigen- den Fallzahlen rasch einzudämmen. Wir weisen Sie darauf hin, dass bei nicht ordnungsgemäßem Verhalten, seitens der Heimleitung ein Besuchsverbot ausgesprochen und gegebenfalls auch eine Anzeige erstattet werden kann. Wir sagen Danke für das Mittragen dieser Maßnahmen und wünschen Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest und viel Gesundheit im neuen Jahr!
Freistadt, 22.01.2021 Sehr geehrte Angehörige! Da es nun ab 25. Jänner 2021 ein flächendeckendes, dauerhaftes Testangebot in OÖ für die breite Bevölkerung geben wird, ist es nicht mehr erforderlich, dass wir für Sie beim Roten Kreuz einen Termin zur Testung vereinbaren. Die Anmeldung für das neue Testangebot ist ab Sonntag, 24. Jänner 2021 unter www.oesterreich- testet.at möglich. Die Anmeldung ist von Ihnen selbst durchzuführen! Personen ohne Internetzugang können ohne vorherige Anmeldung erscheinen. Sie erhalten nach dem Test eine Ergebnisbestätigung per SMS, die vor dem Besuch wieder vorgewiesen werden muss. Besuchszeiten im Heim: täglich 13.30 bis 16:30 Besuchsregelung: 1 Person/Woche/BewohnerIn Folgende Teststandorte gibt es im Umkreis: Salzhof Freistadt Mo bis Sa von 07:00 - 11:00 bzw. 12:00 - 15:30 Salzgasse 15, 4240 Freistadt So von 07:00 - 11:00 Uhr Krankenpflegeschule Freistadt Mo bis So von 10:00 - 16:00 Galgenau 32, 4240 Freistadt Gemeindeamt Bad Zell Mo bis So von 08:00 - 12:30 bzw. 13:00 - 17:00 Marktplatz 8, 4283 Bad Zell Zusätzliche Informationen zum Testangebot erhalten Sie in Kürze auf der Homepage des Landes OÖ. Mit freundlichen Grüßen
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