Folgende Besuchsregelungen - von 8. Februar 2021 bis einschließlich 17. Februar 2021

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Folgende Besuchsregelungen - von 8. Februar 2021 bis einschließlich 17. Februar 2021
Aufgrund der aktuellen COVID-19-Situation gelten
                von 8. Februar 2021 bis einschließlich 17. Februar 2021
                               folgende Besuchsregelungen

 Pro Woche und Bewohner/in ist der Besuch durch eine Person möglich.
    Im Vorfeld ist jedenfalls ein Termin zu vereinbaren. Die Termine müssen von den als für uns
      erste Ansprechperson geltenden Personen koordiniert und mit uns vereinbart werden.
    Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbewegung, Seelsorge sowie Besuche zur Beglei-
      tung von kritischen Lebensereignissen sind davon ausgenommen.
          o Für Besucher/innen, welche Unterstützungs- und Betreuungsaufgaben leisten, sowie Be-
             suche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbewegung, Seelsorge sowie Besuche zur Be-
             gleitung von kritischen Lebensereignissen gilt, dass während des gesamten Besuchs
             durchgehend eine FFP2-Maske ohne Atemventil zu tragen ist und die Personen nur ein-
             gelassen werden können, wenn spätestens alle drei Tage ein negativer Antigen-Test bzw.
             ein negativer PCR-Test vorgelegt werden kann.
 Beschränkte Zutrittszeiten für Besuche inklusive Registrierung
      Montag bis Sonntag, jeweils von 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr
      Keine zeitliche Beschränkung (Dauer)
 Besucher/innen und externe Dienstleister/innen können nur eingelassen werden, wenn diese ein
  negatives Ergebnis eines Antigen-Tests (Abnahme darf nicht länger als 24h Stunden zurücklie-
  gen und muss von einer dazu befugten Stelle durchgeführt und bestätigt werden) oder eines PCR-
  Tests (Abnahme darf nicht länger als 48h zurückliegen) vorlegen können. Einem Nachweis über ein
  negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 sind eine ärztliche bzw. behördliche Bestätigung über eine
  in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung erfolgte und zu diesem Zeitpunkt aktu-
  ell abgelaufene Infektion oder ein Nachweis über neutralisierende Antikörper für einen Zeitraum von
  sechs Monaten gleichzuhalten.
 Die Besuche dürfen entweder in den Bewohner/innenzimmern, in eigenen Besuchs- und Begeg-
  nungszonen oder im Freien stattfinden.
 Während des gesamten Aufenthalts ist eine FFP2-Maske ohne Atemventil (diese ist selbst
  mitzubringen) zu tragen und die allgemeinen COVID-19 Hygienemaßnahmen (vor und nach dem
  Besuch im Haus ist eine Händedesinfektion durchzuführen) einzuhalten. Personen, die Verdachts-
  symptome von COVID-19, wie insbesondere Fieber, trockener Husten (mit oder ohne Kurzatmig-
  keit), Durchfall, plötzlicher Verlust des Geruchs- bzw. Geschmackssinns haben oder in den letzten
  zehn Tagen vor dem Besuch hatten, ist das Betreten der genannten Einrichtungen untersagt.
Folgende Besuchsregelungen - von 8. Februar 2021 bis einschließlich 17. Februar 2021
 Eine FFP2-Maske ohne Atemventil ist selbst mitzubringen, die Desinfektion der Hände und die
  Abstandsregeln von mindestens zwei Metern sind einzuhalten.
 Eine Messung der Körpertemperatur erfolgt am Haupteingang (wenn die Temperatur bei
  37,5 °C oder höher liegt, ist ein Besuch nicht möglich).
 Der     Einrichtung   ist    bekanntzugeben,     wenn      innerhalb    der   nächsten     10   Tage   (ab
  letztem Besuch) eine Infektionskrankheit folgt, damit für den/die Bewohner/in die erforderlichen ge-
  sundheitlichen Maßnahmen in die Wege geleitet werden können.
 Sofern diese Punkte nicht vollständig bestätigt werden können, ist ein Besuch in der
  Einrichtung nicht möglich.
 Die Verantwortung für die Einhaltung der Regelungen liegt bei unseren Bewohner/innen und
  Angehörigen!

Bewohner/innen können unter bestimmten Auflagen das Haus verlassen:
        Vor   dem   Verlassen    des   Hauses    bedarf     es   einer   Information   an    das   Pflege-
         personal, in Bezug auf         die vorübergehende        Abwesenheit (lt. Hausordnung) des
         Bewohners/der Bewohnerin.
        Wird der/die Bewohner/in von einer/einem Angehörigen abgeholt, so ist dazu im Vorfeld mit dem
         Heim ein Termin zu vereinbaren.
           o Für die geplanten Aktivitäten außerhalb der Einrichtung ist ein Formular
               auszufüllen und dessen Richtig- und Vollständigkeit schriftlich zu bestätigen.
        Die Hygienemaßnahmen sind stets einzuhalten (Tragen eines Mund- und Nasenschutzes, re-
         gelmäßige Händedesinfektion, Mindestabstand etc.).
        Bei Rückkehr ins Heim werden ein Aufklärungsgespräch sowie eine Gesundheitskontrolle
         durchgeführt und dokumentiert. Der Gesundheitszustand wird in den darauffolgenden Tagen
         beobachtet und dokumentiert und ein Antigen-Test angeboten.
        Kritische Kontakte während des Aufenthalts außerhalb des Hauses sind dem Bezirksalten- und
         Pflegeheim umgehend zu melden!
        Zum Schutz aller Bewohner/innen und Mitarbeiter/innen bitten wir Sie allerdings, unsere
         Bewohner/innen nur in Ausnahmefällen für einen Besuch außerhalb der Einrichtung abzuholen.
         Die derzeitige Lage ist sehr ernst, daher ist es zwingend notwendig, die sehr stark ansteigen-
         den Fallzahlen rasch einzudämmen.

Wir weisen Sie darauf hin, dass bei nicht ordnungsgemäßem Verhalten, seitens der Heimleitung ein
       Besuchsverbot ausgesprochen und gegebenfalls auch eine Anzeige erstattet werden kann.

                      Wir sagen Danke für das Mittragen dieser Maßnahmen!
Folgende Besuchsregelungen - von 8. Februar 2021 bis einschließlich 17. Februar 2021
Freistadt, 22.01.2021

Sehr geehrte Angehörige!

Da es nun ab 25. Jänner 2021 ein flächendeckendes, dauerhaftes Testangebot in OÖ für die breite
Bevölkerung geben wird, ist es nicht mehr erforderlich, dass wir für Sie beim Roten Kreuz einen
Termin zur Testung vereinbaren.

Die Anmeldung für das neue Testangebot ist ab Sonntag, 24. Jänner 2021 unter www.oesterreich-
testet.at möglich. Die Anmeldung ist von Ihnen selbst durchzuführen!

Personen ohne Internetzugang können ohne vorherige Anmeldung erscheinen. Sie erhalten nach
dem Test eine Ergebnisbestätigung per SMS, die vor dem Besuch wieder vorgewiesen werden
muss.

                       Besuchszeiten im Heim: täglich 13.30 bis 16:30
                       Besuchsregelung: 1 Person/Woche/BewohnerIn

Folgende Teststandorte gibt es im Umkreis:

    Salzhof Freistadt                    Mo bis Sa von 07:00 - 11:00 bzw. 12:00 - 15:30
    Salzgasse 15, 4240 Freistadt                   So von 07:00 - 11:00 Uhr
    Krankenpflegeschule Freistadt
                                                   Mo bis So von 10:00 - 16:00
    Galgenau 32, 4240 Freistadt
    Gemeindeamt Bad Zell
                                         Mo bis So von 08:00 - 12:30 bzw. 13:00 - 17:00
    Marktplatz 8, 4283 Bad Zell

Zusätzliche Informationen zum Testangebot erhalten Sie in Kürze auf der Homepage des Landes
OÖ.

Mit freundlichen Grüßen
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