GALABAU-INNOVATIONS-MEDAILLE 2016 - TEILNAHMEBEDINGUNGEN
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
GaLaBau-Innovations-Medaille 2016 Teilnahmebedingungen Mit der GaLaBau-Innovations-Medaille werden wichtige Innovationen für den Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau ausgezeichnet. Damit wird die erfolgreiche, innovative Entwicklung neuer und fort- schriftlicher Lösungen von Problemen bei Produkten oder Verfahren (im Folgenden Produkte) für den Bau und die Pflege landschaftsgärtnerischer Anlagen gefördert und anerkannt. Die GaLaBau-Innovations-Medaille wird vom Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V., BGL, Bad Honnef, dem ideellen Träger der GaLaBau, auf Vorschlag einer vom BGL berufenen „Bewertungskommission für Innovationen im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau“ verliehen. Die organisatorische Abwicklung erfolgt über die GaLaBau-Service GmbH, GBS, Bad Honnef. Für die Teilnahme, Bewertung und Auszeichnung gelten folgende Bedingungen: 1. TEILNAHMEBERECHTIGUNG 1.1. Aussteller Teilnahmeberechtigt sind Aussteller der GaLaBau 2016 Nürnberg, 14. bis 17. September 2016. In der Regel sollte dies der Hersteller des Produktes sein. Ist dies nicht der Fall, so ist der Aus- steller gehalten, die Anmeldung im Einvernehmen mit dem Hersteller vorzunehmen. Fragen des Urheberrechtes hat der Bewerber/Aussteller zu beachten. 1.2 Produkte 1.2.1 Grundsätzlich können alle Produkte, die auf der GaLaBau 2016 ausgestellt werden und die die unter Ziffer 3.1 und 3.2 genannten Bewertungskriterien erfüllen, zur Bewertung angemeldet werden. Von der Anmeldung zur Bewertung ausgeschlossen sind Produkte der Warengruppe: • Pflanzen, Pflanzenteile; • Saatgut; • Dünger; • Kunst und Skulpturen. 1.2.2 Die Produkte müssen, soweit erforderlich, den Produkthaftungsgesetzen und den geltenden einschlägigen Verordnungen der EU entsprechen (Konformitätserklärung, CE-Prüfung, bei deutschen Produkten zusätzlich GS-Prüfung). Dies ist nachzuweisen bzw. mit gleichwertigen Erklärungen zu belegen. Die umweltgerechte Herstellung sowie die umweltgerechte Entsorgung der Produkte nach der Verwendungsphase muss nach heutigen Erkenntnissen sichergestellt sein. Dies ist nachzuweisen bzw. mit entsprechenden Erklärungen zu belegen. 1.2.3 Produkte, welche schon auf früheren GaLaBau-Fachmessen bewertet worden sind, werden nur dann zur erneuten Bewertung zugelassen, wenn sie inzwischen wesentlich weiterentwickelt wurden. Dies ist nachzuweisen. 1.2.4 Jeder Aussteller kann mit mehreren Produkten teilnehmen. Die einzelnen Produkte müssen wesentliche Unterschiede aufweisen. Geringfügige Änderung oder zusätzliche Anbauteile gelten nicht als wesentlicher Unterschied.
Teilnahmebedingungen GaLaBau-Innovations-Medaille 2016 S. 2 2. ANMELDUNG Letzter Anmeldetermin ist der 01. August 2016 Anmeldungen erfolgen grundsätzlich online unter www.galabau.de/innovationsmedaille.aspx Nur vollständige und termingerecht eingereichte Bewerbungen werden berücksichtigt. Dazu gehören: vollständig ausgefüllter Bewerbungsantrag Nachweise der Produkthaftung gem. Punkt 1.2.2 (z. B. Konformitätserklärung und CE-Prüfung bei deutschen Produkten zusätzlich GS-Prüfung) zusätzliche Informationen mit erforderlichen produktbeschreibenden Daten, aus denen die Neuartigkeit des Produktes eindeutig erkennbar ist (z.B. Bedienungsanleitung, Technisches Datenblatt, Aufbau-/Verwendungshinweise, Material- / Produktbeschreibungen Prospekte, Bilder, o. a.). 3. BEWERTUNGSKRITERIEN Die Bewertung der angemeldeten Produkte erfolgt durch die vom BGL berufene „Bewertungskommission für Innovationen im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau“. 3.1 Innovationen im Sinne der Bewertungskriterien sind: Produkte; die 3.1.1 völlig neuartig und mit keinem bisher bekannten Produkt vergleichbar sind, oder 3.1.2 in wichtigen funktionalen Teilen eines bereits in der Praxis bewährten Produktes neuartig und in der Öffentlichkeit innerhalb von Europa bisher unbekannt sind. Die unter 3.2 genannten Kriterien sind durch diese derartige Weiterentwicklung in besonderem Maß zu erfüllen. 3.1.3 Die neuartige Formgebung eines bereits gebräuchlichen Produktes begründet nicht eine Bewertung im Sinne der Innovationsmedaille. 3.2 Weiterhin werden folgende Kriterien bewertet: 3.2.1 Das Produkt vereinfacht und/oder verbessert die Organisationsabläufe im Büro und/oder auf den landschaftsgärtnerischen Baustellen, 3.2.2 das Produkt vereinfacht und/oder verbessert die Arbeitsbedingungen und/oder den Prozess- ablauf auf den landschaftsgärtnerischen Baustellen, 3.2.3 das Produkt verbessert die Arbeitsqualität auf den landschaftsgärtnerischen Baustellen, 3.2.4 das Produkt steigert die Arbeitsleistung, 3.2.5 das Produkt ist unter ökologischen Gesichtspunkten eine Verbesserung.
Teilnahmebedingungen GaLaBau-Innovations-Medaille 2016 S. 3 4. BEWERTUNGSVERFAHREN Das Bewertungsverfahren ist in zwei Phasen unterteilt. 4.1 Phase 1 Es findet ein Vorauswahlverfahren statt. Grundlage hierfür sind die eingereichten Bewerbungs- unterlagen. Bewerber, deren Produkt in der Vorauswahl nach eingehender Prüfung durch die Bewertungskommission nicht den Bedingungen entspricht und ausscheidet, werden frühzeitig, Anfang September 2016, benachrichtigt. 4.2 Phase 2 Produkte, die die Vorauswahl erfolgreich bestanden haben, werden von der Bewertungskom- mission am Messestand des Bewerbers, gegebenenfalls bei Maschinen/Geräten im Freige- lände in Aktion, besichtigt. Die Besichtigung dient der ergänzenden Information und Prüfung. Die abschließende und endgültige Bewertung erfolgt auf der Grundlage der Ergebnisse aus Phase 1 und der Besichtigung. Die Besichtigung erfolgt am Dienstag, den 13. Sept. 2016 zwischen 9.00 und 17.00 Uhr. Jeder Bewerber, dessen Produkt besichtigt werden soll, wird rechtzeitig schriftlich über den genauen Besichtigungstermin informiert. Bei Maschinen/Geräten kann eine praxisnahe Demonstration im Freigelände erforderlich sein. Zu diesem Termin muss der Aussteller, das Produkt im funktions- und einsatzbereiten Zustand, bei Maschinen/Geräten im Freigelände für eine Demonstration, so ausgestellt haben, dass es besichtigt, gegebenen- falls in Aktion, und bewertet werden kann, dafür sorgen, dass ein sachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung steht, der die zur Bewertung des Produktes erforderlichen Auskünfte geben kann. 5. AUSZEICHNUNG Die Information über eine erfolgreiche Teilnahme und die Auszeichnung mit der GaLaBau- Innovations-Medaille 2016 erfolgt schriftlich am Mittwoch, den 14. September 2016, dem Tag der Eröffnung der GaLaBau 2016, noch vor Öffnung der Messe ab ca. 8.00 Uhr. Mit der Benachrichtigung erhalten die erfolgreichen Bewerber jeweils ca. 10 Aufkleber und eine entsprechende Präsentations-Tafel, die am ausgezeichneten Produkt angebracht werden kann. Zum „GaLaBau - Nach(t)tisch 2016“, Freitag. 16. September 2016 sind Sie als BGL-Ehrengast, mit einer Begleitung, herzlich eingeladen. Die offizielle Verleihung der GaLaBau-Innovations-Medaille 2016 erfolgt durch Mitglieder des Präsidiums des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V., BGL, am Mittwoch, 14. September 2014, ab ca. 13.30 Uhr im GaLaBau-Forum auf dem Messestand des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V., H3A-111. Bitte sorgen Sie dafür, dass zum o.g. Termin der offiziellen Verleihung ein Repräsentant Ihres Unternehmens im GaLaBau-Forum anwesend ist und die GaLaBau-Innovations-Medaille 2016 entgegennehmen kann.
Teilnahmebedingungen GaLaBau-Innovations-Medaille 2016 S. 4 Die Namen der ausgezeichneten Produkte, deren Hersteller und die Beurteilung durch die GaLaBau-Bewertungskommission werden in der Verbandszeitschrift des Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V., „LANDSCHAFT BAUEN & GESTALTEN“, im Internet auf der Homepage des Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V., www.galabau.de, veröffentlicht und an die Fachpresse weitergegeben. Auf dem Messestand des Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. und an den Haupteingängen zum Messegelände werden Präsentationstafeln platziert. Diese informieren die Besucher der GaLaBau 2016 über die Gewinner der GaLaBau- Innovations-Medaille 2016 und deren ausgezeichneten Produkte. 6. RECHTLICHE HINWEISE Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Der Bewerbungsantrag ist Teil der Teilnahmebedingungen. Die Bewertung und Verleihung der GaLaBau-Innovations-Medaille 2016 erfolgt unter Aus- schluss des Rechtsweges. Die Entscheidungen der Bewertungskommission für Innovationen im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau müssen nicht begründet werden. 7. WERBLICHE NUTZUNG DER GALABAU-INNOVATIONS-MEDAILLE Es ist den erfolgreichen Bewerbern freigestellt, die Auszeichnung für ihre Werbung und Öffent- lichkeitsarbeit zu nutzen. Alle Hinweise dürfen sich grundsätzlich nur auf das ausgezeichnete Produkt beziehen. Die Werbemittel (Aufkleber, Präsentationstafel) werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Nutzung gilt längstens bis zur nächsten GaLaBau-Fachmesse, hier: GaLaBau 2018. Produkte, welche schon auf früheren GaLaBau-Fachmessen ausgezeichnet wurden, dürfen auf der aktuellen GaLaBau, hier: GaLaBau 2016, nicht mehr gekennzeichnet werden. 8. WEITERE INFORMATIONEN Sollten Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an: GaLaBau-Service GmbH Herrn Dr. Michael Henze Telefon: +49(0)2224 7707-19 Alexander-von-Humboldt-Straße 4 Telefax: +49(0)2224 7707-919 D-53604 Bad Honnef E-Mail: innovation@galabau.de Ebenfalls finden sie alle Informationen zur GaLaBau-Innovations-Medaille 2016 im Internet unter www.galabau.de/innovationsmedaille.aspx
Sie können auch lesen