Gemeindeabstimmung vom 10. Juni 2018 - Gemeinde ...
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Gemeindeabstimmung vom 10. Juni 2018 1. Objektkredit von CHF 2'981'000 für die Neugestaltung des Strassenraums und einer Begegnungszone im Bereich Dorfstrasse / Post- strasse / Dorfbachstrasse im Dorfkern Richterswil 2. Projektkredit von CHF 1'370'000 für den Gemeindebeitrag an die Sanierung der Bergstrasse, Samstagern Publikation: April 2018
Gemeindeabstimmung vom 10. Juni 2018 Inhaltsverzeichnis 1 Objektkredit von CHF 2'981'000 für die Neugestaltung des Strassenraums und einer Begegnungszone im 3–9 Bereich Dorfstrasse / Poststrasse / Dorfbachstrasse im Dorfkern Richterswil 2 Projektkredit von CHF 1'370'000 für den Gemeinde- beitrag an die Sanierung der Bergstrasse, Samstagern 10 – 15
1 Neugestaltung Dorfkern Richterswil Gemeindeabstimmung Antrag des Gemeinderates vom 10. Juni 2018 An die Stimmberechtigten Gestützt auf Art. 9 Ziffer 2 der Gemeindeordnung vom 17. Mai 2009 unter- breiten wir Ihnen folgenden Antrag zur Abstimmung an der Urne: Objektkredit von CHF 2'981'000 für die Neugestaltung des Strassenraums und einer Begegnungszone im Bereich Dorfstrasse / Poststrasse / Dorfbachstrasse im Dorfkern Richterswil Wir laden Sie ein, diese Vorlage zu prüfen und bis zum Abstimmungssonntag, dem 10. Juni 2018, Ihre Stimme abzugeben. Richterswil, 12. März 2018 DER GEMEINDERAT Antrag des Gemeinderates 1. Dem Objektkredit für die Neugestaltung des Strassenraums und Errichtung einer Begegnungszone Dorfstrasse / Poststrasse / Dorfbachstrasse im Dorf- kern Richterswil gemäss Vorstudie des Büros ae architektur, Richterswil, vom 2. Februar 2018 wird zugestimmt. 2. Für die Ausführung des Projektes wird zu Lasten der Investitionsrechnung ein Kredit von CHF 2'981'000 (+/- 25%) inkl. MwSt. bewilligt. 3. Dieser Kredit erhöht oder reduziert sich allenfalls um die Mehr- bzw. Min- derkosten, welche infolge Bauteuerung oder Bauverbilligung in der Zeit zwischen der Urnenabstimmung und der Ausführung entstehen. 4. Der Gemeinderat wird mit der Umsetzung des Projektes beauftragt. 3
1 Neugestaltung Dorfkern Richterswil Das Wichtigste in Kürze Das Wichtigste in Kürze Der Dorfkern von Richterswil hat einen unverkennbaren Charakter mit gros- Der Dorfkern Richterswil ist von grossem sem architekturhistorischem Wert. Die malerischen Gebäude kommen heute architekturhistorischem Wert, jetzt soll dort nur eingeschränkt zur Geltung. Die Strassenraumgestaltung ist aus einer Zeit, auch die Aufenthaltsqualität verbessert werden. als der gesamte Verkehr noch durch den Dorfkern führte. Die Aufenthalts- qualität für die Passanten ist in den engen Durchgangsstrassen bescheiden. Zusammen mit Vertretern der Fachgeschäfte Richterswil, der KMU-Vereini- gung, der Interessengemeinschaft (IG) Dorfkern, Liegenschafteneigentümern, dem Verkehrsverein, der IG Wirte, der Schlosserbrunnengenossenschaft sowie des Hauseigentümerverband Richterswil/Samstagern hat die Gemeinde ein Projekt zur Neugestaltung des Strassenraums und der damit verbundenen Aufwertung des Dorfkerns erarbeitet. Mit der Neugestaltung des Strassenraums wird der Dorfkern wieder zu einem Die Neugestaltung und Aufwertung des Ort der Begegnung. Verkehrstechnisch wird eine Begegnungszone im Radi- Dorfkerns wurde zusammen mit verschiedenen us der Dorf-, Post- und Dorfbachstrasse eingeführt. Konkret bedeutet eine Interessensvertretern geplant. Begegnungszone Fussgängervortritt, Höchstgeschwindigkeit 20 km/h und Parkverbot ausserhalb der markierten Felder. Das Einbahnregime Poststrasse wird aufgehoben. Durch die Aufhebung des Trottoirs gewinnen die Gebäu- dezwischenräume eine platzartige Atmosphäre. Die historische Bausubstanz, die Erdgeschossnutzung und der Langsamverkehr rücken wieder stärker in den Vordergrund. Durch die grossräumige Neugestaltung des Dorfkerns wird der Ausdehnung des historischen Kerns Rechnung getragen und ein hoher Mehrwert für die Öffentlichkeit (gesteigerte Aufenthaltsqualität für Bewohner, Besucher und Gewerbetreibende, Reduktion von Verkehr und Verkehrslärm, Anreiz zu Erhalt/ Renovation der historischen Gebäude) erreicht. Die Gesamtkosten der Neugestaltung des Strassenraums im Dorfkern betragen Die Gesamtkosten zur Neugestaltung des bei einer Kostengenauigkeit von +/- 25 Prozent rund CHF 2'981'000. Davon Strassenraums im Dorfkern betragen rund sind CHF 160'000 gebundene Kosten für ohnehin anfallende Sanierungs- CHF 2'981'000. kosten der Poststrasse. Beim Kanton wurden zudem Beiträge aus dem kan- tonalen Natur- und Heimatschutzfonds sowie aus dem Denkmalpflegefonds beantragt. 4
1 Neugestaltung Dorfkern Richterswil Beleuchtender Bericht Beleuchtender Bericht Ausgangslage und Vorgeschichte Der Dorfkern von Richterswil hat einen unverkennbaren Charakter mit gros- Die Attraktivität eines Dorfes hängt heute sem architekturhistorischem Wert. Die Dichte an gut erhaltener Altbauten ist stark von der Aufenthaltsqualität ab. aussergewöhnlich. Die Häuserfronten des Dorfkerns befinden sich im Bundes- Eine Neugestaltung des Dorfkerns ist deshalb wünschenswert. inventar der schützenswerten Ortsbilder und sind von nationaler Bedeutung. Die malerischen Gebäude kommen heute nur eingeschränkt zur Geltung. Die Strassenraumgestaltung ist aus einer Zeit, als der gesamte Verkehr noch durch den Dorfkern führte. Trotz der im Jahr 1985 für den Durchgangsverkehr eröff- neten Seestrasse blieb die Strassenraumgestaltung im Dorfkern unverändert. Die Aufenthaltsqualität für die Passanten ist in den engen Durchgangsstras- sen bescheiden. Die Trottoire sind schmal, und der Blick auf die wertvollen Häuserfronten bleibt nur erschwert zugänglich. Eine Neugestaltung des Strassenraums drängte sich immer mehr auf. Der 21 61 öffentliche Raum ist ein bedeutender Standortfaktor. Die Attraktivität eines 3 22 18 SB 3231 3041925 B 3 40 Dorfs hängt heute stark von der Aufenthaltsqualität ab. Fachgeschäfte, An- wohnende, Wirte, Hauseigentümer und weitere drängten auf eine Verbesse- 4 22 22 2 24 70 7 39 2 40 10 8 0 38 46 40 rung und bildeten gemeinsam mit der Gemeinde eine Arbeitsgruppe. Daraus 9 39 3046002 24 9 401 75 39 7 38 10 46 resultierte ein Projekt zur Neugestaltung des Strassenraums und der damit 9 69 3043013 3100 24 verbundenen Aufwertung des Dorfkerns. 3 39 73 3 24 30 74 24 68 3046174 2 30 395 24 1.13.2 43 396 216 1.12.1 5 30 3042414 23 30 Bahnhof 14 6 24 1.12 07 24 44 .2 215 3043087 1.11.1 3046173 384 214 1104 30 213 7 1.11 45 24 .2 44 29 1573 9 1.10.1 Pfla mit nzel Kle em inba en Schli de um t gera 24 08 tzrinn 212 1.10 89 10 Pfla .2 12 3045113 e 61 32 nzel 371 2 em en 0 3046006 t Lich 13 1574 32 Sei trin 4 lauf g an hä 365 ng un 364 g 3046030 1.9.1 43 32 1.9 .2 0 209 38 13 Belag Typ 368 8 3046171 A 19 Belag 311 33 e Typ 13 209 tzrinn B Schli l 32 1.8.2 radia 0 366 31 2 366 1.8.1 SB B 31 31 7 3 19 13 361 3042412 6 40 3 02 360 Sitzele 29 10 mente mit 42 342 207 nk ndba m 206 Ru sbau 1.7.2 Gros 31 4 970 3041996 362 3042410 1 31 5 1.7. 317 336 19 205 5 1.6.2 318 29 340 3046182 1 29 2052 319 1 93 .1 3043011 1.6 29 28 337 9 1.5. 2 98 24 7 4 91 19 20 4 28 33 8 8 332 12 19 3 55 20 3 .1 1.4. 1.5 2 33 19 3 3042413 1 1 33 18 3046181 .1 34 4 33 1.4 4 9 57 Richterswil 3040309 31 33 19 1.3 4 .2 0 0 33 .1 2 1.3 5 20 18 23 32 1.2.1 8 93 1.1.1 18 7 6 32 200 201 3045022 7 3042411 .3 32 1.3 1.3 4 6 G 3041995 .4 28 5 em 3 18 18 28 ein 8 de 32 9 17 4 97 ha 18 10 us 1.4 68 .4 9 9 32 3 3046180 1 8 18 27 1.5. 17 18 1 34 7 .3 4 5 0 17 1.4 28 1.6. 26 4 0 18 6 ss 27 hlu 2 17 6 sc 18 9 26 8 3043012 nd ab .3 10 5 Ra 1.5 4 ne 2.3.2 04 26 zr in 2.3.1 19 hlit l Sc dia 4 3 ra 27 7 2.1.4 86 28 5 17 17 2 5 .3 3046184 2.2.4 28 1.6 22 3040323 9 3 79 7 17 25 28 6 27 16 17 1 3046305 7 3 16 26 1 2 0 56 16 16 2.3.4 2.3.3 4 1 27 .3 17 1.7 9 5 2 15 87 8 22 26 01 16 15 10 3046010 9 6 51 33 16 25 8 16 9 3 5 6 26 15 7 11 1.8 .3 3046178 2 27 97 0 4 23 16 3 5 27 92 16 23 6 8 3041641 54 42 11 Planinhalt Vorausmass .3 16 1.9 3041880 4 15 22 4 02 2 62 25 26 0 23 Bauvorhaben Projekt Red 64 15 1 89 10 Richterswil 10 9 8 19 14 23 02 DATUM Projektadresse 8805 Richterswil Geplanter Perimeter der Neugestaltung 1 02.02.2018 20 2 15 2 GEZEICHNET 15 ct 8 34 GEPRÜFT 14 Auftraggeber Gemeinde Richterswil ae MASSSTAB 1:500 32 23 PLANNUMMER Planverfasser aearchitektur Chüngengass 3 25 2 8805 Richterswil 001 23 5 18 3 23 7 23 69 10
1 Neugestaltung Dorfkern Richterswil Beleuchtender Bericht Mit der Neugestaltung des Strassenraums wird der Dorfkern wieder zu einem Ort der Begegnung. Durch die Aufhebung des Trottoirs gewinnen die Gebäu- dezwischenräume eine platzartige Atmosphäre. Die historische Bausubstanz, die Erdgeschossnutzung und der Langsamverkehr rücken wieder stärker in den Vordergrund. Erläuterungen zum Projekt Neu soll im Radius der Dorf-, Post- und Dorfbachstrasse die Niveau-Trennung von Geh- und Fahrbereich aufgehoben werden. Durch die Aufhebung des Trottoirs wird der Freiraum zwischen den Gebäuden vergrössert. Die Passanten bewegen sich über die ganze Fläche. Das erschliesst neue Perspektiven. Strasse und Plätze werden zu Aufenthaltsorten mit Sicht auf die malerischen Fassaden im Dorfkern. Verkehrstechnisch wird eine Begegnungszone eingeführt. Dies Ansicht Dorfplatz bedeutet Fussgängervortritt, Höchstgeschwindigkeit 20 km/h und Parkver- bot ausserhalb der markierten Felder. Die Erreichbarkeit der Fachgeschäfte ist für Fussgänger und Automobilisten bequem sichergestellt. Die Anzahl Parkplätze im Dorfkern bleibt unverändert. Das Einbahnregime Poststrasse wird aufgehoben. Die Neugestaltung nimmt Bezug zum See und zum Thema Wasser. Eine Ring- struktur gibt dem Dorfkern einen übergeordneten Zusammenhang. Das führt zu einer verbesserten Lesbarkeit der Dorfstruktur und stärkt die räumliche Identität. Das Zentrum bildet die Kreuzung Dorfstrasse, Poststrasse und Dorf- bachstrasse. Das Wellenmuster erlaubt es, später weitere wichtige Punkte im Dorfgefüge wie beispielsweise den Bahnhof oder den Wisshusplatz modulartig zu ergänzen und flexibel sowie zeitunabhängig an das System anzuschliessen. Vom Dorfplatz ausgehend entfaltet sich die Ringstruktur wie ein Teppich unter den Gebäuden aus. Die auf dem Boden abgebildete Ringstruktur stellt Ansicht Dorfstrasse den Zusammenhang zwischen den einzelnen Strassenräumen her und die entstehenden Querstreifen brechen die fahrtwegorientierte Betrachtung. Das führt nachweislich zu einer Verkehrsberuhigung. Die Belagsflächen werden durchgehend asphaltiert, der feine Belag reduziert den Verkehrslärm. Die Ringe werden durch den gefärbten Belag farblich hervorgehoben. Um Aufenthaltssituationen zu schaffen und den Raum zu strukturieren werden geeignete Orte möbliert. Fixe und mobile Sitzelemente, Bäume und Pflanzen strukturieren den Strassenraum und sorgen für die nötige Sicherheit. Die Elemente orientieren sich am Ringthema. Die Pflanzenarten werde heimische und für Uferbereiche typische Bäume, Sträucher, Stauden und Gräser sein. Die Möblierung lässt den verschiedenen Anlässen und Umzügen genügend Platz und kann bei Bedarf (z.B. Räbechilbi) entfernt werden. Ansicht Poststrasse Richtung See Bilder: ae architektur, Richterswil 6
1 Neugestaltung Dorfkern Richterswil Beleuchtender Bericht Das heutige System der Seilleuchten bleibt bestehen. An den bestehenden Aufhängepunkten werden neue Lichtringe aufgehängt. Die Ringform der Leuchten transportiert das Gestaltungsthema vom Boden in den Himmel. Informationsschilder, Wegweiser und Beschriftungen erleichtern die Orien- tierung. Das Raumgefühl wird gestärkt und der Dorfkern als Einheit wahr- genommen. Kosten Die Gesamtkosten der Neugestaltung des Strassenraums im Dorfkern betra- gen bei einer Kostengenauigkeit von +/- 25 Prozent rund CHF 2'981'000. Nr. Art. Beschrieb Kostengrobschätzung 1 Beläge Asphalt inkl. Einbau und Kieskoffer CHF1'094'000 2 Entwässerung und Abschlüsse inkl. Einbau CHF385'000 3 Möblierung Sitzelemente und Pflanztröge inkl. Versetzen CHF136'000 4 Beleuchtung Lichtringe inkl. Montage CHF257'000 5 Vegetation Bäume, Sträucher und Stauden inkl. Pflanzung CHF44'000 6 Signaletik Markierungen und Schilder inkl. Montage CHF41'000 Zwischensumme CHF 1'957'000 Nach SIA 112: Gesamtleitung inkl. Ingenieurleistungen, Planung CHF450'000 Verkehrs- und Lichtplanung Zwischensumme CHF2'407'000 Nebenkosten 5% CHF120'000 Unvorhergesehenes 10% CHF241'000 Zwischentotal CHF 2'768'000 Mehrwertsteuer 7.7% CHF213'000 TOTAL inkl. MwSt. CHF2'981'000 Der Gemeinderat hat sich entschieden, die Kosten nicht weiter zu detaillie- ren und das Projekt auf Stufe «Vorstudie» der Bevölkerung zum Entscheid vorzulegen. Die Projektierungsphase konnte dadurch verkürzt werden und Planungskosten von zusätzlichen CHF 50'000 wurden eingespart. 7
1 Neugestaltung Dorfkern Richterswil Beleuchtender Bericht Gebundene Kosten In Teilen des Dorfkerns müssen die Fahrbahnbeläge und einzelne unterirdische Die notwendigen Sanierungsmassnahmen im Werkleitungen erneuert werden. Es ist sinnvoll, die notwendigen Sanierungs- Dorf können mit der Neugestaltung des massnahmen mit der übergeordneten Neugestaltung des Strassenraums zu Strassenraums verbunden werden. verbinden. Rund CHF 160'000 der Gesamtkosten können den ohnehin an- fallenden Sanierungskosten zugewiesen werden. Anteil Staatsbeiträge Zur Mitfinanzierung der neuen Begegnungszone im Dorfkern hat die Gemein- Die Gemeinde hat Beiträge zur Mitfinanzierung de beim Kanton Beiträge aus dem kantonalen Natur- und Heimatschutzfonds der Begegnungszone beim Kanton beantragt. sowie aus dem Denkmalpflegefonds beantragt. Allfällige Beiträge reduzieren Der Entscheid war bei Drucklegung der Weisung noch ausstehend. die Gesamtkosten. Der Gemeinderat geht davon aus, dass der kantonale Entscheid bis Ende April 2018 vorliegen wird. Folgekosten Die Kapitalfolgekosten sind gemäss § 15 Abs. 2 der Gemeindeverord- nung (VGG) auszuweisen. Die Bruttokosten für das Projekt belaufen sich auf CHF 2'981'000 und die Kapitalfolgekosten gemäss neuem harmonisiertem Rechnungslegungsmodell 2 belaufen sich auf ca. CHF 75'000 (2.5% jährliche Abschreibungskosten). Die Kapitalfolgekosten werden sich nach Zusicherung der Staatsbeiträge entsprechend reduzieren. Die betrieblichen Folgekosten belaufen sich bei Berücksichtigung der ge- samten Investitionssumme auf CHF 45'000 (1.5% gemäss § 37 lit. b des Kreisschreibens über den Gemeindehaushalt). Grundsätzlich kann von einer erheblichen Reduktion der betrieblichen Folgekosten ausgegangen werden, da bei Um- und Erweiterungsbauten grundsätzlich nur diejenigen Kosten in Betracht fallen, welche sich aus der Erweiterung oder der Erneuerung einer bestehenden Einrichtung ergeben. Der Transparenz halber erfolgt die Berech- nung auf Basis der gesamten Investitionssumme. Personelle Folgekosten sind grundsätzlich in vernachlässigbarer Höhe zu erwarten, da keine Erweiterung des Bauwerkes im eigentlichen Sinne erfolgt. 8
1 Neugestaltung Dorfkern Richterswil Beleuchtender Bericht Koordination Strassenbauprojekte An der Urnenabstimmung vom 10. Juni 2018 wird über zwei unabhängi- ge Infrastrukturprojekte abgestimmt (Strassenraumgestaltung Dorfkern, Kostenbeteiligung Kreisel Samstagern). Die dazugehörigen Baustellen werden aufeinander und auf die laufende Sanierung der Zugerstrasse in Richterswil abgestimmt. Mit der Strassenraumgestaltung im Dorfkern soll idealerweise umgehend nach der Räbechilbi gestartet werden. 2018 2019 2020 2021 2022 Projekt Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Sanierung Zugerstrasse Bau Neugestaltung Dorfkern Planung Bau Sanierung Bergstrasse Samstagern Planung Bau Grober Terminplan Strassenprojekte Richterswil Schlussbemerkung und Empfehlung Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmberechtigten, den Objektkredit von CHF 2'981'000 zu genehmigen. Richterswil, 12. März 2018 IM NAMEN DES GEMEINDERATES Der Präsident: Der Schreiber: Hans Jörg Huber Roger Nauer Antrag der Rechnungsprüfungskommission Den Stimmberechtigten wird beantragt, der Vorlage zuzustimmen. Richterswil, 17. April 2018 RECHNUNGSPRÜFUNGSKOMMISSION Der Präsident: Die Aktuarin: Hansjörg Schlegel Marlis Glaser 9
2 Sanierung Bergstrasse Samstagern Gemeindeabstimmung Antrag des Gemeinderates vom 10. Juni 2018 Das Wichtigste in Kürze An die Stimmberechtigten Gestützt auf Art. 9 Ziffer 2 der Gemeindeordnung vom 17. Mai 2009 unter- breiten wir Ihnen folgenden Antrag zur Abstimmung an der Urne: Projektkredit von CHF 1'370'000 für den Gemeindebeitrag an die Sanierung der Bergstrasse, Samstagern Wir laden Sie ein, diese Vorlage zu prüfen und bis zum Abstimmungssonntag, dem 10. Juni 2018, Ihre Stimme abzugeben. Richterswil, 19. März 2018 DER GEMEINDERAT Antrag des Gemeinderates 1. Der Projekt- und Kreditgenehmigung für die Erstellung je eines Kreisels bei der Beichlen- und der Fälmisstrasse, den behindertengerechten Ausbau der Bushaltestellen, die Anpassung der Randabschlüsse die Sanierung des Belages, die Umsetzung des Betriebs- und Gestaltungskonzepts zur Rad- weglückenschliessung, sowie die Anpassung der öffentlichen Beleuchtung im Betrag von CHF 1'370'000 wird zugestimmt. 2. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug betraut. Das Wichtigste in Kürze Der Kanton Zürich plant in Richterswil/Samstagern die nächste Sanierungsetap- Der Kanton Zürich saniert das nächste pe der Bergstrasse. Die Bergstrasse (Kantonsstrasse) soll in Samstagern – Ab- Teilstück der Bergstrasse. schnitt Sagi bis Seelistrasse – instand gestellt werden. Das Projekt beinhaltet im Wesentlichen die Erstellung je eines Kreisels bei der Beichlen- und der Fälmisstrasse, den behindertengerechten Ausbau der Bushaltestellen, die Anpassung der Randabschlüsse, die Sanierung des Belages, die Umsetzung des Betriebs- und Gestaltungskonzepts zur Radweglückenschliessung, sowie die Anpassung der öffentlichen Beleuchtung. Das Verkehrsaufkommen der Bergstrasse weist einen durchschnittlichen, täg- lichen Verkehr von ca. 7'400 bis 9'700 Fahrzeugen auf. Der durchschnittliche Werktagsverkehr (DWV) wird für das Jahr 2030 auf 10'600 bis 13'700 Fahr- zeuge geschätzt. Das grosse Verkehrsaufkommen belastet die Einmündungen 10
2 Sanierung Bergstrasse Samstagern Das Wichtigste in Kürze Fälmisstrasse und Beichlenstrasse erheblich. Zu den Stosszeiten entstehen bei der Einfahrt in die Bergstrasse teils grosse Wartezeiten. Die Verkehrssicherheit wird zunehmend gefährdet. Gemäss Kostenvoranschlag (Genauigkeit +/- 10 %) des Ingenieurbüros Die Gesamtbaukosten betragen CHF 9'430'000. Eichenberger AG, Zürich, betragen die Gesamtbaukosten CHF 9'430'000. Der Gesamtkostenanteil zu Lasten der Gemeinde Richterswil beläuft sich auf Der Kostenanteil der Gemeinde Richterswil beläuft sich auf CHF 1'370'000. CHF 1'370'000. Im Zuge der Sanierung plant die Gemeinde die notwendigen Sanierungen der Werkleitungen (Kanalisation) im betreffenden Abschnitt der Bergstrasse. Die Kosten in der Höhe von CHF 700'000 sind gebunden und werden über den Gebührenhaushalt finanziert. Sie sind deshalb nicht Bestandteil dieser Kreditvorlage. 11
2 Sanierung Bergstrasse Samstagern Beleuchtender Bericht Beleuchtender Bericht Ausgangslage Die Bergstrasse im Ortsteil Samstagern soll vom Kantonalen Tiefbauamt im Abschnitt Sagi bis Seelistrasse saniert und mit Kreiseln erweitert werden. Das Projekt beinhaltet die Erstellung je eines Kreisels bei der Beichlen- und der Fälmisstrasse, den behindertengerechten Ausbau der Bushaltestellen, die Anpassung der Randabschlüsse die Sanierung des Belages, die Umsetzung des Betriebs- und Gestaltungskonzepts zur Radweglückenschliessung sowie die Anpassung der öffentlichen Beleuchtung. Das Verkehrsaufkommen an der Bergstrasse beträgt im Durchschnitt ca. 7'400 Das Verkehrsaufkommen wird in den nächsten bis 9'700 Fahrzeuge pro Tag. Schätzungen gehen aufgrund der Bautätigkeit Jahren ansteigen. in den Zubringergebieten (Kanton SZ) davon aus, dass der Werktagsverkehr Die vorliegende Sanierung und Erweiterung (DWV) bis ins Jahr 2030 auf durchschnittlich 10'600 bis 13'700 Fahrzeuge plant die Gemeinde zusammen mit dem ansteigen wird. Kantonalen Tiefbauamt. Um das künftige Verkehrsaufkommen bewältigen zu können, die Verkehrs- sicherheit langfristig zu verbessern, und die notwendigen Sanierungen der Bei einer Ablehnung der Kostenbeteiligung Bergstrasse vornehmen zu können plant das Kantonale Tiefbauamt zusammen durch die Gemeinde Richterswil ist davon mit der Gemeinde Richterswil die vorliegende Sanierung und Erweiterung. auszugehen, dass der Kanton Zürich die Berg- strasse ohne die Erweiterung mit den Kreiseln Bei einer Ablehnung der vorliegenden Kostenbeteiligung durch die Gemeinde Beichlen- und Fälmisstrasse sanieren wird. Richterswil ist davon auszugehen, dass der Kanton Zürich die Bergstrasse Die Kosten für die Sanierung der Einmündung ohne die Erweiterung mit den Kreiseln Beichlen- und Fälmisstrasse sanieren in die Bergstrasse würden trotzdem anfallen. wird. Dies würde mittel- und langfristig zu einer unbefriedigenden Verkehrs- situation auf der Bergstrasse führen. Der Gemeinde würden die Kosten für die Sanierung der Werkleitungen und Anpassungen der Einmündungen in die Bergstrasse trotzdem anfallen. Der Gemeinderat erachtet das vorliegende Projekt als sinnvoll und dringend notwendig, um das künftige Verkehrsauf- kommen auf der Bergstrasse bewältigen zu können. Seitens der Gemeinde werden die Werkleitungen, wo erforderlich, ersetzt. Dafür hat der Gemeinderat im Finanzplan gebundene Kosten im Umfang von CHF 700'000 eingestellt. Diese Kosten werden über den Gebührenhaushalt finanziert und sind daher nicht Bestandteil dieser Kreditvorlage. Gemäss technischem Bericht des kantonalen Tiefbauamts vom 10. November 2015 verfolgt der Kanton folgende Projektziele: – Verbesserung der Verkehrssicherheit für Velofahrer und Fussgänger (Lang- samverkehr) – Planung des Bauwerks nach bauökologischen Kriterien unter Beachtung des gesamten Lebenszyklusses des Bauwerks – Neubau der beiden Kreisel unter Einhaltung der kantonalen Richtlinien und Beachtung der Verkehrsbelastung (Betonbauweise) – Sanierung der Strasse unter Beachtung der Umlegung und Anforderungen an Ausnahmetransportrouten 12
2 Sanierung Bergstrasse Phase 4 Samstagern Beleuchtender Bericht Projektkosten 75 75 75 68 70 69 Gemäss Kostenvoranschlag (Genauigkeit +/- 10 %) des Ingenieurbüros Eichen- 4.250 berger AG, Zürich, betragen die Gesamtbaukosten CHF 9'430'000 inkl. MwSt. Blocksteinmauer mit Geländer 0 4.15 Blocksteinmaue r S Stützmauer h=6m tzaun Neu Blockstein mauer Der Kostenschlüssel für die Beteiligung der Gemeinde am Projekt des Maschendrah Masch endrat zaun der Gelän Blocks Rasen h= teine 1.00 betoni b= 1.00 bis 1.80 ert bis 2.00 m m Kantonalen Tiefbauamtes präsentiert sich wie folgt: 4.050 m n h=3.0 Rasen etafel Werb u Ne Kostenbeteiligung Betrag in CHF Bemerkungen Rabatte ich Te Teic h Zaun Neu Kiesplatz 1 /3 Anteil an den Gesamtkosten 480'000 Kreisel Fälmisstrasse (3-armig), Rabatte Phase 4 best. Holzwand Holzzaun h= 0.90m best. Holzwand S S S Trottoirüberfahrten Haltestelle im Walder S er länd zge Hol S Holz Werbetafeln gelä r tafeln nder nde Werbe gelä Stations- und Eggstrasse Holz Stützmauer mit Geländer K1008 1 /4 Anteil an den Gesamtkosten 590'000 Kreisel Berg-/Beichlenstrasse 14100 Sanierung Bergstrasse (4-armig) Bauphasen Teil 1 Kreisel Berg-/Beichlenstrasse Plan Nr. Volle Kostenanteile 300'000 Sämtliche Einmündungen 14100-32-514-01 von Gemeindestrassen Datum: Rev.: in 10.11.2015 - die Bergstrasse Gezeichnet: Geprüft: Eichenberger AG Bauingenieure und Planer KD DR Format: Massstab: TOTAL 1'370’000 Inkl. MwSt Sumatrastrasse 22 Postfach, 8021 Zürich Tel.: 043 244 82 82 Fax: 043 244 82 83 A3 1:1'000 4.550 Der Gesamtanteil zu Lasten der Gemeinde Richterswil beläuft sich auf CHF Werbetafel h=2.50m Blockstufen anpassen 4.600 versetzten er eländ Holzg Werbetafel H=2.5m Geländer 1,37 Mio inkl. MwSt. Der Kostenvoranschlag weist zwar einen Anteil an Baum d=0.80m 0 4.65 gebundenen Kosten in der Höhe von CHF 380'000 aus; dieser Anteil wird H=3.0m H=3.0m 0 4.70 H=4.0m Vorgarten aber aus Transparenzgründen (Vorlage des Bruttokredites) in die bewilligungs- H=1.5m pflichtige Kreditsumme miteingerechnet. Holzza un Neu Im Zuge der Sanierung plant die Gemeinde die notwendigen Sanierungen der Werkleitungen (Kanalisation) im betreffenden Abschnitt der Bergstrasse. Die Kosten in der Höhe von CHF 700'000 sind ebenfalls gebunden, werden aber über den Gebührenhaushalt finanziert. Sie sind deshalb nicht Bestandteil dieser Kreditvorlage. Folgekosten 14100 Sanierung Bergstrasse Bauphasen Teil 6: Kreisel Berg-/Fälmisstrasse Die Kapitalfolgekosten sind gemäss § 15 Abs. 2 der Gemeindeverordnung Plan Nr. (VGG) auszuweisen. Die Bruttokosten für das Projekt (Kostenbeteiligung 14100-32-514-06 Datum: Rev.: Gemeinde) belaufen sich auf CHF 1'370'000 und die Kapitalfolgekosten Eichenberger AG 10.11.2015 Gezeichnet: - Geprüft: Bauingenieure und Planer gemäss neuem harmonisiertem Rechnungslegungsmodell 2 belaufen sich auf Sumatrastrasse 22 Postfach, 8021 Zürich KD Format: DR Massstab: A3 1:1'000 ca. CHF 34'000 (2.5 % jährliche Abschreibungskosten). Tel.: 043 244 82 82 Fax: 043 244 82 83 Die betrieblichen Folgekosten belaufen sich bei Berücksichtigung der ge- samten Investitionssumme auf ca. CHF 20'500 (1.5% gemäss § 37 lit.b des Kreisschreibens über den Gemeindehaushalt). Grundsätzlich kann von einer erheblichen Reduktion der betrieblichen Folgekosten ausgegangen werden, da bei Um- und Erweiterungsbauten grundsätzlich nur diejenigen Kosten in Betracht fallen, welche sich aus der Erweiterung oder der Erneuerung einer bestehenden Einrichtung ergeben. Bei der Kostenbeteiligung der Gemeinde sind Anteile an den Kreiseln Beichlen- und Fälmisstrasse eingerechnet; diese fallen aber in Bezug auf die betrieblichen Folgekosten nicht in Betracht, da 13
2 Sanierung Bergstrasse Samstagern Beleuchtender Bericht die Bauwerke im Eigentum des Kantons verbleiben. Der Transparenz halber erfolgt die Berechnung auf Basis der gesamten Investitionssumme. Personelle Folgekosten sind grundsätzlich in vernachlässigbarer Höhe zu erwarten, da keine Erweiterung des gemeindeeigenen Bauwerkes im eigent- lichen Sinne erfolgt. Abtretung von Privatrechten Um die Sanierung und Erweiterung der Bergstrasse zu ermöglichen sind diverse Landantretungen und Landabtretungen notwendig. Das Kantona- le Tiefbauamt hat sämtliche Verträge ausgehandelt und vorbereitet. Aus den Landabtretungen erhält die Gemeinde Richterswil einen Beitrag von CHF 67'490.00. Im Gegenzug stehen die Landantretungen mit Kosten im Betrag von CHF 6'597.00 zu Buche. Der daraus resultierende Saldo zu Gunsten der Gemeinde beträgt CHF 60'893.00. Dieser Betrag ist in den Projektkosten nicht abgezogen. Termine An der Urnenabstimmung vom 10. Juni 2018 wird über zwei unabhängige Infrastrukturprojekte abgestimmt (Strassenraumgestaltung Dorfkern und Kos- tenbeteiligung Kreisel Samstagern). Die dazugehörigen Baustellen werden aufeinander und auf die laufende Sanierung der Zugerstrasse in Richterswil abgestimmt. Es wird sich jeweils nur ein grosses Strassenprojekt auf Richterswiler Gemein- degebiet im Bau befinden. Dies ergibt folgenden groben Terminplan: 2018 2019 2020 2021 2022 Projekt Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Sanierung Zugerstrasse Bau Neugestaltung Dorfkern Planung Bau Sanierung Bergstrasse Samstagern Planung Bau Erwägung Sollte der Souverän an der Urnenabstimmung das Projekt «Sanierung Berg- strasse Samstagern» abweisen, wird die Baudirektion des Kantons Zürich mit grösster Wahrscheinlichkeit Abstand vom vorliegenden Projekt nehmen und nur den bestehenden Belag instand stellen. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass nur mit der vorliegenden Sanierung und Erweiterung das künftige Ver- kehrsaufkommen auf der Bergstrasse bewältigt werden kann. Zudem kann mit vorliegendem Projekt die Verkehrssicherheit auch für den Langsamverkehr (Velofahrer und Fussgänger) verbessert werden. 14
2 Sanierung Bergstrasse Samstagern Schlussbemerkung und Empfehlung Schlussbemerkung und Empfehlung Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmberechtigten die Annahme der Pro- jekt- und Kreditgenehmigung Bergstrasse mit dem Bau je eines Kreisels bei der Beichlen- und der Fälmisstrasse, dem behindertengerechten Ausbau der Bushaltestellen, der Anpassung der Randabschlüsse, der Sanierung des Be- lages, der Umsetzung des Betriebs- und Gestaltungskonzepts zur Radweg- lückenschliessung sowie der Anpassung der öffentlichen Beleuchtung über CHF 1'370'000 inkl. MwSt. Richterswil, 19. März 2018 IM NAMEN DES GEMEINDERATES Der Präsident: Der Schreiber: Hans Jörg Huber Roger Nauer Antrag der Rechnungsprüfungskommission Den Stimmberechtigten wird beantragt, der Vorlage zuzustimmen. Richterswil, 17. April 2018 RECHNUNGSPRÜFUNGSKOMMISSION Der Präsident: Die Aktuarin: Hansjörg Schlegel Marlis Glaser 15
Herausgeber Gemeinderatskanzlei Abteilung Politische Rechte Seestrasse 19 8805 Richterswil Weitere Exemplare der Gemeindeabstimmungsbroschüre können Sie gerne anfordern unter Telefon-Nr. 044 787 12 12, oder unter gemeinderatskanzlei@richterswil.ch Gestaltung, Layout und Druck Zürcher Werbedruck AG, Richterswil
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