Gesundheitsdaten - Geheim oder Gemeingut? - Deutsche ...

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Gesundheitsdaten - Geheim oder Gemeingut? - Deutsche ...
1/2020
43. Jahrgang
                                 ISSN 0137-7767
                                                                               14,00 Euro
        Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V.

                                                                                                             Gesundheitsdaten –
                                                                                                           Geheim oder Gemeingut?
                                                    www.datenschutzverein.de

                                                                                            ■ Der Betriebsarzt und der Datenschutz ■ Verarbeitung von Ge-
                                                                                            sundheits- und Sozialdaten ■ „Digitale-Versorgung-Gesetz“ und Da-
                                                                                            tentransparenz ■ Datenschutz in der Klinik ■ 1000 Schritte zur
                                                                                            alltäglichen Überwachung ■ Implantateregister-Errichtungsgesetz ■ Pres-
                                                                                            semitteilungen ■ Nachrichten ■ Rechtsprechung ■ Buchbesprechungen ■
Gesundheitsdaten - Geheim oder Gemeingut? - Deutsche ...
Inhalt

    Thilo Weichert                                           Pressemitteilungen:
    Der Betriebsarzt und der Datenschutz               4
                                                             „Ärztliche Schweigepflicht über gesetzliche Willkür“
    Werner Hülsmann                                          – Arbeitsbündnis gegen Datenmissbrauch in der
    Datenschutzrechtliche Aspekte der Verarbeitung           Medizin gebildet                                  37
    von Gesundheits- und Sozialdaten                   9
                                                             Bündnis fordert Verbot automatisierter
    Werner Hülsmann                                          Gesichtserkennung                                        38
    Sammlung, Auswertung und Verarbeitung von
    Gesund­heitsdaten durch die Haftpflicht­versicherer      FIfF kritisiert Digitalpakt mit Windows 10
    über ihre Dienst­leister am Beispiel ACTINEO       13    und Office 365                                           39

    Thilo Weichert                                           Internet- und Telefonanbieter speichern
    „Digitale-Versorgung-Gesetz“                             Aufenthalts­ort und Internetkennungen
    und Datentransparenz                              20     tagelang auf Vorrat                                      41

    Interview mit einem Arzt                                 Datenschutznachrichten
    Datenschutz in der Klinik                         26
                                                             Deutschland                                              42
    Heinz Alenfelder
    Nach dem Essen sollst du ruh‘n, oder …                   Ausland                                                  56
    1000 Schritte zur alltäglichen Überwachung        31     Technik-Nachrichten                                      67
    Mike Kuketz                                              Rechtsprechung                                           70
    Implantateregister-Errichtungsgesetz
    „Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie                Buchbesprechungen                                        74
    den Gesundheitsminister“                          35

    Termine

                                                      Donnerstag, 30. April 2020   [verschoben auf Herbst 2020]
                                                      Big Brother Awards
                                                      Stadttheater Bielefeld

                                                      Freitag, 01. Mai 2020
                                                      Redaktionsschluss DANA 2/2020
                                                      „e-Payment“

                                                      Mittwoch/Donnerstag 06./07. Mai 2020
                                                      BvD-Verbandstage 2020 „Datenschutz: Made in Europe –
                                                      ein globaler Standard“

                                                      Samstag, 01. August 2020:
                                                      Redaktionsschluss DANA 3/2020
                                                      „eGovernment – Datenschutz in öffentlichen Stellen“

                                                      Sonntag, 01. November 2020
                                                      Redaktionsschluss DANA 4/2020
                                                      „Mobilität“

Foto: Pixabay..com

                                                                                           DANA • Datenschutz Nachrichten 1/2020
2
Gesundheitsdaten - Geheim oder Gemeingut? - Deutsche ...
DANA
                                              Editorial
   Datenschutz Nachrichten
             ISSN 0137-7767
           43. Jahrgang, Heft 1

               Herausgeber
         Deutsche Vereinigung für
          Datenschutz e.V. (DVD)
           DVD-Geschäftsstelle:
      Reuterstraße 157, 53113 Bonn
             Tel. 0228-222498
    IBAN: DE94 3705 0198 0019 0021 87
            Sparkasse KölnBonn
    E-Mail: dvd@datenschutzverein.de
        www.datenschutzverein.de
           Redaktion (ViSdP)
              Heinz Alenfelder                                                                                             Bild: iStock
       c/o Deutsche Vereinigung für
           Datenschutz e.V. (DVD)
      Reuterstraße 157, 53113 Bonn            Aktuell ist die Gesundheit allerorten dank der Corona-Pandemie ein Gesprächsthe-
        dvd@datenschutzverein.de              ma. In Zeiten nicht nur virtueller globaler Vernetzung können aus lokal auftretenden
      Den Inhalt namentlich gekenn-           Krankheiten schnell Epidemien werden, wie uns COVID-19 gerade deutlich zeigt. Die
    zeichneter Artikel verantworten die       Pläne für diese Schwerpunktausgabe wurden allerdings recht früh im letzten Jahr ge-
    jeweiligen Autorinnen und Autoren.        macht und dieses Heft kann und will vor allem eines nicht leisten: die Lieferung tages-
             Layout und Satz                  aktueller Information zu Gesetzen und immer neuen Gesetzesvorhaben der Berliner
      Frans Jozef Valenta, 53119 Bonn         Regierungskoalition.
       valenta@datenschutzverein.de
                   Druck                      Vielmehr werden Hintergründe beleuchtet sowie Fakten und Auslegungen gelie-
            Onlineprinters GmbH               fert, indem das „Digitale-Versorgung-Gesetz“ detailliert betrachtet wird, die Daten-
          Rudolf-Diesel-Straße 10
                                              schutzaspekte bei Auftragsverarbeitung von Gesundheits- und Sozialdaten heraus-
         91413 Neustadt a. d. Aisch
            www.diedruckerei.de               gearbeitet werden und schließlich die Datenverarbeitung durch die Dienstleistungs-
       Tel. +49 (0) 91 61 / 6 20 98 00        firma ACTINEO kritisch analysiert wird. Die umfassende rechtliche Beleuchtung der
        Fax +49 (0) 91 61 / 66 29 20          Position eines Betriebsarztes rundet das Schwerpunktthema ab. Außerdem versuchen
               Bezugspreis                    wir in diesem Heft ein für die DANA neues Format, das Interview, und hinterfragen die
   Einzelheft 14 Euro. Jahresabonnement       alltägliche Datenschutzsituation eines Arztes im Krankenhaus.
        48 Euro (incl. Porto) für vier
     Hefte im Kalenderjahr. Für DVD-Mit-      Zum Weiterlesen können sowohl die Meldungen als auch die Buchbesprechungen an-
  glieder ist der Bezug kostenlos. Das Jah-   regen, die den Schluss dieser Ausgabe bilden. Datenschutz-Themen, die Sie hier nicht
  resabonnement kann zum 31. Dezem­ber
   eines Jahres mit einer Kündigungsfrist     finden, sind vielleicht im letzten Jahr schon in der DANA behandelt worden. Deshalb
  von sechs Wochen gekündigt werden. Die      empfehlen wir einen Blick ins beigeheftete Jahresregister 2019 und verabschieden
    Kündigung ist schriftlich an die DVD-     uns mit dem Wunsch, dass Sie alle gesund bleiben mögen!
     Geschäftsstelle in Bonn zu richten.
                 Copyright                    Die DANA-Redaktion
 Die Urheber- und Vervielfältigungsrechte
           liegen bei den Autoren.
    Der Nachdruck ist nach Genehmigung
  durch die Redaktion bei Zusendung von       Autorinnen und Autoren dieser Ausgabe:
 zwei Belegexemplaren nicht nur gestat-
  tet, sondern durchaus erwünscht, wenn       Heinz Alenfelder
    auf die DANA als Quelle hinge­wiesen      Vorstandsmitglied in der DVD,
                    wird.                     alenfelder@datenschutzverein.de, Köln
                Leserbriefe                   Werner Hülsmann
    Leserbriefe sind erwünscht. Deren         Vorstandsmitglied in der DVD, huelsmann@datenschutzverein.de, Ismaning
  Publikation sowie eventuelle Kürzungen
            bleiben vorbehalten.              Mike Kuketz
           Abbildungen, Fotos                 Pentester und Lehrbeauftragter für IT-Sicherheit, www.kuketz-blog.de
            Frans Jozef Valenta,              Dr. Thilo Weichert
               Pixabay, iStock                Vorstandsmitglied in der DVD, Netzwerk Datenschutzexpertise,
                                              weichert@datenschutzverein.de, Kiel

DANA • Datenschutz Nachrichten 1/2020
                                                                                                                                     3
Gesundheitsdaten - Geheim oder Gemeingut? - Deutsche ...
Gesundheitsdaten – Geheim oder Gemeingut?

Thilo Weichert

Der Betriebsarzt und der Datenschutz

                                                                                             in Deutschland zu sensitiven Daten weit-
                                                                                             gehend weitergelten konnten.2 Tatsäch-
                                                                                             lich wurden von den deutschen Gesetz-
                                                                                             gebern auf Bundes- und auf Landesebe-
                                                                                             ne die insofern relevanten Regelungen
                                                                                             inhaltlich nicht geändert.
                                                                                                Zur Umsetzung der Öffnungsklauseln
                                                                                             der DSGVO und Anpassung des nationalen
                                                                                             Rechts an die DSGVO mussten aber die all-
                                                                                             gemeinen Datenschutzgesetze, also auf
                                                                                             Bundesebene das Bundesdatenschutz-
                                                                                             gesetz (BDSG), geändert werden.3 In
                                                                                             § 22 BDSG ist die „Verarbeitung beson-
                                                                                             derer Kategorien personenbezogener
                                                                              Bild: iStock
                                                                                             Daten“ geregelt. Die Norm paraphrasiert
                                                                                             in Abs. 1 weitgehend Art. 9 Abs. 2 DSGVO
   Die Datenverarbeitung durch Be-         u. a. genannt: die ausdrückliche Einwilli-        sowie in Abs. 2 die Anforderungen an
triebsärzte weist gegenüber anderer        gung (lit. a), die Erforderlichkeit, damit        „angemessene und spezifische Maßnah-
medizinischer Datenverarbeitung die        „aus dem Arbeitsrecht und dem Recht               men“ der Technik und der Organisation,
Besonderheit auf, dass nicht nur das       der sozialen Sicherheit und des sozialen          wie sie insbesondere in den Art. 25, 32
Medizinrecht und das Datenschutzrecht      Rechtsschutzes erwachsende Rechte“                DSGVO geregelt sind.4 Eine für die ärzt-
zur Anwendung kommen, sondern zu-          ausgeübt werden können (lit. b), der              liche Datenverarbeitung bedeutsame
dem das Arbeitsrecht mit seinen spezifi-   Schutz „lebenswichtiger Interessen“ der           Regelung ist zudem die Einschränkung
schen Regelungen. Mit der europäischen     Betroffenen (lit. c), die Erforderlichkeit        der Kontrollbefugnisse der Datenschutz-
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)        „zur Geltendmachung, Ausübung oder                aufsichtsbehörden bei Berufsgeheimnis-
kam zusätzlich zur nationalen eine euro-   Verteidigung von Rechtsansprüchen“                trägern (§ 29 Abs. 3 BDSG).
päische Regelungsebene hinzu, was die      (lit. f), „für Zwecke der Gesundheitsvor-            Art. 88 DSGVO, der die „Datenver-
Anwendung der Normen nicht einfacher       sorge oder der Arbeitsmedizin, für die            arbeitung im Beschäftigtenkontext“
macht. Im Folgenden sollen die wesentli-   Beurteilung der Arbeitsfähigkeit des Be-          regelt, enthält eine weitere Öffnungs-
chen Regeln in ihrer praktischen Umset-    schäftigten, für die medizinische Diag-           klausel. Deren Umsetzung erfolgte in
zung dargestellt werden.                   nostik, die Versorgung oder Behandlung            § 26 BDSG, der in den Absätzen 1 und
                                           im Gesundheits- oder Sozialbereich“               3 eine weitgehende Paraphrasierun-
1. Datenschutz-Grundverordnung             (lit. h), „aus Gründen des öffentlichen           gen des Art. 88 Abs. 1 DSGVO bzgl. der
                                           Interesses im Bereich der öffentlichen            Verarbeitungszwecke vornimmt und in
   Die europäische Datenschutz-Grund-      Gesundheit“ (lit. i) oder für „Forschungs-        Abs. 2 die Voraussetzungen für wirksa-
verordnung (DSGVO) ist auf betriebsärzt-   zwecke“ (lit. j).                                 me Einwilligungen im Beschäftigten-
liche Datenverarbeitung umfassend an-         Art. 9 Abs. 3 DSGVO enthält zudem              kontext präzisiert. § 26 Abs. 7 BDSG
zuwenden, da hierbei personenbezogene      eine Regelung zur Verarbeitung von Da-            stellt klar, dass die datenschutzrechtli-
Daten verarbeitet werden (Art. 2 DSGVO).   ten, die einem Berufsgeheimnis unter-             chen Regeln unabhängig davon gelten,
   Die Verarbeitung personenbezogener      liegen, so wie dies im deutschen Recht            ob die Beschäftigtendaten in einem (di-
Gesundheitsdaten ist in Art. 9 DSGVO       für die Verarbeitung durch Betriebsärz-           gitalen) Dateisystem oder in (Papier-)
geregelt unter dem zusammenfassen-         te zutrifft. Danach ist es den nationalen         Akten gespeichert sind und verarbeitet
den Begriff der „besonderen Kategori-      Gesetzgebern erlaubt, verstärkte Ge-              werden. Als Rechtsgrundlage für die
en personenbezogener Daten“. Hierzu        heimhaltungspflichten festzulegen.1               Verarbeitung kommen auch Kollektiv-
gehören u. a. auch genetische Daten,          Sowohl Art. 9 Abs. 2 lit. b, h, i und j als    vereinbarungen (Dienst- bzw. Betriebs-
biometrische Daten zur eindeutigen         auch Art. 9 Abs. 3 DSGVO enthalten Öff-           vereinbarungen, Tarifverträge) in Be-
Personenidentifizierung sowie Daten        nungsklauseln, wonach eine präzisieren-           tracht (Art. 88 Abs. 1 DSGVO, § 26 Abs. 4
zum Sexualleben.                           de nationale Rechtsgrundlage möglich,             BDSG), wobei diese die allgemeinen
   Als Erlaubnistatbestände für die Ver-   ja evtl. sogar nötig ist. Dies bedeutet,          Abwägungsregeln zwischen den Arbeit-
arbeitung dieser besonderen Datenka-       dass die vor dem Wirksamwerden der DS-            geberinteressen und den Grundrechten
tegorien werden in Art. 9 Abs. 2 DSGVO     GVO geltenden spezifischen Regelungen             der betroffenen Beschäftigten beachten

                                                                                                    DANA • Datenschutz Nachrichten 1/2020
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Gesundheitsdaten - Geheim oder Gemeingut? - Deutsche ...
Gesundheitsdaten – Geheim oder Gemeingut?

müssen.5 Für die betriebsärztliche Da-       des Arbeitsplatzes erforderlichen Infor-    auch Zwecke der Verarbeitung bestimmt
tenverarbeitung gibt es also zwei Öff-       mationen zur Verfügung gestellt werden      (Art. 26 DSGVO).
nungsklauseln (Art. 9 u. 88 DSGVO).6         und zugleich der Persönlichkeitsschutz
  Mit der DSGVO sind nunmehr viele all-      der Beschäftigten und deren Vertrau-        3. Arbeitsmedizin zwischen Medizin-,
gemeine Fragen zur Datenverarbeitung         ensverhältnis     zum      medizinischen    Arbeits- und Datenschutzrecht
durch den Betriebsarzt abgedeckt, so         Personal gewahrt werden.9 Zur daten-
zur Verantwortlichkeit, zur Begründung       schutzrechtlichen Verantwortlichkeit          Neben den datenschutzrechtlichen
der Betroffenenrechte oder zur Da-           enthält das Arbeitssicherheitsgesetz        Anforderungen sind im Bereich der Ar-
tenschutzkontrolle generell. Das neue        (ASiG) keine Aussage, weshalb insofern      beitsmedizin die des Medizinrechts zu
BDSG ist relevant als Auffangregelung,       auf die allgemeinen Normen der DSGVO        beachten. Diese finden ihre standes-
soweit nicht spezifische Gesetze präzi-      zurückzugreifen ist. Danach ist zu un-      rechtliche Grundlage in den Berufsord-
sere Regelungen enthalten, sowie für         terscheiden, ob der Betriebsarzt Mit-       nungen der Landesärztekammern, wel-
Beschränkungen der Betroffenen- und          arbeiter des Arbeitgebers ist (interner     che sich weitgehend an der Musterord-
der Kontrollrechte (§§ 29, 32-37 BDSG).      Betriebsarzt) oder seine Dienste als un-    nung für die in Deutschland tätigen Ärz-
                                             abhängiger Dienstleister zur Verfügung      tinnen und Ärzte (MBOÄ) orientieren.
2. Verantwortlichkeit                        stellt (externer Betriebsarzt).10             Eine weitere Rechtsgrundlage für
                                                Ist der Betriebsarzt Mitarbeiter des     das Arzt-Patienten-Verhältnis ist der
  Gemäß Art. 4 Nr. 4 DSGVO ist „‚Verant-     Arbeitgebers (interner Betriebsarzt), so    zivilrechtlich abgeschlossene Behand-
wortlicher‘ die natürliche oder juristi-     ist er Teil der vom Arbeitgeber geführ-     lungsvertrag, dessen Ausgestaltung mit
sche Person, Behörde, Einrichtung oder       ten juristischen Person und somit nicht     dem Patientenrechtegesetz 2013 in den
andere Stelle, die allein oder gemeinsam     Verantwortlicher.11 Verantwortlicher ist    §§ 630a bis 630h Bürgerliches Gesetz-
mit anderen über die Zwecke und Mittel       der Arbeitgeber. Dieser ist i. d. R. auch   buch (BGB) ausführlich geregelt wurde.
der Verarbeitung von personenbezo-           im sachenrechtlichen Sinn über die          Diese Regelungen gelten für den exter-
genen Daten entscheidet“. Es kommt           betriebsärztliche Dokumentation ver-        nen Betriebsarzt, auch wenn das Ver-
auf die juristische Sichtweise an: Die       fügungsbefugt. Dass dem Arbeitgeber         tragsverhältnis nicht zwischen Patienten
natürliche oder juristische Person, die      wegen der ärztlichen Schweigepflicht        und Arzt, sondern zwischen Arbeitgeber
über Zweck und Mittel der Verarbeitung       keine Zugriffsrechte auf die Daten zu-      und Arzt besteht. Es handelt sich dabei
bestimmt, ist verantwortlich.7 Dabei ist     stehen, spielt für die datenschutzrecht-    in Bezug auf den beim Arbeitgeber Be-
es nicht nötig, dass die Stelle objektiv     liche Einordnung keine Rolle.               schäftigten um einen unechten Vertrag
und umfassend über die Daten bestim-            Der externe Betriebsarzt, egal ob        zugunsten eines Dritten (vgl. § 328 BGB)
men kann, nicht einmal, dass sie direkt      Einzelperson oder betriebsärztlicher        bzw. um einen Vertrag mit Schutzwir-
darauf Zugriff hat.8 Voraussetzung für       Dienst, ist als eigenständige, vom Ar-      kung für einen Dritten.12 Unerheblich für
die Verantwortlichkeit ist, dass die Stel-   beitgeber getrennte juristische Per-        die Einstufung als Behandlungsvertrag
le willentlich, evtl. in Kooperation mit     son dagegen nicht dem Arbeitgeber           ist, dass die ärztlichen Leistungen sich
anderen gemeinsam Verantwortlichen,          zuzuordnen. Der externe Betriebsarzt        vorrangig auf den Betrieb des Arbeitge-
einen kausalen Beitrag für die Daten-        bzw. betriebsärztliche Dienst ist also      bers beziehen (§ 3 Abs. 1 Nr. 1, 3, 4 ASiG)
verarbeitung leistet.                        im Sinne des Datenschutzrechts selbst       und erst in zweiter Linie, etwa bei der
  Der Betriebsarzt wird gemäß § 2 Abs. 1     Verantwortlicher. Dies schließt nicht       Untersuchung von Arbeitnehmern, auf
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vom          aus, dass er die Räumlichkeiten, Ein-       den Probanden bzw. Patienten (§ 3 Abs. 1
Arbeitgeber bestimmt. Der Arbeitgeber        richtungen und Geräte des Arbeitgebers      Nr. 2 ASiG). Beim internen Betriebsarzt
sorgt dafür, dass die von ihm bestellten     in Anspruch nimmt und der Arbeitge-         besteht zwischen diesem und dem Ar-
Betriebsärzte ihre Aufgaben erfüllen         ber insofern deren Eigentümer ist. Es       beitgeber ein Arbeitsvertrag. Auf diesen
und stellt die hierfür nötigen „Räume,       kommt darauf an, dass er als natürliche     lassen sich aber die §§ 630a ff. BGB weit-
Einrichtungen, Geräte und Mittel zur         oder juristische Person vertraglich mit     gehend entsprechend anwenden.
Verfügung“ (§ 2 Abs. 2 ASiG). Zu den         dem Arbeitgeber hierüber eine Verein-         Es besteht gemäß § 11 Arbeitsschutz-
Aufgaben des Betriebsarztes gehört es,       barung trifft und insofern über Mittel      gesetz (ArbSchG) eine spezifische
„die Arbeitnehmer zu untersuchen, ar-        und Zwecke der Verarbeitung (mit-)be-       Schutzpflicht des Arbeitgebers zur „ar-
beitsmedizinisch zu beurteilen und zu        stimmt. Möglich ist auch, dass sich die     beitsmedizinischen Vorsorge“: „Der
beraten sowie die Untersuchungsergeb-        Mittel der ärztlichen Dokumentation im      Arbeitgeber hat den Beschäftigten auf
nisse zu erfassen und auszuwerten“ (§ 3      Eigentum des externen Betriebsarztes        ihren Wunsch unbeschadet der Pflich-
Abs. 1 Nr. 2 ASiG).                          befinden. Der Arbeitgeber ist in Bezug      ten aus anderen Rechtsvorschriften zu
  Arbeitsmedizin ist geprägt von einem       auf die Verarbeitung im Rahmen der          ermöglichen sich je nach den Gefahren
Dreiecksverhältnis zwischen Arbeitge-        gesetzlichen Aufgabenwahrnehmung            für ihre Sicherheit und Gesundheit bei
ber, Beschäftigten und Betriebsarzt.         des Betriebsarztes, also nicht bei einer    der Arbeit regelmäßig arbeitsmedi-
Dabei geht es in Bezug auf die Verar-        freiwilligen medizinischen Behandlung       zinisch untersuchen zu lassen, es sei
beitung von Daten darum, dass dem            eines Patienten, auch (gemeinsam)           denn, auf Grund der Beurteilung der Ar-
Arbeitgeber die für die Erbringung der       Verantwortlicher, weil er gemeinsam         beitsbedingungen und der getroffenen
Arbeitsleistung und die Bereitstellung       mit dem Betriebsarzt sowohl Mittel als      Schutzmaßnahmen ist nicht mit einem

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                                                                                                                                 5
Gesundheitsdaten - Geheim oder Gemeingut? - Deutsche ...
Gesundheitsdaten – Geheim oder Gemeingut?

Gesundheitsschaden zu rechnen.“ Zu-         Grundlagen zur Dokumentation seiner          Hinsichtlich der Verantwortlichkeit
gunsten der Beschäftigten ist zudem in      ärztlichen Tätigkeit verpflichtet. Der    wird in Nr. 4. (2) AMR 6.1. klargestellt,
§ 10 ArbSchG geregelt, dass der Arbeit-     Behandelnde, wozu auch der Betriebs-      dass es Aufgabe des Arbeitgebers ist,
geber Vorkehrungen zur ersten Hilfe         arzt gehört, muss die Behandlung in       „dafür Sorge zu tragen, dass die Unterla-
und zu sonstigen Notfallmaßnahmen           einer „Patientenakte in Papierform oder   gen innerhalb der Frist sicher verwahrt
ergreifen muss, wozu er sich des Be-        elektronisch“ dokumentieren (§ 630f       werden und nur für datenschutzrecht-
triebsarztes bedienen kann.                 Abs. 1 S. 1 BGB). „Berichtigungen und     lich befugte Personen zugänglich sind“.
   Zu beachten ist weiterhin § 203 Straf-   Änderungen von Eintragungen in der        „Näheres regelt das ärztliche Berufs-
gesetzbuch (StGB), der Verstöße gegen       Patientenakte sind nur zulässig, wenn     recht und das Datenschutzrecht“ (Nr. 4
die berufliche Schweigepflicht mit Stra-    neben dem ursprünglichen Inhalt er-       (1) AMR 6.1.).
fe bedroht und der für Angehörige eines     kennbar bleibt, wann sie vorgenommen         Bei der Dokumentation des Betriebs-
Heilberufs und insbesondere für Ärzte       worden sind“ (S. 2). Erfasst werden       arztes handelt es sich materiell-recht-
gilt (§ 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB). Die Ver-    müssen alle „wesentlichen Maßnah-         lich nicht um einen Teil der Personal-
pflichtung gilt auch für Betriebsärzte      men“, „insbesondere die Anamnese,         akte, die vom Arbeitgeber zu führen ist
(§ 8 Abs. 1 S. 3 ASiG).                     Diagnosen, Untersuchungen, Untersu-       und für die gesonderte rechtliche Rege-
   Schließlich gibt es eine Vielzahl        chungsergebnisse, Befunde, Therapien      lungen gelten.18
von Spezialgesetzen, die für besonde-       und ihre Wirkungen, Eingriffe und ihre       In der ArbMedVV ist eine Unterschei-
re Formen der ärztlichen Behandlung         Wirkungen, Einwilligungen und Aufklä-     dung zwischen der Vorsorge im Diens-
wie auch der ärztlichen Dokumenta-          rungen. Arztbriefe sind in die Patien-    te der Gesundheit des Arbeitnehmers
tion gelten. Hierzu zählen mit Bezug        tenakte aufzunehmen“ (§ 630f Abs. 2       (§§ 5, 5a) und Eignungsuntersuchun-
zum Arbeitsverhältnis die §§ 2-4 ASiG,      BGB). Diese vertraglichen Pflichten       gen für Zwecke des Arbeitgebers (§ 4)
11 ArbSchG, 19-22 Gendiagnostikgesetz       entsprechen den in § 10 Abs. 1 Muster-    angelegt.19 Diese Differenzierung zwi-
(GenDG).13 Kommt es durch Betriebsärz-      berufsordnung für Ärzte (MBOÄ) gere-      schen der Verarbeitung im vorrangigen
te zu bestimmten Behandlungen, so gel-      gelten standesrechtlichen Dokumen-        Interesse des Arbeitnehmers und der
ten diese Regelungen ergänzend.             tationspflichten „über die in Ausübung    im Interesse des Arbeitgebers sollte
   Zu den Spezialregelungen für den Be-     ihres Berufes gemachten Feststellungen    sich in der Struktur der Dokumentati-
reich der arbeitsmedizinische Vorsorge      und getroffenen Maßnahmen“.               on des Betriebsarztes widerspiegeln.
gehört die Verordnung zur arbeitsme-           „Der Behandelnde hat die Patienten­    Angaben zu Eignungsuntersuchungen
dizinischen Vorsorge (ArbMedVV).14          akte für die Dauer von zehn Jahren        sind getrennt oder zumindest abtrenn-
Diese Verordnung verpflichtet den Ar-       nach Abschluss der Behandlung aufzu-      bar zu verwahren.20
beitgeber (§§ 3 ArbMedVV), wozu die-        bewahren, soweit nicht nach anderen
ser sich des Betriebsarztes bedient (§ 6    Vorschriften andere Aufbewahrungs-        5. Ärztliches Berufsgeheimnis
ArbMedVV). In diesem Kontext werden         fristen bestehen“ (§ 630f Abs. 3 BGB).
vom Arbeitgeber Kenntnisse in Bezug         Diese Regelung entspricht inhaltlich        Für Betriebsärzte gilt die ärztliche
auf die Arbeitsplatzverhältnisse (§ 6       vollständig § 10 Abs. 3 MBOÄ. Eine        Schweigepflicht des § 203 Strafgesetz-
ArbMedVV) sowie Vorsorgemaßnahmen           Konkretisierung bzgl. weitergehender      buch (StGB) bzw. § 9 MBOÄ (Patienten-
in Bezug auf die Beschäftigten (§§ 4-5a     Aufbewahrungspflichten erfolgte durch     geheimnis). Ein Beschäftigter hat zwar
ArbMedVV) eingefordert. Pflichtunter-       den Ausschuss für Arbeitsmedizin in       – anders als beim normalen Arzt-Pati-
suchungen erfolgen auch gegenüber           der Arbeitsmedizinischen Regel (AMR)      enten-Verhältnis – keine freie Arztwahl.
Jugendlichen (§ 32 Abs. 1 Jugendar-         zu „Fristen für die Aufbewahrung ärzt-    Für bestimmte Untersuchungen ist aus-
beitsschutzgesetz – JArbSchG), bei          licher Unterlagen“ (AMR 6.1):17 „Bei      schließlich der Betriebsarzt zuständig.
Tätigkeiten im Lebensmittelbereich          Tätigkeiten, bei denen nach längeren      Dennoch muss die Beziehung zwischen
(§ 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz),       Latenzzeiten     Gesundheitsstörungen     dem Betriebsarzt und den Beschäftig-
zur Ermittlung der Seediensttauglich-       auftreten können, reicht diese Auf-       ten von starkem Vertrauen getragen
keit (§ 81 Seemanngesetz) sowie im          bewahrungszeit nicht aus. Dies gilt       sein, welches vom Patientengeheimnis
Rahmen von Unfallverhütungsvor-             insbesondere für ärztliche Unterlagen     gestützt wird.
schriften der Unfallversicherungsträger     zu Tätigkeiten mit krebserzeugenden         Der Betriebsarzt hat nach § 8 Abs. 1
(§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Sozialgesetzbuch    Gefahrstoffen (K1 und K2), für die Ar-    ArbSiG eine dem Arbeitgeber bzw. dem
– SGB – VII).15 Wegen der Öffnungsklau-     tikel 15 der Richtlinie 2004/37/EG des    Dienstherrn gegenüber unabhängige
seln in der DSGVO behalten sämtliche        Europäischen Parlaments und des Rates     Stellung und muss auch diesem gegen-
der genannten nationalen, regionalen        vom 29. April 2004 über den Schutz der    über die ärztliche Schweigepflicht wah-
und standesrechtlichen Regelungen           Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch       ren.21 Er darf den Arbeitgeber nur im
ihre Wirksamkeit (s. o. 1).16               Karzinogene oder Mutagene bei der Ar-     Rahmen des für die Aufgabenwahrneh-
                                            beit eine Aufbewahrungsfrist von min-     mung erforderlichen Umfangs informie-
4. Dokumentationspflichten                  destens 40 Jahren vorsieht“ (Nr. 1 AMR    ren, was sich in der Regel auf die für den
                                            6.1). Weitere Konkretisierungen der       Arbeitgeber zu ziehenden Schlussfolge-
  Der Betriebsarzt ist nach vertragli-      Aufbewahrungsfristen von mindestens       rungen beschränkt.22 Untersuchungs-
chen, deliktischen wie berufsrechtlichen    40 Jahren finden sich in Nr. 3 AMR 6.1.   ergebnisse aus der allgemeinen arbeits-

                                                                                              DANA • Datenschutz Nachrichten 1/2020
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Gesundheitsdaten – Geheim oder Gemeingut?

medizinischen Vorsorge (§ 3 Abs. 1 Nr. 2      ten, dass bei einem Wechsel des Betriebs-       Um den Pflichten nach dem ASiG
ASiG) bedürfen für ihre Offenbarung ge-       arztes den betroffenen Beschäftigten für     und der Verordnung zur arbeitsmedi-
genüber dem Arbeitgeber der ausdrück-         die Teile der Akte eine Widerspruchs-        zinischen Vorsorge (ArbMedVV) ent-
lichen Einwilligung des Patienten.23 § 26     möglichkeit eingeräumt wird, die der         sprechen zu können, muss ein Zugriff
Abs. 2 BDSG ist insofern anzuwenden. Es       Vorgänger außerhalb einer Pflichtvor-        auf bestimmte Daten des Vorgängers
kommt dabei nicht darauf an, ob der Be-       sorge angelegt hat.24 Die medizinischen      möglich sein. Das gilt für die für die
triebsarzt intern mittels Arbeitsvertrag      Daten, die ein Patient dem Betriebsarzt      arbeitsmedizinische Tätigkeit erforder-
eingesetzt ist oder ob er allein praktizie-   freiwillig zugänglich gemacht hat, sind      lichen Stammdaten der Beschäftigten
rend bzw. als Mitarbeiter eines ärztlichen    für den neuen Betriebsarzt zu sperren.       und die Angaben, die gegenüber dem
Unternehmens, dessen Geschäftsfeld die        Dabei handelt es sich um eine medizin-       Arbeitgeber zu attestieren sind, also Art
Erbringung betriebsärztlicher Leistun-        spezifische Form der Einschränkung der       und Datum der Vorsorge sowie Datum
gen ist, extern tätig ist.                    Verarbeitung (vgl. Art. 18 DSGVO). Bei       der nächsten Vorsorge. Auch die vom
                                              einem Wechsel des Betriebsarztes darf        Betriebsarzt erstellte Arbeitsplatzbe-
6. Beendigung der betriebsärztlichen          der Nachfolger nur mit expliziter Einwil-    schreibung steht im Zugriff des Nach-
Tätigkeit                                     ligung des Betroffenen Zugriff auf die In-   folgers. Es macht dabei keinen Unter-
                                              formationen aus Eignungsuntersuchun-         schied, ob die Dokumentation analog
   § 10 Abs. 4 MBOÄ regelt, wie mit der       gen nehmen (vgl. Art. 18 Abs. 2 DSGVO,       oder digital geführt wird. Bei elektro-
Dokumentation nach Beendigung der             § 9 Abs. 4 MBOÄ).                            nischer Aktenführung können die Zu-
ärztlichen Tätigkeit umzugehen ist:              Der Datenbestand mit Bezug zu Vor-        griffsmöglichkeiten durch entsprechen-
„Nach Aufgabe der Praxis haben Ärztin-        sorgemaßnahmen geht an den neuen             de Rechtevergabe gesteuert werden.
nen und Ärzte ihre ärztlichen Aufzeich-       Betriebsarzt über. Die Zustimmung der           Beim Wechsel eines internen Be-
nungen und Untersuchungsbefunde ge-           betroffenen Beschäftigten ist nicht erfor-   triebsarztes verbleiben die patienten-
mäß Absatz 3 aufzubewahren oder dafür         derlich. Wohl aber sind die Beschäftigten    bezogenen Unterlagen im Eigentum und
Sorge zu tragen, dass sie in gehörige         aus Transparenzgründen rechtzeitig und       in der datenschutzrechtlichen Verant-
Obhut gegeben werden. Ärztinnen und           umfassend über den geplanten Wechsel         wortlichkeit des Arbeitgebers. Wegen
Ärzte, denen bei einer Praxisaufgabe          des Betriebsarztes aufzuklären (z. B.        des Patientengeheimnisses darf der
oder Praxisübergabe ärztliche Aufzeich-       durch Mitarbeiter-Rundschreiben).25 Bei      Arbeitgeber aber keinen Einblick in die
nungen über Patientinnen und Patien-          einem Wechsel des externen Betriebs-         Unterlagen nehmen. Er hat sie vielmehr
ten in Obhut gegeben werden, müssen           arztes wird dies zwingend durch Art. 14      dem neu bestellten Betriebsarzt zur Ver-
diese Aufzeichnungen unter Verschluss         DSGVO gefordert.                             fügung zu stellen.
halten und dürfen sie nur mit Einwilli-          Den Betroffenen ist die Möglichkeit          Beim Wechsel von externen Betriebs-
gung der Patientin oder des Patienten         einzuräumen, Widerspruch gegen die           ärzten sollte der frühere Betriebsarzt
einsehen oder weitergeben.“                   Einsicht in patientenbezogene Informa-       seine Dokumentation unmittelbar an
   Die betriebsärztliche Dokumentation        tionen aus Vorsorgemaßnahmen zu er-          seinen Nachfolger übergeben, zu dessen
beinhaltet arbeitnehmerbezogene indi-         heben (Art. 21 DSGVO). Mit Blick auf das     Bestellung der Arbeitgeber gesetzlich
viduelle medizinische wie auch arbeit-        in § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbMedVV bestehende      verpflichtet ist. Auf diese Weise kommt
geber- bzw. unternehmens- und arbeits-        Recht des Beschäftigten, Untersuchun-        der scheidende Betriebsarzt auch sei-
platzbezogene Aspekte. Sie wird sowohl        gen abzulehnen, gilt für die Informati-      ner Verpflichtung aus § 10 Abs. 4 MBOÄ
für den Patienten als auch für den Arbeit-    onserhebung durch Einsicht in die ge-        nach, dafür Sorge zu tragen, dass seine
geber geführt und kann insbesondere ge-       sundheitsbezogene Dokumentation frü-         ärztlichen Aufzeichnungen in gehörige
genüber den Unfallversicherungsträgern        herer Untersuchungen nichts anderes.         Obhut gegeben werden.
als Nachweis erfolgter Vorsorgemaßnah-        Eine Löschung dieser Informationen aus          Der ausscheidende Betriebsarzt hat
men dienen. Das Patientengeheimnis            Anlass des Arztwechsels kommt im Hin-        kein Recht, die von ihm erstellten Unter-
steht einer Aktenübergabe an den nach-        blick auf die zehnjährige und evtl. län-     lagen „mitzunehmen“. Diese sind in Aus-
folgenden Betriebsarzt grundsätzlich          gere Aufbewahrungsfrist ärztlicher Un-       übung der gesetzlichen Pflicht nach dem
nicht entgegen; datenschutzrechtlich          terlagen (s. o. 4.) nicht in Betracht. Die   ASiG entstanden. Sie verlieren durch den
ist die Übergabe für die weitere Aufga-       gesperrten Unterlagen dürfen nicht vom       Wechsel nicht ihre Funktion gemäß § 3
benerfüllung gerechtfertigt. Bei einem        neuen Betriebsarzt beigezogen werden;        ASiG. Insofern besteht ein Unterschied
Wechsel des Betriebsarztes sind die Pa-       sie sind besonders geschützt im Betrieb      zu Unterlagen, die im Bereich sonstiger
tientenakten an den neuen Betriebsarzt        aufzubewahren, bis die Löschungsfrist        ärztlicher Praxen entstehen.
zu übergeben. Dieser muss in der Lage         erreicht ist. Die Verwahrung im Betrieb         Verantwortlicher im Sinne des Daten-
sein, die Aufgaben seines Vorgängers für      unter Verschluss durch den amtierenden       schutzrechts bleibt im Falle des internen
den Arbeitgeber sowie im Interesse der        Betriebsarzt ist auch aus praktischer        Betriebsarztes der Betrieb des Arbeitge-
Beschäftigten nahtlos weiter zu erfüllen.     Sicht sachgerecht, da sich ein Beschäf-      bers. Im Fall des externen Betriebsarz-
   Eine ausdrückliche Einwilligung der        tigter nach Verlassen des Unternehmens       tes ist dieser bei einem Wechsel gemäß
Beschäftigten bzw. Patienten für den          bei Bedarf eher an den früheren Arbeitge-    dem ASiG verpflichtet, die Dokumenta-
Übergang des Gewahrsams an den Akten          ber wenden wird als an einen gegebenen-      tion an den übernehmenden externen
ist nicht nötig. Allerdings ist zu beach-     falls extern beauftragten Betriebsarzt.26    Betriebsarzt oder an den Arbeitgeber

DANA • Datenschutz Nachrichten 1/2020
                                                                                                                                 7
Gesundheitsdaten - Geheim oder Gemeingut? - Deutsche ...
Gesundheitsdaten – Geheim oder Gemeingut?

zu übergeben. Dem ausscheidenden             zu sperren und der Zugriff hierauf z. B.          renziert Washausen in Kingreen/Kühling
Betriebsarzt kann und muss unter Um-         mittels Passwort zu sichern.                      (En. 5), S. 420.
ständen, z. B. zum Zweck der Geltend-          Für einen erstmaligen Zugriff auf            12 Weidenkaff in Palandt, Bürgerliches
machung, Ausübung oder Verteidigung          einen Patientendatensatz durch den                Gesetzbuch, 78. Aufl. 2019, § 630a
von Rechtsansprüchen (vgl. Art. 9 Abs. 2     Praxisnachfolger ist die Zustimmung               Rn. 5.
lit. f DSGVO), Zugriff auf insofern erfor-   des Patienten erforderlich. Liegt diese        13 Washausen in Kingreen/Kühling (En. 5),
derliche Daten eingeräumt werden.            vor, so darf insoweit der Datensatz vom           S. 424-427.
   Für Beschäftigte, die ihre Betroffenen-   Nachfolger freigeschaltet und weiterge-        14 ArbMedVV v. 18.12.2008, BGBl. I S. 2768,
rechte (Art. 12 ff. DSGVO, § 630g BGB)       nutzt werden. Es wird davon ausgegan-             zuletzt geändert am 15.11.2016, BGBl. I
wahrnehmen wollen, besteht so weiter-        gen, dass die Einwilligung eines Pati-            S. 2549.
hin die Möglichkeit, diese gegenüber ih-     enten in die Übernahme durch einen             15 Washausen in Kingreen/Kühling (En. 5),
rem (früheren) Arbeitgeber auszuüben.        Nachfolger die gesamte Patientenakte              S. 425; Weichert RDV 2007, 192 f. mit
Dieser muss dann über den jeweiligen         umfasst. Bringt ein Patient jedoch zum            Angabe von weiteren Vorsorgepflichten,
Betriebsarzt dafür sorgen, dass die ent-     Ausdruck, dass nur Teile der Akte bzw.            Pieper, ArbSchR, 6. Aufl. 2017, Arbeitssi-
                                                                                               cherheitsgesetz Rn. 80-87; vgl. Däubler,
sprechenden patientenbezogenen Un-           der Unterlagen übernommen werden                  Gläserne Belegschaften, 8. Aufl. 2019,
terlagen dem nachfragenden betroffenen       sollen, so muss dieser Wunsch berück-             Rn. 276 f.
Arbeitnehmer offenbart werden.               sichtigt werden (vgl. § 9 Abs. 4 MBOÄ).29
                                                                                            16 Washausen in Kingreen/Kühling (En. 5),
   Die dargestellte Vorgehensweise             Um Probleme bei der Aktenübergabe               S. 424 f.
entspricht dem sog. „Zwei-Schrank-           bei Aufgabe der Tätigkeit als externer
                                                                                            17 GMBl Nr. 5, 24.02.2014, S. 90.
Modell“, das auch außerhalb des be-          Betriebsarzt zu umgehen, empfiehlt
triebsärztlichen Bereichs für den Wech-      sich eine vertragliche Vereinbarung mit        18 ULD (En. 11), III.
sel eines Arztes in einer Praxis und die     dem Unternehmen des Arbeitgebers,              19 Däubler (En. 15), Rn. 282.
Übergabe der bisherigen Dokumenta-           dass die Altakten entsprechend dem             20 Hinweis des Verband Deutscher Betriebs-
tion an seinen Nachfolger anzuwenden         „Zwei-Schrank-Modell“ an den Nachfol-             und Werkärzte (VDBW), Hinweise zur
ist.27 Der abgebende Arzt behält dabei       ger übergeben werden.30                           datenschutzgerechten Übergabe der Pa-
grundsätzlich eine informationsrecht-                                                          tientenakten beim Wechsel von Betriebs­
liche Verfügungsbefugnis an den Altak-                                                         ärzten, VDBW aktuell, April 2019, S. 40.
                                             1 Weichert in Kühling/Buchner, DS-GVO –
ten und übergibt sie in einem verschlos-                                                    21 Aufhauser in Aufhauser u. a. (En. 10),
                                               BDSG, Kommentar, 2. Aufl. 2018, Art. 9
senen Schrank dem Nachfolger, der                                                              § 8 Rn. 3.
                                               Rn. 138 ff.
sich wiederum im Übernahmevertrag                                                           22 Z. B. § 15 SGB VII, § 202 SGB VII i. V. m.
                                             2 Weichert, DuD 2017, 541.
speziell verpflichtet, den Datenbestand                                                        § 5 BKVO, Däubler (En. 15), Rn. 272a.
zu verwahren und fallbezogen Zugriff         3 Gesetz v. 30.06.2017, BGBl. I S. 2097.       23 Weichert, RDV 2007, 191; vgl. ULD
auf einzelne Akten bzw. Datensätze zu        4 Weichert, DuD 2017, 542.                        (En. 11), III.
nehmen, wenn eine frühere Patientin                                                         24 Washausen in Kingreen/Kühling (En. 5),
                                             5 Washausen in Kingreen/Kühling, Ge-
oder ein früherer Patient ihn aufsucht.        sundheitsdatenschutzrecht, 2015,                S. 425.
Erfolgt dies, so führt der übernehmen-         S. 411 ff.
                                                                                            25 Unabhängiges Landeszentrum für
de Arzt die Dokumentation in eigener                                                           Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD),
                                             6 Wedde in Däubler/Wedde/Weichert/
Verantwortung fort. Die alte Akte darf         Sommer, EU-Datenschutz-Grundverord-             Hinweise zur datenschutzgerechten
dann bei einem entsprechenden Ein-             nung und BDSG-neu, 2018, Art. 88                Übergabe einer Arztpraxis mit Patien-
verständnis dieses Patienten entnom-           Rn. 1; Maschmann in Kühling/Buchner             tenakten und zum Wechsel von Be-
men und durch den Nachfolger mit der           (En. 1), Art. 88 Rn. 1 7 ff., 19.               triebsärzten, 10.01.2015/10.04.2015,
                                                                                               https://www.datenschutzzentrum.de/
laufenden Patientendokumentation des         7 Weichert in Däubler u. a. (En. 6),              artikel/47-Hinweise-zur-datenschutz-
Erwerbers zusammengeführt werden.              Art. 4 Rn. 88; Hartung in Kühling/              gerechten-UEbergabe-einer-Arztpraxis-
Das Einverständnis ist in der Akte zu          Buchner (En. 1), Art. 4 Nr. 7 Rn. 9.            mit-Patientenakten-und-zum-Wechsel-
dokumentieren. Dies bedeutet, dass für       8 EuGH 05.06.2018 – C-210/16, Rn. 38,             von-Betriebsaerzten.html, 2.
den Nachfolger die datenschutzrechtli-         NZA 2018, 921.                               26 VDBW (En. 20), S. 41.
che Verfügungsbefugnis über die Akten        9 Weichert in Kühling/Buchner (En. 1),         27 Weichert RDV 2007, 191; ULD, Praxis­
nur eingeschränkt besteht, unabhängig          Art. 9 Rn. 112 f.; Weichert RDV 2007,           über- oder -aufgabe, https://www.
davon, ob bzw. für welchen Zeitpunkt           189.                                            datenschutzzentrum.de/medizin-
ein sachenrechtlicher Eigentumsüber-         10 Brunhöber in Aufhauser/Brunhöber/Igl,          soziales/faq/arztpraxis/#20.
gang verabredet wird.28 Bei diesem Mo-          Arbeitssicherheitsgesetz, 4. Aufl. 2010,
                                                                                            28 VDBW (En. 20), S. 42.
dell wird also unterschieden zwischen           § 2 Rn. 2.
                                                                                            29 ULD (En. 25), 1.; Rehborn in Prütting,
der Übertragung des Gewahrsams an            11 Weichert RDV 2007, 191; Unabhängi-
                                                                                               Medizinrecht, 3. Aufl. 2014, § 9 MBOÄ
dem Gesamtaktenbestand und der da-              ges Landeszentrum für Datenschutz
                                                                                               Rn. 9 m. w. N.
ten- bzw. patientenschutzrechtlich              Schleswig-Holstein (ULD), Gesundheits-
                                                daten im Arbeitsverhältnis, 31.03.2014,     30 ULD (En. 25), 2.; VDBW (En. 20), S. 42.
wesentlich sensibleren konkreten Ein-           https://www.datenschutzzentrum.de/
sichtnahme. Bei elektronisch geführ-            artikel/193-Gesundheitsdaten-im-
ten Patientendaten ist der alte Bestand         Arbeitsverhaeltnis.html, III. zu undiffe-

                                                                                                     DANA • Datenschutz Nachrichten 1/2020
8
Gesundheitsdaten - Geheim oder Gemeingut? - Deutsche ...
Gesundheitsdaten – Geheim oder Gemeingut?

Werner Hülsmann

Datenschutzrechtliche Aspekte der Verarbeitung von
Gesundheits- und Sozialdaten bei Personenschäden
durch Sozialversicherungen und in Regress genommene
Haftpflichtversicherungen

  Bei Unfällen mit Personenschäden, die       ren natürlichen Person zu schützen“,          len Sicherheit und des Sozialschutzes
durch Dritte verursacht werden, über-      e) soweit sie erforderlich für die Wahr-         erwachsenden Rechte ausüben und
nimmt gewöhnlich die entsprechende            nehmung einer Aufgabe sind, „die im           seinen bzw. ihren diesbezüglichen
Sozialversicherung der geschädigten           öffentlichen Interesse liegt oder in          Pflichten nachkommen kann, soweit
Person (Gesetzliche Krankenkasse, Un-         Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt,         dies nach Unionsrecht oder dem Recht
fallversicherung, Berufsgenossenschaft)       die dem Verantwortlichen übertragen           der Mitgliedstaaten oder einer Kollek-
erst einmal die Behandlungskosten,            wurde“ oder                                   tivvereinbarung nach dem Recht der
nimmt aber dann die Haftpflichtversi-      f) auf der Basis einer Abwägung der In-          Mitgliedstaaten, das geeignete Garan-
cherung der den Unfall verursachenden         teressen von Verantwortlichen und             tien für die Grundrechte und die Inter-
Person in Regress. Die Haftpflichtver-        den von der Verarbeitung betroffenen          essen der betroffenen Person vorsieht,
sicherungen wiederum nehmen für die           Personen.                                     zulässig ist,
Bearbeitung bzw. Abwehr dieser Regress-                                                  c) die Verarbeitung ist zum Schutz le-
forderungen häufig Dienstleister in An-    2. Verarbeitung von personenbezoge-              benswichtiger Interessen der betrof-
spruch. Die Rechtsgrundlagen für die da-   nen Gesundheitsdaten                             fenen Person oder einer anderen na-
mit verbundenen Datenverarbeitungen                                                         türlichen Person erforderlich und die
und Datenweitergaben werden in diesem         Bei der Verarbeitung personenbezo-            betroffene Person ist aus körperlichen
Artikel1 erörtert.                         gener Daten im Zusammenhang mit der              oder rechtlichen Gründen außerstan-
                                           Regulierung von Personenschäden sind             de, ihre Einwilligung zu geben,
1. Einleitung                              allerdings bestimmte Besonderheiten zu        d) die Verarbeitung erfolgt auf der
                                           beachten. Zum einen handelt es sich bei          Grundlage geeigneter Garantien
   Für die Verarbeitung personenbezo-      diesen Daten um Sozialdaten im Sinne des         durch eine politisch, weltanschau-
gener Daten (im Folgenden: „Daten“)        § 67 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) X, die        lich, religiös oder gewerkschaftlich
gilt ein sogenanntes Verbot mit Erlaub-    gemäß Art 35 SGB I dem Sozialgeheimnis           ausgerichtete Stiftung, Vereinigung
nisvorbehalt. Dies bedeutet, dass der      unterliegen. Zum anderen handelt es sich         oder sonstige Organisation ohne Ge-
Verantwortliche2 für jede Verarbeitung     auch um Gesundheitsdaten, die gemäß              winnerzielungsabsicht im Rahmen ih-
personenbezogener Daten eine Erlaub-       Art. 9 Abs. 1 DSGVO zu den besonderen            rer rechtmäßigen Tätigkeiten und un-
nis benötigt. Ein wichtiger Hinweis sei    Kategorien personenbezogener Daten               ter der Voraussetzung, dass sich die
hier erlaubt: Die Einwilligung der be-     gehören und deren Verarbeitung in Art. 9         Verarbeitung ausschließlich auf die
troffenen Person ist nur eine von meh-     Abs. 1 DSGVO untersagt wird. Von diesem          Mitglieder oder ehemalige Mitglieder
reren Möglichkeiten für eine Erlaubnis.    Verbot gibt es allerdings auch Ausnah-           der Organisation oder auf Personen,
Die Erlaubnisse für die Verarbeitung von   men. So regelt Art. 9 Abs. 2 DSGVO:              die im Zusammenhang mit deren Tä-
personenbezogenen Daten sind für die       „Absatz 1 gilt nicht in folgenden Fällen:        tigkeitszweck regelmäßige Kontakte
hier zu betrachtenden Institutionen und    a) Die betroffene Person hat in die Ver-         mit ihr unterhalten, bezieht und die
Unternehmen grundsätzlich im Art. 6           arbeitung der genannten personenbe-           personenbezogenen Daten nicht ohne
Abs. 1 der EU-Datenschutz-Grundver-           zogenen Daten für einen oder mehrere          Einwilligung der betroffenen Perso-
ordnung (DSGVO) geregelt. Erlaubt sind        festgelegte Zwecke ausdrücklich ein-          nen nach außen offengelegt werden,
danach Datenverarbeitungen                    gewilligt, es sei denn, nach Unions-       e) die Verarbeitung bezieht sich auf per-
a) auf Grund der wirksamen Einwilligung       recht oder dem Recht der Mitglied-            sonenbezogene Daten, die die betrof-
   der betroffenen Personen,                  staaten kann das Verbot nach Absatz           fene Person offensichtlich öffentlich
b) zur Anbahnung oder Erfüllung eines         1 durch die Einwilligung der betroffe-        gemacht hat,
   Vertrags mit der betroffenen Person,       nen Person nicht aufgehoben werden,        f) die Verarbeitung ist zur Geltendma-
c) zur Erfüllung gesetzlicher Verpflich-   b) die Verarbeitung ist erforderlich, damit      chung, Ausübung oder Verteidigung
   tungen,                                    der Verantwortliche oder die betrof-          von Rechtsansprüchen oder bei Hand-
d) „um lebenswichtige Interessen der          fene Person die ihm bzw. ihr aus dem          lungen der Gerichte im Rahmen ihrer
   betroffenen Person oder einer ande-        Arbeitsrecht und dem Recht der sozia-         justiziellen Tätigkeit erforderlich,

DANA • Datenschutz Nachrichten 1/2020
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Gesundheitsdaten - Geheim oder Gemeingut? - Deutsche ...
Gesundheitsdaten – Geheim oder Gemeingut?

g) die Verarbeitung ist auf der Grundlage      Zu den in Buchstabe h) genann-           suchen hin ist nur zulässig, wenn die-
   des Unionsrechts oder des Rechts ei-     ten Zwecken dürfen die Daten nur von        se sich gegenüber der übermittelnden
   nes Mitgliedstaats, das in angemesse-    Fachpersonal, das einem Berufsgeheim-       Stelle verpflichtet hat, die Daten nur für
   nem Verhältnis zu dem verfolgten Ziel    nis nach nationalem Recht unterliegt        den Zweck zu verarbeiten, zu dem sie ihr
   steht, den Wesensgehalt des Rechts       (wie z.B. das Patientengeheimnis) oder      übermittelt werden. Die Dritten haben
   auf Datenschutz wahrt und angemes-       unter der Verantwortung derartigen          die Daten in demselben Umfang geheim
   sene und spezifische Maßnahmen zur       Fachpersonals verarbeitet werden.4 Die      zu halten wie die in § 35 des Ersten Bu-
   Wahrung der Grundrechte und Inte-        Nationalstaaten dürfen gemäß Art. 9         ches genannten Stellen.“
   ressen der betroffenen Person vor-       Abs. 4 DSGVO „zusätzliche Bedingun-
   sieht, aus Gründen eines erheblichen     gen, einschließlich Beschränkungen,         3. Formen der Weitergabe von perso-
   öffentlichen Interesses erforderlich,    einführen oder aufrechterhalten, so-        nenbezogenen Daten
h) die Verarbeitung ist für Zwecke der      weit die Verarbeitung von genetischen,
   Gesundheitsvorsorge oder der Ar-         biometrischen oder Gesundheitsdaten           Während das alte Bundesdaten-
   beitsmedizin, für die Beurteilung der    betroffen ist.“ Somit sind die in den SGB   schutzgesetz (BDSG) nur zwei Formen
   Arbeitsfähigkeit des Beschäftigten,      enthaltenen besonderen Regelungen           der Datenweitergabe im Zusammenhang
   für die medizinische Diagnostik, die     zum Umgang mit Sozialdaten, soweit sie      mit einer Dienstleistungserbringung
   Versorgung oder Behandlung im Ge-        Gesundheitsdaten sind, auch nach dem        kannte, nämlich die Auftragsdatenver-
   sundheits- oder Sozialbereich oder       Wirksamwerden der DSGVO zulässig.           arbeitung (wie die Auftragsverarbei-
   für die Verwaltung von Systemen und         Ein weiterer wesentlicher Aspekt bei     tung im alten Datenschutzrecht hieß)
   Diensten im Gesundheits- oder Sozi-      der Verarbeitung von Gesundheitsda-         und die Datenübermittlung (im Rahmen
   albereich auf der Grundlage des Uni-     ten ist der Umstand, dass als Rechts-       einer sogenannten Funktionsübertra-
   onsrechts oder des Rechts eines Mit-     grundlage und damit als Erlaubnis für       gung), kennt die DSGVO auch noch das
   gliedstaats oder aufgrund eines Ver-     die Verarbeitung von Gesundheitsda-         Konstrukt der gemeinsamen Verant-
   trags mit einem Angehörigen eines        ten nur und ausschließlich die in Art. 9    wortlichen. Alle drei Formen werden im
   Gesundheitsberufs und vorbehaltlich      Abs. 2 DSGVO genannten Ausnahmen            Folgenden kurz dargestellt. Auf die Auf-
   der in Absatz 3 genannten Bedingun-      bzw. die aufgrund von Art. 9 Abs. 4         tragsverarbeitung (AV) wird anschlie-
   gen und Garantien erforderlich,          DSGVO in nationalen Gesetzen geregel-       ßend näher eingegangen.
i) die Verarbeitung ist aus Gründen des     ten Ausnahmen herangezogen werden
   öffentlichen Interesses im Bereich       dürfen. Somit sind die Erlaubnisse aus        3.1. Funktionsübertragung
   der öffentlichen Gesundheit, wie dem     Art. 6 Abs. 1 DSGVO allein für Gesund-
   Schutz vor schwerwiegenden grenz-        heitsdaten nicht nutzbar.5 Damit fällt         Für den Begriff der sogenannten Funk-
   überschreitenden Gesundheitsgefah-       auch die – für „normale“ personenbezo-      tionsübertragung gab und gibt es keine
   ren oder zur Gewährleistung hoher        gene Daten mögliche – Interessenabwä-       Legaldefinition. Auch in den alten Daten-
   Qualitäts- und Sicherheitsstandards      gung aus Art. 6 Abs. 1 Buchst. f) DSGVO     schutzgesetzen kam dieser Begriff nicht
   bei der Gesundheitsversorgung und        als Erlaubnis zur Verarbeitung beson-       vor. Allerdings wurde und wird der Begriff
   bei Arzneimitteln und Medizinpro-        derer Kategorien personenbezogener          „Funktionsübertragung“ in der juristi-
   dukten, auf der Grundlage des Uni-       Daten und damit zur Verarbeitung von        schen Fachliteratur u.a. dazu verwendet,
   onsrechts oder des Rechts eines Mit-     Gesundheitsdaten weg.                       um die Datenübermittlung zum Zwecke
   gliedstaats, das angemessene und            Des Weiteren ist zu beachten, dass So-   der Beauftragung einer mehr oder weni-
   spezifische Maßnahmen zur Wahrung        zialdaten gemäß § 78 SGB X auch dann        ger konkreten Dienstleistung von ande-
   der Rechte und Freiheiten der betrof-    noch einem besonderen Schutz unter-         ren Datenübermittlungen (wie sie z.B.
   fenen Person, insbesondere des Be-       liegen, wenn sie – wie es bei Regressan-    im Bereich des Adresshandels erfolgen)
   rufsgeheimnisses, vorsieht, erforder-    sprüchen regelmäßig geschieht – von         zu unterscheiden. In der Begründung
   lich, oder                               Sozialversicherungsträgern an Stellen       zum „Entwurf eines Gesetzes zur Fortent-
j) die Verarbeitung ist auf der Grundlage   übermittelt werden, die nicht dem Sozi-     wicklung der Datenverarbeitung und des
   des Unionsrechts oder des Rechts ei-     algeheimnis aus § 35 SB I unterliegen.      Datenschutzes“ der Bundesregierung aus
   nes Mitgliedstaats, das in angemesse-    So heißt es in § 78 SGB X Abs. 1 Sätze 1    dem Jahre 1989 wird der Begriff „Funkti-
   nem Verhältnis zu dem verfolgten Ziel    bis 3:                                      onsübertragung“ in Abgrenzung zur Auf-
   steht, den Wesensgehalt des Rechts          „Personen oder Stellen, die nicht in     tragsdatenverarbeitung genannt:
   auf Datenschutz wahrt und angemes-       § 35 des Ersten Buches genannt und             „Wie bisher handelt es sich nicht um Auf-
   sene und spezifische Maßnahmen zur       denen Sozialdaten übermittelt worden        tragsdatenverarbeitung im Sinne dieser Vor-
   Wahrung der Grundrechte und Inter-       sind, dürfen diese nur zu dem Zweck         schrift, wenn neben der Datenverarbeitung
   essen der betroffenen Person vorsieht,   verarbeiten, zu dem sie ihnen befugt        auch die zugrundeliegende Aufgabe über-
   für im öffentlichen Interesse liegende   übermittelt worden sind. Eine Übermitt-     tragen wird (Funktionsübertragung). In
   Archivzwecke, für wissenschaftliche      lung von Sozialdaten nach den §§ 68 bis     diesem Falle hat derjenige, dem die Funkti-
   oder historische Forschungszwecke        77 oder nach einer anderen Rechtsvor-       on übertragen wird, alle datenschutzrecht-
   oder für statistische Zwecke gemäß       schrift in diesem Gesetzbuch an eine        lichen Pflichten, insbesondere die Ansprü-
   Artikel 89 Absatz 1 erforderlich.“3      nicht-öffentliche Stelle auf deren Er-      che des Betroffenen, zu erfüllen.“6

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Gesundheitsdaten – Geheim oder Gemeingut?

  In dieser Bedeutung gibt es die Funk-      die Verarbeitung der personenbezoge-          Verfahren oder von Datenverarbeitungs-
tionsübertragung nach wie vor, auch          nen Daten beim Auftragnehmer (jetzt:          anlagen“ durch nichtöffentliche Stellen.
die DSGVO hat nichts daran geändert.         der Auftragsverarbeiter) verantwort-
  Im Falle einer Datenübermittlung im        lich. Der Auftragsverarbeiter ist in erster   4. Rechtliche Anforderungen an die
Rahmen einer „Funktionsübertragung“          Linie nur dafür verantwortlich, die vom       Auftragsverarbeitung
muss der abgebende Verantwortliche           Verantwortlichen erhaltenen Daten im
eine Rechtsgrundlage, also eine Erlaub-      Rahmen der Auftragsverarbeitung nur             Eine wesentliche Anforderung an die
nis, für diese Datenübermittlung haben.      entsprechend des konkreten Auftrags           Auftragsverarbeitung ist, dass der Ver-
Die empfangende Stelle (Institution          und eventueller ergänzender Weisungen         antwortliche die Zwecke und Mittel der
oder Firma) muss selbst eine eigenstän-      des Verantwortlichen und damit auch           Verarbeitung der personenbezogenen
dige Erlaubnis für die Verarbeitung der      nur zu dessen Zwecken zu verarbeiten.         Daten bestimmt. Eine Bestimmung der
erhaltenen Daten haben. Die empfan-          Eine Verarbeitung zu eigenen Zwecken          Mittel durch den Verantwortlichen ist
gende Stelle muss zudem alle daten-          des Auftragsverarbeiters ist im Rahmen        allerdings auch dann gegeben, wenn
schutzrechtlichen Pflichten, die für Ver-    der Auftragsverarbeitung unzulässig.          der Auftragsverarbeiter nur seine be-
antwortliche im Sinne des Art. 4 Ziff. 7        Auf der anderen Seite benötigt der         reits vorhandenen Mittel (Infrastruktur,
DSGVO gelten, erfüllen.                      Auftragsverarbeiter      keine      eigene    Server, etc.) anbietet, da bereits durch
                                             Rechtsgrundlage für die Verarbeitung          die Auswahl des Auftragsverarbeiters
  3.2. Gemeinsame Verantwortliche            der personenbezogenen Daten, die er           in diesem Fall die Mittelbestimmung
                                             vom Verantwortlichen zur Erfüllung des        erfolgt. Art. 28 Abs. 10 DSGVO sagt aus-
   Im alten BDSG war das Konstrukt der       Auftrags erhält. Der Auftragsverarbeiter      drücklich:
gemeinsamen Verantwortlichen nicht           zählt im Rahmen der Auftragsverarbei-           „Unbeschadet der Artikel 82, 83 und 84
enthalten. Unter der DSGVO ist dieses        tung nicht als Dritter gegenüber dem          gilt ein Auftragsverarbeiter, der unter Ver-
Konstrukt EU-weit nutzbar:                   Verantwortlichen. Sofern also der Ver-        stoß gegen diese Verordnung die Zwecke
   „Legen zwei oder mehr Verantwortliche     antwortliche die personenbezogenen            und Mittel der Verarbeitung bestimmt, in
gemeinsam die Zwecke der und die Mittel      Daten verarbeiten darf, darf er diese         Bezug auf diese Verarbeitung als Verant-
zur Verarbeitung fest, so sind sie gemein-   personenbezogenen Daten auch an ei-           wortlicher.“8
sam Verantwortliche. Sie legen in einer      nen Auftragsverarbeiter weitergeben,            Weitere Anforderungen an eine da-
Vereinbarung in transparenter Form fest,     der diese Daten dann – aber nur und           tenschutzkonforme Auftragsdatenver-
wer von ihnen welche Verpflichtung gemäß     ausschließlich zur Erfüllung des Auf-         arbeitung sind:
dieser Verordnung erfüllt, insbesondere      trags – auf Basis des Auftrags und auf        • Sorgfältige Auswahl des Auftragsver-
was die Wahrnehmung der Rechte der be-       Basis der Verarbeitungserlaubnis, auf           arbeiters – So muss der Auftragsverar-
troffenen Person angeht, und wer welchen     die sich der Verantwortliche berufen            beiter nachweisen können, dass er die
Informationspflichten gemäß den Artikeln     kann, verarbeiten darf. Dies gilt aller-        gemäß Art. 32 DSGVO erforderlichen
13 und 14 nachkommt, sofern und soweit       dings nur, wenn die in Art. 28 DSGVO            technischen und organisatorischen
die jeweiligen Aufgaben der Verantwort-      an die Auftragsverarbeitung gestellten          Maßnahmen durchführt, so dass „die
lichen nicht durch Rechtsvorschriften der    Anforderungen sowohl auf Seiten des             Verarbeitung im Einklang mit den
Union oder der Mitgliedstaaten, denen        Verantwortlichen als auch auf Seiten            Anforderungen dieser Verordnung er-
die Verantwortlichen unterliegen, festge-    des Auftragsverarbeiters erfüllt werden.        folgt und den Schutz der Rechte der
legt sind. In der Vereinbarung kann eine     Für die Beauftragung von Auftragsver-           betroffenen Person gewährleistet.“9
Anlaufstelle für die betroffenen Personen    arbeitern durch Sozialversicherungsträ-       • Einsatz von Subunternehmern (Un-
angegeben werden.“7                          ger ist ergänzend zu Art. 28 DSGVO noch         terauftragsverarbeitern) nur mit
   Hier müssen alle beteiligten Verant-      § 80 SGB 10 zu beachten. So müssen              schriftlicher Genehmigung des Ver-
wortlichen eine Rechtsgrundlage, also        Sozialversicherungsträger ihre Rechts-          antwortlichen.
eine Erlaubnis zur Verarbeitung der per-     oder Fachaufsicht „rechtzeitig vor der        • Die Auftragsverarbeitung erfolgt auf
sonenbezogenen Daten haben. Es reicht        Auftragserteilung“ über diese informie-         der Basis eines Vertrags (AV-Vertrag,
hier keinesfalls aus, dass nur einer der     ren. Eine Beauftragung von nichtöffent-         schriftlich oder in elektronischer
Verantwortlichen eine Erlaubnis für die      lichen Stellen ist nur zulässig,                Form) zwischen Verantwortlichen
Verarbeitung personenbezogener Daten            „wenn                                        und Auftragsverarbeiter. In diesem
nachweisen kann.                             1. beim Verantwortlichen sonst Störungen        Vertrag sind festzulegen:
                                                im Betriebsablauf auftreten können           - Gegenstand und Dauer der Verar-
  3.3. Auftragsverarbeitung                     oder                                            beitung,
                                             2. die übertragenen Arbeiten beim Auf-          - Art und Zweck der Verarbeitung,
   Grundsätzlich hat sich am Konstrukt          tragsverarbeiter erheblich kosten-           - die Art der personenbezogenen Da-
der Auftragsdatenverarbeitung, wie die          günstiger besorgt werden können.“               ten,
Auftragsverarbeitung im alten Daten-            (§ 80 Abs. 3 SGB X)                          - die Kategorien betroffener Perso-
schutzrecht hieß, nicht viel geändert.                                                          nen und
Der Auftraggeber (jetzt: der Verantwort-       Ausgenommen hiervon sind nur „die             - die Pflichten und Rechte des Ver-
liche) bleibt auch nach der DSGVO für        Prüfung oder Wartung automatisierter               antwortlichen.

DANA • Datenschutz Nachrichten 1/2020
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