Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften - Veranstaltung 20.02.2017 in Friedberg

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Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften - Veranstaltung 20.02.2017 in Friedberg
Gewaltschutz in
                              Flüchtlingsunterkünften
                                      Veranstaltung
                                 20.02.2017 in Friedberg

09.03.2017 – Max Mustermann                                Seite 1
Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften - Veranstaltung 20.02.2017 in Friedberg
Begrüßung       Stephanie Becker-Bösch
                       Sozialdezernentin des Wetteraukreises
                       Christoph Roth
                       Leiter der Regionalen Kriminalinspektion der PD
                       Wetterau
       Moderation Christa Mansky
                       Frauen-Notruf Wetterau
                       Claudia Taphorn
                       Fachdienst Frauen und Chancengleichheit
       Veranstalter/innen:
       Wetteraukreis: Fachdienst Frauen und Chancengleichheit,
       Fachstelle Migration, Fachdienst Jugendhilfe sowie
       Polizeidirektion Wetterau und Frauen-Notruf Wetterau

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Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften - Veranstaltung 20.02.2017 in Friedberg
Ablauf
       14.00 Uhr   Begrüßung und Grußwort
                   der Sozialdezernentin des Wetteraukreises
                   Stephanie Becker-Bösch
                   Christopher Roth, Leiter der Regionalen Kriminalinspektion
                   der PD Wetterau
       14.15 Uhr   Einführung
                   Ruth Eismann, Opferschutzbeauftragte, PP Mittelhessen
                   Tatjana Pfeifer, Migrationsbeauftragte, PP Mittelhessen
       14.30 Uhr   Vorstellung eines Fallbeispiels
       14.50 Uhr   Workshop-Phase I
       15.35 Uhr   Pause
       15.50 Uhr   Workshop-Phase II
       16.45 Uhr   Abschlussplenum
       17.00 Uhr   Ende der Veranstaltung

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Polizeipräsidium Mittelhessen

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Polizeidirektion Wetterau

      Kirsten Schäfer
      Grüner Weg 33
      61169 Friedberg

      Tel.: 06031 / 601 - 140
      Fax: 06031 / 601 - 108

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Häusliche Gewalt
                        und
                      Gewalt
               im sozialen Nahraum

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Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften - Veranstaltung 20.02.2017 in Friedberg
Häusliche Gewalt

      Die Häusliche Gewalt umfasst alle Fälle von
      • physischer und / oder
      • psychischer Gewalt

      innerhalb von

      • ehelichen oder
      • nicht ehelichen Lebensgemeinschaften,

      unabhängig von der Tatörtlichkeit.

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Gewalt im sozialen Nahraum

      Die Gewalt im sozialen Nahraum bezeichnet die Gewalt aller in einem
      Haushalt lebenden Familienmitglieder.

      Dazu zählen:
      • Eltern gegen Kind / Pflegekind
      • Erwachsene gegen im Hause lebende Verwandte / Verschwägerte
      • Verwandte / Verschwägerte gegen Kinder
      • weitere wechselseitige Gewalt in diesen Beziehungsgeflechten

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Opfer

      Opfer sind überwiegend Frauen und Kinder.

      Betroffen sind:
      • Alle Altersgruppen
      • Alle Nationalitäten
      • Alle Glaubensgruppen
      • Alle gesellschaftlichen Schichten

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Gewaltformen / Auswirkung auf Opfer

      • Körperliche Gewalt               z.B.:

      • Psychische Gewalt                Wut / Scham

      • Sexualisierte Gewalt             Verunsicherung

      • Ökonomische Gewalt               Hilf- und Schutzlosigkeit

      • Vernachlässigung                 Angst

      • Freiheitsentziehende Maßnahmen

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Fälle von „Häuslicher Gewalt“ im Wetteraukreis 2015

      • 339 Fälle von „Häuslicher Gewalt“ angezeigt

      • 299 Tatverdächtige ermittelt:
         - 244 männliche Personen und 55 weibliche Personen
         - 93 Personen mit Migrationshintergrund

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Warum bleiben Opfer
      • Hoffnung auf Besserung
      • Abhängigkeit (finanziell)
      • Angst vor Gewalteskalation
      • Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Kindern
      • Angst die Kinder zu verlieren
      • Bloßstellen /Ausschluss aus Familienkreis (Community)
      • Angst vor Verlust der Aufenthaltserlaubnis/Aufenthaltsstatus
      • Angst vor Polizei / Ämter / Gericht
      • Unwissenheit über rechtliche Möglichkeiten

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Vertrauensbildende
                   Maßnahmen
                       mit
                  Flüchtlingen

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Ausgangssituation

      Es sind viele Flüchtlinge in die Bundesrepublik gekommen, die
      Wertevorstellungen einer patriarchalgeprägten Gesellschaft mitbringen.

      • Fehlende Bereitschaft zur Anzeigenerstattung

      • Unsicherheit bedingt durch Mangel an Sprachkenntnissen

      • Fehlende Kenntnisse über rechtliche Möglichkeiten

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Informationsveranstaltung

      • Grundlegende Aufklärung über das Rechtsordnung und die „Polizei
               in Deutschland“

      • Grundlegende Aufklärung zur „Häuslichen Gewalt und Gewalt im
               sozialen Nahraum“

      • Grundlegende Aufklärung zum „Alkohol- und Drogenmissbrauch“

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Fallbeispiel

      Familie A              Mutter: 28 Jahre             Vater: 41 Jahre

               Kind 1 : w 12 Jahre           Kind 2: m 8 Jahre         Kind 3: m 2 Jahre

                               Gemeinschaftsunterkunft

                            Familie A        Familie B

                             Familie C       Familie D

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Fallbeispiel

      Familie: Mutter: 28 Jahre; Vater: 41 Jahre
      Kind 1 : w 12 Jahre               Kind 2: m 8 Jahre                    Kind 3: m 2 Jahre

      Die Familie lebt gemeinsam mit vier anderen Familien unterschiedlicher Herkunft in einer
      Gemeinschaftsunterkunft in einer Wetterauer Kommune. Sie teilen sich dort zwei Zimmer. Bad und
      Küche benutzen sie gemeinsam mit den anderen Familien.

      Die Familie hat einen Asylantrag gestellt. Die schulpflichtigen Kinder besuchen die Schule. Die Mutter
      verbringt die meiste Zeit mit dem jüngsten Kind im Zimmer. Sie spricht kein Deutsch und traut sich
      nicht alleine raus. Der Vater besucht einen Integrations- und Deutschkurs. Er muss sich außerdem um
      die Einkäufe und Behördengänge kümmern. Er ist mit der Situation überfordert. Die räumliche Enge ist
      für alle schwer zu ertragen. Es gibt häufig Streit zwischen den Kindern, aber auch zwischen den
      Eltern. Der Vater raucht und trinkt vermehrt Alkohol.
      Abends kommt es im Zimmer der Familie immer häufiger zu lautstarken Auseinandersetzungen.

      A)       An einem Morgen berichtet die Nachbarfamilie dem Hausmeister von nächtlichem Geschrei
               und Gepolter aus dem Zimmer der Familie. Die Kinder hätten die ganze Nacht geweint. Die
               Situation wiederholt sich.

      B)       Der Hausmeister sieht, wie der Mann die Mutter auf dem Flur ohrfeigt.

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Wo finde ich welchen Workshop?
         Workshop        Anbieter                Thema                 Raum

        I           Polizei            Ablaufschema                  Plenarsaal
                                       bei Gewaltdelikten

        II          FD Jugendhilfe     Ablaufschema                  Raum 108
                                       bei Gewalt gegen Kinder

        III         Beratungsstellen   Handlungsoptionen             Raum 201
                                       bei Gewalt gegen Frauen,
                                       Beratungs- und
                                       Hilfsangebote

        IV          Prävention         Allgemeine Präventions- und   Raum 101
                                       Schutzmaßnahmen

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Vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Mitarbeit!
       Wetteraukreis:
       • Fachdienst Frauen und Chancengleichheit
       • Fachdienst Jugendhilfe
       • Fachstelle Migration

       •       Frauen-Notruf Wetterau e. V.
       •       Polizeidirektion Wetterau

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