HAUPTVERSAMMLUNG DER SCHULER AG 2019 - EINLADUNG - Schuler Group

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EINLADUNG

HAUPTVERSAMMLUNG
DER SCHULER AG 2019

            Member of the ANDRITZ GROUP
HAUPTVERSAMMLUNG
AM 30. APRIL 2019

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 30. April 2019,
um 10:00 Uhr im Hotel Le Méridien, Willy-Brandt-Straße 30,
70173 Stuttgart, stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

– Wertpapier-Kenn-Nummer A0V9A2 –
– ISIN DE000A0V9A22 –
TAGESORDNUNG

    1.    orlage des festgestellten Jahresabschlusses zum
         V                                                         4.    eschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
                                                                        B
         31. Dezember 2018 sowie des Lageberichts und des               des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
         Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das am
         31. Dezember 2018 abgelaufene Geschäftsjahr 2018               Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern
                                                                        des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung
                                                                        zu erteilen.

    2.    eschlussfassung über die Verwendung des Bilanz-
         B
         gewinns des Geschäftsjahres 2018
                                                                   5.    eschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers
                                                                        B
         Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahres-         für das Geschäftsjahr 2019
         abschluss der Schuler Aktiengesellschaft ausgewiesenen
         Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von              Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines
         EUR 250.818.653,47 wie folgt zu verwenden:                     Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG Wirtschafts-
                                                                        prüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer
         –	Ausschüttung einer Divi-                                    für das am 31. Dezember 2019 endende Geschäfts-
            dende in Höhe von EUR 0,11                                  jahr 2019 zu wählen. Dieser nimmt auch die prüferische
            je Stückaktie WKN A0V9A2                                    Durchsicht unterjähriger Finanzberichte vor, sofern
            (ISIN DE000A0V9A22) auf                                     eine solche erfolgt.
            29.911.250 Stückaktien    EUR        3.290.237,50

         – Gewinnvortrag               EUR     247.528.415,97

         Bilanzgewinn                  EUR    250.818.653,47

         Die Dividende ist am dritten auf den Hauptversammlungs-
         beschluss folgenden Geschäftstag, d.h. am 6. Mai 2019,
         zur Zahlung fällig.

    3.    eschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
         B
         des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

         Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern
         des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung
         zu erteilen.

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TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG                                Schuler Aktiengesellschaft
                                                                     c/o Landesbank Baden-Württemberg
    Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur                    4035 H Hauptversammlungen
    Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre           Am Hauptbahnhof 2
    berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden               70173 Stuttgart,
    („Anmeldung“) und der Gesellschaft die Berechtigung zur
    Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung               oder an folgende Telefax-Nr.: 0711-127 79264,
    des Stimmrechts nachweisen („Nachweis“). Der Nachweis            oder an folgende E-Mail-Adresse: hv-anmeldung@LBBW.de
    ist durch einen in Textform erstellten besonderen Nach-
    weis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut
    zu führen.
                                                                     STIMMRECHTSAUSÜBUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
    Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der
    Hauptversammlung, mithin auf den Beginn des 9. April 2019        a) A
                                                                         ktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung
    (d.h. 9. April 2019, 0:00 Uhr), zu beziehen („Nachweiszeit-         teilnehmen können oder wollen, können ihr Stimm- und
    punkt“). Die Berechtigung im vorstehenden Sinne bemisst             ihre sonstigen Aktionärsrechte unter entsprechender
    sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des                Vollmachtserteilung durch Bevollmächtigte, auch durch
    Aktionärs im Nachweiszeitpunkt, ohne dass damit eine                eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.
    Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes                  Auch im Fall der Stimmrechtsausübung durch Bevoll-
    einherginge. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen         mächtigte sind die fristgerechte Anmeldung zur
    Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweis-                  Hauptversammlung und der Nachweis erforderlich.
    zeitpunkt ist für die Berechtigung ausschließlich der Anteils-      Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
    besitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt maßgeblich;               Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
    d.h. Veräußerungen oder der Erwerb von Aktien nach dem              Gesellschaft bedürfen der Textform. Ein Formular, von
    Nachweiszeitpunkt haben keine Auswirkungen auf die                  dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht
    Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und              werden kann, wird den Aktionären zusammen mit der
    zur Ausübung des Stimmrechts.                                       Eintrittskarte zur Hauptversammlung übermittelt.
                                                                        Darüber hinaus kann ein Formular auch im Internet
    Der Nachweis muss bei der Gesellschaft ebenso wie die               unter www.schulergroup.com abgerufen werden.
    Anmeldung in Textform in deutscher oder englischer                  Das Formular wird auf Verlangen auch jedem Aktionär
    Sprache spätestens am                                               unverzüglich und kostenlos übermittelt. Das Verlangen
                                                                        ist an die folgende Adresse zu richten:
    23. April 2019, 24:00 Uhr,
                                                                        Schuler Aktiengesellschaft, Investor Relations,
    unter folgender Adresse eingehen (auch bei der Über-                Postfach 1222, 73012 Göppingen,
    sendung per Telefax oder per E-Mail ist für die Zwecke der          oder an folgende Telefax-Nr.: 07161-66850,
    Fristwahrung der Zeitpunkt des Eingangs maßgebend):                 oder an folgende E-Mail-Adresse: ir@schulergroup.com

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Diese Adresse (einschließlich angegebener Telefax-Nr.       GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE IM
       und E-Mail-Adresse) steht von der Einberufung der           ZEITPUNKT DER EINBERUFUNG DER
       Hauptversammlung an auch für die Vollmachtserteilung        HAUPTVERSAMMLUNG
       gegenüber der Gesellschaft, die Übermittlung des
       Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten             Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt
       erklärten Bevollmächtigung und den Widerruf von              der Einberufung der Hauptversammlung EUR 77.769.250,00
       Vollmachten zur Verfügung.                                  und ist in 29.911.250 Stamm-Stückaktien ohne Nennbetrag
                                                                   eingeteilt, die in der Hauptversammlung jeweils eine
       Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder     Stimme gewähren. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimm-
       ein anderer der in § 135 AktG diesen gleichgestellter       rechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
       Rechtsträger bevollmächtigt werden soll, bedarf – in        beträgt daher 29.911.250.
       Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz – die Vollmacht
       weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der
       Gesellschaft einer bestimmten Form. Wir weisen jedoch
       darauf hin, dass in diesen Fällen die Kreditinstitute,      RECHTE DER AKTIONÄRE NACH §§ 122 ABS. 2, 126 ABS. 1,
       Aktionärsvereinigungen oder die diesen gleichgestellten     127, 131 ABS. 1 AKTG
       Rechtsträger, die bevollmächtigt werden sollen,
       möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht            Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile
       verlangen, weil sie nach § 135 AktG die Vollmacht           zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder
       nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein           den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen,
       Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen        verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt
       anderen der in § 135 AktG diesen gleichgestellten           und bekanntgemacht werden. Das Verlangen muss
       Rechtsträger bevollmächtigen möchten, sollten sich          schriftlich an den Vorstand gerichtet werden und bei der
       deshalb mit diesen über ein mögliches Formerfordernis       Gesellschaft spätestens am 5. April 2019, 24:00 Uhr,
       für die Vollmacht abstimmen.                                eingehen. Wir bitten, derartige Verlangen an folgende
                                                                   Adresse zu übersenden:
    b) D
        ie Gesellschaft bietet ihren Aktionären als Service an,
       von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene             Schuler Aktiengesellschaft, Investor Relations,
       Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversamm-          Postfach 1222, 73012 Göppingen.
       lung zu bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft
       benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht          Die Antragsteller haben gemäß § 122 Abs. 2 AktG in
       ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär           Verbindung mit § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG nachzuweisen,
       erteilten Weisungen aus. Die Aktionäre, die den von der     dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs
       Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine           des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die
       Vollmacht erteilen wollen, benötigen hierzu eine            Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag
       Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Die Erteilung der      halten. Bei der Berechnung dieser 90 Tage bestehen
       Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten             nach § 70 AktG bestimmte Anrechnungsmöglichkeiten,
       Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und die Erteilung        auf die ausdrücklich hingewiesen wird. Bei der Frist-
       von Weisungen bedürfen der Textform. Ein Formular für       berechnung sind ferner die Bestimmungen des § 121
       die Vollmachts- und Weisungserteilung und weitere           Abs. 7 AktG entsprechend anzuwenden.
       Informationen werden den Aktionären zusammen mit
       der Eintrittskarte zur Hauptversammlung übermittelt.

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Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär der Gesell-        Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG). Das
     schaft einen Gegenantrag zu einem Vorschlag von Vorstand       Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung ausgeübt
     und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der            werden, ohne dass es einer vorherigen Ankündigung oder
     Tagesordnung übersenden. Ein Gegenantrag wird nach             sonstigen Mitteilung bedürfte.
     näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der
     Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht, wenn
     er bei der Gesellschaft unter der nachfolgend bekannt-
     gemachten Adresse spätestens am Montag, 15. April 2019,        AUSLIEGENDE UND ABRUFBARE UNTERLAGEN
     24:00 Uhr, eingeht.
                                                                    In den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Schuler-Platz 1,
     Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von          73033 Göppingen, liegen seit Einberufung der Hauptver-
     § 127 AktG der Gesellschaft einen Vorschlag zur Wahl von       sammlung und bis zu deren Ablauf der festgestellte Jahres-
     Aufsichtsratsmitgliedern oder des Abschlussprüfers             abschluss, der Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats
     übersenden. Ein Wahlvorschlag wird nach näherer Maßgabe        und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des
     von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der Internetseite der    Bilanzgewinns, jeweils für das Geschäftsjahr 2018, sowie
     Gesellschaft zugänglich gemacht, wenn er bei der Gesell-       der Konzernabschluss und -lagebericht der Andritz AG für
     schaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse          das Geschäftsjahr 2018 (Jahresfinanzbericht 2018) zur
     spätestens am Montag, 15. April 2019, 24:00 Uhr, eingeht.      Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem
                                                                    Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der
     Wir werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge und             Vorlagen erteilt. Das Verlangen ist zu richten an:
     Wahlvorschläge im Internet unter www.schulergroup.com
     zugänglich machen, sofern sie den gesetzlichen Anforde-        per E-Mail an: ir@schulergroup.com oder
     rungen genügen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung          per Telefax an: 07161-66850 oder
     werden wir ebenfalls unter der genannten Internetadresse       per Post an: Schuler Aktiengesellschaft, Investor Relations,
     zugänglich machen. Rechtzeitig eingehende Ergänzungs-          Postfach 1222, 73012 Göppingen
     anträge werden wir bekanntmachen, sofern sie den
     gesetzlichen Anforderungen genügen.                            Die Vorlagen sind auch über die Internetseite der Gesellschaft
                                                                    unter www.schulergroup.com zugänglich.
     Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind
     ausschließlich zu richten an:

     per E-Mail an: ir@schulergroup.com oder                        DATENSCHUTZHINWEISE
     per Telefax an: 07161-66850 oder
     per Post an: Schuler Aktiengesellschaft, Investor Relations,   Die Gesellschaft verarbeitet zur Vorbereitung und Durch-
     Postfach 1222, 73012 Göppingen                                 führung ihrer Hauptversammlung auf Grundlage der
                                                                    geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten
     Wir weisen darauf hin, dass jedem Aktionär auf Verlangen       (insbesondere Vor- und Nachname, Anschrift, Aktienanzahl,
     in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über             Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Eintrittskarten-
     Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben ist, soweit sie      nummer; ggf. Name, Vorname und Anschrift eines von
     zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der              einem Aktionär benannten Bevollmächtigten). Soweit diese

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personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären im           Speicherdauer
     Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben
     wurden, übermittelt die depotführende Bank die Daten an die   Die Gesellschaft speichert die personenbezogenen Daten,
     Gesellschaft. Sofern Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten     solange dies für die vorstehend beschriebenen Zwecke
     mit uns in Kontakt treten, verarbeiten wir zudem diejenigen   erforderlich ist, soweit nicht gesetzliche Vorschriften zu
     personenbezogenen Daten, die erforderlich sind, um            einer weiteren Speicherung verpflichten oder eine längere
     etwaige Anliegen zu beantworten (etwa die vom Aktionär        Speicherung im Rahmen von gerichtlichen oder außer-
     oder Bevollmächtigten angegebenen Kontaktdaten wie z.B.       gerichtlichen Streitigkeiten erforderlich ist.
     E-Mail-Adresse oder Telefonnummer). Gegebenenfalls
     verarbeitet die Gesellschaft auch Informationen zu            Betroffenenrechte
     Anträgen, Fragen, Wahlvorschlägen und Verlangen von
     Aktionären oder ihren Bevollmächtigten in der                 Sie haben nach Kapitel III der DSGVO unter bestimmten
     Hauptversammlung.                                             Voraussetzungen ein Auskunfts-, Berichtigungs- und
                                                                   Löschungsrecht sowie ein Recht auf Einschränkung der
     Verantwortlicher, Zweck und Rechtsgrundlage                   Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und ein
                                                                   Recht auf Datenübertragung. Unter bestimmten Voraus-
     Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist die Schuler    setzungen können Sie der Verarbeitung außerdem
     Aktiengesellschaft, Schuler-Platz 1, 73033 Göppingen.         widersprechen. Diese Rechte können Sie über die nach-
     Die Datenverarbeitung dient dem Zweck, den Aktionären         stehend genannten Kontaktdaten geltend machen.
     und ihren Bevollmächtigten die Teilnahme an der Hauptver-     Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei einer Auf-
     sammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte vor und              sichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO zu.
     während der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die
     Datenverarbeitung ist für die ordnungsgemäße Vorberei-        Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
     tung, Durchführung und Nachbereitung sowie zur Er-
     möglichung der Teilnahme der Aktionäre an der Hauptver-       Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:
     sammlung zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die
     Verarbeitung personenbezogener Daten ist Art. 6 Abs. 1        RA Dr. Thorsten B. Behling
     Satz 1 lit. c) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).       WTS Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
                                                                   Sachsenring 83
     Empfänger                                                     50677 Köln
                                                                   E-Mail: datenschutz.web@schulergroup.com
     Die Gesellschaft beauftragt anlässlich ihrer Hauptversamm-
     lung verschiedene externe Dienstleister. Diese erhalten
     von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten,
     die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung        Göppingen, im März 2019
     erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich
     nach Weisung der Gesellschaft. Zudem werden personen-         Schuler Aktiengesellschaft mit Sitz in Göppingen
     bezogene Daten den Aktionären und Bevollmächtigten            Der Vorstand
     in der Hauptversammlung über das zugänglich zu machende
     Teilnehmerverzeichnis zur Verfügung gestellt.

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SO FINDEN SIE UNS

                                                         Hotel
                                                      Le Méridien

     Vom Hauptbahnhof aus erreichen Sie das Hotel Le Méridien,
     Willy-Brandt-Straße 30, 70173 Stuttgart in nur 10 Gehminuten
     durch den Schlossgarten.

     Achtung: Das Hotel verfügt über eine begrenzte Anzahl von
     kostenpflichtigen Parkplätzen.

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Schuler AG
Schuler-Platz 1
73033 Göppingen
Tel. +49 7161 66-0
Fax +49 7161 66-233
info@schulergroup.com
www.schulergroup.com
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