HDI Leben - Jahresendgeschäft 2014 - Termine und Informationen - Betrieb Leben, September 2014

Die Seite wird erstellt Aaron-Arvid Rösch
 
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HDI Leben - Jahresendgeschäft 2014 - Termine und Informationen - Betrieb Leben, September 2014
HDI Leben –
Jahresendgeschäft 2014 –
Termine und Informationen
Betrieb Leben, September 2014
Wir sind für Sie da

Unser Service für Sie

    Wir policieren bis zum 30.12.2014, 18:00 Uhr
    Wir beantworten Ihre Risikovoranfragen innerhalb von 48 Stunden bis zum Jahresende durchgängig!
    Wir gewährleisten einen optimalen und schlanken Antragsprozess und dokumentieren policierungsfähiges Geschäft innerhalb von 48 Stunden
    nach Eingang in unserer HV! (gilt nicht für HDI TopPension Klassik, HDI TopPension und HDI TeamPension).

Unsere Verarbeitungszusage 2014
     Wir geben eine Verarbeitungszusage in 2014 für policierungsfähige Anträge, die uns vorliegen bis zum:

     Montag, 22.12.2014                   HDI Lebensversicherung                                             Bitte beachten Sie:
                                          Privat- und bAV-Geschäft                                            Postversand: Anträge müssen im
                                          (Direktversicherung und Rückdeckungsversicherung)                   Original vorliegen.
                                                                                                              Elektronisch: Beim elektronischen
                                                                                                              Antragsversand mit easy-Web-Service
     Mittwoch, 17.12.2014                 HDI Unterstützungskassen e.V.                                       bzw. per Mail bitte keine Originalanträge
                                          HDI Pensionskasse                                                   nachreichen (Gefahr der Doppel-
                                          Pensionsplan HDI TopPension Klassik                                 Policierung).
                                                                                                              Fax: Möglichst keine Fax-Anträge
                                          Pensionsplan HDI TopPension
                                                                                                              (Probleme/Nachfragen bei schlechter
                                          Pensionsplan HDI TeamPension                                        Lesbarkeit).

     Policierungsfähig bedeutet, dass vollständig und korrekt ausgefüllte Anträge, die keine Risikoprüfung
     oder Nachbearbeitung erfordern, in unserer Hauptverwaltung in Köln vorliegen.
     Für den Pensionsplan müssen darüber hinaus alle sonstigen für die Dokumentation erforderlichen Unterlagen
     (Zusagen, Bestätigungen, etc.) im Angebotscenter vorliegen.
     Spätester Versicherungsbeginn: 01.03.2015
     Spätester Übertragungstermin für HDI TopPension Klassik, HDI TopPension und HDI TeamPension: 31.12.2014

           September 2014, Seite 2
Annahmeerklärungen: Sichern Sie den alten Rechnungszins
für Ihre Kunden

Gesetzliche Voraussetzungen

Damit eine Policierung noch mit einem Garantiezins von 1,75% möglich ist, muss der Vertragsabschluss bis 31.12.2014 durch
Zugang der Police oder einer Annahmebestätigung beim Kunden erfolgen.

Nutzen Sie Annahmeerklärungen!

      Bitte verwenden Sie dazu bei allen ab Ende November einzureichenden Anträgen die Annahmeerklärungen.
      Sie können so für Ihre Kunden die Vorteile der alten Regelung sichern, auch für den Fall, dass die Antragsprüfung erst in 2015 abgeschlossen
      werden kann!
      Die Formulare stehen ab Ende Oktober 2014 unter Material und Download im HDI VermittlerPortal ( www.hdi.de/vermittlerportal ) unter den
      Bezeichnungen „Annahmeerklaerung_HDI_LV_2014.pdf“, „Annahmeerklaerung_HDI_LV_Kollektiv_2014.pdf“,
      „Annahmeerklaerung_HDI_Pensionskasse_2014.pdf“ zur Verfügung.
      Ab Ende November 2014 werden die Annahmeerklärungen aus unserer Angebotssoftware automatisch zusammen mit jedem Antrag gedruckt.
      Sie werden zu diesem Zeitpunkt um Aktualisierung der Angebotssoftware gebeten, um diese Funktionalität zu aktivieren.
      Die Annahmeerklärung muss vom Kunden unterschrieben werden und zusammen mit dem Antrag bis zum 30.12.2014 in unserer
      Hauptverwaltung in Köln vorliegen.
      Die Annahme und damit der Vertragsabschluss erfolgt in diesem Fall unter der auflösenden Bedingung, dass die Prüfung den
      Versicherungsschutz in beantragtem Umfang zulässt und der Antrag den gültigen Tarifbestimmungen von HDI Leben entspricht.
      Bitte beachten Sie: Für Anträge ohne Annahmeerklärungen, die nach dem 15.12. in unserer Hauptverwaltung vorliegen, kann eine Policierung
      nach alten Konditionen nicht garantiert werden. Der Abschluss der Antragsprüfung und ein rechtzeitiger Policenversand vor dem 30.12. kann in
      diesen Fällen nicht sicher gewährleistet werden, z.B. bei fehlenden Unterlagen.

             September 2014, Seite 3
Auf einen Blick:
Informationen zum Jahresendgeschäft 2014

Verarbeitungszusage für Sonderzahlungen
Beim Eingang der Zusatzerklärung für die Sonderzahlung bis zum 15.12.2014 gilt die Verarbeitungszusage in 2014.
Bei Sonderzahlungen per Überweisung, muss für die Verarbeitungszusage in 2014 der Zahlungseingang bis zum 15.12.2014 sichergestellt werden.
Erforderliche Angaben im Verwendungszweck:
              Text: Sonderzahlung 2014
              Vertragsnummer
              Name des Versicherungsnehmers

Steuerliche Behandlung
Für staatlich geförderte Altersvorsorge - Riester, Rürup (Basisversorgung), betriebliche Altersvorsorge - erfordert die steuerliche Anerkennung von
laufenden Beiträgen, Einmalbeiträgen und Sonderzahlungen für das Steuerjahr 2014 eine Zahlung bis zum 31.12.2014.

Besonderheit bAV: Um die steuerlich erforderliche Belastung des Arbeitgeberkontos noch im alten Jahr sicherzustellen, ist bei Anträgen mit Beginnen in
2014 und Zahlweise vierteljährlich, halbjährlich, jährlich, Einmalprämien und Sonderzahlungen die Überweisung der Einlöseprämie unter Angabe
der Versicherungs Nr. / Name der VP zwingend noch im alten Jahr vorzunehmen. Dies betrifft alle Anträge die nach dem 10.12.14 in der HV eingehen.

Für HDI TopPension Klassik, HDI TopPension und HDI TeamPension ist es erforderlich, dass rechtzeitig vor Zahlung der Antrag gemäß § 4e EStG an
das Betriebsstättenfinanzamt des Kunden gestellt worden ist und ggf. einzubringende Rückdeckungsversicherungen wirksam an den Pensionsfonds
abgetreten wurden. Dies bedeutet, dass die Abtretungsvereinbarung dem Pensionsfonds vollständig unterzeichnet spätestens am 23.12.2014
vorliegen muss. Zudem muss der Einlösungsbeitrag bis zum 30.12.2014 09:00 Uhr auf das Konto des jeweiligen Pensionsfonds eingegangen sein.
Spätere Zahlungseingänge können für das Kalenderjahr 2014 nicht mehr berücksichtigt werden.

Rückdatierung des Versicherungsbeginns
Rückdatierungen auf den 01.12. sind im Dezember auch für FLV möglich. Bitte beachten sie hierbei den Hinweis zur „Steuerlichen Behandlung“.

              September 2014, Seite 4
Wir sind für Sie da – Unsere Kontaktdaten

Kontakt

HDI-Lebensversicherung AG
Antragsservice
50580 Köln

Service Center Antrag bAV
Email: bAV-Antragsservice@hdi.de              Dilek Noyan
Tel.: 0221 – 144 2325                         0221 – 144 63466

Service Center Antrag Privat
Email: Antragsservice@hdi.de
Tel.: 0221 – 144 2325                         Arnold Janoschka
                                              0221 – 144 64566

Service Center Risikoprüfung
Email Voranfragen: Risikovoranfragen@hdi.de
Email Risikoprüfung: Risikopruefung@hdi.de    Carsten Henkel
Tel.: 0221 – 144 3440                         0221 – 144 3534

Angebotscenter
Email: AngebotscenterLeben-NordWest@hdi.de
                                              Michaela Ellend
       AngebotscenterLeben-WestSued@hdi.de
                                              0221 – 144 3140
Tel.: 0221 – 144 4994
Tel.: 0221 – 144 5163

             September 2014, Seite 5
Bankverbindungen für Einlösungsprämien und
 Sonderzahlungen

Risikoträger / Produkt                    Konto-Nr.    BLZ          IBAN                     BIC           Bank

HDI Lebensversicherung AG                 112822200    370 700 60   DE67370700600112822200   DEUTDEDKXXX   Deutsche Bank,
                                                                                                           Köln

HDI Pensionskasse AG                      1758966602   370 101 11   DE76370101111758966602   ESSEDE5F370   SEB AG, Köln

HDI Pensionsfonds AG                      1691572200   370 101 11   DE31370101111691572200   ESSEDE5F370   SEB AG, Köln
(HDI TopPension Klassik)

Dachverband der HDI                       4666269      300 500 00   DE48300500000004666269   WELADEDDXXX   HELABA
Unterstützungskasse e.V.

Zuzahlungen zu Verträgen der              112822200    370 700 60   DE67370700600112822200   DEUTDEDKXXX   Deutsche Bank,
ehemaligen ASPECTA                                                                                         Köln
Lebensversicherung AG

PB Pensionsfonds AG                       101044503    370 100 50   DE61370100500101044503   PBNKDEFF      Postbank
(HDI TopPension , HDI TeamPension)

                September 2014, Seite 6
Unsere Annahmeerklärung

Sehr geehrte Versicherungsnehmerin,
sehr geehrter Versicherungsnehmer,

wir bedanken uns für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen.

Der Gesetzgeber hat zum 01.01.2015 den Rechnungszins von 1,75% auf 1,25% gesenkt. Für Versicherungsverträge, die vor dem 01.01.2015
abgeschlossen werden, gilt noch der bisherige Rechnungszins in Höhe von 1,75%.

Zur Annahme Ihres Antrags ist möglicherweise noch eine Antrags- und Risikoprüfung durch die HDI Lebensversicherung AG erforderlich.

Wir können daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht sicherstellen, dass wir Ihren beantragten Versicherungsschutz bis zum 30.12.2014 abschließend
beurteilen können. Um Ihnen aber dennoch Versicherungsschutz zu den derzeit gültigen Regelungen gewähren zu können, nehmen wir Ihren Antrag
unter dem Vorbehalt an, dass die Antrags- und Risikoprüfung einen Versicherungsschutz in dem von Ihnen beantragten Umfang zulässt.

Dies bedeutet für Sie, dass der Vertrag zunächst zustande kommt. Sollte die Antrags- und Risikoprüfung jedoch ergeben, dass wir den von Ihnen
gewünschten Versicherungsschutz nicht oder nicht in dem beantragten Umfang gewähren können, entfällt die vertragliche Vereinbarung rückwirkend
(auflösende Bedingung). Ein Versicherungsvertrag liegt in diesem Fall dann nicht mehr vor und wir werden Ihnen – sofern möglich – ein neues Angebot
zum Abschluss eines Versicherungsvertrages unterbreiten.

Über das Ergebnis der Antrags- und Risikoprüfung werden wir Sie schriftlich informieren, sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist.

Wir bitten Sie, uns Ihr Einverständnis zu dieser Regelung durch Ihre Unterschrift zu bestätigen. Ihr Einverständnis muss uns zusammen mit
den Antragsunterlagen bis zum 30.12.2014 vorliegen. Nach diesem Datum eingehende Erklärungen führen zu einem Vertragsabschluss in
2015 und daher zur Anwendung des neuen Rechnungszinses.

Ich bin mit der vorstehenden Regelung einverstanden.

Unterschrift VN

              September 2014, Seite 7
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