HDI Leben - Jahresendgeschäft 2014 - Termine und Informationen - Betrieb Leben, September 2014
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Wir sind für Sie da Unser Service für Sie Wir policieren bis zum 30.12.2014, 18:00 Uhr Wir beantworten Ihre Risikovoranfragen innerhalb von 48 Stunden bis zum Jahresende durchgängig! Wir gewährleisten einen optimalen und schlanken Antragsprozess und dokumentieren policierungsfähiges Geschäft innerhalb von 48 Stunden nach Eingang in unserer HV! (gilt nicht für HDI TopPension Klassik, HDI TopPension und HDI TeamPension). Unsere Verarbeitungszusage 2014 Wir geben eine Verarbeitungszusage in 2014 für policierungsfähige Anträge, die uns vorliegen bis zum: Montag, 22.12.2014 HDI Lebensversicherung Bitte beachten Sie: Privat- und bAV-Geschäft Postversand: Anträge müssen im (Direktversicherung und Rückdeckungsversicherung) Original vorliegen. Elektronisch: Beim elektronischen Antragsversand mit easy-Web-Service Mittwoch, 17.12.2014 HDI Unterstützungskassen e.V. bzw. per Mail bitte keine Originalanträge HDI Pensionskasse nachreichen (Gefahr der Doppel- Pensionsplan HDI TopPension Klassik Policierung). Fax: Möglichst keine Fax-Anträge Pensionsplan HDI TopPension (Probleme/Nachfragen bei schlechter Pensionsplan HDI TeamPension Lesbarkeit). Policierungsfähig bedeutet, dass vollständig und korrekt ausgefüllte Anträge, die keine Risikoprüfung oder Nachbearbeitung erfordern, in unserer Hauptverwaltung in Köln vorliegen. Für den Pensionsplan müssen darüber hinaus alle sonstigen für die Dokumentation erforderlichen Unterlagen (Zusagen, Bestätigungen, etc.) im Angebotscenter vorliegen. Spätester Versicherungsbeginn: 01.03.2015 Spätester Übertragungstermin für HDI TopPension Klassik, HDI TopPension und HDI TeamPension: 31.12.2014 September 2014, Seite 2
Annahmeerklärungen: Sichern Sie den alten Rechnungszins für Ihre Kunden Gesetzliche Voraussetzungen Damit eine Policierung noch mit einem Garantiezins von 1,75% möglich ist, muss der Vertragsabschluss bis 31.12.2014 durch Zugang der Police oder einer Annahmebestätigung beim Kunden erfolgen. Nutzen Sie Annahmeerklärungen! Bitte verwenden Sie dazu bei allen ab Ende November einzureichenden Anträgen die Annahmeerklärungen. Sie können so für Ihre Kunden die Vorteile der alten Regelung sichern, auch für den Fall, dass die Antragsprüfung erst in 2015 abgeschlossen werden kann! Die Formulare stehen ab Ende Oktober 2014 unter Material und Download im HDI VermittlerPortal ( www.hdi.de/vermittlerportal ) unter den Bezeichnungen „Annahmeerklaerung_HDI_LV_2014.pdf“, „Annahmeerklaerung_HDI_LV_Kollektiv_2014.pdf“, „Annahmeerklaerung_HDI_Pensionskasse_2014.pdf“ zur Verfügung. Ab Ende November 2014 werden die Annahmeerklärungen aus unserer Angebotssoftware automatisch zusammen mit jedem Antrag gedruckt. Sie werden zu diesem Zeitpunkt um Aktualisierung der Angebotssoftware gebeten, um diese Funktionalität zu aktivieren. Die Annahmeerklärung muss vom Kunden unterschrieben werden und zusammen mit dem Antrag bis zum 30.12.2014 in unserer Hauptverwaltung in Köln vorliegen. Die Annahme und damit der Vertragsabschluss erfolgt in diesem Fall unter der auflösenden Bedingung, dass die Prüfung den Versicherungsschutz in beantragtem Umfang zulässt und der Antrag den gültigen Tarifbestimmungen von HDI Leben entspricht. Bitte beachten Sie: Für Anträge ohne Annahmeerklärungen, die nach dem 15.12. in unserer Hauptverwaltung vorliegen, kann eine Policierung nach alten Konditionen nicht garantiert werden. Der Abschluss der Antragsprüfung und ein rechtzeitiger Policenversand vor dem 30.12. kann in diesen Fällen nicht sicher gewährleistet werden, z.B. bei fehlenden Unterlagen. September 2014, Seite 3
Auf einen Blick: Informationen zum Jahresendgeschäft 2014 Verarbeitungszusage für Sonderzahlungen Beim Eingang der Zusatzerklärung für die Sonderzahlung bis zum 15.12.2014 gilt die Verarbeitungszusage in 2014. Bei Sonderzahlungen per Überweisung, muss für die Verarbeitungszusage in 2014 der Zahlungseingang bis zum 15.12.2014 sichergestellt werden. Erforderliche Angaben im Verwendungszweck: Text: Sonderzahlung 2014 Vertragsnummer Name des Versicherungsnehmers Steuerliche Behandlung Für staatlich geförderte Altersvorsorge - Riester, Rürup (Basisversorgung), betriebliche Altersvorsorge - erfordert die steuerliche Anerkennung von laufenden Beiträgen, Einmalbeiträgen und Sonderzahlungen für das Steuerjahr 2014 eine Zahlung bis zum 31.12.2014. Besonderheit bAV: Um die steuerlich erforderliche Belastung des Arbeitgeberkontos noch im alten Jahr sicherzustellen, ist bei Anträgen mit Beginnen in 2014 und Zahlweise vierteljährlich, halbjährlich, jährlich, Einmalprämien und Sonderzahlungen die Überweisung der Einlöseprämie unter Angabe der Versicherungs Nr. / Name der VP zwingend noch im alten Jahr vorzunehmen. Dies betrifft alle Anträge die nach dem 10.12.14 in der HV eingehen. Für HDI TopPension Klassik, HDI TopPension und HDI TeamPension ist es erforderlich, dass rechtzeitig vor Zahlung der Antrag gemäß § 4e EStG an das Betriebsstättenfinanzamt des Kunden gestellt worden ist und ggf. einzubringende Rückdeckungsversicherungen wirksam an den Pensionsfonds abgetreten wurden. Dies bedeutet, dass die Abtretungsvereinbarung dem Pensionsfonds vollständig unterzeichnet spätestens am 23.12.2014 vorliegen muss. Zudem muss der Einlösungsbeitrag bis zum 30.12.2014 09:00 Uhr auf das Konto des jeweiligen Pensionsfonds eingegangen sein. Spätere Zahlungseingänge können für das Kalenderjahr 2014 nicht mehr berücksichtigt werden. Rückdatierung des Versicherungsbeginns Rückdatierungen auf den 01.12. sind im Dezember auch für FLV möglich. Bitte beachten sie hierbei den Hinweis zur „Steuerlichen Behandlung“. September 2014, Seite 4
Wir sind für Sie da – Unsere Kontaktdaten Kontakt HDI-Lebensversicherung AG Antragsservice 50580 Köln Service Center Antrag bAV Email: bAV-Antragsservice@hdi.de Dilek Noyan Tel.: 0221 – 144 2325 0221 – 144 63466 Service Center Antrag Privat Email: Antragsservice@hdi.de Tel.: 0221 – 144 2325 Arnold Janoschka 0221 – 144 64566 Service Center Risikoprüfung Email Voranfragen: Risikovoranfragen@hdi.de Email Risikoprüfung: Risikopruefung@hdi.de Carsten Henkel Tel.: 0221 – 144 3440 0221 – 144 3534 Angebotscenter Email: AngebotscenterLeben-NordWest@hdi.de Michaela Ellend AngebotscenterLeben-WestSued@hdi.de 0221 – 144 3140 Tel.: 0221 – 144 4994 Tel.: 0221 – 144 5163 September 2014, Seite 5
Bankverbindungen für Einlösungsprämien und Sonderzahlungen Risikoträger / Produkt Konto-Nr. BLZ IBAN BIC Bank HDI Lebensversicherung AG 112822200 370 700 60 DE67370700600112822200 DEUTDEDKXXX Deutsche Bank, Köln HDI Pensionskasse AG 1758966602 370 101 11 DE76370101111758966602 ESSEDE5F370 SEB AG, Köln HDI Pensionsfonds AG 1691572200 370 101 11 DE31370101111691572200 ESSEDE5F370 SEB AG, Köln (HDI TopPension Klassik) Dachverband der HDI 4666269 300 500 00 DE48300500000004666269 WELADEDDXXX HELABA Unterstützungskasse e.V. Zuzahlungen zu Verträgen der 112822200 370 700 60 DE67370700600112822200 DEUTDEDKXXX Deutsche Bank, ehemaligen ASPECTA Köln Lebensversicherung AG PB Pensionsfonds AG 101044503 370 100 50 DE61370100500101044503 PBNKDEFF Postbank (HDI TopPension , HDI TeamPension) September 2014, Seite 6
Unsere Annahmeerklärung Sehr geehrte Versicherungsnehmerin, sehr geehrter Versicherungsnehmer, wir bedanken uns für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen. Der Gesetzgeber hat zum 01.01.2015 den Rechnungszins von 1,75% auf 1,25% gesenkt. Für Versicherungsverträge, die vor dem 01.01.2015 abgeschlossen werden, gilt noch der bisherige Rechnungszins in Höhe von 1,75%. Zur Annahme Ihres Antrags ist möglicherweise noch eine Antrags- und Risikoprüfung durch die HDI Lebensversicherung AG erforderlich. Wir können daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht sicherstellen, dass wir Ihren beantragten Versicherungsschutz bis zum 30.12.2014 abschließend beurteilen können. Um Ihnen aber dennoch Versicherungsschutz zu den derzeit gültigen Regelungen gewähren zu können, nehmen wir Ihren Antrag unter dem Vorbehalt an, dass die Antrags- und Risikoprüfung einen Versicherungsschutz in dem von Ihnen beantragten Umfang zulässt. Dies bedeutet für Sie, dass der Vertrag zunächst zustande kommt. Sollte die Antrags- und Risikoprüfung jedoch ergeben, dass wir den von Ihnen gewünschten Versicherungsschutz nicht oder nicht in dem beantragten Umfang gewähren können, entfällt die vertragliche Vereinbarung rückwirkend (auflösende Bedingung). Ein Versicherungsvertrag liegt in diesem Fall dann nicht mehr vor und wir werden Ihnen – sofern möglich – ein neues Angebot zum Abschluss eines Versicherungsvertrages unterbreiten. Über das Ergebnis der Antrags- und Risikoprüfung werden wir Sie schriftlich informieren, sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist. Wir bitten Sie, uns Ihr Einverständnis zu dieser Regelung durch Ihre Unterschrift zu bestätigen. Ihr Einverständnis muss uns zusammen mit den Antragsunterlagen bis zum 30.12.2014 vorliegen. Nach diesem Datum eingehende Erklärungen führen zu einem Vertragsabschluss in 2015 und daher zur Anwendung des neuen Rechnungszinses. Ich bin mit der vorstehenden Regelung einverstanden. Unterschrift VN September 2014, Seite 7
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