"Making Tax Digital" Die Digitalisierungsstrategie der britischen Finanzverwaltung - Blick Rothenberg
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„Making Tax Digital“ Die Digitalisierungsstrategie der britischen Finanzverwaltung Die britische Finanzverwaltung beginnt ab April 2019 mit ihrer Digitalisierungsstrategie. Die Erstellung von Umsatzsteuererklärungen unterliegen neuen Richtlinien und die Übermittlung der Steuerdaten kann nur noch mit zugelassener Software erfolgen. Das Prinzip von „Making Tax Digital“ („MTD“) ist, dass es eine 2. Digitale Datensätze digitale Verknüpfung vom Erfassen des Buchungssatzes bis hin zum Erstellen und Übermitteln der Umsatzsteuererklärung Es wird zwischen drei verschiedenen digitalen Datensätzen an die britische Finanzverwaltung „HM Revenue & Customs“ im Rahmen der Erstellung der Umsatzsteuererklärung („HMRC“) geben muss. Die Digitalisierungsstrategie hat drei unterschieden: Schwerpunkte: ■■ Basisdaten: Diese beinhalten den Namen des 1. Softwarekommunikation mit HMRC Unternehmens, die Anschrift der Hauptniederlassung, 2. Digitale Buchungssätze die britische Umsatzsteuernummer und das 3. Digitale Verknüpfungen Umsatzsteuerverfahren. 1. Softwarekommunikation mit ■■ Ausgangsumsätze: Für jeden Umsatz muss der Besteuerungszeitpunkt (Rechnungsdatum oder HMRC Liefer-/Leistungsdatum), der Nettoumsatz und der Umsatzsteuerbetrag aufgezeichnet werden. Sobald ein Unternehmen für die neue Übermittlungsmethode nach MTD angemeldet ist, müssen alle folgende ■■ Eingangsumsätze: Für jeden Eingangsumsatz Umsatzsteuererklärungen mit einer zugelassenen Software müssen ebenfalls der Besteuerungszeitpunkt, der an die britische Finanzbehörde gesendet werden. Dies Nettoeingangsumsatz und der Vorsteuerbetrag aufgezeichnet kann entweder direkt durch das Buchführungsprogramm werden. Insofern mehrere Eingangsumsätze auf einer erfolgen, insofern dies eine MTD-Schnittstelle besitzt, oder die Rechnung enthalten sind kann der Gesamtbetrag erfasst Umsatzsteuerdaten können mit Hilfe einer Brückensoftware werden. an die Finanzverwaltung gesendet werden. Das Buchführungsprogramm und die Brückensoftware bilden in Zusammenarbeit mit Handelsvertretern diesem Fall zusammen die erforderliche digitale Verknüpfung. Das herkömmliche Online-Meldeportal der britischen Insofern Handelsvertreter im fremden Namen Ausgangs- oder Finanzverwaltung wird für Unternehmen künftig nicht mehr Eingangsumsätze für ein Unternehmen erzielen, so müssen verwendbar sein. diese erst Eingang in die digitale Belegbuchführung finden wenn diese von dem Unternehmen ereinnahmt werden.
Insofern diese Umsätze in Form einer Sammelabrechnung mit einer sog. digitalen Brückensoftware erfolgen, wobei die Daten erhalten werden können diese auch als eine Sammelumsatz- hierbei dann digital in die Software exportiert werden müssen. steuerrechnung für die digitale Belegbuchführung behandelt Manuelle Veränderungen an den Daten müssen vermieden werden. werden. Korrekturen Die britische Finanzverwaltung hat eine Einführungsphase von zwölf Monaten für dieses Erfordernis angekündigt. Die Insofern Korrekturen von Umsatz- oder Vorsteuerbeträgen Finanzverwaltung sieht bis März 2020 von Strafen für das nicht erforderlich werden, so müssen diese nach den neuen Einhalten der digitalen Belegverwaltung ab. Vorschriften Eingang in die digitale Belegbuchführung finden. Nur der Gesamtbetrag einer Umsatz- oder Vorsteuerkorrektur muss Tabellenprogramme sind weiterhin erforderlich digital erfasst werden. Die Originalbuchungssätze sollten dabei nicht verändert werden. Die Verwendung von Excel-Tabellen könnte weiterhin für das Erstellen und Übermitteln von Umsatzsteuererklärungen Verschiedene Umsatzsteuerverfahren erforderlich sein, insofern: Verfahren für den Einzelhandel ■■ Die eingesetzte Software nicht kompatibel mit MTD ist ■■ Eine Organschaftssteuererklärung erstellt wird und Daten aus Insofern ein Unternehmen für das Umsatzsteuerverfahren für den verschiedenen Buchführungsbeständen zusammengefügt Einzelhandel von der britischen Finanzverwaltung zugelassen werden ist, kann das Unternehmen anstatt jeden einzelnen Umsatz nur ■■ Kalkulationen zur Vorsteuerkürzung durchgeführt werden die Tageskasse digital erfassen. Hierbei muss allerdings nach unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen unterschieden werden. Fristen Einheitssatzverfahren Für Steuererklärungszeiträume ab April 2019 müssen zur Umsatzsteuer registrierte Unternehmen mit steuerbaren Umsätzen Für Unternehmen, die Ihre Umsatzsteuer nach dem speziellen über £85.000 (GBP) aus den vergangenen zwölf Monaten die Einheitssatzverfahren ermitteln, müssen keine digitalen Steuererklärungen unter Einhaltung der MTD-Vorgaben erstellen. Aufzeichnungen für die Eingangsumsätze geführt werden, da in Zu den steuerbaren Umsätzen zählen nur Umsätze, die nach diesem Verfahren auf den Vorsteuerabzug verzichtet wird. Eine den Ortsvorgaben des Umsatzsteuerrechts als in Großbritannien Ausnahme hiervon ist die Anschaffung von größeren Gütern, für steuerbar gelten. Grenzüberschreitende Dienstleistungen, die der Vorsteuerabzug zugelassen ist. wie zum Beispiel die Weiterbelastung von Marketing- oder Managementkosten an eine konzerninterne Gesellschaft im 3. Digitale Verknüpfnungen Ausland, sind nicht in Großbritannien steuerbar und zählen nicht zu der Umsatzgrenze hinzu. Diese Regeln gelten für alle Um eine digitale Verknüpfnung der Buchführung mit den Unternehmen, auch Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Umsatzsteuererklärungswerten zu garantieren muss darauf Stiftungen, Vereine sowie ausländische Unternehmen, die in geachtet werden, dass kein manueller Eingriff in die digitale Großbritannien zur Umsatzsteuer registriert sind. Belegbuchführung erfolgt. Insofern die Buchführungssoftware keinen direkten Datenaustausch mit der britischen Zur Umsatzsteuer registrierte Unternehmen mit einem Finanzverwaltung gewährleisten kann muss die Datenermittlung steuerbaren Umsatz von unter £85.000 (GBP) haben die Option
Umsatzsteuererklärungen trotzdem nach den MTD-Vorgaben Nächste Schritte zu erstellen. Diese Option besteht auch für ausländische Unternehmen. Die herkömmliche Online-Plattform der britischen Insofern die Buchführung bereits mit einer Software erstellt wird Finanzbehörde zum Einreichen von Umsatzsteuererklärungen sollte Folgendes geprüft werden: wird in Zukunft nur Unternehmen zur Verfügung stehen, die nicht die Vorgaben von MTD erfüllen müssen. Alle anderen ■■ Prüfung, ob die MTD-Vorgaben ab April oder Oktober 2019 Unternehmen müssen Umsatzsteuererklärungen mit kompatibler erfüllt werden müssen Software einreichen, die die MTD-Vorgaben erfüllen. ■■ Prüfung, ob die Anforderung an die digitale Belegverarbeitung mit der eingesetzen Software erfüllt sind, d.h. dass z.B. alle Eine sechsmonatige Aufschubfrist besteht für Unternehmen, die Transaktionen einzeln digital erfasst werden hier aufgelistet sind. Diese Unternehmen müssen die MTD- ■■ Prüfung, ob die Software eine digitale Übermittlung der Vorgaben erst von Oktober 2019 erfüllen. Umsatzsteuererklärung nach MTD zulässt ■■ Britische Stiftungen (Trusts) und nicht gewinn-orientierte Wie wir Ihnen helfen können Organisationen, die keine Unternehmen sind (sog. Charities) ■■ Umsatzsteuerliche Organschaften (findet nur für Unternehmen Insofern Sie Ihre Buchführung noch nicht mit einer MTD- Anwendung, die Teil der Organschaft sind) kompatiblen Software erstellen, können wir Ihnen eine ■■ Körperschaften des öffentlichen Rechts und andere staatliche kosteneffiziente Lösung anbieten. Mit unseren Lösungen erfüllen Organisationen Sie nicht nur die Anforderungen an MTD, sondern erhalten auch ■■ Unternehmen, die Umsatzsteuervorauszahlungen leisten permanenten digitalen Zugriff auf all Ihre umsatzsteuerrelevanten müssen (Payments on account) Daten. ■■ Unternehmen, die eine Jahressteuererklärung erstellen ■■ Unternehmen, die nicht in Großbritannien ansässig sind Weitere Informationen und einen Einblick in unsere digitalen Lösungen für MTD erhalten Sie auf unserer Website hier. Die MTD-Vorgaben gelten nur für das digitale Verarbeiten und Aufbewahren von Unterlagen, sowie das digitale Einreichen von Umsatzsteuererklärungen. Die Steuererklärungen haben die selben neun Felder und die Fristen zur Einreichung und Zahlung der Umsatzsteuer bleiben ebenfalls gleich. Alex Altmann Nils Schmidt-Soltau Antje Forbrich Robert Salter Partner Partner VAT Director Global Mobility +44 (0)20 7544 8747 +44 (0)20 7544 8931 +44 (0)20 7544 8817 +44 (0)20 7544 8706 alexander.altmann@blickrothenberg.com nils.schmidt-soltau@blickrothenberg.com antje.forbrich@blickrothenberg.com robert.salter@blickrothenberg.com Blick Rothenberg +44 (0)20 7486 0111 ©April 2019. Blick Rothenberg Limited. Alle Rechte vorbehalten. Wir haben uns 16 Great Queen Street email@blickrothenberg.com bemüht, dafür zu sorgen, dass die Inhalte dieser Veröffentlichung richtig sind. Wir weisen jedoch darauf hin, dass sie auschließlich als allgemeine Informationen für Covent Garden Kunden und Kontakten von Blick Rothenberg zusammengetragen wurden und London WC2B 5AH keinen rechtsverbindlichen zu befolgenden Rat darstellen. Blick Rothenberg Audit LLP unterliegt der Aufsicht der Financial Conduct Authority [Finanzaufsichtsbehörde] und ist von dieser autorisiert, Investitionsgeschäfte und verbraucherkreditbezogene Tätigkeiten auszuüben. blickrothenberg.com
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