Hilfreiche Infos zum Auto-, Moped- oder Motorradführerschein und wichtige Tipps für den Autokauf - Jugendinfo Vorarlberg

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Hilfreiche Infos zum Auto-, Moped- oder Motorradführerschein und wichtige Tipps für den Autokauf - Jugendinfo Vorarlberg
Hilfreiche Infos zum Auto-, Moped- oder
Motorradführerschein und wichtige Tipps
für den Autokauf.
Hilfreiche Infos zum Auto-, Moped- oder Motorradführerschein und wichtige Tipps für den Autokauf - Jugendinfo Vorarlberg
Autoführerschein ............................................................................................................ 3
    Dein Weg zum Autoführerschein ..................................................................................... 3
    Voraussetzungen ................................................................................................................... 4
    Ablauf ......................................................................................................................................... 4
    L-17-Führerschein ................................................................................................................. 6
    Kosten ........................................................................................................................................ 7
    Was darf ich mit dem B-Führerschein lenken? ........................................................... 7
    Motorradführerschein.................................................................................................... 8
    Ablauf ......................................................................................................................................... 8
    Kosten ........................................................................................................................................ 9
    Ermäßigungen mit der aha card ....................................................................................... 9
    Mopedführerschein ...................................................................................................... 10
    Ablauf ....................................................................................................................................... 10
    Voraussetzungen ................................................................................................................. 10
    Ausbildung und Prüfung ................................................................................................... 10
    Benötigte Dokumente ......................................................................................................... 10
    Verkehrsvorschriften ......................................................................................................... 10
    Kosten ....................................................................................................................................... 11
    Ermäßigungen mit der aha card ...................................................................................... 11
    Passende Fahrschule ................................................................................................... 12
    Fahren im Ausland ....................................................................................................... 13
    Internationaler Führerschein .......................................................................................... 13
    Andere Länder, andere Regeln ........................................................................................ 13
    Führerschein weg ......................................................................................................... 14
    Körperliche Beeinträchtigung.................................................................................... 15
    Mein erstes Auto ........................................................................................................... 16
    Neu oder gebraucht? ........................................................................................................... 16
    Was du beim Autokauf beachten solltest .................................................................... 17
    Wo suchst du nach Autos? ................................................................................................ 17
    Leasing, Kredit oder bar – Wie zahle ich mein Auto?.............................................. 17
    Welche Kosten fallen bei einem Autokauf an? .......................................................... 18
    Ermäßigungen mit der aha card ..................................................................................... 19
    Versicherung .................................................................................................................. 20
    Kfz-Haftpflichtversicherung ........................................................................................... 20
    Kasko-Versicherung .......................................................................................................... 20
    Insassen-Unfallversicherung ......................................................................................... 20
    Unfall-Checkliste .......................................................................................................... 21
    Pannen-Checkliste........................................................................................................ 22

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Du willst endlich mobil und unabhängig sein? Dann nichts
wie ab in die Fahrschule!

Dein Weg zum Autoführerschein

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Voraussetzungen
    • Mindestalter: 18 Jahre für den „normalen“ B-Führerschein
       Die Ausbildung kannst du frühestens mit 17,5 Jahren beginnen.
       (Für den L-17-Führerschein ist das Mindestalter 17 Jahre – siehe Punkt
       „L17“-Führerschein)

    •   Für den Autoführerschein musst du Unterrichtsstunden in einer
        Fahrschule besuchen. Dort findet dann auch eine praktische und
        theoretische Prüfung statt.

    •   ärztliches Gutachten zum Nachweis der „Verkehrszulässigkeit“ und deiner
        „körperlichen und geistigen Reife“
           Tipp: Deine Fahrschule kann dir sagen, welche Ärzte*Ärztinnen in
           deinem Bezirk diese Untersuchung machen.

    •   abgeschlossener Erste-Hilfe-Kurs (mindestens 6 Stunden)
           Tipp: Manche Fahrschulen bieten Erste-Hilfe-Kurse direkt in der
           Fahrschule an.

           Weitere Erste-Hilfe-Kursanbieter in Vorarlberg
           •   Österreichisches Rotes Kreuz: www.roteskreuz.at/aktuelle-kurse
               (zum Teil auch als E-Learning-Kurs möglich)
           •   Arbeiter-Samariter-Bund Feldkirch: www.samariterbund.net →
               Erste-Hilfe-Kurse

    Ablauf
    Zu deinem Autoführerschein kommst du über verschiedene „Phasen“
    (Mehrphasen-Ausbildung). Dafür musst du Unterrichtsstunden in einer
    Fahrschule besuchen und dort eine praktische und theoretische Prüfung
    meistern.
    1. Anmeldung
    Bevor du mit deiner Ausbildung beginnen kannst, musst du dich bei einer
    Fahrschule deiner Wahl anmelden (Führerscheinantrag).

           Was brauchst du dafür?
           •   amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Reisepass, Personalausweis)
           •   event. Meldezettel (erleichtert die Abwicklung bei der Fahrschule)
           •   Passfoto (spätestens bei der Theorie-Prüfung)
           •   ärztliches Gutachten (spätestens bei der Theorie-Prüfung)
    Eine Übersicht von Fahrschulen in deiner Nähe und in ganz Österreich findest
    du hier: www.fahrschulen.co.at

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2. Erste Ausbildungsphase
Das Mindestalter für den Start deiner Ausbildung ist 17,5 Jahre bzw. beim
L-17-Führerschein 15,5 Jahre. Die Ausbildung besteht aus:
•   32 Stunden Theorie-Unterricht
•   mindestens 18 Fahrstunden
    Die Fahrstunden enthalten:
         o Üben auf einem Übungsplatz
         o Erklärung des Autos
         o Fahren im Ortsgebiet mit starkem Verkehr
         o Fahren im Schnellverkehr (zum Beispiel auf der Autobahn)
         o Fahren bei Nacht
    Wenn du mehr Fahrpraxis möchtest, kannst du zusätzliche Übungsfahrten
    mit der „L-Tafel“ machen. Deine Fahrschule informiert dich, was du dafür
    brauchst.

       Achtung: Der Antritt zur Fahrprüfung muss innerhalb von 18 Monaten
       nach Abschluss der Ausbildung erfolgen. Ansonsten musst du die
       Ausbildung wiederholen.

3. Prüfung
Die Prüfung besteht aus 2 Teilen:

•   Theorie-Prüfung: Die Theorie-Prüfung findet am PC in Form von Multiple-
    Choice-Fragen (durch Ankreuzen von richtigen Antworten) und unter
    Aufsicht der Behörde in der Fahrschule statt.
    Die Theorie-Prüfung kannst du vor deinem 18. Geburtstag machen.
       Tipp: Teste dein Prüfungswissen online unter:
       www.oeamtc.at/fuehrerschein → Führerschein-Test
•   Praxis-Prüfung: Die Praxis-Prüfung besteht aus theoretischen Fragen zum
    Fahrzeug, Fahr-Übungen auf einem Übungsplatz und Fahren im
    Straßenverkehr.
    Die praktische Fahrprüfung kannst du frühestens an deinem 18. Geburtstag
    machen (bei „L-17“ an deinem 17. Geburtstag) machen.
    Du kannst erst antreten, wenn du den theoretischen Teil geschafft hast.

Mit der bestandenen Prüfung ist die erste Ausbildungsphase abgeschlossen.
       Achtung: Wird ein Prüfungsteil nicht bestanden, kann dieser frühestens
       nach 14 Tagen wiederholt werden.

4. Probezeit
Wenn du deinen Autoführerschein geschafft hast, bist du in den ersten 3
Jahren in der Probezeit. Beim L-17-Führerschein dauert die Probezeit
mindestens bis zum 21. Geburtstag.

                                                                                5
Was musst du in der Probezeit besonders beachten?
    •   Alkoholverbot (Limit 0,1 Promille; nach der Probezeit 0,5 Promille)
    •   Bei „schweren Verstößen“ (z. B. Fahrerflucht, Geschwindigkeitsdelikte,
        Vorrang-Verletzungen etc.) droht eine kostenpflichtige Nachschulung und
        Verlängerung der Probezeit um 1 Jahr.

    5. Zweite Ausbildungsphase
    Nach der Führerscheinprüfung müssen 3 Fortbildungen besucht werden:
    •   Erste Perfektionsfahrt
        innerhalb von 2 bis 4 Monaten nach der bestandenen Praxisprüfung
    •   Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Teil
        3 bis 9 Monate nach der bestandenen Praxisprüfung
    •   Zweite Perfektionsfahrt
        6 bis 12 Monate nach der bestandenen Praxisprüfung
    Beim L-17-Führerschein musst du nur das Fahrsicherheitstraining mit
    verkehrspsychologischem Teil und eine Perfektionsfahrt machen.
           Achtung: Wenn du die zweite Ausbildungsphase nicht rechtzeitig
           beendest, kann sich deine Probezeit verlängern. Im schlimmsten Fall
           wird dir sogar der Führerschein genommen. Ausnahmen gibt es in
           bestimmten Fällen (z. B. schwere Erkrankung oder Schwangerschaft).

    L-17-Führerschein
    Wer nicht bis 18 auf den Autoführerschein warten will, kann mit dem L-17-
    Führerschein („Vorgezogene Lenkberechtigung der Klasse B“) früher starten.
    Mit der Ausbildung kannst du mit 15,5 Jahren beginnen und den Abschluss der
    Fahrprüfung schon an deinem 17. Geburtstag machen.
    Einen Teil der Praxisausbildung musst du in der Fahrschule machen (12
    Einheiten). Den anderen Teil kannst du mit einer berechtigten Begleitperson
    (z. B. Eltern, Verwandte) in Form von Übungsfahrten mit der „L-Tafel“ (3
    Praxisblöcke zu je 1.000 Kilometer) machen. Dazu muss die Begleitperson eine
    Bewilligung bei der Führerscheinbehörde beantragen und einige
    Voraussetzungen erfüllen.
           Achtung: Bis zum 18. Geburtstag gilt die vorgezogene Lenkberechtigung
           nur in Österreich, Deutschland, Großbritannien, Nordirland und
           Dänemark. Ab dem 18. Geburtstag darfst du überall fahren.
           Mehr Infos: www.oeamtc.at/fuehrerschein
           → Auto →B-Führerschein mit 17

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Kosten
Die Kosten für das „Basispaket“ für den Autoführerschein in Vorarlberg sind
leicht unterschiedlich und hängen von der jeweiligen Fahrschule ab.
Der L-17-Führerschein ist generell ein bisschen teurer.
Zu den Kosten vom „Basispaket“ kommen hinzu:
•   Kosten für extra Fahrstunden
•   Gebühr für die Führerschein-Ausstellung
•   Kosten für das ärztliche Gutachten
•   Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs
•   Kosten für die zweite Ausbildungsphase

       Tipp: Schau dir alle Kosten möglichst genau an!
       Frag bei unterschiedlichen Fahrschulen in deiner Nähe nach den
       aktuellen Preisen, so kannst du gut vergleichen.

Was darf ich mit dem B-Führerschein lenken?
• Kfz mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse von max. 3,5 Tonnen zur
  Beförderung von bis zu 8 Personen zusätzlich zum*zur Fahrer*in
•   Kfz mit 3 Rädern (ab dem 21. Lebensjahr, nur in Österreich)
•   Leichtmotorräder bis 125 Kubikzentimeter (nach entsprechender
    Ausbildung und Vermerk im Führerschein)
•   Leichte Anhänger bis 750 Kilogramm
•   Schwere Anhänger, wenn Zugfahrzeug und Anhänger zusammen nicht
    über 3,5 Tonnen wiegen

       Mehr Infos: Ob Auto, Motorrad, Lkw, Anhänger, Bus und Co. – hier
       findest du eine Übersicht zu allen Führerscheinklassen:
       www.oesterreich.gv.at/themen → Freizeit und Straßenverkehr →
       Führerschein

                                                                              7
Viele machen den Motorradführerschein gemeinsam mit
    dem Autoführerschein – du kannst ihn aber auch einzeln
    machen.

    Es gibt nicht „den einen“ Motoradführerschein, sondern viele Unterkategorien
    (Motorradklassen). Diese Motorradklassen unterscheiden sich je nach
    Motorradgröße und Motorleistung. Für die jeweiligen Motorradklassen gelten
    auch unterschiedliche Mindestalter.
    Nähere Infos bekommst du bei einer Fahrschule oder unter
    www.oesterreich.gv.at/themen → Freizeit und Straßenverkehr →
    Führerschein
            Gut zu wissen: Im sogenannten „Stufenmodell“ der Motorradklassen
            kann man mit wenig Aufwand in eine höhere Klasse aufsteigen.
            Erkundige dich am besten bei deiner Fahrschule.

    Ablauf
    Zu deinem Motorradführerschein kommst du über verschiedene „Phasen“
    (Mehrphasen-Ausbildung).
    1.   Anmeldung in einer Fahrschule

    2. Erste Ausbildungsphase
    • 20 Stunden Basisunterricht
       (allgemeiner Teil; kann gleichzeitig mit dem Führerschein der Klasse B
       gemacht werden)
    •    6 Stunden klassenspezifischer Unterricht in der jeweiligen Motorradklasse
    •    6 Stunden Erste-Hilfe-Kurs
    •    mindestens 14 Fahrstunden mit einem*einer Fahrlehrer*in
         (davon mindestens 10 Stunden auf Straßen mit öffentlichem Verkehr)
            Tipp: Wenn du gleichzeitig den Führerschein B machst, musst du den
            allgemeinen Teil (= Basisunterricht) nur einmal machen!

    3. Prüfung
    Die Prüfung besteht aus zwei Teilen:
    •    Theorie-Prüfung: in Form von Multiple-Choice-Fragen
    •    Praxis-Prüfung: theoretische Fragen zum Fahrzeug, Praxis-Übungen auf
         einem Übungsplatz und Fahren im Straßenverkehr. Die Praxis-Prüfung
         kannst du erst machen, wenn du die Theorie geschafft hast.

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Achtung: Du musst die Prüfung spätestens 18 Monate nach dem
       Abschluss der Ausbildung machen, sonst musst du die ganze
       Ausbildung wiederholen!

       Tipp: Teste dein Prüfungswissen online unter
       www.oeamtc.at/thema/fuehrerschein → Führerschein-Test

4. Probezeit
Wenn du deinen Motorradführerschein geschafft hast, bist du in den ersten 3
Jahren in der Probezeit.
Was musst du besonders beachten?
•   Alkoholverbot (Limit 0,1 Promille; nach der Probezeit 0,5 Promille)
•   Bei „schweren Verstößen“ (z. B. Fahrerflucht, Geschwindigkeitsdelikte,
    Vorrang-Verletzungen etc.) droht eine kostenpflichtige Nachschulung und
    Verlängerung der Probezeit um 1 Jahr.

5. Zweite Ausbildungsphase
Wie beim Autoführerschein gibt es auch beim Motorradführerschein einen
zweiten Teil der Ausbildung. Diesen Teil musst du nach der Prüfung machen:
•   Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Teil
    2 bis 12 Monate nach der bestandenen Praxis-Prüfung
•   Perfektionsfahrt
    4 bis 14 Monate nach der bestandenen Praxis-Prüfung
       Achtung: Wenn du die zweite Ausbildungsphase nicht rechtzeitig
       beendest, kann sich deine Probezeit verlängern. Im schlimmsten Fall
       wird dir sogar der Führerschein genommen. Ausnahmen gibt es in
       bestimmten Fällen (z. B. schwere Erkrankung oder Schwangerschaft).

Kosten
Weil es nicht „den einen“ Motoradführerschein gibt, sondern viele
Unterkategorien und der Motorradführerschein oft gleichzeitig mit dem
Autoführerschein gemacht wird, sind die Preise sehr unterschiedlich.
Informiere dich über mögliche Preispakete bei der Fahrschule.

Ermäßigungen mit der aha card
Wenn du beim ÖAMTC Mitglied bist und die aha card hast, kannst du dein
Motorrad gratis vorführen lassen und bekommst Pannenhilfe rund um die Uhr.
→ www.aha.or.at/vorteile/oeamtc-vorarlberg

                                                                              9
Mit einem Mopedführerschein („Klasse AM“) darfst du ab
     15 Jahren ein Moped fahren.

     Ablauf
     Zuerst musst du dich bei einer Fahrschule mit einem amtlichen
     Lichtbildausweis (z. B. Reisepass, Personalausweis) und Passfoto zum
     Mopedführerschein-Kurs anmelden. Um den Kurs abzuschließen, musst du dir
     die Lernunterlagen als Buch oder Online-Dokument besorgen und am Ende
     eine theoretische Prüfung bestehen.

     Voraussetzungen
     • Mindestalter: 15 Jahre
     •   Einwilligung eines*einer Erziehungsberechtigten (unter 16 Jahren)
     •   ärztliches Gutachten, wenn du 20 Jahre oder älter bist
     •   Wenn du schon einen B-Führerschein besitzt, kannst du automatisch ein
         Moped („Klasse AM“) fahren.

     Ausbildung und Prüfung
     Frühester Beginn: 2 Monate vor deinem 15. Geburtstag
     •   6 Stunden Theoriekurs
     •   6 Stunden Praxiskurs am Übungsplatz und
         2 Unterrichtseinheiten im öffentlichen Verkehr
     •   Nachweis über ausreichende Fahrzeugbeherrschung
         (entscheidet der*die Fahrlehrer*in)
     •   Theorieprüfung: 23 Multiple-Choice-Fragen

     Benötigte Dokumente
     • amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis)
     •   Passfoto
     •   schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten (unter 16 Jahren)
     •   Gutachten eines*einer sachverständigen Arztes*Ärztin (ab 20 Jahren)

     Verkehrsvorschriften
     • Mopedführerschein und Zulassungsbescheinigung müssen bei allen
        Fahrten mitgeführt werden
     •   Helmpflicht

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•   Alkoholverbot: bis zum 20 Geburtstag gilt die Grenze von 0,1 Promille
•   du darfst maximal 1 weitere Person mitnehmen
•   du musst immer mit Abblendlicht fahren und Verbandszeug mitführen

Kosten
Die Ausbildungs- und Prüfungskosten sind je nach Fahrschule verschieden.
       Tipp: Informiere dich bei verschiedenen Fahrschulen, wie viel du für
       den Theoriekurs, die 8 Fahrstunden und die Prüfung zahlen musst.

Ermäßigungen mit der aha card
Wenn du beim ÖAMTC Mitglied bist und die aha card hast, kannst du dein
Moped gratis vorführen lassen und bekommst Pannenhilfe rund um die Uhr.
→ www.aha.or.at/vorteile/oeamtc-vorarlberg

                                                                              11
Hier ein paar Tipps, damit du die passende Fahrschule für
     dich findest.

     •   Achte auf eine eindeutige Preisauskunft.
         Zum Beispiel: Wie viel kostet eine zusätzliche Fahrstunde? Wie viel kostet
         eine Prüfungswiederholung (Theorie / Praxis)? Musst du nach einer
         bestimmten Zeit, wenn du mit der Ausbildung noch nicht fertig bist, eine
         zusätzliche Gebühr zahlen?
     •   Nicht nur der Preis ist bei der Auswahl der Fahrschule wichtig, sondern
         auch die Hilfsbereitschaft der Mitarbeiter*innen. Du sollst dich während
         deiner Ausbildung wohlfühlen können.
            Tipp: Schau vorher bei der Fahrschule vorbei und informiere dich.
            Bekommst du ausführliche und freundliche Auskunft? Geht man auf
            dich und deine Fragen ein? Kann der*die Fahrlehrer*in im
            schlimmsten Fall gewechselt werden?
     •   Gibt es Wartezeiten auf Fahrstunden oder Prüfungstermine?

     •   Kannst du dir die Uhrzeiten für deine Fahrstunden selbst aussuchen?

     Eine Übersicht von Fahrschulen in deiner Nähe und in ganz Österreich findest
     du hier: www.fahrschulen.co.at

12
Andere Länder, andere Regeln. Du möchtest mit dem Auto
ins Ausland? Dann ist es wichtig, dass du dich zuvor über die
dortigen Verkehrsregeln informierst.

Internationaler Führerschein
Für manche Länder reicht dein österreichischer Führerschein nicht aus. Dann
brauchst du einen Internationalem Führerschein. Es ist ein offizielles
Zusatzdokument zu deinem „normalen“ Führerschein und gilt nur in
Verbindung mit diesem.

      Warum braucht es einen Internationalen Führerschein?
      Der Internationale Führerschein ist in mehreren Sprachen geschrieben
      und soll die Verständigung bei Polizeikontrollen erleichtern.
      Bei Fahrten außerhalb Europas wird der Internationale Führerschein
      dringend empfohlen.

      Wo bekomme ich einen Internationalen Führerschein?
      Der Internationale Führerschein ist beim ARBÖ (www.arboe.at) oder
      ÖAMTC (www.oeamtc.at) erhältlich.
      Der Internationale Führerschein gilt ein Jahr ab Ausstellung.

      Achtung: Mit dem L-17-Führerschein darfst du nur in Österreich,
      Deutschland, England, Nordirland und Dänemark Auto fahren.
      Ab dem 18. Geburtstag darfst du überall fahren.

Andere Länder, andere Regeln
Ein Roadtrip ins Ausland? Das klingt toll! Denke aber immer daran, dass im
Ausland (auch in EU-Ländern) andere Verkehrsregeln gelten. Besonders die
Tempolimits sind von Land zu Land anders.
Außerdem musst du zum Beispiel in Frankreich einen Alkotester für dich und
alle anwesenden Personen dabeihaben. In Kroatien oder Slowenien brauchst
du Ersatzlampen für dein Auto.
      Achtung: In einigen Ländern wird auf der „falschen Seite der Straße“
      gefahren. In Europa gilt in Großbritannien, Irland, Zypern und Malta
      Linksverkehr. Das kann vor allem für Fahranfänger*innen eine
      Herausforderung sein.

Informiere dich vor deiner Urlaubsfahrt über Verkehrsregeln und Co. im
jeweiligen Land beim ARBÖ (www.arboe.at) oder ÖAMTC (www.oeamtc.at).

                                                                              13
Wann kann dir ein Führerscheinentzug drohen und was
     sind die Konsequenzen?

     Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zählt zu den schwersten
     Verkehrssünden. Du musst dabei mit Geldstrafen, Vormerkungen,
     Strafanzeigen und Führerscheinentzug rechnen.

     Aber es gibt auch andere Gründe für Geldstrafen oder Führerscheinentzug.
     Verboten sind zum Beispiel auch: telefonieren ohne Freisprecheinrichtung,
     SMS schreiben, Fotos verschicken oder im Internet surfen. Das gilt, wenn du
     mit dem Auto unterwegs bist, aber auch mit Moped, Motorrad oder Fahrrad.

     Wenn du noch in der Probezeit bist und eine schwere Verkehrssünde begehst,
     wird deine Probezeit um 1 Jahr verlängert. Außerdem musst du eine
     kostenpflichtige Nachschulung machen.

     … und wenn es doch passiert …
     Nachschulungskurse und Infos: www.fuehrerscheinweg.at

           Achtung: Wenn du unter Alkohol- oder Drogeneinfluss mit dem Fahrrad
           fährst, riskierst du den Führerschein für Auto, Moped und Motorrad zu
           verlieren.

14
Führerschein trotz körperlicher Beeinträchtigung?
Hier bekommst du die wichtigsten Infos im Überblick.

Du kannst deinen Führerschein auch bei einer körperlichen Beeinträchtigung
machen. Es kommt aber darauf an, wie stark deine Beeinträchtigung ist.
Darüber entscheidet eine amtsärztliche Untersuchung.
Bei der Untersuchung wird geprüft, ob eine Zusatzeinrichtung nötig und auch
möglich ist (z. B. ein speziell angepasster Sitz oder ein extra angefertigtes
Lenkrad). Diese Zusatzeinrichtung muss es auch im Fahrschulfahrzeug gegen.
        Tipp: Sollte es in deiner Nähe keine Fahrschule geben, die
        Zusatzeinrichtungen anbieten, kannst du die Theorieausbildung in
        einer Fahrschule in Wohnnähe machen und die Fahrprüfung dann in
        einer speziellen Fahrschule.

Möglicherweise wird auch entschieden, dass du einen Führerschein nur mit
Einschränkung bekommst. Das könnte zum Beispiel bedeuten, dass du dich
jedes Jahr medizinisch untersuchen lassen musst, damit der Führerschein
gültig bleibt.

Nähere Infos dazu erhältst du hier:
    •    oesterreich.gv.at
         (www.oesterreich.gv.at/themen/menschen_mit_behinderungen/fueh
         rerschein_und_behinderung.html)
    •    ARBÖ (www.arboe.at/infos/rund-ums-auto/mobil-mit-handicap/so-
         gehts-zum-fuehrerschein)
    •    ÖAMTC (www.oeamtc.at/thema/behinderung-mobilitaet)

                                                                                15
Es ist ein großer Schritt in die Selbstständigkeit – ein
     eigenes Auto! Doch auf was musst du besonders achten?

     Neu oder gebraucht?
     Die erste Frage, die du dir beim Autokauf stellen musst, ist: Kaufe ich mir ein
     neues Auto oder ein gebrauchtes? Das hängt vor allem davon ab, wie viel Geld
     du zur Verfügung hast. Wir haben dir ein paar Vor- und Nachteile aufgelistet,
     um dir die Entscheidung leichter zu machen.

     Neues Auto:
     + Du kannst dir die Ausstattung selbst aussuchen.
     +   Das Auto ist technisch auf dem neuesten Stand.
     +   Du hast eine längere Garantie. Das bedeutet, während dieser Zeit zahlt
         der*die Händler*in/Hersteller*in mindestens einen Teil der Reparatur,
         wenn Mängel auftreten.
     – Es ist meistens teuer.
     – Ein neues Auto verliert in den ersten Jahren viel an Wert. Wenn du es nach
       kurzer Zeit wieder verkaufen willst oder musst, bekommst du dafür also
       deutlich weniger, als du anfangs dafür gezahlt hast.
     – Das Auto muss oft erst bestellt werden, vor allem wenn du spezielle
       Ausstattungswünsche hast. Die Lieferung kann einige Zeit dauern.
            Tipps vom ÖAMTC: www.oeamtc.at/thema/autokauf → Neuwagen

     Gebrauchtes Auto
     + Es ist deutlich günstiger. Weil die Autos am Anfang sehr schnell an Wert
        verlieren, bekommst du ein „junges“ gebrauchtes Auto viel günstiger und
        trotzdem in einem sehr guten Zustand.
     +   Der Wertverlust ist nicht so groß wie bei einem Neuwagen.
     +   Das Auto ist sofort verfügbar.
     – Die Ausstattung kann nicht selbst ausgesucht werden.
     – Du hast keine Garantie. Gewährleistung bekommst du meist nur, wenn du
       das Auto von einem*einer Händler*in kaufst.
          Mehr Infos: www.oeamtc.at/thema/autokauf → Gebrauchtwagen →
          Garantie und Gewährleistung
     – Du musst mit Reparaturen rechnen.

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Was du beim Autokauf beachten solltest
• nie allein zum Autokauf gehen
•   das Auto genau anschauen und nicht überstürzt kaufen
•   alle Papiere prüfen (Zulassung, Serviceheft, etc.)
•   prüfen, ob das Auto vorgeführt wurde
•   eine Probefahrt machen
•   um sicherzugehen: einen Ankaufstest machen (z. B. beim ÖAMTC). Der
    Test gibt an, wie viel der Wagen ungefähr noch wert ist.

Checkliste vom ÖAMTC: www.oeamtc.at/thema/autokauf → Gebrauchtwagen

Wo suchst du nach Autos?
Es gibt mehrere Möglichkeiten, an dein erstes Auto zu kommen.

Im Internet:
• www.gebrauchtwagen.at
• www.laendleanzeiger.at/auto-motorrad
• www.laendleauto.at
• www.oeamtc.at/ai-webapp

Bei Autohändler*innen:
Suche auf www.herold.at nach Autohändler*innen in deiner Gegend.

Privatkauf:
Sieh dich bei dir in der Nähe um. Oft stehen gebrauchte Autos am Straßenrand
mit einem Hinweis-Zettel, dass das Auto zu verkaufen ist. Bei einem
Privatkauf ist ein schriftlicher Vertrag besonders wichtig.
Einen Entwurf für einen solchen Vertrag bekommst du beim ÖAMTC:
(www.oeamtc.at/thema/autokauf → ÖAMTC Kaufvertrag)

       Achtung: Besonders bei einem Privatkauf ist es wichtig, dass du einen
       Ankaufstest (z. B. beim ÖAMTC) machst – egal wie gut du die Person
       kennst, die das Auto verkauft. Durch den Ankaufstest weißt du genau,
       wie viel das Auto noch wert ist, bevor du einem fixen Preis zustimmst.

Leasing, Kredit oder bar – Wie zahle ich mein Auto?

Barbezahlung
Eine Möglichkeit ist, dass du das Auto direkt bar – also mit deinem eigenen
Geld – bezahlst.
+   Das Auto gehört sofort dir.

                                                                                17
+   Du musst keine monatlichen Zahlungen leisten.
     +   Du kannst oft gute Rabatte heraushandeln.
     – Du verlierst zu einem Zeitpunkt viel Geld auf einmal.

     Leasing
     Wenn du ein Auto „least“, bezahlst du nicht sofort den vollen Kaufpreis. Du
     zahlst monatlich in sogenannten Raten. Während der Leasing-Vertrag läuft,
     bleibt das Auto im Besitz des Händlers bzw. der Händlerin. Du mietest das
     Auto also nur. Damit das Auto dir gehört, musst du am Ende der Leasingdauer
     noch einen bestimmten Restbetrag bezahlen. Es gibt verschiedene
     Leasingmodelle. Informiere dich vorher gut, welches für dich das richtige
     Modell ist.
     +   Du musst nicht alles auf einmal zahlen.
     +   Du kannst nach kurzer Zeit bereits auf ein neueres Automodell umsteigen.
     – Das Auto ist während der Leasingdauer nicht dein Eigentum.
     – Meist ist ein Leasing teurer als ein Kauf, da du auch Zinsen zahlen musst.
     – Du musst vielleicht Nachzahlungen leisten.

     Kredit
     Du kannst bei einer Bank um einen Kredit ansuchen, wenn du das Geld für ein
     eigenes Auto nicht auf der Seite hast. Die Bank leiht dir das benötigte Geld. Du
     musst aber nicht nur das geliehene Geld zurückzahlen, sondern auch Zinsen.
            Achtung: Die Laufzeit des Kredits (also die Zeit, bis du deinen Kredit
            abgezahlt hast) sollte nicht länger als die Lebensdauer des Autos sein.

     +   Du musst nicht alles auf einmal zahlen.
     +   Das Auto gehört sofort dir.
     – Es ist teurer als ein Barkauf, da du auch hier Zinsen zahlen musst.
     – Es besteht die Gefahr, dass du den Kredit fertigzahlen musst, wenn du das
       Auto nicht mehr hast.
            Tipp: Vergleiche die Angebote von verschiedenen Kreditgebern!

     Welche Kosten fallen bei einem Autokauf an?

     Einmalige Kosten
     • Kaufpreis (wenn du das Auto mit deinem eigenen Geld sofort bezahlst)
     •   Kosten für die Anmeldung des Autos
            Mehr Infos: www.oeamtc.at/thema/autokauf → Gebrauchtwagen →
            Zulassung

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Monatliche Kosten
• eventuell Leasingraten oder Kreditzahlungen
•   Parkplatz- bzw. Garagenmiete
•   Versicherung
       Mehr Infos: siehe nächster Punkt „Versicherungen“.

Kosten, die immer wieder anfallen
• Tanken
•   Autobahnvignette(n)
•   Parktickets
•   Autowäsche
•   Scheibenwischwasser und Frostschutzmittel (besonders im Winter)
•   Reparaturen
•   neue Reifen
•   Regelmäßiger Service:
    Du solltest dein Auto in regelmäßigen Abständen in eine Werkstatt zum
    Service bringen. Dort wird der Zustand des Autos überprüft und z. B. Öl
    gewechselt. Ein regelmäßiger Service soll mögliche Schäden frühzeitig
    erkennen. So können oft teure Reparaturen verhindert werden.
•   Begutachtung („Pickerl“):
    Einmal im Jahr musst du dein Auto in einer Werkstatt „vorführen lassen“.
    Dabei wird das Auto auf seine Sicherheit überprüft. Die gefundenen
    schweren Mängel müssen behoben werden, damit du wieder ein „Pickerl“
    (Begutachtungsplakette) bekommst und weiter damit fahren darfst.
    Eine Ausnahme gibt es bei neuen Autos. Sie müssen erst nach drei Jahren
    vorgeführt werden. Danach nach weiteren zwei Jahren und erst dann
    musst du das Auto jährlich vorführen lassen.
       Mehr Infos:
       www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr → KFZ →
       Begutachtung (Pickerl)

Ermäßigungen mit der aha card
Wenn du beim ÖAMTC Mitglied bist und die aha card hast, kannst du dein
Auto gratis vorführen lassen und bekommst Pannenhilfe rund um die Uhr. →
www.aha.or.at/vorteile/oeamtc-vorarlberg

                                                                               19
Egal ob du dir ein Auto, Moped oder Motorrad kaufst –
     am Thema Versicherung kommst du nicht dran vorbei.

     Kfz-Haftpflichtversicherung
     Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich verpflichtend. Diese
     Versicherung deckt Schäden, die du mit deinem versicherten Auto anderen
     zufügst. Das gilt aber nicht für Schäden an deinem eigenen Auto.
     Die Kfz-Haftpflichtversicherung kannst du bei einem
     Versicherungsunternehmen deiner Wahl abschließen. Sie schützt dich und
     andere beteiligte Personen bei einem Unfall vor Kosten, die oft sehr hoch sein
     können.
            Mehr Infos: www.oesterreich.gv.at/themen
            (Freizeit und Straßenverkehr → Kfz → Verkehrsunfall → Leistungen im
            Rahmen der Haftpflichtversicherung)

     Kasko-Versicherung
     Wenn du möchtest, kannst du dich zusätzlich privat „Kasko- oder Vollkasko“
     versichern. Das kostet zwar extra, aber versichert Schäden an deinem eigenen
     Auto. Es sind z. B. Schäden an den Scheiben, Katastrophenschäden,
     Hagelschäden etc. abgedeckt.
     Man unterscheidet zwischen Teil- und Vollkasko-Versicherung. Der
     Unterschied ist, dass bei der Vollkasko-Versicherung mehr Schäden
     versichert sind.
            Tipp: Erkundige dich bei deinem*r Versicherungsberater*in über alle
            Details und Kosten. Hole dir auch mehrere Angebote ein und vergleiche
            sie.

     Insassen-Unfallversicherung
     Das ist eine Sonderform der Unfallversicherung und versichert die Fahrgäste,
     die bei dir mitfahren. Diese Versicherung ist freiwillig.

     Mehr Infos zu den Kfz-Versicherungen:
     www.keinesorgen.at/blog/blog/2018/10/04/kfz-versicherung/

            Achtung: Vom 1. November bis 15. April musst du bei Schneefahrbahn
            bzw. winterlichen Fahrbedingungen mit Winterreifen fahren. Wenn du
            trotzdem mit Sommerreifen fährst und einen Unfall hast, wird deine
            Versicherung den Schaden nicht übernehmen.

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Was tun, wenn es einmal kracht? Keine Sorge! Hier erfährst
du, wie du dich richtig verhältst.

Wichtige Tipps, was du bei einem Unfall tun solltest:
1. Ruhe bewahren
2. Sofort stehen bleiben
   Wenn du nicht stehen bleibst, kannst du wegen Fahrerflucht angezeigt
   werden und bekommst eine Geldstrafe.
3. Unfallstelle absichern
   Das heißt: Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen und das
   Warnblinklicht einschalten – und Verletzten helfen!
4. Erste Hilfe leisten
   Wenn es Verletzte gibt, versuche im Rahmen deiner Möglichkeiten Erste
   Hilfe zu leisten: Erstversorgung, Rettung (Tel. 144) verständigen etc.
5. Polizei anrufen (Tel. 133)
   Bei einem Unfall mit Verletzten muss die Polizei immer informiert werden.
   Bei Sachschäden muss die Polizei in folgenden Fällen verständigt werden:
   • Beschädigung von parkenden Autos (wenn Besitzer*in nicht in der Nähe)
   • Wildunfälle oder Beschädigung der Leitschiene
   • „Streifschäden“ im Parkhaus (wenn Betreiber*in nicht in der Nähe)
   Achtung: Eine nicht oder zu spät erstattete Selbstanzeige ist mit
   Fahrerflucht gleichzusetzen!

6. Daten austauschen
   Tausche deine Daten mit allen Unfallbeteiligten aus. Notiere Name,
   Adresse, Versicherung, Kennzeichen, Führerschein und Telefonnummer.
   Tipp: Es gibt die Vorlage „Europäischer Unfallbericht“;
   erhältlich bei ARBÖ (www.arboe.at) oder ÖAMTC (www.oeamtc.at).
7. Zeug*innen suchen
   Suche dir Personen, die den Unfall gesehen haben, und lass dir ihre
   Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer) geben.
8. Unfall dokumentieren
   Mache Fotos vom Unfallort und von allen beteiligten Personen aus
   verschiedenen Blickwinkeln.
9. Versicherung informieren
   Informiere so bald wie möglich deine Versicherung über den Unfall.

                                                                               21
Was tun, wenn das Auto einfach „liegen bleibt“? Keine Sorge!
     Hier erfährst du, wie du dich richtig verhältst.

     Wichtige Tipps, was du bei einer Panne tun solltest:
     1. Ruhe bewahren
     2. Fahrzeug abstellen
        Fahre wenn möglich rasch zu einer Pannenbucht oder einem Parkplatz.

     3. Warnblinkanlage einschalten
     4. Warnweste anziehen
        Bevor du das Auto verlässt, ziehe zu deiner Sicherheit immer eine
        Warnweste an. Warnwesten-Pflicht gilt auf Autobahnen und Autostraßen
        immer. Auf einer Freilandstraße muss sie nur dann getragen werden, wenn
        laut Gesetz auch ein Pannendreieck aufzustellen ist.
        Gut zu wissen: Es gibt nicht nur eine Tragepflicht, sondern auch eine
        Mitführpflicht. Wenn du bei einer Kontrolle keine Sicherheitsweste(n) hast,
        musst du eine Strafe zahlen
        Tipp: Alle Personen, die das Fahrzeug verlassen, sollten sicherheitshalber
        eine Warnweste anziehen!
     5. Pannendreieck aufstellen
        Pannendreieck-Pflicht gilt in folgenden Fällen:
        • auf Freilandstraßen, Autobahnen und Autostraßen
        • bei schlechter Sicht, Dämmerung, Dunkelheit
        • in einem schlecht beleuchteten Tunnel
        Tipp: Das Pannendreieck sollte so aufgestellt werden, dass andere
        Fahrer*innen genug Zeit und Platz zum Ausweichen haben.

     6. Gefahrenbereich verlassen
        Alle Personen, die im Fahrzeug oder auf der Fahrbahn sind, sollten den
        Gefahrenbereich verlassen.

     Mehr Infos: www.oeamtc.at → Themen → Panne & Unfall

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                                                    Stand August 2021/rl

Mit Unterstützung des Landes Vorarlberg und der Städte Dornbirn,
Bregenz, Bludenz.

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                                                                           23
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