Hygienekonzept für den Besuch des Bundesverwaltungsgerichts

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Hygienekonzept
für den Besuch des Bundesverwaltungsgerichts

Stand: 9. November 2021
Hygienekonzept für Besuche des Bundesverwaltungsgerichts

Das Bundesverwaltungsgericht ist neben der während der gesamten Corona-Pandemie
ohnehin gegebenen Möglichkeit zur Teilnahme an öffentlichen Verhandlungen auch für
Besucherinnen und Besucher geöffnet, die sich für das Gebäude unter historischen und
architektonischen Gesichtspunkten interessieren. Die Teilnahme an Führungen ist ebenfalls
möglich.

Zum gegenseitigen Schutz der Besucherinnen und Besucher aber auch zum Schutz der
Beschäftigten des Bundesverwaltungsgerichts werden nachfolgende Hygieneregeln erlassen,
die zu beachten und einzuhalten sind.

Für Fragen vor Ort stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pfortendienstes zur
Verfügung. Grundsätzliche Fragen sind an die verantwortliche Ansprechperson

                                      Leiterin der Verwaltung
                                        RD'n Kerstin Prekel
                                            0341 2007 0
                                       Post@bverwg.bund.de

zu richten.

1          Für Besuche gilt grundsätzlich:

           Mindestabstände von 1,5 m zwischen Personen, die nicht zu einem Haushalt gehö-
           ren, müssen eingehalten werden. Außerdem ist ein medizinischer Mund-Nasen-
           Schutz (OP-Maske oder FFP2-Maske) zu tragen.

           Für einen Besuch des Bundesverwaltungsgerichts ist die Erfassung der Kontaktda-
           ten erforderlich, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in der Stadt Leipzig fünf Tage in
           Folge über 35 liegt. Gleiches gilt für den erforderlichen 3G-Nachweis.

           Während der Vorwarnstufe bzw. der Überlastungsstufe gemäß Sächsischer Corona-
           Schutz-Verordnung ist ein 2G-Nachweis erforderlich.

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Hygienekonzept für Besuche des Bundesverwaltungsgerichts

        Die Registrierung für die Kontaktnachverfolgung kann über den im Eingangsbereich
        ausgehängten QR-Code der Corona-Warn-App geschehen oder alternativ mittels
        ausgefülltem Kontaktdatenformular1.

        Greift bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 35 die 3G-Regel, so ist beim Betreten
        des Gebäudes der Nachweis zu erbringen, dass man geimpft oder genesen ist oder
        ein aktuelles Testergebnis2 vorweisen kann. Bei einem geforderten 2G-Nachweis ist
        der Zutritt nur für geimpfte oder genesene Personen erlaubt.

        Keine engen Begrüßungen, kein Händeschütteln.

        Mittel zur Desinfektion der Hände stehen im Eingangsbereich sowie in den Toiletten
        im ersten und zweiten Obergeschoß zur Verfügung.

        Halten Sie die Husten- und Niesetikette ein.

        Der Besuch des Bundesverwaltungsgerichts geschieht auf eigene Gefahr.

        Der Besuch des Gerichtsgebäudes bzw. die Teilnahme an Veranstaltungen können
        abgebrochen werden, sofern sich nicht an die Hygiene-Regeln gehalten wird.

        Gruppen empfehlen wir eine individuelle Terminvereinbarung. Eine Anmeldung ist
        über die Internet-Seite des Bundesverwaltungsgerichts unter
        https://www.bverwg.de/gebaeude/besichtigung-des-gebaeudes möglich. Für Füh-
        rungen entstehen ggf. Kosten.

        Personen, die sich unwohl, fiebrig oder erkältet fühlen, sollen auf einen Besuch bzw.
        an einer Teilnahme an Führungen verzichten. Personen mit Kontakt zu COVID-19-
        Fällen innerhalb der letzten 14 Tage dürfen das Gebäude nicht betreten.

        Die Ausstellungsräume des Reichsgerichtsmuseums werden regelmäßig gelüftet.

1 Das Formular ist in das dafür vorgesehene Behältnis einzuwerfen. Die Formulare werden
dann tagesweise in verschlossenen Briefumschlägen aufbewahrt und nach vier Wochen ver-
nichtet.
2 Der Zeitpunkt der Vornahme des Testes darf dabei nicht länger als 24 Stunden zurücklie-

gen. Soweit es sich um einen PCR-Test handelt, gilt abweichend von vorgenannter Festle-
gung, dass dieser nicht länger als 48 Stunden zurückliegen darf.

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Hygienekonzept für Besuche des Bundesverwaltungsgerichts

    Materialien, Oberflächen und Tasten, die häufig berührt werden, werden je nach Be-
    sucheraufkommen mit Desinfektionsmittel gereinigt.

2   Für Besuche von Verhandlungen gilt zusätzlich:

    Alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen an öffentlichen Verhandlungen müssen eine
    medizinische Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Diese Verpflichtung entbindet nicht
    davon auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern - so weit wie mög-
    lich - zu achten. Der zuständige Vorsitzende Richter bzw. die zuständige Vorsitzende
    Richterin entscheidet, ob die Maske während der Verhandlung am Sitzplatz abge-
    nommen werden darf.

    Hinsichtlich der Erhebung der Kontaktdaten wird auf die Regelungen unter 1 ver-
    wiesen. Die 2G- oder 3G-Regel kommt bei Verhandlungen - auch bei einer Sieben-
    Tage-Inzident von über 35 in der Stadt Leipzig sowie dem Erreichen von Vorwarn-
    oder Überlastungsstufe im Freistaat Sachsen - nicht zur Anwendung.

3   Für Besuche im Rahmen von Führungen gilt zu-
    sätzlich:

    Die Größe der durch einen Gästeführer bzw. eine Gästeführerin zu betreuende
    Gruppe wird auf 25 Personen zuzüglich der führenden Person begrenzt. Bei Führun-
    gen erfolgt unabhängig von der Inzidenz in der Stadt Leipzig generell eine Erhebung
    der Kontaktdaten. Außerdem ist generell ein 3G-Nachweis zu erbringen; bei Errei-
    chen der Vorwarn- bzw. Überlastungsstufe ist die Teilnahme an Führungen nur
    noch mit 2G-Nachweis möglich.

    Während der Führung ist ein medizinischer Mund-Nasenschutz zu tragen. Die füh-
    rende Person darf diese beim Sprechen abnehmen, sofern sichergestellt ist, dass der
    Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten wird.

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Hygienekonzept für Besuche des Bundesverwaltungsgerichts

        Die vorstehenden Regelungen zur Gruppengröße bzw. zur Maskentragepflicht gelten
        auch bei internen Führungen; gleiches gilt für die Kontaktnachverfolgung sowie zur
        Umsetzung der 2G- bzw. 3G-Regel.

Leipzig, 9. November 2021

Der Präsident
des Bundesverwaltungsgerichts
Im Auftrag

Kerstin Prekel
(Leiterin der Verwaltung)

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