Hygienische Aufbereitung von Hilfsmitteln der Respiratorischen Heimtherapie - Empfehlungen für Anwender, Betreiber, Dienstleister und Hersteller ...

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Hygienische Aufbereitung von Hilfsmitteln der Respiratorischen Heimtherapie - Empfehlungen für Anwender, Betreiber, Dienstleister und Hersteller ...
Hygienische Aufbereitung
von Hilfsmitteln der
Respiratorischen Heimtherapie

Empfehlungen für Anwender, Betreiber,
Dienstleister und Hersteller

Erstellt vom Fachbereich Respiratorische Heimtherapie
des SPECTARIS-Fachverbandes Medizintechnik
Einleitung

        Die hiermit vorgelegten Empfehlun-       n	Dr.   Jürgen Attenberger       Es ist vorgesehen, diese Empfehlun- geschrieben werden oder sich bei
        gen zur „Hygienischen Aufbereitung 	Facharzt für Öffentliches             gen zur „Hygienische Aufbereitung der praktischen Anwendung dieser
        von Hilfsmitteln der Respiratorischen        Gesundheitswesen              von Hilfsmitteln der Respiratorischen Empfehlungen die Notwendigkeit zu
        Heimtherapie“ wurden von den Mit-                                          Heimtherapie“, die eine Konkretisie- Änderungen ergibt.
        gliedern des Fachbereiches Respira-      n   Dr. Anja Jacobshagen          rung der Empfehlung der Kommission
        torische Heimtherapie im SPECTARIS 	Bundesinstitut für Arzneimittel       für Krankenhaushygiene und Infek- Berlin, im März 2021
        Fachverband     Medizintechnik    mit        und Medizinprodukte (BfArM)   tionsprävention beim Robert Koch-
        Unterstützung kompetenter und fach-          Abteilung Medizinprodukte     Institut (RKI) und des Bundesinstitutes
        lich qualifizierter Kreise erarbeitet.                                     für Arzneimittel und Medizinprodukte
        Der Fachbereich möchte sich an dieser    n   S igrid Krüger               (BfArM) zu den „Anforderungen an
        Stelle ganz besonders für die freund- 	Deutsche Gesellschaft für          die Hygiene bei der Aufbereitung von
        liche Unterstützung, die ausführliche        Sterilgutversorgung (DGSV)    Medizinprodukten“ für den Bereich
        Diskussion, die vielen hilfreichen                                         der Respiratorischen Heimtherapie
        Kommentare und Hinweise bei der          n   Marc Thanheiser               darstellen, auch in Zukunft fort-
        Erstellung,   die   wesentlich   zum         Robert Koch-Institut (RKI)    zuschreiben. Insbesondere ist eine
        Gelingen dieses Projektes beigetragen                                      Überarbeitung und Aktualisierung
        haben, bedanken. Dieser Dank geht                                          vorgesehen, wenn die Empfehlungen
        insbesondere an:                                                           von RKI und BfArM ihrerseits fort-

                                                                                                                                                      2|3
Inhalt

         Einleitung2                                                                     6 | Erläuterungen zu den nachfolgenden Tabellen                         42

         Hygienische Aufbereitung von Hilfsmitteln der Respiratorischen Heimtherapie 6   7 | Klinischer Bereich

                                                                                              7.1 | Messgeräte für Körperzustände/-funktionen                      46
         1 | Vorwort                                                                8        7.2 | Schlafapnoetherapiegeräte	                                      48
                                                                                              7.3 | Beatmungsgeräte – intermittierend (unter 16 Stunden pro Tag)    50
                                                                                              7.4 | Beatmungsgeräte – lebenserhaltend (über 16 Stunden pro Tag)     52
         2 | Zweck                                                                 16        7.5 | High Flow Atemtherapiesystem                                    54
                                                                                              7.6 | Atemtherapie zur Schleimlösung/-elimination                     56
                                                                                              7.7 | Sauerstofftherapiegeräte                                        58
         3 | Anwendungsbereich                                                     18        7.8 | Aerosol-Inhalationsgeräte                                       60
                                                                                              7.9 | Hilfsmittel bei Tracheostoma                                    62
                                                                                              7.10 | Sekret-Absauggeräte                                            64
         4 | Grundsätzliches zur Aufbereitung                                      20
                                                                                          8 | Außerklinischer Bereich
           4.1 | Vorbedingung                                                      20
           4.2 | Voraussetzungen                                                   20        8.1 | Messgeräte für Körperzustände/-funktionen                      66
         		      4.2.1 | Risikobewertung und Einstufung der Medizinprodukte       21        8.2 | Schlafapnoetherapiegeräte	                                      68
         		      4.2.2 | Durchführbarkeit                                          24        8.3 | Beatmungsgeräte – intermittierend (unter 16 Stunden pro Tag)    70
         		      4.2.3 | Wirksamkeitsnachweis und Sicherstellung der Qualität                8.4 | Beatmungsgeräte – lebenserhaltend (über 16 Stunden pro Tag)     72
                          der eingesetzten Aufbereitungsverfahren                  24        8.5 | High Flow Atemtherapiesystem                                    74
           4.3 | Verantwortung                                                     25        8.6 | Atemtherapie zur Schleimlösung/-elimination                     76
         		      4.3.1 | Verantwortung des Herstellers                            25        8.7 | Sauerstofftherapiegeräte                                        78
         		      4.3.2 | Verantwortung des Betreibers                             26        8.8 | Aerosol-Inhalationsgeräte                                       80
                                                                                              8.9 | Hilfsmittel bei Tracheostoma                                    82
                                                                                              8.10 | Sekret-Absauggeräte                                            84
         5 | Prozessschritte zur Aufbereitung kontaminierter Medizinprodukte      28
                                                                                          9 | Serviceprovider
           5.1 | G
                  rundsätzliches zu den Prozessschritten der Aufbereitung         28
           5.2 | Transport und Lagerung                                            30        9.1 | Messgeräte für Körperzustände/-funktionen                      86
           5.3 | Aufbereitung                                                      31        9.2 | Schlafapnoetherapiegeräte	                                      88
         		      5.3.1 | Vorbereitung der Aufbereitung                            34        9.3 | Beatmungsgeräte – intermittierend (unter 16 Stunden pro Tag)    90
         		      5.3.2 | Reinigung                                                 35        9.4 | Beatmungsgeräte – lebenserhaltend (über 16 Stunden pro Tag)     92
         		      5.3.3 | Desinfektion                                              36        9.5 | High Flow Atemtherapiesystem                                    94
         		      5.3.4 | Spülung und Trocknung                                    37        9.6 | Atemtherapie zur Schleimlösung/-elimination                     96
         		      5.3.5 | Funktionsprüfung                                          37        9.7 | Sauerstofftherapiegeräte                                        98
         		5.3.6 | Verpackung                                                      37        9.8 | Aerosol-Inhalationsgeräte                                      100
         		      5.3.7 | Kennzeichnung                                             38        9.9 | Sekret-Absauggeräte                                            102
         		      5.3.8 | Freigabe zur Anwendung                                    38
         		      5.3.9 | Dokumentation und Kennzeichnung                          39
           5.4 | Literaturhinweise                                                 40    Impressum104

                                                                                                                                                                    4|5
Hygienische Aufbereitung
                               1
von Hilfsmitteln der
Respiratorischen Heimtherapie
Empfehlungen für Anwender, Betreiber, Dienstleister und Hersteller

             Vorbemerkung                         in der Heimtherapie häufig vom          fehlen, sollen diese Empfehlungen erwarteten                 Nutzungsdauer          dieser
             Diese Empfehlungen richten sich Betreiber mit der Aufbereitung dieser        Hilfestellung geben, diese Informati- Medizinprodukte basierend auf der
             an die Hersteller von Produkten der Produkte beauftragt werden, also         onsdefizite auszugleichen.               Risikobewertung der aufgelisteten
             Respiratorischen Heimtherapie. Diese für andere Medizinprodukte hygie-                                                Medizinprodukte.
             Hersteller müssen in den Gebrauchs- nisch aufbereiten, Hilfestellung, die    Mit den Tabellen im Anhang werden
             anweisungen nach Maßgabe des kon- Vorgaben in der Praxis umzusetzen.         für die aufgelisteten Medizinprodukte    1
                                                                                                                                       Der in der Überschrift dieser Empfehlungen ver-

             kreten Falles u.a. bei wiederanzuwen- Diese Empfehlungen sollen auch den     ganz konkrete Aufbereitungsemp-          wendete Begriff des Hilfsmittels stammt insbeson-

             denden Produkten sowohl Angaben betroffenen Fachkreisen Hilfestellung        fehlungen für die unterschiedlichen      dere aus dem Fünften und Elften Buch Sozialge-

             über geeignete Aufbereitungsverfah- geben, den Anwender in die Lage          Einsatzsituationen oder Einsatzbedin-    setzbuch (SGB V - Gesetzliche Krankenversicherung

             ren, als auch Angaben zu einer even- zu versetzen, die Produkte hygiene-     gungen gegeben.                          - und SGB XI - Soziale Pflegeversicherung -) und

             tuellen zahlenmäßigen Beschränkung gerecht zu benutzen.                                                               wird u.a. bei der Versorgung der Versicherten der

             der Wiederanwendungen machen.                                                Darüber hinaus gibt der Fachbereich      gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen von allen

                                                  Zusätzlich enthalten diese Empfehlun-   Respiratorische Heimtherapie für die     an der häuslichen Patientenversorgung Beteiligten

             Diese Empfehlungen beinhalten auch gen Informationen für die Betreiber       aufgelisteten Medizinprodukte und        verwendet. Im Medizinproduktegesetz und seinen

             wichtige Hinweise für die Betreiber, und die mit der Aufbereitung beauf-     deren Zubehörteile Erfahrungswerte       Verordnungen wird der Begriff Medizinprodukt

             welche nach dem Medizinprodukte- tragten Personen, wie mit "Altgeräten"      wieder, die in den letzten Jahren beim   benutzt. Da jedes Hilfsmittel nach der Begriffs-

             gesetz und der Medizinprodukte- zu verfahren ist. Da in der Praxis           Einsatz dieser Produkte gewonnen         bestimmung des § 3 MPG ein Medizinprodukt ist,

             Betreiberverordnung für die Aufberei- häufig festzustellen ist, dass bei     wurden.                                  wird im Folgenden ausschließlich der Begriff Medi-

             tung dieser Medizinprodukte verant- diesen schon lange Zeit im Einsatz                                                zinprodukt verwendet. Der Begriff Medizinprodukt

             wortlich sind.                       befindlichen Medizinprodukten jeg-      Dazu beinhalten die Tabellen Angaben     schließt im Folgenden das Gerät und das für den

             Diese Empfehlungen geben darüber liche Hinweise zur hygienischen Auf-        zur empfohlenen Aufbereitungsfre-        bestimmungsgemäßen Gebrauch notwendige Zu-

             hinaus den Dienstleistern, welche bereitung in der Gebrauchsanweisung        quenz und zur durchschnittlich zu        behör mit ein.

                                                                                                                                                                                 6|7
1 | Vorwort

       Nach § 14 Satz 2 des Medizin- ren die Anforderungen an die besondere               ten Verfahren so durchzuführen, dass der mittel und Medizinprodukte – KRINKO-/
       produktegesetzes    (MPG)     dürfen hygienische Aufbereitung entsprechend         Erfolg dieser Verfahren1 nachvollziehbar BfArM-Empfehlung – am 25.08.2001
       Medizinprodukte    nicht    betrieben § 8 Absatz 2 MPBetreibV einzuhalten.         gewährleistet ist und die Sicherheit und Ge- veröffentlicht. Die aktualisierte Version
       oder angewendet werden, wenn Dabei werden in den nachfolgenden                     sundheit von Patienten, Anwendern oder wurde im September 2012 bereitgestellt.
       sie Mängel aufweisen, durch die Pa- Empfehlungen die Anforderungen an              Dritten nicht gefährdet wird. Dies gilt auch Die mitgeltende "Ergänzung zur Empfeh-
       tienten, Beschäftigte oder Dritte ge- die besondere hygienische Aufbereitung       für Medizinprodukte, die vor der erstmali- lung „Anforderungen an die Hygiene bei
       fährdet werden können.                  entsprechend § 8 Absatz 1 Satz 1 MP-       gen Anwendung desinfiziert oder sterilisiert der Aufbereitung von Medizinproduk-
                                               BetreibV beschrieben.                      werden. Eine ordnungsgemäße Aufberei- ten“" wurde im Jahr 2018 veröffentlicht.
       Hieraus ergibt sich, dass Medizinpro-                                              tung nach Satz 1 wird vermutet, wenn die     1.) Nach der KRINKO-/BfArM-Empfehlung sind ge-

       dukte u.a. dann nicht betrieben und Diese Anforderungen beziehen sich              gemeinsame Empfehlung der Kommission         eignete validierte Verfahren im Sinne des § 8 Absatz

       angewendet werden dürfen, wenn auf Produkte, die bestimmungsgemäß                  für Krankenhaushygiene und Infektions-       1 Satz 1 MPBetreibV, Verfahren, welche ein definier-

       von ihnen eine Infektionsgefahr aus- keimarm (semikritische Medizinpro-            prävention am Robert Koch-Institut und       tes Ergebnis (insbesondere Sauberkeit, Keimarmut/

       geht. Um diese zu verhindern, sind dukte) – also frei sind von vermeh-             des Bundesinstitutes für Arzneimittel und    Sterilität und Funktionalität) reproduzierbar und

       zum einen die Anforderungen zur all- rungsfähigen, humanpathogenen Erre-           Medizinprodukte zu den Anforderungen an      nachweisbar ständig erbringen. Bei der Aufbereitung

       gemeinen hygienischen Aufbereitung gern sind – oder auf Medizinprodukte,           die Hygiene bei der Aufbereitung von Medi-   eines Medizinproduktes trägt die Summe aller be-

       von Medizinprodukten (z. B. Wisch- die steril zur Anwendung kommen.                zinprodukten beachtet wird.“                 teiligten maschinellen und manuellen Prozesse (sich

       desinfektion an Medizinprodukten wie                                               Diese „Anforderungen an die Hygiene          ergänzende Einzelschritte der Aufbereitung) zum

       Infusions- und Ernährungspumpen, „Die Aufbereitung von bestimmungs-                bei der Aufbereitung von Medizinpro-         Erreichen des jeweiligen Aufbereitungsziels bei. Inso-

       Pflege- und Krankenhausbetten, Un- gemäß keimarm oder steril zur Anwen-            dukten" haben die Kommission für Kran-       weit wirken sich unzulänglich validierte Einzelschritte

       terarmgehstützen – § 4 Absatz 1 der dung       kommenden        Medizinprodukten   kenhaushygiene und Infektionspräventi-       (Prozesse) ebenso qualitätsmindernd auf das Ergeb-

       Medizinprodukte-Betreiberverordnung ist unter Berücksichtigung der Angaben         on (KRINKO) beim Robert Koch-Institut        nis der Aufbereitung aus wie die Nichtbeachtung von

       (MPBetreibV)) zu erfüllen, zum ande- des Herstellers mit geeigneten validier-      (RKI) und das Bundesinstitut für Arznei-     Standardarbeitsanweisungen.

                                                                                                                                                                                        8|9
Zur Festlegung, welche Medizinpro- Absatz 1 MPBetreibV.                          entenversorgung im häuslichen Bereich.   delegierbar. Nur Aufgaben, die sich aus
dukte unter diese Regelung fallen, Medizinprodukte der Respiratorischen          Sie sollen:                              dieser Verantwortung heraus ergeben,
ist festzustellen, ob es sich bei diesen Heimtherapie kommen in der Regel        n   	
                                                                                      dem Hersteller dieser Produkte sind delegierbar. Bei der Wiederanwen-
Produkten um keimarme (semikritische) bestimmungsgemäß keimarm, also frei             Anleitung geben, die notwendigen dung von Medizinprodukten der Respi-
Medizinprodukte handelt oder ob diese von vermehrungsfähigen, humanpa-                Informationen für die Betreiber ratorischen Heimtherapie ist es häufig
Medizinprodukte bestimmungsgemäß thogenen Keimen zur Anwendung, d. h.                 bereitzustellen;                    wegen der fehlenden Erfahrung des
steril zur Anwendung kommen. Der die KRINKO-/BfArM-Empfehlung ist                n    d em Betreiber Möglichkeiten auf- Betreibers sinnvoll und gängige Praxis,
Begriff steril ist dabei ausreichend in auch bei der hygienischen Aufbereitung        zeigen, wie er durch geeignete dass professionelle Dienstleister, welche
der wissenschaftlichen Literatur und von Medizinprodukten für die Respira-            Delegation – beispielsweise an ei- die Voraussetzungen des § 8 Absatz 4
Normung definiert, der Begriff keimarm torische Heimtherapie im häuslichen            nen Dienstleister – seine Aufgaben der MPBetreibV erfüllen, hinzugezogen
nicht. Nach Auffassung der für die Bereich anzuwenden. Das Gleiche gilt               verantwortungsbewusst umsetzen oder beauftragt werden.
Durchführung des Medizinproduktege- auch für die seltenen Fälle, bei denen            kann und                            Mit diesen Empfehlungen soll mit dazu
setzes zuständigen obersten Landesbe- Medizinprodukte der Respiratorischen       n   	allen an der häuslichen Versorgung beigetragen werden, dass allen an der
hörden ist unter dem Begriff keimarm Heimtherapie bestimmungsgemäß steril             Beteiligten Hilfestellung geben, Patientenversorgung im häuslichen Be-
"frei von vermehrungsfähigen, human- zur Anwendung kommen.                            die Rechtsvorschriften und, soweit reich Beteiligten die notwendige prak-
pathogenen Keimen" zu verstehen. Die nachfolgenden Empfehlungen für die               vorhanden, die Herstellervorgaben tische Hilfestellung bei der Umsetzung
D. h. kommen Medizinprodukte bestim- hygienische Aufbereitung von Medizin-            zur Aufbereitung der Medizinpro- der Rechtsvorschriften und der zur
mungsgemäß frei von vermehrungs- produkten, die bei der Respiratorischen              dukte in der Praxis umzusetzen.     Patientensicherheit notwendigen Hygi-
fähigen, humanpathogenen Keimen zur Heimtherapie zur Anwendung kommen,                                                    enemaßnahmen zur Verfügung stehen.
Anwendung, gelten die Anforderungen basieren auf der KRINKO-/BfArM-Empfeh-       Verantwortlich für die Aufbereitung Alle mit Krankheitserregern kontaminier-
zur besonderen hygienischen Aufberei- lung und berücksichtigen die besonderen    dieser Medizinprodukte ist immer der ten Medizinprodukte können die Quelle
tung von Medizinprodukten gemäß § 8 Anforderungen und Bedürfnisse der Pati-      Betreiber. Diese Verantwortung ist nicht von Infektionen beim Menschen sein.

                                                                                                                                                           10 | 11
Die Wiederanwendung und Hand- von Medizinprodukten ausgeht und
                                                                                                                                                      Produktgruppe gem.
habung solcher Medizinprodukte, im die vorgesehene erneute Anwendung
                                                                                 Produktbezeichnung                                                   Hilfsmittelverzeichnis
Folgenden kontaminierte Medizinpro- dieser Medizinprodukte bei einem             Messgeräte für Körperzustände/-funktionen
                                                                                 Überwachungsgeräte für Vitalfunktionen bei Kindern                   21.30.01.
dukte genannt, setzt daher eine vor- anderen Patienten, bestimmt die
                                                                                 Überwachungsgeräte zur nicht-invasiven Blutgaskontrolle              21.30.02.
hergehende sorgfältige hygienische Art des durchzuführenden Aufberei-
Aufbereitung voraus, an die definierte tungsverfahrens. Bei Medizinproduk-       Schlafapnoetherapiegeräte
                                                                                 CPAP-Systeme zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen            14.24.20.
Anforderungen zu stellen sind.            ten, die bereits bei einem Patienten
                                                                                 Auto-CPAP-Systeme zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen 14.24.21.
                                          angewendet wurden, ist immer von       Bilevel-Systeme zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen         14.24.22.
Diese Anforderungen ergeben sich im einer Kontamination mit vermeh-              Auto-Bilevel-CPAP-Systeme zur Behandlung schlafbezogener
                                                                                                                                                      14.24.23.
                                                                                 Atemstörungen
Wesentlichen aus:                         rungsfähigen     humanpathogenen       Bilevel-CPAP-Systeme zur Behandlung schlafbezogener
                                                                                                                                                      14.24.24.
                                                                                 Atemstörungen mit ST-Funktion
n   	den gesetzlichen Vorgaben zum Keimen auszugehen und der nächste
                                                                                 Spezialgeräte zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen           14.24.25.
     Schutz von Patienten, Anwendern Patient, Anwender oder Dritte durch         Atemgasbefeuchter zur nicht invasiven Anwendung (ansteckbar)         14.24.17.5
     und Dritten (z. B. mit der Aufberei- eine   entsprechende   Handhabung      Atemgasbefeuchter, nicht invasive Anwendung (Stand-alone-Geräte)     14.24.17.4
                                                                                 Konfektionierte Nasenmasken ohne integriertes Abströmsystem          14.24.16.0
     tung Betrauten)                      und Aufbereitung zu schützen. Diese
                                                                                 Konfektionierte Nasen-Mundmasken ohne integriertes Abströmsystem     14.24.16.1
n   	den Grenzen der zur Aufbereitung Empfehlungen gelten insbesondere          Konfektionierte Nasenmasken mit integriertem Abströmsystem           14.24.16.2
     eingesetzten Verfahren               für die Aufbereitung der folgenden     Konfektionierte Nasenspitzenmasken mit integriertem Abströmsystem    14.24.16.3
                                                                                 Konfektionierte Nasenkanülen mit integriertem Abströmsystem          14.24.16.4
n   	und der Notwendigkeit, im Rahmen Medizinprodukte der Respiratorischen
                                                                                 Konfektionierte Mundmasken mit integriertem Abströmsystem            14.24.16.5
     eines etablierten Qualitätsmanage- Heimtherapie und Teile dieser Produk-    Konfektionierte Nasen-Mundmasken mit integriertem Abströmsystem 14.24.16.6
     mentsystems die bewährten stan- te einschließlich des Zubehörs.             Konfektionierte Ganzgesichtsmasken ohne integriertes Abströmventil   14.24.16.7
                                                                                 Konfektionierte Nasenspitzenmasken ohne integriertes Abströmsystem   14.24.16.8
     dardisierten Verfahren stets in
                                                                                 Konfektionierte Ganzgesichtsmasken mit integriertem Abströmventil    14.24.16.9
     gleichbleibend hoher und nachweis-                                          Individuell angefertigte Masken                                      14.24.19.
     barer Qualität zu gewährleisten.                                            Zubehör                                                              14.99.99.

Der Grad einer Infektionsgefahr, die

                                                                                                                                                                        12 | 13
Produktgruppe gem.                                                                             Produktgruppe gem.
Produktbezeichnung                                                   Hilfsmittelverzeichnis       Produktbezeichnung                                                Hilfsmittelverzeichnis
Beatmungsgeräte – intermittierend (unter 16 Stunden/Tag)                                          High Flow Atemtherapiesystem
Beatmungsgeräte zur intermittierenden Beatmung                                                    High Flow Atemtherapiesystem                                      14.24.XX1
                                                                     14.24.09.
bis 30hPa Beatmungsdruck
Beatmungsgeräte zur intermittierenden Beatmung
                                                                     14.24.13.                    Atemtherapie zur Schleimlösung/-elimination
> 30hPa Beatmungsdruck
                                                                                                  In-/Exsufflatoren                                                 14.24.08.03
Beatmungsgeräte zur lebenserhaltenden Beatmung                       14.24.12.
Atemgasbefeuchter, nicht invasive Anwendung (Stand-alone-Geräte)     14.24.17.4
                                                                                                  Sauerstofftherapiegeräte
Atemgasbefeuchter, nicht invasive Anwendung (ansteckbar)             14.24.17.5
                                                                                                  Sauerstofftherapiegeräte, Druckgasfülleinheiten                   14.24.04.
Atemgasbefeuchter, invasive und nicht invasive Anwendung
                                                                     14.24.17.6
(Stand-alone-Geräte)                                                                              Flüssigsauerstoff-Systeme (LOX)                                   14.24.05.
Konfektionierte Nasenmasken ohne integriertes Abströmsystem          14.24.16.0                   Druckminderer Druckgas-Systeme (GOX)                              14.24.05.
Konfektionierte Nasen-Mundmasken ohne integriertes Abströmsystem     14.24.16.1                   Sauerstoffsparsysteme                                             14.24.05.
Konfektionierte Nasenmasken mit integriertem Abströmsystem           14.24.16.2                   Sauerstofftherapiegeräte, Sauerstoffkonzentratoren
                                                                                                                                                                    14.24.06.
                                                                                                  (stationär, mobil und tragbar)
Konfektionierte Nasenspitzenmasken mit integriertem Abströmsystem    14.24.16.3
                                                                                                  Zubehör                                                           14.99.99.
Konfektionierte Nasenkanülen mit integriertem Abströmsystem          14.24.16.4
Konfektionierte Mundmasken mit integriertem Abströmsystem            14.24.16.5
                                                                                                  Aerosol-Inhalationsgeräte
Konfektionierte Nasen-Mundmasken mit integriertem Abströmsystem 14.24.16.6
                                                                                                  Aerosol-Inhalationsgeräte für tiefe Atemwege                      14.24.01.
Konfektionierte Ganzgesichtsmasken ohne integriertes Abströmventil   14.24.16.7
                                                                                                  Aerosol-Inhalationsgeräte für obere Atemwege                      14.24.02.
Konfektionierte Nasenspitzenmasken ohne integriertes Abströmsystem   14.24.16.8
                                                                                                  Zubehör                                                           14.99.99.
Konfektionierte Ganzgesichtsmasken mit integriertem Abströmventil    14.24.16.9
Individuell angefertigte Masken                                      14.24.19.
                                                                                                  Hilfsmittel bei Tracheostoma
Zubehör                                                              14.99.99.
                                                                                                  Trachealknülen                                                    12.24.
                                                                                                  Zubehör                                                           12.99.
Beatmungsgeräte – lebenserhaltend (über 16 Stunden/Tag)
Beatmungsgeräte zur intermittierenden Beatmung
                                                                     14.24.09.
bis 30hPa Beatmungsdruck                                                                          Sekret-Absauggeräte
Beatmungsgeräte zur intermittierenden Beatmung                                                    Sekret-Absauggeräte, netzabhängig                                 01.24.
                                                                     14.24.13.
> 30hPa Beatmungsdruck
                                                                                                  Sekret-Absauggeräte, netzunabhängig                               01.24.
Beatmungsgeräte zur lebenserhaltenden Beatmung                       14.24.12.
                                                                                                  Zubehör                                                           01.99.
Atemgasbefeuchter, invasive und nicht invasive
                                                                     14.24.17.6
Anwendung (Stand-alone-Geräte)
                                                                                              1
                                                                                                  zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wurde noch keine Hilfsmittelnummer vergeben.
Zubehör                                                              14.99.99.
                                                                                                                                                                                      14 | 15
2 | Zweck

       Diese Empfehlungen dienen dem sach- dingungen vor. Insbesondere kommen         der Betreiber sicherstellen, dass diese Inhalte in den Tabellen im Anhang.
       gerechten Umgang und der Aufberei- bei der außerklinischen Versorgung          Dienstleistungserbringer die Anforde-
       tung von Medizinprodukten, welche von Patienten die Medizinprodukte            rungen der §§ 5 und 8 MPBetreibV Die Risikobewertung und Einstufung
       mit Keimen kontaminiert sein kön- in der Regel bestimmungsgemäß                erfüllen (§ 3 Absatz 2 MPBetreibV).     der Medizinprodukte und deren Zube-
       nen. Sie konkretisieren die KRINKO-/ nicht steril, sondern keimarm zur An-                                             hör erfolgte gemäß den in Abschnitt
       BfArM-Empfehlung im Hinblick auf wendung. Darüber hinaus ist bei der           Diese Empfehlungen geben Hilfestel- 4.2.1 dieser Empfehlungen angegebe-
       den Bereich der Respiratorischen Anwendung von Medizinprodukten                lung in Bezug auf die Zuständigkeit nen Kriterien. Hinsichtlich der Art der
       Heimtherapie und berücksichtigen im häuslichen Bereich, abweichend             und die Vorgehensweise für die Hand- Anwendung und dem sich daraus ab-
       insbesondere auch den Umstand, von der Situation in einem Kranken-             habung und die Aufbereitung der geleiteten Risiko werden die im Rah-
       dass der Betreiber im Bereich der Re- haus oder in einer Praxis, der für die   im Vorwort (Kapitel 1) aufgeführten men der Respiratorischen Heimthera-
       spiratorischen Heimtherapie häufig hygienische Aufbereitung verantwort-        Medizinprodukte für den häuslichen pie genutzten Medizinprodukte und
       Andere (Dritte) mit der hygienischen liche Betreiber (z. B. die Berufsge-      Bereich.                                deren Zubehör in die Stufen: unkriti-
       Aufbereitung beauftragt (§ 3 Ab- nossenschaft, Kranken- oder Pflege-                                                   sche Medizinprodukte, semikritische
       satz 2 MPBetreibV). Diejenigen, die versicherung – § 3 Absatz 2 Satz 1         Für die aufgelisteten Medizinprodukte Medizinprodukte      ohne   besondere
       Medizinprodukte ausschließlich für MPBetreibV) in der Regel nicht vor          und deren Zubehör hat der Fach- Anforderungen (semikritisch A) und
       andere aufbereiten, müssen der An- Ort. Der Betreiber von im häuslichen        bereich Respiratorische Heimtherapie semikritische Medizinprodukte mit
       zeigepflicht nach § 25 Absatz 1 2. Bereich eingesetzten Medizinproduk-         unter Beachtung des bestimmungs- erhöhten Anforderungen an die Auf-
       Halbsatz MPG nachkommen.               ten hat die aus seiner Verantwortung    gemäßen     Gebrauches     und    der bereitung (semikritisch B) eingestuft.
                                              resultierenden Aufgaben (z. B. die      üblicherweise vorkommenden An-
       Bei der Anwendung von Medizin- hygienische           Aufbereitung)   häufig    wendungs- und Umgebungsbedin-
       produkten in der Respiratorischen an Dritte (Dienstleistungserbringer)         gungen eine Risikobewertung durch-
       Heimtherapie liegen besondere Be- delegiert. Bei dieser Delegation muss        geführt. Diese ist Grundlage für die

                                                                                                                                                             16 | 17
3 | Anwendungsbereich

       Die hier aufgeführten Anforderungen Das ist insbesondere der Fall:               Diese Empfehlungen gelten nicht für
       gelten für die Aufbereitung von Medi-     n   b ei kontinuierlicher Anwendung   die Aufbereitung von Medizinprodukten
       zinprodukten, die dazu bestimmt sind:         bei einem Patienten,               der Respiratorischen Heimtherapie, die:
       n   U
            mgebungsluft, Gase oder Aero-                                              n   b estimmungsgemäß steril zur An-
           sole in den menschlichen Körper       n	
                                                   vor    Wartungen und Instand-            wendung kommen, insbesondere
           ein- und auszuleiten,                     setzungen,                             solchen Medizinprodukten, die
                                                                                            bestimmungsgemäß die Haut oder
       n   S ekrete aus den Atemwegen abzu-     n   n ach Wartungen und Instand-          Schleimhaut durchdringen und
           führen,                                   setzungen,                             dabei in Kontakt mit Blut, inneren
                                                                                            Geweben oder Organen kommen,
       n   V
            italfunktionen zu überwachen.       n   n ach Beendigung der Anwendung        einschließlich Wunden (kritische
                                                     des Medizinproduktes bei einem         Medizinprodukte).
       Diese Empfehlungen sind immer dann            Patienten und
       anzuwenden, wenn Medizinprodukte
       der Respiratorischen Heimtherapie         n   v or Beginn einer Anwendung
       oder Teile solcher Produkte einschließ-       des Medizinproduktes bei einem
       lich Zubehör, die bestimmungsgemäß            anderen Patienten.
       keimarm zur Anwendung kommen,
       hygienisch aufbereitet werden müssen.

                                                                                                                                  18 | 19
4 | Grundsätzliches zur Aufbereitung

       4.1 | Vorbedingung                      4.2 | Voraussetzungen                  Wenn     solche   Infektionsgefahren tung der Wirkungsgrenzen der zum
       Vorbedingungen für die Aufbereitung Bei der Risikoanalyse im Rahmen des        nicht auszuschließen sind, muss ein Einsatz vorgesehenen Verfahren ent-
       sind:                                   Konformitätsbewertungsverfahrens       validiertes, zumindest aber standar- scheidend.
       n   Die Eignung (Produktverträglich- muss der Hersteller beurteilen, ob
                                                                                     disiertes Aufbereitungsverfahren an-
           keit) der zur Anwendung kommen- durch eine Wiederanwendung eines           gegeben werden, welches den Erfolg Die von aufbereiteten Medizinpro-
           den Aufbereitungsverfahren (Ge- potenziell      mit   humanpathogenen      der Maßnahmen nachvollziehbar ge- dukten ausgehenden Risiken werden
           währleistung der funktionellen und Keimen kontaminierten Medizinpro-       währleistet.                            bestimmt:
           sicherheitsrelevanten Eigenschaf- duktes eine Infektionsgefahr für den                                             è	durch unerwünschte Wirkungen,
           ten des Medizinproduktes nach der nächsten Patienten ausgeht. Bei der      4.2.1 | Risikobewertung und               die sich
           Aufbereitung) wurde festgestellt.   Risikoanalyse der Infektionsgefahren          Einstufung der Medizin-          n	aus   der vorangegangenen
                                               sind insbesondere die mögliche Kon-           produkte                            Anwendung,
       n	
         Bei     Produkten, die bestimmungs- tamination der luftführenden Kom-        Der Bewertung und Auswahl des
           gemäß keimarm zur Anwendung ponenten bei beabsichtigter oder bei           Aufbereitungsverfahrens    hat   der    n	der    vorangegangenen
           kommen, wurde die Wirksamkeit einer im Fehlerfall möglichen Rück-          Hersteller die folgenden Kriterien         Aufbereitung und
           der    standardisierten   Aufberei- atmung durch das Gerät, zu unter-      zugrunde zu legen.
           tungsverfahren im Rahmen einer suchen. Das Ergebnis der Risikoana-                                                 n	dem    Transport und der Lagerung
           produkt-/produktgruppen-spezifi- lyse kann sein, dass die Gesundheit       Überlegungen zu Anzahl und Art der         ergeben können sowie
           schen Prüfung nachgewiesen. Der des nachfolgenden Patienten, von           an dem angewendeten Medizinprodukt
           Umfang dieser Wirksamkeitsnach- Anwendern oder Dritten durch das                                              durch die Art der folgenden
                                                                                      zu erwartenden Krankheitserreger è 
           weise muss dem Medizinprodukt kontaminierte Medizinprodukt ge-             und deren Resistenz gegenüber den          Anwendung. Risiken können ent-
           und seinem Anwendungsbereich fährdet ist.                                  zur Anwendung kommenden Aufbe-             stehen z. B. durch:
           angemessen sein.                                                           reitungsverfahren sind für die Beach-   n	
                                                                                                                                Rückstände     aus der vorangegan-

                                                                                                                                                              20 | 21
genen Anwendung (z. B. Sekrete Hinsichtlich der Art der Anwendung                   Es ist deshalb erforderlich, diese          inneren Geweben oder Organen
    und andere Körperbestandteile, und dem sich daraus ableitenden                      Einstufung zu präzisieren in:               kommen, einschließlich Wunden.
    andere Arzneimittel),                    Risiko können Medizinprodukte ein-         n	Semikritische     Medizinprodukte        Konstruktive und materialtechni-
                                             gestuft werden in unkritische, semik-          ohne besondere Anforderungen            sche Details des Produktdesigns
n   Rückstände aus der vorange- ritische und kritische Medizinprodukte:                    an die Aufbereitung (Gruppe A)          können       erhöhte   Anforderun-
    gangenen     Aufbereitung       (z. B.     Unkritische
                                             n	                  Medizinprodukte                                                   gen an die Aufbereitung stellen.
    Reinigungs-, Desinfektions- und              Medizinprodukte,     die   lediglich   n	Semikritische Medizinprodukte mit

    andere Mittel einschließlich deren           mit intakter Haut in Berührung             erhöhten Anforderungen an die Es ist deshalb erforderlich, diese
    Reaktionsprodukte),                          kommen.                                    Aufbereitung (Gruppe B)             Einstufung zu präzisieren in:

n	
  Änderungen      physikalischer, che-       n   Semikritische Medizinprodukte         Hinweis: In der Respiratorischen        n	
                                                                                                                                  Kritische      Medizinprodukte ohne
    mischer oder funktioneller Eigen-            Medizinprodukte, die entweder          Heimtherapie entsteht ein Kontakt           besondere Anforderungen an die
    schaften des Medizinproduktes                direkt mit krankhaft veränderter       häufig mittelbar durch Gase, Flüssig-       Aufbereitung (Gruppe A)
    oder                                         Haut oder direkt bzw. mittelbar        keiten oder Aerosole mit den Schleim-
                                                 (gemäß DIN EN ISO 10993-1) mit         häuten.                                 n	
                                                                                                                                  Kritische      Medizinprodukte     mit
n	
  Veränderungen      der Materialbe-             Schleimhaut in Kontakt kommen.                                                     erhöhten Anforderungen an die
    schaffenheit (z. B. beschleunigter Die Einstufung des Medizinproduktes              n   Kritische     Medizinprodukte          Aufbereitung (Gruppe B)
    Materialverschleiß,     Versprödung obliegt dem Betreiber. Konstruktive                 Medizinprodukte zur Anwendung
    und veränderte Oberflächenei- und materialtechnische Details des                        von sterilen Arzneimitteln, und     n   Kritische   Medizinprodukte     mit
    genschaften, Veränderungen an Produktdesigns können erhöhte Anfor-                      Medizinprodukte, die die Haut           besonderen Anforderungen an die
    Kontaktstellen und Klebeverbin- derungen an die Aufbereitung stellen                    oder Schleimhaut durchdringen           Aufbereitung (Gruppe C)
    dungen (s. VDI 5700 Teil 1)).            (VDI 5700 Teil 1).                             und dabei in Kontakt mit Blut,

                                                                                                                                                                   22 | 23
Hinweis: In der Respiratorischen 4.2.3 | W
                                          irksamkeitsnachweis                  und Einwirkzeit, eingehalten werden. 4.3 | Verantwortung
Heimtherapie kommen in der Regel               und Sicherstellung der           Überwachungs-, Kontroll- und Warn- Die Verantwortlichkeiten bei der
keine kritischen Medizinprodukte zur           Qualität der eingesetzten        systeme der Maschinen stellen die Vo- Aufbereitung von Medizinprodukten
Anwendung.                                     Aufbereitungsverfahren           raussetzung für eine gesicherte Rei- sind für den Hersteller im Medizinpro-
                                       Manuelle Reinigungs- und Desinfek-       nigung und Desinfektion und damit duktegesetz in Verbindung mit dem
4.2.2 | Durchführbarkeit               tionsverfahren müssen stets nach         Aufbereitung dar. Wegen des hohen Anhang I der europäischen Medizin-
Vor der Entscheidung zur Aufberei- dokumentierten         Standardarbeitsan-    Stellenwertes der Reinigungs- und produkterichtlinie 93/42/EWG und
tung soll über die kritische Bewertung weisungen und mit auf Wirksamkeit        Desinfektionsleistung sind nur Geräte für den Betreiber im Medizinproduk-
der sachgerechten Durchführbarkeit geprüften, auf das Medizinprodukt            zu empfehlen, die einer Typprüfung tegesetz in Verbindung mit der Me-
hinaus auch geprüft werden, ob der abgestimmten (d. h. geeigneten und           mit Erfolg unterzogen wurden. Es wird dizinprodukte-Betreiberverordnung
gesamte Prozess (auch unter Berück- materialverträglichen) Mitteln und          darauf hingewiesen, dass die Reini- geregelt.
sichtigung des mit der Aufbereitung Verfahren durchgeführt werden.              gungsleistung maschineller Verfahren
und Anwendung des Medizinproduk-                                                unterschiedlich ist.                        4.3.1 | V
                                                                                                                                     erantwortung
tes verbundenen Risikos und des Auf- Bei maschinellen Reinigungs- und           Um     die    kontinuierliche    Qualität         des Herstellers
wandes für Wirksamkeitsnachweis Desinfektionsverfahren kann verfah-             manueller      und/oder     maschineller Der Hersteller muss nach §§ 6 und 7
und Qualitätssicherung) wirtschaft- renstechnisch sichergestellt werden,        Aufbereitungsverfahren zu gewähr- MPG in Verbindung mit den Grundle-
lich und ökologisch sinnvoll ist, oder dass die zur Erzielung einer quantifi-   leisten,     muss   mindestens     durch genden Anforderungen gem. Anhang I
das Medizinprodukt entsorgt werden zierbaren Reinigungs- und Desinfek-          periodische Prüfungen nachgewiesen der Richtlinie 93/42/EWG in der Kenn-
sollte.                                tionsleistung notwendigen Parameter,     werden, dass die Wirksamkeit noch zeichnung angeben, ob das Medizin-
                                       z. B. Wasservolumina, Wasserdruck,       gegeben ist und keine unbeabsich- produkt zum einmaligen Gebrauch
                                       Temperatur, pH-Wert, Dosierung von       tigten Änderungen eingetreten sind bestimmt ist. Bei wiederanzuwen-
                                       Reinigungs- und Desinfektionsmitteln     (Leistungsqualifikation).                   denden Medizinprodukten muss die

                                                                                                                                                       24 | 25
Gebrauchsanweisung Angaben über            n   	
                                                Angaben      zur   Aufbereitung    dukten ist ausschließlich der Betreiber tungsschritte zu regeln und vertrag-
geeignete Aufbereitungsverfahren so-            einschließlich detaillierten An-   verantwortlich. Diese Verantwortung lich zu vereinbaren:
wie zu einer eventuellen zahlenmäßi-            gaben zur (siehe Abschnitt 5):     ist nicht delegierbar. Der Betreiber      n	
                                                                                                                               In    einer vertraglichen Vereinba-
gen Beschränkung der Wiederanwen-          n   	Reinigung/Desinfektion            darf Medizinprodukte nur nach Maß-          rung sollte unter Berücksichtigung
dungen machen.                             n   	Spülung                           gabe der MPBetreibV aufbereiten             der Herstellerangaben zur Aufbe-
                                           n   	Trocknung                         (§ 14 MPG Absatz 1).                        reitung Folgendes schriftlich fest-
Die Gebrauchsanweisung ist für den         n   	Transport                                                                     gelegt werden:
Betreiber Grundlage für den bestim-        n   	Lagerung                          Der Betreiber kann nur die Aufgaben,        n    o b die Medizinprodukte nach
mungsgemäßen Gebrauch.                     n   	Hinweis für den für die Aufbe-    die sich aus dieser Verantwortlichkeit           Anwendung an einem Patienten
                                                reitung verantwortlichen Betrei-   ergeben, an geeignete Dienstleis-                aufbereitet werden können;
Der Hersteller muss für das Medizin-            ber auf die Notwendigkeit zur      ter (Dritte) übertragen. Gemäß § 8          n	mit welchen Verfahren kontami-
produkt in der Gebrauchsanweisung               Regelung der Zuständigkeiten       Absatz 4 MPBetreibV darf der Be-                 nierte Medizinprodukte aufbe-
festlegen:                                      für die Aufbereitung.              treiber nur Personen, Betriebe oder              reitet werden;
n   ob sich das Produkt zur Wieder-                                               Einrichtungen mit der Aufbereitung          n	
                                                                                                                                 unter welchen Bedingungen
    anwendung eignet, Näheres dazu Es wird auch auf die Tabellen im An-            von Medizinprodukten beauftragen,                (z. B.   Räume,   Arbeitsmittel,
    ist der DIN EN ISO 17446 zu ent- hang mit Risikobewertung, Einstufung          die die Sachkenntnis, Vorraussetzun-             Qualifikation des Personals) die
    nehmen.                             und Aufbereitungsempfehlung für den        gen und die erforderlichen Mittel zur            kontaminierten Medizinproduk-
                                        Einsatz in den Bereichen verwiesen.        ordnungsgemäßen Ausführung dieser                te aufbereitet werden.
n	die   Art und die Durchführung der                                              Aufgabe besitzen (§ 5 MPBetreibV).
    Aufbereitung (produktspezifischer 4.3.2 | Verantwortung                                                                 n	
                                                                                                                               Für    Medizinprodukte, für die kei-
    Hygieneplan), d. h.:                          des Betreibers                   Er sollte sorgfältig darauf achten, die     ne Informationen zur Aufberei-
                                        Für die Aufbereitung von Medizinpro-       Zuständigkeiten für alle Aufberei-          tung in der Gebrauchsanweisung

                                                                                                                                                              26 | 27
5|P
                                                                                    rozessschritte zur Aufbereitung
                                                                                   kontaminierter Medizinprodukte

  vorliegen, muss eine Risikobe-           5). Dabei ist die Qualifikation der          5.1 | G
                                                                                               rundsätzliches zu den         Aufbereitung). Es wird in diesem
  wertung erfolgen. Der Hersteller         mit der praktischen Durchführung                  Prozessschritten der             Zusammenhang auch auf die Empfeh-
  ist gegebenenfalls aufzufordern,         beauftragten Person festzulegen.                  Aufbereitung                     lungen zur Flächendesinfektion der
  die erforderlichen Angaben zur                                                        In der Regel sind neue Medizinpro- Kommission für Krankenhaushygiene
  Verfügung zu stellen. Diese Be-       n	Für   die Aufbereitung durch Andere          dukte (z. B. aus Produktion, Lager) und Infektionsprävention beim Robert
  wertung und die Auswahl des              (Dienstleister) gilt dieses ent-             ohne eine Aufbereitung anwendbar, Koch-Institut hingewiesen.
  Aufbereitungsverfahrens ist vom          sprechend und ist vertraglich zu             soweit der Hersteller keine anderen
  Betreiber oder dem von ihm be-           regeln.                                      Angaben macht.                        Bei der Reinigung/Desinfektion, Spü-
  auftragten Dienstleister unter Be-                                                                                          lung und Trocknung ist zwischen
  rücksichtigung der unter 4.2 auf-                                                     Sofern eine Kontamination nicht aus- manuellen und maschinellen Verfahren
  geführten Voraussetzungen für die                                                     zuschließen ist, sind auch diese Me- zu unterscheiden, wobei maschinellen
  Medizinprodukte     vorzunehmen.                                                      dizinprodukte unter Berücksichtigung Verfahren insbesondere aufgrund der
                                                                                        der Angaben des Herstellers wie an- möglichen Validierbarkeit zumindest
  Es wird auch auf die Tabellen im                                                      gewendete Medizinprodukte gemäß für einzelne Arbeitsschritte und des
  Anhang     mit    Risikobewertung,                                                    Ziffer 5.3 vor der Anwendung aufzu- Arbeitsschutzes der Vorzug zu geben
  Einstufung und Aufbereitungs-                                                         bereiten.                             ist (siehe 4.3.3).
  empfehlung für den Einsatz in den
  Bereichen, verwiesen.                                                                 Es ist jedoch in jedem Fall eine Wisch- Bei einer manuellen Reinigung/Des-
                                                                                        desinfektion der direkt mit dem Pati- infektion müssen die erforderlichen
n	
  Die   praktische Durchführung der                                                     enten in Berührung kommenden Teile Maßnahmen des Arbeitsschutzes (z.B.
  Aufbereitung ist in allen Einzel-                                                     zu empfehlen (allgemeine hygienische Schutzkleidung, Schutzbrille, geeig-
  schritten festzulegen (s. Abschnitt

                                                                                                                                                            28 | 29
nete Handschuhe, Raumluftqualität) Wandabstandes), dunklen und kühlen            Sie sind genauso zu handhaben, wenn       nenfalls Zerlegen der angewen-
zur Verfügung stehen.                    Raum, frei von Ungeziefer, zu lagern.   sie für eine Inspektion, Wartung oder     deten Medizinprodukte und deren
                                         Beim Transport ist sicherzustellen,     Instandsetzung    (Reparatur)   direkt    zügiger, sicher umschlossener und
5.2 | Transport und Lagerung             dass z. B. durch eine strikte Tren-     beim Patienten zu Hause, in der Klinik    Beschädigungen       vermeidender
Transport und Lagerung dürfen die nung von reinen/unreinen Medizin-              oder in der Servicewerkstatt bear-        Transport zum Ort der Aufbereitung,
Eigenschaften      des    aufbereiteten produkten (z. B. im Fahrzeug, Lager,     beitet werden. Kontaminierte Medi-
Medizinproduktes nicht nachteilig Werkstatt) eine Kontamination eines            zinprodukte sind gut sichtbar – auch è 
                                                                                                                        die Reinigung (s. 5.3.2) / Desinfek-
beeinflussen.                            aufbereiteten oder neuen Medizin-       auf der Umverpackung – als solche zu      tion (s. 5.3.3), Spülung und Trock-
                                         produktes bis zu seiner Anwendung       kennzeichnen.                             nung (s. 5.3.4),
Bei der Lagerung von aufberei- ausgeschlossen ist.
teten        Medizinprodukten     sind                                           Diese Medizinprodukte und deren è 
                                                                                                                   die Prüfung auf Sauberkeit und
die Angaben des Herstellers des Kontaminierte Medizinprodukte und                Zubehör sind dann den entsprechenden      Unversehrtheit der Oberflächen
Medizinproduktes und des Herstellers Teile solcher Medizinprodukte ein-          Aufbereitungsschritten     zuzuführen     (z. B. Korrosion, Materialbeschaf-
des Verpackungsmaterials zu berück- schließlich Zubehör sind bei Entge-          oder unverzüglich fachgerecht zu          fenheit), gegebenenfalls Wieder-
sichtigen.                               gennahme (z. B. beim Patienten), bei    entsorgen.                                holung von Schritt b) und die Iden-
                                         der Vorbereitung für den Transport                                                tifikation, z. B. zum Zwecke der
In der Regel sind aufbereitete Medi- (z. B. verpacken in einen ausreichend       5.3 | Aufbereitung                        Entscheidung über eine erneute
zinprodukte in einer mechanischen großen und abzuschließenden Kunst-             Die Aufbereitung umfasst in der Regel     Aufbereitung bei deren zahlen-
Schutz       gewährleistenden   Verpa- stoffbeutel) und bei Anlieferung nur      folgende Einzelschritte:                  mäßiger Begrenzung,
ckung, staubgeschützt, in einem tro- mit Einmalhandschuhen aus nicht-             das
                                                                                 è        sachgerechte     Vorbereiten
ckenen (z. B. durch Gewährleistung allergenem Material zu handhaben.                (s. 5.3.1) (Vorbehandeln, Sam- è die Instandhaltung (z. B. Schwachstel-
eines ausreichenden Fußboden- und                                                   meln, Vorreinigen) und gegebe-         lenbeseitigung) und Instandsetzung,

                                                                                                                                                        30 | 31
è
 die Funktionsprüfung (s. 5.3.5)      n   d ie vorausgegangene Aufberei-        Medizinprodukteherstellers zu berück- produkt bei der folgenden Anwen-
    und, je nach Erfordernis,             tung und                               sichtigen. Dies ist bei der Organisation dung keine Gefahr von Gesundheits-
 die Kennzeichnung (s. 5.3.7) sowie
è                                                                               der Arbeitsabläufe zu berücksichtigen.    schäden, insbesondere im Sinne von
                                      n   d ie vorausgegangene und nachfol-     Das Medizinprodukt muss nach der          n   Infektionen,
 das Verpacken und den Transport
è                                        gende Anwendung des Medizin-           Aufbereitung die Funktion gemäß
    (s. 5.3.6, 5.2).                      produktes                              seiner     Zweckbestimmung     vollum-    n   pyrogenbedingten Reaktionen,
                                      abgestimmt sein und durch Anwen-           fänglich erfüllen und sämtliche sicher-
Die Aufbereitung endet mit der dung mindestens standardisierter,                 heitsrelevanten Anforderungen ohne        n   allergischen Reaktionen,
dokumentierten Freigabe (s. 5.3.8) soweit möglich validierter Verfah-            Einschränkung gewährleisten. Der
des Medizinproduktes zur Anwen- ren den Erfolg stets nachvollziehbar             gesamte Aufbereitungsprozess und          n   toxischen Reaktionen oder
dung.                                 (siehe 5.3.9 Dokumentation) und            das      aufbereitete   Medizinprodukt
                                      reproduzierbar   gewährleisten.     Bei    dürfen die Sicherheit von Patienten,      n   a ufgrund veränderter technisch-
Die Kette der Maßnahmen muss opti- Medizinprodukten, die bestimmungs-            Anwendern und Dritten nicht gefähr-           funktioneller Eigenschaften des
miert sein, da Schwächen in einem der gemäß keimarm zur Anwendung                den. Dies bedeutet auch, dass eine            Medizinproduktes
erforderlichen Einzelschritte den     kommen, ist die Wirksamkeit dieser         Kontamination der Umgebung im
Gesamterfolg gefährden.               Verfahren, bezogen auf das Medizin-        Rahmen der Aufbereitung so weit wie ausgeht.
                                      produkt und seinen Anwendungs-             möglich vermieden und gegebenen-
Alle Einzelschritte der Aufbereitung bereich, angemessen nachzuweisen.           falls eine desinfizierende Reinigung Die Aufbereitung und die stete
müssen daher auf                                                                 durchgeführt werden muss.                 Erfüllung der Anforderungen setzt
n   das Medizinprodukt,               Bei jedem einzelnen Schritt sind die                                                 ein Qualitätsmanagementsystem vo-
                                      Gebrauchsanweisung des            Reini-   Die Aufbereitung muss sicherstellen, raus. Die Aufbereitung soll nach den
                                      gungs-,   Desinfektionsmittels-    und     dass von dem aufbereiteten Medizin- anerkannten Regeln der Technik (z. B.

                                                                                                                                                           32 | 33
Normen, Arbeitsschutz- und Unfall- Um eine Beeinträchtigung der hygie-              n    Bei allen Schritten der Vorberei- Die Mittel und Verfahren müssen
verhütungsvorschriften) erfolgen und nischen Sicherheit und der Funktions-               tung sind die Belange des Arbeits- die erforderliche Reinigungsleistung
den allgemein anerkannten Regeln fähigkeit des aufbereiteten Medizin-                    schutzes zu gewährleisten.           erbringen und dürfen insbesondere
der Technik berücksichtigen.               produktes    auszuschließen,    muss,                                              nicht zu nachteiligen Materialverän-
                                           insbesondere bei zeitlicher Verzö-       5.3.2 | Reinigung                         derungen führen.
5.3.1 | V
         orbereitung der                  gerung der Reinigung/Desinfektion,       Äußere     und     innere   Oberflächen
          Aufbereitung                     eine in diesen Fällen erforderliche      (soweit nach Gebrauchsanweisung er- Die Anwendung von Ultraschall kann
Zur      Gewährleistung      einer   ord- Vorreinigung und gegebenenfalls die       forderlich) müssen für die eingesetzten unter bestimmten Voraussetzungen
nungsgemäßen          Aufbereitung    ist Zwischenlagerung folgende Anforde-        Reinigungs- und Desinfektionsmittel die Reinigungsleistung erhöhen.
bei       einigen     Medizinprodukten rungen erfüllen:                             zugänglich sein. Komplexe Medizin-
eine       Vorbereitung       notwendig.   n   Schädigungen der Medizinpro-
                                                                                   produkte müssen gegebenenfalls zer- Die Reinigungslösung wird durch
Dazu zählen:                                   dukte durch den Transport, die       legt werden.                              organisches Material und chemische
n     Sammeln (z. B. zur Gleichbehand-        Vorreinigung oder eine eventuell                                               Rückstände verunreinigt und ist zur
      lung),                                   notwendige      Zwischenlagerung     Es    muss       ein   wirksames   und Vermeidung mikrobieller Vermehrung
                                               müssen berücksichtigt werden.        rückstandsfreies Reinigungsverfahren von         nachhaltigen     Kreuzkontami-
n     Vorbehandlung (z. B. Einweichen),                                            angewendet werden.                        nationen und Beeinträchtigung der
                                           n   Die Mittel und Verfahren der Vor-                                             Reinigungsleistung    mindestens     ar-
n     Vorreinigen (z. B. Bürsten)              reinigung müssen auf die nachfol-    Bei allen Reinigungsprozessen ist beitstäglich frisch anzusetzen und bei
                                               genden    Aufbereitungsverfahren     sicherzustellen, dass es nicht zur Fixie- sichtbarer Verschmutzung sofort zu
n     und gegebenenfalls Zerlegen.             abgestimmt sein.                     rung von Rückständen (z. B. Sekreten) wechseln. Das Reinigungsbecken soll-
                                                                                    am Medizinprodukt kommt.                  te arbeitstäglich gründlich mechanisch
                                                                                                                              gereinigt und desinfiziert werden.

                                                                                                                                                              34 | 35
Die ordnungsgemäße Reinigung ist fektionsmittel-Liste des Verbundes für       nelle Desinfektion. Die Wirksamkeit muss eine Rekontamination des auf-
Voraussetzung für eine erfolgreiche Angewandte Hygiene (VAH-Liste). Bei       in   Reinigungs-/Desinfektionsgeräten bereiteten Medizinproduktes ausge-
Desinfektion und Sterilisation.       behördlich angeordneten Desinfekti-     ist deshalb durch Fachgutachten vom schlossen werden.
                                      onsmaßnahmen ist die RKI-Liste her-     Hersteller unter den Bedingungen der
5.3.3 | Desinfektion                  anzuziehen. Für unkritische Produkte    maschinellen Aufbereitung zu belegen.    2
                                                                                                                           Bei wenig komplexen Oberflächen des zu

Für die abschließende Desinfektion wird auf die Empfehlungen zur Flä-                                                  desinfizierenden, nicht steril oder keimarm zur

von semikritischen Medizinproduk­ten chendesinfektion der Kommission für      Eine effektive Desinfektion setzt die    Anwendung kommenden Produktes kann der

müssen die verwendeten Desinfek­ Krankenhaushygiene und Infektions-           Beachtung der Gebrauchsanweisung         Hinweis auf die vorliegenden Wirksamkeits-

tionsverfahren nachweislich bakterizid prävention beim Robert Koch-Institut   für das Desinfektionsmittel, insbeson-   nachweise des Desinfektionsmittelherstellers

(einschließlich Mykobakterien), fungi- hingewiesen.2                          dere der Konzentration und Einwirk-      ausreichend sein.

zid und viruzid sein. Zur Desinfektion Thermischen Verfahren in Reinigungs-   zeit voraus.
sind Mittel mit nachgewiesener Wirk- und Desinfektionsgeräten ist wegen
samkeit, mit dem Wirkungsbereich der zuverlässigeren Wirksamkeit (z. B.       5.3.4 | Spülung und Trocknung           5.3.5 | Funktionsprüfung
"begrenzt viruzid" (wirksam gegen der geringeren Beeinträchtigung durch       Reinigungs- und Desinfektionsmit- Im Anschluss an die o.g. Aufberei-
behüllte Viren) anzuwenden. Mittel Restverschmutzungen) der Vorrang vor       tellösungen müssen durch intensives tungsschritte ist eine Sicherheits- und
mit erweitertem Wirkbereich gegen Vi- chemischen und chemothermischen         Nachspülen mit geeignetem Wasser Funktionsprüfung des Medizinpro-
ren wie "begrenzt viruzid PLUS" oder Desinfektionsverfahren    zu   geben.    (mindestens      Trinkwasserqualität) duktes (gemäß den Herstellerangaben
"viruzid" können ebenfalls verwendet Desinfektionsmittel aus der Liste des    sorgfältig entfernt werden, um biolo- in der Gebrauchsanweisung) durchzu-
werden. Geeignete Mittel enthalten Verbund für Angewandte Hygiene             gische Reaktionen und Materialbeein- führen. Gegebenenfalls sind sicher-
die Liste der vom RKI geprüften und e.V. (VAH) sind für die manuelle Des-     trächtigungen zu vermeiden.              heitsrelevante        Funktionsprüfungen
anerkannten Desinfektionsmittel und infektion von Medizinprodukten vor-                                                auch unmittelbar vor Anwendung
-verfahren (RKI-Liste) und die Desin- gesehen, jedoch nicht für die maschi-   Bei der Nachspülung und Trocknung durchzuführen.

                                                                                                                                                               36 | 37
Umfang und Art der Prüfungen sind     n   Freigabestatus (frei- oder nicht     Wenn die Anzahl der maximal mögli- 5.3.9 | D
                                                                                                                            okumentation und
vom Medizinprodukt abhängig und in        freigegeben),                         chen Aufbereitungen für ein Medizin-           Kennzeichnung
der Gebrauchsanweisung zu beschrei-                                             produkt vom Hersteller festgelegt ist, Im Rahmen der Aufbereitung sind
ben.                                  n   Name und Anschrift des Aufberei-     müssen diese und die Anzahl und Art zu dokumentieren und die Produkte
                                          ters.                                 der durchgeführten Aufbereitungen entsprechend zu kennzeichnen:
5.3.6 | Verpackung                                                              erkennbar sein.                        n   die Freigabeentscheidung,
Die Verpackung besteht in der Regel Gegebenenfalls sind folgende Kenn-
aus einer Schutzverpackung (gegen zeichnungen zusätzlich notwendig:             5.3.8 | Freigabe zur Anwendung         n   die freigebende Person.
Verunreinigung) und gegebenenfalls    n   d as angewandte Aufbereitungs-       Die Aufbereitung von Medizinpro-
einer Umverpackung (Lager- und            verfahren,                            dukten endet mit der Freigabe zur Die Informationen müssen belegen,
Transportverpackung) und muss eine                                              Anwendung.                             dass der angewendete Aufbereitungs-
Kontamination des Medizinproduktes    n   Angaben über zeitabhängige As-                                              prozess gemäß den Standardarbeits-
mit    vermehrungsfähigen,   human-       pekte der gefahrlosen Anwendung                                              anweisungen unter Einhaltung der
pathogenen Keimen nach seiner             des Medizinproduktes, wie z. B.                                              dort festgelegten Kriterien und Para-
Aufbereitung bis zur Anwendung            gegebenenfalls Verfalldatum (Da-                                             meter erfolgt ist.
verhindern.                               tum, bis zu dem eine gefahrlose
                                          Anwendung nachweislich möglich
5.3.7 | Kennzeichnung                     ist),
Das Medizinprodukt oder seine Ver-    n   H
                                           inweise zur technisch-funktionel-

packung muss bezüglich seiner Auf-        len Prüfung und Sicherheit vor der
bereitung folgende Kennzeichnung          Anwendung.
tragen:

                                                                                                                                                       38 | 39
5.4 | Literaturhinweise

        1) Empfehlungen des RKI zu Hygiene-       (KRINKO-/BfArM-Empfehlung)*            8) 
                                                                                             DIN EN ISO 10993-1, Biologische 12) Desinfektionsmittel-Liste des VAH
          maßnahmen im Rahmen der Be-                                                       Beurteilung von Medizinprodukten –
          handlung und Pflege von Patienten 4) Anforderungen an die Hygiene bei            Teil 1: Beurteilung und Prüfungen*    13) 
                                                                                                                                      Übersichtsliteratur        zur     Aufbe-
          mit einer Infektion durch SARS-          der Reinigung und Desinfektion                                                     reitung: Attenberger, Dr. Jür-
          CoV-2“ – Stand 8.12.2020                 von Flächen – Empfehlung der           9) 
                                                                                             Gesetz   über    Medizinprodukte         gen, und Kampf, Dr. Birgit,
                                                   Kommission     für   Krankenhaus-        (Medizinproduktegesetz – MPG) *           (Hrsg.): Aufbereitung von Me-
        2) Prüfung und Deklaration der Wirk-      hygiene und Infektionsprävention                                                   dizinprodukten in Klinik und
          samkeit von Desinfektionsmitteln         beim Robert Koch-Institut (RKI)*       10) 
                                                                                              Verordnung über das Errichten,          Praxis,      Loseblattwerk,            Behrs-
          gegen Viren zur Anwendung im                                                       Betreiben und Anwenden von               Verlag, Hamburg
          human-medizinischen Bereich – 5) DIN EN ISO 14971 Medizinprodukte –               Medizinprodukten      (Medizinpro-   *Jeweils in der aktuell gültigen Fassung

          Stellungnahme des Arbeitskreises         Anwendung des Risikomanage-               dukte-Betreiberverordnung – MP-
          Viruzidie beim Robert Koch-Institut      ments auf Medizinprodukte*                BetreibV)*
          (RKI) und andere Institutionen
                                                 6) DIN EN ISO 17664:2018-04 Aufbe-      11) 
                                                                                              Ergänzung zur Empfehlung „An-
        3) 
           Empfehlung der Kommission für           reitung von Produkten für die Ge-         forderungen an die Hygiene bei
          Krankenhaushygiene und Infektions-       sundheitsfürsorge – vom Medizin-          der Aufbereitung von Medizinpro-
          prävention beim Robert Koch-Institut     produkt-Hersteller bereitzustellende      dukten“ der Kommission für Kran-
          (RKI) und des Bundesinstitutes für       Informationen für die Aufbereitung        kenhaushygiene und Infektions-
          Arzneimittel und Medizinproduk-          von Medizinprodukten*                     prävention (KRINKO) beim Robert
          te (BfArM) zu den „Anforderungen                                                   Koch-Institut (RKI) und des Bun-
          an die Hygiene bei der Aufbe- 7) 
                                           Richtlinie 93/42/EWG des Rates                    desinstitutes für Arzneimittel und
          reitung von Medizinprodukten“            über Medizinprodukte*                     Medizinprodukte (BfArM).

                                                                                                                                                                             40 | 41
6 | E rläuterungen zu den
     nachfolgenden Tabellen

       Die nachfolgenden Tabellen enthal-           Außerklinischer
                                                  n	                  Bereich               jeden Fall, bei dem ein Patienten- ben zur empfohlenen Aufbereitungs-
       ten jeweils das angegebene Medi- 	
                                         Anwendung der Medizinprodukte                       wechsel stattfindet, unabhängig frequenz und zur durchschnittlich zu
       zinprodukt und die Zubehörteile, die         im häuslichen Bereich des Pati-          davon, wo das Medizinprodukt an- erwartenden Nutzungsdauer dieser
       üblicherweise mit diesem Produkt am          enten oder in Einrichtungen, die         gewendet wurde oder ob in diesem Medizinprodukte. Diese Angaben be-
       Patienten zur Anwendung kommen.              als häuslicher Bereich für den Pa-       Zusammenhang eine Servicetätig- ziehen sich auf die regelmäßige und
                                                    tienten anzusehen sind, wie z. B.        keit durchgeführt wurde. Für diese bestimmungsgemäße Anwendung der
       Die Empfehlungen zur Aufbereitung            in      Pflege-Wohngemeinschaften,       Situation sind die höchsten Anfor- Medizinprodukte im klinischen Be-
       der Medizinprodukte und der Zube-            Altenheimen und Pflegeeinrichtun-        derungen an die hygienische Auf- reich und im außerklinischen Bereich.
       hörteile sind in üblicherweise vor-          gen, ohne dass ein Patientenwech-        bereitung zu stellen, da von einer
       kommende Anwendungsbereiche und              sel stattfindet.                         Kontamination mit humanpathoge-         „Reinigung“
                                                                                                                                   n	               und „Desinfektion
       die Situationsereignisse unterteilt:                                                  nen Keimen auszugehen ist und der       oder Sterilisation“
                                                    Technischer Service nicht vor Ort
                                                  n	                                        nachfolgende Patient entsprechend       Die für den „Klinischen Bereich“
                                                                                                                                     
         Klinischer
       n	            Bereich                       Inspektion, Wartung oder Instand-       zu schützen ist.                        und „Außerklinischen Bereich“ an-
       	
        Vorübergehende Anwendung der                setzung, die in der Servicewerkstatt                                             gegebenen Aufbereitungsintervalle
         Medizinprodukte        im   klinischen     eines      Dienstleistungserbringers   Darüber hinaus gibt der Fachbereich 	(A = nach jeder Anwendung,
         Bereich, z. B. im Rahmen von Ein-          oder beim Hersteller durchgeführt      Respiratorische Heimtherapie für die      T = täglich,
         stellung, Anpassung, Erprobung,            wird, jedoch unter der Vorausset-      aufgelisteten Medizinprodukte Erfah-      W = wöchentlich,
         Training im Rahmen der Erstver-            zung, dass kein Patientenwechsel       rungswerte wieder, die in den letzten     M = monatlich,
         sorgung und bei ambulanten Kon-            stattfindet.                           Jahren unter Berücksichtigung der         J = jährlich,
         trolluntersuchungen, ohne dass ein                                                Risikobewertung bei der Anwendung         N/A = nicht anwendbar)
         Patientenwechsel stattfindet.              Patientenwechsel
                                                  n	                                      dieser Produkte gewonnen wurden. 	
                                                                                                                             für die „Reinigung“ und „Desin-
                                                  	
                                                   Diese Empfehlungen gelten für           Dazu beinhalten die Tabellen Anga-        fektion oder Sterilisation“ werden

                                                                                                                                                                 42 | 43
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