IAA Nutzfahrzeuge 2020 - Beteiligung am Thüringer Messegemeinschaftsstand - LEG Thüringen

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IAA Nutzfahrzeuge 2020 - Beteiligung am Thüringer Messegemeinschaftsstand - LEG Thüringen
IAA Nutzfahrzeuge 2020
Beteiligung am Thüringer Messegemeinschaftsstand.
IAA Nutzfahrzeuge 2020 - Beteiligung am Thüringer Messegemeinschaftsstand - LEG Thüringen
IAA Nutzfahrzeuge 2020
Teilnahmebedingungen für den Thüringer Gemeinschaftsstand

Messeort:       Hannover, Messegelände

Messedauer:     24. – 30. September 2020 (Pressetage 23. & 24. September )

Organisator:    Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH

Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online unter:

                                    www.leg-thueringen.de/iaa

Was wir für Sie tun
Wir übernehmen für Sie folgende Messedienstleistungen mit leistungsstarken Partnern, damit Sie sich auf die
Präsentation Ihres Know-hows konzentrieren können:

> Anmietung der Ausstellungs- bzw. Standfläche
> Kontakt und Administration mit dem Messeveranstalter
> zentraler Standplatz und attraktive Standgestaltung (Eigenbau)
> Erstellung und Umsetzung des Messestandkonzeptes bis zur Detailplanung
> Bereitstellung Standinfrastruktur (Mobiliar, Beleuchtung, Lounge, Bar, Technik)
> technische Installation inkl. Verbrauch
> tägliche Reinigung (inkl. Abfallentsorgung) des gesamten Gemeinschaftsstandes
> ständige Betreuung des Standes (Info-Service)
> professionelles Catering direkt am Stand für Sie und Ihre Gäste
> Konzeption und Erstellung einer Standbroschüre
> Akquisition, Standmarketing (PR, Medien)
> Standevent
> Abwicklung der Fördermodalitäten mit dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale
  Gesellschaft

Ansprechpartnerin:
Katja Wetzel
Teamleiterin Messen und Veranstaltungen
Tel.: 0361 5603-464
Fax:    0361 5603-329
E-Mail: katja.wetzel@leg-thueringen.de

Anmeldeschluss: 16. Februar 2020
IAA Nutzfahrzeuge 2020 - Beteiligung am Thüringer Messegemeinschaftsstand - LEG Thüringen
IAA Nutzfahrzeuge 2020
Standpakete und Förderung

  Standfläche                                              Standfläche
  ab 6 m² (Mindestgröße)                                   ab 9 m²

  > Präsentation an einem Einzelcounter mit zwei Stühlen   > Präsentation an einem Einzelcounter mit zwei Stühlen
  > eine Präsentationsfläche (A0, inkl. Gestaltung         > eine Präsentationsfläche (A0, inkl. Gestaltung
    und Produktion)                                          und Produktion)
  > A4 Prospektständer                                     > A4 Prospektständer
  > Firmenlogo oder Schriftzug am Stand                    > Firmenlogo oder Schriftzug am Stand
  > Kurzprofil in dt. und engl. im digitalen               > Kurzprofil in dt. und engl. im digitalen
    Ausstellerkatalog                                        Ausstellerkatalog
  > Grundeintrag im offiziellen Messekatalog               > Grundeintrag im offiziellen Messekatalog
  > Catering für Standpersonal und deren Gäste             > Catering für Standpersonal und deren Gäste
  > Reservierung eines Beratungstisches bei                > ein Beratungstisch mit 4 Stühlen
    anstehenden Terminen (bei Überbelegung kein            > individuelle Möglichkeiten zur Präsentation von
    garantierter Anspruch)                                   Ausstellungsgütern/Modellen (unter Beachtung
  > Nutzung der Gemeinschaftsflächen                         Platzverhältnis von Stand- und Modellgröße)
    (Prospektlager/Garderobe inkl. eines Schließfa-        > Nutzung der Gemeinschaftsflächen
    ches, Loungebereich)                                     (Prospektlager/Garderobe inkl. eines Schließfa-
  > ein Ausstellerausweis                                    ches, Loungebereich)
  > maximal 2 Personen als Standpersonal                   > zwei Ausstellerausweise
  > Gesamtorganisation vor, während und nach der Messe     > maximal 3 Personen als Standpersonal
                                                           > Gesamtorganisation vor, während und nach der Messe

Im Rahmen der Richtlinie zur Außenwirtschaftsförderung von Gemeinschaftsprojekten hat die LEG Thüringen
beim Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft einen Antrag auf Förderung
gestellt. Diese Förderung bezieht sich auf alle zuwendungsfähigen Ausgaben im Rahmen des Messeauftritts.
Grundlage des eingereichten Messekonzeptes ist ein gemeinschaftlicher Auftritt aller Partner mit einheitlichen
Gestaltungselementen im Corporate Design des Freistaats Thüringen.

Grundvoraussetzung für den geförderten Beitrag ist:

1) die Abgabe einer De-minimis-Erklärung Ihres Unternehmens. Das antragstellende Unternehmen ist verpflich-
tet, bei der Beantragung für sich und für den Unternehmensverbund („ein einziges Unternehmen“) eine vollstän-
dige Übersicht über die im laufenden und den vorangegangenen zwei Kalenderjahren erhaltenen De-minimis-
Beihilfen vorzulegen. Die Einreichnung der De-minimis-Erklärung ist auch per E-Mail möglich.

Unrichtige, unvollständige oder unterlassene Angaben sind gemäß § 264 StGB als Subventionsbetrug strafbar.
Zudem ist die De-minimis-Bescheinigung vom Unternehmen 10 Jahre lang nach Gewährung aufzubewahren und
auf Anforderung der EU-Kommission, Bundesregierung, Landesverwaltung oder gewährenden Stelle innerhalb
einer festgesetzten Frist (mindestens eine Woche) vorzulegen. Kommt das Unternehmen dieser Anforderung
nicht nach, kann rückwirkend die Bewilligungsvoraussetzung entfallen und die Beihilfe zuzüglich Zinsen zurück-
gefordert werden.

Die De-minimis-Erklärung ist der Anmeldung beizufügen bzw. nach Aufforderung fristgerecht einzureichen.
Bitte nutzen Sie hierfür die De-minimis-Erklärung zur Außenwirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen auf
der Anmeldeseite unter www.leg-thueringen.de/fakuma.

2) die Erteilung des Zuwendungsbescheides des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digita-
le Gesellschaft für das beantragte Projekt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Richtlinien zur Außenwirtschaftsförderung von Gemeinschaftsprojekten finden Sie hier: https://wirtschaft.
thueringen.de/wirtschaft/aussenwirtschaft/gp/
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IAA Nutzfahrzeuge 2020
Preise für den Thüringer Gemeinschaftsstand

In den Beiträgen zur Teilnahme am Thüringer Gemeinschaftsstand sind bereits folgende Kosten enthalten:

> anteilige, förderfähige Kosten gemäß den angemeldeten Quadratmetern
> anteilige, nicht förderfähige Kosten gemäß den angemeldeten Quadratmetern
> die mögliche Förderung wird beim Rechnungsbetrag abgezogen.
> Zusätzliche Ausstattungswünsche (z.B. Vitrinen, Unterbauten, Monitore etc.) sind selbstverständlich nach
  Absprache möglich. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
> Sollte es zu einer Überbuchung des Standes kommen, ist der zeitliche Eingang der Anmeldung ausschlag-
gebend für die Berücksichtigung der Teilnahme am Thüringer Gemeinschaftsstand.

Kalkulationsbeispiele*:

6 m² gefördert                                             6 m² ungefördert
> Teilnehmerbeitrag netto:         8.300,00 €              > Teilnehmerbeitrag netto:       8.300,00 €
> 19% Umsatzsteuer:                 1.577,00 €             > 19% Umsatzsteuer:              1.577,00 €
> Teilnehmerbeitrag brutto:        9.877,00 €                Zahlbetrag			                  9.877,00 €
> abzgl. Förderung:		             - 5.000,00 €
   Zahlbetrag: 			                 4.877,00 €

9 m² gefördert                                             9 m² ungefördert
> Teilnehmerbeitrag netto:        12.400,00 €              > Teilnehmerbeitrag netto: 12.400,00 €
> 19% Umsatzsteuer:                 2.356,00 €             > 19% Umsatzsteuer:         2.356,00 €
> Teilnehmerbeitrag brutto:       14.756,00 €                 Zahlbetrag			14.756,00 €
> abzgl. Förderung:		             - 7.500,00 €
   Zahlbetrag:			                  7.256,00 €

12 m² gefördert                                            12 m² ungefördert
> Teilnehmerbeitrag netto:        16.600,00 €              > Teilnehmerbeitrag netto: 16.600,00 €
> 19% Umsatzsteuer:                2.356,00 €              > 19% Umsatzsteuer:         2.356,00 €
> Teilnehmerbeitrag brutto:       19.754,00 €                 Zahlbetrag			 19.754,00 €
> abzgl. Förderung                10.000,00 €
  Zahlbetrag			                     9.754,00 €

 Weitere m² - Flächenvarianten auf Anfrage möglich - Bitte sprechen Sie uns an!
 *Berechnungsgrundlage ist der derzeitige Planungsstand mit 72 m² reiner Ausstellungsfläche und auf Basis
 von 8 Ausstellern.

Bitte beachten Sie, dass in obigen Zahlen auch die Umsatzsteuer enthalten ist.
Die Umsatzsteuer ist nach den allgemeinen Grundsätzen abzugsfähig.
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IAA Nutzfahrzeuge 2020
Teilnahmebedingungen für den Thüringer Gemeinschaftsstand

Organisation / Standgestaltung                          in den Teilnahmebedingungen aufgeführten Kosten
                                                        handelt es sich um Kalkulationsbeispiele auf der Basis
Die LEG Thüringen leitet die gesamte Planung und Um-    von Plankosten. Abweichungen sind durch Verän-
setzung des Thüringer Messeauftritts. Es besteht kein   derung z. B. in der Standgröße und Ausstellerzahl
Anspruch auf einen bestimmten Standzuschnitt. Das       möglich. Die Rechnungslegung erfolgt nach Messeteil-
Platzieren von eigenem Messeequipment (Roll ups,        nahme und Abrechnung des Gesamtprojektes mit den
Plakate, Möbel etc.) ist grundsätzlich nicht erlaubt,   tastächlichen Kosten abzüglich der ggf. gewährten
in Ausnahmefällen ist eine Prüfung durch die LEG        Förderung. Die in der Rechnung genannten Zahlungs-
möglich. Wünsche und Anregungen der Mitaussteller       termine sind einzuhalten.
werden aufgenommen und geprüft und fließen ggf. in
die Gestaltung des Messestandes ein. Grundlage des      Rücktritt, Vertragsauflösung
Messekonzeptes ist ein gemeinschaftlicher Auftritt
aller Partner mit einheitlichen Gestaltungselementen    Der Mitaussteller ist berechtigt, innerhalb einer Frist
im Corporate Design des Freistaats Thüringen.           von 14 Tagen nach Eingang der schriftlichen Anmel-
Der Messebaukontakt bei der Umsetzung des Messe-        dung bei der LEG Thüringen die Teilnahme am Thü-
konzeptes erfolgt in Abstimmung mit den Mitausstel-     ringer Gemeinschaftsstand Hannover Messe 2020
lern durch die LEG.                                     abzusagen.
                                                        Erklärt der Mitaussteller seinen Rücktritt nach dieser
Haftung und Versicherung                                Frist, ist der Mitaussteller zu folgender Zahlung ver-
                                                        pflichtet:
Für Schäden und Verluste an Gütern der Mitaussteller
auf der Messe übernimmt die LEG Thüringen keine         > Rücktritt bis 04.03.2020: 50 % der Beteiligungs-
Haftung. Jeder Teilnehmer hat für seinen Bereich Ver-     preise ohne Förderung.
sicherungsschutz im erforderlichen Umfang durch den     > Rücktritt nach dem 04.03.2020: 100 % der Beteili-
Abschluss geeigneter Verträge selbständig sicherzu-       gungspreise ohne Förderung.
stellen.
                                                        Kann die Standfläche weitervermietet werden, erhebt
Aussteller- und Parkausweise                            die LEG Thüringen eine pauschale Aufwandsentschä-
                                                        digung in Höhe von 10 % des Beteiligungspreises
Die Gebühren für Ausweise werden nach Verbrauch         ohne Förderung.
den Mitausstellern in Rechnung gestellt.                Kann die Standfläche nur teilweise weitervermietet
                                                        werden, haftet der Mitaussteller anteilig auf die nicht
                                                        weitervermietete Fläche. In diesem Fall erhebt die LEG
Verbindlichkeit                                         Thüringen eine pauschale Aufwandsentschädigung in
                                                        Höhe von 75 % des Beteiligungspreises ohne För-
Diese Anmeldung dient als rechtsverbindliche Grund-
                                                        derung für die nicht weitervermietete Fläche. Dem
lage für die Messevorbereitung der LEG Thüringen. Ein
                                                        Aussteller wird in diesen konkreten Fällen das Recht
Anspruch auf Zuteilung beantragter Plätze, Lager oder
                                                        eingeräumt, den Nachweis zu führen, dass dem Veran-
Charakter besteht nicht. Ansprüche gegenüber der
                                                        stalter kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden
LEG Thüringen hinsichtlich Lage oder Charakter sind
                                                        ist.
ausgeschlossen.
                                                        Die Nichtteilnahme ist in schriftlicher Form zu
Rechnungslegung                                         erklären.

Die LEG Thüringen tritt als Hauptaussteller auf und
erhält somit alle Rechnungen direkt vom VDA. Die
Abrechnung erfolgt durch die LEG Thüringen. Bei den
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