IAA Nutzfahrzeuge 2020 - Beteiligung am Thüringer Messegemeinschaftsstand - LEG Thüringen
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IAA Nutzfahrzeuge 2020 Teilnahmebedingungen für den Thüringer Gemeinschaftsstand Messeort: Hannover, Messegelände Messedauer: 24. – 30. September 2020 (Pressetage 23. & 24. September ) Organisator: Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH Anmeldung Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online unter: www.leg-thueringen.de/iaa Was wir für Sie tun Wir übernehmen für Sie folgende Messedienstleistungen mit leistungsstarken Partnern, damit Sie sich auf die Präsentation Ihres Know-hows konzentrieren können: > Anmietung der Ausstellungs- bzw. Standfläche > Kontakt und Administration mit dem Messeveranstalter > zentraler Standplatz und attraktive Standgestaltung (Eigenbau) > Erstellung und Umsetzung des Messestandkonzeptes bis zur Detailplanung > Bereitstellung Standinfrastruktur (Mobiliar, Beleuchtung, Lounge, Bar, Technik) > technische Installation inkl. Verbrauch > tägliche Reinigung (inkl. Abfallentsorgung) des gesamten Gemeinschaftsstandes > ständige Betreuung des Standes (Info-Service) > professionelles Catering direkt am Stand für Sie und Ihre Gäste > Konzeption und Erstellung einer Standbroschüre > Akquisition, Standmarketing (PR, Medien) > Standevent > Abwicklung der Fördermodalitäten mit dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft Ansprechpartnerin: Katja Wetzel Teamleiterin Messen und Veranstaltungen Tel.: 0361 5603-464 Fax: 0361 5603-329 E-Mail: katja.wetzel@leg-thueringen.de Anmeldeschluss: 16. Februar 2020
IAA Nutzfahrzeuge 2020 Standpakete und Förderung Standfläche Standfläche ab 6 m² (Mindestgröße) ab 9 m² > Präsentation an einem Einzelcounter mit zwei Stühlen > Präsentation an einem Einzelcounter mit zwei Stühlen > eine Präsentationsfläche (A0, inkl. Gestaltung > eine Präsentationsfläche (A0, inkl. Gestaltung und Produktion) und Produktion) > A4 Prospektständer > A4 Prospektständer > Firmenlogo oder Schriftzug am Stand > Firmenlogo oder Schriftzug am Stand > Kurzprofil in dt. und engl. im digitalen > Kurzprofil in dt. und engl. im digitalen Ausstellerkatalog Ausstellerkatalog > Grundeintrag im offiziellen Messekatalog > Grundeintrag im offiziellen Messekatalog > Catering für Standpersonal und deren Gäste > Catering für Standpersonal und deren Gäste > Reservierung eines Beratungstisches bei > ein Beratungstisch mit 4 Stühlen anstehenden Terminen (bei Überbelegung kein > individuelle Möglichkeiten zur Präsentation von garantierter Anspruch) Ausstellungsgütern/Modellen (unter Beachtung > Nutzung der Gemeinschaftsflächen Platzverhältnis von Stand- und Modellgröße) (Prospektlager/Garderobe inkl. eines Schließfa- > Nutzung der Gemeinschaftsflächen ches, Loungebereich) (Prospektlager/Garderobe inkl. eines Schließfa- > ein Ausstellerausweis ches, Loungebereich) > maximal 2 Personen als Standpersonal > zwei Ausstellerausweise > Gesamtorganisation vor, während und nach der Messe > maximal 3 Personen als Standpersonal > Gesamtorganisation vor, während und nach der Messe Im Rahmen der Richtlinie zur Außenwirtschaftsförderung von Gemeinschaftsprojekten hat die LEG Thüringen beim Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft einen Antrag auf Förderung gestellt. Diese Förderung bezieht sich auf alle zuwendungsfähigen Ausgaben im Rahmen des Messeauftritts. Grundlage des eingereichten Messekonzeptes ist ein gemeinschaftlicher Auftritt aller Partner mit einheitlichen Gestaltungselementen im Corporate Design des Freistaats Thüringen. Grundvoraussetzung für den geförderten Beitrag ist: 1) die Abgabe einer De-minimis-Erklärung Ihres Unternehmens. Das antragstellende Unternehmen ist verpflich- tet, bei der Beantragung für sich und für den Unternehmensverbund („ein einziges Unternehmen“) eine vollstän- dige Übersicht über die im laufenden und den vorangegangenen zwei Kalenderjahren erhaltenen De-minimis- Beihilfen vorzulegen. Die Einreichnung der De-minimis-Erklärung ist auch per E-Mail möglich. Unrichtige, unvollständige oder unterlassene Angaben sind gemäß § 264 StGB als Subventionsbetrug strafbar. Zudem ist die De-minimis-Bescheinigung vom Unternehmen 10 Jahre lang nach Gewährung aufzubewahren und auf Anforderung der EU-Kommission, Bundesregierung, Landesverwaltung oder gewährenden Stelle innerhalb einer festgesetzten Frist (mindestens eine Woche) vorzulegen. Kommt das Unternehmen dieser Anforderung nicht nach, kann rückwirkend die Bewilligungsvoraussetzung entfallen und die Beihilfe zuzüglich Zinsen zurück- gefordert werden. Die De-minimis-Erklärung ist der Anmeldung beizufügen bzw. nach Aufforderung fristgerecht einzureichen. Bitte nutzen Sie hierfür die De-minimis-Erklärung zur Außenwirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen auf der Anmeldeseite unter www.leg-thueringen.de/fakuma. 2) die Erteilung des Zuwendungsbescheides des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digita- le Gesellschaft für das beantragte Projekt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Richtlinien zur Außenwirtschaftsförderung von Gemeinschaftsprojekten finden Sie hier: https://wirtschaft. thueringen.de/wirtschaft/aussenwirtschaft/gp/
IAA Nutzfahrzeuge 2020 Preise für den Thüringer Gemeinschaftsstand In den Beiträgen zur Teilnahme am Thüringer Gemeinschaftsstand sind bereits folgende Kosten enthalten: > anteilige, förderfähige Kosten gemäß den angemeldeten Quadratmetern > anteilige, nicht förderfähige Kosten gemäß den angemeldeten Quadratmetern > die mögliche Förderung wird beim Rechnungsbetrag abgezogen. > Zusätzliche Ausstattungswünsche (z.B. Vitrinen, Unterbauten, Monitore etc.) sind selbstverständlich nach Absprache möglich. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt. > Sollte es zu einer Überbuchung des Standes kommen, ist der zeitliche Eingang der Anmeldung ausschlag- gebend für die Berücksichtigung der Teilnahme am Thüringer Gemeinschaftsstand. Kalkulationsbeispiele*: 6 m² gefördert 6 m² ungefördert > Teilnehmerbeitrag netto: 8.300,00 € > Teilnehmerbeitrag netto: 8.300,00 € > 19% Umsatzsteuer: 1.577,00 € > 19% Umsatzsteuer: 1.577,00 € > Teilnehmerbeitrag brutto: 9.877,00 € Zahlbetrag 9.877,00 € > abzgl. Förderung: - 5.000,00 € Zahlbetrag: 4.877,00 € 9 m² gefördert 9 m² ungefördert > Teilnehmerbeitrag netto: 12.400,00 € > Teilnehmerbeitrag netto: 12.400,00 € > 19% Umsatzsteuer: 2.356,00 € > 19% Umsatzsteuer: 2.356,00 € > Teilnehmerbeitrag brutto: 14.756,00 € Zahlbetrag 14.756,00 € > abzgl. Förderung: - 7.500,00 € Zahlbetrag: 7.256,00 € 12 m² gefördert 12 m² ungefördert > Teilnehmerbeitrag netto: 16.600,00 € > Teilnehmerbeitrag netto: 16.600,00 € > 19% Umsatzsteuer: 2.356,00 € > 19% Umsatzsteuer: 2.356,00 € > Teilnehmerbeitrag brutto: 19.754,00 € Zahlbetrag 19.754,00 € > abzgl. Förderung 10.000,00 € Zahlbetrag 9.754,00 € Weitere m² - Flächenvarianten auf Anfrage möglich - Bitte sprechen Sie uns an! *Berechnungsgrundlage ist der derzeitige Planungsstand mit 72 m² reiner Ausstellungsfläche und auf Basis von 8 Ausstellern. Bitte beachten Sie, dass in obigen Zahlen auch die Umsatzsteuer enthalten ist. Die Umsatzsteuer ist nach den allgemeinen Grundsätzen abzugsfähig.
IAA Nutzfahrzeuge 2020 Teilnahmebedingungen für den Thüringer Gemeinschaftsstand Organisation / Standgestaltung in den Teilnahmebedingungen aufgeführten Kosten handelt es sich um Kalkulationsbeispiele auf der Basis Die LEG Thüringen leitet die gesamte Planung und Um- von Plankosten. Abweichungen sind durch Verän- setzung des Thüringer Messeauftritts. Es besteht kein derung z. B. in der Standgröße und Ausstellerzahl Anspruch auf einen bestimmten Standzuschnitt. Das möglich. Die Rechnungslegung erfolgt nach Messeteil- Platzieren von eigenem Messeequipment (Roll ups, nahme und Abrechnung des Gesamtprojektes mit den Plakate, Möbel etc.) ist grundsätzlich nicht erlaubt, tastächlichen Kosten abzüglich der ggf. gewährten in Ausnahmefällen ist eine Prüfung durch die LEG Förderung. Die in der Rechnung genannten Zahlungs- möglich. Wünsche und Anregungen der Mitaussteller termine sind einzuhalten. werden aufgenommen und geprüft und fließen ggf. in die Gestaltung des Messestandes ein. Grundlage des Rücktritt, Vertragsauflösung Messekonzeptes ist ein gemeinschaftlicher Auftritt aller Partner mit einheitlichen Gestaltungselementen Der Mitaussteller ist berechtigt, innerhalb einer Frist im Corporate Design des Freistaats Thüringen. von 14 Tagen nach Eingang der schriftlichen Anmel- Der Messebaukontakt bei der Umsetzung des Messe- dung bei der LEG Thüringen die Teilnahme am Thü- konzeptes erfolgt in Abstimmung mit den Mitausstel- ringer Gemeinschaftsstand Hannover Messe 2020 lern durch die LEG. abzusagen. Erklärt der Mitaussteller seinen Rücktritt nach dieser Haftung und Versicherung Frist, ist der Mitaussteller zu folgender Zahlung ver- pflichtet: Für Schäden und Verluste an Gütern der Mitaussteller auf der Messe übernimmt die LEG Thüringen keine > Rücktritt bis 04.03.2020: 50 % der Beteiligungs- Haftung. Jeder Teilnehmer hat für seinen Bereich Ver- preise ohne Förderung. sicherungsschutz im erforderlichen Umfang durch den > Rücktritt nach dem 04.03.2020: 100 % der Beteili- Abschluss geeigneter Verträge selbständig sicherzu- gungspreise ohne Förderung. stellen. Kann die Standfläche weitervermietet werden, erhebt Aussteller- und Parkausweise die LEG Thüringen eine pauschale Aufwandsentschä- digung in Höhe von 10 % des Beteiligungspreises Die Gebühren für Ausweise werden nach Verbrauch ohne Förderung. den Mitausstellern in Rechnung gestellt. Kann die Standfläche nur teilweise weitervermietet werden, haftet der Mitaussteller anteilig auf die nicht weitervermietete Fläche. In diesem Fall erhebt die LEG Verbindlichkeit Thüringen eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 75 % des Beteiligungspreises ohne För- Diese Anmeldung dient als rechtsverbindliche Grund- derung für die nicht weitervermietete Fläche. Dem lage für die Messevorbereitung der LEG Thüringen. Ein Aussteller wird in diesen konkreten Fällen das Recht Anspruch auf Zuteilung beantragter Plätze, Lager oder eingeräumt, den Nachweis zu führen, dass dem Veran- Charakter besteht nicht. Ansprüche gegenüber der stalter kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden LEG Thüringen hinsichtlich Lage oder Charakter sind ist. ausgeschlossen. Die Nichtteilnahme ist in schriftlicher Form zu Rechnungslegung erklären. Die LEG Thüringen tritt als Hauptaussteller auf und erhält somit alle Rechnungen direkt vom VDA. Die Abrechnung erfolgt durch die LEG Thüringen. Bei den
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