Hannover Messe 2020 Beteiligung am Thüringer Messegemeinschaftsstand - LEG ...
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Hannover Messe 2020 Teilnahmebedingungen für den Thüringer Gemeinschaftsstand Messeort: Hannover, Messegelände Messedauer: 20. – 24. April 2020 Veranstalter: Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft Organisator: Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH Anmeldung Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online unter: www.leg-thueringen.de/hannover-messe Anmeldeschluss: 15. Januar 2020 Was wir für Sie tun: Wir übernehmen für Sie folgende Messedienstleistungen mit leistungsstarken Partnern, damit Sie sich auf die Präsentation Ihres Know-hows konzentrieren können: > Anmietung der Ausstellungs- bzw. Standfläche > Kontakt und Administration mit der Deutschen Messe (Veranstalter) > zentraler Standplatz und attraktive Standgestaltung (Eigenbau) > Erstellung und Umsetzung des Messestandkonzeptes bis zur Detailplanung > Bereitstellung Standinfrastruktur (Mobiliar, Beleuchtung, Lounge, Bar, Technik) > technische Installation inkl. Verbrauch > tägliche Reinigung (inkl. Abfallentsorgung) des gesamten Gemeinschaftsstandes > Durchgehende Betreuung des Standes (Info-Service) > Professionelles Catering direkt am Stand für Sie und Ihre Gäste > Konzeption und Erstellung einer Standbroschüre > Akquisition, Standmarketing (PR, Medien) > Teilnahme am traditionellen Thüringen Abend am 23.04.2020 im Convention Center der Deutschen Messe Organisator: LEG Thüringen Mainzerhofstraße 12, 99084 Erfurt Ansprechpartnerin: Tina Schuster Projektleiterin Messen und Veranstaltungen Tel.: 0361 5603-489 E-Mail: tina.schuster@leg-thueringen.de
Hannover Messe 2020 Standpakete und Förderung Standfläche Standfläche ab 6 m² (Mindestgröße) ab 9 m² > Präsentation an einem Einzelcounter mit zwei Stühlen > Präsentation an einem Einzelcounter mit zwei Stühlen > eine Präsentationsfläche (A0, inkl. Gestaltung > eine Präsentationsfläche (A0, inkl. Gestaltung und Produktion) und Produktion) > zwei A4 Prospektfächer > zwei A4 Prospektfächer > Firmenlogo oder Schriftzug am Stand > Firmenlogo oder Schriftzug am Stand > Kurzprofil in dt. und engl. in der Standbroschüre > Kurzprofil in dt. und engl. in der Standbroschüre mit Logo und Kontaktdaten mit Logo und Kontaktdaten > Catering für Standpersonal und deren Gäste > Catering für Standpersonal und deren Gäste > Reservierung eines Beratungstisches bei > ein Beratungstisch mit 4 Stühlen anstehenden Terminen (bei Überbelegung kein > individuelle Möglichkeiten zur Präsentation von garantierter Anspruch) Ausstellungsgütern/Modellen (unter Beachtung > Nutzung der Gemeinschaftsflächen (Prospekt- Platzverhältnis von Stand- und Modellgröße) lager/ Garderobe inkl. eines Schließfaches, Küche) > Nutzung der Gemeinschaftsflächen (Prospekt- > zwei Ausstellerausweise lager/Garderobe inkl. eines Schließfaches, Küche) > maximal 2 Personen als Standpersonal > zwei Ausstellerausweise > Gesamtorganisation vor, während und nach der Messe > maximal 3 Personen als Standpersonal > Grundkatalogeintrag > Gesamtorganisation vor, während und nach der Messe > Grundkatalogeintrag Bitte tragen Sie die gewünschte Standgröße bei der Online-Anmeldung ein. Die Mindeststandgröße beträgt 6 m². Eckstand: Es stehen vier Eckstände zur Verfügung. Die Buchung ist ab 9m² Standfläche möglich. Die Zuteilung der Eckstände erfolgt nach Eingangsdatum der Anmeldung. Die Zusatzkosten betragen 85,00 € brutto je m² und sind nicht Teil der Förderung. Im Rahmen der Richtlinie zur Außenwirtschaftsförderung von Gemeinschaftsprojekten hat die LEG Thüringen beim Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft einen Antrag auf Förderung gestellt. Diese Förderung bezieht sich auf alle zuwendungsfähigen Ausgaben im Rahmen des Messeauftritts. Grundlage des eingereichten Messekonzeptes ist ein gemeinschaftlicher Auftritt aller Partner mit einheitlichen Gestaltungselementen im Corporate Design des Freistaats Thüringen. Grundvoraussetzung für den geförderten Beitrag ist: 1) die Abgabe einer De-minimis-Erklärung Ihres Unternehmens. Das antragstellende Unternehmen ist verpflich- tet, bei der Beantragung für sich und für den Unternehmensverbund („ein einziges Unternehmen“) eine vollstän- dige Übersicht über die im laufenden und den vorangegangenen zwei Kalenderjahren erhaltenen De-minimis- Beihilfen vorzulegen. Die Einreichnung der De-minimis-Erklärung ist auch per E-Mail möglich. Unrichtige, unvollständige oder unterlassene Angaben sind gemäß § 264 StGB als Subventionsbetrug strafbar. Zudem ist die De-minimis-Bescheinigung vom Unternehmen 10 Jahre lang nach Gewährung aufzubewahren und auf Anforderung der EU-Kommission, Bundesregierung, Landesverwaltung oder gewährenden Stelle innerhalb einer festgesetzten Frist (mindestens eine Woche) vorzulegen. Kommt das Unternehmen dieser Anforderung nicht nach, kann rückwirkend die Bewilligungsvoraussetzung entfallen und die Beihilfe zuzüglich Zinsen zurück- gefordert werden. Die De-minimis-Erklärung ist der Anmeldung beizufügen bzw. nach Aufforderung fristgerecht einzureichen. Bitte nutzen Sie hierfür die De-minimis-Erklärung zur Außenwirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen auf der Anmeldeseite unter www.leg-thueringen.de/hannover-messe. 2) die Erteilung des Zuwendungsbescheides des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digita- le Gesellschaft für das beantragte Projekt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Richtlinien zur Außenwirtschaftsförderung von Gemeinschaftsprijekten finden Sie hier: https://wirtschaft. thueringen.de/wirtschaft/aussenwirtschaft/gp/
Hannover Messe 2020 Preise für den Thüringer Gemeinschaftsstand In den Beiträgen zur Teilnahme am Thüringer Gemeinschaftsstand sind bereits folgende Kosten enthalten: > anteilige, förderfähige Kosten gemäß den angemeldeten Quadratmetern > anteilige, nicht förderfähige Kosten gemäß den angemeldeten Quadratmetern > die mögliche Förderung wird beim Rechnungsbetrag abgezogen. > Zusätzliche Ausstattungswünsche (z.B. Vitrinen, Unterbauten, Monitore etc.) sind selbstverständlich nach Absprache möglich. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt. > Sollte es zu einer Überbuchung des Standes kommen, ist der zeitliche Eingang der Anmeldung ausschlag- gebend für die Berücksichtigung der Teilnahme am Thüringer Gemeinschaftsstand. Kalkulationsbeispiele*: 6 m² gefördert 6 m² ungefördert > Teilnehmerbeitrag netto: 10.200,00 € > Teilnehmerbeitrag netto: 10.200,00 € > zzgl. 19% Umsatzsteuer: 1.938,00 € > zzgl. 19% Umsatzsteuer: 1.938,00 € > Teilnehmerbeitrag brutto: 12.138,00 € Zahlbetrag 12.138,00€ > abzgl. Förderung: 7.070,00 € Zahlbetrag: 5.068,00 € 9 m² gefördert 9 m² ungefördert > Teilnehmerbeitrag netto: 15.200,00 € > Teilnehmerbeitrag netto: 15.200,00 € > zzgl. 19% Umsatzsteuer: 2.888,00 € > zzgl. 19% Umsatzsteuer: 2.888,00 € > Teilnehmerbeitrag brutto: 18.088,00 € Zahlbetrag 18.088,00 € > abzgl. Förderung: - 10.600,00 € Zahlbetrag: 7.488,00 € 12 m² gefördert 12 m² ungefördert > Teilnehmerbeitrag netto: 20.300,00 € > Teilnehmerbeitrag netto: 20.300,00 € > zzgl. 19% Umsatzsteuer: 3.857,00 € > zzgl. 19% Umsatzsteuer: 3.857,00 € > Teilnehmerbeitrag brutto: 24.157,00 € Zahlbetrag 24.157,00 € > abzgl. Förderung - 14.150,00 € Zahlbetrag 10.007,00 € 18 m² gefördert 18 m² ungefördert > Teilnehmerbeitrag netto: 30.400,00 € > Teilnehmerbeitrag netto: 30.400,00 € > zzgl. 19% Umsatzsteuer: 5.776,00 € > zzgl. 19% Umsatzsteuer: 5.776,00 € > Teilnehmerbeitrag brutto: 36.176,00 € Zahlbetrag 36.176,00 € > abzgl. Förderung 21.200,00 € Zahlbetrag 14.976,00 € Weitere qm-Flächenvarianten auf Anfrage möglich - Bitte sprechen Sie uns an! *Berechnungsgrundlage ist der derzeitige Planungsstand mit 114 m² reiner Ausstellungsfläche und auf Basis von 11 Ausstellern. Bitte beachten Sie, dass in obigen Zahlbetrag die Umsatzsteuer enthalten ist. Die Umsatzsteuer ist nach den allgemeinen Grundsätzen abzugsfähig.
Hannover Messe 2020 Teilnahmebedingungen für den Thüringer Gemeinschaftsstand Organisation / Standgestaltung Rücktritt, Vertragsauflösung Die LEG Thüringen leitet die gesamte Planung und Um- Der Mitaussteller ist berechtigt, innerhalb einer Frist setzung des Thüringer Messeauftritts. Es besteht kein von 14 Tagen nach Eingang der schriftlichen Anmel- Anspruch auf einen bestimmten Standzuschnitt. Das dung bei der LEG Thüringen die Teilnahme am Thü- Platzieren von eigenem Messeequipment (Roll ups, ringer Gemeinschaftsstand Hannover Messe 2020 Plakate, Möbel etc.) ist grundsätzlich nicht erlaubt, abzusagen. in Ausnahmefällen ist eine Prüfung durch die LEG Erklärt der Mitaussteller seinen Rücktritt nach dieser möglich. Wünsche und Anregungen der Mitaussteller Frist, ist der Mitaussteller zu folgender Zahlung ver- werden aufgenommen und geprüft und fließen ggf. in pflichtet: die Gestaltung des Messestandes ein. Grundlage des Messekonzeptes ist ein gemeinschaftlicher Auftritt > Rücktritt bis 29.01.2020: 50 % der Beteiligungs- aller Partner mit einheitlichen Gestaltungselementen preise ohne Förderung. im Corporate Design des Freistaats Thüringen. > Rücktritt nach dem 29.01.2020: 100 % der Beteili- Der Messebaukontakt bei der Umsetzung des Messe- gungspreise ohne Förderung. konzeptes erfolgt in Abstimmung mit den Mitausstel- lern durch die LEG. Kann die Standfläche weitervermietet werden, erhebt die LEG Thüringen eine pauschale Aufwandsentschä- Haftung und Versicherung digung in Höhe von 10 % des Beteiligungspreises ohne Förderung. Für Schäden und Verluste an Gütern der Mitaussteller Kann die Standfläche nur teilweise weitervermietet auf der Messe übernimmt die LEG Thüringen keine werden, haftet der Mitaussteller anteilig auf die nicht Haftung. Jeder Teilnehmer hat für seinen Bereich Ver- weitervermietete Fläche. In diesem Fall erhebt die LEG sicherungsschutz im erforderlichen Umfang durch den Thüringen eine pauschale Aufwandsentschädigung in Abschluss geeigneter Verträge selbständig sicherzu- Höhe von 75 % des Beteiligungspreises ohne För- stellen. derung für die nicht weitervermietete Fläche. Dem Aussteller wird in diesen konkreten Fällen das Recht eingeräumt, den Nachweis zu führen, dass dem Veran- Aussteller- und Parkausweise stalter kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Die Gebühren für Ausweise werden nach Verbrauch den Mitausstellern in Rechnung gestellt. Die Nichtteilnahme ist in schriftlicher Form zu erklären. Verbindlichkeit Diese Anmeldung dient als rechtsverbindliche Grund- lage für die Messevorbereitung der LEG Thüringen. Ein Anspruch auf Zuteilung beantragter Plätze, Lager oder Charakter besteht nicht. Ansprüche gegenüber der LEG Thüringen hinsichtlich Lage oder Charakter sind ausgeschlossen. Rechnungslegung Die LEG Thüringen tritt als Hauptaussteller auf und erhält somit alle Rechnungen direkt von der Deut- schen Messe AG. Die Abrechnung erfolgt durch die LEG Thüringen. Bei den in den Teilnahmebedingungen aufgeführten Kosten handelt es sich um Kalkulations- beispiele auf der Basis von Plankosten. Abweichungen sind durch Veränderung z. B. in der Standgröße und Ausstellerzahl möglich. Die Rechnungslegung erfolgt nach Messeteilnahme und Abrechnung des Gesamt- projektes mit den tastächlichen Kosten abzüglich der ggf. gewährten Förderung. Die in der Rechnung genannten Zahlungstermine sind einzuhalten.
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